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"letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. \r\n\r\nIch verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"description": "Vor dem Hintergrund, dass es in Mainz (vgl. https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/polizei-ermittelt-ohne-rechtsgrundlage-mit-daten-aus-luca-app-100.html) und in Heilbronn (vgl. https://www.stimme.de/regional/region/polizei-wollte-luca-daten-haben-art-4581945) Anfragen an Landratsämter/Gesundheitsämter nach Informationen aus der Corona-Kontaktnachverfolgung gab:\r\n1. Schriftverkehr seit Januar 2021, auch elektronischer Art, zu allen Anfragen auf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten durch andere Stellen als dem Gesundheitsamt (z.B. Polizei, Verwaltung, Finanzverwaltung, Staatsanwaltschaft, etc.) und/oder zu allen Anfragen auf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten zu einem anderen Zweck als dem im Infektionsschutzgesetz genannten. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.\r\n\r\n2. Die Gesamtzahl von entsprechenden Anfragen seit Anfang 2021,\r\n- bei denen es zu einer Auskunft kam (inkl. Form: E-Mail, Fax, Einsicht, ...)\r\n- bei denen eine Auskunft durch Sie abgelehnt wurde (inkl. Grund)\r\n- die erfolglos waren, weil entsprechende Daten nicht vorhanden waren\r\njeweils gegliedert nach\r\n- Daten/Anfragen, die sich auf die Luca-App beziehen (weil darüber erfasst oder explizit danach gefragt)\r\n- Daten/Anfragen, die sich NICHT auf Luca beziehen (weil nicht darüber erfasst)\r\nbeide Punkte untergliedert nach\r\n- Herkunft der Anfrage (Amt, Behörde, etc.)",
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"letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. \r\n\r\nIch verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"request_note_html": "<p>Presseanfragen können nur von Journalist*innen gestellt werden. Bitte fügen Sie Ihrer Anfrage einen Nachweis über Ihre journalistische Tätigkeit bei (z.B. Presseausweis). Bitte denken Sie daran, eine kurze Einleitung zu Ihrer Anfrage zu schreiben.</p>",
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"letter_end": "Ich weise darauf hin, dass Sie nach § 3 Abs. 1 Satz 1 HPresseG zur Auskunft verpflichtet sind. Die Norm verleiht Presseangehörigen einen Anspruch auf Auskunft gegenüber Behörden (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 20. November 2019 – 8 B 1938/19; zur möglichen Geltung gegenüber juristischen Personen des Privatrechts siehe BGH, Urteil vom 16.03.2017 – I ZR 13/16). \r\n\r\nVerweigerungsgründe, die der Erteilung der Auskunft entgegenstehen, sind nicht ersichtlich. \r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort innerhalb einer Woche. Sollten Sie mehr Zeit benötigen, geben Sie bitte kurz Bescheid.\r\n\r\nVielen Dank im Voraus!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"letter_start": "Antrag nach dem HUIG\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:",
"letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nM.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"refusal_reasons": "§7.1.1: nachteilige Auswirkungen auf die internationalen Beziehungen, die Verteidigung oder bedeutsame Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit\r\n§7.1.2: nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratungen von informationspflichtigen Stellen im Sinne des § 2 Abs. 1\r\n§7.1.3: nachteilige Auswirkungen auf die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens, den Anspruch einer Person auf ein faires Verfahren oder die Durchführung strafrechtlicher, ordnungswidrigkeitenrechtlicher oder disziplinarrechtlicher Ermittlungen\r\n§7.1.4: nachteilige Auswirkungen auf den Zustand der Umwelt und ihrer Bestandteile im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1 oder Schutzgüter im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 6,\r\n§7.1.1: Antrag ist offensichtlich missbräuchlich gestellt worden\r\n§7.1.2. Antrag bezieht sich auf interne Mitteilungen der informationspflichtigen Stellen im Sinne des § 2 Abs. 1\r\n§7.1.3: Antrag wurde bei einer Stelle, die nicht über die Umweltinformationen verfügt, gestellt