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                "letter_end": "Dies ist eine Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen m.E. nicht vor.\r\n\r\nIch bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 6 Abs. 1 IFG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt eine Frist von zwei Wochen nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen.\r\n\r\nIch bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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                "letter_start": "Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:",
                "letter_end": "Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n\r\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n\r\nUnter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n\r\nDer Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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                "refusal_reasons": "§3.1.a.aa: nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen oder militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr\r\n§3.1.a.bb: nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratung von Behörden berührt oder eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit\r\n§3.1.b: laufendes Verfahren\r\n§3.1.c: fiskalische Interessen der um Auskunft ersuchten Stelle sind beeinträchtigt oder Dienstgeheimnisse verletzt\r\n§3.1.d: Informationen sind im Rahmen einer Dienstleistung entstanden, die die Stelle auf Grund einer privatrechtlichen Vereinbarung außerhalb des ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbereichs des Verbraucherschutzes erbracht hat\r\n§3.1.e: Informationen sind vor mehr als fünf Jahren entstanden\r\n§3.2.a: Schutz personenbezogener Daten\r\n§3.2.b: Schutz des geistigen Eigentums, insbesondere Urheberrechte\r\n§3.2.c: Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen wettbewerbsrelevanten Informationen\r\n§3.2.d: Meldungen oder Unterrichtungen über vorschriftswidrige Erzeugnisse\r\n§4.1: Antrag ist nicht hinreichend bestimmt\r\n§4.3.1: Entwürfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten und Beschlüsse zu Vorbereitung von Entscheidungen\r\n§4.3.2: vertraulich übermittelte oder erhobene Informationen\r\n§4.3.3: behördliche Maßnahmen würde gefährdet\r\n§4.3.4: Durch die Bearbeitung des Antrags würde die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Behörde beeinträchtigt\r\n§4.3.5: noch nicht abschließend ausgewerteten Daten\r\n§4.4: missbräuchlich gestellter Antrag\r\n§4.5: Information bereits verfügbar in allgemein zugänglichen Quellen",
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                    "\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n"
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            "sender": "<< Anfragesteller:in >>",
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            "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nich bitte um Verständnis, dass wir Ihnen nur die Kosten für Ihr Auskunftsersuchen mitteilen können. Dies haben wir in der Mail vom 10.01.2023 getan.\r\nBitte teilen Sie uns mit, ob Sie weiterhin an Ihrem Antrag festhalten.\r\n\r\nViele Grüße",
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                    "Sehr "
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                    "\n\r\nich bitte um Verständnis, dass wir Ihnen nur die Kosten für Ihr Auskunftsersuchen mitteilen können. Dies haben wir in der Mail vom 10.01.2023 getan.\r\nBitte teilen Sie uns mit, ob Sie weiterhin an Ihrem Antrag festhalten.\r\n\r\nViele Grüße"
                ]
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            "sender": "Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie",
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            "content": "Guten Tag,\n\nich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:\n\nhttps://fragdenstaat.de/a/267098/\n\nIch bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil keine Beratung über kostenärmere Möglichkeiten stattfand.\n\nSie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.\nSie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.\n\nMit freundlichen Grüßen\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\nAnhänge:\n - 267098.pdf\n - 2023-01-10_1-image001.png\n - 2023-01-10_1-image002.png\n - 2023-01-10_1-image003.png\n - 2023-01-10_1-image004.png\n - 2023-01-10_1-image005.png\n\n\nAnfragenr: 267098\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/267098/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n",
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                    "Guten Tag,\n\nich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:\n\n"
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                    "\n\nIch bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil keine Beratung über kostenärmere Möglichkeiten stattfand.\n\nSie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.\nSie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.\n\nMit freundlichen Grüßen\n"
                ],
                [
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                ],
                [
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                    "<<E-Mail-Adresse>>"
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                    "\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\n"
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                    "\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n"
