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"refusal_reasons": "§ 3 (6) 1. Anwendungsbereich nicht eröffnet\r\n§ 3 (7) öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt übernimmt keine öffentlichen Aufgaben\r\n§ 7 (3) Einwilligung von Drittem verweigert\r\n§ 14 (1) 1. nachteilige Auswirkungen auf die inter- und supranationalen Beziehungen, die Beziehungen zu Bund oder zu einem Land, die Landesverteidigung oder die innere Sicherheit\r\n§ 14 (1) 2. nachteilige Auswirkungen auf den Erfolg eines strafrechtlichen Ermittlungs- oder Strafvollstreckungsverfahrens oder den Verfahrensablauf eines anhängigen Gerichts-, Ordnungswidrigkeiten- oder Disziplinarverfahrens\r\n§ 14 (1) 3. Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit, insbesondere der Tätigkeit der Polizei, der sonstigen für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen, der Staatsanwaltschaften oder der Behörden des Straf- und Maßregelvollzugs einschließlich ihrer Aufsichtsbehörden\r\n§ 14 (1) 4. Verfassungsschutz\r\n§ 14 (1) 5. unterliegt Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflicht oder einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis\r\n§ 14 (1) 6. nachteilige Auswirkungen auf die Kontroll- und Aufsichtsaufgaben der Finanz-, Wettbewerbs-, Regulierungs- und Sparkassenaufsichtsbehörden\r\n§ 14 (1) 7. IT-Sicherheit\r\n§ 14 (1) 8. Fortbestehen des Interesses der vertraulichen Behandlung bei vertraulich erhobener oder übermittelter Information\r\n§ 14 (1) 9. Beeinträchtigung eines Verfahrens zur Leistungsbeurteilung und Prüfung\r\n§ 14 (1) 10. nachteilige Auswirkungen auf Umwelt\r\n§ 14 (1) 11. noch nicht abgeschlossene Schriftstücke\r\n§ 14 (1) 12. missbräuchlicher Antrag\r\n§ 14 (2) Umweltinformationen\r\n§ 15 Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses\r\n§ 16 (1) 1. Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen\r\n§ 16 (1) 2. Personenbezogene Daten\r\n§ 16 (1) 3. Statistikgeheimnis\r\n§ 16 (3) Ausnahme der Hochschulen",
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"long_description": "[Gebührenordnung](http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/1fty/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=8&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-AllgGebVerzVRP2007rahmen%3Ajuris-lr00&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=1)\r\n[Rechtsprechung](http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/detail.php?template=rechtsprechungsdb_erg_d&sort=datum&order=desc&gerichte_title=&title=&sm[title]=tablescan&datum_von=&datum_bis=&art2_title=&vt_db=&sm[vt_db]=fulltext_all&rechtsgrundlage_db_title[]=bb1.c.451717.de&max=)",
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"letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG). \r\n\r\nM.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an.\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nMit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. \r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"refusal_reasons": "§ 7 (3) Einwilligung von Drittem verweigert\r\n§ 14 (1) 1. nachteilige Auswirkungen auf die inter- und supranationalen Beziehungen, die Beziehungen zu Bund oder zu einem Land, die Landesverteidigung oder die innere Sicherheit\r\n§ 14 (1) 2. nachteilige Auswirkungen auf den Erfolg eines strafrechtlichen Ermittlungs- oder Strafvollstreckungsverfahrens oder den Verfahrensablauf eines anhängigen Gerichts-, Ordnungswidrigkeiten- oder Disziplinarverfahrens\r\n§ 14 (1) 3. Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit, insbesondere der Tätigkeit der Polizei, der sonstigen für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen, der Staatsanwaltschaften oder der Behörden des Straf- und Maßregelvollzugs einschließlich ihrer Aufsichtsbehörden\r\n§ 14 (1) 4. Verfassungsschutz\r\n§ 14 (1) 5. unterliegt Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflicht oder einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis\r\n§ 14 (1) 6. nachteilige Auswirkungen auf die Kontroll- und Aufsichtsaufgaben der Finanz-, Wettbewerbs-, Regulierungs- und Sparkassenaufsichtsbehörden\r\n§ 14 (1) 7. IT-Sicherheit\r\n§ 14 (1) 8. Fortbestehen des Interesses der vertraulichen Behandlung bei vertraulich erhobener oder übermittelter Information\r\n§ 14 (1) 9. Beeinträchtigung eines Verfahrens zur Leistungsbeurteilung und Prüfung\r\n§ 14 (1) 10. nachteilige Auswirkungen auf Umwelt\r\n§ 14 (1) 11. noch nicht abgeschlossene Schriftstücke\r\n§ 14 (1) 12. missbräuchlicher Antrag\r\n§ 14 (2) Umweltinformationen\r\n§ 15 Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses\r\n§ 16 (1) 1. Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen\r\n§ 16 (1) 2. Personenbezogene Daten\r\n§ 16 (1) 3. Statistikgeheimnis\r\n§ 16 (3) Ausnahme der Hochschulen",
