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                "refusal_reasons": "§ 1.3: Regelungen in anderen Rechtsvorschriften gehen vor\r\n§ 2.1: Es liegen keine amtlichen Informationen vor\r\n§ 3.1.a: nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen\r\n§ 3.1.b: nachteilige Auswirkungen auf militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr\r\n§ 3.1.c: nachteilige Auswirkungen auf Belange der inneren oder äußeren Sicherheit\r\n§ 3.1.d: nachteilige Auswirkungen auf Kontroll- oder Aufsichtsaufgaben der Finanz-, Wettbewerbs- und Regulierungsbehörden\r\n§ 3.1.e: nachteilige Auswirkungen auf Angelegenheiten der externen Finanzkontrolle\r\n§ 3.1.f: nachteilige Auswirkungen auf Maßnahmen zum Schutz vor unerlaubtem Außenwirtschaftsverkehr\r\n§ 3.1.g: nachteilige Auswirkungen auf die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens, den Anspruch einer Person auf ein faires Verfahren oder die Durchführung strafrechtlicher, ordnungswidrigkeitsrechtlicher oder disziplinarischer Ermittlungen\r\n§ 3.2: das Bekanntwerden der Information kann die öffentliche Sicherheit gefährden\r\n§ 3.3.a: die notwendige Vertraulichkeit internationaler Verhandungen wird beeinträchtigt\r\n§ 3.3.b: die Beratungen von Behörden werden beeinträchtigt\r\n§ 3.4: die Information einer durch Rechtsvorschrift oder durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen geregelten Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflicht oder einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis unterliegt\r\n§ 3.5: Information einer anderen öffentlichen Stelle, soll nicht Bestandteil der eigenen Vorgänge werden\r\n§ 3.6: das Bekanntwerden der Information wäre geeignet, fiskalische Interessen des Bundes im Wirtschaftsverkehr oder wirtschaftliche Interessen der Sozialversicherungen zu beeinträchtigen\r\n§ 3.7: keine Aufkunft vertraulich erhobener oder übermittelter Information, soweit das Interesse des Dritten an einer vertraulichen Behandlung im Zeitpunkt des Antrags auf Informationszugang noch fortbesteht\r\n§ 3.8: keine Auskunft von Nachrichtendiensten sowie den Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Bundes, soweit sie Aufgaben im Sinne des § 10 Nr. 3 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes wahrnehmen\r\n§ 4: Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses\r\n§ 5: Schutz personenbezogener Daten\r\n§ 6: Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen\r\n§ 7: Die Behörde hat keine Verfügungsberechtigung\r\n§ 9.3: Der Antragsteller verfügt bereits über die Informationen oder kann sich diese aus allgemein zugänglichen Quellen selbst beschaffen\r\n§ 96: Absatz 4 Satz 3 BHO Ausnahme des Bundesrechnungshofs",
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                "request_note": "Presseanfragen können nur von Journalist*innen gestellt werden. Bitte fügen Sie Ihrer Anfrage einen Nachweis über Ihre journalistische Tätigkeit bei (z.B. Presseausweis). Bitte denken Sie daran, eine kurze Einleitung zu Ihrer Anfrage zu schreiben.",
                "request_note_html": "<p>Presseanfragen können nur von Journalist*innen gestellt werden. Bitte fügen Sie Ihrer Anfrage einen Nachweis über Ihre journalistische Tätigkeit bei (z.B. Presseausweis). Bitte denken Sie daran, eine kurze Einleitung zu Ihrer Anfrage zu schreiben.</p>",
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                "letter_start": "Presseanfrage\r\n\r\nGuten Tag,",
