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"request_note": "In Bayern gibt es bisher [kein Informationsfreiheitsgesetz](https://fragdenstaat.de/ifg-stand/). Sie können trotzdem eine Anfrage an die Behörde senden. Dazu müssen Sie allerdings (nur in Bayern) angeben, warum Sie die Information anfragen und ein berechtigtes Interesse nachweisen (z.B. persönliche Betroffenheit, eigene Forschung, politisches Engagement). Wenn Sie nach Umweltinformationen fragen, ist dies nicht nötig.\r\n\r\nFragen Sie [Ihre/n Abgeordnete/n](http://www.abgeordnetenwatch.de/bayern-1407-0.html), wann es ein Informationsfreiheitsgesetz in Bayern geben wird!",
"request_note_html": "<p>In Bayern gibt es bisher <a href=\"https://fragdenstaat.de/ifg-stand/\">kein Informationsfreiheitsgesetz</a>. Sie können trotzdem eine Anfrage an die Behörde senden. Dazu müssen Sie allerdings (nur in Bayern) angeben, warum Sie die Information anfragen und ein berechtigtes Interesse nachweisen (z.B. persönliche Betroffenheit, eigene Forschung, politisches Engagement). Wenn Sie nach Umweltinformationen fragen, ist dies nicht nötig.</p>\n<p>Fragen Sie <a href=\"http://www.abgeordnetenwatch.de/bayern-1407-0.html\">Ihre/n Abgeordnete/n</a>, wann es ein Informationsfreiheitsgesetz in Bayern geben wird!</p>",
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"letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.\r\nSollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. \r\n\r\nIch verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"description": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nLaut BayKlimaG [1], Artikel 3 (2) sollen Staatskanzlei und Staatsministerien bis 2023 klimaneutral sein. \r\nÜber den Stand der Bemühungen wurde meines Wissens noch nicht öffentlich informiert. \r\nIch gehe aber davon aus, dass entsprechende Berechnungen für das Jahr 2022 und/oder 2023 vorliegen.\r\nAus persönlichem Interesse und für meine eigene Forschung und Lehre bin ich an den Rohdaten zum aktuellen CO2-Footprint der Staatsregierung und zu den bereits erfolgten Maßnahmen interessiert.\r\nIch bitte daher nach BayUIG [2], Artikel 3 (1) um Übermittlung von Informationen zu untenstehenden Punkten. Falls die Informationen der Staatskanzlei nicht vorliegen, bitte ich um Weiterleitung an die zuständigen Ministerien. \r\nMir ist die Anfrage vom 19.3.2024 über Fragdenstaat.de [3] bekannt. Meine Anfrage geht darüber hinaus.\r\n\r\nIch bitte um folgende Informationen, jeweils für Staatskanzlei und alle Staatsministerien einzeln:\r\n\r\n- Statistiken zum CO2-Footprint 2022 / 2023 und ggf. in früheren Jahren\r\n- Rohdaten und ggf. Excel-Tabellen, die zur Berechnung des Footprints verwendet wurden\r\n- Informationen über die zur Berechnung verwendeten Werkzeuge und Grundannahmen\r\n- Informationen über die Maßnahmen, durch welche die Staatsregierung bis 2023 Klimaneutralität erreicht hat, insbesondere die eingesetzten CO2-Kompensationsmaßnahmen\r\n- Soweit möglich, Informationen über die entstandenen Kosten für CO2-Kompensationen u.ä.\r\n- Falls vorhanden: Aktuelle Pläne der Staatsregierung zum Erreichen der Klimaneutralität der gesamten bayerischen Verwaltung bis 2028, insbesondere dazu wie weit diese durch Reduktion von Emissionen oder\r\nKompensationsmaßnahmen erreicht werden sollen\r\n- Falls vorhanden: Informationen zu den CO2-Emissionen von Dienstreisen der Staatsregierung\r\n- Falls vorhanden: Kosten-Nutzen-Analysen oder sonstige wirtschaftliche Analysen und Annahmen, die zur Vorbereitung der Durchführung von Maßnahmen oder Tätigkeiten im Rahmen der Klimaneutralität der Staatsregierung vorliegen\r\n- Hinweise auf weitere Datensätze und öffentliche Datenbanken zum Thema Klimaneutralität der bayerischen Verwaltung, die der Staatsregierung zur Verfügung stehen\r\n\r\nSoweit möglich, bitte ich um Übermittlung der o.g. Informationen in maschinenlesbaren Formaten, z.B. als CSV- oder Excel-Datei. Eine explizite Freigabe der Daten unter einer Open-Data-Lizenz und eine (auch teilweise) Bereitstellung der Informationen über ein Open-Data-Portal würde ich begrüßen.\r\n\r\nSofern gesetzlich zu schützende Informationen in den Rohdaten vorhanden sind, bitte ich um eine Schwärzung, die die automatisierte Auswertung des Datensatzes trotzdem weitestgehend ermöglicht.\r\n\r\n[1] https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKlimaG/true\r\n[2] https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayUIG/true\r\n[3] https://fragdenstaat.de/a/303569",
