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"request_note": "Einfache Anfragen an Städte und Gemeinden (nicht an Landesbehörden) können unter Umständen auch dann Gebühren nach sich ziehen, wenn sie wenig Verwaltungsaufwand bedeuten. [Schreiben Sie Ihren Landtagsabgeordneten](https://www.abgeordnetenwatch.de/baden-wuerttemberg), um dies zu ändern!",
"request_note_html": "<p>Einfache Anfragen an Städte und Gemeinden (nicht an Landesbehörden) können unter Umständen auch dann Gebühren nach sich ziehen, wenn sie wenig Verwaltungsaufwand bedeuten. <a href=\"https://www.abgeordnetenwatch.de/baden-wuerttemberg\">Schreiben Sie Ihren Landtagsabgeordneten</a>, um dies zu ändern!</p>",
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"letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. \r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"description": "Minimale, Maximale und die Durchschnittliche Bearbeitungszeit bei Widersprüchen vom Eingang des Widerspruchs bis zum Widerspruchsbescheid in den Jahren 2018 bis 2022\r\n\r\nHintergrund ist der selbst erlebte Verlauf:\r\n01.03.2018 Widerspruch\r\n16.12.2022 Zwischennachricht auf Widerspruch\r\n23.06.2023 Widerspruchsbescheid",
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"Minimale, Maximale und die Durchschnittliche Bearbeitungszeit bei Widersprüchen vom Eingang des Widerspruchs bis zum Widerspruchsbescheid in den Jahren 2018 bis 2022\r\n\r\nHintergrund ist der selbst erlebte Verlauf:\r\n01.03.2018 Widerspruch\r\n16.12.2022 Zwischennachricht auf Widerspruch\r\n23.06.2023 Widerspruchsbescheid"
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"summary": "Bislang nur hinhaltende Rückmeldungen des LRA Rems-Murr-Kreis. Anstelle frühzeitig nach einer Eingrenzung der Anfrage zu fragen wird dies erst nach Formulartexten nachgeschoben.\r\n\r\nAnfrage wurde vom LRA Rems-Murr-Kreis beantwortet.\r\n ",
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"request_note_html": "<p>Einfache Anfragen an Städte und Gemeinden (nicht an Landesbehörden) können unter Umständen auch dann Gebühren nach sich ziehen, wenn sie wenig Verwaltungsaufwand bedeuten. <a href=\"https://www.abgeordnetenwatch.de/baden-wuerttemberg\">Schreiben Sie Ihren Landtagsabgeordneten</a>, um dies zu ändern!</p>",
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"refusal_reasons": "§4 Schutz öffentlicher Belange\r\n§4.1.1 Internationale Beziehungen\r\n§4.1.2 Äußere und öffentliche Sicherheit\r\n§4.1.3 Kontrollbehörden u.ä.\r\n§4.1.4 Finanzkontrolle\r\n§4.1.5 Strafrechtliches Verfahren\r\n§4.1.6 Vertraulichkeit von Beratungen\r\n§4.1.7 Eigenverantwortung der Landesregierung\r\n§4.1.8 Vertraulichkeit des Austauschs\r\n§4.1.9 Interessen informationspflichtigen Stellen in der Wirtschaft\r\n§4.1.10 Vertraulichkeit einer Person\r\n§4.1.11 Öffentliche Schulen\r\n§5 Schutz personenbezogener Daten\r\n§6 Schutz geistigen Eigentums und Betriebs-/Geschäftsgeheimnisse",
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"request_note_html": "<p>Presseanfragen können nur von Journalist*innen gestellt werden. Bitte fügen Sie Ihrer Anfrage einen Nachweis über Ihre journalistische Tätigkeit bei (z.B. Presseausweis). Bitte denken Sie daran, eine kurze Einleitung zu Ihrer Anfrage zu schreiben.</p>",
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"letter_end": "Ich weise darauf hin, dass Sie nach § 4 Abs. 1 LPresseG BW zur Auskunft verpflichtet sind. Die Norm verleiht Presseangehörigen einen Anspruch auf Auskunft gegenüber Behörden (VG Sigmaringen, Urteil vom 9. Februar 2023 – 2 K 410/22 ; zur möglichen Geltung gegenüber juristischen Personen des Privatrechts vgl. BGH, Urteil vom 16.03.2017 – I ZR 13/16).\r\n\r\nVerweigerungsgründe, die der Erteilung der Auskunft entgegenstehen, sind nicht ersichtlich.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort innerhalb einer Woche. Sollten Sie mehr Zeit benötigen, geben Sie bitte kurz Bescheid.\r\n\r\nVielen Dank im Voraus!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"refusal_reasons": "§2.1 Keine öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgabe\r\n§2.2.3 Organe der Rechtspflege\r\n§ 3.3 Keine amtliche Information\r\n§4 Schutz öffentlicher Belange\r\n§4.1.1 Internationale Beziehungen\r\n§4.1.2 Äußere und öffentliche Sicherheit\r\n§4.1.3 Kontrollbehörden u.ä.\r\n§4.1.4 Finanzkontrolle\r\n§4.1.5 Strafrechtliches Verfahren\r\n§4.1.6 Vertraulichkeit von Beratungen\r\n§4.1.7 Eigenverantwortung der Landesregierung\r\n§4.1.8 Vertraulichkeit des Austauschs\r\n§4.1.9 Interessen informationspflichtigen Stellen in der Wirtschaft\r\n§4.1.10 Vertraulichkeit einer Person\r\n§4.1.11 Öffentliche Schulen\r\n§4.2 Verschlusssache\r\n§5 Schutz personenbezogener Daten\r\n§6 Schutz geistigen Eigentums und Betriebs-/Geschäftsgeheimnisse\r\n§ 7.1.S. Behörde ist nicht zur Verfügung über Information berechtigt",
