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                "letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.\r\nSollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. \r\n\r\nIch verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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                "letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nM.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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                "refusal_reasons": "Art. 7 (1) 1. internationalen Beziehungen, die Verteidigung oder die öffentliche Sicherheit,\r\nArt. 7 (1) 2. die Vertraulichkeit der Beratungen von informationspflichtigen Stellen im Sinn des Art. 2 Abs. 1,\r\nArt. 7 (1) 3. die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens, den Anspruch einer Person auf ein faires Verfahren oder die Durchführung strafrechtlicher, ordnungswidrigkeitenrechtlicher oder disziplinarrechtlicher Ermittlungen\r\nArt. 7 (1) 4. nachteilige Auswirkung auf den Zustand der Umwelt und ihre Bestandteile\r\nArt. 7 (2) 1. offensichtlich missbräuchlich\r\nArt. 7 (2) 2. Bezug auf interne Mitteilungen der informationspflichtigen Stellen\r\nArt. 7 (2) 3. nicht über Umweltinformationen verfügt\r\nArt. 7 (2) 4. sich auf das Zugänglichmachen von Material, das gerade vervollständigt wird, von noch nicht abgeschlossenen Schriftstücken oder noch nicht aufbereiteten Daten bezieht\r\nArt. 7 (2) 5. zu unbestimmt ist und auf Aufforderung der informationspflichtigen Stelle nach Art. 4 Abs. 2 nicht innerhalb einer angemessenen Frist präzisiert wird\r\nArt. 8 (1) 1. durch das Bekanntgeben der Informationen personenbezogene Daten offenbart und dadurch schutzwürdige Interessen der Betroffenen beeinträchtigt würden,\r\nArt. 8 (1) 2. Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere Urheberrechte, durch das Zugänglichmachen von Umweltinformationen verletzt würden oder\r\nArt. 8 (1) 3. durch das Bekanntgeben Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zugänglich gemacht würden oder die Informationen dem Steuergeheimnis oder dem Statistikgeheimnis unterliegen,\r\nArt. 8 (2) Umweltinformationen, die private Dritte einer informationspflichtigen Stelle übermittelt haben, ohne rechtlich dazu verpflichtet zu sein oder rechtlich dazu verpflichtet werden zu können, und deren Offenbarung nachteilige Auswirkungen auf die Interessen der Dritten hätte",
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                "letter_end": "Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n\r\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n\r\nUnter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n\r\nDer Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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                "refusal_reasons": "§3.1.a.aa: nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen oder militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr\r\n§3.1.a.bb: nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratung von Behörden berührt oder eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit\r\n§3.1.b: laufendes Verfahren\r\n§3.1.c: fiskalische Interessen der um Auskunft ersuchten Stelle sind beeinträchtigt oder Dienstgeheimnisse verletzt\r\n§3.1.d: Informationen sind im Rahmen einer Dienstleistung entstanden, die die Stelle auf Grund einer privatrechtlichen Vereinbarung außerhalb des ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbereichs des Verbraucherschutzes erbracht hat\r\n§3.1.e: Informationen sind vor mehr als fünf Jahren entstanden\r\n§3.2.a: Schutz personenbezogener Daten\r\n§3.2.b: Schutz des geistigen Eigentums, insbesondere Urheberrechte\r\n§3.2.c: Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen wettbewerbsrelevanten Informationen\r\n§3.2.d: Meldungen oder Unterrichtungen über vorschriftswidrige Erzeugnisse\r\n§4.1: Antrag ist nicht hinreichend bestimmt\r\n§4.3.1: Entwürfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten und Beschlüsse zu Vorbereitung von Entscheidungen\r\n§4.3.2: vertraulich übermittelte oder erhobene Informationen\r\n§4.3.3: behördliche Maßnahmen würde gefährdet\r\n§4.3.4: Durch die Bearbeitung des Antrags würde die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Behörde beeinträchtigt\r\n§4.3.5: noch nicht abschließend ausgewerteten Daten\r\n§4.4: missbräuchlich gestellter Antrag\r\n§4.5: Information bereits verfügbar in allgemein zugänglichen Quellen",