                "letter_end": "Ich weise darauf hin, dass Sie nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG zur Auskunft verpflichtet sind. Das Grundrecht der Pressefreiheit verleiht Presseangehörigen einen verfassungsunmittelbaren Anspruch auf Auskunft gegenüber Bundesbehörden (BVerwG, Urteil vom 19.09.2019 – 6 A 7.18, Rn. 13 m.w.N.; zur möglichen Geltung gegenüber juristischen Personen des Privatrechts vgl. BGH, Urteil vom 16.03.2017 – I ZR 13/16).\r\n\r\nBelange, die der Erteilung der Auskunft entgegenstehen, sind nicht ersichtlich.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort innerhalb einer Woche. Sollten Sie mehr Zeit benötigen, geben Sie bitte kurz Bescheid.\r\n\r\nVielen Dank im Voraus!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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                "long_description": "[Gebührenregelung](https://dejure.org/gesetze/VIG/7.html)\r\n[Rechtsprechung](http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/detail.php?template=rechtsprechungsdb_erg_d&sort=datum&order=desc&gerichte_title=&title=&sm[title]=tablescan&datum_von=&datum_bis=&art2_title=&vt_db=&sm[vt_db]=fulltext_all&rechtsgrundlage_db_title[]=bb1.c.317760.de&rechtsgrundlage_db_title[]=bb1.c.217615.de&max=)",
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                "letter_start": "Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:",
                "letter_end": "Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n\r\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n\r\nUnter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n\r\nDer Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
                "last_modified_at": "2012-09-01",
                "refusal_reasons": "§3.1.a.aa: nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen oder militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr\r\n§3.1.a.bb: nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratung von Behörden berührt oder eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit\r\n§3.1.b: laufendes Verfahren\r\n§3.1.c: fiskalische Interessen der um Auskunft ersuchten Stelle sind beeinträchtigt oder Dienstgeheimnisse verletzt\r\n§3.1.d: Informationen sind im Rahmen einer Dienstleistung entstanden, die die Stelle auf Grund einer privatrechtlichen Vereinbarung außerhalb des ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbereichs des Verbraucherschutzes erbracht hat\r\n§3.1.e: Informationen sind vor mehr als fünf Jahren entstanden\r\n§3.2.a: Schutz personenbezogener Daten\r\n§3.2.b: Schutz des geistigen Eigentums, insbesondere Urheberrechte\r\n§3.2.c: Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen wettbewerbsrelevanten Informationen\r\n§3.2.d: Meldungen oder Unterrichtungen über vorschriftswidrige Erzeugnisse\r\n§4.1: Antrag ist nicht hinreichend bestimmt\r\n§4.3.1: Entwürfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten und Beschlüsse zu Vorbereitung von Entscheidungen\r\n§4.3.2: vertraulich übermittelte oder erhobene Informationen\r\n§4.3.3: behördliche Maßnahmen würde gefährdet\r\n§4.3.4: Durch die Bearbeitung des Antrags würde die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Behörde beeinträchtigt\r\n§4.3.5: noch nicht abschließend ausgewerteten Daten\r\n§4.4: missbräuchlich gestellter Antrag\r\n§4.5: Information bereits verfügbar in allgemein zugänglichen Quellen",
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                "long_description": "[Gebührenordnung](http://www.gesetze-im-internet.de/uiggebv/BJNR373200994.html)\r\n[Rechtsprechung](http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/detail.php?template=rechtsprechungsdb_erg_d&sort=datum&order=desc&gerichte_title=&title=&sm[title]=tablescan&datum_von=&datum_bis=&art2_title=&vt_db=&sm[vt_db]=fulltext_all&rechtsgrundlage_db_title[]=bb1.c.275111.de&rechtsgrundlage_db_title[]=bb1.c.295520.de&rechtsgrundlage_db_title[]=bb1.c.217614.de&max=)",
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                "letter_start": "Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:",
                "letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nM.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an.\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,",
                "last_modified_at": "2005-02-14",
