GET /api/v1/request/289916/?format=api
HTTP 200 OK
Allow: GET, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept

{
    "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/289916/?format=api",
    "id": 289916,
    "url": "/anfrage/oeffentlich-kommunizierte-missachtung-richtlinien-und-weisungen-fuer-polizeiliche-verkehrsueberwachung/",
    "jurisdiction": "https://fragdenstaat.de/api/v1/jurisdiction/92/?format=api",
    "is_foi": true,
    "checked": false,
    "refusal_reason": "",
    "costs": 0.0,
    "public": true,
    "law": {
        "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/law/120/?format=api",
        "id": 120,
        "name": "Datenschutz-, Umwelt- und Verbraucherinformationsgesetz Bayern (BayDSG, BayUIG, VIG)",
        "slug": "bayuig-vig-bayern",
        "description": "Bayerisches Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz",
        "long_description": "[Rechtsprechung](http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/detail.php?template=rechtsprechungsdb_erg_d&sort=datum&order=desc&gerichte_title=&title=&sm[title]=tablescan&datum_von=&datum_bis=&art2_title=&vt_db=&sm[vt_db]=fulltext_all&rechtsgrundlage_db_title[]=bb1.c.341911.de&max=)",
        "law_type": "",
        "created": null,
        "request_note": "In Bayern gibt es bisher [kein Informationsfreiheitsgesetz](https://fragdenstaat.de/ifg-stand/). Sie können trotzdem eine Anfrage an die Behörde senden. Dazu müssen Sie allerdings (nur in Bayern) angeben, warum Sie die Information anfragen und ein berechtigtes Interesse nachweisen (z.B. persönliche Betroffenheit, eigene Forschung, politisches Engagement). Wenn Sie nach Umweltinformationen fragen, ist dies nicht nötig.\r\n\r\nFragen Sie [Ihre/n Abgeordnete/n](http://www.abgeordnetenwatch.de/bayern-1407-0.html), wann es ein Informationsfreiheitsgesetz in Bayern geben wird!",
        "request_note_html": "<p>In Bayern gibt es bisher <a href=\"https://fragdenstaat.de/ifg-stand/\">kein Informationsfreiheitsgesetz</a>. Sie können trotzdem eine Anfrage an die Behörde senden. Dazu müssen Sie allerdings (nur in Bayern) angeben, warum Sie die Information anfragen und ein berechtigtes Interesse nachweisen (z.B. persönliche Betroffenheit, eigene Forschung, politisches Engagement). Wenn Sie nach Umweltinformationen fragen, ist dies nicht nötig.</p>\n<p>Fragen Sie <a href=\"http://www.abgeordnetenwatch.de/bayern-1407-0.html\">Ihre/n Abgeordnete/n</a>, wann es ein Informationsfreiheitsgesetz in Bayern geben wird!</p>",
        "meta": true,
        "site_url": "https://fragdenstaat.de/gesetz/bayuig-vig-bayern/",
        "jurisdiction": "https://fragdenstaat.de/api/v1/jurisdiction/92/?format=api",
        "email_only": true,
        "mediator": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/15890/?format=api",
        "priority": 3,
        "url": "",
        "max_response_time": 1,
        "requires_signature": false,
        "max_response_time_unit": "month_de",
        "letter_start": "Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:",
        "letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.\r\nSollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. \r\n\r\nIch verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
        "last_modified_at": null,
        "refusal_reasons": "",
        "combined": [
            "https://fragdenstaat.de/api/v1/law/119/?format=api",
            "https://fragdenstaat.de/api/v1/law/3/?format=api",
            "https://fragdenstaat.de/api/v1/law/170/?format=api"
        ]
    },
    "description": "gemäß Ihrer Antwort auf die Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Inge Aures SPD vom 08.02.2023(Drucksache 18 / 27948) bestehen eindeutige Richtlinien und Weisungen zum Umgang mit Behinderungen und Gefährdungen durch regelwidrig abgestellte Fahrzeuge.\r\n\r\nhttps://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/18_0027948.pdf\r\n\r\nDiese Regelungen sind im Regelfall umzusetzen. Das Opportunitätsprinzip ermöglicht bei Ordnungswidrigkeiten lediglich im Einzelfall (!) und nur bei Verwarngeld bis 55 (!) Euro von einer schriftlichen Verwarnung abzusehen. Auch für das Abschleppen definieren Sie klare Regelfälle.\r\n\r\nRegelmäßig erlebe aber ich und zahlreiche weitere Bürger, dass das Opportunitätsprinzip offenbar im Übermaß genutzt wird um gegen Behinderungen und Gefährdungen großzügig nicht zu ahnden. Dies geht zu Lasten der öffentlichen Sicherheit & Ordnung, insbesondere schwächerer und ungeschützter Verkehrsteilnehmer, bestätigt Verursacher in ihrem Fehlverhalten und hat zudem eine negative Vorbildfunktion.\r\n\r\nSowohl Polizei als auch KVÜ sind nach meiner Wahrnehmung aber nicht bereit diesen Missstand anzuerkennen geschweige denn abzustellen.\r\n\r\nBesonders krass stoßen mir daher nun zwei öffentlich kommunizierte Duldungen einer Behinderung auf einem Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) in Augsburg (1) sowie einer durch eine Fahrradstreife erkannte und nicht beseitigte Gefährdung (!) auf einem Fahrradstreifen in München (2) auf.\r\n\r\nQuellen:\r\n(1)\r\nEin Anrufer teilt uns mit, dass in #Augsburg ein Pkw direkt auf dem Fußgängerüberweg parkt. Eine Streife fährt gerade an die Örtlichkeit. #Polizei110\r\nhttps://twitter.com/PolizeiBayern/status/1708456717183311873\r\n\r\nDer Falschparker wurde verwarnt. Ein Überqueren ist möglich und nicht der gesamte Überweg blockiert.\r\nhttps://twitter.com/PolizeiBayern/status/1708463199530476001\r\n\r\n(2)\r\nhttps://www.youtube.com/watch?v=MM3B9Obrj3w (ab Minute 3:55)\r\n\r\nDer Umgang mit beiden Situationen widerspricht krass der StVO, dem Ordnungswidrigkeitenrecht sowie, wie eingangs erwähnt der Weisungslage aus Ihrem Haus.\r\n\r\nDaher meine Fragen:\r\n- Ist Ihnen bewusst, dass durch Ordnungsbehörden das Opportunitätsprinzip über die Maßen hinaus ausgedehnt wird um offenbar auch die Ahndung von erheblichen Behinderungen und Gefährdungen zu umgehen?\r\n- Welche Maßnahmen ergreifen Sie um die Ordnungsbehörden wirksam zur Umsetzung der gültigen Weisungslage zu bewegen?\r\n- Auf welcher Grundlage verweigert die Polizei München bei Verkehrsbehinderungen im 5/8m Bereich grundsätzlich das Abschleppen? (So mehrfach kommuniziert durch 110 und Streifenbeamte)\r\n- Welche Handhabe habe ich als Bürger, wenn mir trotz gerechtfertigter Beschwerde mit den Todschlagargumenten Opportunitätsprinzip & Einzelfallentscheidung entgegnet wird?",
    "redacted_description": [
        [
            false,