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"request_note_html": "<p>In Bayern gibt es bisher <a href=\"https://fragdenstaat.de/ifg-stand/\">kein Informationsfreiheitsgesetz</a>. Sie können trotzdem eine Anfrage an die Behörde senden. Dazu müssen Sie allerdings (nur in Bayern) angeben, warum Sie die Information anfragen und ein berechtigtes Interesse nachweisen (z.B. persönliche Betroffenheit, eigene Forschung, politisches Engagement). Wenn Sie nach Umweltinformationen fragen, ist dies nicht nötig.</p>\n<p>Fragen Sie <a href=\"http://www.abgeordnetenwatch.de/bayern-1407-0.html\">Ihre/n Abgeordnete/n</a>, wann es ein Informationsfreiheitsgesetz in Bayern geben wird!</p>",
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"request_note_html": "<p>Presseanfragen können nur von Journalist*innen gestellt werden. Bitte fügen Sie Ihrer Anfrage einen Nachweis über Ihre journalistische Tätigkeit bei (z.B. Presseausweis). Bitte denken Sie daran, eine kurze Einleitung zu Ihrer Anfrage zu schreiben.</p>",
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"letter_end": "Ich weise darauf hin, dass Sie nach Art 4 Abs. 1 BayPrG zur Auskunft verpflichtet sind. Die Norm verleiht Presseangehörigen einen Anspruch auf Auskunft gegenüber Behörden (vgl. VG Ansbach, Beschluss vom 2. November 2023 – AN 14 E 23.1992; zur möglichen Geltung gegenüber juristischen Personen des Privatrechts siehe BGH, Urteil vom 16.03.2017 – I ZR 13/16).\r\n\r\nVerweigerungsgründe, die der Erteilung der Auskunft entgegenstehen, sind nicht ersichtlich.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort innerhalb einer Woche. Sollten Sie mehr Zeit benötigen, geben Sie bitte kurz Bescheid.\r\n\r\nVielen Dank im Voraus!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"letter_start": "Antrag nach dem BayUIG\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:",
"letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nM.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"refusal_reasons": "Art. 7 (1) 1. internationalen Beziehungen, die Verteidigung oder die öffentliche Sicherheit,\r\nArt. 7 (1) 2. die Vertraulichkeit der Beratungen von informationspflichtigen Stellen im Sinn des Art. 2 Abs. 1,\r\nArt. 7 (1) 3. die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens, den Anspruch einer Person auf ein faires Verfahren oder die Durchführung strafrechtlicher, ordnungswidrigkeitenrechtlicher oder disziplinarrechtlicher Ermittlungen\r\nArt. 7 (1) 4. nachteilige Auswirkung auf den Zustand der Umwelt und ihre Bestandteile\r\nArt. 7 (2) 1. offensichtlich missbräuchlich\r\nArt. 7 (2) 2. Bezug auf interne Mitteilungen der informationspflichtigen Stellen\r\nArt. 7 (2) 3. nicht über Umweltinformationen verfügt\r\nArt. 7 (2) 4. sich auf das Zugänglichmachen von Material, das gerade vervollständigt wird, von noch nicht abgeschlossenen Schriftstücken oder noch nicht aufbereiteten Daten bezieht\r\nArt. 7 (2) 5. zu unbestimmt ist und auf Aufforderung der informationspflichtigen Stelle nach Art. 4 Abs. 2 nicht innerhalb einer angemessenen Frist präzisiert wird\r\nArt. 8 (1) 1. durch das Bekanntgeben der Informationen personenbezogene Daten offenbart und dadurch schutzwürdige Interessen der Betroffenen beeinträchtigt würden,\r\nArt. 8 (1) 2. Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere Urheberrechte, durch das Zugänglichmachen von Umweltinformationen verletzt würden oder\r\nArt. 8 (1) 3. durch das Bekanntgeben Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zugänglich gemacht würden oder die Informationen dem Steuergeheimnis oder dem Statistikgeheimnis unterliegen,\r\nArt. 8 (2) Umweltinformationen, die private Dritte einer informationspflichtigen Stelle übermittelt haben, ohne rechtlich dazu verpflichtet zu sein oder rechtlich dazu verpflichtet werden zu können, und deren Offenbarung nachteilige Auswirkungen auf die Interessen der Dritten hätte",
