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"letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage. \r\n\r\nIch verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. \r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"description": "Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG\r\n\r\nGuten Tag!\r\n\r\nBitte teilen Sie mir mit, wieviele Programmbeschwerden jährlich beim MDR seit 2010 eingegangen sind und wie diese beschieden wurden. Bitte senden Sie mir die Auskunft in einem gängigen Tabellenkalkulationsformat zu.\r\n\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage. \r\n\r\nIch verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. \r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"letter_end": "Ich weise darauf hin, dass Sie nach § 4 Abs. 1 Satz 1 SächsPresseG zur Auskunft verpflichtet sind. Die Norm verleiht Presseangehörigen einen Anspruch auf Auskunft gegenüber Behörden (Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 13. Mai 2020 – 5 B 102/20; zur möglichen Geltung gegenüber juristischen Personen des Privatrechts siehe BGH, Urteil vom 16.03.2017 – I ZR 13/16). \r\n\r\nVerweigerungsgründe, die der Erteilung der Auskunft entgegenstehen, sind nicht ersichtlich. \r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort innerhalb einer Woche. Sollten Sie mehr Zeit benötigen, geben Sie bitte kurz Bescheid.\r\n\r\nVielen Dank im Voraus!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"letter_start": "Antrag nach dem SächsUIG\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:",
"letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsisches Umweltinformationsgesetz (SächsUIG).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nM.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 1 Satz 1 SächsUIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"refusal_reasons": "§5.1.1: nachteilige Auswirkungen auf die internationalen Beziehungen, die Verteidigung oder die öffentliche Sicherheit\r\n§5.1.2: nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratungen von informationspflichtigen Stellen\r\n§5.1.3: nachteilige Auswirkungen auf die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens, den Anspruch einer Person auf ein faires Verfahren oder die Durchführung strafrechtlicher, ordnungswidrigkeitenrechtlicher oder disziplinarrechtlicher Ermittlungen\r\n§5.1.4: nachteilige Auswirkungen auf den Zustand der Umwelt und ihrer Bestandteile oder Schutzgüter\r\n§5.2.1: Antrag ist offensichtlich missbräuchlich gestellt worden\r\n§5.2.2. Antrag bezieht sich auf interne Mitteilungen der informationspflichtigen Stellen\r\n§5.2.3. Antrag bezieht sich auf das Zugänglichmachen von Material, das gerade vervollständigt wird, noch nicht abgeschlossener Schriftstücke oder noch nicht aufbereiteter Daten\r\n§5.2.4. Antrag ist zu unbestimmt und auf Aufforderung der informationspflichtigen Stelle nach § 4 Abs. 2 nicht innerhalb einer angemessenen Frist präzisiert worden\r\n§6.1.1 das Bekanntgeben der Informationen personenbezogene Daten offenbart und dadurch Interessen der Betroffenen beeinträchtigt wird\r\n§6.1.2 Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere Urheberrechte, durch das Zugänglichmachen von Umweltinformationen verletzt\r\n§6.1.3 Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse oder Informationen, die dem Steuergeheimnis oder dem Statistikgeheimnis unterliegen\r\n§6.2 Umweltinformationen privater Dritter deren Offenbarung nachteilige Auswirkungen auf die Interessen der Dritten hätte",
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"letter_start": "Anfrage nach dem Sächsische Transparenzgesetz (SächsTranspG)\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:",
"letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Sächsische Transparenzgesetz (SächsTranspG).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.\r\n\r\nIch bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 12 Abs. 1 SächsTranspG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"refusal_reasons": "§5 Ausnahmen\r\n§5 Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse\r\n§6 Schutz personenbezogener Daten",
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"letter_start": "Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:",
"letter_end": "Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n\r\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n\r\nUnter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n\r\nDer Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
"last_modified_at": "2012-09-01",
