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                "refusal_reasons": "§ 1.3: Regelungen in anderen Rechtsvorschriften gehen vor\r\n§ 2.1: Es liegen keine amtlichen Informationen vor\r\n§ 3.1.a: nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen\r\n§ 3.1.b: nachteilige Auswirkungen auf militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr\r\n§ 3.1.c: nachteilige Auswirkungen auf Belange der inneren oder äußeren Sicherheit\r\n§ 3.1.d: nachteilige Auswirkungen auf Kontroll- oder Aufsichtsaufgaben der Finanz-, Wettbewerbs- und Regulierungsbehörden\r\n§ 3.1.e: nachteilige Auswirkungen auf Angelegenheiten der externen Finanzkontrolle\r\n§ 3.1.f: nachteilige Auswirkungen auf Maßnahmen zum Schutz vor unerlaubtem Außenwirtschaftsverkehr\r\n§ 3.1.g: nachteilige Auswirkungen auf die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens, den Anspruch einer Person auf ein faires Verfahren oder die Durchführung strafrechtlicher, ordnungswidrigkeitsrechtlicher oder disziplinarischer Ermittlungen\r\n§ 3.2: das Bekanntwerden der Information kann die öffentliche Sicherheit gefährden\r\n§ 3.3.a: die notwendige Vertraulichkeit internationaler Verhandungen wird beeinträchtigt\r\n§ 3.3.b: die Beratungen von Behörden werden beeinträchtigt\r\n§ 3.4: die Information einer durch Rechtsvorschrift oder durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen geregelten Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflicht oder einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis unterliegt\r\n§ 3.5: Information einer anderen öffentlichen Stelle, soll nicht Bestandteil der eigenen Vorgänge werden\r\n§ 3.6: das Bekanntwerden der Information wäre geeignet, fiskalische Interessen des Bundes im Wirtschaftsverkehr oder wirtschaftliche Interessen der Sozialversicherungen zu beeinträchtigen\r\n§ 3.7: keine Aufkunft vertraulich erhobener oder übermittelter Information, soweit das Interesse des Dritten an einer vertraulichen Behandlung im Zeitpunkt des Antrags auf Informationszugang noch fortbesteht\r\n§ 3.8: keine Auskunft von Nachrichtendiensten sowie den Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Bundes, soweit sie Aufgaben im Sinne des § 10 Nr. 3 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes wahrnehmen\r\n§ 4: Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses\r\n§ 5: Schutz personenbezogener Daten\r\n§ 6: Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen\r\n§ 7: Die Behörde hat keine Verfügungsberechtigung\r\n§ 9.3: Der Antragsteller verfügt bereits über die Informationen oder kann sich diese aus allgemein zugänglichen Quellen selbst beschaffen\r\n§ 96: Absatz 4 Satz 3 BHO Ausnahme des Bundesrechnungshofs",
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                "letter_start": "Presseanfrage\r\n\r\nGuten Tag,",
                "letter_end": "Ich weise darauf hin, dass Sie nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG zur Auskunft verpflichtet sind. Das Grundrecht der Pressefreiheit verleiht Presseangehörigen einen verfassungsunmittelbaren Anspruch auf Auskunft gegenüber Bundesbehörden (BVerwG, Urteil vom 19.09.2019 – 6 A 7.18, Rn. 13 m.w.N.; zur möglichen Geltung gegenüber juristischen Personen des Privatrechts vgl. BGH, Urteil vom 16.03.2017 – I ZR 13/16).\r\n\r\nBelange, die der Erteilung der Auskunft entgegenstehen, sind nicht ersichtlich.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort innerhalb einer Woche. Sollten Sie mehr Zeit benötigen, geben Sie bitte kurz Bescheid.\r\n\r\nVielen Dank im Voraus!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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                "long_description": "[Gebührenregelung](https://dejure.org/gesetze/VIG/7.html)\r\n[Rechtsprechung](http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/detail.php?template=rechtsprechungsdb_erg_d&sort=datum&order=desc&gerichte_title=&title=&sm[title]=tablescan&datum_von=&datum_bis=&art2_title=&vt_db=&sm[vt_db]=fulltext_all&rechtsgrundlage_db_title[]=bb1.c.317760.de&rechtsgrundlage_db_title[]=bb1.c.217615.de&max=)",
