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"letter_end": "Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.\r\n\r\nIch bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"letter_end": "Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.\r\n\r\nIch bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"request_note_html": "<p>Presseanfragen können nur von Journalist*innen gestellt werden. Bitte fügen Sie Ihrer Anfrage einen Nachweis über Ihre journalistische Tätigkeit bei (z.B. Presseausweis). Bitte denken Sie daran, eine kurze Einleitung zu Ihrer Anfrage zu schreiben.</p>",
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"letter_end": "Ich weise darauf hin, dass Sie nach § 4 Abs. 1 PresseG SH zur Auskunft verpflichtet sind. Die Norm verleiht Presseangehörigen einen Anspruch auf Auskunft gegenüber Behörden (vgl. Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 16. April 2020 – 11 B 25/20; zur möglichen Geltung gegenüber juristischen Personen des Privatrechts siehe BGH, Urteil vom 16.03.2017 – I ZR 13/16). \r\n\r\nVerweigerungsgründe, die der Erteilung der Auskunft entgegenstehen, sind nicht ersichtlich. \r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort innerhalb einer Woche. Sollten Sie mehr Zeit benötigen, geben Sie bitte kurz Bescheid.\r\n\r\nVielen Dank im Voraus!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"letter_start": "Antrag nach dem IZG-SH\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:",
"letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Informationszugangsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 4 Abs. 2 IZG-SH und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"refusal_reasons": "§9.1.1: nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen, Verteidigung, bedeutsame Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit\r\n§9.1.2: nachteilige Auswirkungen auf Beziehungen zum Bund oder einem anderen Land\r\n§9.1.3: nachteilige Auswirkungen auf Vertraulichkeit der Beratungen von informationspflichtigen Stellen\r\n§9.1.4: nachteilige Auswirkungen auf Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens, den Anspruch einer Person auf ein faires Verfahren oder die Durchführung strafrechtlicher, ordnungswidrigkeitenrechtlicher oder disziplinarrechtlicher Ermittlungen\r\n§9.1.5: nachteilige Auswirkungen auf Zustand der Umwelt und ihrer Bestandteile im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1 oder Schutzgüter im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 6\r\n§9.2.1: missbräuchlich gestellter Antrag\r\n§9.2.2: Antrag bezieht sich auf interne Mitteilungen der informationspflichtigen Stelle, die zum Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses erforderlich sind\r\n§9.2.3: Antrag ist bei einer Stelle gestellt, die nicht über die gewünschten Informationen verfügt\r\n§9.2.4: Antrag bezieht sich auf die Zugänglichmachung noch nicht abgeschlossener Schriftstücke oder noch nicht aufbereiteter Daten\r\n§9.2.5: Antrag ist zu unbestimmt und wirk nicht innterhalb einer angemessenen Frist präzisiert\r\n§10.1.1: personenbezogene Daten würden offenbart, deren Vertraulichkeit durch Rechtsvorschrift vorgesehen ist\r\n§10.1.2: Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere Urheberrechte, würden verletzt\r\n§10.1.3: Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse würden zugänglich gemacht werden oder die Informationen unterliegen dem Steuer- oder Statistikgeheimnis\r\n§10.1.4: die Interessen einer Person würden beeinträchtigt werden, die die beantragte Information der informationspflichtigen Stelle freiwillig zur Verfügung gestellt hat, ohne rechtlich dazu verpflichtet zu sein oder rechtlich verpflichtet werden zu können",
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"letter_start": "Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:",
"letter_end": "Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n\r\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n\r\nUnter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n\r\nDer Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
"last_modified_at": "2012-09-01",
