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"request_note": "Einfache Anfragen an Städte und Gemeinden (nicht an Landesbehörden) können unter Umständen auch dann Gebühren nach sich ziehen, wenn sie wenig Verwaltungsaufwand bedeuten. [Schreiben Sie Ihren Landtagsabgeordneten](https://www.abgeordnetenwatch.de/baden-wuerttemberg), um dies zu ändern!",
"request_note_html": "<p>Einfache Anfragen an Städte und Gemeinden (nicht an Landesbehörden) können unter Umständen auch dann Gebühren nach sich ziehen, wenn sie wenig Verwaltungsaufwand bedeuten. <a href=\"https://www.abgeordnetenwatch.de/baden-wuerttemberg\">Schreiben Sie Ihren Landtagsabgeordneten</a>, um dies zu ändern!</p>",
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"letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. \r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"refusal_reasons": "§4 Schutz öffentlicher Belange\r\n§4.1.1 Internationale Beziehungen\r\n§4.1.2 Äußere und öffentliche Sicherheit\r\n§4.1.3 Kontrollbehörden u.ä.\r\n§4.1.4 Finanzkontrolle\r\n§4.1.5 Strafrechtliches Verfahren\r\n§4.1.6 Vertraulichkeit von Beratungen\r\n§4.1.7 Eigenverantwortung der Landesregierung\r\n§4.1.8 Vertraulichkeit des Austauschs\r\n§4.1.9 Interessen informationspflichtigen Stellen in der Wirtschaft\r\n§4.1.10 Vertraulichkeit einer Person\r\n§4.1.11 Öffentliche Schulen\r\n§5 Schutz personenbezogener Daten\r\n§6 Schutz geistigen Eigentums und Betriebs-/Geschäftsgeheimnisse",
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"description": "Informationen über die aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde, insbesondere:\r\n- Ist Ihre Behörde derzeit an das Luca-System angebunden? Wenn ja, seit wann und bis wann?\r\n- Nutzt Ihre Behörde das Luca-System? Wenn ja, für was (Kontaktnachverfolgung bzw. -ermittlung, \"Warnungen\", ...)? \r\n- Sollte Ihre Behörde derzeit keine Kontaktnachverfolgung (mehr) durchführen: Wurden Luca-Locations darüber informiert, dass eine Kontaktdatenerfassung damit nutzlos ist bzw. wurden die Luca-Nutzer darüber benachrichtigt, dass sie im Infektionsfall nicht mehr von Ihnen via Luca-App informiert werden?\r\n- Wie viele Kontaktnachverfolgungen wurden in den letzten 3, in den letzten 6 Monaten und wie viele insgesamt via Luca durchgeführt (bitte einzeln beantworten)?\r\n- Ist - Ihrem Kenntnisstand nach - eine weitere Nutzung des Luca-Systems durch das Bundesland vorgesehen? Falls nein, ziehen Sie einen eigenen Vertrag mit Luca in Betracht?\r\n- Wäre eine Nutzung von Luca Connect in Ihrem Amt derzeit möglich?\r\n- Wie oft wurde Luca Connect bzw. die dazugehörigen Features von Ihnen bereits genutzt?\r\n- War/ist Ihre Behörde bzw. Ihr Land-/Stadtkreis Modellregion bei der Implementierung von Luca?\r\n\r\nDie Webseite von Luca gibt an, dass folgende Postleitzahlen von Ihrer Behörde angebunden sind: 74405, 74420, 74423, 74424, 74426, 74427, 74429, 74507, 74523, 74532, 74535, 74538, 74541, 74542, 74544, 74545, 74547, 74549, 74564, 74572, 74575, 74579, 74582, 74585, 74586, 74589, 74592, 74594, 74595, 74597, 74599 - d.h., dass Sie dort mithilfe des Luca-Systems eine Kontaktnachverfolgung durchführen. Entspricht das der Realität, d.h. können Luca-Nutzer in diesem Gebiet sich darauf verlassen, dass Sie - sollte es sich um eine Luca-Location handeln - sie darauf hinweisen, dass Sie möglicherweise Kontakt mit einer infizierten Person hatten?\r\n\r\n(bitte antworten Sie OBERHALB dieser E-Mail - vielen Dank!)",