und kann sofern er nicht nach § 4 Abs. 3 weitergeleitet werden kann\r\n§7.1.4. Antrag bezieht sich auf die Zugänglichmachung von Material, das gerade vervollständigt wird, noch nicht abgeschlossener Schriftstücke oder noch nicht aufbereiteter Daten\r\n§7.1.5. Antrag ist zu unbestimmt und auf Aufforderung der informationspflichtigen Stelle nach § 4 Abs. 2 nicht innerhalb einer angemessenen Frist präzisiert worden\r\n§8.1.1 das Bekanntgeben der Informationen personenbezogene Daten offenbart und dadurch Interessen der Betroffenen beeinträchtigt wird\r\n§8.1.2 Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere Urheberrechte, durch das Zugänglichmachen von Umweltinformationen verletzt\r\n§8.1.3 Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse oder Informationen, die dem Steuergeheimnis oder dem Statistikgeheimnis unterliegen\r\n§8.2 Umweltinformationen privater Dritter, deren Offenbarung nachteilige Auswirkungen auf die Interessen der Dritten hätte",
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"name": "Verbraucherinformationsgesetz (VIG)",
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"letter_start": "Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:",
"letter_end": "Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n\r\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n\r\nUnter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n\r\nDer Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"refusal_reasons": "§3.1.a.aa: nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen oder militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr\r\n§3.1.a.bb: nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratung von Behörden berührt oder eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit\r\n§3.1.b: laufendes Verfahren\r\n§3.1.c: fiskalische Interessen der um Auskunft ersuchten Stelle sind beeinträchtigt oder Dienstgeheimnisse verletzt\r\n§3.1.d: Informationen sind im Rahmen einer Dienstleistung entstanden, die die Stelle auf Grund einer privatrechtlichen Vereinbarung außerhalb des ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbereichs des Verbraucherschutzes erbracht hat\r\n§3.1.e: Informationen sind vor mehr als fünf Jahren entstanden\r\n§3.2.a: Schutz personenbezogener Daten\r\n§3.2.b: Schutz des geistigen Eigentums, insbesondere Urheberrechte\r\n§3.2.c: Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen wettbewerbsrelevanten Informationen\r\n§3.2.d: Meldungen oder Unterrichtungen über vorschriftswidrige Erzeugnisse\r\n§4.1: Antrag ist nicht hinreichend bestimmt\r\n§4.3.1: Entwürfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten und Beschlüsse zu Vorbereitung von Entscheidungen\r\n§4.3.2: vertraulich übermittelte oder erhobene Informationen\r\n§4.3.3: behördliche Maßnahmen würde gefährdet\r\n§4.3.4: Durch die Bearbeitung des Antrags würde die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Behörde beeinträchtigt\r\n§4.3.5: noch nicht abschließend ausgewerteten Daten\r\n§4.4: missbräuchlich gestellter Antrag\r\n§4.5: Information bereits verfügbar in allgemein zugänglichen Quellen",
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"content": "Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nVor dem Hintergrund, dass es in Mainz (vgl. https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/polizei-ermittelt-ohne-rechtsgrundlage-mit-daten-aus-luca-app-100.html) und in Heilbronn (vgl. https://www.stimme.de/regional/region/polizei-wollte-luca-daten-haben-art-4581945) Anfragen an Landratsämter/Gesundheitsämter nach Informationen aus der Corona-Kontaktnachverfolgung gab:\r\n1. Schriftverkehr seit Januar 2021, auch elektronischer Art, zu allen Anfragen auf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten durch andere Stellen als dem Gesundheitsamt (z.B. Polizei, Verwaltung, Finanzverwaltung, Staatsanwaltschaft, etc.) und/oder zu allen Anfragen auf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten zu einem anderen Zweck als dem im Infektionsschutzgesetz genannten. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.\r\n\r\n2. Die Gesamtzahl von entsprechenden Anfragen seit Anfang 2021,\r\n- bei denen es zu einer Auskunft kam (inkl. Form: E-Mail, Fax, Einsicht, ...)