"refusal_reasons": "§3.1.a.aa: nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen oder militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr\r\n§3.1.a.bb: nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratung von Behörden berührt oder eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit\r\n§3.1.b: laufendes Verfahren\r\n§3.1.c: fiskalische Interessen der um Auskunft ersuchten Stelle sind beeinträchtigt oder Dienstgeheimnisse verletzt\r\n§3.1.d: Informationen sind im Rahmen einer Dienstleistung entstanden, die die Stelle auf Grund einer privatrechtlichen Vereinbarung außerhalb des ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbereichs des Verbraucherschutzes erbracht hat\r\n§3.1.e: Informationen sind vor mehr als fünf Jahren entstanden\r\n§3.2.a: Schutz personenbezogener Daten\r\n§3.2.b: Schutz des geistigen Eigentums, insbesondere Urheberrechte\r\n§3.2.c: Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen wettbewerbsrelevanten Informationen\r\n§3.2.d: Meldungen oder Unterrichtungen über vorschriftswidrige Erzeugnisse\r\n§4.1: Antrag ist nicht hinreichend bestimmt\r\n§4.3.1: Entwürfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten und Beschlüsse zu Vorbereitung von Entscheidungen\r\n§4.3.2: vertraulich übermittelte oder erhobene Informationen\r\n§4.3.3: behördliche Maßnahmen würde gefährdet\r\n§4.3.4: Durch die Bearbeitung des Antrags würde die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Behörde beeinträchtigt\r\n§4.3.5: noch nicht abschließend ausgewerteten Daten\r\n§4.4: missbräuchlich gestellter Antrag\r\n§4.5: Information bereits verfügbar in allgemein zugänglichen Quellen",
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"Antrag nach dem IZG-SH/VIG\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nAlle verfügbaren Informationen, die die Tierärztekammer Schleswig-Holstein selbst erarbeitet hat oder die ihr von der Bundestierärztekammer oder anderen Landestierärztekammern zur Verfügung gestellt wurden incl. juristischer Stellungnahmen und Gerichtsurteilen, aus denen Auslegungen der Tierärztegebührenordnung (z.B. zur Auslegung des billigen Ermessen, zur pauschalen Steigerung von Gebühren unabhängig vom Einzelfall, dem Recht des Tierhalters auf Begründung von Gebührensteigerungen, Abgrenzung Regelsprechstunde vs. Notdienst, etc.) durch die Tierärztekammern oder Regeln hinsichtlich der Abrechnung tierärztlicher Leistungen gegenüber den Tierhaltern hervorgehen. Besonderes Interesse besteht an Informationen, die nicht bereits an anderer Stelle veröffentlicht wurden. \r\n\r\nAlle verüfügbaren Informationen, die die Tierärztekammer Schleswig-Holstein selbst erarbeitet hat oder die ihr von der Bundestierärztekammer oder anderen Landestierärztekammern zur Verfügung gestellt wurden, aus denen die Kosten typischer Behandlungsfälle vor und nach der Novellierung der Tierärztegebührenordnung hervorgehen. Hier geht es u.a. um Berechnungen analog zu den Beispielen in den Kommentierungen der BTK zu der DECHRA Version der GOT. Insbesondere auch modellhafte Berechnungen zu den zu erwartenden durchschnittlichen Gebührensteigerungen durch die Novellierung der GOT.\r\n\r\nVerfügbare Protokolle von Sitzungen der AG GOT\n\nDies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.\r\n\r\nIch bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n"
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"<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n<< Adresse entfernt >>"
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"\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n"
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"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\ndie Tierärztekammer Schleswig-Holstein bestätigt hiermit den Eingang Ihres untenstehenden Antrags vom 15. Februar 2024. \r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"subject": "AW: Tierärztegebührenordnung [#300203]",
"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nbezugnehmend auf Ihre Anfrage teilen wir Ihnen gem. § 5 Abs. 2 IZG-SH mit, dass aufgrund der Komplexität des Antrags eine Beantwortung leider noch nicht möglich war. \r\n\r\nWir werden schnellstmöglich auf die Angelegenheit zurückkommen. \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"subject": "AW: Tierärztegebührenordnung [#300203]",
