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"letter_end": "Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).\r\nIch möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"description": "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n\r\n\r\nUnter Bezugnahme auf folgende Berichterstattung: https://www.tagesschau.de/inland/regional/nordrheinwestfalen/wdr-stadt-kerpen-und-rwe-zukunft-verkauft-100.html\r\n\r\n1. Gibt oder gab es zwischen Ihrer Gemeinde bzw. Ihrem Kreis und RWE ebenfalls eine Vereinbarung vergleichbarer Natur, die z.B. den politischen Umgang mit dem Ausbau der Tagebaue betrifft?\r\n\r\n2. Wenn ja, geben Sie bitte an, wann und auf wessen Initiative hin diese geschlossen wurde.\r\n\r\n3. Bitte übersenden Sie die geschlossene Vereinbarung. \r\n\r\n4. Bitte übersenden Sie außerdem jegliche Kommunikation (auch abstrakte) zwischen Ihrer Behörde, RWE, etwaigen weiteren Behörden und Dritten zu einer solchen Vereinbarung. Dies schließt bitte auch interne Kommunikation, Vermerke, Protokolle, non paper, oder anderweitige Unterlagen mit ein. \r\n\r\n5. Bitte übersenden Sie eine Übersichtsliste aller Vereinbarungen zwischen Ihrer Gemeinde bzw. Ihrem Kreis und RWE seit 2014, die zumindest den Gegenstand und das Datum der Vereinbarung enthält.\r\n\r\nBei den begehrten Informationen handelt es sich um Umweltinformationen im Sinne von § 2 Abs. 3 UIG. Der Begriff der Umweltinformation ist im Hinblick auf den Zweck des Gesetzes, das allgemeine Umweltbewusstsein zu schärfen, einen freien Meinungsaustausch und eine wirksamere Teilnahme der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren in Umweltfragen zu ermöglichen und auf diese Weise den Umweltschutz zu verbessern, weit auszulegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.02.2008 - 20 F 2/07 -, BVerwGE 130, 236 = NVwZ 2008, 554; Urteil vom 21.02.2008 - 4 C 13/07 -, BVerwGE 130, 223 = NVwZ 2008, 791). Somit unterfallen auch die oben begehrten Informationen als politische Hintergründe von Entscheidungen mit weitreichenden Folgen auf die Umwelt dem UIG.\r\n\r\nDie explizite Anwendbarkeit des UIG auf \"Umweltvereinbarungen\" bejahte das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 23.2.2017 – 7 C 31/15 (= NVwZ 2017, 1775), Rn. 54.\r\n\r\nPersonenbezogene Daten sind hierbei nicht zu schwärzen. Die begehrten Informationen lassen nicht die notwendige \"erhebliche Beeinträchtigung\" (§ 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UIG) erwarten. Jedenfalls überwiegt das Interesse der Öffentlichkeit (§ 9 Abs. 1 S. 1 a.E. UIG) an der Bekanntgabe solcher Informationen: Die Ereignisse der letzten Jahre rund um den Kohleausstieg im rheinischen Revier waren und sind von überragender Bedeutung für die Öffentlichkeit und die politische Landschaft in der Region und NRW insgesamt. Die mediale Berichterstattung zu diesen Themen ist seit Jahren konstant hoch. Insbesondere die o.g. Recherche des WDR auch das spezifische Thema (geheimer) Vereinbarungen zwischen Behörden und RWE in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Auch, weil im Rahmen der vergangenen Kohleausstiege und für den Strukturwandel Milliarden an RWE und in die Region fließen ist das öffentliche Interesse sehr groß.\r\n\r\nHilfsweise sind personenbezogene Daten von Amtsträger:innen auch unter der Anwendung des IFG nicht zu schwärzen (§ 9 Abs. 3 lit. a) IFG NRW).\r\n\r\nIch gehe davon aus, dass vorliegend auch keine Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse Dritter berührt sein können. Zunächst kann ich mir nicht vorstellen, wo vorliegend schützenswerte Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse betroffen sein könnten. Weiter gilt insbesondere hinsichtlich RWE, dass selbige eine Monopolstellung im Tagebaubetrieb im Rheinischen Revier innehat und nach der einschlägigen Rechtsprechung schon deswegen der Verweis auf Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse mangels Wettbewerbssituation ohne Grundlage ist. Auch ist kein möglicher Schaden vorstellbar.\r\n\r\nJedenfalls würde auch hier das bereits oben dargelegte Interesse an der Bekanntgabe § 9 Abs. 1 S. 1 a.E. UIG bzw. § 8 S. 3 IFG NRW überwiegen.\r\n\r\nSollten Sie der Meinung sein, dass diese Anfrage Gebühren auslöst - obwohl meiner Meinung nach keine zeitaufwendigen Schwärzungen erforderlich sein dürften - bitte ich Sie, diese differenziert nach den Fragen 1-5 darzulegen, weil ich Ihren Aktenbestand nicht kenne und meine Anfrage dann ggf. besser einschränken kann. Ich bitte vor Beantwortung um eine Gebührenabschätzung um entscheiden zu können, ob ich meine Anfrage aufrechterhalten möchte.\r\n\r\nIm Übrigen bin ich der Meinung, dass aus dem oben dargelegten überwältigenden Interesse an der Bekanntgabe dieser Informationen gemm. § 2 VerwGebO IFG NRW keine Gebühren zu erheben sind und bitte Sie, dies in einer etwaigen Ermessensausübung zu berücksichtigen.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. 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"Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n\r\n\r\nUnter Bezugnahme auf folgende Berichterstattung: https://www.tagesschau.de/inland/regional/nordrheinwestfalen/wdr-stadt-kerpen-und-rwe-zukunft-verkauft-100.html\r\n\r\n1. Gibt oder gab es zwischen Ihrer Gemeinde bzw. Ihrem Kreis und RWE ebenfalls eine Vereinbarung vergleichbarer Natur, die z.B. den politischen Umgang mit dem Ausbau der Tagebaue betrifft?\r\n\r\n2. Wenn ja, geben Sie bitte an, wann und auf wessen Initiative hin diese geschlossen wurde.\r\n\r\n3. Bitte übersenden Sie die geschlossene Vereinbarung. \r\n\r\n4. Bitte übersenden Sie außerdem jegliche Kommunikation (auch abstrakte) zwischen Ihrer Behörde, RWE, etwaigen weiteren Behörden und Dritten zu einer solchen Vereinbarung. Dies schließt bitte auch interne Kommunikation, Vermerke, Protokolle, non paper, oder anderweitige Unterlagen mit ein. \r\n\r\n5. Bitte übersenden Sie eine Übersichtsliste aller Vereinbarungen zwischen Ihrer Gemeinde bzw. Ihrem Kreis und RWE seit 2014, die zumindest den Gegenstand und das Datum der Vereinbarung enthält.\r\n\r\nBei den begehrten Informationen handelt es sich um Umweltinformationen im Sinne von § 2 Abs. 3 UIG. Der Begriff der Umweltinformation ist im Hinblick auf den Zweck des Gesetzes, das allgemeine Umweltbewusstsein zu schärfen, einen freien Meinungsaustausch und eine wirksamere Teilnahme der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren in Umweltfragen zu ermöglichen und auf diese Weise den Umweltschutz zu verbessern, weit auszulegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.02.2008 - 20 F 2/07 -, BVerwGE 130, 236 = NVwZ 2008, 554; Urteil vom 21.02.2008 - 4 C 13/07 -, BVerwGE 130, 223 = NVwZ 2008, 791). Somit unterfallen auch die oben begehrten Informationen als politische Hintergründe von Entscheidungen mit weitreichenden Folgen auf die Umwelt dem UIG.\r\n\r\nDie explizite Anwendbarkeit des UIG auf \"Umweltvereinbarungen\" bejahte das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 23.2.2017 – 7 C 31/15 (= NVwZ 2017, 1775), Rn. 54.\r\n\r\nPersonenbezogene Daten sind hierbei nicht zu schwärzen. Die begehrten Informationen lassen nicht die notwendige \"erhebliche Beeinträchtigung\" (§ 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UIG) erwarten. Jedenfalls überwiegt das Interesse der Öffentlichkeit (§ 9 Abs. 1 S. 1 a.E. UIG) an der Bekanntgabe solcher Informationen: Die Ereignisse der letzten Jahre rund um den Kohleausstieg im rheinischen Revier waren und sind von überragender Bedeutung für die Öffentlichkeit und die politische Landschaft in der Region und NRW insgesamt. Die mediale Berichterstattung zu diesen Themen ist seit Jahren konstant hoch. Insbesondere die o.g. Recherche des WDR auch das spezifische Thema (geheimer) Vereinbarungen zwischen Behörden und RWE in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Auch, weil im Rahmen der vergangenen Kohleausstiege und für den Strukturwandel Milliarden an RWE und in die Region fließen ist das öffentliche Interesse sehr groß.\r\n\r\nHilfsweise sind personenbezogene Daten von Amtsträger:innen auch unter der Anwendung des IFG nicht zu schwärzen (§ 9 Abs. 3 lit. a) IFG NRW).\r\n\r\nIch gehe davon aus, dass vorliegend auch keine Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse Dritter berührt sein können. Zunächst kann ich mir nicht vorstellen, wo vorliegend schützenswerte Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse betroffen sein könnten. Weiter gilt insbesondere hinsichtlich RWE, dass selbige eine Monopolstellung im Tagebaubetrieb im Rheinischen Revier innehat und nach der einschlägigen Rechtsprechung schon deswegen der Verweis auf Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse mangels Wettbewerbssituation ohne Grundlage ist. 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"letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 UIG NRW.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch bitte darum, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"refusal_reasons": "§8.1.1: nachteilige Auswirkungen auf die internationalen Beziehungen, die Verteidigung oder bedeutsame Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit\r\n§8.1.2: nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratungen von informationspflichtigen Stellen im Sinne des § 2 Abs. 1\r\n§8.1.3: nachteilige Auswirkungen auf die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens, den Anspruch einer Person auf ein faires Verfahren oder die Durchführung strafrechtlicher, ordnungswidrigkeitenrechtlicher oder disziplinarrechtlicher Ermittlungen\r\n§8.1.4: nachteilige Auswirkungen auf den Zustand der Umwelt und ihrer Bestandteile im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1 oder Schutzgüter im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 6,\r\n§8.2.1: Antrag ist offensichtlich missbräuchlich gestellt worden\r\n§8.2.2. Antrag bezieht sich auf interne Mitteilungen der informationspflichtigen Stellen im Sinne des § 2 Abs. 1\r\n§8.2.3: Antrag wurde bei einer Stelle, die nicht über die Umweltinformationen verfügt, gestellt und kann sofern er nicht nach § 4 Abs. 3 weitergeleitet werden kann\r\n§8.2.4. Antrag bezieht sich auf die Zugänglichmachung von Material, das gerade vervollständigt wird, noch nicht abgeschlossener Schriftstücke oder noch nicht aufbereiteter Daten\r\n§8.2.5. Antrag ist zu unbestimmt und auf Aufforderung der informationspflichtigen Stelle nach § 4 Abs. 2 nicht innerhalb einer angemessenen Frist präzisiert worden",