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                "letter_end": "Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n\r\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n\r\nUnter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n\r\nDer Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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                "refusal_reasons": "§3.1.a.aa: nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen oder militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr\r\n§3.1.a.bb: nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratung von Behörden berührt oder eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit\r\n§3.1.b: laufendes Verfahren\r\n§3.1.c: fiskalische Interessen der um Auskunft ersuchten Stelle sind beeinträchtigt oder Dienstgeheimnisse verletzt\r\n§3.1.d: Informationen sind im Rahmen einer Dienstleistung entstanden, die die Stelle auf Grund einer privatrechtlichen Vereinbarung außerhalb des ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbereichs des Verbraucherschutzes erbracht hat\r\n§3.1.e: Informationen sind vor mehr als fünf Jahren entstanden\r\n§3.2.a: Schutz personenbezogener Daten\r\n§3.2.b: Schutz des geistigen Eigentums, insbesondere Urheberrechte\r\n§3.2.c: Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen wettbewerbsrelevanten Informationen\r\n§3.2.d: Meldungen oder Unterrichtungen über vorschriftswidrige Erzeugnisse\r\n§4.1: Antrag ist nicht hinreichend bestimmt\r\n§4.3.1: Entwürfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten und Beschlüsse zu Vorbereitung von Entscheidungen\r\n§4.3.2: vertraulich übermittelte oder erhobene Informationen\r\n§4.3.3: behördliche Maßnahmen würde gefährdet\r\n§4.3.4: Durch die Bearbeitung des Antrags würde die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Behörde beeinträchtigt\r\n§4.3.5: noch nicht abschließend ausgewerteten Daten\r\n§4.4: missbräuchlich gestellter Antrag\r\n§4.5: Information bereits verfügbar in allgemein zugänglichen Quellen",
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                "long_description": "[Gebührenordnung](http://www.gesetze-im-internet.de/uiggebv/BJNR373200994.html)\r\n[Rechtsprechung](http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/detail.php?template=rechtsprechungsdb_erg_d&sort=datum&order=desc&gerichte_title=&title=&sm[title]=tablescan&datum_von=&datum_bis=&art2_title=&vt_db=&sm[vt_db]=fulltext_all&rechtsgrundlage_db_title[]=bb1.c.275111.de&rechtsgrundlage_db_title[]=bb1.c.295520.de&rechtsgrundlage_db_title[]=bb1.c.217614.de&max=)",
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                "letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nM.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an.\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,",
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                "refusal_reasons": "§8.1.1: nachteilige Auswirkungen auf die internationalen Beziehungen, die Verteidigung oder bedeutsame Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit\r\n§8.1.2: nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratungen von informationspflichtigen Stellen im Sinne des § 2 Abs. 1\r\n§8.1.3: nachteilige Auswirkungen auf die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens, den Anspruch einer Person auf ein faires Verfahren oder die Durchführung strafrechtlicher, ordnungswidrigkeitenrechtlicher oder disziplinarrechtlicher Ermittlungen\r\n§8.1.4: nachteilige Auswirkungen auf den Zustand der Umwelt und ihrer Bestandteile im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1 oder Schutzgüter im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 6,\r\n§8.2.1: Antrag ist offensichtlich missbräuchlich gestellt worden\r\n§8.2.2. Antrag bezieht sich auf interne Mitteilungen der informationspflichtigen Stellen im Sinne des § 2 Abs. 1\r\n§8.2.3: Antrag wurde bei einer Stelle, die nicht über die Umweltinformationen verfügt, gestellt und kann sofern er nicht nach § 4 Abs. 3 weitergeleitet werden kann\r\n§8.2.4. Antrag bezieht sich auf die Zugänglichmachung von Material, das gerade vervollständigt wird, noch nicht abgeschlossener Schriftstücke oder noch nicht aufbereiteter Daten\r\n§8.2.5. Antrag ist zu unbestimmt und auf Aufforderung der informationspflichtigen Stelle nach § 4 Abs. 2 nicht innerhalb einer angemessenen Frist präzisiert worden\r\n§9.1.1 das Bekanntgeben der Informationen personenbezogene Daten offenbart und dadurch Interessen der Betroffenen beeinträchtigt wird\r\n§9.1.2 Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere Urheberrechte, durch das Zugänglichmachen von Umweltinformationen verletzt\r\n§9.1.3 Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse oder Informationen, die dem Steuergeheimnis oder dem Statistikgeheimnis unterliegen\r\n§9.2 Umweltinformationen privater Dritter deren Offenbarung nachteilige Auswirkungen auf die Interessen der Dritten hätte",
