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"description": "1. Aus dem Fördertopf wurden letztlich 7.1 Mrd. von 9.9 Mrd ausgekehrt. Warum wurde nicht gesteuert, jährlich nicht verbrauchte Beträge in einen der Folgehaushalte einzustellen.\r\n2. Zum vorzeitigen Ende der Förderung am 31.12.2022 wird um Mitteilung gebeten, welcher Betrag am Jahresende im Fördertopf verblieben ist und demnach nicht mehr ausgekehrt wurde - also rein bezogen auf das Haushaltsjahr 2022.\r\n3. Ich bin kommunalpoltisch aktiv und sehe mich jetzt gerade im Kommunalwahlkampf ständigen Anfeindungen ausgesetzt. Hier vor Ort verschwinden Wahlplakete, werden Wahlplakate zerstört, werden Wahlplakate beschmiert. Aus einer Vielzahl von Gesprächen mit Betroffenen vom vorzeitigen Förderstopp des Baukindeegeldes nehme ich wahr, dass ihr Vertrauen in staatliches Handeln nachhaltig zerstört wurde. Ich selbst habe mein Vertrauen nicht verloren und versuche wenigstens, alle rechtsstaatlichen Mittel auszuschöpfen. Die ganz überwiegende Mehrheit der Betroffenen ist damit jedoch aus verschiedenen Gründen nachvollziehbar überfordert. Daher konkret die Frage an Frau Geywitz - unabhängig aller rechtlichen Fragestellungen - wären Sie bereit auf die vom vorzeitigen Förderstopp betroffenen Menschen noch einmal zuzugehen und ihnen eine Lösung anzubieten und damit auch wieder ein Stückweit Vertrauen herzustellen?",
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"1. Aus dem Fördertopf wurden letztlich 7.1 Mrd. von 9.9 Mrd ausgekehrt. Warum wurde nicht gesteuert, jährlich nicht verbrauchte Beträge in einen der Folgehaushalte einzustellen.\r\n2. Zum vorzeitigen Ende der Förderung am 31.12.2022 wird um Mitteilung gebeten, welcher Betrag am Jahresende im Fördertopf verblieben ist und demnach nicht mehr ausgekehrt wurde - also rein bezogen auf das Haushaltsjahr 2022.\r\n3. Ich bin kommunalpoltisch aktiv und sehe mich jetzt gerade im Kommunalwahlkampf ständigen Anfeindungen ausgesetzt. Hier vor Ort verschwinden Wahlplakete, werden Wahlplakate zerstört, werden Wahlplakate beschmiert. Aus einer Vielzahl von Gesprächen mit Betroffenen vom vorzeitigen Förderstopp des Baukindeegeldes nehme ich wahr, dass ihr Vertrauen in staatliches Handeln nachhaltig zerstört wurde. Ich selbst habe mein Vertrauen nicht verloren und versuche wenigstens, alle rechtsstaatlichen Mittel auszuschöpfen. Die ganz überwiegende Mehrheit der Betroffenen ist damit jedoch aus verschiedenen Gründen nachvollziehbar überfordert. Daher konkret die Frage an Frau Geywitz - unabhängig aller rechtlichen Fragestellungen - wären Sie bereit auf die vom vorzeitigen Förderstopp betroffenen Menschen noch einmal zuzugehen und ihnen eine Lösung anzubieten und damit auch wieder ein Stückweit Vertrauen herzustellen?"
