HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/269735/",
"id": 269735,
"url": "/anfrage/korrespondenz-zur-fristversaeumnis-der-grundsteuererklaerung/",
"jurisdiction": "https://fragdenstaat.de/api/v1/jurisdiction/91/",
"is_foi": true,
"checked": false,
"refusal_reason": "",
"costs": 0.0,
"public": true,
"law": {
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/law/118/",
"id": 118,
"name": "Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG)",
"slug": "luig-vig-baden-wurttemberg",
"description": "Umweltverwaltungsgesetz Baden-Württemberg, Verbraucherinformationsgesetz, Landesinformationsfreiheitsgesetz",
"long_description": "",
"law_type": "",
"created": null,
"request_note": "Einfache Anfragen an Städte und Gemeinden (nicht an Landesbehörden) können unter Umständen auch dann Gebühren nach sich ziehen, wenn sie wenig Verwaltungsaufwand bedeuten. [Schreiben Sie Ihren Landtagsabgeordneten](https://www.abgeordnetenwatch.de/baden-wuerttemberg), um dies zu ändern!",
"request_note_html": "<p>Einfache Anfragen an Städte und Gemeinden (nicht an Landesbehörden) können unter Umständen auch dann Gebühren nach sich ziehen, wenn sie wenig Verwaltungsaufwand bedeuten. <a href=\"https://www.abgeordnetenwatch.de/baden-wuerttemberg\">Schreiben Sie Ihren Landtagsabgeordneten</a>, um dies zu ändern!</p>",
"meta": true,
"site_url": "https://fragdenstaat.de/gesetz/luig-vig-baden-wurttemberg/",
"jurisdiction": "https://fragdenstaat.de/api/v1/jurisdiction/91/",
"email_only": false,
"mediator": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/8899/",
"priority": 3,
"url": "",
"max_response_time": 1,
"requires_signature": false,
"max_response_time_unit": "month_de",
"letter_start": "Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:",
"letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. \r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
"last_modified_at": null,
"refusal_reasons": "§4 Schutz öffentlicher Belange\r\n§4.1.1 Internationale Beziehungen\r\n§4.1.2 Äußere und öffentliche Sicherheit\r\n§4.1.3 Kontrollbehörden u.ä.\r\n§4.1.4 Finanzkontrolle\r\n§4.1.5 Strafrechtliches Verfahren\r\n§4.1.6 Vertraulichkeit von Beratungen\r\n§4.1.7 Eigenverantwortung der Landesregierung\r\n§4.1.8 Vertraulichkeit des Austauschs\r\n§4.1.9 Interessen informationspflichtigen Stellen in der Wirtschaft\r\n§4.1.10 Vertraulichkeit einer Person\r\n§4.1.11 Öffentliche Schulen\r\n§5 Schutz personenbezogener Daten\r\n§6 Schutz geistigen Eigentums und Betriebs-/Geschäftsgeheimnisse",
"combined": [
"https://fragdenstaat.de/api/v1/law/134/",
"https://fragdenstaat.de/api/v1/law/3/",
"https://fragdenstaat.de/api/v1/law/117/"
]
},
"description": "Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nim Artikel \"Bundesländer halten eigene Frist nicht ein\" [1] der Tagesschau gibt es den folgenden Absatz:\r\n\r\n\"Das Finanzministerium in Stuttgart erklärt, man habe den \"Großkunden\" wie Landesbehörden oder Kommunen frühzeitig signalisiert, dass es erst einmal keine Strafen gebe, wenn man die Frist nicht einhält - das gelte aber auch für Privatbesitzer.\"\r\n\r\nBitte senden sämtliche Korrespondenz zu, in der signalisiert wird, dass \"Grosskunden\" bei Fristversäumnis keine Strafe zu befürchten haben.\r\n\r\n[1] https://www.tagesschau.de/wirtschaft/finanzen/grundsteuererklaerung-abgabefrist-bundeslaender-101.html\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. \r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
"redacted_description": [
[
false,
"Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nim Artikel \"Bundesländer halten eigene Frist nicht ein\" [1] der Tagesschau gibt es den folgenden Absatz:\r\n\r\n\"Das Finanzministerium in Stuttgart erklärt, man habe den \"Großkunden\" wie Landesbehörden oder Kommunen frühzeitig signalisiert, dass es erst einmal keine Strafen gebe, wenn man die Frist nicht einhält - das gelte aber auch für Privatbesitzer.\"\r\n\r\nBitte senden sämtliche Korrespondenz zu, in der signalisiert wird, dass \"Grosskunden\" bei Fristversäumnis keine Strafe zu befürchten haben.\r\n\r\n[1] https://www.tagesschau.de/wirtschaft/finanzen/grundsteuererklaerung-abgabefrist-bundeslaender-101.html\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. \r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
]
],
"summary": "",
"same_as_count": 0,
"same_as": null,
"due_date": "2023-03-10T00:00:00+01:00",
"resolved_on": null,
"last_message": "2023-02-28T09:38:22+01:00",
"created_at": "2023-02-08T11:35:23.387914+01:00",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.388035+01:00",
"status": "resolved",
"public_body": {
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/8974/",
"id": 8974,
"name": "Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg",
"slug": "ministerium-fur-finanzen-und-wirtschaft-baden-wurttemberg",
"other_names": "Finanzministerium Baden-Württemberg",
"description": "",
"url": "https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/startseite",
"parent": null,
"root": null,
"depth": 0,
"classification": {
"id": 118,
"name": "Ministerium",
"slug": "ministerium",
"depth": 1
},
"categories": [
{
"id": 14,
"name": "Finanzen",
"slug": "finanzen",
"is_topic": true,
"depth": 1
}
],
"email": "poststelle@fm.bwl.de",
"contact": "Telefon: 0711/123-0\r\nFax: 0711/123-4791",
"address": "Postfach 10 14 53\r\n70013 Stuttgart",
"fax": "+497111234791",
"request_note": "",
"number_of_requests": 83,
"site_url": "https://fragdenstaat.de/behoerde/8974/ministerium-fur-finanzen-und-wirtschaft-baden-wurttemberg/",
"request_note_html": "",
"jurisdiction": {
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/jurisdiction/91/",
"id": 91,
"name": "Baden-Württemberg",
"rank": 2,
"description": "",
"slug": "baden-wuerttemberg",
"site_url": "https://fragdenstaat.de/zustaendigkeit/baden-wuerttemberg/",
"region": "https://fragdenstaat.de/api/v1/georegion/9/",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.422979+01:00"
},
"laws": [
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/law/118/",
"id": 118,
"name": "Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG)",
"slug": "luig-vig-baden-wurttemberg",
"description": "Umweltverwaltungsgesetz Baden-Württemberg, Verbraucherinformationsgesetz, Landesinformationsfreiheitsgesetz",
"long_description": "",
"law_type": "",
"created": null,
"request_note": "Einfache Anfragen an Städte und Gemeinden (nicht an Landesbehörden) können unter Umständen auch dann Gebühren nach sich ziehen, wenn sie wenig Verwaltungsaufwand bedeuten. [Schreiben Sie Ihren Landtagsabgeordneten](https://www.abgeordnetenwatch.de/baden-wuerttemberg), um dies zu ändern!",
"request_note_html": "<p>Einfache Anfragen an Städte und Gemeinden (nicht an Landesbehörden) können unter Umständen auch dann Gebühren nach sich ziehen, wenn sie wenig Verwaltungsaufwand bedeuten. <a href=\"https://www.abgeordnetenwatch.de/baden-wuerttemberg\">Schreiben Sie Ihren Landtagsabgeordneten</a>, um dies zu ändern!</p>",
"meta": true,
"site_url": "https://fragdenstaat.de/gesetz/luig-vig-baden-wurttemberg/",
"jurisdiction": "https://fragdenstaat.de/api/v1/jurisdiction/91/",
"email_only": false,
"mediator": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/8899/",
