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        "letter_end": "Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).\r\nIch möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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    "description": "Ich wende mich an Sie, da ich aktuell über die Themen Fachkräftemangel, demografischer Wandel und Gewinnung und Haltung von Nachwuchskräften in der öffentlichen Verwaltung recherchiere. \r\n\r\nIm Rahmen meiner Recherchen benötige ich nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Informationen und Daten, die mir bei meiner weiteren Arbeit behilflich sein können.\r\n\r\nKonkret interessieren mich folgende Punkte:\r\n\r\n1.\tInwiefern kann der Fachkräftemangel, der durch den Abgang der Babyboomer-Generation entsteht, durch Nachwuchskräfte kompensiert werden? \r\n\r\n2.\tWie viele Anwärterinnen und Anwärter werden derzeit in den verschiedenen Laufbahnen des Justizdienstes jährlich ausgebildet?\r\n\r\n3.\tWie hoch ist der Anteil von eingestellten Anwärter:innen mit Migrationshintergrund?\r\n\r\n4.\tWie fallen die Ergebnisse der Einstellungstest und Vorstellungsgespräche aus? Ist eine Veränderung des Niveaus in den letzten Jahren festzustellen?\r\n\r\n5.\tWelche Erfahrungen konnte man mit den neuen Standorten in Essen machen?\r\n\r\n6.\tWie viele der Anwärter:innen bestehen die Laufbahnprüfung und werden nach bestandener Prüfung in ein Beamtenverhältnis übernommen bzw. wie vielen wird eine Tätigkeit in einem Angestelltenverhältnis angeboten, falls nicht alle Voraussetzungen erfüllt werden?\r\n\r\n7.\tWie viele Anwärter:innen werden in der Probezeit aufgrund fehlender Eignung oder aus sonstigen Gründen entlassen? Welche Gründe sind es in den konkreten Fällen?\r\n\r\n8.\tWie viele der neuen Bediensteten stellen innerhalb der Probezeit ein Entlassungsgesuch auf eigenen Wunsch? Was sind die Gründe dafür?\r\n\r\n9.\tWie viele Justizbeamte werden von anderen Behörden abgeworben? Handelt es sich dabei um Landes-, Bundes- oder Kommunalbehörden? Handelt es sich dabei um einvernehmliche Wechsel oder „räuberische Ernennungen“. Wie hoch ist die Fluktuation im Allgemeinen? Wie gehen die Oberlandesgerichte damit um? Ich bitte um konkrete Zahlen und Aufschlüsselung zu welchen Dienstherren, nach Laufbahnen und Geschlecht. \r\n\r\n\r\n10.\tWie viele Beamte werden vorzeitig dauerhaft dienstunfähig und wie ist das Durchschnittsalter?\r\n\r\n11.\tWie hoch sind die durchschnittlichen Fehltage von Nachwuchsbeamten innerhalb der Probezeit? Wie hoch ist die niedrigste Zahl und wie hoch die höchste Zahl an Fehltagen und was ist der Median? Ab wie vielen Fehltagen geht man von einer gesundheitlichen Nichteignung aus?\r\n\r\n12.\tWie gut sind die Beförderungsaussichten im Vergleich zu anderen Behörden bzw. Dienstherren?\r\n\r\n13.\tWie wird gewährleisten, dass die Postenvergabe nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung erfolgt, insbesondere im Hinblick auf die jüngste Presse, bspw. in der WELT?\r\n\r\n14.\tWie möchte die Justiz, Nachwuchskräfte dauerhaft halten und was bietet die Justiz jungen Menschen an? Wie hoch ist der Digitalisierungsgrad und welche Möglichkeiten bestehen für mobiles Arbeiten?\r\n\r\nZu all diesen Fragen bitte ich um Bereitstellung konkreter Zahlen und Statistiken, aufgeschlüsselt nach Laufbahnen und Geschlecht.",