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"letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"letter_start": "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:",
"letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nMit Verweis auf § 7 Abs. 5 IFG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, aber spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, würde ich mich freuen, wenn Sie ihn an die zuständige Behörde weiterleiten und mich darüber unterrichten könnten.\r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
"last_modified_at": "2020-06-19",
"refusal_reasons": "§ 1.3: Regelungen in anderen Rechtsvorschriften gehen vor\r\n§ 2.1: Es liegen keine amtlichen Informationen vor\r\n§ 3.1.a: nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen\r\n§ 3.1.b: nachteilige Auswirkungen auf militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr\r\n§ 3.1.c: nachteilige Auswirkungen auf Belange der inneren oder äußeren Sicherheit\r\n§ 3.1.d: nachteilige Auswirkungen auf Kontroll- oder Aufsichtsaufgaben der Finanz-, Wettbewerbs- und Regulierungsbehörden\r\n§ 3.1.e: nachteilige Auswirkungen auf Angelegenheiten der externen Finanzkontrolle\r\n§ 3.1.f: nachteilige Auswirkungen auf Maßnahmen zum Schutz vor unerlaubtem Außenwirtschaftsverkehr\r\n§ 3.1.g: nachteilige Auswirkungen auf die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens, den Anspruch einer Person auf ein faires Verfahren oder die Durchführung strafrechtlicher, ordnungswidrigkeitsrechtlicher oder disziplinarischer Ermittlungen\r\n§ 3.2: das Bekanntwerden der Information kann die öffentliche Sicherheit gefährden\r\n§ 3.3.a: die notwendige Vertraulichkeit internationaler Verhandungen wird beeinträchtigt\r\n§ 3.3.b: die Beratungen von Behörden werden beeinträchtigt\r\n§ 3.4: die Information einer durch Rechtsvorschrift oder durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen geregelten Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflicht oder einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis unterliegt\r\n§ 3.5: Information einer anderen öffentlichen Stelle, soll nicht Bestandteil der eigenen Vorgänge werden\r\n§ 3.6: das Bekanntwerden der Information wäre geeignet, fiskalische Interessen des Bundes im Wirtschaftsverkehr oder wirtschaftliche Interessen der Sozialversicherungen zu beeinträchtigen\r\n§ 3.7: keine Aufkunft vertraulich erhobener oder übermittelter Information, soweit das Interesse des Dritten an einer vertraulichen Behandlung im Zeitpunkt des Antrags auf Informationszugang noch fortbesteht\r\n§ 3.8: keine Auskunft von Nachrichtendiensten sowie den Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Bundes, soweit sie Aufgaben im Sinne des § 10 Nr. 3 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes wahrnehmen\r\n§ 4: Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses\r\n§ 5: Schutz personenbezogener Daten\r\n§ 6: Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen\r\n§ 7: Die Behörde hat keine Verfügungsberechtigung\r\n§ 9.3: Der Antragsteller verfügt bereits über die Informationen oder kann sich diese aus allgemein zugänglichen Quellen selbst beschaffen\r\n§ 96: Absatz 4 Satz 3 BHO Ausnahme des Bundesrechnungshofs",
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"request_note_html": "<p>Presseanfragen können nur von Journalist*innen gestellt werden. Bitte fügen Sie Ihrer Anfrage einen Nachweis über Ihre journalistische Tätigkeit bei (z.B. Presseausweis). Bitte denken Sie daran, eine kurze Einleitung zu Ihrer Anfrage zu schreiben.</p>",
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"letter_start": "Presseanfrage\r\n\r\nGuten Tag,",
