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                "letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nM.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IZG LSA und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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                "refusal_reasons": "§3.1.1.a: nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen, Beziehungen zum Bund oder einem Land\r\n§3.1.1.b: nachteilige Auswirkungen auf Belange der inneren oder äußeren Sicherheit\r\n§3.1.1.c: nachteilige Auswirkungen auf Kontroll- oder Aufsichtsaufgaben der Finanz-, Versicherungsaufsichts-, Wettbewerbs- und Regulierungsbehörden\r\n§3.1.1.d: nachteilige Auswirkungen auf Angelegenheiten der externen Finanzkontrolle\r\n§3.1.1.e: nachteilige Auswirkungen auf die Durchführung eines anhängigen Gerichtsverfahrens, den Anspruch einer Person auf ein faires Verfahren oder die Durchführung strafrechtlicher, ordnungswidrigkeits-rechtlicher oder disziplinarischer Ermittlungen\r\n§3.1.2: Bekanntwerden der Information kann die öffentliche Sicherheit gefährden\r\n§3.1.3: Beratungen von Behörden werden beeinträchtigt  \r\n§3.1.4: Information unterliegt einer durch Rechtsvorschrift oder durch die Verschlusssachenanweisung für das Land Sachsen-Anhalt geregelten Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflicht oder einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis\r\n§3.1.5: hinsichtlich vorübergehend beigezogener Information einer anderen öffentlichen\r\nStelle, die nicht Bestandteil der eigenen Vorgänge werden soll\r\n§3.1.6: Bekanntwerden der Information wäre geeignet, fiskalische Interessen der in § 1 Abs. 1 Satz 1 genannten Stellen im Wirtschaftsverkehr oder wirtschaftliche Interessen der Sozialversicherungen zu beeinträchtigen\r\n§3.1.7: vertraulich erhobene oder übermittelte Information \r\n§3.1.8: Information betrifft Verfassungsschutzbehörde sowie anderen in § 1 Abs. 1 Satz 1 genannten Stellen, soweit sie sicherheitsempfindliche Aufgaben im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 des Sicherheitsüberprüfungs- und Geheimschutzgesetzes vom 26. Januar 2006 (GVBl. LSA S. 12, 14) wahrnehmen\r\n§3.1.9: betrifft Hochschulen, Universitätskliniken und Forschungseinrichtungen, einschließlich solcher Einrichtungen, die zum Transfer von Forschungsergebnissen gegründet wurden\r\n§3.1.10: betrifft Medienanstalt Sachsen-Anhalt bzw. öffentlich-rechtliche Rundfunkveranstalter in Bezug auf journalistisch-redaktionelle Informationen\r\n§3.1.11: betrifft Finanzbehörden im Sinne des § 2 des Finanzverwaltungsgesetzes, soweit sie in Ver-fahren in Steuersachen tätig werden\r\n§3.2: ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der öffentlichen Stellen würde erheblich beeinträchtigt werden\r\n§4: Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses\r\n§5: Schutz personenbezogener Daten\r\n§6: Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen",
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                "refusal_reasons": "§8.1.1: nachteilige Auswirkungen auf die internationalen Beziehungen, die Verteidigung oder bedeutsame Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit\r\n§8.1.2: nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratungen von informationspflichtigen Stellen im Sinne des § 2 Abs. 1\r\n§8.1.3: nachteilige Auswirkungen auf die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens, den Anspruch einer Person auf ein faires Verfahren oder die Durchführung strafrechtlicher, ordnungswidrigkeitenrechtlicher oder disziplinarrechtlicher Ermittlungen\r\n§8.1.4: nachteilige Auswirkungen auf den Zustand der Umwelt und ihrer Bestandteile im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1 oder Schutzgüter im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 6,\r\n§8.2.1: Antrag ist offensichtlich missbräuchlich gestellt worden\r\n§8.2.2. Antrag bezieht sich auf interne Mitteilungen