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                "letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
                "last_modified_at": "2018-05-15",
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            "content": "Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nnach heutiger Rechtslage werden pro Schuljahr Euro 100,00 pauschal im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes bewilligt. \r\nLt Beschluss des Bundesrates vom 16.12.2016 (Drucksache 712/16) wird festgestel, dass diese Summe seit 2009 unverändert ist und und nicht ausreichend. Es wurde deshalb empfohlen, die Leistungshöhe für den Schulbedarf nach oben an den tatsächlichen Bedarf anzupassen. \r\nhttps://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2016/0701-0800/712-16(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1\r\nLt Internetseite der LH München ist man dieser Empfehlung nicht gefolgt: \r\nhttps://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Sozialreferat/Sozialamt/BuT.html\r\nNach IFG etc wird um Auskunft gebeten, ob gerade im teuren München eine Überprüfung stattgefunden hat und mit welchem Ergebnis. Werden bei Nachweis auch höhere Beträge bewilligt, insbesondere in den weiterführenden Schulen mit teurem Materialbedarf. \r\n\r\nDie Bewilligung von höheren Leistungen ist auch eine Frage der Bildungsgerechtigkeit: \r\nhttp://www.sueddeutsche.de/bayern/bildung-wer-sich-lernen-leisten-kann-1.3655333\r\nBekanntlich sind die Regelsätze der Kinder zu niedrig, so dass keine selbständige Finanzierung den Familien möglich ist: \r\nhttp://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/hartz-iv-forscherin-haelt-regelsatz-fuer-45-euro-zu-niedrig-a-1016659.html\r\nhttp://www.br.de/nachrichten/dokthema-bildungsgerechtigkeit-chancengleicheit-bayern-100.html\r\nAufgrund der sehr guten Haushaltslage der LH München sollte dies möglich sein. Auch im Hinblick künftig gut ausgebildeter Fachkräfte, Vermeidung von Schulabbrechern und Arbeitslosigkeit, etc.\r\nhttps://www.merkur.de/lokales/muenchen/stadt-muenchen/dank-gewerbesteuer-stadt-reduziert-erneut-ihre-schulden-7195201.html\n\nDies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der  (Informationsfreiheitssatzung ).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen m.E. nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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            "content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\n\nvielen Dank für Ihre Anfrage.\n\nDiese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird \ndort geprüft.\n\nWir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und \nzwei Monaten bei Gesellschaftengemäß § 5 Abs. 1 \nInformationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der \nFassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu \nlaufen beginnt.\n\nAufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen \nVerwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der \nKostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich \nKosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den \nAntrag noch kostenfrei zurücknehmen können.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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            "content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\ndas Bildungs- und Teilhabepaket wird durch einen Vordruck der LH München beantragt. Aus diesem Grund erfolgt die Bewilligung der Leistungen im SGB II für das Jobcenter München und für Wohngeld- und Kinderzuschlagsberechtigte sowie im SGB XII durch die Sozialbürgerhäuser. \r\nDie Finanzierung von Bund und LH München ist analog den Kosten der Unterkunft bemessen, was eine kommunale Leistung ist. Eigener Wirkungskreis geht vor übertragenen Wirkungskreis: \r\nhttps://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/4126831.pdf\r\nDas eine Förderung möglich ist, zeigt dieser Stadtratsbeschluss als Beispiel: \r\nhttps://www.ris-muenchen.de/RII/RII/ris_vorlagen_dokumente.jsp?risid=1905715\r\nAuch sind allein in 2015 und 2016 rd. Euro 100 Mio. an Flüchtlingskosten ausgegeben worden, ohne das eine gesetzliche Verpflichtung