"letter_end": "Ich weise darauf hin, dass Sie nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG zur Auskunft verpflichtet sind. Das Grundrecht der Pressefreiheit verleiht Presseangehörigen einen verfassungsunmittelbaren Anspruch auf Auskunft gegenüber Bundesbehörden (BVerwG, Urteil vom 19.09.2019 – 6 A 7.18, Rn. 13 m.w.N.; zur möglichen Geltung gegenüber juristischen Personen des Privatrechts vgl. BGH, Urteil vom 16.03.2017 – I ZR 13/16).\r\n\r\nBelange, die der Erteilung der Auskunft entgegenstehen, sind nicht ersichtlich.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort innerhalb einer Woche. Sollten Sie mehr Zeit benötigen, geben Sie bitte kurz Bescheid.\r\n\r\nVielen Dank im Voraus!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"long_description": "[Gebührenregelung](https://dejure.org/gesetze/VIG/7.html)\r\n[Rechtsprechung](http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/detail.php?template=rechtsprechungsdb_erg_d&sort=datum&order=desc&gerichte_title=&title=&sm[title]=tablescan&datum_von=&datum_bis=&art2_title=&vt_db=&sm[vt_db]=fulltext_all&rechtsgrundlage_db_title[]=bb1.c.317760.de&rechtsgrundlage_db_title[]=bb1.c.217615.de&max=)",
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"letter_start": "Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:",
"letter_end": "Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n\r\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n\r\nUnter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n\r\nDer Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
"last_modified_at": "2012-09-01",
"refusal_reasons": "§3.1.a.aa: nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen oder militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr\r\n§3.1.a.bb: nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratung von Behörden berührt oder eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit\r\n§3.1.b: laufendes Verfahren\r\n§3.1.c: fiskalische Interessen der um Auskunft ersuchten Stelle sind beeinträchtigt oder Dienstgeheimnisse verletzt\r\n§3.1.d: Informationen sind im Rahmen einer Dienstleistung entstanden, die die Stelle auf Grund einer privatrechtlichen Vereinbarung außerhalb des ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbereichs des Verbraucherschutzes erbracht hat\r\n§3.1.e: Informationen sind vor mehr als fünf Jahren entstanden\r\n§3.2.a: Schutz personenbezogener Daten\r\n§3.2.b: Schutz des geistigen Eigentums, insbesondere Urheberrechte\r\n§3.2.c: Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen wettbewerbsrelevanten Informationen\r\n§3.2.d: Meldungen oder Unterrichtungen über vorschriftswidrige Erzeugnisse\r\n§4.1: Antrag ist nicht hinreichend bestimmt\r\n§4.3.1: Entwürfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten und Beschlüsse zu Vorbereitung von Entscheidungen\r\n§4.3.2: vertraulich übermittelte oder erhobene Informationen\r\n§4.3.3: behördliche Maßnahmen würde gefährdet\r\n§4.3.4: Durch die Bearbeitung des Antrags würde die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Behörde beeinträchtigt\r\n§4.3.5: noch nicht abschließend ausgewerteten Daten\r\n§4.4: missbräuchlich gestellter Antrag\r\n§4.5: Information bereits verfügbar in allgemein zugänglichen Quellen",
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"name": "Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)",
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"letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nM.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an.\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,",
"last_modified_at": "2005-02-14",