"priority": 3,
"url": "",
"max_response_time": 1,
"requires_signature": false,
"max_response_time_unit": "month_de",
"letter_start": "Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:",
"letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. \r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
"last_modified_at": null,
"refusal_reasons": "§4 Schutz öffentlicher Belange\r\n§4.1.1 Internationale Beziehungen\r\n§4.1.2 Äußere und öffentliche Sicherheit\r\n§4.1.3 Kontrollbehörden u.ä.\r\n§4.1.4 Finanzkontrolle\r\n§4.1.5 Strafrechtliches Verfahren\r\n§4.1.6 Vertraulichkeit von Beratungen\r\n§4.1.7 Eigenverantwortung der Landesregierung\r\n§4.1.8 Vertraulichkeit des Austauschs\r\n§4.1.9 Interessen informationspflichtigen Stellen in der Wirtschaft\r\n§4.1.10 Vertraulichkeit einer Person\r\n§4.1.11 Öffentliche Schulen\r\n§5 Schutz personenbezogener Daten\r\n§6 Schutz geistigen Eigentums und Betriebs-/Geschäftsgeheimnisse",
"combined": [
"https://fragdenstaat.de/api/v1/law/134/",
"https://fragdenstaat.de/api/v1/law/3/",
"https://fragdenstaat.de/api/v1/law/117/"
]
},
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/law/167/",
"id": 167,
"name": "Gesetz über die Presse (Landespressegesetz) – Baden-Württemberg",
"slug": "gesetz-ueber-die-presse-landespressegesetz-baden-wuerttemberg",
"description": "",
"long_description": "",
"law_type": "Presserecht",
"created": "1964-01-14",
"request_note": "Presseanfragen können nur von Journalist*innen gestellt werden. Bitte fügen Sie Ihrer Anfrage einen Nachweis über Ihre journalistische Tätigkeit bei (z.B. Presseausweis). Bitte denken Sie daran, eine kurze Einleitung zu Ihrer Anfrage zu schreiben.",
"request_note_html": "<p>Presseanfragen können nur von Journalist*innen gestellt werden. Bitte fügen Sie Ihrer Anfrage einen Nachweis über Ihre journalistische Tätigkeit bei (z.B. Presseausweis). Bitte denken Sie daran, eine kurze Einleitung zu Ihrer Anfrage zu schreiben.</p>",
"meta": false,
"site_url": "https://fragdenstaat.de/gesetz/gesetz-ueber-die-presse-landespressegesetz-baden-wuerttemberg/",
"jurisdiction": "https://fragdenstaat.de/api/v1/jurisdiction/91/",
"email_only": true,
"mediator": null,
"priority": 4,
"url": "https://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/g8y/page/bsbawueprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=28&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-PresseGBWrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=1",
"max_response_time": 5,
"requires_signature": false,
"max_response_time_unit": "working_day",
"letter_start": "Presseanfrage\r\n\r\nGuten Tag,",
"letter_end": "Ich weise darauf hin, dass Sie nach § 4 Abs. 1 LPresseG BW zur Auskunft verpflichtet sind. Die Norm verleiht Presseangehörigen einen Anspruch auf Auskunft gegenüber Behörden (VG Sigmaringen, Urteil vom 9. Februar 2023 – 2 K 410/22 ; zur möglichen Geltung gegenüber juristischen Personen des Privatrechts vgl. BGH, Urteil vom 16.03.2017 – I ZR 13/16).\r\n\r\nVerweigerungsgründe, die der Erteilung der Auskunft entgegenstehen, sind nicht ersichtlich.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort innerhalb einer Woche. Sollten Sie mehr Zeit benötigen, geben Sie bitte kurz Bescheid.\r\n\r\nVielen Dank im Voraus!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
"last_modified_at": "2018-04-24",
"refusal_reasons": "",
"combined": []
},
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/law/134/",
"id": 134,
"name": "Informationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg (LIFG)",