            "gemäß Ihrer Antwort auf die Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Inge Aures SPD vom 08.02.2023(Drucksache 18 / 27948) bestehen eindeutige Richtlinien und Weisungen zum Umgang mit Behinderungen und Gefährdungen durch regelwidrig abgestellte Fahrzeuge.\r\n\r\nhttps://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/18_0027948.pdf\r\n\r\nDiese Regelungen sind im Regelfall umzusetzen. Das Opportunitätsprinzip ermöglicht bei Ordnungswidrigkeiten lediglich im Einzelfall (!) und nur bei Verwarngeld bis 55 (!) Euro von einer schriftlichen Verwarnung abzusehen. Auch für das Abschleppen definieren Sie klare Regelfälle.\r\n\r\nRegelmäßig erlebe aber ich und zahlreiche weitere Bürger, dass das Opportunitätsprinzip offenbar im Übermaß genutzt wird um gegen Behinderungen und Gefährdungen großzügig nicht zu ahnden. Dies geht zu Lasten der öffentlichen Sicherheit & Ordnung, insbesondere schwächerer und ungeschützter Verkehrsteilnehmer, bestätigt Verursacher in ihrem Fehlverhalten und hat zudem eine negative Vorbildfunktion.\r\n\r\nSowohl Polizei als auch KVÜ sind nach meiner Wahrnehmung aber nicht bereit diesen Missstand anzuerkennen geschweige denn abzustellen.\r\n\r\nBesonders krass stoßen mir daher nun zwei öffentlich kommunizierte Duldungen einer Behinderung auf einem Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) in Augsburg (1) sowie einer durch eine Fahrradstreife erkannte und nicht beseitigte Gefährdung (!) auf einem Fahrradstreifen in München (2) auf.\r\n\r\nQuellen:\r\n(1)\r\nEin Anrufer teilt uns mit, dass in #Augsburg ein Pkw direkt auf dem Fußgängerüberweg parkt. Eine Streife fährt gerade an die Örtlichkeit. #Polizei110\r\nhttps://twitter.com/PolizeiBayern/status/1708456717183311873\r\n\r\nDer Falschparker wurde verwarnt. Ein Überqueren ist möglich und nicht der gesamte Überweg blockiert.\r\nhttps://twitter.com/PolizeiBayern/status/1708463199530476001\r\n\r\n(2)\r\nhttps://www.youtube.com/watch?v=MM3B9Obrj3w (ab Minute 3:55)\r\n\r\nDer Umgang mit beiden Situationen widerspricht krass der StVO, dem Ordnungswidrigkeitenrecht sowie, wie eingangs erwähnt der Weisungslage aus Ihrem Haus.\r\n\r\nDaher meine Fragen:\r\n- Ist Ihnen bewusst, dass durch Ordnungsbehörden das Opportunitätsprinzip über die Maßen hinaus ausgedehnt wird um offenbar auch die Ahndung von erheblichen Behinderungen und Gefährdungen zu umgehen?\r\n- Welche Maßnahmen ergreifen Sie um die Ordnungsbehörden wirksam zur Umsetzung der gültigen Weisungslage zu bewegen?\r\n- Auf welcher Grundlage verweigert die Polizei München bei Verkehrsbehinderungen im 5/8m Bereich grundsätzlich das Abschleppen? (So mehrfach kommuniziert durch 110 und Streifenbeamte)\r\n- Welche Handhabe habe ich als Bürger, wenn mir trotz gerechtfertigter Beschwerde mit den Todschlagargumenten Opportunitätsprinzip & Einzelfallentscheidung entgegnet wird?"
        ]
    ],
    "summary": "",
    "same_as_count": 0,
    "same_as": null,
    "due_date": "2023-11-14T00:00:00+01:00",
    "resolved_on": null,
    "last_message": "2023-12-05T17:05:08+01:00",
    "created_at": "2023-10-10T14:31:12.328742+02:00",
    "last_modified_at": "2024-01-07T13:39:21.824385+01:00",
    "status": "resolved",
    "public_body": {
        "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/11208/?format=api",
        "id": 11208,
        "name": "Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration",
        "slug": "bayerisches-staatsministerium-des-innern-fur-bau-und-verkehr",
        "other_names": "innenministerium bayern\r\nBayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr",
        "description": "",
        "url": "http://www.stmi.bayern.de",
        "parent": null,
        "root": null,
        "depth": 0,
        "classification": {
            "id": 118,
            "name": "Ministerium",
            "slug": "ministerium",
            "depth": 1
        },
        "categories": [
            {
                "id": 7,
                "name": "Inneres",
                "slug": "inneres",
                "is_topic": true,
                "depth": 1
            },
            {
                "id": 200,
                "name": "Integration",
                "slug": "integration",
                "is_topic": true,
                "depth": 1
            }
        ],
        "email": "poststelle@stmi.bayern.de",
        "contact": "Tel:+49 (0)89 2192-01 Fax:+49 (0)89 2192-12225",
        "address": "Odeonsplatz 3 80539 München",
        "fax": "+4989219212225",
        "request_note": "",
        "number_of_requests": 267,
        "site_url": "https://fragdenstaat.de/behoerde/11208/bayerisches-staatsministerium-des-innern-fur-bau-und-verkehr/",
        "request_note_html": "",
        "jurisdiction": {
            "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/jurisdiction/92/?format=api",
            "id": 92,
            "name": "Bayern",
            "rank": 2,
            "description": "",
            "slug": "bayern",
            "site_url": "https://fragdenstaat.de/zustaendigkeit/bayern/",
            "region": "https://fragdenstaat.de/api/v1/georegion/10/?format=api",
            "last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.422979+01:00"
        },
        "laws": [
            {
                "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/law/120/?format=api",
                "id": 120,
                "name": "Datenschutz-, Umwelt- und Verbraucherinformationsgesetz Bayern (BayDSG, BayUIG, VIG)",
                "slug": "bayuig-vig-bayern",
                "description": "Bayerisches Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz",
                "long_description": "[Rechtsprechung](http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/detail.php?template=rechtsprechungsdb_erg_d&sort=datum&order=desc&gerichte_title=&title=&sm[title]=tablescan&datum_von=&datum_bis=&art2_title=&vt_db=&sm[vt_db]=fulltext_all&rechtsgrundlage_db_title[]=bb1.c.341911.de&max=)",
                "law_type": "",
                "created": null,
                "request_note": "In Bayern gibt es bisher [kein Informationsfreiheitsgesetz](https://fragdenstaat.de/ifg-stand/). Sie können trotzdem eine Anfrage an die Behörde senden. Dazu müssen Sie allerdings (nur in Bayern) angeben, warum Sie die Information anfragen und ein berechtigtes Interesse nachweisen (z.B. persönliche Betroffenheit, eigene Forschung, politisches Engagement). Wenn Sie nach Umweltinformationen fragen, ist dies nicht nötig.\r\n\r\nFragen Sie [Ihre/n Abgeordnete/n](http://www.abgeordnetenwatch.de/bayern-1407-0.html), wann es ein Informationsfreiheitsgesetz in Bayern geben wird!",
                "request_note_html": "<p>In Bayern gibt es bisher <a href=\"https://fragdenstaat.de/ifg-stand/\">kein Informationsfreiheitsgesetz</a>. Sie können trotzdem eine Anfrage an die Behörde senden. Dazu müssen Sie allerdings (nur in Bayern) angeben, warum Sie die Information anfragen und ein berechtigtes Interesse nachweisen (z.B. persönliche Betroffenheit, eigene Forschung, politisches Engagement). Wenn Sie nach Umweltinformationen fragen, ist dies nicht nötig.</p>\n<p>Fragen Sie <a href=\"http://www.abgeordnetenwatch.de/bayern-1407-0.html\">Ihre/n Abgeordnete/n</a>, wann es ein Informationsfreiheitsgesetz in Bayern geben wird!</p>",