besteht und klar ist, mit welcher Steigerung noch zu rechnen ist: \r\nhttps://www.merkur.de/lokales/muenchen/stadt-muenchen/kosten-fuer-fluechtlinge-auf-so-vielen-millionen-bleibt-stadt-sitzen-9231765.html#idAnchComments\r\nIm Rahmen der gleichen Bildungschancen für alle Münchner Kinder wird nochmals im Rahmen des IFG um Herausgabe der Prüfungs- und Berechnungsgrundlage für eine vollständige Übernahme gebeten. Hierzu fehlt bisher jegliche Information. \r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAnfragenr: 25158\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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            "subject": "Anfrage vom 13.11.2017, Bildungs- und Teilhabepaket, Schulpauschale",
            "content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\n\nauf Ihre erste Anfrage vom 04.11.2017 (Erhöhung des Schulbedarfs) \nerhielten Sie Antwort am 13.11.2017, auf die ich mich beziehe. Am \n14.11.2017 fragten Sie erneut nach.\n\nInformationen im Sinne der Informationsfreiheitssatzung der \nLandeshauptstadt München (IFS-LHM) sind alle Aufzeichnungen, unabhängig \nvon der Art ihrer Speicherung (§ 1 Ziff. 1 und 2 IFS-LHM). Die \nbeanspruchte Information muss in irgendeiner Form bereits bei der \nLandeshauptstadt München vorhanden sein.\n\nZu beachten ist, dass nur solche Informationen verlangt werden können, \ndie auch tatsächlich vorliegen. Ermittlungen, Auswertungen oder \nRecherchen können nicht verlangt werden. Es kommt auch nicht darauf an, \nob die Landeshauptstadt München oder die betroffenen Gesellschaften \nbestimmte Informationen haben müssten (siehe auch Schoch, IFG, § 1 Rz. \n34 f.).\n\nAusführliche Ausführungen zur IFS-LHM siehe unter: \nhttps://www.muenchen.de/rathaus/Stadtrecht/Informationsfreiheitssatzung.html \n\n\nDer Bundesrat (Drucksache 712/16) hat in dem von Ihnen zitierten Link \ndie Bundesregierung gebeten, die Leistung für den Schulbedarf zu \nerhöhen. Der Gesetzgeber hat das Gesetz in der Leistungshöhe bisher \nnicht geändert und die Schulpauschale nicht erhöht. In München gab es \nkeine Überprüfung, die Leistungen anzupassen. Es gibt somit hier keine \nPrüfungs-und Berechnungsgrundlagen, die Sie einsehen können.\n\nIhre übrigen Fragen können im Rahmen der Informationsfreiheitssatzung \nnicht beantwortet werden, da Ermittlungen und Recherchen von der Behörde \nnicht verlangt werden können.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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                    "\n\nauf Ihre erste Anfrage vom 04.11.2017 (Erhöhung des Schulbedarfs) \nerhielten Sie Antwort am 13.11.2017, auf die ich mich beziehe. Am \n14.11.2017 fragten Sie erneut nach.\n\nInformationen im Sinne der Informationsfreiheitssatzung der \nLandeshauptstadt München (IFS-LHM) sind alle Aufzeichnungen, unabhängig \nvon der Art ihrer Speicherung (§ 1 Ziff. 1 und 2 IFS-LHM). Die \nbeanspruchte Information muss in irgendeiner Form bereits bei der \nLandeshauptstadt München vorhanden sein.\n\nZu beachten ist, dass nur solche Informationen verlangt werden können, \ndie auch tatsächlich vorliegen. Ermittlungen, Auswertungen oder \nRecherchen können nicht verlangt werden. Es kommt auch nicht darauf an, \nob die Landeshauptstadt München oder die betroffenen Gesellschaften \nbestimmte Informationen haben müssten (siehe auch Schoch, IFG, § 1 Rz. \n34 f.).\n\nAusführliche Ausführungen zur IFS-LHM siehe unter: \nhttps://www.muenchen.de/rathaus/Stadtrecht/Informationsfreiheitssatzung.html \n\n\nDer Bundesrat (Drucksache 712/16) hat in dem von Ihnen zitierten Link \ndie Bundesregierung gebeten, die Leistung für den Schulbedarf zu \nerhöhen. Der Gesetzgeber hat das Gesetz in der Leistungshöhe bisher \nnicht geändert und die Schulpauschale nicht erhöht. In München gab es \nkeine Überprüfung, die Leistungen anzupassen. Es gibt somit hier keine \nPrüfungs-und Berechnungsgrundlagen, die Sie einsehen können.\n\nIhre übrigen Fragen können im Rahmen der Informationsfreiheitssatzung \nnicht beantwortet werden, da Ermittlungen und Recherchen von der Behörde \nnicht verlangt werden können.\n\nMit freundlichen Grüßen"
