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        "letter_end": "Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).\r\nIch möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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                "refusal_reasons": "§8.1.1: nachteilige Auswirkungen auf die internationalen Beziehungen, die Verteidigung oder bedeutsame Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit\r\n§8.1.2: nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratungen von informationspflichtigen Stellen im Sinne des § 2 Abs. 1\r\n§8.1.3: nachteilige Auswirkungen auf die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens, den Anspruch einer Person auf ein faires Verfahren oder die Durchführung strafrechtlicher, ordnungswidrigkeitenrechtlicher oder disziplinarrechtlicher Ermittlungen\r\n§8.1.4: nachteilige Auswirkungen auf den Zustand der Umwelt und ihrer Bestandteile im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1 oder Schutzgüter im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 6,\r\n§8.2.1: Antrag ist offensichtlich missbräuchlich gestellt worden\r\n§8.2.2. Antrag bezieht sich auf interne Mitteilungen der informationspflichtigen Stellen im Sinne des § 2 Abs. 1\r\n§8.2.3: Antrag wurde bei einer Stelle, die nicht über die Umweltinformationen verfügt, gestellt und kann sofern er nicht nach § 4 Abs. 3 weitergeleitet werden kann\r\n§8.2.4. Antrag bezieht sich auf die Zugänglichmachung von Material, das gerade vervollständigt wird, noch nicht abgeschlossener Schriftstücke oder noch nicht aufbereiteter Daten\r\n§8.2.5. Antrag ist zu unbestimmt und auf Aufforderung der informationspflichtigen Stelle nach § 4 Abs. 2 nicht innerhalb einer angemessenen Frist präzisiert worden",
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                "long_description": "Das Informationsfreiheitsgesetz von Nordrhein-Westfalen gibt Ihnen das Recht Auskunft aus Dokumente und Akten der Verwaltung zu erhalten. Sie können lediglich existierende Informationen erfragen. Wenn Sie dieses Gesetz geschickt einsetzen, dann können Sie einen Beitrag leisten, die Kultur der Amtsverschwiegenheit zu mindern und das Handeln Ihrer Verwaltung öffentlicher machen.\r\n\r\nDie Besonderheit des IFG NRW ist, dass nur natürliche Personen und keine juristischen Personen Antragsrecht besitzen. Diese Einschränkung der Antragsberechtigung kann dadurch umgangen werden, dass für juristische Personen eine Einzelperson – z.B. der Firmenchef, der Vereinsvorsitzende etc. – den Antrag stellt.\r\n\r\nEin weitere interessanter Unterschied zum IFG des Bundes liegt daran, dass das IFG NRW eine Abwägung des öffentlichen Interesses gegenüber Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (§ 8) vorsieht. Ein Zugang ist trotz vorliegender Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gegeben, \"wenn die Allgemeinheit ein überwiegendes Interesse an der Gewährung des Informationszugangs hat und der eintretende Schaden nur geringfügig wäre\". Dieser sogenannte Public Interest Test fehlt im Bundes-IFG.\r\n \r\nDer oder die \"Beauftragte für das Recht auf Information\" kann angerufen werden, wenn der Anfragesteller sein Recht auf Informationszugang nach dem IFG NRW verletzt sieht. Der Datenschutzbeauftragte des Landes NRW ist auch der Beauftragte für die Informationsfreiheit. Wurde Ihre Anfrage auf FragDenStaat.de abgelehnt oder nur teilweise beantwortet, haben Sie über ein Formular direkt die Möglichkeit mit dem Beauftragten für die Informationsfreiheit in Kontakt zu treten. Dabei wird ein Link zur bisherigen Korrespondenz mit der Behörde auf FragDenStaat.de mitgeschickt.",