"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nbezugnehmend auf Ihre Anfrage geben wir Ihnen nachstehend die Antwort der Bundestierärztekammer, welcher die Tierärztekammer Schleswig-Holstein als Mitglied angeschlossen ist, zur Kenntnis: \r\n\r\n\"Protokolle der BTK sind nicht zur Veröffentlichung bestimmt. Insbesondere sind sie für die Gremien der BTK gedacht, die LTKS bekommen sie als Mitglieder zur Information. Auch die antworten der AG GOT gehören als Anlage zum Protokoll dazu. Diese haben die Kammern als Information darüber bekommen, wie die Experten in der Arbeitsgruppe verschiedene Sachverhalte einschätzen. Manche Kammern orientieren sich daran manche nicht.\"\r\n\r\nDa es sich nicht um Protokolle unserer Gremien handelt und die BTK keine Ober- oder Aufsichtsbehörde ist, sondern nur ein Verein, in dem die TK Schleswig-Holstein freiwillig Mitglied ist, kann eine Herausgabe von Informationen nicht erfolgen. \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"\n\r\nbezugnehmend auf Ihre Anfrage geben wir Ihnen nachstehend die Antwort der Bundestierärztekammer, welcher die Tierärztekammer Schleswig-Holstein als Mitglied angeschlossen ist, zur Kenntnis: \r\n\r\n\"Protokolle der BTK sind nicht zur Veröffentlichung bestimmt. Insbesondere sind sie für die Gremien der BTK gedacht, die LTKS bekommen sie als Mitglieder zur Information. Auch die antworten der AG GOT gehören als Anlage zum Protokoll dazu. Diese haben die Kammern als Information darüber bekommen, wie die Experten in der Arbeitsgruppe verschiedene Sachverhalte einschätzen. Manche Kammern orientieren sich daran manche nicht.\"\r\n\r\nDa es sich nicht um Protokolle unserer Gremien handelt und die BTK keine Ober- oder Aufsichtsbehörde ist, sondern nur ein Verein, in dem die TK Schleswig-Holstein freiwillig Mitglied ist, kann eine Herausgabe von Informationen nicht erfolgen. \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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"subject": "AW: Tierärztegebührenordnung [#300203]",
"content": "Guten Tag,\r\n\r\nist Ihre Antwort vom 10. April 2024 als Verwaltungsakt zu verstehen, mit dem die Tierärztekammer Schleswig-Holstein mein Informationsersuchen vom 15. Februar 2024 in Gänze ablehnt? \r\n\r\nZu Ihrer Kenntnisnahme habe ich relevante Passagen aus dem Leitfaden des ULD \"Grundlagen des Informationsfreiheitsgesetz Schleswig-Holstein\" Stand 2019 beigefügt:\r\n\r\n\"6.3 Erlass eines Verwaltungsaktes\r\nDie Entscheidung über das Informationsersuchen stellt einen Verwaltungsakt dar (vgl. § 7 IZG-SH).\r\nDies gilt sowohl für die Erteilung der Informationen als auch für die (teilweise) Ablehnung des\r\nInformationsgesuches (vgl. zur Ablehnung §§ 6 Abs. 4, 7 IZG-SH).\r\n\r\n6.4 Ablehnung des Antrages\r\nBevor die informationspflichtige Stelle den Antrag ganz oder teilweise aus den in §§ 9, 10 IZG-SH\r\nenthaltenen Gründen ablehnt, hat sie zu prüfen, ob die begehrte Information ausgesondert und\r\ndem Antrag somit zumindest teilweise stattgegeben werden kann (§ 6 Abs. 3 IZG-SH). Dies setzt\r\njedoch voraus, dass die Informationen sowohl körperlich als auch materiell bzw. inhaltlich getrennt\r\nwerden können (Drechsler/Karg, Pdk 2013, § 6, Ziffer 2.2).\r\nWird das Informationsbegehren ganz oder teilweise abgelehnt bzw. bei der Informationserteilung\r\nohne wichtigen Grund von der gewünschten Form abgewichen, sind die Gründe für die\r\nAblehnung in dem entsprechenden Verwaltungsakt nachvollziehbar (und gegebenenfalls für das\r\nGericht nachprüfbar) darzulegen. Dies umfasst auch die Begründung, warum das Interesse an der\r\nGeheimhaltung als überwiegend erachtet wird (§ 6 Abs. 1 Satz 3 IZG-SH), und die Pflicht, auf die\r\nRechtsschutzmöglichkeiten und das damit verbundene Widerspruchsverfahren hinzuweisen (§ 6\r\nAbs. 4 IZG-SH) (vgl. auch Drechsler/Karg, PdK 2013, § 6, Ziffer 3.3).\"\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\n\n\n\nAnfragenr: 300203\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/300203/\n\nPostanschrift\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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"Guten Tag,\r\n\r\nist Ihre Antwort vom 10. April 2024 als Verwaltungsakt zu verstehen, mit dem die Tierärztekammer Schleswig-Holstein mein Informationsersuchen vom 15. Februar 2024 in Gänze ablehnt? \r\n\r\nZu Ihrer Kenntnisnahme habe ich relevante Passagen aus dem Leitfaden des ULD \"Grundlagen des Informationsfreiheitsgesetz Schleswig-Holstein\" Stand 2019 beigefügt:\r\n\r\n\"6.3 Erlass eines Verwaltungsaktes\r\nDie Entscheidung über das Informationsersuchen stellt einen Verwaltungsakt dar (vgl. § 7 IZG-SH).