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"request_note_html": "<p>Einfache Anfragen an Städte und Gemeinden (nicht an Landesbehörden) können unter Umständen auch dann Gebühren nach sich ziehen, wenn sie wenig Verwaltungsaufwand bedeuten. <a href=\"https://www.abgeordnetenwatch.de/baden-wuerttemberg\">Schreiben Sie Ihren Landtagsabgeordneten</a>, um dies zu ändern!</p>",
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"letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. \r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"description": "Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n\r\nInformationen in Gestalt von amtlichen Zwecken dienenden Aufzeichnungen betreffend Einzelregelungen aus Gesetzen, aus denen sich unmittelbar oder mittelbar, ganz oder auch nur zum Teil, die Aufgaben, also Dienstpflichten, des Leiters / der Leiterin des Jobcenters Stuttgart (bzw. , allgemeiner gefasst, eines Jobcenters in THE LÄND) ergeben oder ableiten lassen. 'Perfekt' wäre es, wenn sich aus der gesuchten Information Erkenntnisse über den Inhalt, über die Art, und/oder über den Umfang der Aufgaben einer / der Jobcenter-Leitung gewinnen lassen. All das bitte, soweit möglich, auf Hochdeutsch. Ich kann nicht Alles (?).\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. \r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Sie dürfen meinen Namen an Dritte ausdrücklich weitergeben. \r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in Papierform an die unten aufgeführte Postadresse, und um eine Empfangsbestätigung. Kommunikation gerne (zwischendurch) über E-Mail. Vielen Dank für Ihre Mühe! Geschdern gabs zum Frühstiegg oi Weckle mid Gsälz. Gstartet isch er [dr Hebel] übrigens als Dialektdichter mit ere Nocherzählig vunere Gschicht us em Alte Testament.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n\r\nInformationen in Gestalt von amtlichen Zwecken dienenden Aufzeichnungen betreffend Einzelregelungen aus Gesetzen, aus denen sich unmittelbar oder mittelbar, ganz oder auch nur zum Teil, die Aufgaben, also Dienstpflichten, des Leiters / der Leiterin des Jobcenters Stuttgart (bzw. , allgemeiner gefasst, eines Jobcenters in THE LÄND) ergeben oder ableiten lassen. 'Perfekt' wäre es, wenn sich aus der gesuchten Information Erkenntnisse über den Inhalt, über die Art, und/oder über den Umfang der Aufgaben einer / der Jobcenter-Leitung gewinnen lassen. All das bitte, soweit möglich, auf Hochdeutsch. Ich kann nicht Alles (?).\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. \r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Sie dürfen meinen Namen an Dritte ausdrücklich weitergeben. \r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in Papierform an die unten aufgeführte Postadresse, und um eine Empfangsbestätigung. Kommunikation gerne (zwischendurch) über E-Mail. Vielen Dank für Ihre Mühe! Geschdern gabs zum Frühstiegg oi Weckle mid Gsälz. Gstartet isch er [dr Hebel] übrigens als Dialektdichter mit ere Nocherzählig vunere Gschicht us em Alte Testament.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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"refusal_reasons": "§2.1 Keine öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgabe\r\n§2.2.3 Organe der Rechtspflege\r\n§ 3.3 Keine amtliche Information\r\n§4 Schutz öffentlicher Belange\r\n§4.1.1 Internationale Beziehungen\r\n§4.1.2 Äußere und öffentliche Sicherheit\r\n§4.1.3 Kontrollbehörden u.ä.\r\n§4.1.4 Finanzkontrolle\r\n§4.1.5 Strafrechtliches Verfahren\r\n§4.1.6 Vertraulichkeit von Beratungen\r\n§4.1.7 Eigenverantwortung der Landesregierung\r\n§4.1.8 Vertraulichkeit des Austauschs\r\n§4.1.9 Interessen informationspflichtigen Stellen in der Wirtschaft\r\n§4.1.10 Vertraulichkeit einer Person\r\n§4.1.11 Öffentliche Schulen\r\n§4.2 Verschlusssache\r\n§5 Schutz personenbezogener Daten\r\n§6 Schutz geistigen Eigentums und Betriebs-/Geschäftsgeheimnisse\r\n§ 7.1.S. Behörde ist nicht zur Verfügung über Information berechtigt",