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                "letter_end": "Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen m.E. nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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                "refusal_reasons": "§5 (4)  Der Antrag kann abgelehnt werden, wenn die Information der Antragstellerin oder dem Antragsteller bereits zur Verfügung gestellt worden ist oder wenn sich die Antragstellerin oder der Antragsteller die Information in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann.\r\n§6 a) Beeinträchtigung von Landesverteidigung, internationalen Beziehungen...\r\n§6 b) Beeinträchtigung von Verfahrensablauf eines anhängigen Verwaltungsverfahrens...\r\n§6 c) Offenbarung von Angaben und Mitteilungen öffentlicher Stellen des Bundes anderer Länder ohne deren Zustimmung\r\n§6 Anhaltspunkte, dass Informationen zur Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung missbraucht werden sollen\r\n§7 (1) Entwürfe, Arbeiten und Beschlüsse zu Entscheidungen, sowie Protokolle vertraulicher Beratungen\r\n§7 (2) a) Bezug auf Willensbildungsprozess innerhalb von und zwischen öffentlichen Stellen\r\n§7 (2) b) Beeinträchtigung von Funktionsfähigkeit und Eigenverantwortung der Landesregierung\r\n§7 (2) c) Information ausschließlich Bestandteil von Vorentwürfen und Notizen\r\n§8 Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen mit wirtschaftlichem Schaden\r\n§9 Schutz personenbezogener Daten",
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                "letter_start": "Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:",
                "letter_end": "Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n\r\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n\r\nUnter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n\r\nDer Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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                "refusal_reasons": "§3.1.a.aa: nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen oder militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr\r\n§3.1.a.bb: nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratung von Behörden berührt oder eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit\r\n§3.1.b: laufendes Verfahren\r\n§3.1.c: fiskalische Interessen der um Auskunft ersuchten Stelle sind beeinträchtigt oder Dienstgeheimnisse verletzt\r\n§3.1.d: Informationen sind im Rahmen einer Dienstleistung entstanden, die die Stelle auf Grund einer privatrechtlichen Vereinbarung außerhalb des ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbereichs des Verbraucherschutzes erbracht hat\r\n§3.1.e: Informationen sind vor mehr als fünf Jahren entstanden\r\n§3.2.a: Schutz personenbezogener Daten\r\n§3.2.b: Schutz des geistigen Eigentums, insbesondere Urheberrechte\r\n§3.2.c: Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen wettbewerbsrelevanten Informationen\r\n§3.2.d: Meldungen oder Unterrichtungen über vorschriftswidrige Erzeugnisse\r\n§4.1: Antrag ist nicht hinreichend bestimmt\r\n§4.3.1: Entwürfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten und Beschlüsse zu Vorbereitung von Entscheidungen\r\n§4.3.2: vertraulich übermittelte oder erhobene Informationen\r\n§4.3.3: behördliche Maßnahmen würde gefährdet\r\n§4.3.4: Durch die Bearbeitung des Antrags würde die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Behörde beeinträchtigt\r\n§4.3.5: noch nicht abschließend ausgewerteten Daten\r\n§4.4: missbräuchlich gestellter Antrag\r\n§4.5: Information bereits verfügbar in allgemein zugänglichen Quellen",
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            "content": "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nwie dem Antragsteller bekannt ist, hat und ist die Stadtverwaltung dabei alle Bäume im gesamten Stadtgebiet zu erfassen, inklusive Aktualisierung über dessen Zustand.\r\n\r\nIm Rahmen des Informationsfreiheitsgesetz wird hiermit Freigabe dieser Informationen eingefordert.\r\n\r\nDie Erfassung der Bäume in den Stadtteilen bedurfte mehrerer Jahre und erheblichem Personellen und damit nicht unerheblichen finanziellem Ressourcen, welche die Steuerzahler zu tragen haben.