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"refusal_reasons": "§2.1 Keine öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgabe\r\n§2.2.3 Organe der Rechtspflege\r\n§ 3.3 Keine amtliche Information\r\n§4 Schutz öffentlicher Belange\r\n§4.1.1 Internationale Beziehungen\r\n§4.1.2 Äußere und öffentliche Sicherheit\r\n§4.1.3 Kontrollbehörden u.ä.\r\n§4.1.4 Finanzkontrolle\r\n§4.1.5 Strafrechtliches Verfahren\r\n§4.1.6 Vertraulichkeit von Beratungen\r\n§4.1.7 Eigenverantwortung der Landesregierung\r\n§4.1.8 Vertraulichkeit des Austauschs\r\n§4.1.9 Interessen informationspflichtigen Stellen in der Wirtschaft\r\n§4.1.10 Vertraulichkeit einer Person\r\n§4.1.11 Öffentliche Schulen\r\n§4.2 Verschlusssache\r\n§5 Schutz personenbezogener Daten\r\n§6 Schutz geistigen Eigentums und Betriebs-/Geschäftsgeheimnisse\r\n§ 7.1.S. Behörde ist nicht zur Verfügung über Information berechtigt",
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"long_description": "[Gebührenregelung](https://dejure.org/gesetze/VIG/7.html)\r\n[Rechtsprechung](http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/detail.php?template=rechtsprechungsdb_erg_d&sort=datum&order=desc&gerichte_title=&title=&sm[title]=tablescan&datum_von=&datum_bis=&art2_title=&vt_db=&sm[vt_db]=fulltext_all&rechtsgrundlage_db_title[]=bb1.c.317760.de&rechtsgrundlage_db_title[]=bb1.c.217615.de&max=)",
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"letter_start": "Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:",
"letter_end": "Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n\r\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n\r\nUnter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n\r\nDer Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
"last_modified_at": "2012-09-01",
"refusal_reasons": "§3.1.a.aa: nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen oder militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr\r\n§3.1.a.bb: nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratung von Behörden berührt oder eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit\r\n§3.1.b: laufendes Verfahren\r\n§3.1.c: fiskalische Interessen der um Auskunft ersuchten Stelle sind beeinträchtigt oder Dienstgeheimnisse verletzt\r\n§3.1.d: Informationen sind im Rahmen einer Dienstleistung entstanden, die die Stelle auf Grund einer privatrechtlichen Vereinbarung außerhalb des ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbereichs des Verbraucherschutzes erbracht hat\r\n§3.1.e: Informationen sind vor mehr als fünf Jahren entstanden\r\n§3.2.a: Schutz personenbezogener Daten\r\n§3.2.b: Schutz des geistigen Eigentums, insbesondere Urheberrechte\r\n§3.2.c: Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen wettbewerbsrelevanten Informationen\r\n§3.2.d: Meldungen oder Unterrichtungen über vorschriftswidrige Erzeugnisse\r\n§4.1: Antrag ist nicht hinreichend bestimmt\r\n§4.3.1: Entwürfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten und Beschlüsse zu Vorbereitung von Entscheidungen\r\n§4.3.2: vertraulich übermittelte oder erhobene Informationen\r\n§4.3.3: behördliche Maßnahmen würde gefährdet\r\n§4.3.4: Durch die Bearbeitung des Antrags würde die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Behörde beeinträchtigt\r\n§4.3.5: noch nicht abschließend ausgewerteten Daten\r\n§4.4: missbräuchlich gestellter Antrag\r\n§4.5: Information bereits verfügbar in allgemein zugänglichen Quellen",
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"letter_start": "Antrag nach dem UVwG\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:",
"letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nM.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"refusal_reasons": "§8.1.1: nachteilige Auswirkungen auf die internationalen Beziehungen, die Verteidigung oder bedeutsame Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit\r\n§8.1.2: nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratungen von informationspflichtigen Stellen im Sinne des § 2 Abs. 1\r\n§8.1.3: nachteilige Auswirkungen auf die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens, den Anspruch einer Person auf ein faires Verfahren oder die Durchführung strafrechtlicher, ordnungswidrigkeitenrechtlicher oder disziplinarrechtlicher Ermittlungen\r\n§8.1.4: nachteilige Auswirkungen auf den Zustand der Umwelt und ihrer Bestandteile im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1 oder Schutzgüter im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 6,\r\n§8.2.1: Antrag ist offensichtlich missbräuchlich gestellt worden\r\n§8.2.2. Antrag bezieht sich auf interne Mitteilungen der informationspflichtigen Stellen im Sinne des § 2 Abs. 1\r\n§8.2.3: Antrag wurde bei einer Stelle, die nicht über die Umweltinformationen verfügt, gestellt und kann sofern er nicht nach § 4 Abs. 3 weitergeleitet werden kann\r\n§8.2.4. Antrag bezieht sich auf die Zugänglichmachung von Material, das gerade vervollständigt wird, noch nicht abgeschlossener Schriftstücke oder noch nicht aufbereiteter Daten\r\n§8.2.5. Antrag ist zu unbestimmt und auf Aufforderung der informationspflichtigen Stelle nach § 4 Abs. 2 nicht innerhalb einer angemessenen Frist präzisiert worden\r\n§9.1.1 das Bekanntgeben der Informationen personenbezogene Daten offenbart und dadurch Interessen der Betroffenen beeinträchtigt wird\r\n§9.1.2 Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere Urheberrechte, durch das Zugänglichmachen von Umweltinformationen verletzt\r\n§9.1.3 Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse oder Informationen, die dem Steuergeheimnis oder dem Statistikgeheimnis unterliegen\r\n§9.2 Umweltinformationen privater Dritter deren Offenbarung nachteilige Auswirkungen auf die Interessen der Dritten hätte",
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"content": "Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nInformationen über die aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde, insbesondere:\r\n- Ist Ihre Behörde derzeit an das Luca-System angebunden? Wenn ja, seit wann und bis wann?\r\n- Nutzt Ihre Behörde das Luca-System? Wenn ja, für was (Kontaktnachverfolgung bzw. -ermittlung, \"Warnungen\", ...)? \r\n- Sollte Ihre Behörde derzeit keine Kontaktnachverfolgung (mehr) durchführen: Wurden Luca-Locations darüber informiert, dass eine Kontaktdatenerfassung damit nutzlos ist bzw. wurden die Luca-Nutzer darüber benachrichtigt, dass sie im Infektionsfall nicht mehr von Ihnen via Luca-App informiert werden?\r\n- Wie viele Kontaktnachverfolgungen wurden in den letzten 3, in den letzten 6 Monaten und wie viele insgesamt via Luca durchgeführt (bitte einzeln beantworten)?\r\n- Ist - Ihrem Kenntnisstand nach - eine weitere Nutzung des Luca-Systems durch das Bundesland vorgesehen? Falls nein, ziehen Sie einen eigenen Vertrag mit Luca in Betracht?\r\n- Wäre eine Nutzung von Luca Connect in Ihrem Amt derzeit möglich?\r\n- Wie oft wurde Luca Connect bzw. die dazugehörigen Features von Ihnen bereits genutzt?\r\n- War/ist Ihre Behörde bzw. Ihr Land-/Stadtkreis Modellregion bei der Implementierung von Luca?