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"long_description": "[Gebührenregelung](https://dejure.org/gesetze/VIG/7.html)\r\n[Rechtsprechung](http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/detail.php?template=rechtsprechungsdb_erg_d&sort=datum&order=desc&gerichte_title=&title=&sm[title]=tablescan&datum_von=&datum_bis=&art2_title=&vt_db=&sm[vt_db]=fulltext_all&rechtsgrundlage_db_title[]=bb1.c.317760.de&rechtsgrundlage_db_title[]=bb1.c.217615.de&max=)",
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"letter_start": "Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:",
"letter_end": "Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n\r\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n\r\nUnter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n\r\nDer Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"refusal_reasons": "§3.1.a.aa: nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen oder militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr\r\n§3.1.a.bb: nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratung von Behörden berührt oder eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit\r\n§3.1.b: laufendes Verfahren\r\n§3.1.c: fiskalische Interessen der um Auskunft ersuchten Stelle sind beeinträchtigt oder Dienstgeheimnisse verletzt\r\n§3.1.d: Informationen sind im Rahmen einer Dienstleistung entstanden, die die Stelle auf Grund einer privatrechtlichen Vereinbarung außerhalb des ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbereichs des Verbraucherschutzes erbracht hat\r\n§3.1.e: Informationen sind vor mehr als fünf Jahren entstanden\r\n§3.2.a: Schutz personenbezogener Daten\r\n§3.2.b: Schutz des geistigen Eigentums, insbesondere Urheberrechte\r\n§3.2.c: Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen wettbewerbsrelevanten Informationen\r\n§3.2.d: Meldungen oder Unterrichtungen über vorschriftswidrige Erzeugnisse\r\n§4.1: Antrag ist nicht hinreichend bestimmt\r\n§4.3.1: Entwürfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten und Beschlüsse zu Vorbereitung von Entscheidungen\r\n§4.3.2: vertraulich übermittelte oder erhobene Informationen\r\n§4.3.3: behördliche Maßnahmen würde gefährdet\r\n§4.3.4: Durch die Bearbeitung des Antrags würde die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Behörde beeinträchtigt\r\n§4.3.5: noch nicht abschließend ausgewerteten Daten\r\n§4.4: missbräuchlich gestellter Antrag\r\n§4.5: Information bereits verfügbar in allgemein zugänglichen Quellen",
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"letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"content": "Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nLaut BayKlimaG [1], Artikel 3 (2) sollen Staatskanzlei und Staatsministerien bis 2023 klimaneutral sein. \r\nÜber den Stand der Bemühungen wurde meines Wissens noch nicht öffentlich informiert. \r\nIch gehe aber davon aus, dass entsprechende Berechnungen für das Jahr 2022 und/oder 2023 vorliegen.\r\nAus persönlichem Interesse und für meine eigene Forschung und Lehre bin ich an den Rohdaten zum aktuellen CO2-Footprint der Staatsregierung und zu den bereits erfolgten Maßnahmen interessiert.\r\nIch bitte daher nach BayUIG [2], Artikel 3 (1) um Übermittlung von Informationen zu untenstehenden Punkten. Falls die Informationen der Staatskanzlei nicht vorliegen, bitte ich um Weiterleitung an die zuständigen Ministerien. \r\nMir ist die Anfrage vom 19.3.2024 über Fragdenstaat.de [3] bekannt. Meine Anfrage geht darüber hinaus.