                "meta": true,
                "site_url": "https://fragdenstaat.de/gesetz/bayuig-vig-bayern/",
                "jurisdiction": "https://fragdenstaat.de/api/v1/jurisdiction/92/?format=api",
                "email_only": true,
                "mediator": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/15890/?format=api",
                "priority": 3,
                "url": "",
                "max_response_time": 1,
                "requires_signature": false,
                "max_response_time_unit": "month_de",
                "letter_start": "Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:",
                "letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.\r\nSollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. \r\n\r\nIch verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
                "last_modified_at": null,
                "refusal_reasons": "",
                "combined": [
                    "https://fragdenstaat.de/api/v1/law/119/?format=api",
                    "https://fragdenstaat.de/api/v1/law/3/?format=api",
                    "https://fragdenstaat.de/api/v1/law/170/?format=api"
                ]
            },
            {
                "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/law/166/?format=api",
                "id": 166,
                "name": "Bayerisches Pressegesetz (BayPrG)",
                "slug": "bayerisches-pressegesetz-bayprg",
                "description": "",
                "long_description": "",
                "law_type": "Presserecht",
                "created": "2000-04-19",
                "request_note": "Presseanfragen können nur von Journalist*innen gestellt werden. Bitte fügen Sie Ihrer Anfrage einen Nachweis über Ihre journalistische Tätigkeit bei (z.B. Presseausweis). Bitte denken Sie daran, eine kurze Einleitung zu Ihrer Anfrage zu schreiben.",
                "request_note_html": "<p>Presseanfragen können nur von Journalist*innen gestellt werden. Bitte fügen Sie Ihrer Anfrage einen Nachweis über Ihre journalistische Tätigkeit bei (z.B. Presseausweis). Bitte denken Sie daran, eine kurze Einleitung zu Ihrer Anfrage zu schreiben.</p>",
                "meta": false,
                "site_url": "https://fragdenstaat.de/gesetz/bayerisches-pressegesetz-bayprg/",
                "jurisdiction": "https://fragdenstaat.de/api/v1/jurisdiction/92/?format=api",
                "email_only": true,
                "mediator": null,
                "priority": 4,
                "url": "https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayPrG/true",
                "max_response_time": 5,
                "requires_signature": false,
                "max_response_time_unit": "working_day",
                "letter_start": "Presseanfrage\r\n\r\nGuten Tag,",
                "letter_end": "Ich weise darauf hin, dass Sie nach Art 4 Abs. 1 BayPrG zur Auskunft verpflichtet sind. Die Norm verleiht Presseangehörigen einen Anspruch auf Auskunft gegenüber Behörden (vgl. VG Ansbach, Beschluss vom 2. November 2023 – AN 14 E 23.1992; zur möglichen Geltung gegenüber juristischen Personen des Privatrechts siehe BGH, Urteil vom 16.03.2017 – I ZR 13/16).\r\n\r\nVerweigerungsgründe, die der Erteilung der Auskunft entgegenstehen, sind nicht ersichtlich.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort innerhalb einer Woche. Sollten Sie mehr Zeit benötigen, geben Sie bitte kurz Bescheid.\r\n\r\nVielen Dank im Voraus!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
                "last_modified_at": "2019-03-26",
                "refusal_reasons": "",
                "combined": []
            },
            {
                "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/law/119/?format=api",
                "id": 119,
                "name": "Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG)",
                "slug": "bayerisches-umweltinformationsgesetz-bayuig",
                "description": "Bayerisches Umweltinformationsgesetz",
                "long_description": "",
                "law_type": "UIG",
                "created": "2006-12-08",
                "request_note": "",
                "request_note_html": "",
                "meta": false,
                "site_url": "https://fragdenstaat.de/gesetz/bayerisches-umweltinformationsgesetz-bayuig/",
                "jurisdiction": "https://fragdenstaat.de/api/v1/jurisdiction/92/?format=api",
                "email_only": false,
                "mediator": null,
                "priority": 3,
                "url": "https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayUIG",
                "max_response_time": 1,
                "requires_signature": false,
                "max_response_time_unit": "month_de",
                "letter_start": "Antrag nach dem BayUIG\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:",
                "letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nM.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
                "last_modified_at": null,
                "refusal_reasons": "Art. 7 (1) 1. internationalen Beziehungen, die Verteidigung oder die öffentliche Sicherheit,\r\nArt. 7 (1) 2. die Vertraulichkeit der Beratungen von informationspflichtigen Stellen im Sinn des Art. 2 Abs. 1,\r\nArt. 7 (1) 3. die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens, den Anspruch einer Person auf ein faires Verfahren oder die Durchführung strafrechtlicher, ordnungswidrigkeitenrechtlicher oder disziplinarrechtlicher Ermittlungen\r\nArt. 7 (1) 4. nachteilige Auswirkung auf den Zustand der Umwelt und ihre Bestandteile\r\nArt. 7 (2) 1. offensichtlich missbräuchlich\r\nArt. 7 (2) 2. Bezug auf interne Mitteilungen der informationspflichtigen Stellen\r\nArt. 7 (2) 3. nicht über Umweltinformationen verfügt\r\nArt. 7 (2) 4. sich auf das Zugänglichmachen von Material, das gerade vervollständigt wird, von noch nicht abgeschlossenen Schriftstücken oder noch nicht aufbereiteten Daten bezieht\r\nArt. 7 (2) 5. zu unbestimmt ist und auf Aufforderung der informationspflichtigen Stelle nach Art. 4 Abs. 2 nicht innerhalb einer angemessenen Frist präzisiert wird\r\nArt. 8 (1) 1. durch das Bekanntgeben der Informationen personenbezogene Daten offenbart und dadurch schutzwürdige Interessen der Betroffenen beeinträchtigt würden,\r\nArt. 8 (1) 2. Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere Urheberrechte, durch das Zugänglichmachen von Umweltinformationen verletzt würden oder\r\nArt. 8 (1) 3. durch das Bekanntgeben Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zugänglich gemacht würden oder die Informationen dem Steuergeheimnis oder dem Statistikgeheimnis unterliegen,\r\nArt. 8 (2) Umweltinformationen, die private Dritte einer informationspflichtigen Stelle übermittelt haben, ohne rechtlich dazu verpflichtet zu sein oder rechtlich dazu verpflichtet werden zu können, und deren Offenbarung nachteilige Auswirkungen auf die Interessen der Dritten hätte",