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"letter_end": "Ich weise darauf hin, dass Sie nach § 4 Abs. 1 LPresseG NRW zur Auskunft verpflichtet sind. Die Norm verleiht Presseangehörigen einen Anspruch auf Auskunft gegenüber Behörden (vgl. VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 10. März 2022 – 15 L 92/22; zur möglichen Geltung gegenüber juristischen Personen des Privatrechts siehe BGH, Urteil vom 16.03.2017 – I ZR 13/16).\r\n\r\nVerweigerungsgründe, die der Erteilung der Auskunft entgegenstehen, sind nicht ersichtlich.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort innerhalb einer Woche. Sollten Sie mehr Zeit benötigen, geben Sie bitte kurz Bescheid.\r\n\r\nVielen Dank im Voraus!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"long_description": "Das Informationsfreiheitsgesetz von Nordrhein-Westfalen gibt Ihnen das Recht Auskunft aus Dokumente und Akten der Verwaltung zu erhalten. Sie können lediglich existierende Informationen erfragen. Wenn Sie dieses Gesetz geschickt einsetzen, dann können Sie einen Beitrag leisten, die Kultur der Amtsverschwiegenheit zu mindern und das Handeln Ihrer Verwaltung öffentlicher machen.\r\n\r\nDie Besonderheit des IFG NRW ist, dass nur natürliche Personen und keine juristischen Personen Antragsrecht besitzen. Diese Einschränkung der Antragsberechtigung kann dadurch umgangen werden, dass für juristische Personen eine Einzelperson – z.B. der Firmenchef, der Vereinsvorsitzende etc. – den Antrag stellt.\r\n\r\nEin weitere interessanter Unterschied zum IFG des Bundes liegt daran, dass das IFG NRW eine Abwägung des öffentlichen Interesses gegenüber Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (§ 8) vorsieht. Ein Zugang ist trotz vorliegender Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gegeben, \"wenn die Allgemeinheit ein überwiegendes Interesse an der Gewährung des Informationszugangs hat und der eintretende Schaden nur geringfügig wäre\". Dieser sogenannte Public Interest Test fehlt im Bundes-IFG.\r\n \r\nDer oder die \"Beauftragte für das Recht auf Information\" kann angerufen werden, wenn der Anfragesteller sein Recht auf Informationszugang nach dem IFG NRW verletzt sieht. Der Datenschutzbeauftragte des Landes NRW ist auch der Beauftragte für die Informationsfreiheit. Wurde Ihre Anfrage auf FragDenStaat.de abgelehnt oder nur teilweise beantwortet, haben Sie über ein Formular direkt die Möglichkeit mit dem Beauftragten für die Informationsfreiheit in Kontakt zu treten. Dabei wird ein Link zur bisherigen Korrespondenz mit der Behörde auf FragDenStaat.de mitgeschickt.",
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"letter_start": "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:",
"letter_end": "Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen m.E. nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
"last_modified_at": "2018-05-25",
"refusal_reasons": "§5 (4) Der Antrag kann abgelehnt werden, wenn die Information der Antragstellerin oder dem Antragsteller bereits zur Verfügung gestellt worden ist oder wenn sich die Antragstellerin oder der Antragsteller die Information in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann.\r\n§6 a) Beeinträchtigung von Landesverteidigung, internationalen Beziehungen...\r\n§6 b) Beeinträchtigung von Verfahrensablauf eines anhängigen Verwaltungsverfahrens...\r\n§6 c) Offenbarung von Angaben und Mitteilungen öffentlicher Stellen des Bundes anderer Länder ohne deren Zustimmung\r\n§6 Anhaltspunkte, dass Informationen zur Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung missbraucht werden sollen\r\n§7 (1) Entwürfe, Arbeiten und Beschlüsse zu Entscheidungen, sowie Protokolle vertraulicher Beratungen\r\n§7 (2) a) Bezug auf Willensbildungsprozess innerhalb von und zwischen öffentlichen Stellen\r\n§7 (2) b) Beeinträchtigung von Funktionsfähigkeit und Eigenverantwortung der Landesregierung\r\n§7 (2) c) Information ausschließlich Bestandteil von Vorentwürfen und Notizen\r\n§8 Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen mit wirtschaftlichem Schaden\r\n§9 Schutz personenbezogener Daten",
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"letter_start": "Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:",
"letter_end": "Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n\r\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n\r\nUnter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n\r\nDer Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
"last_modified_at": "2012-09-01",
"refusal_reasons": "§3.1.a.aa: nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen oder militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr\r\n§3.1.a.bb: nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratung von Behörden berührt oder eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit\r\n§3.1.b: laufendes Verfahren\r\n§3.1.c: fiskalische Interessen der um Auskunft ersuchten Stelle sind beeinträchtigt oder Dienstgeheimnisse verletzt\r\n§3.1.d: Informationen sind im Rahmen einer Dienstleistung entstanden, die die Stelle auf Grund einer privatrechtlichen Vereinbarung außerhalb des ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbereichs des Verbraucherschutzes erbracht hat\r\n§3.1.e: Informationen sind vor mehr als fünf Jahren entstanden\r\n§3.2.a: Schutz personenbezogener Daten\r\n§3.2.b: Schutz des geistigen Eigentums, insbesondere Urheberrechte\r\n§3.2.c: Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen wettbewerbsrelevanten Informationen\r\n§3.2.d: Meldungen oder Unterrichtungen über vorschriftswidrige Erzeugnisse\r\n§4.1: Antrag ist nicht hinreichend bestimmt\r\n§4.3.1: Entwürfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten und Beschlüsse zu Vorbereitung von Entscheidungen\r\n§4.3.2: vertraulich übermittelte oder erhobene Informationen\r\n§4.3.3: behördliche Maßnahmen würde gefährdet\r\n§4.3.4: Durch die Bearbeitung des Antrags würde die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Behörde beeinträchtigt\r\n§4.3.5: noch nicht abschließend ausgewerteten Daten\r\n§4.4: missbräuchlich gestellter Antrag\r\n§4.5: Information bereits verfügbar in allgemein zugänglichen Quellen",
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"subject": "Vereinbarungen mit RWE und Kommunikation hierzu [#283963]",
"content": "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n\r\n\r\nUnter Bezugnahme auf folgende Berichterstattung: https://www.tagesschau.de/inland/regional/nordrheinwestfalen/wdr-stadt-kerpen-und-rwe-zukunft-verkauft-100.html\r\n\r\n1. Gibt oder gab es zwischen Ihrer Gemeinde bzw. Ihrem Kreis und RWE ebenfalls eine Vereinbarung vergleichbarer Natur, die z.B. den politischen Umgang mit dem Ausbau der Tagebaue betrifft?\r\n\r\n2. Wenn ja, geben Sie bitte an, wann und auf wessen Initiative hin diese geschlossen wurde.\r\n\r\n3. Bitte übersenden Sie die geschlossene Vereinbarung. \r\n\r\n4. Bitte übersenden Sie außerdem jegliche Kommunikation (auch abstrakte) zwischen Ihrer Behörde, RWE, etwaigen weiteren Behörden und Dritten zu einer solchen Vereinbarung. Dies schließt bitte auch interne Kommunikation, Vermerke, Protokolle, non paper, oder anderweitige Unterlagen mit ein. \r\n\r\n5. Bitte übersenden Sie eine Übersichtsliste aller Vereinbarungen zwischen Ihrer Gemeinde bzw. Ihrem Kreis und RWE seit 2014, die zumindest den Gegenstand und das Datum der Vereinbarung enthält.\r\n\r\nBei den begehrten Informationen handelt es sich um Umweltinformationen im Sinne von § 2 Abs. 3 UIG. Der Begriff der Umweltinformation ist im Hinblick auf den Zweck des Gesetzes, das allgemeine Umweltbewusstsein zu schärfen, einen freien Meinungsaustausch und eine wirksamere Teilnahme der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren in Umweltfragen zu ermöglichen und auf diese Weise den Umweltschutz zu verbessern, weit auszulegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.02.2008 - 20 F 2/07 -, BVerwGE 130, 236 = NVwZ 2008, 554; Urteil vom 21.02.2008 - 4 C 13/07 -, BVerwGE 130, 223 = NVwZ 2008, 791). Somit unterfallen auch die oben begehrten Informationen als politische Hintergründe von Entscheidungen mit weitreichenden Folgen auf die Umwelt dem UIG.