der informationspflichtigen Stellen im Sinne des § 2 Abs. 1\r\n§8.2.3: Antrag wurde bei einer Stelle, die nicht über die Umweltinformationen verfügt, gestellt und kann sofern er nicht nach § 4 Abs. 3 weitergeleitet werden kann\r\n§8.2.4. Antrag bezieht sich auf die Zugänglichmachung von Material, das gerade vervollständigt wird, noch nicht abgeschlossener Schriftstücke oder noch nicht aufbereiteter Daten\r\n§8.2.5. Antrag ist zu unbestimmt und auf Aufforderung der informationspflichtigen Stelle nach § 4 Abs. 2 nicht innerhalb einer angemessenen Frist präzisiert worden\r\n§9.1.1 das Bekanntgeben der Informationen personenbezogene Daten offenbart und dadurch Interessen der Betroffenen beeinträchtigt wird\r\n§9.1.2 Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere Urheberrechte, durch das Zugänglichmachen von Umweltinformationen verletzt\r\n§9.1.3 Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse oder Informationen, die dem Steuergeheimnis oder dem Statistikgeheimnis unterliegen\r\n§9.2 Umweltinformationen privater Dritter deren Offenbarung nachteilige Auswirkungen auf die Interessen der Dritten hätte",
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                "letter_end": "Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n\r\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n\r\nUnter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n\r\nDer Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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                "refusal_reasons": "§3.1.a.aa: nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen oder militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr\r\n§3.1.a.bb: nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratung von Behörden berührt oder eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit\r\n§3.1.b: laufendes Verfahren\r\n§3.1.c: fiskalische Interessen der um Auskunft ersuchten Stelle sind beeinträchtigt oder Dienstgeheimnisse verletzt\r\n§3.1.d: Informationen sind im Rahmen einer Dienstleistung entstanden, die die Stelle auf Grund einer privatrechtlichen Vereinbarung außerhalb des ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbereichs des Verbraucherschutzes erbracht hat\r\n§3.1.e: Informationen sind vor mehr als fünf Jahren entstanden\r\n§3.2.a: Schutz personenbezogener Daten\r\n§3.2.b: Schutz des geistigen Eigentums, insbesondere Urheberrechte\r\n§3.2.c: Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen wettbewerbsrelevanten Informationen\r\n§3.2.d: Meldungen oder Unterrichtungen über vorschriftswidrige Erzeugnisse\r\n§4.1: Antrag ist nicht hinreichend bestimmt\r\n§4.3.1: Entwürfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten und Beschlüsse zu Vorbereitung von Entscheidungen\r\n§4.3.2: vertraulich übermittelte oder erhobene Informationen\r\n§4.3.3: behördliche Maßnahmen würde gefährdet\r\n§4.3.4: Durch die Bearbeitung des Antrags würde die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Behörde beeinträchtigt\r\n§4.3.5: noch nicht abschließend ausgewerteten Daten\r\n§4.4: missbräuchlich gestellter Antrag\r\n§4.5: Information bereits verfügbar in allgemein zugänglichen Quellen",
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            "content": "Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA\r\n\r\nGuten Tag!\r\n\r\nBitte senden Sie mir für die Jahre 2018 bis heute die Quartalsabrechnungszahlen bei der AOK pro Person für folgende ICD-Codes zu:\r\n\r\nT 88.1\r\nT 88.0\r\nU 12.9\r\nY 59.9\r\n\r\nFügen Sie bitte den Quartalsabrechnungen auch die Anzahl der Versicherten und abgerechneten Leistungen hinzu. Bitte übermitteln Sie mir die Zahlen in einem gängigen Format für Tabellenkalkulationen (ODS, CSV, XLSX).\r\n\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. \r\n\r\nNach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\n\n\n\nAnfragenr: 293934\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/293934/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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            "subject": "RE: Abrechnungszahlen für Impfnebenwirkungen [#293934]",