"refusal_reasons": "§8.1.1: nachteilige Auswirkungen auf die internationalen Beziehungen, die Verteidigung oder bedeutsame Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit\r\n§8.1.2: nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratungen von informationspflichtigen Stellen im Sinne des § 2 Abs. 1\r\n§8.1.3: nachteilige Auswirkungen auf die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens, den Anspruch einer Person auf ein faires Verfahren oder die Durchführung strafrechtlicher, ordnungswidrigkeitenrechtlicher oder disziplinarrechtlicher Ermittlungen\r\n§8.1.4: nachteilige Auswirkungen auf den Zustand der Umwelt und ihrer Bestandteile im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1 oder Schutzgüter im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 6,\r\n§8.2.1: Antrag ist offensichtlich missbräuchlich gestellt worden\r\n§8.2.2. Antrag bezieht sich auf interne Mitteilungen der informationspflichtigen Stellen im Sinne des § 2 Abs. 1\r\n§8.2.3: Antrag wurde bei einer Stelle, die nicht über die Umweltinformationen verfügt, gestellt und kann sofern er nicht nach § 4 Abs. 3 weitergeleitet werden kann\r\n§8.2.4. Antrag bezieht sich auf die Zugänglichmachung von Material, das gerade vervollständigt wird, noch nicht abgeschlossener Schriftstücke oder noch nicht aufbereiteter Daten\r\n§8.2.5. Antrag ist zu unbestimmt und auf Aufforderung der informationspflichtigen Stelle nach § 4 Abs. 2 nicht innerhalb einer angemessenen Frist präzisiert worden\r\n§9.1.1 das Bekanntgeben der Informationen personenbezogene Daten offenbart und dadurch Interessen der Betroffenen beeinträchtigt wird\r\n§9.1.2 Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere Urheberrechte, durch das Zugänglichmachen von Umweltinformationen verletzt\r\n§9.1.3 Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse oder Informationen, die dem Steuergeheimnis oder dem Statistikgeheimnis unterliegen\r\n§9.2 Umweltinformationen privater Dritter deren Offenbarung nachteilige Auswirkungen auf die Interessen der Dritten hätte",
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"letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, nach § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind, sowie nach § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Sicherung und Nutzung von Archivgut des Bundes (BArchG), sofern Archivgut betroffen ist.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. § 4 Abs. 1 Bundesarchiv-Kostenverordnung (BArchKostV) nicht an.\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\r\n\r\nIch behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,",
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"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\n1. Aus dem Fördertopf wurden letztlich 7.1 Mrd. von 9.9 Mrd ausgekehrt. Warum wurde nicht gesteuert, jährlich nicht verbrauchte Beträge in einen der Folgehaushalte einzustellen.\r\n2. Zum vorzeitigen Ende der Förderung am 31.12.2022 wird um Mitteilung gebeten, welcher Betrag am Jahresende im Fördertopf verblieben ist und demnach nicht mehr ausgekehrt wurde - also rein bezogen auf das Haushaltsjahr 2022.\r\n3. Ich bin kommunalpoltisch aktiv und sehe mich jetzt gerade im Kommunalwahlkampf ständigen Anfeindungen ausgesetzt. Hier vor Ort verschwinden Wahlplakete, werden Wahlplakate zerstört, werden Wahlplakate beschmiert. Aus einer Vielzahl von Gesprächen mit Betroffenen vom vorzeitigen Förderstopp des Baukindeegeldes nehme ich wahr, dass ihr Vertrauen in staatliches Handeln nachhaltig zerstört wurde. Ich selbst habe mein Vertrauen nicht verloren und versuche wenigstens, alle rechtsstaatlichen Mittel auszuschöpfen. Die ganz überwiegende Mehrheit der Betroffenen ist damit jedoch aus verschiedenen Gründen nachvollziehbar überfordert. Daher konkret die Frage an Frau Geywitz - unabhängig aller rechtlichen Fragestellungen - wären Sie bereit auf die vom vorzeitigen Förderstopp betroffenen Menschen noch einmal zuzugehen und ihnen eine Lösung anzubieten und damit auch wieder ein Stückweit Vertrauen herzustellen?