\r\n\r\nDie explizite Anwendbarkeit des UIG auf \"Umweltvereinbarungen\" bejahte das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 23.2.2017 – 7 C 31/15 (= NVwZ 2017, 1775), Rn. 54.\r\n\r\nPersonenbezogene Daten sind hierbei nicht zu schwärzen. Die begehrten Informationen lassen nicht die notwendige \"erhebliche Beeinträchtigung\" (§ 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UIG) erwarten. Jedenfalls überwiegt das Interesse der Öffentlichkeit (§ 9 Abs. 1 S. 1 a.E. UIG) an der Bekanntgabe solcher Informationen: Die Ereignisse der letzten Jahre rund um den Kohleausstieg im rheinischen Revier waren und sind von überragender Bedeutung für die Öffentlichkeit und die politische Landschaft in der Region und NRW insgesamt. Die mediale Berichterstattung zu diesen Themen ist seit Jahren konstant hoch. Insbesondere die o.g. Recherche des WDR auch das spezifische Thema (geheimer) Vereinbarungen zwischen Behörden und RWE in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Auch, weil im Rahmen der vergangenen Kohleausstiege und für den Strukturwandel Milliarden an RWE und in die Region fließen ist das öffentliche Interesse sehr groß.\r\n\r\nHilfsweise sind personenbezogene Daten von Amtsträger:innen auch unter der Anwendung des IFG nicht zu schwärzen (§ 9 Abs. 3 lit. a) IFG NRW).\r\n\r\nIch gehe davon aus, dass vorliegend auch keine Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse Dritter berührt sein können. Zunächst kann ich mir nicht vorstellen, wo vorliegend schützenswerte Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse betroffen sein könnten. Weiter gilt insbesondere hinsichtlich RWE, dass selbige eine Monopolstellung im Tagebaubetrieb im Rheinischen Revier innehat und nach der einschlägigen Rechtsprechung schon deswegen der Verweis auf Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse mangels Wettbewerbssituation ohne Grundlage ist. Auch ist kein möglicher Schaden vorstellbar.\r\n\r\nJedenfalls würde auch hier das bereits oben dargelegte Interesse an der Bekanntgabe § 9 Abs. 1 S. 1 a.E. UIG bzw. § 8 S. 3 IFG NRW überwiegen.\r\n\r\nSollten Sie der Meinung sein, dass diese Anfrage Gebühren auslöst - obwohl meiner Meinung nach keine zeitaufwendigen Schwärzungen erforderlich sein dürften - bitte ich Sie, diese differenziert nach den Fragen 1-5 darzulegen, weil ich Ihren Aktenbestand nicht kenne und meine Anfrage dann ggf. besser einschränken kann. Ich bitte vor Beantwortung um eine Gebührenabschätzung um entscheiden zu können, ob ich meine Anfrage aufrechterhalten möchte.\r\n\r\nIm Übrigen bin ich der Meinung, dass aus dem oben dargelegten überwältigenden Interesse an der Bekanntgabe dieser Informationen gemm. § 2 VerwGebO IFG NRW keine Gebühren zu erheben sind und bitte Sie, dies in einer etwaigen Ermessensausübung zu berücksichtigen.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollten Sie diese Anfrage wider Erwarten ablehnen bitte ich Sie, die Ablehnungsgründe nach den Fragen 1-5 zu differenzieren.\r\n\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).\r\nIch möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\n\n\n\nAnfragenr: 283963\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/283963/\n\nPostanschrift\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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Bitte übersenden Sie eine Übersichtsliste aller Vereinbarungen zwischen Ihrer Gemeinde bzw. Ihrem Kreis und RWE seit 2014, die zumindest den Gegenstand und das Datum der Vereinbarung enthält.\r\n\r\nBei den begehrten Informationen handelt es sich um Umweltinformationen im Sinne von § 2 Abs. 3 UIG. Der Begriff der Umweltinformation ist im Hinblick auf den Zweck des Gesetzes, das allgemeine Umweltbewusstsein zu schärfen, einen freien Meinungsaustausch und eine wirksamere Teilnahme der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren in Umweltfragen zu ermöglichen und auf diese Weise den Umweltschutz zu verbessern, weit auszulegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.02.2008 - 20 F 2/07 -, BVerwGE 130, 236 = NVwZ 2008, 554; Urteil vom 21.02.2008 - 4 C 13/07 -, BVerwGE 130, 223 = NVwZ 2008, 791). 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Sollten Sie diese Anfrage wider Erwarten ablehnen bitte ich Sie, die Ablehnungsgründe nach den Fragen 1-5 zu differenzieren.\r\n\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).\r\nIch möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n"
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"subject": "AW: Vereinbarungen mit RWE und Kommunikation hierzu [#283963]",
"content": "Guten Tag,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage „Vereinbarungen mit RWE und Kommunikation hierzu“ vom 15.07.2023 (#283963) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\r\n\r\n-------- Weitergeleitete Nachricht --------\r\n> Betreff: \tVereinbarungen mit RWE und Kommunikation hierzu [#283963]\r\n> Datum: \t15. Juli 2023, 10:55\r\n> Von: \t\"<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\" <<Name und E-Mail-Adresse>>\r\n> An: \t\"Kommunalverwaltung Eschweiler\" <<Name und E-Mail-Adresse>>\r\n>\r\n> Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\r\n> \r\n> Guten Tag, \r\n> \r\n> bitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n> \r\n> \r\n> Unter Bezugnahme auf folgende Berichterstattung: https://www.tagesschau.de/inland/regional/nordrheinwestfalen/wdr-stadt-kerpen-und-rwe-zukunft-verkauft-100.html\r\n> \r\n> 1. Gibt oder gab es zwischen Ihrer Gemeinde bzw. Ihrem Kreis und RWE ebenfalls eine Vereinbarung vergleichbarer Natur, die z.B. den politischen Umgang mit dem Ausbau der Tagebaue betrifft?\r\n> \r\n> 2. Wenn ja, geben Sie bitte an, wann und auf wessen Initiative hin diese geschlossen wurde.\r\n> \r\n> 3. Bitte übersenden Sie die geschlossene Vereinbarung. \r\n> \r\n> 4. 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BVerwG, Beschl. v. 21.02.2008 - 20 F 2/07 -, BVerwGE 130, 236 = NVwZ 2008, 554; Urteil vom 21.02.2008 - 4 C 13/07 -, BVerwGE 130, 223 = NVwZ 2008, 791). Somit unterfallen auch die oben begehrten Informationen als politische Hintergründe von Entscheidungen mit weitreichenden Folgen auf die Umwelt dem UIG.\r\n> \r\n> Die explizite Anwendbarkeit des UIG auf \"Umweltvereinbarungen\" bejahte das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 23.2.2017 – 7 C 31/15 (= NVwZ 2017, 1775), Rn. 54.\r\n> \r\n> Personenbezogene Daten sind hierbei nicht zu schwärzen. Die begehrten Informationen lassen nicht die notwendige \"erhebliche Beeinträchtigung\" (§ 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UIG) erwarten. Jedenfalls überwiegt das Interesse der Öffentlichkeit (§ 9 Abs. 1 S. 1 a.E. UIG) an der Bekanntgabe solcher Informationen: Die Ereignisse der letzten Jahre rund um den Kohleausstieg im rheinischen Revier waren und sind von überragender Bedeutung für die Öffentlichkeit und die politische Landschaft in der Region und NRW insgesamt. Die mediale Berichterstattung zu diesen Themen ist seit Jahren konstant hoch. Insbesondere die o.g. Recherche des WDR auch das spezifische Thema (geheimer) Vereinbarungen zwischen Behörden und RWE in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Auch, weil im Rahmen der vergangenen Kohleausstiege und für den Strukturwandel Milliarden an RWE und in die Region fließen ist das öffentliche Interesse sehr groß.\r\n> \r\n> Hilfsweise sind personenbezogene Daten von Amtsträger:innen auch unter der Anwendung des IFG nicht zu schwärzen (§ 9 Abs. 3 lit. a) IFG NRW).\r\n> \r\n> Ich gehe davon aus, dass vorliegend auch keine Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse Dritter berührt sein können. Zunächst kann ich mir nicht vorstellen, wo vorliegend schützenswerte Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse betroffen sein könnten. Weiter gilt insbesondere hinsichtlich RWE, dass selbige eine Monopolstellung im Tagebaubetrieb im Rheinischen Revier innehat und nach der einschlägigen Rechtsprechung schon deswegen der Verweis auf Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse mangels Wettbewerbssituation ohne Grundlage ist. Auch ist kein möglicher Schaden vorstellbar.\r\n> \r\n> Jedenfalls würde auch hier das bereits oben dargelegte Interesse an der Bekanntgabe § 9 Abs. 1 S. 1 a.E. UIG bzw. § 8 S. 3 IFG NRW überwiegen.\r\n> \r\n> Sollten Sie der Meinung sein, dass diese Anfrage Gebühren auslöst - obwohl meiner Meinung nach keine zeitaufwendigen Schwärzungen erforderlich sein dürften - bitte ich Sie, diese differenziert nach den Fragen 1-5 darzulegen, weil ich Ihren Aktenbestand nicht kenne und meine Anfrage dann ggf. besser einschränken kann. Ich bitte vor Beantwortung um eine Gebührenabschätzung um entscheiden zu können, ob ich meine Anfrage aufrechterhalten möchte.