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                "letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, nach § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind, sowie nach § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Sicherung und Nutzung von Archivgut des Bundes (BArchG), sofern Archivgut betroffen ist.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. § 4 Abs. 1 Bundesarchiv-Kostenverordnung (BArchKostV) nicht an.\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\r\n\r\nIch behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,",
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            "subject": "Öffentlicher Auskunftsanspruch gegenüber BND [#274347]",
            "content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nich ersuche Auskunft und Informationen zum Bundesnachrichtendienst, eine Behörde in Ihrem Geschäftsbereich.\r\n\r\n1. Auskunft über die Anzahl an Anfragen nach IFG / UIG / VIG und Bürgeranfragen die beim Bundesnachrichtendienst in den vergangenen fünf Jahren eingegangen sind. Hierzu bitte auch die Anzahl der Anfragen, die vom BND a) teilweise oder b) vollumfänglich beantwortet wurden. Ablehnungen von Anfragen c) bitte getrennt aufführen. \r\n\r\nAnmerkung: Auf der Transparenzplattform FragDenStaat.de sind derzeit 96 Anfragen an den BND gelistet, davon wurden nur drei hinreichend beantwortet. Ein Großteil der Anfragen wurde, oftmals ohne nähere Begründung, nicht beantwortet oder abgelehnt. \r\n\r\n2. Auskunft darüber, welche Regeln und Richtlinien für den BND als steuerfinanzierte staatliche Behörde und Transferleistungsempfänger von mehreren hundert Millionen Euro pro Jahr hinsichtlich der Beantwortung von Bürgeranfragen und Informationsgesuchen aus der die Behörde alimentierenden Öffentlichkeit gelten. Bitte legen Sie diesbezügliche Dokumente, aus denen die hausinternen Regeln zur Handhabung öffentlicher Anfragen ersichtlich werden, vor oder verweisen Sie, falls in der öffentlichen Domäne vorhanden, auf entsprechende Regelwerke. \r\n\r\nAnmerkung: Es fällt auf, dass viele Anfragen ohne nachvollziehbare Begründung und gewissermaßen willkürlich entweder gar nicht beantwortet oder abgelehnt werden. \r\n\r\n3. Wie beurteilt das Bundeskanzleramt den Auskunftsanspruch der Öffentlichkeit gegenüber dem BND? Bitte verweisen Sie hierzu auf Mitteilungen oder Dokumente, aus denen der Transparenzanspruch Ihres Hauses als Aufsichtsbehörde ersichtlich wird. \r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\n\n\nAnfragenr: 274347\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/274347/\n\nPostanschrift\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n",
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                    "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nich ersuche Auskunft und Informationen zum Bundesnachrichtendienst, eine Behörde in Ihrem Geschäftsbereich.\r\n\r\n1. Auskunft über die Anzahl an Anfragen nach IFG / UIG / VIG und Bürgeranfragen die beim Bundesnachrichtendienst in den vergangenen fünf Jahren eingegangen sind. Hierzu bitte auch die Anzahl der Anfragen, die vom BND a) teilweise oder b) vollumfänglich beantwortet wurden. Ablehnungen von Anfragen c) bitte getrennt aufführen. \r\n\r\nAnmerkung: Auf der Transparenzplattform FragDenStaat.de sind derzeit 96 Anfragen an den BND gelistet, davon wurden nur drei hinreichend beantwortet. Ein Großteil der Anfragen wurde, oftmals ohne nähere Begründung, nicht beantwortet oder abgelehnt. \r\n\r\n2. Auskunft darüber, welche Regeln und Richtlinien für den BND als steuerfinanzierte staatliche Behörde und Transferleistungsempfänger von mehreren hundert Millionen Euro pro Jahr hinsichtlich der Beantwortung von Bürgeranfragen und Informationsgesuchen aus der die Behörde alimentierenden Öffentlichkeit gelten. Bitte legen Sie diesbezügliche Dokumente, aus denen die hausinternen Regeln zur Handhabung öffentlicher Anfragen ersichtlich werden, vor oder verweisen Sie, falls in der öffentlichen Domäne vorhanden, auf entsprechende Regelwerke. \r\n\r\nAnmerkung: Es fällt auf, dass viele Anfragen ohne nachvollziehbare Begründung und gewissermaßen willkürlich entweder gar nicht beantwortet oder abgelehnt werden. \r\n\r\n3. Wie beurteilt das Bundeskanzleramt den Auskunftsanspruch der Öffentlichkeit gegenüber dem BND? Bitte verweisen Sie hierzu auf Mitteilungen oder Dokumente, aus denen der Transparenzanspruch Ihres Hauses als Aufsichtsbehörde ersichtlich wird. \r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n"
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                    "<<E-Mail-Adresse>>"
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                    "\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\n"
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                    "<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n<< Adresse entfernt >>"