\r\n\r\nWieso es noch keine Veröffentlichung ohne gezielte Anfrage gegeben hat, erschließt sich dem Antragsteller nicht.\r\n\r\nWas allerdings dazu passt, das der Rat und die Verwaltung es für unerheblich halten, sich um den Fortbestand langfristig zu kümmern. Keine Baumsatzung, keine koordinierte Bewässerung.\r\n\r\nWas nicht bedeutet, das dies so geschehen muss. Neben dem öffentlichen, anscheinend völlig unfähigem gesellschaftlichen Bereich, gibt es noch den privaten. Eine eigene Erhebung des Bestandes von Null auf wäre auch in Eigenregie möglich, würde allerdings deutlich länger dauern und Zeit ist der Jahreszeit geschuldet der entscheidende Faktor.\n\nDies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).\r\nIch möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntonio Gottlieb\n\n\n\nAnfragenr: 246668\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/246668/\n\nPostanschrift\nAntonio Gottlieb\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n",
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            "content": "Sehr geehrter Herr Gottlieb,\r\n\r\nmit nachfolgender Mail vom 20.04.2022 beantragen Sie die Bereitstellung \r\nder Informationen aus dem Baumkataster.\r\n\r\nAls Gesetzesgrundlage Ihrer Anfrage geben Sie innerhalb der nachfolgenden \r\nMail vom 20.04.2022 das Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) und das \r\nUmweltinformationsgesetz (UIG) an.\r\n\r\nDa sich Ihr Informationsanspruch auf Umweltdaten bezieht, geht gemäß § 4 \r\nAbs. 2 IFG NRW das Umweltinformationsgesetz NRW als spezielles \r\nInformationsgesetz dem allgemeinen Informationsfreiheitsgesetz NRW vor. \r\n\r\nNach § 2 Abs. 3 Nr. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) i. V. m. § 2 Satz 3 \r\nUIG NRW sind auf Antrag bereitzustellende Umweltinformationen u. a. auch \r\nDaten über den Zustand von Umweltbestandteilen wie Luft und Atmosphäre, \r\nWasser, Boden, Landschaft und natürliche Lebensräume einschließlich \r\nFeuchtgebiete, Küsten- und Meeresgebiete, die Artenvielfalt und ihre \r\nBestandteile, einschließlich gentechnisch veränderter Organismen, sowie \r\ndie Wechselwirkungen zwischen diesen Bestandteilen.\r\nZusätzlich dazu schließen Umweltinformationen gem. § 2 Abs. 3 Nr. 3 a UIG \r\ni. V. m. § 2 Satz 3 UIG NRW auch Maßnahmen oder Tätigkeiten ein, die sich \r\nauf die Umweltbestandteile im Sinne der Nummer 1 oder auf Faktoren im \r\nSinne der Nummer 2 auswirken oder wahrscheinlich auswirken. \r\nHierunter würden auch Informationen bzgl. des Baumbestandes bzw. der \r\nVeränderung des Baumbestandes fallen.\r\n\r\nWie Sie bereits selber festgestellt haben, ist die Stadt dabei, alle \r\nstädtischen Bäume zu erfassen und zu bewerten. Derzeit sind gut 1/3 des \r\nstädtischen Baumbestandes erfasst. Die Erfassung aller städtischen Bäume \r\nwird erst mittelfristig abgeschlossen werden (ca. in 8 bis 10 Jahren) \r\nkönnen, da auch neben der erstmaligen Erfassung von Bäumen Kontrollen bzw. \r\nRegelkontrollen und auch Unterhaltungsmaßnahmen immer wieder durchzuführen \r\nund deren Ergebnisse im Baumkataster zu erfassen sind. Die Häufigkeit von \r\nRegelkontrollen werden dabei von Faktoren wie berechtigte \r\nSicherheitserwartung des Verkehrs sowie Zustand und Entwicklungsphase des \r\nBaumes bestimmt. \r\nDa sich das Baumkataster im Aufbau befindet und hinsichtlich des \r\nErgebnisses der Baumkontrolle und sich dabei ergebender Maßnahmen täglich \r\naktualisiert wird, handelt es sich bei der Auswertung um eine \r\nMomentaufnahme. Dieser \r\nEmail beigefügt ist eine Auswertung vom 03.05.2022.\r\n\r\nSollten Sie noch Rückfragen haben, steht Ihnen die Bauhofleitung Herr \r\nFlores bzw. die stv. Bauhofleitung Herr Störmer unter der Telefonnummer \r\n02852/88 – 363 bzw. 362 zur Verfügung.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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                    "Sehr geehrter Herr Gottlieb,\r\n\r\nmit nachfolgender Mail vom 20.04.2022 beantragen Sie die Bereitstellung \r\nder Informationen aus dem Baumkataster.