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"long_description": "[Gebührenregelung](https://dejure.org/gesetze/VIG/7.html)\r\n[Rechtsprechung](http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/detail.php?template=rechtsprechungsdb_erg_d&sort=datum&order=desc&gerichte_title=&title=&sm[title]=tablescan&datum_von=&datum_bis=&art2_title=&vt_db=&sm[vt_db]=fulltext_all&rechtsgrundlage_db_title[]=bb1.c.317760.de&rechtsgrundlage_db_title[]=bb1.c.217615.de&max=)",
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"letter_start": "Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:",
"letter_end": "Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n\r\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n\r\nUnter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n\r\nDer Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
"last_modified_at": "2012-09-01",
"refusal_reasons": "§3.1.a.aa: nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen oder militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr\r\n§3.1.a.bb: nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratung von Behörden berührt oder eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit\r\n§3.1.b: laufendes Verfahren\r\n§3.1.c: fiskalische Interessen der um Auskunft ersuchten Stelle sind beeinträchtigt oder Dienstgeheimnisse verletzt\r\n§3.1.d: Informationen sind im Rahmen einer Dienstleistung entstanden, die die Stelle auf Grund einer privatrechtlichen Vereinbarung außerhalb des ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbereichs des Verbraucherschutzes erbracht hat\r\n§3.1.e: Informationen sind vor mehr als fünf Jahren entstanden\r\n§3.2.a: Schutz personenbezogener Daten\r\n§3.2.b: Schutz des geistigen Eigentums, insbesondere Urheberrechte\r\n§3.2.c: Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen wettbewerbsrelevanten Informationen\r\n§3.2.d: Meldungen oder Unterrichtungen über vorschriftswidrige Erzeugnisse\r\n§4.1: Antrag ist nicht hinreichend bestimmt\r\n§4.3.1: Entwürfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten und Beschlüsse zu Vorbereitung von Entscheidungen\r\n§4.3.2: vertraulich übermittelte oder erhobene Informationen\r\n§4.3.3: behördliche Maßnahmen würde gefährdet\r\n§4.3.4: Durch die Bearbeitung des Antrags würde die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Behörde beeinträchtigt\r\n§4.3.5: noch nicht abschließend ausgewerteten Daten\r\n§4.4: missbräuchlich gestellter Antrag\r\n§4.5: Information bereits verfügbar in allgemein zugänglichen Quellen",
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"law_type": "UIG",
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"letter_start": "Antrag nach dem UVwG\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:",
"letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nM.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
"last_modified_at": null,
"refusal_reasons": "§8.1.1: nachteilige Auswirkungen auf die internationalen Beziehungen, die Verteidigung oder bedeutsame Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit\r\n§8.1.2: nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratungen von informationspflichtigen Stellen im Sinne des § 2 Abs. 1\r\n§8.1.3: nachteilige Auswirkungen auf die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens, den Anspruch einer Person auf ein faires Verfahren oder die Durchführung strafrechtlicher, ordnungswidrigkeitenrechtlicher oder disziplinarrechtlicher Ermittlungen\r\n§8.1.4: nachteilige Auswirkungen auf den Zustand der Umwelt und ihrer Bestandteile im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1 oder Schutzgüter im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 6,\r\n§8.2.1: Antrag ist offensichtlich missbräuchlich gestellt worden\r\n§8.2.2. Antrag bezieht sich auf interne Mitteilungen der informationspflichtigen Stellen im Sinne des § 2 Abs. 1\r\n§8.2.3: Antrag wurde bei einer Stelle, die nicht über die Umweltinformationen verfügt, gestellt und kann sofern er nicht nach § 4 Abs. 3 weitergeleitet werden kann\r\n§8.2.4. Antrag bezieht sich auf die Zugänglichmachung von Material, das