                "refusal_reasons": "§8.1.1: nachteilige Auswirkungen auf die internationalen Beziehungen, die Verteidigung oder bedeutsame Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit\r\n§8.1.2: nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratungen von informationspflichtigen Stellen im Sinne des § 2 Abs. 1\r\n§8.1.3: nachteilige Auswirkungen auf die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens, den Anspruch einer Person auf ein faires Verfahren oder die Durchführung strafrechtlicher, ordnungswidrigkeitenrechtlicher oder disziplinarrechtlicher Ermittlungen\r\n§8.1.4: nachteilige Auswirkungen auf den Zustand der Umwelt und ihrer Bestandteile im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1 oder Schutzgüter im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 6,\r\n§8.2.1: Antrag ist offensichtlich missbräuchlich gestellt worden\r\n§8.2.2. Antrag bezieht sich auf interne Mitteilungen der informationspflichtigen Stellen im Sinne des § 2 Abs. 1\r\n§8.2.3: Antrag wurde bei einer Stelle, die nicht über die Umweltinformationen verfügt, gestellt und kann sofern er nicht nach § 4 Abs. 3 weitergeleitet werden kann\r\n§8.2.4. Antrag bezieht sich auf die Zugänglichmachung von Material, das gerade vervollständigt wird, noch nicht abgeschlossener Schriftstücke oder noch nicht aufbereiteter Daten\r\n§8.2.5. Antrag ist zu unbestimmt und auf Aufforderung der informationspflichtigen Stelle nach § 4 Abs. 2 nicht innerhalb einer angemessenen Frist präzisiert worden\r\n§9.1.1 das Bekanntgeben der Informationen personenbezogene Daten offenbart und dadurch Interessen der Betroffenen beeinträchtigt wird\r\n§9.1.2 Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere Urheberrechte, durch das Zugänglichmachen von Umweltinformationen verletzt\r\n§9.1.3 Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse oder Informationen, die dem Steuergeheimnis oder dem Statistikgeheimnis unterliegen\r\n§9.2 Umweltinformationen privater Dritter deren Offenbarung nachteilige Auswirkungen auf die Interessen der Dritten hätte",
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                "letter_start": "Antrag nach dem IFG / UIG / VIG / BArchG \r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nbitte senden Sie mir folgendes zu:",
                "letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, nach § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind, sowie nach § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Sicherung und Nutzung von Archivgut des Bundes (BArchG), sofern Archivgut betroffen ist.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. § 4 Abs. 1 Bundesarchiv-Kostenverordnung (BArchKostV) nicht an.\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\r\n\r\nIch behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,",
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            "content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n\r\nIm aktuellen Sicherheitsbericht des PEI fehlen zum wiederholten Mal jegliche Angaben zu gemeldeten Verdachtsfällen auf schwerwiegende und tödliche Nebenwirkungen nach einer Corona-Impfung bei Kindern und Jugendlichen. Darüber hinaus gibt es keine konkrete Zahl zu gemeldeten schwerwiegenden Verdachtsfällen insgesamt.\r\n\r\nIm Juni teilten Sie mir auf eine Presseanfrage mit, dass bis zum 31.03.2022 in den Altersgruppen 5 - 17 Jahre insgesamt 1.209 schwerwiegende Verdachtsfälle, darunter neun tödliche, beim PEI eingegangen seien. Insgesamt seien 36.870 schwerwiegende Verdachtsfälle für alle Altersgruppen gemeldet worden.\r\n\r\nAuf meine Presseanfrage vom 8. September verweigerten Sie nun die Übermittlung dieser Daten, weil Sie diese u. a. für nicht relevant für die Öffentlichkeit halten. Die Daten sind jedoch von großem öffentlichen Interesse und unterliegen nicht einer begründeten Geheimhaltung. Gleichwohl könnte das Zurückhalten dieser Daten Bürger zu uninformierten, möglicherweise folgenschweren Entscheidungen veranlassen.\r\n\r\nDarum frage ich Sie erneut unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz:\r\n\r\n1. Wie viele Verdachtsfälle auf schwerwiegende Nebenwirkungen nach COVID-19-Impfungen wurden dem PEI bis 30.06.2022 insgesamt gemeldet?