"slug": "informationsfreiheitsgesetz-baden-wurttemberg-ifg",
"description": "",
"long_description": "",
"law_type": "IFG",
"created": "2015-12-16",
"request_note": "",
"request_note_html": "",
"meta": false,
"site_url": "https://fragdenstaat.de/gesetz/informationsfreiheitsgesetz-baden-wurttemberg-ifg/",
"jurisdiction": "https://fragdenstaat.de/api/v1/jurisdiction/91/",
"email_only": false,
"mediator": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/8899/",
"priority": 3,
"url": "http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/65v/page/bsbawueprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-InfFrGBWrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=0#focuspoint",
"max_response_time": 1,
"requires_signature": false,
"max_response_time_unit": "month_de",
"letter_start": "",
"letter_end": "",
"last_modified_at": "2018-06-12",
"refusal_reasons": "§2.1 Keine öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgabe\r\n§2.2.3 Organe der Rechtspflege\r\n§ 3.3 Keine amtliche Information\r\n§4 Schutz öffentlicher Belange\r\n§4.1.1 Internationale Beziehungen\r\n§4.1.2 Äußere und öffentliche Sicherheit\r\n§4.1.3 Kontrollbehörden u.ä.\r\n§4.1.4 Finanzkontrolle\r\n§4.1.5 Strafrechtliches Verfahren\r\n§4.1.6 Vertraulichkeit von Beratungen\r\n§4.1.7 Eigenverantwortung der Landesregierung\r\n§4.1.8 Vertraulichkeit des Austauschs\r\n§4.1.9 Interessen informationspflichtigen Stellen in der Wirtschaft\r\n§4.1.10 Vertraulichkeit einer Person\r\n§4.1.11 Öffentliche Schulen\r\n§4.2 Verschlusssache\r\n§5 Schutz personenbezogener Daten\r\n§6 Schutz geistigen Eigentums und Betriebs-/Geschäftsgeheimnisse\r\n§ 7.1.S. Behörde ist nicht zur Verfügung über Information berechtigt",
"combined": []
},
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/law/3/",
"id": 3,
"name": "Verbraucherinformationsgesetz (VIG)",
"slug": "bund-gesetz-zur-verbesserung-der-gesundheitsbezogenen-verbraucherinformation",
"description": "",
"long_description": "[Gebührenregelung](https://dejure.org/gesetze/VIG/7.html)\r\n[Rechtsprechung](http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/detail.php?template=rechtsprechungsdb_erg_d&sort=datum&order=desc&gerichte_title=&title=&sm[title]=tablescan&datum_von=&datum_bis=&art2_title=&vt_db=&sm[vt_db]=fulltext_all&rechtsgrundlage_db_title[]=bb1.c.317760.de&rechtsgrundlage_db_title[]=bb1.c.217615.de&max=)",
"law_type": "VIG",
"created": "2008-05-01",
"request_note": "",
"request_note_html": "",
"meta": false,
"site_url": "https://fragdenstaat.de/gesetz/bund-gesetz-zur-verbesserung-der-gesundheitsbezogenen-verbraucherinformation/",
"jurisdiction": "https://fragdenstaat.de/api/v1/jurisdiction/1/",
"email_only": false,
"mediator": null,
"priority": 2,
"url": "https://www.gesetze-im-internet.de/vig/",
"max_response_time": 1,
"requires_signature": false,
"max_response_time_unit": "month_de",
"letter_start": "Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:",
"letter_end": "Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n\r\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n\r\nUnter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n\r\nDer Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
"last_modified_at": "2012-09-01",
