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"request_note": "In Niedersachsen gibt es bisher [kein Informationsfreiheitsgesetz](https://fragdenstaat.de/ifg-stand/). Sie können trotzdem eine Anfrage an die Behörde stellen, die automatisch auf Spezialgesetze Bezug nimmt. Fragen Sie [Ihre/n Abgeordnete/n](http://www.abgeordnetenwatch.de/niedersachsen-1157-0.html), wann es ein Informationsfreiheitsgesetz in Niedersachsen geben wird!",
"request_note_html": "<p>In Niedersachsen gibt es bisher <a href=\"https://fragdenstaat.de/ifg-stand/\">kein Informationsfreiheitsgesetz</a>. Sie können trotzdem eine Anfrage an die Behörde stellen, die automatisch auf Spezialgesetze Bezug nimmt. Fragen Sie <a href=\"http://www.abgeordnetenwatch.de/niedersachsen-1157-0.html\">Ihre/n Abgeordnete/n</a>, wann es ein Informationsfreiheitsgesetz in Niedersachsen geben wird!</p>",
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"letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.\r\nSollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. \r\n\r\nIch verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"request_note_html": "<p>In Niedersachsen gibt es bisher <a href=\"https://fragdenstaat.de/ifg-stand/\">kein Informationsfreiheitsgesetz</a>. Sie können trotzdem eine Anfrage an die Behörde stellen, die automatisch auf Spezialgesetze Bezug nimmt. Fragen Sie <a href=\"http://www.abgeordnetenwatch.de/niedersachsen-1157-0.html\">Ihre/n Abgeordnete/n</a>, wann es ein Informationsfreiheitsgesetz in Niedersachsen geben wird!</p>",
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"request_note_html": "<p>Presseanfragen können nur von Journalist*innen gestellt werden. Bitte fügen Sie Ihrer Anfrage einen Nachweis über Ihre journalistische Tätigkeit bei (z.B. Presseausweis). Bitte denken Sie daran, eine kurze Einleitung zu Ihrer Anfrage zu schreiben.</p>",
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"letter_end": "Ich weise darauf hin, dass Sie nach § 4 Abs. 1 NPresseG zur Auskunft verpflichtet sind. Die Norm verleiht Presseangehörigen einen Anspruch auf Auskunft gegenüber Behörden (vgl. VG Osnabrück, Beschluss vom 17. Dezember 2021 – 1 B 72/21; zur möglichen Geltung gegenüber juristischen Personen des Privatrechts siehe BGH, Urteil vom 16.03.2017 – I ZR 13/16).\r\n\r\nVerweigerungsgründe, die der Erteilung der Auskunft entgegenstehen, sind nicht ersichtlich.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort innerhalb einer Woche. Sollten Sie mehr Zeit benötigen, geben Sie bitte kurz Bescheid.\r\n\r\nVielen Dank im Voraus!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"letter_start": "Antrag nach dem NUIG\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:",
"letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nM.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"refusal_reasons": "§8.1.1: nachteilige Auswirkungen auf die internationalen Beziehungen, die Verteidigung oder bedeutsame Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit\r\n§8.1.2: nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratungen von informationspflichtigen Stellen im Sinne des § 2 Abs. 1\r\n§8.1.3: nachteilige Auswirkungen auf die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens, den Anspruch einer Person auf ein faires Verfahren oder die Durchführung strafrechtlicher, ordnungswidrigkeitenrechtlicher oder disziplinarrechtlicher Ermittlungen\r\n§8.1.4: nachteilige Auswirkungen auf den Zustand der Umwelt und ihrer Bestandteile im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1 oder Schutzgüter im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 6,\r\n§8.1.1: Antrag ist offensichtlich missbräuchlich gestellt worden\r\n§8.1.2. Antrag bezieht sich auf interne Mitteilungen der