\r\n\r\n2. Wie viele Verdachtsfälle auf schwerwiegende Nebenwirkungen nach COVID-19-Impfungen bei Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren wurden dem PEI bis zum 30.06.2022 gemeldet?\r\n\r\n3. Wie viele Verdachtsfälle auf schwerwiegende Nebenwirkungen nach COVID-19-Impfungen bei Kindern im Alter von 5 bis 11 Jahren wurden dem PEI bis zum 30.06.2022 gemeldet?\r\n\r\n4. Wie viele Verdachtsfälle auf schwerwiegende Nebenwirkungen nach COVID-19-Impfungen bei Kindern unter 5 Jahren wurden dem PEI bis zum 30.06.2022 gemeldet?\r\n\r\n5. Wie viele Verdachtsfälle auf tödliche Nebenwirkungen nach COVID-19-Impfungen bei Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren wurden dem PEI bis zum 30.06.2022 gemeldet?\r\n\r\n6. Wie viele Verdachtsfälle auf tödliche Nebenwirkungen nach COVID-19-Impfungen bei Kindern im Alter von 5 bis 11 Jahren wurden dem PEI bis zum 30.06.2022 gemeldet?\r\n\r\n7. Wie viele Verdachtsfälle auf tödliche Nebenwirkungen nach COVID-19-Impfungen bei Kindern unter 5 Jahren wurden dem PEI bis zum 30.06.2022 gemeldet?\r\n\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\nSusan Bonath\n\n\n\nAnfragenr: 259767\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/259767/\n\nPostanschrift\nSusan Bonath\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n",
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            "content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nvielen Dank für Ihre Antwort.\r\n\r\nSie schreiben folgendes:\r\n\r\n\"Aus dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ergibt sich zwar ein Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Absatz 1 IFG, allerdings kein Anspruch auf die Erstellung von NEUEN Informationen. Herauszugeben sind amtliche Aufzeichnungen im Sinne des § 2 Nummer 1 IFG. NICHT VORHANDENE Aufzeichnungen müssen nicht generiert werden.\"\r\n\r\nDie Antwort ist nicht plausibel und würde bedeuten, dass das PEI seinen gesetzlichen Aufgaben, nämlich die Verdachtsfälle von Impfnebenwirkungen zu sammeln und auszuwerten, nicht nachkommt. \r\n\r\nBegründung:\r\n\r\nIch habe vom PEI konkrete Daten zu Verdachtsmeldungen a) auf schwerwiegende Impfnebenwirkungen insgesamt, b) auf schwerwiegende Nebenwirkungen bei Kindern und Jugendlichen in den Altersgruppen 5-11 und 12-17 Jahre sowie c) auf tödliche Nebenwirkungen bei Kindern und Jugendlichen in besagten Altersgruppen angefordert.\r\n\r\nDas PEI sammelt diese Verdachtsmeldungen. Das Alter der Betroffenen ist im Meldeformular anzugeben. Das PEI MUSS also über diese Daten verfügen. Gleichwohl sind diese Daten von großem Interesse für die Öffentlichkeit und unterliegen keiner berechtigten Geheimhaltung.\r\n\r\nAußerdem ist Ihr Verweis auf die EMA-Datenbank unangemessen. In der EMA-Datenbank finden sich selbst IT-Spezialisten nur schwer zurecht. Man benötigt Spezialkenntnisse und teils besondere Software, um besondere gemeldete Verdachtsfälle, also hier schwerwiegende und tödliche Verdachtsfälle bei Kindern und Jugendlichen, herauszufiltern. Darüber hinaus ist es nach meiner Recherche gar nicht möglich, die genannten Fälle für Deutschland herauszufiltern. Danach habe ich allerdings gefragt. Ferner scheint das PEI mit seinen Weitermeldungen an die EMA massiv im Rückstand zu sein, da sich bereits die Gesamtfälle dort deutlich von den PEI-Angaben unterscheiden.\r\n\r\nDa das PEI die Fälle für Deutschland altersbezogen sammeln, über die erfragten Daten daher verfügen muss,  und es keinen besonderen Aufwand für das PEI bedeuten kann, diese zu generieren und zu übermitteln, ist ein rechtlich gedeckter Grund, diese vor der Öffentlichkeit zu verheimlichen, nicht ersichtlich.  \r\n\r\nIch fordere Sie also nochmals auf, mir die erfragten Daten innerhalb der gesetzlichen Frist zuzusenden. \r\n\r\nDarüber hinaus ergeben sich aus Ihrer Antwort folgende weiteren Fragen:\r\n\r\n1. Registriert das PEI bei den Verdachtsmeldungen das Alter der Betroffenen Personen?