\r\n\r\nDie Webseite von Luca gibt an, dass folgende Postleitzahlen von Ihrer Behörde angebunden sind: 74405, 74420, 74423, 74424, 74426, 74427, 74429, 74507, 74523, 74532, 74535, 74538, 74541, 74542, 74544, 74545, 74547, 74549, 74564, 74572, 74575, 74579, 74582, 74585, 74586, 74589, 74592, 74594, 74595, 74597, 74599 - d.h., dass Sie dort mithilfe des Luca-Systems eine Kontaktnachverfolgung durchführen. Entspricht das der Realität, d.h. können Luca-Nutzer in diesem Gebiet sich darauf verlassen, dass Sie - sollte es sich um eine Luca-Location handeln - sie darauf hinweisen, dass Sie möglicherweise Kontakt mit einer infizierten Person hatten?\r\n\r\n(bitte antworten Sie OBERHALB dieser E-Mail - vielen Dank!)\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. \r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nSebastian Fuhrmann\n\n\n\nAnfragenr: 241561\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/241561/\n\nPostanschrift\nSebastian Fuhrmann\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n",
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"subject": "WG: Landratsamt Schwäbisch Hall: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde [#241561]",
"content": "Sehr geehrter Herr Fuhrmann,\r\n\r\nanbei die gewünschten Informationen aufgrund Ihres Antrags auf Auskunft nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz:\r\n\r\n\r\n- Ist Ihre Behörde derzeit an das Luca-System angebunden? Wenn ja, seit wann und bis wann?\r\n\r\nDas Gesundheitsamt ist an das Luca-System seit April 2021 angebunden. Die Nutzungsdauer orientiert sich am Kooperationsvertrag des Landes Baden-Württemberg mit dem Anbieter culture4life. Nach aktuellem Stand endet der Nutzungsvertrag Ende März 2022.\r\n\r\n- Nutzt Ihre Behörde das Luca-System? Wenn ja, für was (Kontaktnachverfolgung bzw. -ermittlung, \"Warnungen\", ...)?\r\n\r\nDas Luca-System ist grundsätzlich nur für die Kontaktpersonenermittlung konzipiert.\r\n\r\n- Sollte Ihre Behörde derzeit keine Kontaktnachverfolgung (mehr) durchführen: Wurden Luca-Locations darüber informiert, dass eine Kontaktdatenerfassung damit nutzlos ist bzw. wurden die Luca-Nutzer darüber benachrichtigt, dass sie im Infektionsfall nicht mehr von Ihnen via Luca-App informiert werden?\r\n\r\nAnfang September 2021 hat das Land Baden-Württemberg einen Strategiewechsel bei der Kontaktpersonennachverfolgung vorgenommen. Das örtliche Gesundheitsamt entscheidet über die Kontaktpersonennachverfolgung in Einzelfällen. \r\n\r\n- Wie viele Kontaktnachverfolgungen wurden in den letzten 3, in den letzten 6 Monaten und wie viele insgesamt via Luca durchgeführt (bitte einzeln beantworten)?\r\n\r\nEs gab 2 Fälle, in denen aufgrund der über Luca gemeldeten Daten eine Kontaktpersonennachverfolgung stattfand.\t\r\n\r\n- Ist - Ihrem Kenntnisstand nach - eine weitere Nutzung des Luca-Systems durch das Bundesland vorgesehen? Falls nein, ziehen Sie einen eigenen Vertrag mit Luca in Betracht?\r\n\r\nDas Land Baden-Württemberg hat mit Pressemitteilung vom 26.01.2022 mitgeteilt, dass der Kooperationsvertrag mit dem Anbieter culture4life Ende März ausläuft und nicht verlängert wird.\r\nEin Vertag des Landkreises mit dem Anbieter wird derzeit nicht in Betracht gezogen.\r\n\r\n- Wäre eine Nutzung von Luca Connect in Ihrem Amt derzeit möglich?\r\n\r\nNein.\t\r\n\r\n- Wie oft wurde Luca Connect bzw. die dazugehörigen Features von Ihnen bereits genutzt?\r\n\r\nWird nicht genutzt.\r\n\r\n- War/ist Ihre Behörde bzw. Ihr Land-/Stadtkreis Modellregion bei der Implementierung von Luca?\r\n\r\nNein.\r\n\r\nDie Webseite von Luca gibt an, dass folgende Postleitzahlen von Ihrer Behörde angebunden sind: 74405, 74420, 74423, 74424, 74426, 74427, 74429, 74507, 74523, 74532, 74535, 74538, 74541, 74542, 74544, 74545, 74547, 74549, 74564, 74572, 74575, 74579, 74582, 74585, 74586, 74589, 74592, 74594, 74595, 74597, 74599 - d.h., dass Sie dort mithilfe des Luca-Systems eine Kontaktnachverfolgung durchführen. Entspricht das der Realität, d.h. können Luca-Nutzer in diesem Gebiet sich darauf verlassen, dass Sie - sollte es sich um eine Luca-Location handeln - sie darauf hinweisen, dass Sie möglicherweise Kontakt mit einer infizierten Person hatten?