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                    "\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n"
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            "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nich nehme Bezug auf Ihren nachstehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 29. März 2023 und bitte Sie um die Übermittlung einer zustellungsfähigen Postanschrift. Diese ist für die weitere Bearbeitung (Bescheidung) des Verfahrens erforderlich.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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                    "\n\r\nich nehme Bezug auf Ihren nachstehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 29. März 2023 und bitte Sie um die Übermittlung einer zustellungsfähigen Postanschrift. Diese ist für die weitere Bearbeitung (Bescheidung) des Verfahrens erforderlich.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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            "subject": "AW: WG: Öffentlicher Auskunftsanspruch gegenüber BND [#274347]",
            "content": "Vielen Dank,\r\n\r\nbitte führen Sie die Bearbeitung und Beantwortung der Anfrage fort und informieren Sie mich fortlaufend über den Bearbeitungsstand. Eine postalische Anschrift lasse ich Ihnen, so erforderlich, zum gegebenen Zeitpunkt zukommen. Die pauschale vorzeitige Abfrage derartiger persönlicher Daten durch Bundesbehörden ist nicht geboten. \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\n\n\nAnfragenr: 274347\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/274347/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n",
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                    "Vielen Dank,\r\n\r\nbitte führen Sie die Bearbeitung und Beantwortung der Anfrage fort und informieren Sie mich fortlaufend über den Bearbeitungsstand. Eine postalische Anschrift lasse ich Ihnen, so erforderlich, zum gegebenen Zeitpunkt zukommen. Die pauschale vorzeitige Abfrage derartiger persönlicher Daten durch Bundesbehörden ist nicht geboten. \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n"
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                    "\n\r\nich nehme Bezug auf Ihre nachstehende E-Mail vom 5. April 2023. Sie dürfen die Art des Informationszugangs selbst wählen (§ 1 Abs. 2 S. 2 IFG). Die Form der Auskünfte steht jedoch im Ermessen der Behörde (§ 7 Abs. 3 S. 1 IFG).  \r\nUnd um Rechtssicherheit über den Zugang des vom Bundeskanzleramt zu erstellenden IFG-Bescheides zu haben, übersendet das Bundeskanzleramt seine Bescheide ausschließlich per Postzustellungsurkunde.\r\n\r\nIch bitte daher letztmalig um Angabe einer zustellungsfähigen Postanschrift. \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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            "content": "Bediensteter [geschwärzt],\r\n\r\nbitte teilen Sie mir zunächst den aktuellen Bearbeitungsstand mit. Ich gehe davon aus dass die Bearbeitung bereits fortgeschritten ist und Sie die Abfrage personenbezogener Daten nicht zum Vorwand genommen haben, um die weitere Bearbeitung zu pausieren, geschweige denn überhaupt gar keine Bearbeitung zu initiieren? Ich habe Anlass zu dem Verdacht, dass die Anfrage derzeit in Ihrer Poststelle stagniert und bisher nicht an das zuständige Fachreferat zur Bearbeitung weitergeleitet wurde. Liege ich falsch? \r\n\r\nBezüglich Ihres Begehrens nach zusätzlichen personenbezogenen Daten: gerne bin ich bereit Ihnen entgegenzukommen. Dabei sind allerdings die durch die Rechtsprechung definierten Vorgaben einzuhalten. In diesem Zusammenhang verweise ich Sie gerne auf das Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen - 16 A 857/21 und 16 A 858/21. \r\n\r\nBezüglich § 7 Abs. 3 S. 1 IFG - anders als Sie es insinuieren, begründet der Umstand, dass Sie die Auskunft grundsätzlich sowohl mündlich, schriftlich als auch elektronisch erbringen dürfen, keine Auskunftsverweigerung, sollte Ihnen einer dieser drei Auskunftsformen nicht zur Verfügung stehen. \r\n\r\nIm Einklang mit § 1 Abs. 2 S. 2 IFG wähle ich den elektronischen Informationszugang als bevorzugte Form, zumal dies für das Bundeskanzleramt offenkundig den geringsten Verwaltungsaufwand darstellt. Das Verwaltungsverfahrensgesetz gebietet den möglichst sparsamen und wirtschaftlichen Umgang mit öffentlicher Ressourcen. Diesem Gebot wird am ehesten die elektronische Beantwortung, am wenigsten die aufwendige Beantwortung per Postzustellungsurkunde, gerecht. \r\n\r\nDie Rechtssicherheit ist in Hinblick auf den Zugang des IFG-Bescheides schon alleine aufgrund der öffentlichen Charakters dieser Anfrage und durch die Sichtbarkeit auf einem öffentlichen Anfrageportal gegeben. Andernfalls müssten Sie darlegen, weshalb die nachvollziehbare Korrespondenz über eine renommierte öffentliche Anfrageplattform aus Sicht des Bundeskanzleramts keine ausreichende Rechtssicherheit bietet, insbesondere in Hinblick auf den Zugang des IFG-Bescheids.  \r\n\r\nDie Abfrage personenbezogener Daten, ohne dass hierfür durch die auskunftsverpflichtete Stelle sachlich nachvollziehbare Gründe vorgetragen werden können, ist nicht zulässig. Die Annahme, eine postalische Zustellung sei rechtssicher, eine elektronische Bescheidung jedoch grundsätzlich nicht, ist bisher unbegründet geblieben und daher zu verwerfen oder von Ihnen zu substanziieren. \r\n\r\nHier finden Sie die Anfrage öffentlich nachvollziehbar:\r\nhttps://fragdenstaat.de/anfrage/oeffentlicher-auskunftsanspruch-gegenueber-bnd/\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n[geschwärzt]\n\n\n\nAnfragenr: 274347\nAntwort an: [geschwärzt]\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\n[geschwärzt]\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n",
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                    ",\r\n\r\nbitte teilen Sie mir zunächst den aktuellen Bearbeitungsstand mit. Ich gehe davon aus dass die Bearbeitung bereits fortgeschritten ist und Sie die Abfrage personenbezogener Daten nicht zum Vorwand genommen haben, um die weitere Bearbeitung zu pausieren, geschweige denn überhaupt gar keine Bearbeitung zu initiieren? Ich habe Anlass zu dem Verdacht, dass die Anfrage derzeit in Ihrer Poststelle stagniert und bisher nicht an das zuständige Fachreferat zur Bearbeitung weitergeleitet wurde. Liege ich falsch? \r\n\r\nBezüglich Ihres Begehrens nach zusätzlichen personenbezogenen Daten: gerne bin ich bereit Ihnen entgegenzukommen. Dabei sind allerdings die durch die Rechtsprechung definierten Vorgaben einzuhalten. In diesem Zusammenhang verweise ich Sie gerne auf das Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen - 16 A 857/21 und 16 A 858/21. \r\n\r\nBezüglich § 7 Abs. 3 S. 1 IFG - anders als Sie es insinuieren, begründet der Umstand, dass Sie die Auskunft grundsätzlich sowohl mündlich, schriftlich als auch elektronisch erbringen dürfen, keine Auskunftsverweigerung, sollte Ihnen einer dieser drei Auskunftsformen nicht zur Verfügung stehen. \r\n\r\nIm Einklang mit § 1 Abs. 2 S. 2 IFG wähle ich den elektronischen Informationszugang als bevorzugte Form, zumal dies für das Bundeskanzleramt offenkundig den geringsten Verwaltungsaufwand darstellt. Das Verwaltungsverfahrensgesetz gebietet den möglichst sparsamen und wirtschaftlichen Umgang mit öffentlicher Ressourcen. Diesem Gebot wird am ehesten die elektronische Beantwortung, am wenigsten die aufwendige Beantwortung per Postzustellungsurkunde, gerecht. \r\n\r\nDie Rechtssicherheit ist in Hinblick auf den Zugang des IFG-Bescheides schon alleine aufgrund der öffentlichen Charakters dieser Anfrage und durch die Sichtbarkeit auf einem öffentlichen Anfrageportal gegeben. Andernfalls müssten Sie darlegen, weshalb die nachvollziehbare Korrespondenz über eine renommierte öffentliche Anfrageplattform aus Sicht des Bundeskanzleramts keine ausreichende Rechtssicherheit bietet, insbesondere in Hinblick auf den Zugang des IFG-Bescheids.  \r\n\r\nDie Abfrage personenbezogener Daten, ohne dass hierfür durch die auskunftsverpflichtete Stelle sachlich nachvollziehbare Gründe vorgetragen werden können, ist nicht zulässig. Die Annahme, eine postalische Zustellung sei rechtssicher, eine elektronische Bescheidung jedoch grundsätzlich nicht, ist bisher unbegründet geblieben und daher zu verwerfen oder von Ihnen zu substanziieren. \r\n\r\nHier finden Sie die Anfrage öffentlich nachvollziehbar:\r\nhttps://fragdenstaat.de/anfrage/oeffentlicher-auskunftsanspruch-gegenueber-bnd/\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n"
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                    "\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n"
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                    "\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n"