\r\n> \r\n> Im Übrigen bin ich der Meinung, dass aus dem oben dargelegten überwältigenden Interesse an der Bekanntgabe dieser Informationen gemm. § 2 VerwGebO IFG NRW keine Gebühren zu erheben sind und bitte Sie, dies in einer etwaigen Ermessensausübung zu berücksichtigen.\r\n> \r\n> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollten Sie diese Anfrage wider Erwarten ablehnen bitte ich Sie, die Ablehnungsgründe nach den Fragen 1-5 zu differenzieren.\r\n> \r\n> \r\n> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n> \r\n> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n> \r\n> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).\r\n> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n> \r\n> Mit freundlichen Grüßen\r\n> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\r\n> \r\n> \r\n> \r\n> \r\n> Anfragenr: 283963\r\n> Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>\r\n> \r\n> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\r\n> https://fragdenstaat.de/a/283963/\r\n> \r\n> Postanschrift\r\n> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\r\n> << Adresse entfernt >>\r\n> << Adresse entfernt >>\r\n> \r\n> -- \r\n> Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\r\n> Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\r\n> https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\r\n>\n\n\n\n\nAnfragenr: 283963\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/283963/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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"Guten Tag,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage „Vereinbarungen mit RWE und Kommunikation hierzu“ vom 15.07.2023 (#283963) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n"
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"\r\n\r\n-------- Weitergeleitete Nachricht --------\r\n> Betreff: \tVereinbarungen mit RWE und Kommunikation hierzu [#283963]\r\n> Datum: \t15. Juli 2023, 10:55\r\n> Von: \t\""
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"<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\" <<Name und E-Mail-Adresse>"
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">\r\n> An: \t\"Kommunalverwaltung Eschweiler\" <"
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"<Name und E-Mail-Adresse>"
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">\r\n>\r\n> Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\r\n> \r\n> Guten Tag, \r\n> \r\n> bitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n> \r\n> \r\n> Unter Bezugnahme auf folgende Berichterstattung: https://www.tagesschau.de/inland/regional/nordrheinwestfalen/wdr-stadt-kerpen-und-rwe-zukunft-verkauft-100.html\r\n> \r\n> 1. Gibt oder gab es zwischen Ihrer Gemeinde bzw. Ihrem Kreis und RWE ebenfalls eine Vereinbarung vergleichbarer Natur, die z.B. den politischen Umgang mit dem Ausbau der Tagebaue betrifft?\r\n> \r\n> 2. Wenn ja, geben Sie bitte an, wann und auf wessen Initiative hin diese geschlossen wurde.\r\n> \r\n> 3. Bitte übersenden Sie die geschlossene Vereinbarung. \r\n> \r\n> 4. Bitte übersenden Sie außerdem jegliche Kommunikation (auch abstrakte) zwischen Ihrer Behörde, RWE, etwaigen weiteren Behörden und Dritten zu einer solchen Vereinbarung. Dies schließt bitte auch interne Kommunikation, Vermerke, Protokolle, non paper, oder anderweitige Unterlagen mit ein. \r\n> \r\n> 5. Bitte übersenden Sie eine Übersichtsliste aller Vereinbarungen zwischen Ihrer Gemeinde bzw. Ihrem Kreis und RWE seit 2014, die zumindest den Gegenstand und das Datum der Vereinbarung enthält.\r\n> \r\n> Bei den begehrten Informationen handelt es sich um Umweltinformationen im Sinne von § 2 Abs. 3 UIG. Der Begriff der Umweltinformation ist im Hinblick auf den Zweck des Gesetzes, das allgemeine Umweltbewusstsein zu schärfen, einen freien Meinungsaustausch und eine wirksamere Teilnahme der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren in Umweltfragen zu ermöglichen und auf diese Weise den Umweltschutz zu verbessern, weit auszulegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.02.2008 - 20 F 2/07 -, BVerwGE 130, 236 = NVwZ 2008, 554; Urteil vom 21.02.2008 - 4 C 13/07 -, BVerwGE 130, 223 = NVwZ 2008, 791). Somit unterfallen auch die oben begehrten Informationen als politische Hintergründe von Entscheidungen mit weitreichenden Folgen auf die Umwelt dem UIG.\r\n> \r\n> Die explizite Anwendbarkeit des UIG auf \"Umweltvereinbarungen\" bejahte das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 23.2.2017 – 7 C 31/15 (= NVwZ 2017, 1775), Rn. 54.\r\n> \r\n> Personenbezogene Daten sind hierbei nicht zu schwärzen. Die begehrten Informationen lassen nicht die notwendige \"erhebliche Beeinträchtigung\" (§ 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UIG) erwarten. Jedenfalls überwiegt das Interesse der Öffentlichkeit (§ 9 Abs. 1 S. 1 a.E. UIG) an der Bekanntgabe solcher Informationen: Die Ereignisse der letzten Jahre rund um den Kohleausstieg im rheinischen Revier waren und sind von überragender Bedeutung für die Öffentlichkeit und die politische Landschaft in der Region und NRW insgesamt. Die mediale Berichterstattung zu diesen Themen ist seit Jahren konstant hoch. Insbesondere die o.g. Recherche des WDR auch das spezifische Thema (geheimer) Vereinbarungen zwischen Behörden und RWE in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Auch, weil im Rahmen der vergangenen Kohleausstiege und für den Strukturwandel Milliarden an RWE und in die Region fließen ist das öffentliche Interesse sehr groß.\r\n> \r\n> Hilfsweise sind personenbezogene Daten von Amtsträger:innen auch unter der Anwendung des IFG nicht zu schwärzen (§ 9 Abs. 3 lit. a) IFG NRW).\r\n> \r\n> Ich gehe davon aus, dass vorliegend auch keine Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse Dritter berührt sein können. Zunächst kann ich mir nicht vorstellen, wo vorliegend schützenswerte Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse betroffen sein könnten. Weiter gilt insbesondere hinsichtlich RWE, dass selbige eine Monopolstellung im Tagebaubetrieb im Rheinischen Revier innehat und nach der einschlägigen Rechtsprechung schon deswegen der Verweis auf Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse mangels Wettbewerbssituation ohne Grundlage ist. Auch ist kein möglicher Schaden vorstellbar.\r\n> \r\n> Jedenfalls würde auch hier das bereits oben dargelegte Interesse an der Bekanntgabe § 9 Abs. 1 S. 1 a.E. UIG bzw. § 8 S. 3 IFG NRW überwiegen.\r\n> \r\n> Sollten Sie der Meinung sein, dass diese Anfrage Gebühren auslöst - obwohl meiner Meinung nach keine zeitaufwendigen Schwärzungen erforderlich sein dürften - bitte ich Sie, diese differenziert nach den Fragen 1-5 darzulegen, weil ich Ihren Aktenbestand nicht kenne und meine Anfrage dann ggf. besser einschränken kann. Ich bitte vor Beantwortung um eine Gebührenabschätzung um entscheiden zu können, ob ich meine Anfrage aufrechterhalten möchte.\r\n> \r\n> Im Übrigen bin ich der Meinung, dass aus dem oben dargelegten überwältigenden Interesse an der Bekanntgabe dieser Informationen gemm. § 2 VerwGebO IFG NRW keine Gebühren zu erheben sind und bitte Sie, dies in einer etwaigen Ermessensausübung zu berücksichtigen.\r\n> \r\n> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollten Sie diese Anfrage wider Erwarten ablehnen bitte ich Sie, die Ablehnungsgründe nach den Fragen 1-5 zu differenzieren.\r\n> \r\n> \r\n> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n> \r\n> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n> \r\n> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).\r\n> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n> \r\n> Mit freundlichen Grüßen\r\n> "
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"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\nich teile mit, dass Ihr Antrag nach dem IFG NRW vom 15.07.2023\nzuständigkeitshalber an das Rechtsamt weitergeleitet worden ist.\nSobald die Prüfung Ihres Begehrens abgeschlossen ist, erhalten Sie\nweitere Nachricht. In Anbetracht der Vielzahl der hier eingehenden\nAnfragen bitte ich wegen etwaig eintretender Verzögerungen um\nNachsicht.\n\nBereits jetzt weise ich darauf hin, dass Gebühren entstehen können.\nSollten Sie Ihren Antrag vor diesem Hintergrund nicht aufrecht erhalten\nwollen, so teilen Sie mir dies bitte mit. Im Übrigen erhalten Sie\nunaufgefordert weitere Nachricht.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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"subject": "AW: Eingangsbestätigung #283963 [#283963]",
"content": "Sehr << Anrede >>\n\r\n\r\nich danke Ihnen herzlich für die Eingangsbestätigung meiner Anfrage vom 15.7. Angesichts der Tatsache, dass Sie die gesetzliche Antwortfrist von einem Monat nun bereits um einen weiteren Monat überschritten haben bitte ich Sie um eine möglichst zeitnahe Beantwortung meiner Anfrage.\r\n\r\nIm Übrigen gehe ich davon aus, dass meine Anfrage unter Berücksichtigung meiner am 15.7. Rechtsauffassung zumindest weitgehend unter das UIG NRW fällt. Sollten Sie anderer Auffassung sein bitte ich Sie um einen gesonderten Ablehnungsbescheid nach dem UIG.\r\n\r\nSollten - wider Erwarten, siehe insoweit meine Ausführungen zum überragenden öffentlichen Interesse vom 15.7. - Gebühren anfallen, bitte ich Sie, diese vorab aufgeschlüsselt und nachvollziehbar darzulegen.\r\n\r\nIch danke Ihnen herzlich für Ihre Mühen!\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\n\n\n\nAnfragenr: 283963\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/283963/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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"subject": "AW: Antrag nach dem IFG NRW, #283963 [#283963]",