"refusal_reasons": "§3.1.a.aa: nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen oder militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr\r\n§3.1.a.bb: nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratung von Behörden berührt oder eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit\r\n§3.1.b: laufendes Verfahren\r\n§3.1.c: fiskalische Interessen der um Auskunft ersuchten Stelle sind beeinträchtigt oder Dienstgeheimnisse verletzt\r\n§3.1.d: Informationen sind im Rahmen einer Dienstleistung entstanden, die die Stelle auf Grund einer privatrechtlichen Vereinbarung außerhalb des ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbereichs des Verbraucherschutzes erbracht hat\r\n§3.1.e: Informationen sind vor mehr als fünf Jahren entstanden\r\n§3.2.a: Schutz personenbezogener Daten\r\n§3.2.b: Schutz des geistigen Eigentums, insbesondere Urheberrechte\r\n§3.2.c: Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen wettbewerbsrelevanten Informationen\r\n§3.2.d: Meldungen oder Unterrichtungen über vorschriftswidrige Erzeugnisse\r\n§4.1: Antrag ist nicht hinreichend bestimmt\r\n§4.3.1: Entwürfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten und Beschlüsse zu Vorbereitung von Entscheidungen\r\n§4.3.2: vertraulich übermittelte oder erhobene Informationen\r\n§4.3.3: behördliche Maßnahmen würde gefährdet\r\n§4.3.4: Durch die Bearbeitung des Antrags würde die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Behörde beeinträchtigt\r\n§4.3.5: noch nicht abschließend ausgewerteten Daten\r\n§4.4: missbräuchlich gestellter Antrag\r\n§4.5: Information bereits verfügbar in allgemein zugänglichen Quellen",
"combined": []
},
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/law/117/",
"id": 117,
"name": "Umweltverwaltungsgesetz Baden-Württemberg (UVwG)",
"slug": "landesumweltinformationsgesetz-baden-wurttemberg-uvwg",
"description": "",
"long_description": "",
"law_type": "UIG",
"created": "2006-03-07",
"request_note": "",
"request_note_html": "",
"meta": false,
"site_url": "https://fragdenstaat.de/gesetz/landesumweltinformationsgesetz-baden-wurttemberg-uvwg/",
"jurisdiction": "https://fragdenstaat.de/api/v1/jurisdiction/91/",
"email_only": false,
"mediator": null,
"priority": 2,
"url": "https://um.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-um/intern/Dateien/Dokumente/2_Presse_und_Service/Publikationen/Umwelt/Umweltverwaltungsgesetz.pdf",
"max_response_time": 1,
"requires_signature": false,
"max_response_time_unit": "month_de",
"letter_start": "Antrag nach dem UVwG\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:",
"letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nM.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
"last_modified_at": null,
"refusal_reasons": "§8.1.1: nachteilige Auswirkungen auf die internationalen Beziehungen, die Verteidigung oder bedeutsame Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit\r\n§8.1.2: nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratungen von informationspflichtigen Stellen im Sinne des § 2 Abs. 1\r\n§8.1.3: nachteilige Auswirkungen auf die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens, den Anspruch einer Person auf ein faires Verfahren oder die Durchführung strafrechtlicher, ordnungswidrigkeitenrechtlicher oder disziplinarrechtlicher Ermittlungen\r\n§8.1.4: nachteilige Auswirkungen auf den Zustand der Umwelt und ihrer Bestandteile im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1 oder Schutzgüter im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 6,\r\n§8.2.1: Antrag ist offensichtlich missbräuchlich gestellt worden\r\n§8.2.2. Antrag bezieht sich auf interne Mitteilungen der informationspflichtigen Stellen im Sinne des § 2 Abs. 1\r\n§8.2.3: Antrag wurde bei einer Stelle, die nicht über die Umweltinformationen verfügt, gestellt und kann sofern er nicht nach § 4 Abs. 3 weitergeleitet werden kann\r\n§8.2.4. Antrag bezieht sich auf die Zugänglichmachung von Material, das gerade vervollständigt