            "content": "Ihre FragDenStaat.de - Anfrage: Abrechnungszahlen für Impfnebenwirkungen [#293934]\r\nGuten Tag << Antragsteller:in >>\r\n\r\nmit Ihrem Schreiben vom 30.11.23 erfragen Sie die Quartalsabrechnungszahlen bei der AOK pro Person für folgende ICD-Codes T 88.1, T 88.0, U 12.9 und Y 59.9 für die Jahre 2018 bis heute. Sie haben darum gebeten, den Quartalsabrechnungen auch die Anzahl der Versicherten und abgerechneten Leistungen hinzuzufügen. Die Zahlen wünschten Sie in einem gängigen Format für Tabellenkalkulationen (ODS, CSV, XLSX).\r\n\r\nSie haben sich damit an die AOK Sachsen-Anhalt und nicht an den AOK Bundesverband gewandt, in Ihrer Begründung allerdings unter anderem auf das Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) verwiesen. Daher nehme ich an, dass Sie die erfragten Informationen von der AOK Sachsen-Anhalt für das Bundesland Sachsen-Anhalt begehren und antworte daher in ihrem Namen. Bundesweite Zahlen liegen uns grundsätzlich nicht vor.\r\n\r\nIhrem Auskunftsbegehren können wir nur zum Teil entsprechen: Im vergangenen Jahr haben wir eine Auswertung von Daten vorgenommen, die wir Ihnen hier zur Verfügung stellen können:\r\n\r\nVersicherte der AOK Sachsen-Anhalt\r\n\r\nJAHR\r\n\r\nQUARTAL\r\n\r\n\r\n2019\r\n\r\n2020\r\n\r\n2021\r\n\r\nICDDIAG\r\n\r\nICD\r\nDIAGNOSE BEZEICHNUNG\r\n\r\n1\r\n\r\n2\r\n\r\n3\r\n\r\n4\r\n\r\n1\r\n\r\n2\r\n\r\n3\r\n\r\n4\r\n\r\n1\r\n\r\n2\r\n\r\n3\r\n\r\n4\r\n\r\nT880\r\n\r\nInfektion nach Impfung [Immunisierung]\r\n\r\n2\r\n\r\n2\r\n\r\n1\r\n\r\n4\r\n\r\n2\r\n\r\n1\r\n\r\n3\r\n\r\n4\r\n\r\n12\r\n\r\n9\r\n\r\n19\r\n\r\n14\r\n\r\nT881\r\n\r\nSonstige Komplikationen nach Impfung [Immunisierung], anderenorts nicht klassifiziert\r\n\r\n140\r\n\r\n146\r\n\r\n128\r\n\r\n154\r\n\r\n137\r\n\r\n162\r\n\r\n140\r\n\r\n199\r\n\r\n870\r\n\r\n2.080\r\n\r\n3.016\r\n\r\n2.875\r\n\r\nU129\r\n\r\nUnerwünschte Nebenwirkungen bei der Anwendung von COVID-19-Impfstoffen, nicht näher bezeichnet\r\n\r\n9\r\n\r\n1.880\r\n\r\n386\r\n\r\n285\r\n\r\nY599\r\n\r\nKomplikationen durch Impfstoffe oder biologisch aktive Substanzen\r\n\r\n6\r\n\r\n9\r\n\r\n14\r\n\r\n9\r\n\r\n4\r\n\r\n5\r\n\r\n8\r\n\r\n12\r\n\r\n27\r\n\r\n46\r\n\r\n163\r\n\r\n165\r\n\r\n\r\nFür diese Auswertung wurden die nach §§ 295 u. 301 SGB V kodierten ICD-10-Diagnosen aus dem ambulanten und dem stationären Bereich herangezogen. Es wurden Versicherte gezählt, bei denen im jeweils ausgewiesenen Quartal mindestens einmal die jeweilige Diagnose kodiert wurde.\r\n\r\nWeitere Abrechnungszahlen, die Anzahl der Versicherten und eine Aufstellung abgerechneter Leistungen können wir Ihnen nicht zur Verfügung stellen. Zur Begründung:\r\n\r\nGrundsätzlich werden empfohlene Schutzimpfungen von den durchführenden Institutionen über die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) abgerechnet, im Falle der Impfung gegen COVID-19 wurden sie dagegen aus Steuermitteln bezahlt. Die Abrechnung der COVID-Impfungen erfolgte in diesem Zeitraum daher nicht über die GKV. (Seit dem 08. April 2023 werden die Kosten für die ärztlichen Honorare von den gesetzlichen Krankenkassen getragen, die Kosten für den Impfstoff dagegen laufen grundsätzlich weiterhin über den Bund.) Insgesamt hat das zur Folge, dass wir nicht nachvollziehen können, welche unserer Versicherten wann und mit welchem Impfstoff gegen das Coronavirus geimpft worden sind.\r\n\r\nÜber eine statistisch ermittelte Anzahl der einzelnen ICD-Kodierungen zu Impfschäden über die oben aufgeführte hinaus und in dem von Ihnen erfragten Zeitraum verfügen wir nicht, zudem nicht in der von Ihnen erfragten Art und Weise. Sicherlich sind für die bestehende Fälle ICD-Kodierungen erfasst, diese werden durch unser Haus jedoch statistisch nicht bzw. nur in seltenen, anlassbezogenen Ausnahmefällen ausgewertet. Wir können Ihnen somit keine gesicherte, vollständige Anzahl der gesundheitlichen Schäden infolge von COVID 19-Schutzimpfungen mitteilen, da uns diese nicht als amtliche Informationen vorliegen.