                "combined": []
            },
            {
                "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/law/3/?format=api",
                "id": 3,
                "name": "Verbraucherinformationsgesetz (VIG)",
                "slug": "bund-gesetz-zur-verbesserung-der-gesundheitsbezogenen-verbraucherinformation",
                "description": "",
                "long_description": "[Gebührenregelung](https://dejure.org/gesetze/VIG/7.html)\r\n[Rechtsprechung](http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/detail.php?template=rechtsprechungsdb_erg_d&sort=datum&order=desc&gerichte_title=&title=&sm[title]=tablescan&datum_von=&datum_bis=&art2_title=&vt_db=&sm[vt_db]=fulltext_all&rechtsgrundlage_db_title[]=bb1.c.317760.de&rechtsgrundlage_db_title[]=bb1.c.217615.de&max=)",
                "law_type": "VIG",
                "created": "2008-05-01",
                "request_note": "",
                "request_note_html": "",
                "meta": false,
                "site_url": "https://fragdenstaat.de/gesetz/bund-gesetz-zur-verbesserung-der-gesundheitsbezogenen-verbraucherinformation/",
                "jurisdiction": "https://fragdenstaat.de/api/v1/jurisdiction/1/?format=api",
                "email_only": false,
                "mediator": null,
                "priority": 2,
                "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/vig/",
                "max_response_time": 1,
                "requires_signature": false,
                "max_response_time_unit": "month_de",
                "letter_start": "Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:",
                "letter_end": "Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n\r\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n\r\nUnter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n\r\nDer Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
                "last_modified_at": "2012-09-01",
                "refusal_reasons": "§3.1.a.aa: nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen oder militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr\r\n§3.1.a.bb: nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratung von Behörden berührt oder eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit\r\n§3.1.b: laufendes Verfahren\r\n§3.1.c: fiskalische Interessen der um Auskunft ersuchten Stelle sind beeinträchtigt oder Dienstgeheimnisse verletzt\r\n§3.1.d: Informationen sind im Rahmen einer Dienstleistung entstanden, die die Stelle auf Grund einer privatrechtlichen Vereinbarung außerhalb des ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbereichs des Verbraucherschutzes erbracht hat\r\n§3.1.e: Informationen sind vor mehr als fünf Jahren entstanden\r\n§3.2.a: Schutz personenbezogener Daten\r\n§3.2.b: Schutz des geistigen Eigentums, insbesondere Urheberrechte\r\n§3.2.c: Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen wettbewerbsrelevanten Informationen\r\n§3.2.d: Meldungen oder Unterrichtungen über vorschriftswidrige Erzeugnisse\r\n§4.1: Antrag ist nicht hinreichend bestimmt\r\n§4.3.1: Entwürfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten und Beschlüsse zu Vorbereitung von Entscheidungen\r\n§4.3.2: vertraulich übermittelte oder erhobene Informationen\r\n§4.3.3: behördliche Maßnahmen würde gefährdet\r\n§4.3.4: Durch die Bearbeitung des Antrags würde die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Behörde beeinträchtigt\r\n§4.3.5: noch nicht abschließend ausgewerteten Daten\r\n§4.4: missbräuchlich gestellter Antrag\r\n§4.5: Information bereits verfügbar in allgemein zugänglichen Quellen",
                "combined": []
            },
            {
                "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/law/170/?format=api",
                "id": 170,
                "name": "Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG)",
                "slug": "baydsg",
                "description": "",
                "long_description": "",
                "law_type": "Datenschutzrecht",
                "created": "1994-03-01",
                "request_note": "",
                "request_note_html": "",
                "meta": false,
                "site_url": "https://fragdenstaat.de/gesetz/baydsg/",
                "jurisdiction": "https://fragdenstaat.de/api/v1/jurisdiction/92/?format=api",
                "email_only": false,
                "mediator": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/15890/?format=api",
                "priority": 1,
                "url": "https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayDSG/true",
                "max_response_time": 1,
                "requires_signature": false,
                "max_response_time_unit": "month_de",
                "letter_start": "Antrag nach dem BayDSG\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:",
                "letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
                "last_modified_at": "2018-05-15",
                "refusal_reasons": "berechtigtes Interesse nicht vorhanden\r\nentgeltliche Weiterverwendung beabsichtigt\r\nÜbermittlung personenbezogener Daten an nicht öffentliche Stellen unzulässig\r\nBelange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beeinträchtigt\r\nKontroll- und Aufsichtsaufgaben oder sonstige öffentliche oder private Interessen stehen entgegen\r\nBezug auf Verlauf oder auf vertrauliche Inhalte laufender oder abgeschlossener behördeninterner Beratungen\r\nBezug auf Inhalte aus nicht abgeschlossenen Unterlagen\r\nBezug auf noch nicht aufbereitete Daten\r\nunverhältnismäßiger Aufwand\r\nVerschlusssache\r\nBerufs- oder besonderen Amtsgeheimnis\r\npersönlichen Lebensbereich gehörende Geheimnisse\r\nBetriebs- und Geschäftsgeheimnisse",
                "combined": []
            }
        ],
        "regions": [],
        "source_reference": "",
        "alternative_emails": null,
        "wikidata_item": "",
        "extra_data": {},
        "geo": {
            "type": "Point",
            "coordinates": [
                11.5766985013,
                48.1434748
            ]
        }
    },
    "resolution": "refused",
    "slug": "oeffentlich-kommunizierte-missachtung-richtlinien-und-weisungen-fuer-polizeiliche-verkehrsueberwachung",
    "title": "Öffentlich kommunizierte Missachtung Richtlinien und Weisungen für polizeiliche Verkehrsüberwachung",
    "reference": "",
    "user": 573224,
    "project": null,
    "campaign": null,
    "tags": [],