wird, noch nicht abgeschlossener Schriftstücke oder noch nicht aufbereiteter Daten\r\n§8.2.5. Antrag ist zu unbestimmt und auf Aufforderung der informationspflichtigen Stelle nach § 4 Abs. 2 nicht innerhalb einer angemessenen Frist präzisiert worden\r\n§9.1.1 das Bekanntgeben der Informationen personenbezogene Daten offenbart und dadurch Interessen der Betroffenen beeinträchtigt wird\r\n§9.1.2 Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere Urheberrechte, durch das Zugänglichmachen von Umweltinformationen verletzt\r\n§9.1.3 Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse oder Informationen, die dem Steuergeheimnis oder dem Statistikgeheimnis unterliegen\r\n§9.2 Umweltinformationen privater Dritter deren Offenbarung nachteilige Auswirkungen auf die Interessen der Dritten hätte",
"combined": []
}
],
"regions": [
"https://fragdenstaat.de/api/v1/georegion/9/"
],
"source_reference": "",
"alternative_emails": null,
"wikidata_item": "",
"extra_data": {},
"geo": null
},
"resolution": "refused",
"slug": "korrespondenz-zur-fristversaeumnis-der-grundsteuererklaerung",
"title": "Korrespondenz zur Fristversäumnis der Grundsteuererklärung",
"reference": "",
"user": null,
"project": null,
"campaign": null,
"tags": [],
"messages": [
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/770861/",
"id": 770861,
"url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/korrespondenz-zur-fristversaeumnis-der-grundsteuererklaerung/#nachricht-770861",
"request": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/269735/",
"sent": true,
"is_response": false,
"is_postal": false,
"is_draft": false,
"kind": "email",
"is_escalation": false,
"content_hidden": false,
"sender_public_body": null,
"recipient_public_body": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/8974/",
"status": "awaiting_response",
"timestamp": "2023-02-08T11:35:23.416380+01:00",
"registered_mail_date": null,
"redacted": false,
"not_publishable": false,
"attachments": [],
"subject": "Korrespondenz zur Fristversäumnis der Grundsteuererklärung [#269735]",
"content": "Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nim Artikel \"Bundesländer halten eigene Frist nicht ein\" [1] der Tagesschau gibt es den folgenden Absatz:\r\n\r\n\"Das Finanzministerium in Stuttgart erklärt, man habe den \"Großkunden\" wie Landesbehörden oder Kommunen frühzeitig signalisiert, dass es erst einmal keine Strafen gebe, wenn man die Frist nicht einhält - das gelte aber auch für Privatbesitzer.\"\r\n\r\nBitte senden sämtliche Korrespondenz zu, in der signalisiert wird, dass \"Grosskunden\" bei Fristversäumnis keine Strafe zu befürchten haben.\r\n\r\n[1] https://www.tagesschau.de/wirtschaft/finanzen/grundsteuererklaerung-abgabefrist-bundeslaender-101.html\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. \r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\n\n\nAnfragenr: 269735\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/269735/\n\nPostanschrift\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n",
"redacted_subject": [
[
false,
"Korrespondenz zur Fristversäumnis der Grundsteuererklärung [#269735]"
]
],
"redacted_content": [
[
false,
"Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nim Artikel \"Bundesländer halten eigene Frist nicht ein\" [1] der Tagesschau gibt es den folgenden Absatz:\r\n\r\n\"Das Finanzministerium in Stuttgart erklärt, man habe den \"Großkunden\" wie Landesbehörden oder Kommunen frühzeitig signalisiert, dass es erst einmal keine Strafen gebe, wenn man die Frist nicht einhält - das gelte aber auch für Privatbesitzer.\"\r\n\r\nBitte senden sämtliche Korrespondenz zu, in der signalisiert wird, dass \"Grosskunden\" bei Fristversäumnis keine Strafe zu befürchten haben.\r\n\r\n[1] https://www.tagesschau.de/wirtschaft/finanzen/grundsteuererklaerung-abgabefrist-bundeslaender-101.html\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. \r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n"