\r\n- bei denen eine Auskunft durch Sie abgelehnt wurde (inkl. Grund)\r\n- die erfolglos waren, weil entsprechende Daten nicht vorhanden waren\r\njeweils gegliedert nach\r\n- Daten/Anfragen, die sich auf die Luca-App beziehen (weil darüber erfasst oder explizit danach gefragt)\r\n- Daten/Anfragen, die sich NICHT auf Luca beziehen (weil nicht darüber erfasst)\r\nbeide Punkte untergliedert nach\r\n- Herkunft der Anfrage (Amt, Behörde, etc.)\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. \r\n\r\nIch verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\n\n\nAnfragenr: 239597\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/239597/\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n",
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"subject": "Automatische Antwort: Stadt Kassel: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz [#239597]",
"content": "Guten Tag,\nhiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund der aktuellen Fallzahlen und dem hohen Aufkommen an Anfragen nicht jede Mail beantworten können. Wir bearbeiten derzeit alle eingehenden E-Mails nach ihrer Dringlichkeit.\nWichtige Informationen für Infizierte und Kontaktpersonen\nFalls Sie selbst mit dem Corona-Virus infiziert sind oder Kontakt zu einer Corona-infizierten Person hatten, finden Sie weitere Informationen unter https://www.kassel.de/kontaktperson. Hier können Sie auch eine entsprechende Meldung abgeben.\nNegative Testergebnisse zur Beendigung der Quarantäne\nSollten Sie uns wie gefordert Ihr negatives Testergebnis zur Beendigung Ihrer Quarantäne gesendet haben, gilt die Quarantäne für Sie als abgeschlossen.\nSollten Sie zum medizinischen-pflegerischen Personal zählen und uns ein negatives PCR-Testergebnis zur Beendigung der Quarantäne zugesandt haben, warten Sie bitte auf unsere Rückmeldung vor Wiederaufnahme Ihrer beruflichen Tätigkeit.\nVerdienstausfall\nAnsprechpartner ist hier nicht das Gesundheitsamt. Bitte wenden Sie sich bzw. Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber an das Regierungspräsidium Darmstadt. Die Antragstellung sowie weitere Informationen finden Sie unter www.ifsg-online.de. Ihr positives Testergebnis dient als Nachweis für die Absonderung. Den positiven Befund erhalten Sie bei der Stelle, die den Abstrich vorgenommen hat.\nGenesenenbescheide\nGenesenenbescheide können durch Arztpraxen und Apotheken erstellt werden. Voraussetzung zur Erstellung ist der Nachweis des positiven PCR-Test-Ergebnisses auf SARS-CoV-2. Das Laborergebnis erhalten Sie beim die Testung durchführenden Arzt oder der Teststelle.\nEinen Anspruch auf ein Genesenen-Zertifikat haben alle Personen, die eine Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 durchgemacht haben. Als genesen gelten Sie, wenn Sie innerhalb der letzten 3 Monate positiv mittels PCR-Test auf SARS-CoV-2 getestet wurden und das Testergebnis mindestens 28 Tage zurückliegt. Wenn Ihr PCR-Testdatum länger als 3 Monate zurückliegt, gelten Sie nicht mehr als genesene Person im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV). Ein positiver Antikörpernachweis wird derzeit nicht anerkannt.\nDas Gesundheitsamt Region Kassel erstellt keine Zertifikate und kann nur dann Laborbefunde herausgeben, wenn die Untersuchung durch uns in Auftrag gegeben wurde.\nQuarantänebescheide\nZur Vorlage beim Arbeitgeber oder in der Schule reicht laut hessischer Coronavirus-Schutzverordnung der positive PCR-Befund. Den positiven Befund erhalten Sie bei der Stelle, die den Abstrich vorgenommen hat.\n\nAllgemeine Informationen zur Corona-Pandemie erhalten Sie auch auf den bekannten Internet-Portalen von Stadt und Landkreis Kassel und dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration:\nhttps://www.kassel.de/aktuelles/aktuelle-meldungen/coronavirus.php https://www.landkreiskassel.de/aktuelles/coronavirus/index.php\nhttps://soziales.hessen.de/Corona\n\nFreundliche Grüße\nGesundheitsamt Region Kassel\n\n\nKassel ist online: www.kassel.de<https://www.kassel.de>\n\nAuch auf Facebook<https://www.facebook.com/stadtkassel>, Twitter<https://twitter.com/stadtkassel>, YouTube<https://www.youtube.com/stadtkassel> und Instagram<https://www.instagram.com/stadtkassel>\n\nBitte beachten Sie die Informationen zur elektronischen Kommunikation<https://www.kassel.de/footer/elektronische-kommunikation.php> mit der Stadt Kassel.\nHinweise zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie hier<https://www.kassel.de/datenschutzerklaerung.php>.\n\nAktuelle Informationen zum Corona Virus finden Sie hier: https://www.kassel.de/coronavirus",