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            "content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nvielen Dank für Ihre Auskunft. \r\n\r\nDies bedeutet aber, dass die SPD-geführte LH München (SPD-Oberbürgermeister Reiter, SPD-Sozialreferentin Schiwy und SPD-Schulrätin Zurek) bis heute keine Prüfung vorgenommen hat und die angebliche Bildungsgerechtigkeit trotz hoher Steuereinnahmen nur leere Worte sind !\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAnfragenr: 25158\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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                    "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nvielen Dank für Ihre Auskunft. \r\n\r\nDies bedeutet aber, dass die SPD-geführte LH München (SPD-Oberbürgermeister Reiter, SPD-Sozialreferentin Schiwy und SPD-Schulrätin Zurek) bis heute keine Prüfung vorgenommen hat und die angebliche Bildungsgerechtigkeit trotz hoher Steuereinnahmen nur leere Worte sind !\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAnfragenr: 25158\nAntwort an: "
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            "subject": "Re: Anfrage vom 13.11.2017, Bildungs- und Teilhabepaket, Schulpauschale [#25158]",
            "content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\n\nvielen Dank für Ihre Anfrage.\n\nDiese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird \ndort geprüft.\n\nWir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und \nzwei Monaten bei Gesellschaftengemäß § 5 Abs. 1 \nInformationsfreiheitssatzung (IFS)\nder Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem \nZugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt.\n\nAufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen \nVerwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der \nKostensatzung der Landeshauptstadt München.\nFallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig \ninformieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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                ]
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            "content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\nvielen Dank für Ihre Antwort vom 29.11.2017.\n\nIhre Einschätzung und Bewertung vom 29.11.2017 kann im Rahmen der \nInformationsfreiheitssatzung nicht beantwortet werden, da es sich nicht \num eine  Bitte um Informationen handelt, die bei der Behörde vorliegen \n(s. § 1 Ziff 1 und 2 IFS-LHM).\n\nMit freundlichen Grüßen",
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                    "\nvielen Dank für Ihre Antwort vom 29.11.2017.\n\nIhre Einschätzung und Bewertung vom 29.11.2017 kann im Rahmen der \nInformationsfreiheitssatzung nicht beantwortet werden, da es sich nicht \num eine  Bitte um Informationen handelt, die bei der Behörde vorliegen \n(s. § 1 Ziff 1 und 2 IFS-LHM).\n\nMit freundlichen Grüßen"
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            "sender": "Stadtverwaltung München",
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            "subject": "AW: Anfrage vom 13.11.2017, Bildungs- und Teilhabepaket, Schulpauschale (#25158) [#25158]",
            "content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage „Bildungs- und Teilhabepaket: Erhöhung des Schulbedarfes von Euro 100,00“ vom 04.11.2017 (#25158) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\nAnfragenr: 25158\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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            "subject": "AW: Anfrage vom 13.11.2017, Bildungs- und Teilhabepaket, Schulpauschale (#25158) [#25158]",
            "content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\n\n\nvielen Dank für Ihre Anfrage.\n\nDiese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft.\n\nWir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und  zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt.\n\nAufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können.\n\n\nMit freundlichen Grüßen",
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                    "Sehr geehrte Damen und Herren,\n\n\nvielen Dank für Ihre Anfrage.\n\nDiese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft.\n\nWir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und  zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt.\n\nAufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können.\n\n\nMit freundlichen Grüßen"