    "messages": [
        {
            "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/841237/?format=api",
            "id": 841237,
            "url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/oeffentlich-kommunizierte-missachtung-richtlinien-und-weisungen-fuer-polizeiliche-verkehrsueberwachung/#nachricht-841237",
            "request": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/289916/?format=api",
            "sent": true,
            "is_response": false,
            "is_postal": false,
            "is_draft": false,
            "kind": "email",
            "is_escalation": false,
            "content_hidden": false,
            "sender_public_body": null,
            "recipient_public_body": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/11208/?format=api",
            "status": "awaiting_response",
            "timestamp": "2023-10-10T14:31:12.362534+02:00",
            "redacted": false,
            "not_publishable": false,
            "attachments": [],
            "subject": "Öffentlich kommunizierte Missachtung Richtlinien und Weisungen für polizeiliche Verkehrsüberwachung [#289916]",
            "content": "Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\ngemäß Ihrer Antwort auf die Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Inge Aures SPD vom 08.02.2023(Drucksache 18 / 27948) bestehen eindeutige Richtlinien und Weisungen zum Umgang mit Behinderungen und Gefährdungen durch regelwidrig abgestellte Fahrzeuge.\r\n\r\nhttps://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/18_0027948.pdf\r\n\r\nDiese Regelungen sind im Regelfall umzusetzen. Das Opportunitätsprinzip ermöglicht bei Ordnungswidrigkeiten lediglich im Einzelfall (!) und nur bei Verwarngeld bis 55 (!) Euro von einer schriftlichen Verwarnung abzusehen. Auch für das Abschleppen definieren Sie klare Regelfälle.\r\n\r\nRegelmäßig erlebe aber ich und zahlreiche weitere Bürger, dass das Opportunitätsprinzip offenbar im Übermaß genutzt wird um gegen Behinderungen und Gefährdungen großzügig nicht zu ahnden. Dies geht zu Lasten der öffentlichen Sicherheit & Ordnung, insbesondere schwächerer und ungeschützter Verkehrsteilnehmer, bestätigt Verursacher in ihrem Fehlverhalten und hat zudem eine negative Vorbildfunktion.\r\n\r\nSowohl Polizei als auch KVÜ sind nach meiner Wahrnehmung aber nicht bereit diesen Missstand anzuerkennen geschweige denn abzustellen.\r\n\r\nBesonders krass stoßen mir daher nun zwei öffentlich kommunizierte Duldungen einer Behinderung auf einem Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) in Augsburg (1) sowie einer durch eine Fahrradstreife erkannte und nicht beseitigte Gefährdung (!) auf einem Fahrradstreifen in München (2) auf.\r\n\r\nQuellen:\r\n(1)\r\nEin Anrufer teilt uns mit, dass in #Augsburg ein Pkw direkt auf dem Fußgängerüberweg parkt. Eine Streife fährt gerade an die Örtlichkeit. #Polizei110\r\nhttps://twitter.com/PolizeiBayern/status/1708456717183311873\r\n\r\nDer Falschparker wurde verwarnt. Ein Überqueren ist möglich und nicht der gesamte Überweg blockiert.\r\nhttps://twitter.com/PolizeiBayern/status/1708463199530476001\r\n\r\n(2)\r\nhttps://www.youtube.com/watch?v=MM3B9Obrj3w (ab Minute 3:55)\r\n\r\nDer Umgang mit beiden Situationen widerspricht krass der StVO, dem Ordnungswidrigkeitenrecht sowie, wie eingangs erwähnt der Weisungslage aus Ihrem Haus.\r\n\r\nDaher meine Fragen:\r\n- Ist Ihnen bewusst, dass durch Ordnungsbehörden das Opportunitätsprinzip über die Maßen hinaus ausgedehnt wird um offenbar auch die Ahndung von erheblichen Behinderungen und Gefährdungen zu umgehen?\r\n- Welche Maßnahmen ergreifen Sie um die Ordnungsbehörden wirksam zur Umsetzung der gültigen Weisungslage zu bewegen?\r\n- Auf welcher Grundlage verweigert die Polizei München bei Verkehrsbehinderungen im 5/8m Bereich grundsätzlich das Abschleppen? (So mehrfach kommuniziert durch 110 und Streifenbeamte)\r\n- Welche Handhabe habe ich als Bürger, wenn mir trotz gerechtfertigter Beschwerde mit den Todschlagargumenten Opportunitätsprinzip & Einzelfallentscheidung entgegnet wird?\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.\r\nSollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. \r\n\r\nIch verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nSimon Knatz\n\n\n\n\nAnfragenr: 289916\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/289916/\n\nPostanschrift\nSimon Knatz\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
            "redacted_subject": [
                [
                    false,
                    "Öffentlich kommunizierte Missachtung Richtlinien und Weisungen für polizeiliche Verkehrsüberwachung [#289916]"
                ]
            ],
            "redacted_content": [
                [
                    false,
                    "Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\ngemäß Ihrer Antwort auf die Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Inge Aures SPD vom 08.02.2023(Drucksache 18 / 27948) bestehen eindeutige Richtlinien und Weisungen zum Umgang mit Behinderungen und Gefährdungen durch regelwidrig abgestellte Fahrzeuge.\r\n\r\nhttps://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/18_0027948.pdf\r\n\r\nDiese Regelungen sind im Regelfall umzusetzen. Das Opportunitätsprinzip ermöglicht bei Ordnungswidrigkeiten lediglich im Einzelfall (!) und nur bei Verwarngeld bis 55 (!) Euro von einer schriftlichen Verwarnung abzusehen. Auch für das Abschleppen definieren Sie klare Regelfälle.\r\n\r\nRegelmäßig erlebe aber ich und zahlreiche weitere Bürger, dass das Opportunitätsprinzip offenbar im Übermaß genutzt wird um gegen Behinderungen und Gefährdungen großzügig nicht zu ahnden. Dies geht zu Lasten der öffentlichen Sicherheit & Ordnung, insbesondere schwächerer und ungeschützter Verkehrsteilnehmer, bestätigt Verursacher in ihrem Fehlverhalten und hat zudem eine negative Vorbildfunktion.\r\n\r\nSowohl Polizei als auch KVÜ sind nach meiner Wahrnehmung aber nicht bereit diesen Missstand anzuerkennen geschweige denn abzustellen.\r\n\r\nBesonders krass stoßen mir daher nun zwei öffentlich kommunizierte Duldungen einer Behinderung auf einem Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) in Augsburg (1) sowie einer durch eine Fahrradstreife erkannte und nicht beseitigte Gefährdung (!) auf einem Fahrradstreifen in München (2) auf.\r\n\r\nQuellen:\r\n(1)\r\nEin Anrufer teilt uns mit, dass in #Augsburg ein Pkw direkt auf dem Fußgängerüberweg parkt. Eine Streife fährt gerade an die Örtlichkeit. #Polizei110\r\nhttps://twitter.com/PolizeiBayern/status/1708456717183311873\r\n\r\nDer Falschparker wurde verwarnt. Ein Überqueren ist möglich und nicht der gesamte Überweg blockiert.