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"request_note": "Einfache Anfragen an Städte und Gemeinden (nicht an Landesbehörden) können unter Umständen auch dann Gebühren nach sich ziehen, wenn sie wenig Verwaltungsaufwand bedeuten. [Schreiben Sie Ihren Landtagsabgeordneten](https://www.abgeordnetenwatch.de/baden-wuerttemberg), um dies zu ändern!",
"request_note_html": "<p>Einfache Anfragen an Städte und Gemeinden (nicht an Landesbehörden) können unter Umständen auch dann Gebühren nach sich ziehen, wenn sie wenig Verwaltungsaufwand bedeuten. <a href=\"https://www.abgeordnetenwatch.de/baden-wuerttemberg\">Schreiben Sie Ihren Landtagsabgeordneten</a>, um dies zu ändern!</p>",
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"letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. \r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"refusal_reasons": "§4 Schutz öffentlicher Belange\r\n§4.1.1 Internationale Beziehungen\r\n§4.1.2 Äußere und öffentliche Sicherheit\r\n§4.1.3 Kontrollbehörden u.ä.\r\n§4.1.4 Finanzkontrolle\r\n§4.1.5 Strafrechtliches Verfahren\r\n§4.1.6 Vertraulichkeit von Beratungen\r\n§4.1.7 Eigenverantwortung der Landesregierung\r\n§4.1.8 Vertraulichkeit des Austauschs\r\n§4.1.9 Interessen informationspflichtigen Stellen in der Wirtschaft\r\n§4.1.10 Vertraulichkeit einer Person\r\n§4.1.11 Öffentliche Schulen\r\n§5 Schutz personenbezogener Daten\r\n§6 Schutz geistigen Eigentums und Betriebs-/Geschäftsgeheimnisse",
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"description": "1.\r\nZugang zu allen Akten in Bezug auf ideelle Schutzinteressen einschließlich \"Zumutbarkeitsverfahren\":\r\n \r\nAm Schlossberg 45 Heidelberg = zerstörter (überbauter) denkmalgeschützter \"Garten Villa Remler\" (siehe \"google maps street view\") als Bestandteil der \"geschützte Sachgesamtheit Villa Remler\" von außergewöhnlich hoher bzw. höchster baukultureller Bedeutung als Bauzeugnis der Heidelberger Romantik - hier bauliche Umsetzung der Ideen der Freimaurerlehre als ein Ursprung der Aufklärung und deren freiheitlichen Prinzipien, sowie alle Stellungnahmen des Fachamtes \"Landesdenkmalamt Baden-Württemberg\" (LAD BW) hierzu. \r\n\r\n2.\r\nZugang zur Bauakte im Zusammenhang der Zerstörung:\r\n \r\nAm Schlossberg 43 Heidelberg = abgerissenes Barockhaus 17.- 18. Jhdt. am Schlossaufgang = Wirkungsort von Hannah Arendt (\"Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft\") mit ideell-geisteswissenschaftlicher und baukultureller Bedeutung, auf welche der Stadthistoriker Ludwig Merz die Heidelberger Bauverwaltung eindringlich wiederholt hinwies mit Forderung, das bedeutende Baudenkmal vor Abbruch für die interessierte Öffentlichkeit zu dokumentieren. \r\n\r\n3.\r\nZugang zur Bauakte und Schriftverkehr:\r\n\r\nAm Schlossberg 49 Heidelberg = mit letzte originale historische Straßenlaterne Heidelbergs nebst einer weiteren in der Unteren Neckarstraße 76. In beiden Fällen verlangte die Stadt Heidelberg von den Hauseigentümern deren Abhängen im Austauch gegen moderne Beleuchtungskörper. Informationszugang zum Verbleib aller historischen Beleuchtungskörper in der Altstdt Heidelberg nebst aller historischen emaillierten originalen Straßenschilder (Straßennamen). \r\n\r\n4.\r\nZugang zu den Stellungsnahmen der Fachämter LAD und aller aktuellen wie vormaligen Beiräte:\r\n\r\nNeubau Terrassenhaus Schloss-Wolfsbrunnenweg 18 in Bezug auf dessen Wirkung im geschützten historischen Erscheinungsbild des Heidelberger Schlossgartens direkt oberhalb \"Grosse Grotte\". Einblick in das denkmalrechtliche Zumutbarkeitsverfahren diesbezüglich. \r\n\r\n5.