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"subject": "AW: Automatische Antwort: Stadt Kassel: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz [#239597]",
"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage „Stadt Kassel: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz“ vom 01.02.2022 (#239597) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nAntragsteller/in Antragsteller/in\r\n\r\n-------- Weitergeleitete Nachricht --------\r\n> Betreff: \tStadt Kassel: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz [#239597]\r\n> Datum: \t1. Februar 2022, 19:50\r\n> Von: \t\"Antragsteller/in Antragsteller/in\" <<Name und E-Mail-Adresse>>\r\n> An: \t\"Gesundheitsamt Region Kassel\" <<Name und E-Mail-Adresse>>\r\n>\r\n> Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG\r\n> \r\n> Sehr geehrte Damen und Herren, \r\n> \r\n> bitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n> \r\n> Vor dem Hintergrund, dass es in Mainz (vgl. https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/polizei-ermittelt-ohne-rechtsgrundlage-mit-daten-aus-luca-app-100.html) und in Heilbronn (vgl. https://www.stimme.de/regional/region/polizei-wollte-luca-daten-haben-art-4581945) Anfragen an Landratsämter/Gesundheitsämter nach Informationen aus der Corona-Kontaktnachverfolgung gab:\r\n> 1. Schriftverkehr seit Januar 2021, auch elektronischer Art, zu allen Anfragen auf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten durch andere Stellen als dem Gesundheitsamt (z.B. Polizei, Verwaltung, Finanzverwaltung, Staatsanwaltschaft, etc.) und/oder zu allen Anfragen auf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten zu einem anderen Zweck als dem im Infektionsschutzgesetz genannten. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.\r\n> \r\n> 2. Die Gesamtzahl von entsprechenden Anfragen seit Anfang 2021,\r\n> - bei denen es zu einer Auskunft kam (inkl. Form: E-Mail, Fax, Einsicht, ...)\r\n> - bei denen eine Auskunft durch Sie abgelehnt wurde (inkl. Grund)\r\n> - die erfolglos waren, weil entsprechende Daten nicht vorhanden waren\r\n> jeweils gegliedert nach\r\n> - Daten/Anfragen, die sich auf die Luca-App beziehen (weil darüber erfasst oder explizit danach gefragt)\r\n> - Daten/Anfragen, die sich NICHT auf Luca beziehen (weil nicht darüber erfasst)\r\n> beide Punkte untergliedert nach\r\n> - Herkunft der Anfrage (Amt, Behörde, etc.)\r\n> \r\n> Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.\r\n> \r\n> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. \r\n> \r\n> Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n> \r\n> Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n> \r\n> Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n> \r\n> Mit freundlichen Grüßen\r\n> \r\n> Antragsteller/in Antragsteller/in\r\n> \r\n> \r\n> \r\n> Anfragenr: 239597\r\n> Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>\r\n> \r\n> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\r\n> https://fragdenstaat.de/a/239597/\r\n> \r\n> Postanschrift\r\n> Antragsteller/in Antragsteller/in\r\n> << Adresse entfernt >>\r\n> << Adresse entfernt >>\r\n> \r\n> -- \r\n> Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. 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"\r\n> \r\n> -- \r\n> Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\r\n> Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\r\n> https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n\n\nAnfragenr: 239597\nAntwort an: "
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"\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n"
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"sender": "<< Anfragesteller:in >>",