],
[
true,
"<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>"
],
[
false,
"\n\n\n\nAnfragenr: 269735\nAntwort an: "
],
[
true,
"<<E-Mail-Adresse>>"
],
[
false,
"\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\n"
],
[
true,
"https://fragdenstaat.de/a/269735/"
],
[
false,
"\n\nPostanschrift\n"
],
[
true,
"<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>"
],
[
false,
"\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n"
]
],
"sender": "<< Anfragesteller:in >>",
"status_name": "Warte auf Antwort",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
},
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/777140/",
"id": 777140,
"url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/korrespondenz-zur-fristversaeumnis-der-grundsteuererklaerung/#nachricht-777140",
"request": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/269735/",
"sent": true,
"is_response": true,
"is_postal": false,
"is_draft": false,
"kind": "email",
"is_escalation": false,
"content_hidden": false,
"sender_public_body": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/8974/",
"recipient_public_body": null,
"status": "resolved",
"timestamp": "2023-02-28T09:38:22+01:00",
"registered_mail_date": null,
"redacted": false,
"not_publishable": false,
"attachments": [],
"subject": "AW: EXTERN Korrespondenz zur Fristversäumnis der Grundsteuererklärung [#269735]",
"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nvielen Dank für Ihre E-Mail vom 8. Februar 2023. Zu dieser nehme ich wie folgt Stellung:\r\n\r\nIhrem Antrag nach § 1 Abs. 2 LIFG kann leider nur insoweit entsprochen werden, dass wir Ihnen hierzu folgende allgemeine Auskünfte zu der von Ihnen angesprochenen Gruppe der Großkunden geben können: \r\n\r\nEigentümer mit hunderten oder tausenden Grundstücken - und folglich hunderten oder tausenden Erklärungen, die zu machen sind - bezeichnen wir als \"Großkunden\". Dazu gehören beispielsweise das Land, größere Kommunen, die Kirchen, Wohnbauunternehmen oder andere große Firmen mit umfangreichem Grundbesitz. Den Großkunden hat unsere Steuerverwaltung von Beginn an signalisiert, dass sie Erklärungen in der Kulanzphase nachreichen können. Die Kulanzphase schließt sich jetzt an das Fristende vom 31. Januar 2023 an. Sie gilt im Übrigen für alle, also auch für private Eigentümerinnen und Eigentümer. Als Nächstes folgt dann eine Erinnerung vom Finanzamt. Wer seine Erklärung noch nicht abgegeben hat, kann das bis dahin nachholen, ohne negative Folgen befürchten zu müssen.\r\n\r\nSofern sich Großkunden bei der Oberfinanzdirektion gemeldet haben, wurde folgende Vorgehensweise mit ihnen besprochen:\r\n- Für steuerpflichtigen Grundbesitz mit bekannten Aktenzeichen sind die Grundsteuerwerterklärungen innerhalb der Abgabefrist bzw. Kulanzphase abzugeben.