\r\nZugang zu den Stellungnahmen der Fachämter LAD und aller aktuellen wie vormaligen Beiräte:\r\n\r\nGroßplastik \"Pferd mit Besen\" ohne erkennbaren historischen Bezug direkt an der Anlage \"Vater Rhein\" im Schlossgarten Heidelberg. \r\n\r\n6.\r\nZugang zu allen denkmalrechtlichen Zumutbarkeitsverfahren der Stadt Heidelberg einschließlich den von der Höheren Denkmalschutzbehörde (Regierungspräsidium) vorgegeben aktuellen wie vormaligen Bedingungen für Entscheiden von Erhalt oder Zerstören geschützter Sachen zugunsten welcher seitens von wem erklärten höheren Ziele unter Verlust der Schutzsachen.",
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"refusal_reasons": "§2.1 Keine öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgabe\r\n§2.2.3 Organe der Rechtspflege\r\n§ 3.3 Keine amtliche Information\r\n§4 Schutz öffentlicher Belange\r\n§4.1.1 Internationale Beziehungen\r\n§4.1.2 Äußere und öffentliche Sicherheit\r\n§4.1.3 Kontrollbehörden u.ä.\r\n§4.1.4 Finanzkontrolle\r\n§4.1.5 Strafrechtliches Verfahren\r\n§4.1.6 Vertraulichkeit von Beratungen\r\n§4.1.7 Eigenverantwortung der Landesregierung\r\n§4.1.8 Vertraulichkeit des Austauschs\r\n§4.1.9 Interessen informationspflichtigen Stellen in der Wirtschaft\r\n§4.1.10 Vertraulichkeit einer Person\r\n§4.1.11 Öffentliche Schulen\r\n§4.2 Verschlusssache\r\n§5 Schutz personenbezogener Daten\r\n§6 Schutz geistigen Eigentums und Betriebs-/Geschäftsgeheimnisse\r\n§ 7.1.S. Behörde ist nicht zur Verfügung über Information berechtigt",
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"letter_start": "Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:",
"letter_end": "Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n\r\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n\r\nUnter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n\r\nDer Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
"last_modified_at": "2012-09-01",
"refusal_reasons": "§3.1.a.aa: nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen oder militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr\r\n§3.1.a.bb: nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratung von Behörden berührt oder eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit\r\n§3.1.b: laufendes Verfahren\r\n§3.1.c: fiskalische Interessen der um Auskunft ersuchten Stelle sind beeinträchtigt oder Dienstgeheimnisse verletzt\r\n§3.1.d: Informationen sind im Rahmen einer Dienstleistung entstanden, die die Stelle auf Grund einer privatrechtlichen Vereinbarung außerhalb des ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbereichs des Verbraucherschutzes erbracht hat\r\n§3.1.e: Informationen sind vor mehr als fünf Jahren entstanden\r\n§3.2.a: Schutz personenbezogener Daten\r\n§3.2.b: Schutz des geistigen Eigentums, insbesondere Urheberrechte\r\n§3.2.c: Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen wettbewerbsrelevanten Informationen\r\n§3.2.d: Meldungen oder Unterrichtungen über vorschriftswidrige Erzeugnisse\r\n§4.1: Antrag ist nicht hinreichend bestimmt\r\n§4.3.1: Entwürfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten und Beschlüsse zu Vorbereitung von Entscheidungen\r\n§4.3.2: vertraulich übermittelte oder erhobene Informationen\r\n§4.3.3: behördliche Maßnahmen würde gefährdet\r\n§4.3.4: Durch die Bearbeitung des Antrags würde die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Behörde beeinträchtigt\r\n§4.3.5: noch nicht abschließend ausgewerteten Daten\r\n§4.4: missbräuchlich gestellter Antrag\r\n§4.5: Information bereits verfügbar in allgemein zugänglichen Quellen",