informationspflichtigen Stellen im Sinne des § 2 Abs. 1\r\n§8.1.3: Antrag wurde bei einer Stelle, die nicht über die Umweltinformationen verfügt, gestellt und kann sofern er nicht nach § 4 Abs. 3 weitergeleitet werden kann\r\n§8.1.4. Antrag bezieht sich auf die Zugänglichmachung von Material, das gerade vervollständigt wird, noch nicht abgeschlossener Schriftstücke oder noch nicht aufbereiteter Daten\r\n§8.1.5. Antrag ist zu unbestimmt und auf Aufforderung der informationspflichtigen Stelle nach § 4 Abs. 2 nicht innerhalb einer angemessenen Frist präzisiert worden\r\n§9.1.1 das Bekanntgeben der Informationen personenbezogene Daten offenbart und dadurch Interessen der Betroffenen beeinträchtigt wird\r\n§9.1.2 Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere Urheberrechte, durch das Zugänglichmachen von Umweltinformationen verletzt\r\n§9.1.3 Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse oder Informationen, die dem Steuergeheimnis oder dem Statistikgeheimnis unterliegen\r\n§9.2 Umweltinformationen privater Dritter, deren Offenbarung nachteilige Auswirkungen auf die Interessen der Dritten hätte",
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"long_description": "[Gebührenregelung](https://dejure.org/gesetze/VIG/7.html)\r\n[Rechtsprechung](http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/detail.php?template=rechtsprechungsdb_erg_d&sort=datum&order=desc&gerichte_title=&title=&sm[title]=tablescan&datum_von=&datum_bis=&art2_title=&vt_db=&sm[vt_db]=fulltext_all&rechtsgrundlage_db_title[]=bb1.c.317760.de&rechtsgrundlage_db_title[]=bb1.c.217615.de&max=)",
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"letter_start": "Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:",
"letter_end": "Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n\r\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n\r\nUnter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n\r\nDer Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
"last_modified_at": "2012-09-01",
"refusal_reasons": "§3.1.a.aa: nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen oder militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr\r\n§3.1.a.bb: nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratung von Behörden berührt oder eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit\r\n§3.1.b: laufendes Verfahren\r\n§3.1.c: fiskalische Interessen der um Auskunft ersuchten Stelle sind beeinträchtigt oder Dienstgeheimnisse verletzt\r\n§3.1.d: Informationen sind im Rahmen einer Dienstleistung entstanden, die die Stelle auf Grund einer privatrechtlichen Vereinbarung außerhalb des ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbereichs des Verbraucherschutzes erbracht hat\r\n§3.1.e: Informationen sind vor mehr als fünf Jahren entstanden\r\n§3.2.a: Schutz personenbezogener Daten\r\n§3.2.b: Schutz des geistigen Eigentums, insbesondere Urheberrechte\r\n§3.2.c: Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen wettbewerbsrelevanten Informationen\r\n§3.2.d: Meldungen oder Unterrichtungen über vorschriftswidrige Erzeugnisse\r\n§4.1: Antrag ist nicht hinreichend bestimmt\r\n§4.3.1: Entwürfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten und Beschlüsse zu Vorbereitung von Entscheidungen\r\n§4.3.2: vertraulich übermittelte oder erhobene Informationen\r\n§4.3.3: behördliche Maßnahmen würde gefährdet\r\n§4.3.4: Durch die Bearbeitung des Antrags würde die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Behörde beeinträchtigt\r\n§4.3.5: noch nicht abschließend ausgewerteten Daten\r\n§4.4: missbräuchlich gestellter Antrag\r\n§4.5: Information bereits verfügbar in allgemein zugänglichen Quellen",
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"subject": "Aktion Stadtradeln und Nutzung RiDE-Datenportal [#290980]",