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            "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\nsehr geehrter Herr << Antragsteller:in >>,\r\n\r\nwie bereits mehrfach mitgeteilt benötigen wir Ihre Anschrift, um Ihre Anfrage zu bearbeiten. Daher fordern wir Sie nochmals auf uns eine zustellfähige Anschrift mitzuteilen. Sollten wir keine zustellfähige Anschrift erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie Ihren Antrag nicht weiter verfolgen und werden diesen dann schließen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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                    ",\r\n\r\nwie bereits mehrfach mitgeteilt benötigen wir Ihre Anschrift, um Ihre Anfrage zu bearbeiten. Daher fordern wir Sie nochmals auf uns eine zustellfähige Anschrift mitzuteilen. Sollten wir keine zustellfähige Anschrift erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie Ihren Antrag nicht weiter verfolgen und werden diesen dann schließen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
                ]
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            "subject": "AW: WG:  Öffentlicher Auskunftsanspruch gegenüber BND [#274347]",
            "content": "Sehr [geschwärzt],\r\n\r\ndie Anfrage wird aufrecht erhalten. Bitte teilen Sie mir den aktuellen Bearbeitungsstand mit und bestätigen Sie die Übermittlung der Anfrage an das zuständige Fachreferat. Ohne eine entsprechende Übermittlung an die zuständige Stelle kann keine Notwendigkeit einer postalischen Anschrift begründet werden, da eine entsprechende Begründung eine Auseinandersetzung mit dem Inhalt der Anfrage und eine daraus resultierende Bescheidungsprognose durch die zuständige Fachstelle voraussetzt. Sie als Poststelle verfügen nicht über die notwendigen fachlichen Kompetenzen, um eine entsprechende Bescheidungsprognose zu erbringen und können somit auch nicht pauschal zusätzliche persönliche Daten wie Postanschrift einfordern. \r\n\r\nIch habe hierzu mit [geschwärzt] vom BfDI Rücksprache gehalten. Sie hat mir bestätigt, dass die Abfrage einer postalischen Anschrift nur nach Prüfung des Einzelfalls durch die zuständige Stelle und unter Bedingungen, also keineswegs pauschal begründet erfolgen kann.\r\n\r\nDaher möchte ich Sie bitten konform zu geltenden Datenschutzbestimmungen und der Rechtsprechung zu handeln! Sollten sich in Folge der Prüfung der Anfrage durch die zuständige Fachstelle bei Ihnen im Hause die Notwendigkeit meiner postalischen Anschrift tatsächlich eröffnen, bin ich gerne bereit Ihnen diese mitzuteilen. Eine nicht-rechtskonforme Abfrage lehne ich prinzipiell ab und bitte Sie hier dem Eindruck von behördlicher Willkür, der sich aus der bisherigen Korrespondenz Ihres Hauses ergibt, hier entgegenzuwirken. \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n[geschwärzt]\n\n\n\nAnfragenr: 274347\nAntwort an: [geschwärzt]\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\n[geschwärzt]\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n",
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                    ",\r\n\r\ndie Anfrage wird aufrecht erhalten. Bitte teilen Sie mir den aktuellen Bearbeitungsstand mit und bestätigen Sie die Übermittlung der Anfrage an das zuständige Fachreferat. Ohne eine entsprechende Übermittlung an die zuständige Stelle kann keine Notwendigkeit einer postalischen Anschrift begründet werden, da eine entsprechende Begründung eine Auseinandersetzung mit dem Inhalt der Anfrage und eine daraus resultierende Bescheidungsprognose durch die zuständige Fachstelle voraussetzt. Sie als Poststelle verfügen nicht über die notwendigen fachlichen Kompetenzen, um eine entsprechende Bescheidungsprognose zu erbringen und können somit auch nicht pauschal zusätzliche persönliche Daten wie Postanschrift einfordern. \r\n\r\nIch habe hierzu mit "
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                    " vom BfDI Rücksprache gehalten. Sie hat mir bestätigt, dass die Abfrage einer postalischen Anschrift nur nach Prüfung des Einzelfalls durch die zuständige Stelle und unter Bedingungen, also keineswegs pauschal begründet erfolgen kann.\r\n\r\nDaher möchte ich Sie bitten konform zu geltenden Datenschutzbestimmungen und der Rechtsprechung zu handeln! Sollten sich in Folge der Prüfung der Anfrage durch die zuständige Fachstelle bei Ihnen im Hause die Notwendigkeit meiner postalischen Anschrift tatsächlich eröffnen, bin ich gerne bereit Ihnen diese mitzuteilen. Eine nicht-rechtskonforme Abfrage lehne ich prinzipiell ab und bitte Sie hier dem Eindruck von behördlicher Willkür, der sich aus der bisherigen Korrespondenz Ihres Hauses ergibt, hier entgegenzuwirken. \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n"