gerade vervollständigt wird, noch nicht abgeschlossener Schriftstücke oder noch nicht aufbereiteter Daten\r\n§8.2.5. Antrag ist zu unbestimmt und auf Aufforderung der informationspflichtigen Stelle nach § 4 Abs. 2 nicht innerhalb einer angemessenen Frist präzisiert worden\r\n§9.1.1 das Bekanntgeben der Informationen personenbezogene Daten offenbart und dadurch Interessen der Betroffenen beeinträchtigt wird\r\n§9.1.2 Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere Urheberrechte, durch das Zugänglichmachen von Umweltinformationen verletzt\r\n§9.1.3 Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse oder Informationen, die dem Steuergeheimnis oder dem Statistikgeheimnis unterliegen\r\n§9.2 Umweltinformationen privater Dritter deren Offenbarung nachteilige Auswirkungen auf die Interessen der Dritten hätte",
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"subject": "Bearbeitungszeit von Widersprüchen in 2018 bis 2022 [#287882]",
"content": "Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nMinimale, Maximale und die Durchschnittliche Bearbeitungszeit bei Widersprüchen vom Eingang des Widerspruchs bis zum Widerspruchsbescheid in den Jahren 2018 bis 2022\r\n\r\nHintergrund ist der selbst erlebte Verlauf:\r\n01.03.2018 Widerspruch\r\n16.12.2022 Zwischennachricht auf Widerspruch\r\n23.06.2023 Widerspruchsbescheid\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. \r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\n\n\n\nAnfragenr: 287882\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/287882/\n\nPostanschrift\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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"Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nMinimale, Maximale und die Durchschnittliche Bearbeitungszeit bei Widersprüchen vom Eingang des Widerspruchs bis zum Widerspruchsbescheid in den Jahren 2018 bis 2022\r\n\r\nHintergrund ist der selbst erlebte Verlauf:\r\n01.03.2018 Widerspruch\r\n16.12.2022 Zwischennachricht auf Widerspruch\r\n23.06.2023 Widerspruchsbescheid\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. \r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n"
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"subject": "WG: <N> Bearbeitungszeit von Widersprüchen in 2018 bis 2022 [#287882]",
"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nhausintern wurde uns Ihre unten stehende Anfrage vom 8.9.2023 zugeleitet. Wir möchten Ihnen daher den Eingang Ihrer Anfrage bestätigen, sollten Sie von anderer Stelle im Landratsamt Rems-Murr-Kreis noch keine Eingangsbestätigung erhalten haben, so bitten wir dies zu entschuldigen. Ihr Anliegen wird aktuell geprüft - Sie erhalten nochmals Nachricht per E-Mail sobald die Prüfung abgeschlossen ist.\r\n\r\nFreundliche Grüße",
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"sender": "Landratsamt Rems-Murr-Kreis",
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"subject": "AW: <N> Bearbeitungszeit von Widersprüchen in 2018 bis 2022 [#287882]",
"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nmit u. g. E-Mail habe ich Ihnen den Eingang Ihres Antrages bestätigt.\r\n\r\nIm Zuge der laufenden Prüfung Ihres Antrages zeigte sich, dass auf Grund des Umfanges und der Komplexität Ihres Antrages eine Fristverlängerung gemäß § 7 Abs. 7 S. 2 LIFG auf bis zu drei Monate notwendig ist. Wir beabsichtigen nicht diese verlängerte Frist voll auszuschöpfen, werden aber für eine fundierte rechtliche Bewertung und Beantwortung Ihres Antrages, schon heute absehbar, länger als einen Monat ab Eingang Ihres Antrages benötigen.\r\n\r\nGemäß § 7 Abs. 7 S. 3 LIFG möchte ich Sie hiermit über die Fristverlängerung und die Gründe elektronisch informieren. Sobald unsere Prüfung abgeschlossen ist erhalten Sie auf diesem Wege nochmals Nachricht von uns.\r\n\r\nFreundliche Grüße",
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"AW: <N> Bearbeitungszeit von Widersprüchen in 2018 bis 2022 [#287882]"
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"sender": "Landratsamt Rems-Murr-Kreis",
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"subject": "AW: <N> Bearbeitungszeit von Widersprüchen in 2018 bis 2022 [#287882]",