\r\nDies gilt sowohl für die Erteilung der Informationen als auch für die (teilweise) Ablehnung des\r\nInformationsgesuches (vgl. zur Ablehnung §§ 6 Abs. 4, 7 IZG-SH).\r\n\r\n6.4 Ablehnung des Antrages\r\nBevor die informationspflichtige Stelle den Antrag ganz oder teilweise aus den in §§ 9, 10 IZG-SH\r\nenthaltenen Gründen ablehnt, hat sie zu prüfen, ob die begehrte Information ausgesondert und\r\ndem Antrag somit zumindest teilweise stattgegeben werden kann (§ 6 Abs. 3 IZG-SH). Dies setzt\r\njedoch voraus, dass die Informationen sowohl körperlich als auch materiell bzw. inhaltlich getrennt\r\nwerden können (Drechsler/Karg, Pdk 2013, § 6, Ziffer 2.2).\r\nWird das Informationsbegehren ganz oder teilweise abgelehnt bzw. bei der Informationserteilung\r\nohne wichtigen Grund von der gewünschten Form abgewichen, sind die Gründe für die\r\nAblehnung in dem entsprechenden Verwaltungsakt nachvollziehbar (und gegebenenfalls für das\r\nGericht nachprüfbar) darzulegen. Dies umfasst auch die Begründung, warum das Interesse an der\r\nGeheimhaltung als überwiegend erachtet wird (§ 6 Abs. 1 Satz 3 IZG-SH), und die Pflicht, auf die\r\nRechtsschutzmöglichkeiten und das damit verbundene Widerspruchsverfahren hinzuweisen (§ 6\r\nAbs. 4 IZG-SH) (vgl. auch Drechsler/Karg, PdK 2013, § 6, Ziffer 3.3).\"\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n"
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"subject": "AW: Tierärztegebührenordnung [#300203]",
"content": "Guten Tag,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage „Tierärztegebührenordnung“ vom 15.02.2024 (#300203) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 46 Tage überschritten.\r\n\r\nIch habe mit meinem Antrag keinesfalls ausschließlich um Unterlagen der Bundestierärztekammer, sondern insb. um die Auslegungen der Tierärztegebührenordnung der Landestierärztekammer Schleswig-Holstein gebeten. Da Auslegungen der Gebührenordnung sowohl den Tierarzt als auch den Tierhalter betreffen, ist ein Informationsanspruch unstrittig. Wie sonst sollte eine adäquate Prüfung von Rechnungen durch den Tierhalter oder seine Versicherung erfolgen können? Die Weiterleitung einer Stellungnahme der Bundestierärztekammer beantwortet mein Informationsersuchen in keiner Weise.\r\n\r\nLeider habe ich bis heute von Ihnen keinen Bescheid hinsichtlich der Ablehnung meines Informationsersuchens erhalten, dem ich widersprechen könnte. Sollte ich bis zum 10. Mai 2024 nicht von Ihnen hören, werde ich das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein um Vermittlung bitten. \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\r\n\r\n\r\n-------- Weitergeleitete Nachricht --------\r\n> Betreff: \tTierärztegebührenordnung [#300203]\r\n> Datum: \t15. Februar 2024, 13:21\r\n> Von: \t\"<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\" <<Name und E-Mail-Adresse>>\r\n> An: \t\"Tierärztekammer Schleswig-Holstein\" <<Name und E-Mail-Adresse>>\r\n>\r\n> Antrag nach dem IZG-SH/VIG\r\n> \r\n> Guten Tag, \r\n> \r\n> bitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n> \r\n> Alle verfügbaren Informationen, die die Tierärztekammer Schleswig-Holstein selbst erarbeitet hat oder die ihr von der Bundestierärztekammer oder anderen Landestierärztekammern zur Verfügung gestellt wurden incl. juristischer Stellungnahmen und Gerichtsurteilen, aus denen Auslegungen der Tierärztegebührenordnung (z.B. zur Auslegung des billigen Ermessen, zur pauschalen Steigerung von Gebühren unabhängig vom Einzelfall, dem Recht des Tierhalters auf Begründung von Gebührensteigerungen, Abgrenzung Regelsprechstunde vs. Notdienst, etc.) durch die Tierärztekammern oder Regeln hinsichtlich der Abrechnung tierärztlicher Leistungen gegenüber den Tierhaltern hervorgehen. Besonderes Interesse besteht an Informationen, die nicht bereits an anderer Stelle veröffentlicht wurden. \r\n> \r\n> Alle verüfügbaren Informationen, die die Tierärztekammer Schleswig-Holstein selbst erarbeitet hat oder die ihr von der Bundestierärztekammer oder anderen Landestierärztekammern zur Verfügung gestellt wurden, aus denen die Kosten typischer Behandlungsfälle vor und nach der Novellierung der Tierärztegebührenordnung hervorgehen. Hier geht es u.a. um Berechnungen analog zu den Beispielen in den Kommentierungen der BTK zu der DECHRA Version der GOT. Insbesondere auch modellhafte Berechnungen zu den zu erwartenden durchschnittlichen Gebührensteigerungen durch die Novellierung der GOT.