\r\n\t\r\nDie Kontaktpersonenermittlung wird derzeit nur noch in Einzelfällen durchgeführt - siehe oben.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"Sehr geehrter Herr Fuhrmann,\r\n\r\nanbei die gewünschten Informationen aufgrund Ihres Antrags auf Auskunft nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz:\r\n\r\n\r\n- Ist Ihre Behörde derzeit an das Luca-System angebunden? Wenn ja, seit wann und bis wann?\r\n\r\nDas Gesundheitsamt ist an das Luca-System seit April 2021 angebunden. Die Nutzungsdauer orientiert sich am Kooperationsvertrag des Landes Baden-Württemberg mit dem Anbieter culture4life. Nach aktuellem Stand endet der Nutzungsvertrag Ende März 2022.\r\n\r\n- Nutzt Ihre Behörde das Luca-System? Wenn ja, für was (Kontaktnachverfolgung bzw. -ermittlung, \"Warnungen\", ...)?\r\n\r\nDas Luca-System ist grundsätzlich nur für die Kontaktpersonenermittlung konzipiert.\r\n\r\n- Sollte Ihre Behörde derzeit keine Kontaktnachverfolgung (mehr) durchführen: Wurden Luca-Locations darüber informiert, dass eine Kontaktdatenerfassung damit nutzlos ist bzw. wurden die Luca-Nutzer darüber benachrichtigt, dass sie im Infektionsfall nicht mehr von Ihnen via Luca-App informiert werden?\r\n\r\nAnfang September 2021 hat das Land Baden-Württemberg einen Strategiewechsel bei der Kontaktpersonennachverfolgung vorgenommen. Das örtliche Gesundheitsamt entscheidet über die Kontaktpersonennachverfolgung in Einzelfällen. \r\n\r\n- Wie viele Kontaktnachverfolgungen wurden in den letzten 3, in den letzten 6 Monaten und wie viele insgesamt via Luca durchgeführt (bitte einzeln beantworten)?\r\n\r\nEs gab 2 Fälle, in denen aufgrund der über Luca gemeldeten Daten eine Kontaktpersonennachverfolgung stattfand.\t\r\n\r\n- Ist - Ihrem Kenntnisstand nach - eine weitere Nutzung des Luca-Systems durch das Bundesland vorgesehen? Falls nein, ziehen Sie einen eigenen Vertrag mit Luca in Betracht?\r\n\r\nDas Land Baden-Württemberg hat mit Pressemitteilung vom 26.01.2022 mitgeteilt, dass der Kooperationsvertrag mit dem Anbieter culture4life Ende März ausläuft und nicht verlängert wird.\r\nEin Vertag des Landkreises mit dem Anbieter wird derzeit nicht in Betracht gezogen.\r\n\r\n- Wäre eine Nutzung von Luca Connect in Ihrem Amt derzeit möglich?\r\n\r\nNein.\t\r\n\r\n- Wie oft wurde Luca Connect bzw. die dazugehörigen Features von Ihnen bereits genutzt?\r\n\r\nWird nicht genutzt.\r\n\r\n- War/ist Ihre Behörde bzw. Ihr Land-/Stadtkreis Modellregion bei der Implementierung von Luca?\r\n\r\nNein.\r\n\r\nDie Webseite von Luca gibt an, dass folgende Postleitzahlen von Ihrer Behörde angebunden sind: 74405, 74420, 74423, 74424, 74426, 74427, 74429, 74507, 74523, 74532, 74535, 74538, 74541, 74542, 74544, 74545, 74547, 74549, 74564, 74572, 74575, 74579, 74582, 74585, 74586, 74589, 74592, 74594, 74595, 74597, 74599 - d.h., dass Sie dort mithilfe des Luca-Systems eine Kontaktnachverfolgung durchführen. Entspricht das der Realität, d.h. können Luca-Nutzer in diesem Gebiet sich darauf verlassen, dass Sie - sollte es sich um eine Luca-Location handeln - sie darauf hinweisen, dass Sie möglicherweise Kontakt mit einer infizierten Person hatten?\r\n\t\r\nDie Kontaktpersonenermittlung wird derzeit nur noch in Einzelfällen durchgeführt - siehe oben.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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