\r\n\r\nIch bitte um folgende Informationen, jeweils für Staatskanzlei und alle Staatsministerien einzeln:\r\n\r\n- Statistiken zum CO2-Footprint 2022 / 2023 und ggf. in früheren Jahren\r\n- Rohdaten und ggf. Excel-Tabellen, die zur Berechnung des Footprints verwendet wurden\r\n- Informationen über die zur Berechnung verwendeten Werkzeuge und Grundannahmen\r\n- Informationen über die Maßnahmen, durch welche die Staatsregierung bis 2023 Klimaneutralität erreicht hat, insbesondere die eingesetzten CO2-Kompensationsmaßnahmen\r\n- Soweit möglich, Informationen über die entstandenen Kosten für CO2-Kompensationen u.ä.\r\n- Falls vorhanden: Aktuelle Pläne der Staatsregierung zum Erreichen der Klimaneutralität der gesamten bayerischen Verwaltung bis 2028, insbesondere dazu wie weit diese durch Reduktion von Emissionen oder\r\nKompensationsmaßnahmen erreicht werden sollen\r\n- Falls vorhanden: Informationen zu den CO2-Emissionen von Dienstreisen der Staatsregierung\r\n- Falls vorhanden: Kosten-Nutzen-Analysen oder sonstige wirtschaftliche Analysen und Annahmen, die zur Vorbereitung der Durchführung von Maßnahmen oder Tätigkeiten im Rahmen der Klimaneutralität der Staatsregierung vorliegen\r\n- Hinweise auf weitere Datensätze und öffentliche Datenbanken zum Thema Klimaneutralität der bayerischen Verwaltung, die der Staatsregierung zur Verfügung stehen\r\n\r\nSoweit möglich, bitte ich um Übermittlung der o.g. Informationen in maschinenlesbaren Formaten, z.B. als CSV- oder Excel-Datei. 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Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. \r\n\r\nIch verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\n\n\n\nAnfragenr: 303933\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/303933/\n\nPostanschrift\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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"subject": "AW: Fristablauf bei Anfrage nach BayUIG: Klimaneutralität der Bayerischen Staatsregierung 2023 [#303933]",
"content": "Guten Tag,\r\n\r\nmeine Anfrage nach dem BayUIG „Klimaneutralität der Bayerischen Staatsregierung 2023“ vom 23.03.2024 (#303933) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. \r\nAuch auf meine Nachfrage vom 30.05.2024 habe ich bisher keine Antwort erhalten.\r\nKönnten Sie mir bitte die Kontaktdaten der Person(en) mitteilen, an die meine Anfrage weitergeleitet wurde(n)?\r\nBitte informieren Sie mich alternativ umgehend per Email über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\r\n\r\n\r\n-------- Weitergeleitete Nachricht --------\r\n> Betreff: \tKlimaneutralität der Bayerischen Staatsregierung 2023 [#303933]\r\n> Datum: \t23. März 2024, 17:02\r\n> Von: \t\"<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\" <<Name und E-Mail-Adresse>>\r\n> An: \t\"Bayerische Staatskanzlei\" <<Name und E-Mail-Adresse>>\r\n>\r\n> Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG\r\n> \r\n> Guten Tag, \r\n> \r\n> bitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n> \r\n> Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n> \r\n> Laut BayKlimaG [1], Artikel 3 (2) sollen Staatskanzlei und Staatsministerien bis 2023 klimaneutral sein. \r\n> Über den Stand der Bemühungen wurde meines Wissens noch nicht öffentlich informiert. \r\n> Ich gehe aber davon aus, dass entsprechende Berechnungen für das Jahr 2022 und/oder 2023 vorliegen.\r\n> Aus persönlichem Interesse und für meine eigene Forschung und Lehre bin ich an den Rohdaten zum aktuellen CO2-Footprint der Staatsregierung und zu den bereits erfolgten Maßnahmen interessiert.\r\n> Ich bitte daher nach BayUIG [2], Artikel 3 (1) um Übermittlung von Informationen zu untenstehenden Punkten. Falls die Informationen der Staatskanzlei nicht vorliegen, bitte ich um Weiterleitung an die zuständigen Ministerien. \r\n> Mir ist die Anfrage vom 19.3.2024 über Fragdenstaat.de [3] bekannt. Meine Anfrage geht darüber hinaus.