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"letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nM.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"refusal_reasons": "§8.1.1: nachteilige Auswirkungen auf die internationalen Beziehungen, die Verteidigung oder bedeutsame Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit\r\n§8.1.2: nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratungen von informationspflichtigen Stellen im Sinne des § 2 Abs. 1\r\n§8.1.3: nachteilige Auswirkungen auf die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens, den Anspruch einer Person auf ein faires Verfahren oder die Durchführung strafrechtlicher, ordnungswidrigkeitenrechtlicher oder disziplinarrechtlicher Ermittlungen\r\n§8.1.4: nachteilige Auswirkungen auf den Zustand der Umwelt und ihrer Bestandteile im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1 oder Schutzgüter im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 6,\r\n§8.2.1: Antrag ist offensichtlich missbräuchlich gestellt worden\r\n§8.2.2. Antrag bezieht sich auf interne Mitteilungen der informationspflichtigen Stellen im Sinne des § 2 Abs. 1\r\n§8.2.3: Antrag wurde bei einer Stelle, die nicht über die Umweltinformationen verfügt, gestellt und kann sofern er nicht nach § 4 Abs. 3 weitergeleitet werden kann\r\n§8.2.4. Antrag bezieht sich auf die Zugänglichmachung von Material, das gerade vervollständigt wird, noch nicht abgeschlossener Schriftstücke oder noch nicht aufbereiteter Daten\r\n§8.2.5. Antrag ist zu unbestimmt und auf Aufforderung der informationspflichtigen Stelle nach § 4 Abs. 2 nicht innerhalb einer angemessenen Frist präzisiert worden\r\n§9.1.1 das Bekanntgeben der Informationen personenbezogene Daten offenbart und dadurch Interessen der Betroffenen beeinträchtigt wird\r\n§9.1.2 Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere Urheberrechte, durch das Zugänglichmachen von Umweltinformationen verletzt\r\n§9.1.3 Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse oder Informationen, die dem Steuergeheimnis oder dem Statistikgeheimnis unterliegen\r\n§9.2 Umweltinformationen privater Dritter deren Offenbarung nachteilige Auswirkungen auf die Interessen der Dritten hätte",
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"content": "Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\n1.\r\nZugang zu allen Akten in Bezug auf ideelle Schutzinteressen einschließlich \"Zumutbarkeitsverfahren\":\r\n \r\nAm Schlossberg 45 Heidelberg = zerstörter (überbauter) denkmalgeschützter \"Garten Villa Remler\" (siehe \"google maps street view\") als Bestandteil der \"geschützte Sachgesamtheit Villa Remler\" von außergewöhnlich hoher bzw. höchster baukultureller Bedeutung als Bauzeugnis der Heidelberger Romantik - hier bauliche Umsetzung der Ideen der Freimaurerlehre als ein Ursprung der Aufklärung und deren freiheitlichen Prinzipien, sowie alle Stellungnahmen des Fachamtes \"Landesdenkmalamt Baden-Württemberg\" (LAD BW) hierzu. \r\n\r\n2.\r\nZugang zur Bauakte im Zusammenhang der Zerstörung:\r\n \r\nAm Schlossberg 43 Heidelberg = abgerissenes Barockhaus 17.