"content": "Ihr Az.: 11.11.80 – 7/23\r\n\r\nSehr << Anrede >>\n\r\n\r\nherzlichen Dank für Ihre Auskunft.\r\n\r\nAus Ihrer Antwort geht nicht hervor, ob andere Vereinbarungen bzw. Verträge zwischen Ihrer Gemeinde und RWE geschlossen wurden, ich bitte Sie daher, dies ebenfalls noch zu beantworten und weise hierzu auf die bereits mehrfach überschrittene gesetzliche Antwortfrist von einem Monat hin.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\n\n\n\nAnfragenr: 283963\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/283963/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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"\n\r\n\r\nherzlichen Dank für Ihre Auskunft.\r\n\r\nAus Ihrer Antwort geht nicht hervor, ob andere Vereinbarungen bzw. Verträge zwischen Ihrer Gemeinde und RWE geschlossen wurden, ich bitte Sie daher, dies ebenfalls noch zu beantworten und weise hierzu auf die bereits mehrfach überschrittene gesetzliche Antwortfrist von einem Monat hin.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n"
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"\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n"
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"subject": "Eingangsbestätigung",
"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\nich teile mit, dass Ihr Antrag nach dem IFG NRW vom 08.11.2023\nbezüglich Ihrer Anfrage, ob andere Vereinbarungen bzw. Verträge\nzwischen der Stadt Eschweiler und RWE geschlossen wurden, eingegangen\nist. In Anbetracht der Vielzahl der hier eingehenden Anfragen bitte ich\nwegen etwaig eintretender Verzögerungen um Nachsicht.\n\nBereits jetzt weise ich darauf hin, dass Gebühren entstehen können.\nSollten Sie Ihren Antrag vor diesem Hintergrund nicht aufrecht erhalten\nwollen, so teilen Sie mir dies bitte mit. Im Übrigen erhalten Sie\nunaufgefordert weitere Nachricht.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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"\n\nich teile mit, dass Ihr Antrag nach dem IFG NRW vom 08.11.2023\nbezüglich Ihrer Anfrage, ob andere Vereinbarungen bzw. Verträge\nzwischen der Stadt Eschweiler und RWE geschlossen wurden, eingegangen\nist. In Anbetracht der Vielzahl der hier eingehenden Anfragen bitte ich\nwegen etwaig eintretender Verzögerungen um Nachsicht.\n\nBereits jetzt weise ich darauf hin, dass Gebühren entstehen können.\nSollten Sie Ihren Antrag vor diesem Hintergrund nicht aufrecht erhalten\nwollen, so teilen Sie mir dies bitte mit. Im Übrigen erhalten Sie\nunaufgefordert weitere Nachricht.\n\nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Kommunalverwaltung Eschweiler",
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"subject": "AW: Eingangsbestätigung [#283963]",
"content": "Ihr Az.: 11.11.80 – 7/23\r\n\r\nSehr << Anrede >>\n\r\n\r\nich danke Ihnen für Ihre Eingangsbestätigung und erlaube mir folgende Hinweise:\r\n\r\n1. Meine Frage vom 08.11.2023 nach weiteren Vereinbarungen zwischen Ihrer Behörde und RWE war kein erneuter Antrag nach dem IFG/UIG, sondern vielmehr eine Nachfrage, weil ich die gleiche Frage mit Nachricht vom 15.07.2023 (gleiches Az.) schon zu Ziffer 5. gestellt hatte, und Sie die Frage nicht beantwortet haben. Meine Anfrage ist somit seit über vier Monaten teilweise unbeantwortet geblieben. Aus diesem Grund weise ich darauf hin, dass bereits nach drei Monaten Untätigkeitsklage gem. § 75 VwGO erhoben werden kann und bitte Sie deswegen um eine baldmöglichste Antwort.\r\n\r\n2. Meine Anfrage betrifft Umweltinformationen (siehe schon meine Ausführungen vom 15.07. zur weiten Auslegung des Begriffs durch das BVerwG). Sollten Sie anderer Auffassung sein und dies einen Einfluss auf die Beantwortung meiner Anfrage haben, bitte ich Sie schon jetzt darum einen gesonderten Ablehnungsbescheid nach dem UIG zu erstellen und substantiiert zu begründen, weshalb das UIG vorliegend nicht einschlägig wäre.\r\n\r\n3. Meine Anfrage dürfte keine Gebühren auslösen. Andere Gemeinden, denen ich die gleiche Anfrage gestellt habe, haben mir ebenfalls Listen mit den geschlossenen Vereinbarungen zur Verfügung gestellt, ohne dafür Gebühren in Rechnung zu stellen:\r\nhttps://fragdenstaat.de/anfrage/vereinbarungen-mit-rwe-und-kommunikation-hierzu-9/\r\nhttps://fragdenstaat.de/anfrage/vereinbarungen-mit-rwe-und-kommunikation-hierzu-2/\r\nhttps://fragdenstaat.de/anfrage/vereinbarungen-mit-rwe-und-kommunikation-hierzu-1/\r\n\r\nSollte dies im vorliegenden Fall anders sein, z.B. wegen des großen Umfangs einer solchen zu erstellenden Liste, dann möchte ich Sie bitten, den erwarteten Gebührenaufwand aufzuschlüsseln nach erwartetem Zeitaufwand und Personalkostensatz, sodass ich die Gebührenankündigung nachvollziehen kann.\r\nGesondert bitte ich um Berücksichtigung des großen öffentlichen Interesses an dem Thema Strukturwandel und verweise hierzu auf meine Ausführungen in meiner Anfrage vom 15.07. Dieser Umstand bewirkt meiner Ansicht nach einen Gebührenerlass, hilfsweise eine Ermäßigung.\r\n\r\nFür die Beantwortung meiner Anfrage habe ich mir angesichts der deutlich überschrittenen Frist den 06.12.2023 notiert.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\n\n\n\nAnfragenr: 283963\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/283963/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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"\n\r\n\r\nich danke Ihnen für Ihre Eingangsbestätigung und erlaube mir folgende Hinweise:\r\n\r\n1. Meine Frage vom 08.11.2023 nach weiteren Vereinbarungen zwischen Ihrer Behörde und RWE war kein erneuter Antrag nach dem IFG/UIG, sondern vielmehr eine Nachfrage, weil ich die gleiche Frage mit Nachricht vom 15.07.2023 (gleiches Az.) schon zu Ziffer 5. gestellt hatte, und Sie die Frage nicht beantwortet haben. Meine Anfrage ist somit seit über vier Monaten teilweise unbeantwortet geblieben. Aus diesem Grund weise ich darauf hin, dass bereits nach drei Monaten Untätigkeitsklage gem. § 75 VwGO erhoben werden kann und bitte Sie deswegen um eine baldmöglichste Antwort.\r\n\r\n2. Meine Anfrage betrifft Umweltinformationen (siehe schon meine Ausführungen vom 15.07. zur weiten Auslegung des Begriffs durch das BVerwG). Sollten Sie anderer Auffassung sein und dies einen Einfluss auf die Beantwortung meiner Anfrage haben, bitte ich Sie schon jetzt darum einen gesonderten Ablehnungsbescheid nach dem UIG zu erstellen und substantiiert zu begründen, weshalb das UIG vorliegend nicht einschlägig wäre.\r\n\r\n3. Meine Anfrage dürfte keine Gebühren auslösen. Andere Gemeinden, denen ich die gleiche Anfrage gestellt habe, haben mir ebenfalls Listen mit den geschlossenen Vereinbarungen zur Verfügung gestellt, ohne dafür Gebühren in Rechnung zu stellen:\r\nhttps://fragdenstaat.de/anfrage/vereinbarungen-mit-rwe-und-kommunikation-hierzu-9/\r\nhttps://fragdenstaat.de/anfrage/vereinbarungen-mit-rwe-und-kommunikation-hierzu-2/\r\nhttps://fragdenstaat.de/anfrage/vereinbarungen-mit-rwe-und-kommunikation-hierzu-1/\r\n\r\nSollte dies im vorliegenden Fall anders sein, z.B. wegen des großen Umfangs einer solchen zu erstellenden Liste, dann möchte ich Sie bitten, den erwarteten Gebührenaufwand aufzuschlüsseln nach erwartetem Zeitaufwand und Personalkostensatz, sodass ich die Gebührenankündigung nachvollziehen kann.\r\nGesondert bitte ich um Berücksichtigung des großen öffentlichen Interesses an dem Thema Strukturwandel und verweise hierzu auf meine Ausführungen in meiner Anfrage vom 15.07. Dieser Umstand bewirkt meiner Ansicht nach einen Gebührenerlass, hilfsweise eine Ermäßigung.\r\n\r\nFür die Beantwortung meiner Anfrage habe ich mir angesichts der deutlich überschrittenen Frist den 06.12.2023 notiert.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n"
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"<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>"
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"\n\n\n\n\nAnfragenr: 283963\nAntwort an: "
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"\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\n"
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"https://fragdenstaat.de/a/283963/"
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"\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n"
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"sender": "<< Anfragesteller:in >>",
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"subject": "AW: Eingangsbestätigung [#283963]",