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                "long_description": "Das Informationsfreiheitsgesetz von Nordrhein-Westfalen gibt Ihnen das Recht Auskunft aus Dokumente und Akten der Verwaltung zu erhalten. Sie können lediglich existierende Informationen erfragen. Wenn Sie dieses Gesetz geschickt einsetzen, dann können Sie einen Beitrag leisten, die Kultur der Amtsverschwiegenheit zu mindern und das Handeln Ihrer Verwaltung öffentlicher machen.\r\n\r\nDie Besonderheit des IFG NRW ist, dass nur natürliche Personen und keine juristischen Personen Antragsrecht besitzen. Diese Einschränkung der Antragsberechtigung kann dadurch umgangen werden, dass für juristische Personen eine Einzelperson – z.B. der Firmenchef, der Vereinsvorsitzende etc. – den Antrag stellt.\r\n\r\nEin weitere interessanter Unterschied zum IFG des Bundes liegt daran, dass das IFG NRW eine Abwägung des öffentlichen Interesses gegenüber Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (§ 8) vorsieht. Ein Zugang ist trotz vorliegender Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gegeben, \"wenn die Allgemeinheit ein überwiegendes Interesse an der Gewährung des Informationszugangs hat und der eintretende Schaden nur geringfügig wäre\". Dieser sogenannte Public Interest Test fehlt im Bundes-IFG.\r\n \r\nDer oder die \"Beauftragte für das Recht auf Information\" kann angerufen werden, wenn der Anfragesteller sein Recht auf Informationszugang nach dem IFG NRW verletzt sieht. Der Datenschutzbeauftragte des Landes NRW ist auch der Beauftragte für die Informationsfreiheit. Wurde Ihre Anfrage auf FragDenStaat.de abgelehnt oder nur teilweise beantwortet, haben Sie über ein Formular direkt die Möglichkeit mit dem Beauftragten für die Informationsfreiheit in Kontakt zu treten. Dabei wird ein Link zur bisherigen Korrespondenz mit der Behörde auf FragDenStaat.de mitgeschickt.",
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                "letter_end": "Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen m.E. nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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                "refusal_reasons": "§5 (4)  Der Antrag kann abgelehnt werden, wenn die Information der Antragstellerin oder dem Antragsteller bereits zur Verfügung gestellt worden ist oder wenn sich die Antragstellerin oder der Antragsteller die Information in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann.\r\n§6 a) Beeinträchtigung von Landesverteidigung, internationalen Beziehungen...\r\n§6 b) Beeinträchtigung von Verfahrensablauf eines anhängigen Verwaltungsverfahrens...\r\n§6 c) Offenbarung von Angaben und Mitteilungen öffentlicher Stellen des Bundes anderer Länder ohne deren Zustimmung\r\n§6 Anhaltspunkte, dass Informationen zur Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung missbraucht werden sollen\r\n§7 (1) Entwürfe, Arbeiten und Beschlüsse zu Entscheidungen, sowie Protokolle vertraulicher Beratungen\r\n§7 (2) a) Bezug auf Willensbildungsprozess innerhalb von und zwischen öffentlichen Stellen\r\n§7 (2) b) Beeinträchtigung von Funktionsfähigkeit und Eigenverantwortung der Landesregierung\r\n§7 (2) c) Information ausschließlich Bestandteil von Vorentwürfen und Notizen\r\n§8 Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen mit wirtschaftlichem Schaden\r\n§9 Schutz personenbezogener Daten",
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                "letter_end": "Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n\r\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n\r\nUnter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n\r\nDer Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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    "title": "Fachkräftemangel, demografischer Wandel und Gewinnung und Haltung von Nachwuchskräften in der öffentlichen Verwaltung",