- 18. Jhdt. am Schlossaufgang = Wirkungsort von Hannah Arendt (\"Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft\") mit ideell-geisteswissenschaftlicher und baukultureller Bedeutung, auf welche der Stadthistoriker Ludwig Merz die Heidelberger Bauverwaltung eindringlich wiederholt hinwies mit Forderung, das bedeutende Baudenkmal vor Abbruch für die interessierte Öffentlichkeit zu dokumentieren. \r\n\r\n3.\r\nZugang zur Bauakte und Schriftverkehr:\r\n\r\nAm Schlossberg 49 Heidelberg = mit letzte originale historische Straßenlaterne Heidelbergs nebst einer weiteren in der Unteren Neckarstraße 76. In beiden Fällen verlangte die Stadt Heidelberg von den Hauseigentümern deren Abhängen im Austauch gegen moderne Beleuchtungskörper. Informationszugang zum Verbleib aller historischen Beleuchtungskörper in der Altstdt Heidelberg nebst aller historischen emaillierten originalen Straßenschilder (Straßennamen). \r\n\r\n4.\r\nZugang zu den Stellungsnahmen der Fachämter LAD und aller aktuellen wie vormaligen Beiräte:\r\n\r\nNeubau Terrassenhaus Schloss-Wolfsbrunnenweg 18 in Bezug auf dessen Wirkung im geschützten historischen Erscheinungsbild des Heidelberger Schlossgartens direkt oberhalb \"Grosse Grotte\". Einblick in das denkmalrechtliche Zumutbarkeitsverfahren diesbezüglich. \r\n\r\n5.\r\nZugang zu den Stellungnahmen der Fachämter LAD und aller aktuellen wie vormaligen Beiräte:\r\n\r\nGroßplastik \"Pferd mit Besen\" ohne erkennbaren historischen Bezug direkt an der Anlage \"Vater Rhein\" im Schlossgarten Heidelberg. \r\n\r\n6.\r\nZugang zu allen denkmalrechtlichen Zumutbarkeitsverfahren der Stadt Heidelberg einschließlich den von der Höheren Denkmalschutzbehörde (Regierungspräsidium) vorgegeben aktuellen wie vormaligen Bedingungen für Entscheiden von Erhalt oder Zerstören geschützter Sachen zugunsten welcher seitens von wem erklärten höheren Ziele unter Verlust der Schutzsachen.\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. \r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n<Information-entfernt> <Information-entfernt>\n\n\n\n\nAnfragenr: 288694\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/288694/\n\nPostanschrift\n<Information-entfernt> <Information-entfernt>\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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"content": "Guten Tag,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage „Denkmalschutz u.a. Nahbereich \"Schloss Heidelberg\"“ vom 20.09.2023 (#288694) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n<Information-entfernt> <Information-entfernt>\r\n\r\n-------- Weitergeleitete Nachricht --------\r\n> Betreff: \tDenkmalschutz u.a. Nahbereich \"Schloss Heidelberg\" [#288694]\r\n> Datum: \t20. 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Informationszugang zum Verbleib aller historischen Beleuchtungskörper in der Altstdt Heidelberg nebst aller historischen emaillierten originalen Straßenschilder (Straßennamen). \r\n> \r\n> 4.\r\n> Zugang zu den Stellungsnahmen der Fachämter LAD und aller aktuellen wie vormaligen Beiräte:\r\n> \r\n> Neubau Terrassenhaus Schloss-Wolfsbrunnenweg 18 in Bezug auf dessen Wirkung im geschützten historischen Erscheinungsbild des Heidelberger Schlossgartens direkt oberhalb \"Grosse Grotte\". Einblick in das denkmalrechtliche Zumutbarkeitsverfahren diesbezüglich. \r\n> \r\n> 5.\r\n> Zugang zu den Stellungnahmen der Fachämter LAD und aller aktuellen wie vormaligen Beiräte:\r\n> \r\n> Großplastik \"Pferd mit Besen\" ohne erkennbaren historischen Bezug direkt an der Anlage \"Vater Rhein\" im Schlossgarten Heidelberg. \r\n> \r\n> 6.