\r\n\r\nAls Gesetzesgrundlage Ihrer Anfrage geben Sie innerhalb der nachfolgenden \r\nMail vom 20.04.2022 das Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) und das \r\nUmweltinformationsgesetz (UIG) an.\r\n\r\nDa sich Ihr Informationsanspruch auf Umweltdaten bezieht, geht gemäß § 4 \r\nAbs. 2 IFG NRW das Umweltinformationsgesetz NRW als spezielles \r\nInformationsgesetz dem allgemeinen Informationsfreiheitsgesetz NRW vor. \r\n\r\nNach § 2 Abs. 3 Nr. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) i. V. m. § 2 Satz 3 \r\nUIG NRW sind auf Antrag bereitzustellende Umweltinformationen u. a. auch \r\nDaten über den Zustand von Umweltbestandteilen wie Luft und Atmosphäre, \r\nWasser, Boden, Landschaft und natürliche Lebensräume einschließlich \r\nFeuchtgebiete, Küsten- und Meeresgebiete, die Artenvielfalt und ihre \r\nBestandteile, einschließlich gentechnisch veränderter Organismen, sowie \r\ndie Wechselwirkungen zwischen diesen Bestandteilen.\r\nZusätzlich dazu schließen Umweltinformationen gem. § 2 Abs. 3 Nr. 3 a UIG \r\ni. V. m. § 2 Satz 3 UIG NRW auch Maßnahmen oder Tätigkeiten ein, die sich \r\nauf die Umweltbestandteile im Sinne der Nummer 1 oder auf Faktoren im \r\nSinne der Nummer 2 auswirken oder wahrscheinlich auswirken. \r\nHierunter würden auch Informationen bzgl. des Baumbestandes bzw. der \r\nVeränderung des Baumbestandes fallen.\r\n\r\nWie Sie bereits selber festgestellt haben, ist die Stadt dabei, alle \r\nstädtischen Bäume zu erfassen und zu bewerten. Derzeit sind gut 1/3 des \r\nstädtischen Baumbestandes erfasst. Die Erfassung aller städtischen Bäume \r\nwird erst mittelfristig abgeschlossen werden (ca. in 8 bis 10 Jahren) \r\nkönnen, da auch neben der erstmaligen Erfassung von Bäumen Kontrollen bzw. \r\nRegelkontrollen und auch Unterhaltungsmaßnahmen immer wieder durchzuführen \r\nund deren Ergebnisse im Baumkataster zu erfassen sind. Die Häufigkeit von \r\nRegelkontrollen werden dabei von Faktoren wie berechtigte \r\nSicherheitserwartung des Verkehrs sowie Zustand und Entwicklungsphase des \r\nBaumes bestimmt. \r\nDa sich das Baumkataster im Aufbau befindet und hinsichtlich des \r\nErgebnisses der Baumkontrolle und sich dabei ergebender Maßnahmen täglich \r\naktualisiert wird, handelt es sich bei der Auswertung um eine \r\nMomentaufnahme. Dieser \r\nEmail beigefügt ist eine Auswertung vom 03.05.2022.\r\n\r\nSollten Sie noch Rückfragen haben, steht Ihnen die Bauhofleitung Herr \r\nFlores bzw. die stv. Bauhofleitung Herr Störmer unter der Telefonnummer \r\n02852/88 – 363 bzw. 362 zur Verfügung.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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            "content": "Sehr << Anrede >>\n\ndie von ihnen übermittelte Datei Baumbestand03.05.2022.pdf weißt aus,\naus einer Datei Baumbestand.xls erstellt worden zu sein.\n\nWürden Sie freundlicherweise diese Tabellen Datei übermitteln?\n\nWir werden der Stadt nun mehr dabei auf die Sprünge helfen,\ndas die Erfassung aller städtischen Bäume nicht erst mittelfristig in 8 bis 10 Jahren abgeschlossen ist. ( am besten erst dann erfassen wenn bereits gefällt wurde ... )\n\nMit freundlichen Grüßen\nAntonio Gottlieb\n\n\n\nAnfragenr: 246668\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/246668/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n",
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            "content": "Sehr geehrter Herr Gottlieb,\n\nmit Mail vom 05.05.22 haben Sie Ihren Antrag vom 20.04.22, bezüglich der \nArt des Informationszuganges, weiter konkretisiert. Da mit der gewünschten \nArt des Informationszuganges kein höherer Verwaltungsaufwand verbunden \nist, komme ich Ihrem Wunsch nach und übermittle Ihnen anbei das \nTabellenformat.\n\n\nMit freundlichen Grüßen",
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