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            "sender": "Stadtverwaltung München",
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            "subject": "AW: AW: Anfrage vom 13.11.2017, Bildungs- und Teilhabepaket, Schulpauschale (#25158) [#25158]",
            "content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nwie Sie dem Bericht entnehmen können, wird von allen Seiten dringend eine Erhöhung der Pauschal für alle Familien mit geringem Einkommen gesehen: \r\nhttps://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Schulmaterial-Kosten-Teilerfolg-fuer-Klaeger,schulbedarf100.html\r\nWie bereits begründet sollte hier die LH München mit bestem Bespiel voran gehen. \r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAnfragenr: 25158\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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                    "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nwie Sie dem Bericht entnehmen können, wird von allen Seiten dringend eine Erhöhung der Pauschal für alle Familien mit geringem Einkommen gesehen: \r\nhttps://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Schulmaterial-Kosten-Teilerfolg-fuer-Klaeger,schulbedarf100.html\r\nWie bereits begründet sollte hier die LH München mit bestem Bespiel voran gehen. \r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAnfragenr: 25158\nAntwort an: "
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            "content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\n\n\nvielen Dank für Ihre Anfrage.\n\nDiese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft.\n\nWir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und  zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt.\n\nAufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können.\n\n\nMit freundlichen Grüßen",
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                ]
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            "sender": "Stadtverwaltung München",
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            "subject": "Ihre Nachfrage vom 11.12.2017 bzgl. Ihrer Anfrage vom 13.11.2017, Bildungs- und Teilhabepaket, Schulpauschale (#25158)",
            "content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\n\nIhre ursprüngliche Anfrage in Sachen Schulpauschale/Erhöhung des Schulbedarfs von 100 Euro vom 04.11.2017 wurde am 13.11.2017 um 12:42:27 Uhr per Mail an die obige Mail-Adresse beantwortet. Am 13.11.2017 um 19:50:50 Uhr fragten sie diesbezüglich nochmal nach. Eine Antwort wurde Ihnen am 29.11.2017 um 13.22 Uhr an obige Mailadresse gegeben. Sie fragten am 29.11.2017, 20:28:03 nochmals nach. Eine Antwort wurde Ihnen am 30.11.2017 um 11:07 Uhr an obige Mail-Adresse gegeben.\n\n\nDass die Frist zur Beantwortung um 4 Tage überschritten worden sein soll (s. Ihre Mail vom 11.12.2017 um 11.15 Uhr) kann von mir nicht nachvollzogen werden. Alle Anfragen und Nachfragen in dieser Sache wurden in der gesetzten Frist beantwortet. Bitte teilen Sie konkret mit, welche Antwort von den oben genannten Sie nicht erhalten haben.\n\n\nMit freundlichen Grüßen",
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                    "Ihre Nachfrage vom 11.12.2017 bzgl. Ihrer Anfrage vom 13.11.2017, Bildungs- und Teilhabepaket, Schulpauschale (#25158)"
                ]
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                    "\n\nIhre ursprüngliche Anfrage in Sachen Schulpauschale/Erhöhung des Schulbedarfs von 100 Euro vom 04.11.2017 wurde am 13.11.2017 um 12:42:27 Uhr per Mail an die obige Mail-Adresse beantwortet. Am 13.11.2017 um 19:50:50 Uhr fragten sie diesbezüglich nochmal nach. Eine Antwort wurde Ihnen am 29.11.2017 um 13.22 Uhr an obige Mailadresse gegeben. Sie fragten am 29.11.2017, 20:28:03 nochmals nach. Eine Antwort wurde Ihnen am 30.11.2017 um 11:07 Uhr an obige Mail-Adresse gegeben.\n\n\nDass die Frist zur Beantwortung um 4 Tage überschritten worden sein soll (s. Ihre Mail vom 11.12.2017 um 11.15 Uhr) kann von mir nicht nachvollzogen werden. Alle Anfragen und Nachfragen in dieser Sache wurden in der gesetzten Frist beantwortet. Bitte teilen Sie konkret mit, welche Antwort von den oben genannten Sie nicht erhalten haben.\n\n\nMit freundlichen Grüßen"