"content": "Ihr Az.: 11.11.80 – 7/23\r\n\r\nSehr << Anrede >>\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage „Vereinbarungen mit RWE und Kommunikation hierzu“ vom 15.07.2023 (#283963) wurde von Ihnen nicht vollständig in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 110 Tage überschritten.\r\nBitte beantworten Sie umgehend meine Anfrage bzw. die Erinnerung vom 28.11.2023. Andernfalls werde ich mit Ablauf des 13.12. die LDI NRW um Vermittlung bitten und die Erhebung einer Untätigkeitsklage gem. § 75 VwGO prüfen lassen.\r\n\r\nIch würde mich umso mehr freuen, wenn Sie dem durch eine Antwort zuvorkommen würden!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\r\n\r\n-------- Weitergeleitete Nachricht --------\r\n> Betreff: \tVereinbarungen mit RWE und Kommunikation hierzu [#283963]\r\n> Datum: \t15. Juli 2023, 10:55\r\n> Von: \t\"<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\" <<Name und E-Mail-Adresse>>\r\n> An: \t\"Kommunalverwaltung Eschweiler\" <<Name und E-Mail-Adresse>>\r\n>\r\n> Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\r\n> \r\n> Guten Tag, \r\n> \r\n> bitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n> \r\n> \r\n> Unter Bezugnahme auf folgende Berichterstattung: https://www.tagesschau.de/inland/regional/nordrheinwestfalen/wdr-stadt-kerpen-und-rwe-zukunft-verkauft-100.html\r\n> \r\n> 1. Gibt oder gab es zwischen Ihrer Gemeinde bzw. Ihrem Kreis und RWE ebenfalls eine Vereinbarung vergleichbarer Natur, die z.B. den politischen Umgang mit dem Ausbau der Tagebaue betrifft?\r\n> \r\n> 2. Wenn ja, geben Sie bitte an, wann und auf wessen Initiative hin diese geschlossen wurde.\r\n> \r\n> 3. Bitte übersenden Sie die geschlossene Vereinbarung. \r\n> \r\n> 4. Bitte übersenden Sie außerdem jegliche Kommunikation (auch abstrakte) zwischen Ihrer Behörde, RWE, etwaigen weiteren Behörden und Dritten zu einer solchen Vereinbarung. Dies schließt bitte auch interne Kommunikation, Vermerke, Protokolle, non paper, oder anderweitige Unterlagen mit ein. \r\n> \r\n> 5. Bitte übersenden Sie eine Übersichtsliste aller Vereinbarungen zwischen Ihrer Gemeinde bzw. Ihrem Kreis und RWE seit 2014, die zumindest den Gegenstand und das Datum der Vereinbarung enthält.\r\n> \r\n> Bei den begehrten Informationen handelt es sich um Umweltinformationen im Sinne von § 2 Abs. 3 UIG. Der Begriff der Umweltinformation ist im Hinblick auf den Zweck des Gesetzes, das allgemeine Umweltbewusstsein zu schärfen, einen freien Meinungsaustausch und eine wirksamere Teilnahme der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren in Umweltfragen zu ermöglichen und auf diese Weise den Umweltschutz zu verbessern, weit auszulegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.02.2008 - 20 F 2/07 -, BVerwGE 130, 236 = NVwZ 2008, 554; Urteil vom 21.02.2008 - 4 C 13/07 -, BVerwGE 130, 223 = NVwZ 2008, 791). Somit unterfallen auch die oben begehrten Informationen als politische Hintergründe von Entscheidungen mit weitreichenden Folgen auf die Umwelt dem UIG.\r\n> \r\n> Die explizite Anwendbarkeit des UIG auf \"Umweltvereinbarungen\" bejahte das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 23.2.2017 – 7 C 31/15 (= NVwZ 2017, 1775), Rn. 54.\r\n> \r\n> Personenbezogene Daten sind hierbei nicht zu schwärzen. Die begehrten Informationen lassen nicht die notwendige \"erhebliche Beeinträchtigung\" (§ 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UIG) erwarten. Jedenfalls überwiegt das Interesse der Öffentlichkeit (§ 9 Abs. 1 S. 1 a.E. UIG) an der Bekanntgabe solcher Informationen: Die Ereignisse der letzten Jahre rund um den Kohleausstieg im rheinischen Revier waren und sind von überragender Bedeutung für die Öffentlichkeit und die politische Landschaft in der Region und NRW insgesamt. Die mediale Berichterstattung zu diesen Themen ist seit Jahren konstant hoch. Insbesondere die o.g. Recherche des WDR auch das spezifische Thema (geheimer) Vereinbarungen zwischen Behörden und RWE in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Auch, weil im Rahmen der vergangenen Kohleausstiege und für den Strukturwandel Milliarden an RWE und in die Region fließen ist das öffentliche Interesse sehr groß.\r\n> \r\n> Hilfsweise sind personenbezogene Daten von Amtsträger:innen auch unter der Anwendung des IFG nicht zu schwärzen (§ 9 Abs. 3 lit. a) IFG NRW).\r\n> \r\n> Ich gehe davon aus, dass vorliegend auch keine Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse Dritter berührt sein können. Zunächst kann ich mir nicht vorstellen, wo vorliegend schützenswerte Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse betroffen sein könnten. Weiter gilt insbesondere hinsichtlich RWE, dass selbige eine Monopolstellung im Tagebaubetrieb im Rheinischen Revier innehat und nach der einschlägigen Rechtsprechung schon deswegen der Verweis auf Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse mangels Wettbewerbssituation ohne Grundlage ist. Auch ist kein möglicher Schaden vorstellbar.\r\n> \r\n> Jedenfalls würde auch hier das bereits oben dargelegte Interesse an der Bekanntgabe § 9 Abs. 1 S. 1 a.E. UIG bzw. § 8 S. 3 IFG NRW überwiegen.\r\n> \r\n> Sollten Sie der Meinung sein, dass diese Anfrage Gebühren auslöst - obwohl meiner Meinung nach keine zeitaufwendigen Schwärzungen erforderlich sein dürften - bitte ich Sie, diese differenziert nach den Fragen 1-5 darzulegen, weil ich Ihren Aktenbestand nicht kenne und meine Anfrage dann ggf. besser einschränken kann. Ich bitte vor Beantwortung um eine Gebührenabschätzung um entscheiden zu können, ob ich meine Anfrage aufrechterhalten möchte.\r\n> \r\n> Im Übrigen bin ich der Meinung, dass aus dem oben dargelegten überwältigenden Interesse an der Bekanntgabe dieser Informationen gemm. § 2 VerwGebO IFG NRW keine Gebühren zu erheben sind und bitte Sie, dies in einer etwaigen Ermessensausübung zu berücksichtigen.\r\n> \r\n> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollten Sie diese Anfrage wider Erwarten ablehnen bitte ich Sie, die Ablehnungsgründe nach den Fragen 1-5 zu differenzieren.\r\n> \r\n> \r\n> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n> \r\n> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n> \r\n> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).\r\n> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n> \r\n> Mit freundlichen Grüßen\r\n> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\r\n> \r\n> \r\n> \r\n> \r\n> Anfragenr: 283963\r\n> Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>\r\n> \r\n> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\r\n> https://fragdenstaat.de/a/283963/\r\n> \r\n> Postanschrift\r\n> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\r\n> << Adresse entfernt >>\r\n> << Adresse entfernt >>\r\n> \r\n> -- \r\n> Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\r\n> Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\r\n> https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\r\n>\n\n\n\n\nAnfragenr: 283963\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/283963/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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"\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage „Vereinbarungen mit RWE und Kommunikation hierzu“ vom 15.07.2023 (#283963) wurde von Ihnen nicht vollständig in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 110 Tage überschritten.\r\nBitte beantworten Sie umgehend meine Anfrage bzw. die Erinnerung vom 28.11.2023. Andernfalls werde ich mit Ablauf des 13.12. die LDI NRW um Vermittlung bitten und die Erhebung einer Untätigkeitsklage gem. § 75 VwGO prüfen lassen.\r\n\r\nIch würde mich umso mehr freuen, wenn Sie dem durch eine Antwort zuvorkommen würden!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n"
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"\r\n\r\n-------- Weitergeleitete Nachricht --------\r\n> Betreff: \tVereinbarungen mit RWE und Kommunikation hierzu [#283963]\r\n> Datum: \t15. Juli 2023, 10:55\r\n> Von: \t\""
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">\r\n>\r\n> Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\r\n> \r\n> Guten Tag, \r\n> \r\n> bitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n> \r\n> \r\n> Unter Bezugnahme auf folgende Berichterstattung: https://www.tagesschau.de/inland/regional/nordrheinwestfalen/wdr-stadt-kerpen-und-rwe-zukunft-verkauft-100.html\r\n> \r\n> 1. Gibt oder gab es zwischen Ihrer Gemeinde bzw. Ihrem Kreis und RWE ebenfalls eine Vereinbarung vergleichbarer Natur, die z.B. den politischen Umgang mit dem Ausbau der Tagebaue betrifft?\r\n> \r\n> 2. Wenn ja, geben Sie bitte an, wann und auf wessen Initiative hin diese geschlossen wurde.\r\n> \r\n> 3. Bitte übersenden Sie die geschlossene Vereinbarung. \r\n> \r\n> 4. Bitte übersenden Sie außerdem jegliche Kommunikation (auch abstrakte) zwischen Ihrer Behörde, RWE, etwaigen weiteren Behörden und Dritten zu einer solchen Vereinbarung. Dies schließt bitte auch interne Kommunikation, Vermerke, Protokolle, non paper, oder anderweitige Unterlagen mit ein. \r\n> \r\n> 5. Bitte übersenden Sie eine Übersichtsliste aller Vereinbarungen zwischen Ihrer Gemeinde bzw. Ihrem Kreis und RWE seit 2014, die zumindest den Gegenstand und das Datum der Vereinbarung enthält.