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"subject": "Automatische Antwort: Automatische Antwort: Stadt Kassel: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz [#239597]",
"content": "Guten Tag,\nhiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund der aktuellen Fallzahlen und dem hohen Aufkommen an Anfragen nicht jede Mail beantworten können. Wir bearbeiten derzeit alle eingehenden E-Mails nach ihrer Dringlichkeit.\nWichtige Informationen für Infizierte und Kontaktpersonen\nFalls Sie selbst mit dem Corona-Virus infiziert sind oder Kontakt zu einer Corona-infizierten Person hatten, finden Sie weitere Informationen unter https://www.kassel.de/kontaktperson. Hier können Sie auch eine entsprechende Meldung abgeben.\nNegative Testergebnisse zur Beendigung der Quarantäne\nSollten Sie uns wie gefordert Ihr negatives Testergebnis zur Beendigung Ihrer Quarantäne gesendet haben, gilt die Quarantäne für Sie als abgeschlossen.\nSollten Sie zum medizinischen-pflegerischen Personal zählen und uns ein negatives PCR-Testergebnis zur Beendigung der Quarantäne zugesandt haben, gilt die Quarantäne auch für Sie als abgeschlossen.\nVerdienstausfall\nAnsprechpartner ist hier nicht das Gesundheitsamt. Bitte wenden Sie sich bzw. Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber an das Regierungspräsidium Darmstadt. Die Antragstellung sowie weitere Informationen finden Sie unter www.ifsg-online.de. Ihr positives Testergebnis dient als Nachweis für die Absonderung. Den positiven Befund erhalten Sie bei der Stelle, die den Abstrich vorgenommen hat.\nGenesenenbescheide\nGenesenenbescheide können durch Arztpraxen und Apotheken erstellt werden. Voraussetzung zur Erstellung ist der Nachweis des positiven PCR-Test-Ergebnisses auf SARS-CoV-2. Das Laborergebnis erhalten Sie beim die Testung durchführenden Arzt oder der Teststelle.\nEinen Anspruch auf ein Genesenen-Zertifikat haben alle Personen, die eine Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 durchgemacht haben. Als genesen gelten Sie, wenn Sie innerhalb der letzten 3 Monate positiv mittels PCR-Test auf SARS-CoV-2 getestet wurden und das Testergebnis mindestens 28 Tage zurückliegt. Wenn Ihr PCR-Testdatum länger als 3 Monate/ 90 Tage zurückliegt, gelten Sie nicht mehr als genesene Person im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV). Ein positiver Antikörpernachweis wird derzeit nicht anerkannt. Eine Neuaustellung der vor dem 17.01.2022 ausgestellten, noch für 180 Tage gültigen Genensenzertifikate, erfolgt nicht. Trotzdem sind diese älteren Zertifikate ebenfalls nur 90 Tage gültig.\nDas Gesundheitsamt Region Kassel erstellt keine Zertifikate und kann nur dann Laborbefunde herausgeben, wenn die Untersuchung durch uns in Auftrag gegeben wurde.\nQuarantänebescheide\nZur Vorlage beim Arbeitgeber oder in der Schule reicht laut hessischer Coronavirus-Schutzverordnung der positive PCR-Befund. Den positiven Befund erhalten Sie bei der Stelle, die den Abstrich vorgenommen hat.\nAllgemeine Informationen zur Corona-Pandemie erhalten Sie auch auf den bekannten Internet-Portalen von Stadt und Landkreis Kassel und dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration:\nhttps://www.kassel.de/aktuelles/aktuelle-meldungen/coronavirus.php\nhttps://www.landkreiskassel.de/aktuelles/coronavirus/index.php\nhttps://soziales.hessen.de/Corona\n\nFreundliche Grüße",
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"sender": "Gesundheitsamt Region Kassel",
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"subject": "WG: Automatische Antwort: Stadt Kassel: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz [#239597]",
"content": "Guten Tag,\r\n\r\naufgrund der Vielzahl der eingehenden Anfragen ist eine zeitnahe Beantwortung nicht immer möglich.\r\nIhre Anfrage wurde geprüft.\r\nBislang gab es in Kassel bezüglich keine Anfragen auf Ermittlung oder Einsicht von Kontaktdatenverfolgung zu einem anderen Zweck als dem im Infektionsschutzgesetz genannten.\r\n\r\nFreundliche Grüße",
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"sender": "Gesundheitsamt Region Kassel",
"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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