\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\n\n\n\nAnfragenr: 308518\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/308518/\n\nPostanschrift\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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"content": "Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen\r\nZI5 - 13002/Anträge 2024#038\r\n\r\nSehr << Antragsteller:in >>\n\r\nauf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 9. Mai 2024 erteile ich zu Ihren Fragen 1) und 2) nachstehende Auskunft:\r\n\r\nZu Frage 1) Die Finanzmittel des Bundeshaushalts sind der Jährlichkeit unterworfen, Art. 110 Abs. 2 GG, § 45 BHO. Mithin können nicht in Anspruch genommene Fördermittel einzelner Haushaltsjahre nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages auf Folgejahre \t übertragen werden. Diese Entscheidung obliegt nicht dem BMWSB.\r\n\r\nZu Frage 2) Die Soll- und Ist- Zahlen für das Jahr 2022 können Sie auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen abrufen https://www.bundeshaushalt.de/DE/Bundeshaushalt-digital/bundeshaushalt-digital.html\r\n Nicht ausgekehrt wurden laut Jahresabschluss 268.865.224,88 €.\r\n \r\nZu Frage 3) teilte das Referat der Bürgerkommunikation Folgendes mit:\r\n\r\n Die Schilderungen zu Ihren Erfahrungen im Wahlengagement machen uns betroffen. Es zeichnet sich leider zunehmend ein Bild, dass Unzufriedenheit ausgerechnet an den Personen festgemacht wird, die sich engagiert für Bürgerinteressen und das gesellschaftliche Gemeinwohl und für die \t \t \t demokratische Gesellschaft einsetzen. Einen unmittelbaren Zusammenhang mit dem Baukindergeld sehen wir allerdings nicht, wenngleich wir Ihr Anliegen nachvollziehen können, dass es immer Einzelfälle gibt, die persönlich betroffen sind und sich in ihrem Unmut darauf beziehen.\r\n\r\n Leider können wir Ihrem Wunsch nicht entsprechen, dass Baukindergeld in speziellen Fällen nachträglich zu gewähren.\r\n Die Gewährung von Baukindergeld stand bereits bei Beginn der Förderung in 2018 stets unter der Voraussetzung, dass ausreichend Fördermittel in den betreffenden Haushaltsjahren zur Verfügung stehen. \r\n\r\n Die Nachfrage nach dem Baukindergeld war jedoch in den vergangenen Jahren sehr hoch, sodass eine Antragstellung nur noch bis Ende 2022 möglich war. Entsprechende Fördermittel stehen im Bundeshaushalt nicht mehr zur Verfügung. Eine Verlängerung der Gewährung für das Baukindergeld ist daher \t leider ausgeschlossen. Einzel-, Härte- und Sonderfälle wurden im BMWSB gemeinsam mit der KfW immer auf der Basis der Förderbedingungen geprüft und entschieden. Darin sehen wir unsere Fürsorge für Bürgerinnen und Bürger - auch aus Gerechtigkeitsgründen - gegenüber allen Antragsstellenden \tgewahrt.\r\n\r\n Eine Fortführung der bisherigen Baukindergeldförderung ist aufgrund der anderweitigen Zweckbindung der künftigen Fördermittel nicht möglich. So ist bspw. aktuell das noch nicht begonnene Wohneigentum im Neubau mit hohen energetischen Standards zu errichten. Damit wird künftig neben der \tWohneigentumsförderung zugleich ein dringend erforderlicher Beitrag zur Erreichung der nationalen und supranationalen Klimaschutzziele im Gebäudesektor geleistet. Die aktuelle Wohneigentumsförderung im Neubau (=WEF) läuft und wird gut angenommen; ein neues Wohneigentumsförderung im \tBestand (= Jung kauft alt) ist für 2024 vorgesehen und ist ebenfalls mit einer energetischen Sanierungsauflage versehen.\r\n\r\n Wir bedauern, Ihnen aufgrund der geschilderten haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Fördermitteln, auf die kein Rechtsanspruch besteht, leider keine positive Mitteilung machen zu können. \r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"content": "Sehr << Anrede >>\n\r\nvielen Dank für Ihre umfassende Antwort, die ich auch grundsätzlich nachvollziehen kann, die aber noch Nachfragen erfordert.