\r\nhttps://twitter.com/PolizeiBayern/status/1708463199530476001\r\n\r\n(2)\r\nhttps://www.youtube.com/watch?v=MM3B9Obrj3w (ab Minute 3:55)\r\n\r\nDer Umgang mit beiden Situationen widerspricht krass der StVO, dem Ordnungswidrigkeitenrecht sowie, wie eingangs erwähnt der Weisungslage aus Ihrem Haus.\r\n\r\nDaher meine Fragen:\r\n- Ist Ihnen bewusst, dass durch Ordnungsbehörden das Opportunitätsprinzip über die Maßen hinaus ausgedehnt wird um offenbar auch die Ahndung von erheblichen Behinderungen und Gefährdungen zu umgehen?\r\n- Welche Maßnahmen ergreifen Sie um die Ordnungsbehörden wirksam zur Umsetzung der gültigen Weisungslage zu bewegen?\r\n- Auf welcher Grundlage verweigert die Polizei München bei Verkehrsbehinderungen im 5/8m Bereich grundsätzlich das Abschleppen? (So mehrfach kommuniziert durch 110 und Streifenbeamte)\r\n- Welche Handhabe habe ich als Bürger, wenn mir trotz gerechtfertigter Beschwerde mit den Todschlagargumenten Opportunitätsprinzip & Einzelfallentscheidung entgegnet wird?\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.\r\nSollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. \r\n\r\nIch verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nSimon Knatz\n\n\n\n\nAnfragenr: 289916\nAntwort an: "
                ],
                [
                    true,
                    "<<E-Mail-Adresse>>"
                ],
                [
                    false,
                    "\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\n"
                ],
                [
                    true,
                    "https://fragdenstaat.de/a/289916/"
                ],
                [
                    false,
                    "\n\nPostanschrift\nSimon Knatz\n"
                ],
                [
                    true,
                    "<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>"
                ],
                [
                    false,
                    "\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n"
                ]
            ],
            "sender": "Simon Knatz",
            "status_name": "Warte auf Antwort",
            "last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
        },
        {
            "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/841398/?format=api",
            "id": 841398,
            "url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/oeffentlich-kommunizierte-missachtung-richtlinien-und-weisungen-fuer-polizeiliche-verkehrsueberwachung/#nachricht-841398",
            "request": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/289916/?format=api",
            "sent": true,
            "is_response": true,
            "is_postal": false,
            "is_draft": false,
            "kind": "email",
            "is_escalation": false,
            "content_hidden": false,
            "sender_public_body": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/11208/?format=api",
            "recipient_public_body": null,
            "status": "awaiting_response",
            "timestamp": "2023-10-11T09:01:56+02:00",
            "redacted": false,
            "not_publishable": false,
            "attachments": [],
            "subject": "AW: Öffentlich kommunizierte Missachtung Richtlinien und Weisungen für polizeiliche Verkehrsüberwachung [#289916]",
            "content": "Unser Zeichen: C4-3603-6-514\n\nSehr geehrter Herr Knatz,\n\nvielen Dank für Ihre E-Mail vom 10. Oktober 2023. Die Bearbeitung wird noch etwas Zeit in Anspruch\nnehmen. Wir bitten Sie noch um etwas Geduld.\n\n\nMit freundlichen Grüßen",
            "redacted_subject": [
                [
                    false,
                    "AW: Öffentlich kommunizierte Missachtung Richtlinien und Weisungen für polizeiliche Verkehrsüberwachung [#289916]"
                ]
            ],
            "redacted_content": [
                [
                    false,
                    "Unser Zeichen: C4-3603-6-514\n\nSehr geehrter Herr Knatz,\n\nvielen Dank für Ihre E-Mail vom 10. Oktober 2023. Die Bearbeitung wird noch etwas Zeit in Anspruch\nnehmen. Wir bitten Sie noch um etwas Geduld.\n\n\nMit freundlichen Grüßen"
                ]
            ],
            "sender": "Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration",
            "status_name": "Warte auf Antwort",
            "last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
        },
        {
            "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/851075/?format=api",
            "id": 851075,
            "url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/oeffentlich-kommunizierte-missachtung-richtlinien-und-weisungen-fuer-polizeiliche-verkehrsueberwachung/#nachricht-851075",
            "request": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/289916/?format=api",
            "sent": true,
            "is_response": false,
            "is_postal": false,
            "is_draft": false,
            "kind": "email",
            "is_escalation": false,
            "content_hidden": false,
            "sender_public_body": null,
            "recipient_public_body": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/11208/?format=api",
            "status": null,
            "timestamp": "2023-11-20T12:53:39.807658+01:00",
            "redacted": false,
            "not_publishable": false,
            "attachments": [],
            "subject": "AW: Öffentlich kommunizierte Missachtung Richtlinien und Weisungen für polizeiliche Verkehrsüberwachung [#289916]",
            "content": "Guten Tag,\r\n\r\nin Ihrer Antwort vom 17.11.2023 liefern Sie leider keine Antwort auf meine oben stehenden Fragen.\r\n\r\nDaher frage ich ganz konkret:\r\nAn welcher Stelle kann ich formal Fachaufsichtsbeschwerde zu diesen beiden Fällen einreichen, damit diese tatsächlich inhaltlich und rechtmäßig bearbeitet und beantwortet werden?\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nSimon Knatz\r\n\r\n-------- Weitergeleitete Nachricht --------\r\n> Betreff: \tÖffentlich kommunizierte Missachtung Richtlinien und Weisungen für polizeiliche Verkehrsüberwachung [#289916]\r\n> Datum: \t10. Oktober 2023, 12:31\r\n> Von: \t\"Simon Knatz\" <<Name und E-Mail-Adresse>>\r\n> An: \t\"Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration\" <<Name und E-Mail-Adresse>>\r\n>\r\n> Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG\r\n> \r\n> Guten Tag, \r\n> \r\n> bitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n> \r\n> gemäß Ihrer Antwort auf die Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Inge Aures SPD vom 08.02.2023(Drucksache 18 / 27948) bestehen eindeutige Richtlinien und Weisungen zum Umgang mit Behinderungen und Gefährdungen durch regelwidrig abgestellte Fahrzeuge.