\r\n> \r\n> Verfügbare Protokolle von Sitzungen der AG GOT\r\n> \r\n> Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n> \r\n> Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.\r\n> \r\n> Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).\r\n> \r\n> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n> \r\n> Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n> \r\n> Mit freundlichen Grüßen\r\n> \r\n> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\r\n> \r\n> \r\n> \r\n> \r\n> Anfragenr: 300203\r\n> Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>\r\n> \r\n> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\r\n> https://fragdenstaat.de/a/300203/\r\n> \r\n> Postanschrift\r\n> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\r\n> << Adresse entfernt >>\r\n> \r\n> -- \r\n> Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\r\n> Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\r\n> https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\r\n>\n\n\n\n\nAnfragenr: 300203\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/300203/\n\nPostanschrift\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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">\r\n>\r\n> Antrag nach dem IZG-SH/VIG\r\n> \r\n> Guten Tag, \r\n> \r\n> bitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n> \r\n> Alle verfügbaren Informationen, die die Tierärztekammer Schleswig-Holstein selbst erarbeitet hat oder die ihr von der Bundestierärztekammer oder anderen Landestierärztekammern zur Verfügung gestellt wurden incl. juristischer Stellungnahmen und Gerichtsurteilen, aus denen Auslegungen der Tierärztegebührenordnung (z.B. zur Auslegung des billigen Ermessen, zur pauschalen Steigerung von Gebühren unabhängig vom Einzelfall, dem Recht des Tierhalters auf Begründung von Gebührensteigerungen, Abgrenzung Regelsprechstunde vs. Notdienst, etc.) durch die Tierärztekammern oder Regeln hinsichtlich der Abrechnung tierärztlicher Leistungen gegenüber den Tierhaltern hervorgehen. Besonderes Interesse besteht an Informationen, die nicht bereits an anderer Stelle veröffentlicht wurden. \r\n> \r\n> Alle verüfügbaren Informationen, die die Tierärztekammer Schleswig-Holstein selbst erarbeitet hat oder die ihr von der Bundestierärztekammer oder anderen Landestierärztekammern zur Verfügung gestellt wurden, aus denen die Kosten typischer Behandlungsfälle vor und nach der Novellierung der Tierärztegebührenordnung hervorgehen. Hier geht es u.a. um Berechnungen analog zu den Beispielen in den Kommentierungen der BTK zu der DECHRA Version der GOT. Insbesondere auch modellhafte Berechnungen zu den zu erwartenden durchschnittlichen Gebührensteigerungen durch die Novellierung der GOT.\r\n> \r\n> Verfügbare Protokolle von Sitzungen der AG GOT\r\n> \r\n> Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n> \r\n> Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.\r\n> \r\n> Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).\r\n> \r\n> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n> \r\n> Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n> \r\n> Mit freundlichen Grüßen\r\n> \r\n> "
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"\r\n> \r\n> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\r\n> "
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"\r\n> \r\n> -- \r\n> Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\r\n> Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\r\n> https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\r\n>\n\n\n\n\nAnfragenr: 300203\nAntwort an: "
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"\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n"
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"sender": "<< Anfragesteller:in >>",
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"subject": "AW: Tierärztegebührenordnung [#300203]",
"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\ngern wären wir heute abschließend auf Ihr untenstehendes Anliegen zurückgekommen.\r\n\r\nWir möchten Sie darum bitten, uns eine weitere Woche für unsere Rückmeldung zu gewähren. Bedingt durch den Feiertag sind fast alle Entscheidungsträger in dieser Woche nicht oder nur anteilig im Dienst gewesen, so dass wir hiermit um Verlängerung der Frist bis zum Ende der kommenden Woche bitten.\r\n\r\nWir bedanken uns vorsorglich für Ihr Verständnis und verleiben\r\n\r\n\r\nmit freundlichen Grüßen",