\r\n\r\n2. Wenn das PEI das Alter der Betroffenen nicht registriert, wie Ihre Antwort nahelegt (Zitat: \"Eine Behörde ist nicht verpflichtet, Informationen extra für den Antragsteller zu erschaffen\"): Wie will das PEI dann alterspezifische Risiken, insbesondere speziell bei Kindern und Jugendlichen, durch die Corona-Impfstoffe überhaupt ermitteln können?\r\n\r\n3. Wenn das PEI über die verlangten Daten nicht verfügt, bzw. diese erst \"aufbereiten\" müsste: WER überprüft dann die Sicherheit der Corona-Impfstoffe für Kinder und Jugendliche und wie begründet das PEI die eigene Untätigkeit in diesem Zusammenhang rechtlich? \r\n\r\n4. Welche konkreten \"Auswertungen und Aufbereitungen\" müsste das PEI unternehmen, um mir die genauen Zahlen der gemeldeten Verdachtsfälle auf schwerwiegende und tödliche Nebenwirkungen bei Kindern und Jugendlichen schlicht und ergreifend zu übermitteln?\r\n(Die Anzahl der Impfdosen kann ich anhand der RKI-Daten und der mir vom Statistischen Bundesamt übermittelten Bevölkerungsdaten der einzelnen Jahrgänge auch selbst ausrechnen.)\r\n\r\nBitte antworten Sie innerhalb der gesetzlichen Frist. \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nSusan Bonath\n\n\n\nAnfragenr: 259767\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/259767/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n",
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Ihre Begründungen für die Ablehnung sind nach meiner Einschätzung rechtlich nicht tragfähig, denn:\r\n\r\nEs obliegt nicht dem PEI, zu entscheiden, der Öffentlichkeit relevante Informationen vorzuenthalten, weil es die bloßen Annahme vertritt, Menschen könnten diese möglicherweise falsch einordnen.\r\n\r\nDer Verweis an die EMA führt ins Leere, da die angeforderten Informationen für Deutschland dort nicht erhältlich sind. Altersbezogene Verdachtsfallmeldungen sind bei der EMA lediglich für den gesamten europäischen Wirtschaftsraum erhältlich, nicht aber für Deutschland. Datenexperten haben mir das bestätigt. Für die Evaluierung von Verdachtsfällen in Deutschland ist das PEI zuständig, nicht die EMA.\r\n\r\nDie Begründung, das PEI sei nicht verpflichtet, NICHT VORHANDENE Daten zu übermitteln, würde bedeuten, das PEI käme seiner Aufgabe nicht nach, Verdachtsfallmeldungen altersbezogen zu sammeln und auszuwerten. \r\n\r\nÜberdies fordere ich keine Sonderauswertungen an, sondern lediglich beim PEI eingegangene schwerwiegende und tödliche Verdachtsfallmeldungen bei geimpften Kindern und Jugendlichen, die für diese schutzbefohlene Altersgruppe vom PEI mit besonderem Interesse zu betrachten sind. Die Daten müssen also entweder vorhanden sein, oder aber das PEI hat sie gelöscht, womit es seiner Aufgabe nicht nachkäme.\r\n\r\nDie angeforderten Daten sind von höchster Bedeutung für die Aufklärung der Bevölkerung, aber auch der impfenden Ärztinnen und Ärzte. Letztere können ohne Kenntnis der hier angeforderten Daten keine adäquate Risikoabschätzung vornehmen und die Eltern zu impfender Kinder und Jugendlicher somit nicht ordnungsgemäß aufklären. \r\n\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nSusan Bonath\r\n\r\n-------- Weitergeleitete Nachricht --------\r\n> Betreff: \tFehlende Daten zu schwerwiegenden und tödlichen Verdachtsfällen nach Coronaimpfung bei Kindern im aktuellen Sicherheitsbericht [#259767]\r\n> Datum: \t27. 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September verweigerten Sie nun die Übermittlung dieser Daten, weil Sie diese u. a. für nicht relevant für die Öffentlichkeit halten. Die Daten sind jedoch von großem öffentlichen Interesse und unterliegen nicht einer begründeten Geheimhaltung. Gleichwohl könnte das Zurückhalten dieser Daten Bürger zu uninformierten, möglicherweise folgenschweren Entscheidungen veranlassen.\r\n> \r\n> Darum frage ich Sie erneut unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz:\r\n> \r\n> 1. Wie viele Verdachtsfälle auf schwerwiegende Nebenwirkungen nach COVID-19-Impfungen wurden dem PEI bis 30.06.2022 insgesamt gemeldet?\r\n> \r\n> 2. Wie viele Verdachtsfälle auf schwerwiegende Nebenwirkungen nach COVID-19-Impfungen bei Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren wurden dem PEI bis zum 30.06.2022 gemeldet?