\r\n\r\nBei Ihrer Anfrage berufen Sie sich auf das IZG des Landes Sachsen-Anhalt. Das Gesetz gibt zunächst allen Personen das Recht, sich ungehindert aus allgemein zugänglichen Quellen zu unterrichten. Grundsätzlich sind alle amtliche Informationen, die bei den Behörden, Gemeinden und anderen öffentlichen Stellen des Landes Sachsen-Anhalt vorhanden sind, zu allgemein zugänglichen Quellen geworden.\r\nAllerdings ist das IZG LSA an einige Voraussetzungen gebunden, die es bei der Anwendung des Gesetzes zu beachten gilt. So muss unter anderem die amtliche Information bei der angefragten Stelle vorhanden sein, d.h. es besteht weder eine Informationsbeschaffungs- noch eine Informationsgenerierungspflicht für die angefragte Behörde. Unser Haus kann also nicht verpflichtet werden, Ihrer Anfrage wegen eine solche Statistik zu erheben und diese darüber hinaus mit weiteren Daten (hier: die Anzahl der Versicherten und abgerechneten Leistungen) zu kombinieren und in einer bestimmten Form (hier: in einem gängigen Format für Tabellenkalkulationen (ODS, CSV, XLSX) aufzuarbeiten.\r\n\r\nSelbst wenn folglich die von Ihnen geforderten Informationen vorhanden wären, wäre nachhaltig zu prüfen, inwieweit hinsichtlich dieser dennoch ein Auskunftsversagungsgrund vorliegen könnte, weil das Verschwiegenheitsinteresse Ihrem Informationsinteresse schlicht überwiegt. Doch diese Abwägung können wir nicht vornehmen, da uns der Zweck, den Sie mit Ihrer Anfrage an uns verfolgen, nicht bekannt ist.\r\n\r\nAbschließend noch einige Anmerkung zu COVID-Impfungen und den ICD-Codes: Die AOK befürwortet Impfungen mit den von der STIKO geprüften Impfstoffen als wirksames Mittel gegen Infektionskrankheiten, zur Prävention und zum Schutz vulnerabler Gruppen. Genau wie alle anderen gesetzlichen Krankenkassen sind wir verpflichtet, die Kosten aller Impfungen zu übernehmen, die in der Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses empfohlen werden.\r\n\r\nDie von Ihnen angegebenen ICD-Codes T88.1 und T 88.0 werden grundsätzlich bei Impfkomplikationen codiert und beziehen sich nicht speziell auf die COVID-Impfungen. Da wir über den größten Teil der erfolgten COVID-Impfungen, wie oben beschrieben, keine Kenntnis haben, können wir nicht nachvollziehen, welcher Anteil der codierten Komplikationen mit den COVID-Impfungen zusammenhängt. Auch der Code Y59.9 für „Komplikationen durch Impfstoffe oder biologisch aktive Substanzen“ lässt keine spezifischen Rückschlüsse auf die COVID-Impfungen zu.\r\n\r\nIm Gegensatz dazu wird der Code U12.9 seit März 2021 speziell bei „unerwünschten Nebenwirkungen bei der Anwendung von COVID-19-Impfstoffen“ codiert. Dieser allgemeine Code erlaubt allerdings keine Unterscheidung zwischen leichten Impfreaktionen und schweren Impfnebenwirkungen. Zudem können die ICD-Codes U12.9 und T88.1 oder T88.0 durch Ärztinnen und Ärzte auch parallel verwendet werden.\r\n\r\nAus den genannten Rahmenbedingungen und Limitationen ergibt sich, dass die Abrechnungsdaten der gesetzlichen Krankenkassen nur eine sehr begrenzte Aussagekraft im Hinblick auf die Frage haben, wie hoch die Zahl der Impfnebenwirkungen infolge der COVID-Impfungen ist. Wenn Sie eine Antwort auf diese Frage suchen, empfehlen wir Ihnen die Sicherheitsberichte des Paul-Ehrlich-Instituts https://www.pei.de/DE/newsroom/dossier/coronavirus/arzneimittelsicherheit.html\r\n\r\nIm Jahr 2022 hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung eine Ihrer Anfrage ähnliche Anfrage erhalten, die Ihnen möglicherweise bekannt ist: Datenanfragen zu Diagnosecodes (Impfnebenwirkungen) - FragDenStaat<https://fragdenstaat.de/anfrage/datenanfragen-zu-diagnosecodes-impfnebenwirkungen/> . Bitte beachten Sie den dort platzierten Faktencheck und die Einordnung von FragDenStaat.de zur Datenaufbereitung aus der Antwort.