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"\n\r\ngern wären wir heute abschließend auf Ihr untenstehendes Anliegen zurückgekommen.\r\n\r\nWir möchten Sie darum bitten, uns eine weitere Woche für unsere Rückmeldung zu gewähren. Bedingt durch den Feiertag sind fast alle Entscheidungsträger in dieser Woche nicht oder nur anteilig im Dienst gewesen, so dass wir hiermit um Verlängerung der Frist bis zum Ende der kommenden Woche bitten.\r\n\r\nWir bedanken uns vorsorglich für Ihr Verständnis und verleiben\r\n\r\n\r\nmit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Tierärztekammer Schleswig-Holstein",
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"subject": "AW: Tierärztegebührenordnung [#300203]",
"content": "Guten Tag << Antragsteller:in >>\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\n\n\n\nAnfragenr: 300203\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/300203/\n\nPostanschrift\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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"\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n"
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"subject": "AW: Tierärztegebührenordnung [#300203]",
"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\nwir kommen zurück auf Ihren Antrag.\n\nWir übersenden Ihnen nun von der Tierärztekammer auf Antrag angefertigte Rechnungsüberprüfungen der vergangenen Jahre, die die Auslegung der Gebührenordnung der Tierärztekammer Schleswig-Holstein widerspiegeln. Anders geartete eigene Unterlagen liegen zur GOT hier nicht vor. Somit bitten wir darum, von weiteren Nachfragen nun abzusehen.\n\nAufgrund der Dateigröße folgen noch weitere Mails.\n\n\nMit freundlichen Grüßen",
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"\n\nwir kommen zurück auf Ihren Antrag.\n\nWir übersenden Ihnen nun von der Tierärztekammer auf Antrag angefertigte Rechnungsüberprüfungen der vergangenen Jahre, die die Auslegung der Gebührenordnung der Tierärztekammer Schleswig-Holstein widerspiegeln. Anders geartete eigene Unterlagen liegen zur GOT hier nicht vor. Somit bitten wir darum, von weiteren Nachfragen nun abzusehen.\n\nAufgrund der Dateigröße folgen noch weitere Mails.\n\n\nMit freundlichen Grüßen"
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"subject": "AW: ff. [#300203]",
"content": "Sehr << Anrede >>\n\r\nzunächst vielen Dank für die Übersendung von Auslegungen der Tierärztekammer SH. Ich gehe davon aus, dass der Tierärztekammer SH bezüglich eigener Auslegungen der GOT keine weiteren selbst erarbeiteten Informationen vorliegen und meinem Informationsbegehren diesbezüglich entsprochen wurde. \r\n\r\nLeider kommen Sie meinem Ersuchen nach dem IZG-SH nicht vollständig nach. Mein Ersuchen erstreckt sich auch auf Auslegungen der BTK und anderer LTKs, auf Berechnungen zu den mit der GOT 2022 zu erwartenden Gebührensteigerungen für typische Behandlungsfälle und auf Protokolle der AG GOT (Details s. in meinem Antrag). Ich bin der Ansicht, dass auch diese der Tierärztekammer SH vorliegenden Informationen Informationen nach dem IZG-SH sind. Dort heißt es in §3 \"Jede natürliche ... Person hat ein Recht auf freien Zugang zu den Informationen, über die eine informationspflichtige Stelle verfügt\".\r\n\r\nIch bitte Sie deshalb, mit mitzuteilen, ob und in welchem Umfang Sie über diese weiteren erbetenen Informationen verfügen. Sollten Sie die Bereitstellung weiterhin ablehnen, bitte ich Sie, mir dies schriftlich mit einer Begründung entsprechend der im IZG-SH genannten Ablehnungsgründe schriftlich mitzuteilen. Ich würde nach Ihrer Mitteilung ggf. den Landesdatenschutzbeauftragten bitten, zu überprüfen, ob mein fortbestehendes Informationsbegehren berechtigt ist.\r\n\r\nHerzlichen Dank für Ihr Verständnis und mit freundlichen Grüßen\r\n\r\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\n\n\n\nAnfragenr: 300203\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/300203/\n\nPostanschrift\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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