"content": "Antrag nach dem NUIG/VIG\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nDie Stadt Diepholz hat 2021, 2022 und 2023 an der Aktion STADTRADELN teilgenommen.\r\nIm Rahmen der Aktion 2023 hatten die teilnehmenden Radfahrer nun auch die Möglichkeit Probleme bzgl. der Fahrrad-Infrastruktur im Stadtgebiet mit Hilfe der RADAR! App an Sie zu senden. \r\nDesweiteren haben alle Kommunen und Gemeinden, die an STADTRADELN teilnehmen die Möglichkeit sich für das \"RiDE Datenportal\" zu registrieren, um kostenlosen Einblick in planerisch relevante Radverkehrsdaten ihrer Stadt zu erhalten. Die Daten wurden im Rahmen der Aktion STADTRADELN in den Jahren 2022-2023 (2024 kommt dann auch noch dazu) GPS-Routendaten mittels der STADTRADELN-App erhoben, verarbeitet und für Planungszwecke zugänglich gemacht. Die derzeit bestehenden Anwendungsfälle (Heatmap, Verkehrsmengen, Geschwindigkeiten, Statistik-Dashboard, Quelle-Ziel-Beziehungen, Wartezeiten) werden umfangreich evaluiert und technisch überarbeitet.\r\n\r\nZum Punkt \"RiDE-Datenportal\":\r\n- Hat sich die Stadt Diepholz bei oben genanntem Portal registriert?\r\nWenn ja:\r\n- Werden die dort kostenfrei verfügbaren Daten auch mit der Firma \"Planersocietät\" geteilt, die sich mit der Auswertung der Daten der \"Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Entwicklung einer fahrradfreundlichen Innenstadt\" beschäftigt?\r\n- Werden die dort kostenfrei verfügbaren Daten auch für interessierte Diepholzer Bürger zur Verfügung gestellt, die sich mit dem Thema \"Mobilität\" beschäftigen möchten?\r\n\r\nBitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n- Eine Liste der über die RADAR! App gemeldeten Probleme\r\n- Ihre generelle Vorgehensweise zur Bewertung und Beseitigung der Probleme\r\nAußerdem zu jedem der gemeldeten Probleme:\r\n- Ihre Bewertung des Problems\r\n- Welche Maßnahmen wurden oder werden noch zur Behebung des Problems unternommen und in welchem Zeitrahmen erfolgten diese bzw. werden diese erfolgen\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.\r\nSollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. \r\n\r\nIch verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\n\n\n\nAnfragenr: 290980\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/290980/\n\nPostanschrift\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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"subject": "AW: Aktion Stadtradeln und Nutzung RiDE-Datenportal [#290980]",
"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\ngern sende ich Ihnen heute die noch fehlenden Antworten auf Ihre weiteren Fragen zu.\r\nAuch hier gilt: Sehr gern steht Ihnen die Verwaltung der Stadt Diepholz für ein persönliches Gespräch zur Verfügung, in dem eventuell aufkommende, weiterführende Fragen ausführlich beantwortet werden können.\r\n\r\n3.\tDie Stadt Diepholz hat 2021, 2022 und 2023 an der Aktion STADTRADELN teilgenommen.\r\n\tIm Rahmen der Aktion 2023 hatten die teilnehmenden Radfahrer nun auch die Möglichkeit Probleme bzgl. der Fahrrad-Infrastruktur im Stadtgebiet mit Hilfe der RADAR! App an Sie zu senden. \r\n\tDesweiteren haben alle Kommunen und Gemeinden, die an STADTRADELN teilnehmen die Möglichkeit sich für das \"RiDE Datenportal\" zu registrieren, um kostenlosen Einblick in planerisch relevante Radverkehrsdaten ihrer Stadt zu erhalten. Die Daten \twurden im Rahmen der Aktion STADTRADELN in den Jahren 2022-2023 (2024 kommt dann auch noch dazu) GPS-Routendaten mittels der STADTRADELN-App erhoben, verarbeitet und für Planungszwecke zugänglich gemacht. Die derzeit bestehenden \tAnwendungsfälle (Heatmap, Verkehrsmengen, Geschwindigkeiten, Statistik-Dashboard, Quelle-Ziel-Beziehungen, Wartezeiten) werden umfangreich evaluiert und technisch überarbeitet. \r\n\tZum Punkt \"RiDE-Datenportal\":\r\n\tHat sich die Stadt Diepholz bei oben genanntem Portal registriert?