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            "content": "Sehr [geschwärzt],\r\n\r\ngerne nehme ich ein letztes Mal Bezug auf Ihre Mail, da Sie leider nicht verstehen wollen, dass Sie schon längst an der richtigen Adresse angekommen sind und nicht in der Poststelle. Da Sie Dokumente begehren, wurden Sie gebeten Ihre Anschrift kund zu tun, dass ist in unserem Haus gängige Praxis, da wir Bescheide nur per Post herausgeben. Das wird Ihnen sicher auch [geschwärzt] vom BfDI bestätigen können. Daher möchte ich Sie nun ein letztes Mal bitten, uns Ihre Postanschrift mitzuteilen, da wir sonst Ihre Anfrage nicht bearbeiten können.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n\r\n[geschwärzt]\r\n\r\n\r\n[geschwärzt]\r\n[geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> \r\n[geschwärzt], [geschwärzt]\r\n[geschwärzt] <[geschwärzt]>\r\n[geschwärzt] [#[geschwärzt]]\r\n\r\n[geschwärzt],\r\n\r\n[geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] \r\n\r\n[geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]\r\n\r\n[geschwärzt]! [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] \r\n\r\n[geschwärzt]\r\n[geschwärzt]\r\n\r\n\r\n[geschwärzt]\r\n[geschwärzt]\r\n\r\n[geschwärzt]\r\n[geschwärzt]\r\n\r\n\r\n[geschwärzt] \r\n[geschwärzt]\r\n[geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]\r\n[geschwärzt]",
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                    " vom BfDI bestätigen können. Daher möchte ich Sie nun ein letztes Mal bitten, uns Ihre Postanschrift mitzuteilen, da wir sonst Ihre Anfrage nicht bearbeiten können.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n\r\n"
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            "content": "Guten Tag,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage „Öffentlicher Auskunftsanspruch gegenüber BND“ vom 29.03.2023 (#274347) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\r\n\r\n-------- Weitergeleitete Nachricht --------\r\n> Betreff: \tÖffentlicher Auskunftsanspruch gegenüber BND [#274347]\r\n> Datum: \t29. März 2023, 21:55\r\n> Von: \t\"<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\" <<Name und E-Mail-Adresse>>\r\n> An: \t\"Bundeskanzleramt\" <<Name und E-Mail-Adresse>>\r\n>\r\n> Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n> \r\n> Guten Tag,\r\n> \r\n> ich ersuche Auskunft und Informationen zum Bundesnachrichtendienst, eine Behörde in Ihrem Geschäftsbereich.\r\n> \r\n> 1. Auskunft über die Anzahl an Anfragen nach IFG / UIG / VIG und Bürgeranfragen die beim Bundesnachrichtendienst in den vergangenen fünf Jahren eingegangen sind. Hierzu bitte auch die Anzahl der Anfragen, die vom BND a) teilweise oder b) vollumfänglich beantwortet wurden. Ablehnungen von Anfragen c) bitte getrennt aufführen. \r\n> \r\n> Anmerkung: Auf der Transparenzplattform FragDenStaat.de sind derzeit 96 Anfragen an den BND gelistet, davon wurden nur drei hinreichend beantwortet. Ein Großteil der Anfragen wurde, oftmals ohne nähere Begründung, nicht beantwortet oder abgelehnt. \r\n> \r\n> 2. Auskunft darüber, welche Regeln und Richtlinien für den BND als steuerfinanzierte staatliche Behörde und Transferleistungsempfänger von mehreren hundert Millionen Euro pro Jahr hinsichtlich der Beantwortung von Bürgeranfragen und Informationsgesuchen aus der die Behörde alimentierenden Öffentlichkeit gelten. Bitte legen Sie diesbezügliche Dokumente, aus denen die hausinternen Regeln zur Handhabung öffentlicher Anfragen ersichtlich werden, vor oder verweisen Sie, falls in der öffentlichen Domäne vorhanden, auf entsprechende Regelwerke. \r\n> \r\n> Anmerkung: Es fällt auf, dass viele Anfragen ohne nachvollziehbare Begründung und gewissermaßen willkürlich entweder gar nicht beantwortet oder abgelehnt werden. \r\n> \r\n> 3. Wie beurteilt das Bundeskanzleramt den Auskunftsanspruch der Öffentlichkeit gegenüber dem BND? Bitte verweisen Sie hierzu auf Mitteilungen oder Dokumente, aus denen der Transparenzanspruch Ihres Hauses als Aufsichtsbehörde ersichtlich wird. \r\n> \r\n> Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n> \r\n> Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.\r\n> \r\n> Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.\r\n> \r\n> Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.\r\n> \r\n> Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n> \r\n> Mit freundlichen Grüßen\r\n> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\r\n> \r\n> \r\n> \r\n> Anfragenr: 274347\r\n> Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>\r\n> \r\n> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\r\n> https://fragdenstaat.de/a/274347/\r\n> \r\n> Postanschrift\r\n> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\r\n> << Adresse entfernt >>\r\n> \r\n> -- \r\n> Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\r\n> Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\r\n> https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n\n\nAnfragenr: 274347\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/274347/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n",