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            "sender": "Stadtverwaltung München",
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            "subject": "AW: Ihre Nachfrage vom 11.12.2017 bzgl. Ihrer Anfrage vom 13.11.2017, Bildungs- und Teilhabepaket, Schulpauschale (#25158) [#25158]",
            "content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nIhr Kämmerer Herrn Wolowicz selbst mahnt zu mehr Sparsamkeit: \r\nhttps://www.merkur.de/lokales/muenchen/stadt-muenchen/ernst-wolowicz-spd-kaemmerer-stadt-muenchen-muss-2019-schulden-machen-9445668.html\r\n\r\nMeine IFG-Anfrage ist deshalb noch nicht beantwortet: \r\nIst es für die LH München günstiger auf die Zuzahlung von €1 pro Mittagessen und Kind zu verzichten - nicht nur aus sozialen Gründen, da der Verwaltungsaufwand etc höher ist. \r\n\r\nSollten Ihnen die Zahlen nicht vorliegen, weil keine Vergleichsrechnung gemacht wurde, muss Ihr Kämmerer Herr Wolowicz, der Stadtrat und die Steuerzahler unterstellen, dass Sie Steuerverschwendung betreiben, wie sie der Bund der Steuerzahler regelmäßig aufdeckt. \r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAnfragenr: 25158\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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                [
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                    "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nIhr Kämmerer Herrn Wolowicz selbst mahnt zu mehr Sparsamkeit: \r\nhttps://www.merkur.de/lokales/muenchen/stadt-muenchen/ernst-wolowicz-spd-kaemmerer-stadt-muenchen-muss-2019-schulden-machen-9445668.html\r\n\r\nMeine IFG-Anfrage ist deshalb noch nicht beantwortet: \r\nIst es für die LH München günstiger auf die Zuzahlung von €1 pro Mittagessen und Kind zu verzichten - nicht nur aus sozialen Gründen, da der Verwaltungsaufwand etc höher ist. \r\n\r\nSollten Ihnen die Zahlen nicht vorliegen, weil keine Vergleichsrechnung gemacht wurde, muss Ihr Kämmerer Herr Wolowicz, der Stadtrat und die Steuerzahler unterstellen, dass Sie Steuerverschwendung betreiben, wie sie der Bund der Steuerzahler regelmäßig aufdeckt. \r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAnfragenr: 25158\nAntwort an: "
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            "subject": "AW: Ihre Nachfrage vom 11.12.2017 bzgl. Ihrer Anfrage vom 13.11.2017, Bildungs- und Teilhabepaket, Schulpauschale (#25158) [#25158]",
            "content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\n\n\nvielen Dank für Ihre Anfrage.\n\nDiese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft.\n\nWir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und  zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt.\n\nAufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können.\n\n\nMit freundlichen Grüßen",
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                    "Sehr geehrte Damen und Herren,\n\n\nvielen Dank für Ihre Anfrage.\n\nDiese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft.\n\nWir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und  zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt.\n\nAufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können.\n\n\nMit freundlichen Grüßen"
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            "subject": "AW: AW: Ihre Nachfrage vom 11.12.2017 bzgl. Ihrer Anfrage vom 13.11.2017, Bildungs- und Teilhabepaket, Schulpauschale (#25158) [#25158]",
            "content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\naktuell hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen einen zusätzlichen Bedarf anerkannt: \r\nhttps://www.landessozialgericht.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/schulbuecher-vom-jobcenter-160954.html\r\n\r\nhttp://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2296/\r\n\"Ein Gerichtssprecher hat sich dem Urteil dahingehend geäußert, dass es eine „Pionierentscheidung“ sei. Vielmehr ist es ein Armutszeugnis für Deutschland, dass Kinder und Jugendliche weiterhin nicht die gleichen Bildungschancen haben. Das Urteil ist nur ein Teilerfolg und die Ungerechtigkeit lebt weiter und es heißt weiterhin hungern für Bildungschancen.