\r\n- Für steuerpflichtigen Grundbesitz, bei dem kein Aktenzeichen bekannt ist, kann die Erklärungsabgabe noch bis zum Erhalt eines Erinnerungsschreibens zurückgestellt werden. Erfolgt die Erklärungsabgabe bis zu dem im Erinnerungsschreiben genannten Abgabetermin, bleibt die formell verspätete Abgabe ohne Folgen. \r\n- Erklärungen für steuerbefreiten Grundbesitz müssen bis zum 31. Januar 2024 eingereicht werden. \r\n\r\nDas LIFG legt in § 2 Abs. 3 Satz 4 fest, dass die dortigen Regelungen nicht gegenüber den Landesfinanzbehörden im Sinne des § 2 des Finanzverwaltungsgesetzes gelten, soweit sie in Verfahren in Steuersachen tätig werden (§ 2 Abs. 3 Satz 4 LIFG). Die von Ihnen gewünschte Korrespondenz betrifft die steuerlichen Verhältnisse einzelner Steuerpflichtiger; eine Veröffentlichung unterliegt daher den datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Allgemeinen und dem Steuergeheimnis nach § 30 Abgabenordnung im Speziellen. Daher dürfen solche personenspezifische Informationen nicht veröffentlicht werden. \r\n\r\nIch hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen habe.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
"redacted_subject": [
[
false,
"AW: EXTERN Korrespondenz zur Fristversäumnis der Grundsteuererklärung [#269735]"
]
],
"redacted_content": [
[
false,
"Sehr "
],
[
true,
"<< Antragsteller:in >>"
],
[
false,
"\n\r\nvielen Dank für Ihre E-Mail vom 8. Februar 2023. Zu dieser nehme ich wie folgt Stellung:\r\n\r\nIhrem Antrag nach § 1 Abs. 2 LIFG kann leider nur insoweit entsprochen werden, dass wir Ihnen hierzu folgende allgemeine Auskünfte zu der von Ihnen angesprochenen Gruppe der Großkunden geben können: \r\n\r\nEigentümer mit hunderten oder tausenden Grundstücken - und folglich hunderten oder tausenden Erklärungen, die zu machen sind - bezeichnen wir als \"Großkunden\". Dazu gehören beispielsweise das Land, größere Kommunen, die Kirchen, Wohnbauunternehmen oder andere große Firmen mit umfangreichem Grundbesitz. Den Großkunden hat unsere Steuerverwaltung von Beginn an signalisiert, dass sie Erklärungen in der Kulanzphase nachreichen können. Die Kulanzphase schließt sich jetzt an das Fristende vom 31. Januar 2023 an. Sie gilt im Übrigen für alle, also auch für private Eigentümerinnen und Eigentümer. Als Nächstes folgt dann eine Erinnerung vom Finanzamt. Wer seine Erklärung noch nicht abgegeben hat, kann das bis dahin nachholen, ohne negative Folgen befürchten zu müssen.\r\n\r\nSofern sich Großkunden bei der Oberfinanzdirektion gemeldet haben, wurde folgende Vorgehensweise mit ihnen besprochen:\r\n- Für steuerpflichtigen Grundbesitz mit bekannten Aktenzeichen sind die Grundsteuerwerterklärungen innerhalb der Abgabefrist bzw. Kulanzphase abzugeben.\r\n- Für steuerpflichtigen Grundbesitz, bei dem kein Aktenzeichen bekannt ist, kann die Erklärungsabgabe noch bis zum Erhalt eines Erinnerungsschreibens zurückgestellt werden. Erfolgt die Erklärungsabgabe bis zu dem im Erinnerungsschreiben genannten Abgabetermin, bleibt die formell verspätete Abgabe ohne Folgen. \r\n- Erklärungen für steuerbefreiten Grundbesitz müssen bis zum 31. Januar 2024 eingereicht werden. \r\n\r\nDas LIFG legt in § 2 Abs. 3 Satz 4 fest, dass die dortigen Regelungen nicht gegenüber den Landesfinanzbehörden im Sinne des § 2 des Finanzverwaltungsgesetzes gelten, soweit sie in Verfahren in Steuersachen tätig werden (§ 2 Abs. 3 Satz 4 LIFG). Die von Ihnen gewünschte Korrespondenz betrifft die steuerlichen Verhältnisse einzelner Steuerpflichtiger; eine Veröffentlichung unterliegt daher den datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Allgemeinen und dem Steuergeheimnis nach § 30 Abgabenordnung im Speziellen. Daher dürfen solche personenspezifische Informationen nicht veröffentlicht werden. \r\n\r\nIch hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen habe.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
]
],
"sender": "Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg",
"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
}
]
}