\r\n> Zugang zu allen denkmalrechtlichen Zumutbarkeitsverfahren der Stadt Heidelberg einschließlich den von der Höheren Denkmalschutzbehörde (Regierungspräsidium) vorgegeben aktuellen wie vormaligen Bedingungen für Entscheiden von Erhalt oder Zerstören geschützter Sachen zugunsten welcher seitens von wem erklärten höheren Ziele unter Verlust der Schutzsachen.\r\n> \r\n> Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.\r\n> \r\n> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. 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September 2023, 14:02\r\n> Von: \t\"<Information-entfernt> <Information-entfernt>\" <<Name und E-Mail-Adresse>>\r\n> An: \t\"Stadt Heidelberg\" <<Name und E-Mail-Adresse>>\r\n>\r\n> Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG\r\n> \r\n> Guten Tag, \r\n> \r\n> bitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n> \r\n> 1.\r\n> Zugang zu allen Akten in Bezug auf ideelle Schutzinteressen einschließlich \"Zumutbarkeitsverfahren\":\r\n> \r\n> Am Schlossberg 45 Heidelberg = zerstörter (überbauter) denkmalgeschützter \"Garten Villa Remler\" (siehe \"google maps street view\") als Bestandteil der \"geschützte Sachgesamtheit Villa Remler\" von außergewöhnlich hoher bzw. höchster baukultureller Bedeutung als Bauzeugnis der Heidelberger Romantik - hier bauliche Umsetzung der Ideen der Freimaurerlehre als ein Ursprung der Aufklärung und deren freiheitlichen Prinzipien, sowie alle Stellungnahmen des Fachamtes \"Landesdenkmalamt Baden-Württemberg\" (LAD BW) hierzu. \r\n> \r\n> 2.\r\n> Zugang zur Bauakte im Zusammenhang der Zerstörung:\r\n> \r\n> Am Schlossberg 43 Heidelberg = abgerissenes Barockhaus 17.- 18. Jhdt. am Schlossaufgang = Wirkungsort von Hannah Arendt (\"Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft\") mit ideell-geisteswissenschaftlicher und baukultureller Bedeutung, auf welche der Stadthistoriker Ludwig Merz die Heidelberger Bauverwaltung eindringlich wiederholt hinwies mit Forderung, das bedeutende Baudenkmal vor Abbruch für die interessierte Öffentlichkeit zu dokumentieren. \r\n> \r\n> 3.\r\n> Zugang zur Bauakte und Schriftverkehr:\r\n> \r\n> Am Schlossberg 49 Heidelberg = mit letzte originale historische Straßenlaterne Heidelbergs nebst einer weiteren in der Unteren Neckarstraße 76. In beiden Fällen verlangte die Stadt Heidelberg von den Hauseigentümern deren Abhängen im Austauch gegen moderne Beleuchtungskörper. 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Einblick in das denkmalrechtliche Zumutbarkeitsverfahren diesbezüglich. \r\n> \r\n> 5.\r\n> Zugang zu den Stellungnahmen der Fachämter LAD und aller aktuellen wie vormaligen Beiräte:\r\n> \r\n> Großplastik \"Pferd mit Besen\" ohne erkennbaren historischen Bezug direkt an der Anlage \"Vater Rhein\" im Schlossgarten Heidelberg. \r\n> \r\n> 6.\r\n> Zugang zu allen denkmalrechtlichen Zumutbarkeitsverfahren der Stadt Heidelberg einschließlich den von der Höheren Denkmalschutzbehörde (Regierungspräsidium) vorgegeben aktuellen wie vormaligen Bedingungen für Entscheiden von Erhalt oder Zerstören geschützter Sachen zugunsten welcher seitens von wem erklärten höheren Ziele unter Verlust der Schutzsachen.\r\n> \r\n> Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.\r\n> \r\n> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. \r\n> \r\n> Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n> \r\n> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n> \r\n> Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. 