\r\n\r\nZu Frage 1) \r\n\r\nHier hätte ich das betroffene Ministerium mindestens in der Verantwortung gesehen, die Übertragung der Haushaltsmittel zu forcieren. Es bleibt unklar, warum dies nicht geschehen ist. Können Sie die Gründe dafür noch darlegen?\r\n\r\nZu Frage 2)\r\n\r\nEs gibt Schätzungen, dass vom vorzeitigen Förderstopp zwischen 12.000 bis 20.000 Familien betroffen waren. In meinem ganz persönlichen Umfeld kenne ich acht betroffene Kinder verteilt auf vier Familien. Eine Petition über openpetition aus dem Ruhrgebiet hatte über 600 Mitzeichner. Aus meiner Sicht hätte die nicht ausgekehrte Summe aus dem Jahr 2022 vermutlich noch dazu gereicht, alle möglichen Antragsteller im Jahr 2023 zu bedienen. Eine ganz konkrete praktische Auswirkung dazu: im Kollegenkreis haben viele die erforderlichen Fördervoraussetzungen rechtzeitig bis längstens März 2021 erfüllt. Zwei Kolleginnen konnten ihre Bauvorhaben früher abschließen, zwei Kollegen jedoch erst in 2023, z. B. auch auf Grund diverser kriegsbedingter Lieferschwierigkeiten von Holz und schlechter Verfügbarkeit von Handwerkern. Alle haben alles richtig gemacht und offensichtlich war die ausgelobte Gesamtfördersumme von 9,9 Mrd. Euro bei weitem noch nicht erreicht. Ungeachtet aller rechtlichen Fragestellungen ist meines Erachtens die Fairness massiv auf der Strecke geblieben. Jeder hätte damit leben können, wenn die 9,9 Mrd. vollständig aufgebraucht gewesen wären, was aber nicht der Fall war. Warum hat man die Interessen der völlig schuldlos Betroffenen hier nicht besser im Blick gehabt?\r\n\r\nZu Frage 3)\r\n\r\nHier bedanke ich mir für Ihre Anteilnahme. Die Situation hat sich in den letzten Wochen noch weiter verschlimmert und seit den Ereignissen in Mannheim nochmal durch massive Verbalattacken zugespitzt. Als Vertreter einer demokratisch Partei geht man zwischenzeitlich mit Angst zum Dienst an den Infostand. In diesem Kontext halte ich es daher für unglücklich, gerade beim Baukindergeld von Einzelfällen zu sprechen. Wie oben mitgeteilt gibt es Schätzungen von 12.000 bis 20.000 betroffenen Familien. Davon sind die Auswirkungen in einzelnen Fällen sehr dramatisch. Daher die Nachfrage - liegen Ihnen konkrete Informationen vor, wie viele Familien tatsächlich betroffen waren und wie definieren Sie das Wort Einzelfall?\r\n\r\nVielen Dank für Ihre Bemühungen. Da ich mich hier auch für eine Vielzahl von Mitbetroffenen einsetze, verstehen Sie sicher, warum ich in dieser Sache so beharrlich nachfrage. \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n\r\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\n\n\n\nAnfragenr: 308518\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/308518/\n\nPostanschrift\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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"\n\r\nvielen Dank für Ihre umfassende Antwort, die ich auch grundsätzlich nachvollziehen kann, die aber noch Nachfragen erfordert.\r\n\r\nZu Frage 1) \r\n\r\nHier hätte ich das betroffene Ministerium mindestens in der Verantwortung gesehen, die Übertragung der Haushaltsmittel zu forcieren. Es bleibt unklar, warum dies nicht geschehen ist. Können Sie die Gründe dafür noch darlegen?\r\n\r\nZu Frage 2)\r\n\r\nEs gibt Schätzungen, dass vom vorzeitigen Förderstopp zwischen 12.000 bis 20.000 Familien betroffen waren. In meinem ganz persönlichen Umfeld kenne ich acht betroffene Kinder verteilt auf vier Familien. Eine Petition über openpetition aus dem Ruhrgebiet hatte über 600 Mitzeichner. Aus meiner Sicht hätte die nicht ausgekehrte Summe aus dem Jahr 2022 vermutlich noch dazu gereicht, alle möglichen Antragsteller im Jahr 2023 zu bedienen. Eine ganz konkrete praktische Auswirkung dazu: im Kollegenkreis haben viele die erforderlichen Fördervoraussetzungen rechtzeitig bis längstens März 2021 erfüllt. Zwei Kolleginnen konnten ihre Bauvorhaben früher abschließen, zwei Kollegen jedoch erst in 2023, z. B. auch auf Grund diverser kriegsbedingter Lieferschwierigkeiten von Holz und schlechter Verfügbarkeit von Handwerkern. Alle haben alles richtig gemacht und offensichtlich war die ausgelobte Gesamtfördersumme von 9,9 Mrd. Euro bei weitem noch nicht erreicht. Ungeachtet aller rechtlichen Fragestellungen ist meines Erachtens die Fairness massiv auf der Strecke geblieben. Jeder hätte damit leben können, wenn die 9,9 Mrd. vollständig aufgebraucht gewesen wären, was aber nicht der Fall war. Warum hat man die Interessen der völlig schuldlos Betroffenen hier nicht besser im Blick gehabt?