\r\n\tJa, die Stadt hat sich bei RiDE-Kundenportal registriert und kann die Verkehrsdaten aus der Stadtradeln-Kampagne 2022 und 2023 nutzen.\r\n\r\na.\tWenn ja:\r\n\tWerden die dort kostenfrei verfügbaren Daten auch mit der Firma \"Planersocietät\" geteilt, die sich mit der Auswertung der Daten der \"Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Entwicklung \r\n\teiner fahrradfreundlichen Innenstadt\" beschäftigt?\r\n\tDie Daten aus dem RiDE-Portal werden für die verwaltungsinternen Planungen gesichtet. Allerdings sind die Daten nur bedingt nutzbar. Zum einen hat die STADTRADELN-Kampagne in Diepholz mit ca. 750 Teilnehmern und davon über 50 % analogen \tkm-Erfassungen keine hohe Dichte an Radverkehrsdaten. Zum anderen fehlen uns einige wichtige Zielgruppen wie die Grundschüler und auch die Schüler der weiterführenden Schulen in Diepholz. Hinzu kommt, dass die kurzen Alltagswege innerstädtisch \tnicht abgebildet werden, da die App (wenn genutzt) für diese kurzen Strecken nicht aktiviert wird. Vor dem Hintergrund dieser und weiterer Aspekte sind die Daten nur bedingt verwendbar.\r\n\r\nb.\tWerden die dort kostenfrei verfügbaren Daten auch für interessierte Diepholzer Bürger zur Verfügung gestellt, die sich mit dem Thema \"Mobilität\" beschäftigen möchten?\r\n\tDie Zugänglichmachung für die allgemeine Öffentlichkeit ist mit der kostenfreien Standardlizenz gem. Nutzungsbedingungen ausgeschlossen. \r\n\r\n\tBitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\nc.\tEine Liste der über die RADAR! App gemeldeten Probleme\r\n\tDie gemeldeten Probleme können auf der Meldeplattform RADar! von den Bürgern eingesehen werden. Hier der Link auf die Kommunenseite von Diepholz:\r\n\thttps://www.radar-online.net/index.php?id=48&tx_trradarmanager_rdmanager[ags]=032510012012\r\n\r\nd.\tIhre generelle Vorgehensweise zur Bewertung und Beseitigung der Probleme Außerdem zu jedem der gemeldeten Probleme:\r\n\tAlle Probleme befinden sich in der internen Bearbeitung. Dies ist auf der Meldeplattform RADar auch sichtbar. Wenn die Probleme behoben sind, wird dies auch über die Meldeplattform angezeigt.\r\n\r\ne.\tIhre Bewertung des Problems\r\n\tFür alle Meldungen liegt eine verwaltungsinterne Bewertung vor. Die zuständigen Mitarbeiter des Tiefbaus und des Ordnungsamtes haben alle Meldungen im Detail besprochen, im Rahmen einer Begehung geprüft und dokumentiert sowie das weitere \tVorgehen abgestimmt. \r\n\r\nf.\tWelche Maßnahmen wurden oder werden noch zur Behebung des Problems unternommen und in welchem Zeitrahmen erfolgten diese bzw. werden diese erfolgen\r\n\tEinige Maßnahmen werden im Zuge der Konzepterstellung „fahrradfreundliche Innenstadt“ berücksichtigt (beispielhaft genannt Gartenstraße, Friesenstraße, Steinstraße).\r\n\tDie Beschilderung an genannten Stellen sind mit dem Ordnungsamt abgestimmt und werden abgeändert (beispielhaft genannt Am Burggraben, Postdamm, Lange Straße, Am Heldenhain).\r\n\tEinige Punkte werden im Jahr 2024 baulich so hergerichtet, dass die gewünschte Verbesserung eintritt (beispielhaft genannt Dr.-Frieda-Duensing-Str).\r\n\tAndere genannte Stellen werden weiter beobachtet, um in Zukunft geeignete Maßnahmen durchzuführen (z.B. Ginsterstraße), an anderer Stelle wird ein Konzept zur Absprache mit dem Ordnungsamt erstellt (z.B. Thouarsstraße, Kapellenweg).\r\n\tFür bauliche Maßnahmen (z.B. Kreuzungsbereich Am Scheurenkamp / Schlesierstraße) sind Konzepte erstellt worden und können durchgeführt werden (abhängig vom Haushalt 2024).\r\n\r\n\r\nMit freundlichem Gruß",
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