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            "content": "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nIch wende mich an Sie, da ich aktuell über die Themen Fachkräftemangel, demografischer Wandel und Gewinnung und Haltung von Nachwuchskräften in der öffentlichen Verwaltung recherchiere. \r\n\r\nIm Rahmen meiner Recherchen benötige ich nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Informationen und Daten, die mir bei meiner weiteren Arbeit behilflich sein können.\r\n\r\nKonkret interessieren mich folgende Punkte:\r\n\r\n1.\tInwiefern kann der Fachkräftemangel, der durch den Abgang der Babyboomer-Generation entsteht, durch Nachwuchskräfte kompensiert werden? \r\n\r\n2.\tWie viele Anwärterinnen und Anwärter werden derzeit in den verschiedenen Laufbahnen des Justizdienstes jährlich ausgebildet?\r\n\r\n3.\tWie hoch ist der Anteil von eingestellten Anwärter:innen mit Migrationshintergrund?\r\n\r\n4.\tWie fallen die Ergebnisse der Einstellungstest und Vorstellungsgespräche aus? Ist eine Veränderung des Niveaus in den letzten Jahren festzustellen?\r\n\r\n5.\tWelche Erfahrungen konnte man mit den neuen Standorten in Essen machen?\r\n\r\n6.\tWie viele der Anwärter:innen bestehen die Laufbahnprüfung und werden nach bestandener Prüfung in ein Beamtenverhältnis übernommen bzw. wie vielen wird eine Tätigkeit in einem Angestelltenverhältnis angeboten, falls nicht alle Voraussetzungen erfüllt werden?\r\n\r\n7.\tWie viele Anwärter:innen werden in der Probezeit aufgrund fehlender Eignung oder aus sonstigen Gründen entlassen? Welche Gründe sind es in den konkreten Fällen?\r\n\r\n8.\tWie viele der neuen Bediensteten stellen innerhalb der Probezeit ein Entlassungsgesuch auf eigenen Wunsch? Was sind die Gründe dafür?\r\n\r\n9.\tWie viele Justizbeamte werden von anderen Behörden abgeworben? Handelt es sich dabei um Landes-, Bundes- oder Kommunalbehörden? Handelt es sich dabei um einvernehmliche Wechsel oder „räuberische Ernennungen“. Wie hoch ist die Fluktuation im Allgemeinen? Wie gehen die Oberlandesgerichte damit um? Ich bitte um konkrete Zahlen und Aufschlüsselung zu welchen Dienstherren, nach Laufbahnen und Geschlecht. \r\n\r\n\r\n10.\tWie viele Beamte werden vorzeitig dauerhaft dienstunfähig und wie ist das Durchschnittsalter?\r\n\r\n11.\tWie hoch sind die durchschnittlichen Fehltage von Nachwuchsbeamten innerhalb der Probezeit? Wie hoch ist die niedrigste Zahl und wie hoch die höchste Zahl an Fehltagen und was ist der Median? Ab wie vielen Fehltagen geht man von einer gesundheitlichen Nichteignung aus?\r\n\r\n12.\tWie gut sind die Beförderungsaussichten im Vergleich zu anderen Behörden bzw. Dienstherren?\r\n\r\n13.\tWie wird gewährleisten, dass die Postenvergabe nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung erfolgt, insbesondere im Hinblick auf die jüngste Presse, bspw. in der WELT?\r\n\r\n14.\tWie möchte die Justiz, Nachwuchskräfte dauerhaft halten und was bietet die Justiz jungen Menschen an? Wie hoch ist der Digitalisierungsgrad und welche Möglichkeiten bestehen für mobiles Arbeiten?\r\n\r\nZu all diesen Fragen bitte ich um Bereitstellung konkreter Zahlen und Statistiken, aufgeschlüsselt nach Laufbahnen und Geschlecht.\n\nDies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).