"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nergänzend zu unserer E-Mail vom 2.10.2023 bitten wir gemäß § 7 Abs. 2 LIFG sowie § 25 Abs. 2 UVwG um eine Konkretisierung Ihres Antrages.\r\n\r\nIn Ihrem Antrag fordern Sie Auskunft über die \"Minimale, Maximale und die Durchschnittliche Bearbeitungszeit bei Widersprüchen vom Eingang des Widerspruchs bis zum Widerspruchsbescheid in den Jahren 2018 bis 2022\".\r\n\r\nDas Landratsamt Rems-Murr-Kreis ist für viele unterschiedliche Rechtsgebiete Widerspruchsbehörde. Das Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt ist Widerspruchsbehörde für kreisangehörige Kommunen insbesondere im Gebühren- und Beitragsrecht. Daher bitten wir Sie um Konkretisierung, ob Sie Ihr Auskunftsersuchen „nur“ auf die vom Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt bearbeiteten Widerspruchsverfahren im genannten Zeitraum beschränken oder ob Sie Auskunft über alle im gesamten Landratsamt Rems-Murr-Kreis bearbeiteten Widerspruchsverfahren beantragen? Sollten Sie Auskunft über alle im Landratsamt Rems-Murr-Kreis bearbeiteten Widerspruchsverfahren beantragen, weisen wir bereits jetzt darauf hin, dass die Erhebung dieser begehrten Information in Anbetracht der Größe unserer Behörde, nur mit sehr großem Aufwand möglich wäre und folglich hohe Gebühren entstehen könnten.\r\n\r\nBitte lassen Sie uns daher eine entsprechende Rückmeldung zur Konkretisierung zukommen, damit wir Ihren Antrag weiter bearbeiten können. Vielen Dank.\r\n\r\nFreundliche Grüße",
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"sender": "Landratsamt Rems-Murr-Kreis",
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"subject": "Bearbeitungszeit von Widersprüchen in 2018 bis 2022 [#287882]",
"content": "Guten Tag,\r\n\r\ndie Anfrage bezieht sich auf alle Widerspruchsverfahren, deren Anlass eine Entscheidung einer Gemeinde war, für die das LRA Rems-Murr-Kreis zuständig ist (vergl. meinen Fall mit der Gemeinde Plüderhausen).\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\n\n\n\nAnfragenr: 287882\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/287882/\n\nPostanschrift\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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"sender": "<< Anfragesteller:in >>",
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"subject": "AW: Bearbeitungszeit von Widersprüchen in 2018 bis 2022 [#287882]",
"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\ndanke für Ihre Konkretisierung. Auf dieser Basis haben wir die beigefügte Auswertung vorgenommen (siehe Anlage). Da unsere hausinterne Abfrage ergeben hat, dass alle anderen Bereiche, die als Widerspruchsbehörde tätig werden, innerhalb von drei bis maximal 6 Monate Bearbeitungszeit für einen Widerspruch liegen, umfasst unsere Darstellung nur das Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt.\r\n\r\nAuch wenn die Angaben zur Anzahl der bearbeiteten Widersprüche und der Jahresendbestand von Ihnen nicht explizit erfragt wurden, möchten wir Ihnen zur besseren Einordnung diese zusätzlich benennen. Es zeigt sich an Hand der Zahlen, dass ein Abbau offener Widerspruchsfälle seit 2018 kontinuierlich stattfindet. Zwischenzeitlich (Stand 29.11.2023) liegen wir bei 37 noch nicht abgeschlossenen Fällen, wobei alle diese Fälle in Bearbeitung sind und teilweise notwendige Rückmeldungen der Ausgangsbehörden fehlen, um die Fälle abschließen zu können.\r\n\r\nDie Spitzen in der Bearbeitungszeit in den Jahren 2020 und 2021 ist dem Umstand geschuldet, dass in diesen Jahren intensiv Altfälle aufgearbeitet und abgeschlossen wurden. Zu diesem Zeitpunkt fand eine Organisationsänderung statt, die unteranderem auch zum Ziel hatte, durch Synergieeffekte die Bearbeitung von Anfragen zu straffen.\r\n\r\nWir waren und sind mit den durchschnittlichen und max. entstandenen Bearbeitungszeiten absolut nicht zufrieden und arbeiten mit Nachdruck und Priorität am vollständigen Abbau der (noch) vorhandenen Rückstände. Wir sind aber sehr zuversichtlich, dass die Rückstände im Laufe des kommenden Jahres soweit aufgearbeitet werden können.\r\n\r\nDie lange Bearbeitungszeit Ihres Falles, auch wenn diese nicht ausschließlich in unserer Verantwortung lag, bedauern wir. Obwohl die Auswertung und internen Abstimmungen durchaus einen zeitlichen und personellen Aufwand verursacht haben, werden wir auf die Erhebung einer Gebühr für unsere Auskunft verzichten.\r\n\r\nIn der Hauptsache ist Ihr Verfahren beim Verwaltungsgericht anhängig und wird dort entschieden werden. Auf Ihre Fax-Nachricht vom 24.11.2023 erhalten Sie eine separate schriftliche Mitteilung.\r\n\r\nFreundliche Grüße",
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"sender": "Landratsamt Rems-Murr-Kreis",
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