\r\n> \r\n> 3. Wie viele Verdachtsfälle auf schwerwiegende Nebenwirkungen nach COVID-19-Impfungen bei Kindern im Alter von 5 bis 11 Jahren wurden dem PEI bis zum 30.06.2022 gemeldet?\r\n> \r\n> 4. 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Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.\r\n> \r\n> Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n> \r\n> Mit freundlichen Grüßen\r\n> Susan Bonath\r\n> \r\n> \r\n> \r\n> Anfragenr: 259767\r\n> Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>\r\n> \r\n> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\r\n> https://fragdenstaat.de/a/259767/\r\n> \r\n> Postanschrift\r\n> Susan Bonath\r\n> << Adresse entfernt >>\r\n> << Adresse entfernt >>\r\n> \r\n> -- \r\n> Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\r\n> Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\r\n> https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n\n\nAnfragenr: 259767\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/259767/\n\nPostanschrift\nSusan Bonath\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n",
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Demnach hat das PEI die bei ihm eingegangenen Daten (Meldungen) nicht einmal auf gravierendste mögliche Sicherheitsprobleme untersucht und ist offenbar seiner gesetzlichen Pflicht nicht nachgekommen.\r\n\r\nIch stelle eine Frage dazu an Sie:\r\n\r\nHaben Sie die die hier von mir erbetenen Daten (tödliche Verdachtsverfälle insgesamt, tödliche und schwerwiegende Verdachtsfälle bei Minderjährigen und Myokarditis-/Perikarditis-Fälle zahlenmäßig erfasst oder nicht?\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nSusan Bonath\r\n\r\n-------- Weitergeleitete Nachricht --------\r\n> Betreff: \tFehlende Daten zu schwerwiegenden und tödlichen Verdachtsfällen nach Coronaimpfung bei Kindern im aktuellen Sicherheitsbericht [#259767]\r\n> Datum: \t27. 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September verweigerten Sie nun die Übermittlung dieser Daten, weil Sie diese u. a. für nicht relevant für die Öffentlichkeit halten. Die Daten sind jedoch von großem öffentlichen Interesse und unterliegen nicht einer begründeten Geheimhaltung. Gleichwohl könnte das Zurückhalten dieser Daten Bürger zu uninformierten, möglicherweise folgenschweren Entscheidungen veranlassen.\r\n> \r\n> Darum frage ich Sie erneut unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz:\r\n> \r\n> 1. Wie viele Verdachtsfälle auf schwerwiegende Nebenwirkungen nach COVID-19-Impfungen wurden dem PEI bis 30.06.2022 insgesamt gemeldet?\r\n> \r\n> 2. Wie viele Verdachtsfälle auf schwerwiegende Nebenwirkungen nach COVID-19-Impfungen bei Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren wurden dem PEI bis zum 30.06.2022 gemeldet?\r\n> \r\n> 3. Wie viele Verdachtsfälle auf schwerwiegende Nebenwirkungen nach COVID-19-Impfungen bei Kindern im Alter von 5 bis 11 Jahren wurden dem PEI bis zum 30.06.2022 gemeldet?\r\n> \r\n> 4. 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Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.\r\n> \r\n> Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n> \r\n> Mit freundlichen Grüßen\r\n> Susan Bonath\r\n> \r\n> \r\n> \r\n> Anfragenr: 259767\r\n> Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>\r\n> \r\n> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\r\n> https://fragdenstaat.de/a/259767/\r\n> \r\n> Postanschrift\r\n> Susan Bonath\r\n> << Adresse entfernt >>\r\n> << Adresse entfernt >>\r\n> \r\n> -- \r\n> Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\r\n> Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\r\n> https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\nAnhänge:\n - antwort-an-bfdi-v-06-04-2023-ifg-07-23.pdf\n\n\nAnfragenr: 259767\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/259767/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n",
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