\r\n\r\nZu Frage 3)\r\n\r\nHier bedanke ich mir für Ihre Anteilnahme. Die Situation hat sich in den letzten Wochen noch weiter verschlimmert und seit den Ereignissen in Mannheim nochmal durch massive Verbalattacken zugespitzt. Als Vertreter einer demokratisch Partei geht man zwischenzeitlich mit Angst zum Dienst an den Infostand. In diesem Kontext halte ich es daher für unglücklich, gerade beim Baukindergeld von Einzelfällen zu sprechen. Wie oben mitgeteilt gibt es Schätzungen von 12.000 bis 20.000 betroffenen Familien. Davon sind die Auswirkungen in einzelnen Fällen sehr dramatisch. Daher die Nachfrage - liegen Ihnen konkrete Informationen vor, wie viele Familien tatsächlich betroffen waren und wie definieren Sie das Wort Einzelfall?\r\n\r\nVielen Dank für Ihre Bemühungen. Da ich mich hier auch für eine Vielzahl von Mitbetroffenen einsetze, verstehen Sie sicher, warum ich in dieser Sache so beharrlich nachfrage. \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n\r\n"
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"\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n"
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"subject": "AW: [EXTERN] AW: Ihre Anfrage nach dem IFG - Baukindergeld KfW 424 [#308518]",
"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\nvielen Dank für Ihre Rückfrage vom 6. Juni 2024 zum Antwortschreiben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) Da es sich nicht um Fragestellungen gemäß IFG handelt, wurde es intern an die Bürgerkommunikation zur Beantwortung weitergegeben.\r\n\r\nGerne führen wir abschließend aus, dass die Gewährung von Baukindergeld bereits bei Beginn der Förderung in 2018 stets unter der Voraussetzung stand, dass ausreichend Fördermittel in den betreffenden Haushaltsjahren zur Verfügung stehen. Die KfW hat frühzeitig über das Auslaufen dieser Förderung informiert.\r\nWir bedauern, Ihnen aufgrund der geschilderten haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Fördermitteln, auf die kein Rechtsanspruch besteht, leider keine weitere Mitteilung machen zu können. Diese Entscheidung wurde vom Haushaltsgesetzgeber getroffen und ist seitens des BMWSB nicht zu beantstanden.\r\nBei ihrer letzten Frage haben wir Sie darüber informiert, dass wir im BMWSB nicht von Einzelfällen nicht entsprochener Baukindergeldanträge sprechen, sondern Sie informiert, dass wir jeden uns vorliegenden Einzelfall mit der KfW geprüft haben. Wir bedauern, dass dies für Sie mißverständlich war.\r\n\r\nHinsichtlich der Bürger aus Ihren Gesprächen besteht die Möglichkeit, diese auf die Förderdatenbank des Bundes bezüglich anderer Fördermöglichkeiten für das individuelle Bauvorhaben hinzweisen. Nähere Informationen finden Sie unter:\r\n\r\nwww.foerderdatenbank.de. \r\n \r\nHier sind Bundes-, Landes- und Kommunalspezifische Förderprogramme aufgelistet, die für Ihre Zielgruppe gegebenenfalls von Interesse sein könnten.\r\nWir hoffen, dass wir Ihre Fragen beantworten konnten.\r\nFür Ihr kommunales Engagement wünschen wir Ihnen weiterhin viel Erfolg!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen",
"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
"last_modified_at": "2024-07-13T09:12:40.166031+02:00"
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