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"letter_start": "Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:",
"letter_end": "Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n\r\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n\r\nUnter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n\r\nDer Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"refusal_reasons": "§3.1.a.aa: nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen oder militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr\r\n§3.1.a.bb: nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratung von Behörden berührt oder eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit\r\n§3.1.b: laufendes Verfahren\r\n§3.1.c: fiskalische Interessen der um Auskunft ersuchten Stelle sind beeinträchtigt oder Dienstgeheimnisse verletzt\r\n§3.1.d: Informationen sind im Rahmen einer Dienstleistung entstanden, die die Stelle auf Grund einer privatrechtlichen Vereinbarung außerhalb des ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbereichs des Verbraucherschutzes erbracht hat\r\n§3.1.e: Informationen sind vor mehr als fünf Jahren entstanden\r\n§3.2.a: Schutz personenbezogener Daten\r\n§3.2.b: Schutz des geistigen Eigentums, insbesondere Urheberrechte\r\n§3.2.c: Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen wettbewerbsrelevanten Informationen\r\n§3.2.d: Meldungen oder Unterrichtungen über vorschriftswidrige Erzeugnisse\r\n§4.1: Antrag ist nicht hinreichend bestimmt\r\n§4.3.1: Entwürfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten und Beschlüsse zu Vorbereitung von Entscheidungen\r\n§4.3.2: vertraulich übermittelte oder erhobene Informationen\r\n§4.3.3: behördliche Maßnahmen würde gefährdet\r\n§4.3.4: Durch die Bearbeitung des Antrags würde die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Behörde beeinträchtigt\r\n§4.3.5: noch nicht abschließend ausgewerteten Daten\r\n§4.4: missbräuchlich gestellter Antrag\r\n§4.5: Information bereits verfügbar in allgemein zugänglichen Quellen",
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"content": "Antrag nach dem LTranspG, VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nals größte Vertretung der Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen setzt sich der << Adresse entfernt >> insbesondere für die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raums ein, vor allem in Fällen, bei denen ein Rechtsanspruch auf Barrierefreiheit besteht, der bislang noch nicht überall verwirklicht wurde. Das ist unter anderem bei Bushaltestellen der Fall, die als Teil der ÖPNV-Infrastruktur nach § 8 Abs. 3 S. 3 PBefG seit 2022 barrierefrei sein müssen, wenn im Nahverkehrsplan keine Ausnahmen benannt wurden, es aber im Gegensatz zu Bahnhöfen in den allermeisten Fällen noch nicht sind. Aufgabenträger sind hier in der Regel die Kommunen.\r\nIm Zuge der erstmaligen Aufstellung eines Landes-Nahverkehrsplan möchten wir uns ein Bild von der Lage im Land machen und in Bezug auf Ihre Gebietskörperschaft die folgenden Fragen an Sie richten:\r\n\r\nWie viele Bushaltestellen werden in Ihrer Kommune regelmäßig bedient? Wie viele davon sind zum aktuellen Stand (März 2023) vollständig barrierefrei ausgebaut (Bordsteinerhöhung, ausreichende Bewegungsflächen für Rollstuhlnutzende, taktiles Leitsystem mit kontrastreicher Gestaltung, Sitzgelegenheit, von Rollstuhl aus lesbarer Fahrplan, rollstuhlgerechte Zuwegung)?\r\n\r\nWurden Fördergelder (z.B. Landesmittel) für den Ausbau eingesetzt?\r\n\r\nWurden Ausnahmen vom barrierefreien Ausbau im Nahverkehrsplan definiert, wenn ja wie viele? Soll daran zukünftig festgehalten werden?\r\n\r\nGab es bei der Umsetzung des Ausbaus Schwierigkeiten?\r\n\r\nWurden Behindertenbeauftragte, Behindertenbeiräte oder andere Vertreter:innen behinderter Menschen mit einbezogen?