"refusal_reasons": "§3.1.a.aa: nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen oder militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr\r\n§3.1.a.bb: nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratung von Behörden berührt oder eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit\r\n§3.1.b: laufendes Verfahren\r\n§3.1.c: fiskalische Interessen der um Auskunft ersuchten Stelle sind beeinträchtigt oder Dienstgeheimnisse verletzt\r\n§3.1.d: Informationen sind im Rahmen einer Dienstleistung entstanden, die die Stelle auf Grund einer privatrechtlichen Vereinbarung außerhalb des ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbereichs des Verbraucherschutzes erbracht hat\r\n§3.1.e: Informationen sind vor mehr als fünf Jahren entstanden\r\n§3.2.a: Schutz personenbezogener Daten\r\n§3.2.b: Schutz des geistigen Eigentums, insbesondere Urheberrechte\r\n§3.2.c: Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen wettbewerbsrelevanten Informationen\r\n§3.2.d: Meldungen oder Unterrichtungen über vorschriftswidrige Erzeugnisse\r\n§4.1: Antrag ist nicht hinreichend bestimmt\r\n§4.3.1: Entwürfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten und Beschlüsse zu Vorbereitung von Entscheidungen\r\n§4.3.2: vertraulich übermittelte oder erhobene Informationen\r\n§4.3.3: behördliche Maßnahmen würde gefährdet\r\n§4.3.4: Durch die Bearbeitung des Antrags würde die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Behörde beeinträchtigt\r\n§4.3.5: noch nicht abschließend ausgewerteten Daten\r\n§4.4: missbräuchlich gestellter Antrag\r\n§4.5: Information bereits verfügbar in allgemein zugänglichen Quellen",
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"content": "Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG\r\n\r\nGuten Tag!\r\n\r\nBitte teilen Sie mir mit, wieviele Programmbeschwerden jährlich beim MDR seit 2010 eingegangen sind und wie diese beschieden wurden. Bitte senden Sie mir die Auskunft in einem gängigen Tabellenkalkulationsformat zu.\r\n\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage. \r\n\r\nIch verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. \r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\n\n\n\nAnfragenr: 291622\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/291622/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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"Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG\r\n\r\nGuten Tag!\r\n\r\nBitte teilen Sie mir mit, wieviele Programmbeschwerden jährlich beim MDR seit 2010 eingegangen sind und wie diese beschieden wurden. Bitte senden Sie mir die Auskunft in einem gängigen Tabellenkalkulationsformat zu.\r\n\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage. \r\n\r\nIch verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. \r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n"
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"subject": "AW: Anzahl Programmbeschwerden pro Jahr [#291622]",
"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nzu Ihrer Anfrage über das Portal \"Frag den Staat\" kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:\r\n\r\nNach § 10 Abs. 2 Satz 1 SächsTranspG muss der Antrag auf Zugang zu Informationen den Namen und die Adresse des Antragsstellers enthalten. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Verständnis dafür, dass der MDR Ihre Anfrage derzeit allein aus formalen Gründen nicht bearbeiten kann.\r\nUnabhängig davon darf ich schon jetzt darauf hinweisen, dass öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten gemäß § 4 Abs. 3 Nr. 6 SächsTranspG nur transparenzpflichtige Stellen sind, soweit sie Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen und dies staatsvertraglich geregelt ist.\r\nBei der Behandlung von Programmbeschwerden handelt es sich nicht um eine Aufgabe der öffentlichen Verwaltung. Deshalb haben Sie auch materiell-rechtlich keinen Anspruch auf Zugang zu den von Ihnen begehrten Informationen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"\n\r\nzu Ihrer Anfrage über das Portal \"Frag den Staat\" kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:\r\n\r\nNach § 10 Abs. 2 Satz 1 SächsTranspG muss der Antrag auf Zugang zu Informationen den Namen und die Adresse des Antragsstellers enthalten. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Verständnis dafür, dass der MDR Ihre Anfrage derzeit allein aus formalen Gründen nicht bearbeiten kann.\r\nUnabhängig davon darf ich schon jetzt darauf hinweisen, dass öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten gemäß § 4 Abs. 3 Nr. 6 SächsTranspG nur transparenzpflichtige Stellen sind, soweit sie Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen und dies staatsvertraglich geregelt ist.\r\nBei der Behandlung von Programmbeschwerden handelt es sich nicht um eine Aufgabe der öffentlichen Verwaltung. Deshalb haben Sie auch materiell-rechtlich keinen Anspruch auf Zugang zu den von Ihnen begehrten Informationen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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"subject": "Vermittlung bei Anfrage „Anzahl Programmbeschwerden pro Jahr“ [#291622]",