\r\n> \r\n> Ich bitte um folgende Informationen, jeweils für Staatskanzlei und alle Staatsministerien einzeln:\r\n> \r\n> - Statistiken zum CO2-Footprint 2022 / 2023 und ggf. in früheren Jahren\r\n> - Rohdaten und ggf. Excel-Tabellen, die zur Berechnung des Footprints verwendet wurden\r\n> - Informationen über die zur Berechnung verwendeten Werkzeuge und Grundannahmen\r\n> - Informationen über die Maßnahmen, durch welche die Staatsregierung bis 2023 Klimaneutralität erreicht hat, insbesondere die eingesetzten CO2-Kompensationsmaßnahmen\r\n> - Soweit möglich, Informationen über die entstandenen Kosten für CO2-Kompensationen u.ä.\r\n> - Falls vorhanden: Aktuelle Pläne der Staatsregierung zum Erreichen der Klimaneutralität der gesamten bayerischen Verwaltung bis 2028, insbesondere dazu wie weit diese durch Reduktion von Emissionen oder\r\n> Kompensationsmaßnahmen erreicht werden sollen\r\n> - Falls vorhanden: Informationen zu den CO2-Emissionen von Dienstreisen der Staatsregierung\r\n> - Falls vorhanden: Kosten-Nutzen-Analysen oder sonstige wirtschaftliche Analysen und Annahmen, die zur Vorbereitung der Durchführung von Maßnahmen oder Tätigkeiten im Rahmen der Klimaneutralität der Staatsregierung vorliegen\r\n> - Hinweise auf weitere Datensätze und öffentliche Datenbanken zum Thema Klimaneutralität der bayerischen Verwaltung, die der Staatsregierung zur Verfügung stehen\r\n> \r\n> Soweit möglich, bitte ich um Übermittlung der o.g. Informationen in maschinenlesbaren Formaten, z.B. als CSV- oder Excel-Datei. Eine explizite Freigabe der Daten unter einer Open-Data-Lizenz und eine (auch teilweise) Bereitstellung der Informationen über ein Open-Data-Portal würde ich begrüßen.\r\n> \r\n> Sofern gesetzlich zu schützende Informationen in den Rohdaten vorhanden sind, bitte ich um eine Schwärzung, die die automatisierte Auswertung des Datensatzes trotzdem weitestgehend ermöglicht.\r\n> \r\n> [1] https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKlimaG/true\r\n> [2] https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayUIG/true\r\n> [3] https://fragdenstaat.de/a/303569\r\n> \r\n> Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.\r\n> Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.\r\n> \r\n> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. \r\n> \r\n> Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n> \r\n> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n> \r\n> Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n> \r\n> Mit freundlichen Grüßen\r\n> \r\n> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\r\n> \r\n> \r\n> \r\n> \r\n> Anfragenr: 303933\r\n> Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>\r\n> \r\n> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\r\n> https://fragdenstaat.de/a/303933/\r\n> \r\n> Postanschrift\r\n> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\r\n> << Adresse entfernt >>\r\n> \r\n> -- \r\n> Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\r\n> Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\r\n> https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\r\n>\n\n\n\n\nAnfragenr: 303933\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/303933/\n\nPostanschrift\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n<< Adresse entfernt >>\r\n\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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"Guten Tag,\r\n\r\nmeine Anfrage nach dem BayUIG „Klimaneutralität der Bayerischen Staatsregierung 2023“ vom 23.03.2024 (#303933) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. \r\nAuch auf meine Nachfrage vom 30.05.2024 habe ich bisher keine Antwort erhalten.\r\nKönnten Sie mir bitte die Kontaktdaten der Person(en) mitteilen, an die meine Anfrage weitergeleitet wurde(n)?\r\nBitte informieren Sie mich alternativ umgehend per Email über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n"
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