\r\nIch möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nThomas Schröder\n\n\n\n\nAnfragenr: 306659\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/306659/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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            "content": "1451 E - Z. 30/24\r\n\r\nInformationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) \r\nIhr Antrag vom 18.04.2024\r\n\r\nAnlage\r\n1\r\n\r\n\r\nSehr geehrter Herr Schröder,\r\n\r\nIhr o.g. Antrag ist am 18.04.2024 im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen eingegangen. \r\n\r\nI. Fehlende Angaben\r\nNach § 4 Absatz 1 IFG NRW hat jede natürliche Person nach Maßgabe des IFG NRW gegenüber den im Gesetz genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen.\r\n\r\nEin Antrag auf Gewährung eines Informationszugangs nach dem IFG NRW setzt die Angabe des vollständigen Namens sowie der (ladungsfähigen) Anschrift des Antragstellers voraus. Ohne diese Angaben kann zum einen das Vorliegen des Tatbestandsmerkmals „natürliche Person“ im Sinne des § 4 Absatz 1 IFG NRW und damit die Anspruchsberechtigung nicht überprüft werden. Zum anderen vermag ohne sie auch ein Verwaltungsverfahren nicht wirksam in Gang gebracht zu werden. So muss die Behörde u.a. in der Lage sein, die Handlungsfähigkeit des Antragstellers im Sinne von § 12 VwVfG NRW zu überprüfen. Dies erfordert es grundsätzlich, den Antragsteller mit dem vollständigen Namen, der Adresse und in Zweifelsfällen auch mit dem Geburtsdatum oder weiteren Angaben zu erfassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.03.2024 - 6 C 8.22). Ohne diese Angaben könnte zudem ein etwaiger ablehnender Bescheid nach § 5 Absatz 2 Satz 3 IFG NRW nicht hinreichend bestimmt im Sinne des § 37 VwVfG NRW erlassen werden (vgl. auch VG Lüneburg, Beschluss vom 23.06.2020 - 2 B 48/20 -, juris Rn. 42). \r\n\r\nAus diesem Grund bitte ich Sie, zur Ergänzung Ihrer persönlichen Angaben Ihre (ladungsfähige) Anschrift mitzuteilen. Weder eine c/o-Adresse noch ein Postfach erfüllt diese Voraussetzung (vgl. auch Sächsisches OVG, Beschluss vom 11.01.2012 - 3 D 157/11-, juris Rn. 4; OLG Frankfurt, Urteil vom 15.05.2014 - 16 U 4/14-, juris Rn. 15).\r\n\r\nVorsorglich weise ich darauf hin, dass vor dem Eingang der ergänzenden Angaben die Frist nach § 5 Absatz 2 IFG NRW nicht zu laufen beginnt.\r\n\r\nII. Kosten\r\nIch weise ferner darauf hin, dass gemäß § 11 Absatz 1 Satz 1 IFG NRW für Amtshandlungen, die auf Grund des IFG NRW vorgenommen werden, Gebühren erhoben werden. Die auf der Grundlage des § 11 Absatz 2 Satz 1 IFG NRW erlassene Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) bestimmt in ihrem § 1, dass für die im anliegenden Gebührentarif, der Bestandteil der Verordnung ist, die dort genannten Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben werden. Nr. 1.2, Nr. 1.3.2 und Nr. 1.3.3 des Gebührentarifs treffen Regelungen zur Höhe der zu erhebenden Gebühr. \r\n\r\nMit Blick auf die sehr weit gefassten Fragen gebe ich zu bedenken, dass der hiesige Verwaltungsaufwand voraussichtlich nicht gering sein wird. So gibt es in der Justiz und im Justizvollzug insgesamt 28 verschiedene Berufsbilder (https://www.justiz-karriere.nrw/berufe) Die zu erhebenden Gebühren bemessen sich nach dem zur Beantwortung Ihrer Anfrage entstandenen Verwaltungsaufwand und sind abhängig von der anzuwendenden Nummer des Gebührentarifs bei 500 € bzw. 1000 € gedeckelt. \r\n\r\nDa Sie mitteilen, dass Sie zu den Themen Fachkräftemangel, demografischer Wandel und Gewinnung und Haltung von Nachwuchskräften in der öffentlichen Verwaltung recherchieren, besteht ggf. die Möglichkeit, ein (gebührenfreies) Auskunftsersuchen zu wissenschaftlichen Zwecken an das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen zu richten. Sollten Sie diese Möglichkeit in Erwägung ziehen, wäre folgende E-Mail-Adresse zu kontaktieren: <<E-Mail-Adresse>>. Hierbei wäre allerdings zu beachten, dass der wissenschaftliche Zweck Ihrer Anfrage ausdrücklich begründet werden müsste und konkrete Aussagen über den Hintergrund, den Inhalt, das Ziel und ggf. die Finanzierung Ihres Vorhabens gemacht werden müssten.