"content": "Guten Tag!\n\nIch bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Transparenzgesetz, Umwelt- und Verbraucherinformationsgesetz Sachsen (SächsTranspG, SächsUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:\n\nhttps://fragdenstaat.de/a/291622/\n\nIch bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht abgelehnt, weil ich nicht erkennen kann, wieso die Behandlung von Programmbeschwerden keine Aufgabe der öffentlichen Verwaltung sein soll.\n\nSie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.\nSie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.\n\nMit freundlichen Grüßen\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\nAnhänge:\n - 291622.pdf\n\n\n\nAnfragenr: 291622\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/291622/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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"subject": "Eingangsmitteilung",
"content": "Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte\n\nGeschäftszeichen: T-6012/1/55\n\n\nSehr << Antragsteller:in >>\n\n\nvielen Dank für Ihr Schreiben vom 21. November 2023, dessen Eingang hiermit bestätigt wird.\n\n\nIhr Anliegen wird an das zuständige Referat zur Bearbeitung weitergeleitet.\n\n\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte",
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"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/854719/?format=api",
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"url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/anzahl-programmbeschwerden-pro-jahr-2/#nachricht-854719",
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"subject": "<< Antragsteller:in >>: MDR - Anfrage „Anzahl Programmbeschwerden pro Jahr“ [#291622]",
"content": "Hier: Ihr Vermittlungsersuchen vom 21. November 2023\n\n\nSehr << Antragsteller:in >>\n\nSie haben sich mit Schreiben vom 21. November 2023 an mich gewandt und um Vermittlung im Sinne des § 13 Abs. 1 S. 2 Sächsisches Transparenzgesetz (SächsTranspG) gebeten.\n\nDem vorausgegangen war ein Antragsverfahren nach § 10 SächsTranspG, mit dem Sie sich an den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) gewandt hatten und um Zugang zu der Information „wieviele Programmbeschwerden jährlich beim MDR seit 2010 eingegangen sind und wie diese beschieden wurden.“ Sie baten zudem darum, dass Ihnen die die Auskunft in einem gängigen Tabellenkalkulationsformat zugesandt werde.\n\nMit Schreiben vom 21. November 2023 teilte Ihnen der MDR mit, dass für eine Bearbeitung Ihres Antrages die Angabe Ihres Namens und der Adresse gemäß § 10 Abs. 2 S. 1 SächsTranspG notwendig seien. Im Übrigen teilte Ihnen der MDR in dem genannten Schreiben mit, dass öffentliche-rechtliche Rundfunkanstalten gemäß § 4 Abs. 3 Nr. 6 SächsTranspG nur dann transparenzpflichtige Stellen seien, soweit diese Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnähmen und dies staatsvertraglich geregelt sei. Die Bearbeitung von Programmbeschwerden sei keine solche Aufgabe der öffentlichen Verwaltung. Ein Transparenzanspruch auf die beantragte Information ergäbe sich daher für Sie nicht.\n\nDagegen richtet sich Ihr Vermittlungsersuchen vom 21. November 2023. Sinngemäß teilen Sie darin mit, dass Sie nicht erkennen könnten, weshalb die Behandlung von Programmbeschwerden keine Aufgabe der öffentlichen Verwaltung sei.\n\nLeider kann ich Ihnen keine andere Auskunft geben, als Sie bereits vom MDR erhalten haben. Unabhängig davon, ob Sie dem nach § 10 Abs. 2 S. 1 SächsTranspG rechtmäßigen Hinweis des MDR folgen, Ihren vollständigen Namen und Adresse gegenüber dem MDR zu nennen, besteht für Sie kein Anspruch auf Zugang zu der von Ihnen begehrten Information. Der MDR weist zutreffend daraufhin, dass öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten nur dann transparenzpflichtig sind, soweit sie eine Aufgabe der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen, die staatsvertraglich geregelt ist, § 4 Abs. 3 Nr. 6 SächsTranspG. Die Bearbeitung von Programmbeschwerden ist keine Aufgabe, die eine öffentliche Verwaltung wahrnimmt. Aufgaben einer öffentlichen Verwaltung sind solche, die die Verwaltung auf der Grundlage eines förmlichen Gesetzes ausübt. Ein solches Gesetz ist für die Bearbeitung von Programmbeschwerden nicht ersichtlich. Auch müsste die Aufgabe durch einen Staatsvertrag geregelt sein, damit die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt eine transparenzpflichtige Stelle im Sinne des § 4 Abs. 3 Nr. 6 SächsTranspG sei. Auch für eine staatsvertragliche Regelung zur Bearbeitung von Programmbeschwerden gibt es keinen Anhaltspunkt. Zusammenfassend ist der MDR für die von Ihnen begehrte Information keine transparenzpflichtige Stelle im Sinne des § 4 Abs. 3 Nr. 6 SächsTranspG. Sie haben daher keinen Anspruch auf Zugang zu der von Ihnen begehrten Information aus dem SächsTranspG.\n\nIch bedauere Ihnen keine andere Mitteilung machen zu können und schließe den Vorgang hier ab.\n\n\nMit freundlichen Grüßen",
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