\r\n\r\nLetztlich bleibt festzuhalten: Wir können Ihnen über den gewünschten Zeitraum keine gesicherte Anzahl der gesundheitlichen Schäden infolge von Schutzimpfungen bzw. im Speziellen von COVID19 - Schutzimpfungen mitteilen, da uns diese nicht als amtliche Information vorliegt. Unser Haus kann nicht verpflichtet werden, Ihrer Anfrage wegen eine solche Statistik zu erheben. Eine Auswertung allein aus dem Grund Ihres nicht begründeten Informationsbedürfnisses ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich (§ 284 SGB V). Zudem wäre es sehr aufwändig und würde unsere Kapazitäten erheblich binden. Die ordnungsgemäße Erfüllung unserer Aufgaben wäre beeinträchtigt. Darüber hinaus hätten die Daten nur eine begrenzte Aussagekraft.\r\n\r\nWenn Sie dieses Schreiben zusätzlich auf dem Postweg erhalten wollen, teilen Sie mir bitte Ihre Anschrift mit.\r\n\r\nBeste Grüße,",
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Insgesamt hat das zur Folge, dass wir nicht nachvollziehen können, welche unserer Versicherten wann und mit welchem Impfstoff gegen das Coronavirus geimpft worden sind.\r\n\r\nÜber eine statistisch ermittelte Anzahl der einzelnen ICD-Kodierungen zu Impfschäden über die oben aufgeführte hinaus und in dem von Ihnen erfragten Zeitraum verfügen wir nicht, zudem nicht in der von Ihnen erfragten Art und Weise. Sicherlich sind für die bestehende Fälle ICD-Kodierungen erfasst, diese werden durch unser Haus jedoch statistisch nicht bzw. nur in seltenen, anlassbezogenen Ausnahmefällen ausgewertet. Wir können Ihnen somit keine gesicherte, vollständige Anzahl der gesundheitlichen Schäden infolge von COVID 19-Schutzimpfungen mitteilen, da uns diese nicht als amtliche Informationen vorliegen.\r\n\r\nBei Ihrer Anfrage berufen Sie sich auf das IZG des Landes Sachsen-Anhalt. Das Gesetz gibt zunächst allen Personen das Recht, sich ungehindert aus allgemein zugänglichen Quellen zu unterrichten. 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Unser Haus kann also nicht verpflichtet werden, Ihrer Anfrage wegen eine solche Statistik zu erheben und diese darüber hinaus mit weiteren Daten (hier: die Anzahl der Versicherten und abgerechneten Leistungen) zu kombinieren und in einer bestimmten Form (hier: in einem gängigen Format für Tabellenkalkulationen (ODS, CSV, XLSX) aufzuarbeiten.\r\n\r\nSelbst wenn folglich die von Ihnen geforderten Informationen vorhanden wären, wäre nachhaltig zu prüfen, inwieweit hinsichtlich dieser dennoch ein Auskunftsversagungsgrund vorliegen könnte, weil das Verschwiegenheitsinteresse Ihrem Informationsinteresse schlicht überwiegt. 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            "content": "Sehr << Anrede >>\n\r\nIch meinte tatsächlich die Zahlen der AOK LSA. Leider werden die Zahlen in Ihrer Antwort einfach hintereinander angeordnet formatiert, sodass ich sie kaum mehr den richtigen Zeilen und Spalten zuordnen kann:\r\nhttps://fragdenstaat.de/anfrage/abrechnungszahlen-fuer-impfnebenwirkungen-2/#nachricht-860865\r\n\r\nIch möchte Sie daher noch einmal um Übersendung in einem gängigen Tabellenformat (ODS, CSV, XLSX) bitten. Vielen Dank auch für die Hinweise auf die anderen Datenquellen!\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\n\n\n\nAnfragenr: 293934\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/293934/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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            "content": "Sehr << Anrede >>\n\r\nVielen Dank für die umgehende Übersendung der Excel-Tabelle!\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\n\n\n\nAnfragenr: 293934\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/293934/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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