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">\r\n>\r\n> Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG\r\n> \r\n> Guten Tag, \r\n> \r\n> bitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n> \r\n> 1.\r\n> Zugang zu allen Akten in Bezug auf ideelle Schutzinteressen einschließlich \"Zumutbarkeitsverfahren\":\r\n> \r\n> Am Schlossberg 45 Heidelberg = zerstörter (überbauter) denkmalgeschützter \"Garten Villa Remler\" (siehe \"google maps street view\") als Bestandteil der \"geschützte Sachgesamtheit Villa Remler\" von außergewöhnlich hoher bzw. höchster baukultureller Bedeutung als Bauzeugnis der Heidelberger Romantik - hier bauliche Umsetzung der Ideen der Freimaurerlehre als ein Ursprung der Aufklärung und deren freiheitlichen Prinzipien, sowie alle Stellungnahmen des Fachamtes \"Landesdenkmalamt Baden-Württemberg\" (LAD BW) hierzu. \r\n> \r\n> 2.\r\n> Zugang zur Bauakte im Zusammenhang der Zerstörung:\r\n> \r\n> Am Schlossberg 43 Heidelberg = abgerissenes Barockhaus 17.- 18. Jhdt. am Schlossaufgang = Wirkungsort von Hannah Arendt (\"Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft\") mit ideell-geisteswissenschaftlicher und baukultureller Bedeutung, auf welche der Stadthistoriker Ludwig Merz die Heidelberger Bauverwaltung eindringlich wiederholt hinwies mit Forderung, das bedeutende Baudenkmal vor Abbruch für die interessierte Öffentlichkeit zu dokumentieren. \r\n> \r\n> 3.\r\n> Zugang zur Bauakte und Schriftverkehr:\r\n> \r\n> Am Schlossberg 49 Heidelberg = mit letzte originale historische Straßenlaterne Heidelbergs nebst einer weiteren in der Unteren Neckarstraße 76. In beiden Fällen verlangte die Stadt Heidelberg von den Hauseigentümern deren Abhängen im Austauch gegen moderne Beleuchtungskörper. Informationszugang zum Verbleib aller historischen Beleuchtungskörper in der Altstdt Heidelberg nebst aller historischen emaillierten originalen Straßenschilder (Straßennamen). \r\n> \r\n> 4.\r\n> Zugang zu den Stellungsnahmen der Fachämter LAD und aller aktuellen wie vormaligen Beiräte:\r\n> \r\n> Neubau Terrassenhaus Schloss-Wolfsbrunnenweg 18 in Bezug auf dessen Wirkung im geschützten historischen Erscheinungsbild des Heidelberger Schlossgartens direkt oberhalb \"Grosse Grotte\". Einblick in das denkmalrechtliche Zumutbarkeitsverfahren diesbezüglich. \r\n> \r\n> 5.\r\n> Zugang zu den Stellungnahmen der Fachämter LAD und aller aktuellen wie vormaligen Beiräte:\r\n> \r\n> Großplastik \"Pferd mit Besen\" ohne erkennbaren historischen Bezug direkt an der Anlage \"Vater Rhein\" im Schlossgarten Heidelberg. \r\n> \r\n> 6.\r\n> Zugang zu allen denkmalrechtlichen Zumutbarkeitsverfahren der Stadt Heidelberg einschließlich den von der Höheren Denkmalschutzbehörde (Regierungspräsidium) vorgegeben aktuellen wie vormaligen Bedingungen für Entscheiden von Erhalt oder Zerstören geschützter Sachen zugunsten welcher seitens von wem erklärten höheren Ziele unter Verlust der Schutzsachen.\r\n> \r\n> Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.\r\n> \r\n> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. \r\n> \r\n> Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n> \r\n> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n> \r\n> Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!\r\n> \r\n> Mit freundlichen Grüßen\r\n> \r\n> <Information-entfernt> <Information-entfernt>\r\n> \r\n> \r\n> \r\n> \r\n> Anfragenr: 288694\r\n> Antwort an: <"
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