\r\n> \r\n> https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/18_0027948.pdf\r\n> \r\n> Diese Regelungen sind im Regelfall umzusetzen. Das Opportunitätsprinzip ermöglicht bei Ordnungswidrigkeiten lediglich im Einzelfall (!) und nur bei Verwarngeld bis 55 (!) Euro von einer schriftlichen Verwarnung abzusehen. Auch für das Abschleppen definieren Sie klare Regelfälle.\r\n> \r\n> Regelmäßig erlebe aber ich und zahlreiche weitere Bürger, dass das Opportunitätsprinzip offenbar im Übermaß genutzt wird um gegen Behinderungen und Gefährdungen großzügig nicht zu ahnden. Dies geht zu Lasten der öffentlichen Sicherheit & Ordnung, insbesondere schwächerer und ungeschützter Verkehrsteilnehmer, bestätigt Verursacher in ihrem Fehlverhalten und hat zudem eine negative Vorbildfunktion.\r\n> \r\n> Sowohl Polizei als auch KVÜ sind nach meiner Wahrnehmung aber nicht bereit diesen Missstand anzuerkennen geschweige denn abzustellen.\r\n> \r\n> Besonders krass stoßen mir daher nun zwei öffentlich kommunizierte Duldungen einer Behinderung auf einem Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) in Augsburg (1) sowie einer durch eine Fahrradstreife erkannte und nicht beseitigte Gefährdung (!) auf einem Fahrradstreifen in München (2) auf.\r\n> \r\n> Quellen:\r\n> (1)\r\n> Ein Anrufer teilt uns mit, dass in #Augsburg ein Pkw direkt auf dem Fußgängerüberweg parkt. Eine Streife fährt gerade an die Örtlichkeit. #Polizei110\r\n> https://twitter.com/PolizeiBayern/status/1708456717183311873\r\n> \r\n> Der Falschparker wurde verwarnt. Ein Überqueren ist möglich und nicht der gesamte Überweg blockiert.\r\n> https://twitter.com/PolizeiBayern/status/1708463199530476001\r\n> \r\n> (2)\r\n> https://www.youtube.com/watch?v=MM3B9Obrj3w (ab Minute 3:55)\r\n> \r\n> Der Umgang mit beiden Situationen widerspricht krass der StVO, dem Ordnungswidrigkeitenrecht sowie, wie eingangs erwähnt der Weisungslage aus Ihrem Haus.\r\n> \r\n> Daher meine Fragen:\r\n> - Ist Ihnen bewusst, dass durch Ordnungsbehörden das Opportunitätsprinzip über die Maßen hinaus ausgedehnt wird um offenbar auch die Ahndung von erheblichen Behinderungen und Gefährdungen zu umgehen?\r\n> - Welche Maßnahmen ergreifen Sie um die Ordnungsbehörden wirksam zur Umsetzung der gültigen Weisungslage zu bewegen?\r\n> - Auf welcher Grundlage verweigert die Polizei München bei Verkehrsbehinderungen im 5/8m Bereich grundsätzlich das Abschleppen? (So mehrfach kommuniziert durch 110 und Streifenbeamte)\r\n> - Welche Handhabe habe ich als Bürger, wenn mir trotz gerechtfertigter Beschwerde mit den Todschlagargumenten Opportunitätsprinzip & Einzelfallentscheidung entgegnet wird?\r\n> \r\n> Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.\r\n> Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.\r\n> \r\n> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. \r\n> \r\n> Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n> \r\n> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n> \r\n> Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n> \r\n> Mit freundlichen Grüßen\r\n> \r\n> Simon Knatz\r\n> \r\n> \r\n> \r\n> \r\n> Anfragenr: 289916\r\n> Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>\r\n> \r\n> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\r\n> https://fragdenstaat.de/a/289916/\r\n> \r\n> Postanschrift\r\n> Simon Knatz\r\n> << Adresse entfernt >>\r\n> << Adresse entfernt >>\r\n> \r\n> -- \r\n> Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\r\n> Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\r\n> https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\r\n>\n\n\n\n\nAnfragenr: 289916\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/289916/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
            "redacted_subject": [
                [
                    false,
                    "AW: Öffentlich kommunizierte Missachtung Richtlinien und Weisungen für polizeiliche Verkehrsüberwachung [#289916]"
                ]
            ],
            "redacted_content": [
                [
                    false,
                    "Guten Tag,\r\n\r\nin Ihrer Antwort vom 17.11.2023 liefern Sie leider keine Antwort auf meine oben stehenden Fragen.\r\n\r\nDaher frage ich ganz konkret:\r\nAn welcher Stelle kann ich formal Fachaufsichtsbeschwerde zu diesen beiden Fällen einreichen, damit diese tatsächlich inhaltlich und rechtmäßig bearbeitet und beantwortet werden?\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nSimon Knatz\r\n\r\n-------- Weitergeleitete Nachricht --------\r\n> Betreff: \tÖffentlich kommunizierte Missachtung Richtlinien und Weisungen für polizeiliche Verkehrsüberwachung [#289916]\r\n> Datum: \t10. Oktober 2023, 12:31\r\n> Von: \t\"Simon Knatz\" <"
                ],
                [
                    true,
                    "<Name und E-Mail-Adresse>"
                ],
                [
                    false,
                    ">\r\n> An: \t\"Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration\" <"
                ],
                [
                    true,
                    "<Name und E-Mail-Adresse>"
                ],
                [
                    false,
                    ">\r\n>\r\n> Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG\r\n> \r\n> Guten Tag, \r\n> \r\n> bitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n> \r\n> gemäß Ihrer Antwort auf die Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Inge Aures SPD vom 08.02.2023(Drucksache 18 / 27948) bestehen eindeutige Richtlinien und Weisungen zum Umgang mit Behinderungen und Gefährdungen durch regelwidrig abgestellte Fahrzeuge.\r\n> \r\n> https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/18_0027948.pdf\r\n> \r\n> Diese Regelungen sind im Regelfall umzusetzen. Das Opportunitätsprinzip ermöglicht bei Ordnungswidrigkeiten lediglich im Einzelfall (!) und nur bei Verwarngeld bis 55 (!) Euro von einer schriftlichen Verwarnung abzusehen. Auch für das Abschleppen definieren Sie klare Regelfälle.\r\n> \r\n> Regelmäßig erlebe aber ich und zahlreiche weitere Bürger, dass das Opportunitätsprinzip offenbar im Übermaß genutzt wird um gegen Behinderungen und Gefährdungen großzügig nicht zu ahnden. Dies geht zu Lasten der öffentlichen Sicherheit & Ordnung, insbesondere schwächerer und ungeschützter Verkehrsteilnehmer, bestätigt Verursacher in ihrem Fehlverhalten und hat zudem eine negative Vorbildfunktion.\r\n> \r\n> Sowohl Polizei als auch KVÜ sind nach meiner Wahrnehmung aber nicht bereit diesen Missstand anzuerkennen geschweige denn abzustellen.\r\n> \r\n> Besonders krass stoßen mir daher nun zwei öffentlich kommunizierte Duldungen einer Behinderung auf einem Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) in Augsburg (1) sowie einer durch eine Fahrradstreife erkannte und nicht beseitigte Gefährdung (!) auf einem Fahrradstreifen in München (2) auf.