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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            "content": "1451 E - Z. 30/24\r\n\r\nInformationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) \r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nich komme auf Ihre E-Mail vom 29.04.2024 zurück und teile mit, dass mir zwischenzeitlich andere Behörden die angefragten Daten mitgeteilt haben, darunter auch Behörden aus Nordrhein-Westfalen.\r\n\r\nFolgende Anfragen wurden zufriedenstellen bearbeitet:\r\n\r\n- Ministerium der Finanzen des Landes NRW\r\n- Bezirksregierung Köln\r\n\r\nFolgende Behörden haben eine kostenfreie Bearbeitung zugesagt und haben die Daten bei den zuständigen Stellen angefragt, sodass sich eine Antwort etwas verzögert:\r\n\r\n- Oberlandesgericht Frankfurt a.M.\r\n- Oberlandesgericht Karlsruhe\r\n- Oberlandesgericht München\r\n\r\nDas Ministerium der Finanzen NRW hat sehr vorbildlich auf meine Anfrage geantwortet. Ich möchte Ihnen das Ergebnis daher nicht vorenthalten und füge es dieser E-Mail bei.\r\n\r\nUnter diesen Umständen, bitte ich Sie nochmals eine kostenfreie Bearbeitung zu prüfen. Um Ihren Verwaltungsaufwand zusätzlich zu reduzieren, schränke ich meine Anfrage auf die Laufbahngruppen  1.2 und 2.1 (Geschäftsstelle und Kanzlei und Rechtspfleger) der ordentlichen Gerichtsbarkeit ein.\r\n\r\nWenn andere Behörden dieselbe Anfrage zufriedenstellend beantworten konnten, bin ich mir sicher, dass  auch das Ministerium der Justiz NRW eine bürgerfreundliche Lösung findet. \r\n\r\nSie können die Antwort des Finanzministeriums auch gerne als Vorlage nutzen.\r\n\r\nBitte teilen Sie mir das Ergebnis Ihrer erneuten Prüfung zeitnah mit.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nThomas Schröder\n\nAnhänge:\n - 2024-05-21anl-1-fragenkatalogtsfragenkata.pdf\n - 2024-05-21ifg-bescheid-ts-geschwaerzt.pdf\n - anl-2-peklg2.pdf\n\n\n\nAnfragenr: 306659\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/306659/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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            "content": "Guten Tag,\r\n\r\nvielen Dank für die Rückmeldung. Ihre Entscheidung nehme ich mit Bedauern zur Kenntnis. Ich werde dies so in meiner Veröffentlichung aufnehmen. Ich weise darauf hin, dass dies aus Sicht eines unabhängigen Betrachters die Justiz NRW in ein negatives Bild rücken könnte, da andere Behörden die Anfrage zufriedenstellend beantwortet haben.\r\n\r\nInsbesondere im Hinblick auf die Antwort der Landesregierung\r\nauf die Kleine Anfrage 1714 vom 17. April 2023 des Abgeordneten Dr. Werner Pfeil FDP Drucksache 18/4008, kann dies auf eine deutliche Verschärfung der Personalsituation in der NRW-Justiz gewertet werden.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nThomas Schröder\n\n\n\n\nAnfragenr: 306659\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/306659/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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