\r\n> \r\n> Bei den begehrten Informationen handelt es sich um Umweltinformationen im Sinne von § 2 Abs. 3 UIG. Der Begriff der Umweltinformation ist im Hinblick auf den Zweck des Gesetzes, das allgemeine Umweltbewusstsein zu schärfen, einen freien Meinungsaustausch und eine wirksamere Teilnahme der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren in Umweltfragen zu ermöglichen und auf diese Weise den Umweltschutz zu verbessern, weit auszulegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.02.2008 - 20 F 2/07 -, BVerwGE 130, 236 = NVwZ 2008, 554; Urteil vom 21.02.2008 - 4 C 13/07 -, BVerwGE 130, 223 = NVwZ 2008, 791). Somit unterfallen auch die oben begehrten Informationen als politische Hintergründe von Entscheidungen mit weitreichenden Folgen auf die Umwelt dem UIG.\r\n> \r\n> Die explizite Anwendbarkeit des UIG auf \"Umweltvereinbarungen\" bejahte das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 23.2.2017 – 7 C 31/15 (= NVwZ 2017, 1775), Rn. 54.\r\n> \r\n> Personenbezogene Daten sind hierbei nicht zu schwärzen. Die begehrten Informationen lassen nicht die notwendige \"erhebliche Beeinträchtigung\" (§ 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UIG) erwarten. Jedenfalls überwiegt das Interesse der Öffentlichkeit (§ 9 Abs. 1 S. 1 a.E. UIG) an der Bekanntgabe solcher Informationen: Die Ereignisse der letzten Jahre rund um den Kohleausstieg im rheinischen Revier waren und sind von überragender Bedeutung für die Öffentlichkeit und die politische Landschaft in der Region und NRW insgesamt. Die mediale Berichterstattung zu diesen Themen ist seit Jahren konstant hoch. Insbesondere die o.g. Recherche des WDR auch das spezifische Thema (geheimer) Vereinbarungen zwischen Behörden und RWE in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Auch, weil im Rahmen der vergangenen Kohleausstiege und für den Strukturwandel Milliarden an RWE und in die Region fließen ist das öffentliche Interesse sehr groß.\r\n> \r\n> Hilfsweise sind personenbezogene Daten von Amtsträger:innen auch unter der Anwendung des IFG nicht zu schwärzen (§ 9 Abs. 3 lit. a) IFG NRW).\r\n> \r\n> Ich gehe davon aus, dass vorliegend auch keine Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse Dritter berührt sein können. Zunächst kann ich mir nicht vorstellen, wo vorliegend schützenswerte Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse betroffen sein könnten. Weiter gilt insbesondere hinsichtlich RWE, dass selbige eine Monopolstellung im Tagebaubetrieb im Rheinischen Revier innehat und nach der einschlägigen Rechtsprechung schon deswegen der Verweis auf Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse mangels Wettbewerbssituation ohne Grundlage ist. Auch ist kein möglicher Schaden vorstellbar.\r\n> \r\n> Jedenfalls würde auch hier das bereits oben dargelegte Interesse an der Bekanntgabe § 9 Abs. 1 S. 1 a.E. UIG bzw. § 8 S. 3 IFG NRW überwiegen.\r\n> \r\n> Sollten Sie der Meinung sein, dass diese Anfrage Gebühren auslöst - obwohl meiner Meinung nach keine zeitaufwendigen Schwärzungen erforderlich sein dürften - bitte ich Sie, diese differenziert nach den Fragen 1-5 darzulegen, weil ich Ihren Aktenbestand nicht kenne und meine Anfrage dann ggf. besser einschränken kann. Ich bitte vor Beantwortung um eine Gebührenabschätzung um entscheiden zu können, ob ich meine Anfrage aufrechterhalten möchte.\r\n> \r\n> Im Übrigen bin ich der Meinung, dass aus dem oben dargelegten überwältigenden Interesse an der Bekanntgabe dieser Informationen gemm. § 2 VerwGebO IFG NRW keine Gebühren zu erheben sind und bitte Sie, dies in einer etwaigen Ermessensausübung zu berücksichtigen.\r\n> \r\n> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollten Sie diese Anfrage wider Erwarten ablehnen bitte ich Sie, die Ablehnungsgründe nach den Fragen 1-5 zu differenzieren.\r\n> \r\n> \r\n> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n> \r\n> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n> \r\n> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).\r\n> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n> \r\n> Mit freundlichen Grüßen\r\n> "
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"<< Adresse entfernt >>"
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"\r\n> \r\n> -- \r\n> Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\r\n> Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\r\n> https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\r\n>\n\n\n\n\nAnfragenr: 283963\nAntwort an: "
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"\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n"
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"subject": "Vermittlung bei Anfrage „Vereinbarungen mit RWE und Kommunikation hierzu“ [#283963]",
"content": "Sehr << Anrede >>\n\nich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:\n\nhttps://fragdenstaat.de/a/283963/\n\nDie Behörde behandelt meine Erinnerung bzw. Bitte um eine vollständige Antwort als erneute Anfrage nach dem IFG/UIG, obwohl meine Anfrage bereits fünf Monate her ist - ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie die Behörde einen Hinweis auf die gesetzliche Frist geben würden und um Antwort bitten.\n\nSie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.\nSie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.\n\nHerzlichen Dank, wie immer, für Ihre Mühen!\n\nMit freundlichen Grüßen\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\nAnhänge:\n - 283963.pdf\n - 2023-11-08_1-name-rwe-tagebau-schreiben-06-11-2023.pdf\n\n\n\nAnfragenr: 283963\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/283963/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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"subject": "AW: Vermittlung bei Anfrage „Vereinbarungen mit RWE und Kommunikation hierzu“ [#283963]",
"content": "Der Eingang Ihrer E-Mail vom 13.12.2023 wird hiermit bestätigt.\r\nWir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. \r\nWir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! \r\nDiese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.\r\nUm unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.\r\n-- \r\nDie Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit \r\nNordrhein-Westfalen\r\nKavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf\r\nTel.: 0211-38424-0\r\nFax: 0211-38424-999\r\nE-Mail: <<E-Mail-Adresse>> \r\nInternet: www.ldi.nrw.de\r\nAllgemeine E-Mailadresse: <<E-Mail-Adresse>> \r\nÖffentlicher Schlüssel für allgemeine E-Mailadresse:\r\nwww.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc\r\n\r\n\r\n-----Ursprüngliche Nachricht-----\r\nVon: << Antragsteller:in >>\nGesendet: Mittwoch, 13. Dezember 2023 19:47\r\nAn: ZF LDI Poststelle (LDI) <<Name und E-Mail-Adresse>>\r\nBetreff: Vermittlung bei Anfrage „Vereinbarungen mit RWE und Kommunikation hierzu“ [#283963]\r\n\r\nSehr << Antragsteller:in >>\n\r\nich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:\r\n\r\nhttps://fragdenstaat.de/a/283963/\r\n\r\nDie Behörde behandelt meine Erinnerung bzw. Bitte um eine vollständige Antwort als erneute Anfrage nach dem IFG/UIG, obwohl meine Anfrage bereits fünf Monate her ist - ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie die Behörde einen Hinweis auf die gesetzliche Frist geben würden und um Antwort bitten.\r\n\r\nSie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.\r\nSie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.\r\n\r\nHerzlichen Dank, wie immer, für Ihre Mühen!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"\r\n\r\nDie Behörde behandelt meine Erinnerung bzw. Bitte um eine vollständige Antwort als erneute Anfrage nach dem IFG/UIG, obwohl meine Anfrage bereits fünf Monate her ist - ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie die Behörde einen Hinweis auf die gesetzliche Frist geben würden und um Antwort bitten.\r\n\r\nSie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.\r\nSie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.\r\n\r\nHerzlichen Dank, wie immer, für Ihre Mühen!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen",
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"subject": "Informationsfreiheit: Vermittlung bei der Anfrage „Vereinbarungen mit RWE und Kommunikation hierzu\"",
"content": "Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)\nAntrag [geschwärzt] auf Informationszugang vom 15.7.2023\nAktenzeichen: 14.209.2.3.2.10-9075/23\n________________________________\nSehr [geschwärzt],\n[geschwärzt] hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Informationszugang zu dem im Betreff Genannten über die Seite von fragdenstaat.de (https://fragdenstaat.de/anfrage/vereinbarungen-mit-rwe-und-kommunikation-hierzu-3/<https://fragdenstaat.de/anfrage/vertrag-bezueglich-hoersaalsponsoring/>) gestellt zu haben. Mit Schreiben vom 6.11., welches mir in Kopie vorliegt, haben Sie ihm teilweise geantwortet. Bislang sei seine Anfrage in Bezug auf „5. Bitte übersenden Sie eine Übersichtsliste aller Vereinbarungen zwischen Ihrer Gemeinde bzw. Ihrem Kreis und RWE seit 2014, die zumindest den Gegenstand und das Datum der Vereinbarung enthält.“ noch unbeantwortet geblieben.\nHierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme.\nGemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Ich bitte daher um kurzfristige Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden. Alternativ zu der erbetenen Stellungnahme können Sie mich bei der Antwort an den Antragsteller auch gerne in „cc“ setzen.\nIch habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen.\n\nIch wünsche Ihnen ein Frohes Fest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.\n\nMit freundlichen Grüßen\nIm Auftrag\n[geschwärzt]\n[geschwärzt]\nLandesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit\nNordrhein-Westfalen\n[geschwärzt]\n[geschwärzt], [geschwärzt]\n[geschwärzt]\n[geschwärzt]\n[geschwärzt]<[geschwärzt]>\n[geschwärzt]<[geschwärzt]>\n[geschwärzt]<[geschwärzt]>\n[geschwärzt], [geschwärzt]",