                ]
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            "sender": "<< Anfragesteller:in >>",
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            "last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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            "content": "Guten Tag,\r\n\r\nich bitte meine Anfrage anzupassen, ich bitte um die Gesamtausgaben für die genannten Gremien und die entsprechend aufgeführten Jahre, die Einzelverbindungsnachweise entfallen.\r\nIch bitte Sie entsprechend um eine neue Gebührenschätzung.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\n\n\nAnfragenr: 267098\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/267098/\n\nPostanschrift\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n",
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                    "Guten Tag,\r\n\r\nich bitte meine Anfrage anzupassen, ich bitte um die Gesamtausgaben für die genannten Gremien und die entsprechend aufgeführten Jahre, die Einzelverbindungsnachweise entfallen.\r\nIch bitte Sie entsprechend um eine neue Gebührenschätzung.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n"
                ],
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            "content": "Guten Tag,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage „Ausgaben der schulischen Landesgremien“ vom 05.01.2023 (#267098) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\r\n\r\n-------- Weitergeleitete Nachricht --------\r\n> Betreff: \tAusgaben der schulischen Landesgremien [#267098]\r\n> Datum: \t5. Januar 2023, 19:55\r\n> Von: \t\"<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\" <<Name und E-Mail-Adresse>>\r\n> An: \t\"Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie\" <<Name und E-Mail-Adresse>>\r\n>\r\n> Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG\r\n> \r\n> Guten Tag,\r\n> \r\n> bitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n> \r\n> die Ausgaben der schulischen Landesgremien seit 2017 als Einzelverbindungsnachweis.\r\n> \r\n> Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n> \r\n> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n> \r\n> Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.\r\n> \r\n> Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.\r\n> \r\n> Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n> \r\n> Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!\r\n> \r\n> Mit freundlichen Grüßen\r\n> \r\n> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\r\n> \r\n> \r\n> \r\n> Anfragenr: 267098\r\n> Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>\r\n> \r\n> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\r\n> https://fragdenstaat.de/a/267098/\r\n> \r\n> Postanschrift\r\n> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\r\n> << Adresse entfernt >>\r\n> \r\n> -- \r\n> Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\r\n> Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\r\n> https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n\n\nAnfragenr: 267098\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/267098/\n\nPostanschrift\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n",
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            "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nSie hatten um Schätzung der voraussichtlichen anfallenden Verwaltungskosten hinsichtlich Ihres mit E-Mail vom 05.01.2023 gestellten ursprünglichen Antrags auf Akteneinsicht nach Informationsfreiheitsgesetz (betreffend „die Ausgaben der schulischen Landesgremien seit 2017 als Einzelverbindungsnachweis“) gebeten. Nach Auskunft unsererseits und Rückfrage, ob Sie an Ihrem Antrag vom 05.01.2023 festhalten, hatten Sie Ihren Antrag mit E-Mail vom 06.02.2023 dahingehend umgestellt, dass Sie nunmehr lediglich die jährlichen Gesamtausgaben (ohne Einzelabrechnung) begehrten, und auch diesbezüglich um Kostenschätzung gebeten. Diese ist mit unserer Mail vom 20.02.2023 erfolgt. Nunmehr bitten Sie um Korrektur der erteilten Kostenprognose unter pauschalem Hinweis auf die Regelung zu Rahmengebühren in § 5 Nr. 3 VGebO, wonach bei der Bemessung einer Rahmengebühr u.a. die wirtschaftlichen Verhältnisse des Gebührenschuldners zu berücksichtigen sind.\r\n\r\nZunächst einmal sei darauf hingewiesen, dass die in unserer E-Mail vom 20.02.23 getätigte Prognose ein redaktionelles Versehen enthält. Tatsächlich wird geschätzt, dass die zwischen 5 und 100 Euro liegende Gebühr für eine einfache Akteneinsicht angesichts eines Verwaltungsaufwands von ca. 60 Minuten einer Dienstkraft der Besoldungsgruppen A6 bis A9 ca. 64,07 Euro betragen wird. \r\n\r\nSofern Sie im Rahmen der Gebührenentscheidung eine Berücksichtigung Ihrer wirtschaftlicher Verhältnisses als Gebührenschuldner gemäß § 5 Nr. 3 VGebO anstreben, wären hierzu konkrete Angaben unter Beifügung entsprechender Belege zu machen. Diese Angaben sind selbstverständlich freiwillig. Ohne konkrete und belegte Angaben kann keine Berücksichtigung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse erfolgen.\r\n\r\nEs sei der Hinweis erlaubt, dass mit der hiesigen Gebührenschätzung dem Erfordernis, Sie als Gebührenschuldner auf die ungefähre Höhe der anfallenden Gebühren hinzuweisen, nunmehr vollauf Genüge getan ist. \r\nBitte teilen Sie uns mit, ob Sie an Ihrem Antrag vom 06.02.2023 festhalten.“\r\n\r\nViele Grüße",
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