\r\n\r\nWelche Vorgehensweise beim weiteren Ausbau ist angedacht? Nach welchen Kriterien wird priorisiert?\r\n\r\nZu welchem Zeitpunkt ist geplant, dass in jedem Ort/Ortsteil/Stadtteil mindestens eine Bushaltestelle barrierefrei ausgebaut ist?\r\n\r\n\r\nWir freuen uns auf Ihre Rückmeldung. \r\n\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. \r\n\r\nSollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. \r\n\r\nMit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. \r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\n\n\nAnfragenr: 273969\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/273969/\n\nPostanschrift\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n",
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"subject": "Ausbau barrierefreier Bushaltestellen [#273969]",
"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\n\nnachfolgend die Antwort auf die Anfrage vom 24. März 2023.\n\n\nWie viele Bushaltestellen werden in Ihrer Kommune regelmäßig bedient?\n\nDerzeit werden 93 Bushaltestellen regelmäßig vom Linienverkehr bedient.\n\n\nWie viele davon sind zum aktuellen Stand (März 2023) vollständig barrierefrei ausgebaut (Bordsteinerhöhung, ausreichende Bewegungsflächen für Rollstuhlnutzende, taktiles Leitsystem mit kontrastreicher Gestaltung, Sitzgelegenheit, von Rollstuhl aus lesbarer Fahrplan, rollstuhlgerechte Zuwegung)?\n\nDerzeit sind 25 Bushaltestellen vollständig barrierefrei ausgebaut. Darüber hinaus besteht an weiteren neun Haltestellen mindestens ein barrierefrei ausgebauter Haltepunkt. Nicht an jeder existiert zwar eine Sitzgelegenheit, jedoch ist sowohl ein taktiles Leitsystem als auch die Bordsteinerhöhung in Form des Kasseler Bords vorhanden.\n\n\nWurden Fördergelder (z.B. Landesmittel) für den Ausbau eingesetzt?\n\nJa, der Landesbetrieb Mobilität fördert den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen zu 85 % der zuwendungsfähigen Kosten.\n\n\nWurden Ausnahmen vom barrierefreien Ausbau im Nahverkehrsplan definiert, wenn ja wie viele? Soll daran zukünftig festgehalten werden?\n\nDer aktuelle gemeinsame Nahverkehrsplan des Landkreises Südliche Weinstraße und der Stadt Landau sind keine expliziten Ausnahmen genannt. Diese ergeben sich jedoch teilweise aus dem baulichen Umfeld. Bei der Fortschreibung des Nahverkehrsplans wird versucht die Anzahl der Ausnahmen möglichst gering zu halten.\n\n\nGab es bei der Umsetzung des Ausbaus Schwierigkeiten?\n\nDie Umsetzung des barrierefreien Ausbaus gestaltet sich häufig schwierig, da besonders Grundstückzufahrten den gewünschten Ausbau erschweren. Des Weiteren ist die dynamische Entwicklung der Preise im Baugewerbe ein Problem, da Angebote von Baufirmen oft deutlich über dem liegen, was im Förderantrag angegeben wurde. Die Entwicklung der Preise lässt sich leider äußerst schwierig einschätzen.\n\n\nWurden Behindertenbeauftragte, Behindertenbeiräte oder andere Vertreter:innen behinderter Menschen mit einbezogen?\n\nDie Verwaltung informiert regelmäßig den Beirat für ältere Menschen sowie den Beirat für Menschen mit Behinderung über den Ausbau der Haltestellen und nimmt auch Hinweise und Anregungen aus den Beiräten mit, um sie in die Maßnahmen einfließen zu lassen. Der Behindertenbeauftragte wird bei jeder Planung zum barrierefreien Ausbau von Haltestellen involviert.\n\n\nWelche Vorgehensweise beim weiteren Ausbau ist angedacht? Nach welchen Kriterien wird priorisiert?\n\nPriorisiert wird zunächst umfeldbezogen. So wurden beispielsweise Haltestellen, die Krankenhäuser bedienen mit vordringlichem Bedarf gesehen. Darüber hinaus werden Haltestellen, die in Straßen liegen, die ohnehin vollausgebaut werden, in diesem Zuge barrierefrei ausgebaut.\n\n\nZu welchem Zeitpunkt ist geplant, dass in jedem Ort/Ortsteil/Stadtteil mindestens eine Bushaltestelle barrierefrei ausgebaut ist?\n\nDie Stadt Landau wird, sobald dies möglich ist, alle Stadtteile mit mindestens einer barrierefreien Haltestelle ausstatten. Wann genau dies der Fall sein wird, lässt sich derzeit nicht genau sagen. Die Planungen hierfür liegen im Entwurf allerdings bereits teilweise vor.\n\n\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Stadtverwaltung Landau in der Pfalz",
"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
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