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                    "Guten Tag,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage „Öffentlicher Auskunftsanspruch gegenüber BND“ vom 29.03.2023 (#274347) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n"
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Auskunft über die Anzahl an Anfragen nach IFG / UIG / VIG und Bürgeranfragen die beim Bundesnachrichtendienst in den vergangenen fünf Jahren eingegangen sind. Hierzu bitte auch die Anzahl der Anfragen, die vom BND a) teilweise oder b) vollumfänglich beantwortet wurden. Ablehnungen von Anfragen c) bitte getrennt aufführen. \r\n> \r\n> Anmerkung: Auf der Transparenzplattform FragDenStaat.de sind derzeit 96 Anfragen an den BND gelistet, davon wurden nur drei hinreichend beantwortet. Ein Großteil der Anfragen wurde, oftmals ohne nähere Begründung, nicht beantwortet oder abgelehnt. \r\n> \r\n> 2. Auskunft darüber, welche Regeln und Richtlinien für den BND als steuerfinanzierte staatliche Behörde und Transferleistungsempfänger von mehreren hundert Millionen Euro pro Jahr hinsichtlich der Beantwortung von Bürgeranfragen und Informationsgesuchen aus der die Behörde alimentierenden Öffentlichkeit gelten. Bitte legen Sie diesbezügliche Dokumente, aus denen die hausinternen Regeln zur Handhabung öffentlicher Anfragen ersichtlich werden, vor oder verweisen Sie, falls in der öffentlichen Domäne vorhanden, auf entsprechende Regelwerke. \r\n> \r\n> Anmerkung: Es fällt auf, dass viele Anfragen ohne nachvollziehbare Begründung und gewissermaßen willkürlich entweder gar nicht beantwortet oder abgelehnt werden. \r\n> \r\n> 3. Wie beurteilt das Bundeskanzleramt den Auskunftsanspruch der Öffentlichkeit gegenüber dem BND? Bitte verweisen Sie hierzu auf Mitteilungen oder Dokumente, aus denen der Transparenzanspruch Ihres Hauses als Aufsichtsbehörde ersichtlich wird. \r\n> \r\n> Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n> \r\n> Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.\r\n> \r\n> Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.\r\n> \r\n> Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.\r\n> \r\n> Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n> \r\n> Mit freundlichen Grüßen\r\n> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\r\n> \r\n> \r\n> \r\n> Anfragenr: 274347\r\n> Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>\r\n> \r\n> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\r\n> https://fragdenstaat.de/a/274347/\r\n> \r\n> Postanschrift\r\n> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\r\n> << Adresse entfernt >>\r\n> \r\n> -- \r\n> Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. 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                    "\r\n> \r\n> \r\n> \r\n> Anfragenr: 274347\r\n> Antwort an: "
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                    "<<E-Mail-Adresse>>"
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                    "\r\n> \r\n> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\r\n> "
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                    "https://fragdenstaat.de/a/274347/"
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                    "\r\n> \r\n> Postanschrift\r\n> "
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                [
                    true,
                    "<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>"
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                    "<< Adresse entfernt >>"
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                    "\r\n> \r\n> -- \r\n> Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\r\n> Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\r\n> https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n\n\nAnfragenr: 274347\nAntwort an: "
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                [
                    true,
                    "<<E-Mail-Adresse>>"
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                    "\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\n"
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                    "\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n"
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            "sender": "<< Anfragesteller:in >>",
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