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"Informationsfreiheit: Vermittlung bei der Anfrage „Vereinbarungen mit RWE und Kommunikation hierzu\""
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" auf Informationszugang vom 15.7.2023\nAktenzeichen: 14.209.2.3.2.10-9075/23\n________________________________\nSehr "
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"[geschwärzt],\n[geschwärzt]"
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" hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Informationszugang zu dem im Betreff Genannten über die Seite von fragdenstaat.de (https://fragdenstaat.de/anfrage/vereinbarungen-mit-rwe-und-kommunikation-hierzu-3/<https://fragdenstaat.de/anfrage/vertrag-bezueglich-hoersaalsponsoring/>) gestellt zu haben. Mit Schreiben vom 6.11., welches mir in Kopie vorliegt, haben Sie ihm teilweise geantwortet. Bislang sei seine Anfrage in Bezug auf „5. Bitte übersenden Sie eine Übersichtsliste aller Vereinbarungen zwischen Ihrer Gemeinde bzw. Ihrem Kreis und RWE seit 2014, die zumindest den Gegenstand und das Datum der Vereinbarung enthält.“ noch unbeantwortet geblieben.\nHierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme.\nGemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Ich bitte daher um kurzfristige Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden. Alternativ zu der erbetenen Stellungnahme können Sie mich bei der Antwort an den Antragsteller auch gerne in „cc“ setzen.\nIch habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen.\n\nIch wünsche Ihnen ein Frohes Fest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.\n\nMit freundlichen Grüßen\nIm Auftrag\n"
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"sender": "Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen",
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"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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"id": 864258,
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"name": "name-rwe-allgemein-schreiben-03-01-2024_geschwaerzt.pdf",
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"subject": "Antrag nach dem IfG NRW, #283963",
"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\nbeigefügt erhalten Sie mein Schreiben vom 03.01.2024.\n\n\nMit freundlichem Gruß",
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"\n\nbeigefügt erhalten Sie mein Schreiben vom 03.01.2024.\n\n\nMit freundlichem Gruß"
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"sender": "Kommunalverwaltung Eschweiler",
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"last_modified_at": "2024-01-09T17:28:09.239304+01:00"
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{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/864269/",
"id": 864269,
"url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/vereinbarungen-mit-rwe-und-kommunikation-hierzu-3/#nachricht-864269",
"request": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/283963/",
"sent": true,
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"kind": "email",
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"sender_public_body": null,
"recipient_public_body": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3462/",
"status": null,
"timestamp": "2024-01-09T17:27:36.795767+01:00",
"registered_mail_date": null,
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"subject": "AW: Antrag nach dem IfG NRW, #283963 [#283963]",
"content": "Ihr Az.: 11.11.80 – 10/23\r\n\r\nSehr << Anrede >>\n\r\n\r\nIch danke Ihnen herzlich für Ihre Nachricht in der Sie erklären, dass Ihnen eine Liste sämtlicher Verträge zwischen der Gemeinde Eschweiler und RWE nicht vorliege und eine Pflicht zur Informationsbeschaffung Ihrerseits nicht bestünde. Zuletzt weisen Sie darauf hin, dass zwischen der Gemeinde und RWE viele Verträge bestünden.\r\n\r\nHierzu nehme ich wie folgt Stellung:\r\n\r\n\r\n1.\tVorhandensein der begehrten Informationen\r\n\r\nZurecht weisen Sie darauf hin, dass das UIG (hilfsweise: das IFG NRW) eine Informationsbeschaffungspflicht nicht vorsieht. Ein solcher Fall liegt hier freilich nicht vor; die begehrten Informationen sind bei Ihnen vorhanden und müssen lediglich in Ihrer Behörde zusammengestellt werden.\r\n\r\nDies hat das OVG NRW 2011 entschieden:\r\n„cc) Die Behörde ist weder verpflichtet, bestimmte vorhandene Daten so aufzuarbeiten, dass aus ihnen zusätzliche Erkenntnisse zu schöpfen sind, noch ist sie gehalten, umfangreiche oder schwer verständliche Daten in eine auf die individuelle Verständnisfähigkeit des Antragstellers abgestellte Form zu bringen; es ist vielmehr Sache des Antragstellers, sich den erforderlichen Sachverstand zu beschaffen.\r\nVgl. Fluck/Theuer, a. a. O., § 2 UIG Rn. 399 und § 3 UIG Rn. 53 m.w.N.\r\nDie Behörde verfügt aber auch dann über die begehrten Informationen, wenn diese erst aus den bei ihr vorhandenen Daten zusammengestellt werden müssen.\r\nReidt/Schiller, a. a. O., § 2 UIG Rn. 53 (ohne Begr.); kritisch Fluck/Theuer, a. a. O., § 3 UIG Rn. 53 (keine Pflicht der Behörde, komplizierte oder umfangreiche Daten aufzubereiten).\r\nZwar ist es grundsätzlich nicht Aufgabe der Behörde, Daten nach bestimmten vom Antragsteller gewünschten Kriterien aufzubereiten. Vielmehr besteht - wie oben ausgeführt - in erster Linie ein Anspruch auf Zugang zu den Informationen, so wie sie bei der Behörde vorliegen (\"vorhanden\" sind); der Antragsteller muss sich im Regelfall aus den übermittelten Informationen die von ihm gewünschten selbst heraussuchen. Dies gilt insbesondere dann, wenn mit dem Herausfiltern der begehrten Informationen ein großer Aufwand verbunden ist; denn es ist ersichtlich nicht Sinn des Umweltinformationsgesetzes, diese Arbeit auf die Behörden abzuwälzen.\r\nSind allerdings Informationen nur auszugsweise zugänglich zu machen, weil unter die Ausnahmebestimmungen fallende Informationen von den anderen beantragten Informationen getrennt werden müssen (vgl. Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 2003/4/EG), so ist mit dem Zugangsanspruch regelmäßig eine gewisse Datenbearbeitung - sei es durch Schwärzung oder Trennung von Akten, sei es durch elektronische Datenbearbeitung - verbunden. Dieser Aufwand ist grundsätzlich von der Behörde zu leisten.“\r\n(Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 1. März 2011 – 8 A 3357/08 –, juris, Rn. 104ff.)\r\n\r\nDiesen Maßstäben folgend liegen die von mir begehrten Informationen bei Ihnen bereits vor, und Sie müssen sie nur zusammenstellen. Soweit Sie die Übertragung in eine Übersichtsliste nicht für erfasst sehen, würde ich Sie bitten, mir die jeweiligen Verträge jeweils vollständig zugänglich zu machen, ich hatte allerdings gehofft, Ihnen mit der Bitte um eine Übersichtsliste entgegenzukommen. Im Übrigen haben mir auch verschiedene andere Gemeinden entsprechende Übersichtslisten mit Verträgen zwischen ihnen und RWE zugänglich gemacht.\r\n\r\n\r\nHilfsweise zur Anwendung des IFG siehe nur Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. Juli 2017 – 15 E 146/17 –, juris, Rn. 15 m.w.N. sowie BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 – 7 C 20/12 –, BVerwGE 151, 1-14, Rn. 37.\r\n\r\n\r\n2.\tEinschränkung meiner Anfrage\r\n\r\nGerne schränke ich meine Anfrage dahingehend ein, dass ich auf eine Auflistung sämtlicher Verträge zur Energieversorgung, wie von Ihnen erwähnt, verzichte. Darüber hinaus vermag ich meine Anfrage nicht einzuschränken, weil ich nicht weiß, welche weiteren Verträge Sie mit RWE geschlossen haben könnten. Wenn Sie mir weitere Bereiche nennen können, in denen es Verträge mit RWE gibt, kann ich meine Anfrage ggf. gerne weiter einschränken und Ihnen so die Arbeit erleichtern.\r\n\r\n \r\n3.\tErgebnis\r\n\r\nSie müssen die Informationen nicht beschaffen, sondern lediglich zusammenstellen und sind mir damit zur Zugänglichmachung derselben verpflichtet.\r\n\r\nIch bitte Sie daher unter Verweis auf die bereits seit fünf Monaten überschrittene Antwortfrist bitte ich Sie um eine baldmöglichste Beantwortung meiner Anfrage. Sollten Sie meine Anfrage ablehnen wollen, bitte ich um Zustellung eines rechtsbehelfsfähigen Bescheids und werde zugleich die LDI abermals um Stellungnahme bitten.\r\n\r\n\r\nIch danke Ihnen herzlich für Ihre Mühen! \r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\n\n\n\nAnfragenr: 283963\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/283963/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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