\"\r\n\r\nEs wird deshalb nochmals um Herausgabe der Unterlagen nach IFG und SGB/SGG gebeten, um die zügige und volle Sicherstellung von Sozialleistungen durch die LH / JC München zu gewährleisten, insbesondere Bildungs- und Teilhabepaket für gleiche Bildungschancen. \r\n\r\nMit freundlichen Grüße\n\nAnfragenr: 25158\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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                    "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\naktuell hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen einen zusätzlichen Bedarf anerkannt: \r\nhttps://www.landessozialgericht.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/schulbuecher-vom-jobcenter-160954.html\r\n\r\nhttp://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2296/\r\n\"Ein Gerichtssprecher hat sich dem Urteil dahingehend geäußert, dass es eine „Pionierentscheidung“ sei. Vielmehr ist es ein Armutszeugnis für Deutschland, dass Kinder und Jugendliche weiterhin nicht die gleichen Bildungschancen haben. Das Urteil ist nur ein Teilerfolg und die Ungerechtigkeit lebt weiter und es heißt weiterhin hungern für Bildungschancen.\"\r\n\r\nEs wird deshalb nochmals um Herausgabe der Unterlagen nach IFG und SGB/SGG gebeten, um die zügige und volle Sicherstellung von Sozialleistungen durch die LH / JC München zu gewährleisten, insbesondere Bildungs- und Teilhabepaket für gleiche Bildungschancen. \r\n\r\nMit freundlichen Grüße\n\nAnfragenr: 25158\nAntwort an: "
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            "content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\n\nnachfolgend erhalten Sie eine Anfrage über die Internetplattform \"Frag den Staat\".\n\n\nAls Rechtsgrundlage wird die Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 13.07.2015 zugrunde gelegt.\n\nDie Landeshauptstadt München ist verpflichtet, diese Anfrage auf dem gewählten Weg, hier elektronisch - per E-Mail, zu beantworten.\n\nEs sind jedoch nur Anfragen zum eigenen Wirkungskreis zu bearbeiten. Die Beurteilung, ob die gewünschten Informationen zum eigenen Wirkungskreis gehören, obliegt Ihnen als sachnächste Stelle.\n\nEs besteht keine Pflicht zur Informationsgewinnung oder Informationsbeschaffung. Insbesondere müssen weder Auswertungen noch Wiederbeschaffungen nicht mehr vorhandener Informationen vorgenommen werden (vgl. Schoch, IFS, § 1, Rn. 29).\n\nEinen Anspruch auf Informationen, welche personenbezogene Daten beinhalten, besteht nicht.\n\nBitte beachten Sie die Bearbeitungsfrist gemäß § 5 Abs. 1 IFS. Diese beträgt einen Monat (Ausnahme: zwei Monate bei städtischen Gesellschaften) und beginnt mit Zugang dieser Anfrage an die Fachabteilung.\n\nWir möchten außerdem darauf hinweisen, dass sämtliche Korrespondenz mit der Antragstellerin/dem Antragsteller auf dem Portal \"Frag den Staat\" veröffentlicht wird (ohne Namen und Mailadresse).\n\nFür eventuelle Nachfragen bitten wir bei Ihren E-Mail-Antworten an \"Frag den Staat\" in \"CC\" gesetzt zu werden.\n\nVielen Dank.\n\n\n\nMit freundlichen Grüßen",
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                    "\n\nIhre Anfrage wurde am 29.11.2017 umfassend beantwortet. Zuständig für die Höhe dieser Leistung ist der Bundesgesetzgeber.\n\n\nMit den Mitteln der städtischen Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt München kann dieses Problem meines Erachtens nicht gelöst werden.\n\n\nMit freundlichen Grüßen"
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            "content": "Sehr geehrteAntragsteller/in\n\n\nvielen Dank für Ihre Anfrage vom 20.11.2019 mit u. a. folgendem Inhalt:\n\n\"Wie kann die LHM und ihre Sozialbehörden für eine bessere Bildungsgerechtigkeit und Information sorgen? \"\n\n\nBitte beachten Sie, dass die Informationsfreiheitssatzung gem. § 1 Abs. 1 Satz 1 den \"Zugang ... zu vorhandenen amtlichen Informationen\" regelt, d. h. gem § 2 Satz 1 Nr. 1 zu \"amtlichen Zwecken dienenden Aufzeichungen\".\n\n\nNachdem Sie mit Ihrem Schreiben nicht den Zugang zu konkreten vorhandenen Aufzeichnungen der Landeshauptstadt München, sondern um die Beantwortung Ihrer Frage beantragen, ist festzustellen, dass Ihre Anfrage inhaltlich keinen Antrag gemäß der Informationsfreiheitssatzung darstellt und insofern nicht weiter verfolgt wird.\n\n\nZudem wird auf die Antworten der Landeshauptstadt München von 2017 und 2018 verweisen.\n\n\nMit freundlichen Grüßen",
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