\r\n> \r\n> Quellen:\r\n> (1)\r\n> Ein Anrufer teilt uns mit, dass in #Augsburg ein Pkw direkt auf dem Fußgängerüberweg parkt. Eine Streife fährt gerade an die Örtlichkeit. #Polizei110\r\n> https://twitter.com/PolizeiBayern/status/1708456717183311873\r\n> \r\n> Der Falschparker wurde verwarnt. Ein Überqueren ist möglich und nicht der gesamte Überweg blockiert.\r\n> https://twitter.com/PolizeiBayern/status/1708463199530476001\r\n> \r\n> (2)\r\n> https://www.youtube.com/watch?v=MM3B9Obrj3w (ab Minute 3:55)\r\n> \r\n> Der Umgang mit beiden Situationen widerspricht krass der StVO, dem Ordnungswidrigkeitenrecht sowie, wie eingangs erwähnt der Weisungslage aus Ihrem Haus.\r\n> \r\n> Daher meine Fragen:\r\n> - Ist Ihnen bewusst, dass durch Ordnungsbehörden das Opportunitätsprinzip über die Maßen hinaus ausgedehnt wird um offenbar auch die Ahndung von erheblichen Behinderungen und Gefährdungen zu umgehen?\r\n> - Welche Maßnahmen ergreifen Sie um die Ordnungsbehörden wirksam zur Umsetzung der gültigen Weisungslage zu bewegen?\r\n> - Auf welcher Grundlage verweigert die Polizei München bei Verkehrsbehinderungen im 5/8m Bereich grundsätzlich das Abschleppen? (So mehrfach kommuniziert durch 110 und Streifenbeamte)\r\n> - Welche Handhabe habe ich als Bürger, wenn mir trotz gerechtfertigter Beschwerde mit den Todschlagargumenten Opportunitätsprinzip & Einzelfallentscheidung entgegnet wird?\r\n> \r\n> Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.\r\n> Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.\r\n> \r\n> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. \r\n> \r\n> Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n> \r\n> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n> \r\n> Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n> \r\n> Mit freundlichen Grüßen\r\n> \r\n> Simon Knatz\r\n> \r\n> \r\n> \r\n> \r\n> Anfragenr: 289916\r\n> Antwort an: "
                ],
                [
                    true,
                    "<<E-Mail-Adresse>>"
                ],
                [
                    false,
                    "\r\n> \r\n> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\r\n> "
                ],
                [
                    true,
                    "https://fragdenstaat.de/a/289916/"
                ],
                [
                    false,
                    "\r\n> \r\n> Postanschrift\r\n> Simon Knatz\r\n> "
                ],
                [
                    true,
                    "<< Adresse entfernt >>"
                ],
                [
                    false,
                    "\r\n> "
                ],
                [
                    true,
                    "<< Adresse entfernt >>"
                ],
                [
                    false,
                    "\r\n> \r\n> -- \r\n> Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\r\n> Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\r\n> https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\r\n>\n\n\n\n\nAnfragenr: 289916\nAntwort an: "
                ],
                [
                    true,
                    "<<E-Mail-Adresse>>"
                ],
                [
                    false,
                    "\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\n"
                ],
                [
                    true,
                    "https://fragdenstaat.de/a/289916/"
                ],
                [
                    false,
                    "\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n"
                ]
            ],
            "sender": "Simon Knatz",
            "status_name": null,
            "last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
        },
        {
            "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/855862/?format=api",
            "id": 855862,
            "url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/oeffentlich-kommunizierte-missachtung-richtlinien-und-weisungen-fuer-polizeiliche-verkehrsueberwachung/#nachricht-855862",
            "request": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/289916/?format=api",
            "sent": true,
            "is_response": true,
            "is_postal": false,
            "is_draft": false,
            "kind": "email",
            "is_escalation": false,
            "content_hidden": false,
            "sender_public_body": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/11208/?format=api",
            "recipient_public_body": null,
            "status": "resolved",
            "timestamp": "2023-12-05T17:05:08+01:00",
            "redacted": false,
            "not_publishable": false,
            "attachments": [],
            "subject": "WG: Öffentlich kommunizierte Missachtung Richtlinien und Weisungen für polizeiliche Verkehrsüberwachung",
            "content": "Unser Zeichen: C4-3603-6-514\n\nSehr geehrter Herr Knatz,\n\nvielen Dank für Ihre E-Mail vom 20. November 2023. \nSofern Sie eine Überprüfung der getroffenen polizeilichen Maßnahmen in den von Ihnen geschilderten Fällen in Augsburg und München begehren, ist dafür die dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration unmittelbar nachgeordnete Polizeidienststelle, in deren Zuständigkeit die betreffende Angelegenheit fällt, zuständig. Hinsichtlich des auf dem Fußgängerüberweg parkenden Pkw in Augsburg ist das Polizeipräsidium Schwaben Nord, hinsichtlich des parkenden Lieferwagens das Polizeipräsidium München zuständig. Wir bitten Sie daher, sich mit Ihrer Beschwerde an diese Stellen zu wenden.\n\n\nMit freundlichen Grüßen",
            "redacted_subject": [
                [
                    false,
                    "WG: Öffentlich kommunizierte Missachtung Richtlinien und Weisungen für polizeiliche Verkehrsüberwachung"
                ]
            ],
            "redacted_content": [
                [
                    false,
                    "Unser Zeichen: C4-3603-6-514\n\nSehr geehrter Herr Knatz,\n\nvielen Dank für Ihre E-Mail vom 20. November 2023. \nSofern Sie eine Überprüfung der getroffenen polizeilichen Maßnahmen in den von Ihnen geschilderten Fällen in Augsburg und München begehren, ist dafür die dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration unmittelbar nachgeordnete Polizeidienststelle, in deren Zuständigkeit die betreffende Angelegenheit fällt, zuständig. Hinsichtlich des auf dem Fußgängerüberweg parkenden Pkw in Augsburg ist das Polizeipräsidium Schwaben Nord, hinsichtlich des parkenden Lieferwagens das Polizeipräsidium München zuständig. Wir bitten Sie daher, sich mit Ihrer Beschwerde an diese Stellen zu wenden.\n\n\nMit freundlichen Grüßen"
                ]
            ],
            "sender": "Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration",
            "status_name": "Anfrage abgeschlossen",
            "last_modified_at": "2024-01-07T13:39:21.805620+01:00"
        }
    ]
}