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"letter_start": "Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:",
"letter_end": "Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n\r\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n\r\nUnter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n\r\nDer Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
"last_modified_at": "2012-09-01",
"refusal_reasons": "§3.1.a.aa: nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen oder militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr\r\n§3.1.a.bb: nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratung von Behörden berührt oder eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit\r\n§3.1.b: laufendes Verfahren\r\n§3.1.c: fiskalische Interessen der um Auskunft ersuchten Stelle sind beeinträchtigt oder Dienstgeheimnisse verletzt\r\n§3.1.d: Informationen sind im Rahmen einer Dienstleistung entstanden, die die Stelle auf Grund einer privatrechtlichen Vereinbarung außerhalb des ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbereichs des Verbraucherschutzes erbracht hat\r\n§3.1.e: Informationen sind vor mehr als fünf Jahren entstanden\r\n§3.2.a: Schutz personenbezogener Daten\r\n§3.2.b: Schutz des geistigen Eigentums, insbesondere Urheberrechte\r\n§3.2.c: Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen wettbewerbsrelevanten Informationen\r\n§3.2.d: Meldungen oder Unterrichtungen über vorschriftswidrige Erzeugnisse\r\n§4.1: Antrag ist nicht hinreichend bestimmt\r\n§4.3.1: Entwürfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten und Beschlüsse zu Vorbereitung von Entscheidungen\r\n§4.3.2: vertraulich übermittelte oder erhobene Informationen\r\n§4.3.3: behördliche Maßnahmen würde gefährdet\r\n§4.3.4: Durch die Bearbeitung des Antrags würde die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Behörde beeinträchtigt\r\n§4.3.5: noch nicht abschließend ausgewerteten Daten\r\n§4.4: missbräuchlich gestellter Antrag\r\n§4.5: Information bereits verfügbar in allgemein zugänglichen Quellen",
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"content": "Guten Tag,\r\n\r\nvielen Dank für Ihre Post vom 11. Juni 2024 mit der Antwort auf meine Nachfrage nach dem Gebührenrecht in der oben bezeichneten Angelegenheit.\r\n\r\nZunächst einmal tut es mir leid, keine günstigere Nachricht lesen zu können, als die, dass - zum einen - Sie einer enormen Belastung ausgesetzt sind, und - zum zweiten - die \"Kundschaft\" [sic!] \"mit Fluchtmigration und die Arbeitsmarktauswirkungen der internationalen Krisen\" \"aktuell\" Ihre \"Kapazitäten\" binden. \r\n\r\nIch kann, darf oder soll sodann - zum dritten - unter Bezugnahme auf Artikel 20 Absatz 2 Grundgesetz daran erinnern: Alle Staatsgewalt geht nicht von Kundschaft, sondern vom Volke aus. \r\n\r\nZeigen Sie Respekt. Sprechen Sie mit uns nicht, als seien wir Kunden. Wir sind es nicht.\r\n\r\nNach erfolgreicher Prüfung der Text- und Sprachlage teile ich Ihnen folgenden Sachverhalt mit:\r\n\r\n1. Nach z.B. Art. 1 Abs. 1 GG kann nach diesem Gesetz - adressatenbezogen, situationsbezogen und personenbezogen - vom Anredenden eine Anrede mit \"Herr\" <Nachname> nach dem für die anredepflichtige Stelle jeweils maßgebenden Textbausteinkasten erwartet werden. Sie helfen mit der Respektierung von dieser - hierzulande (noch) üblichen - Gepflogenheit unter anderem, Flucht- und Migrationsursachen zu beseitigen, und die internationalen Krisen nicht auf Dauer zu stellen. \"Dear Joe Biden\" - das klingt in den Vereinigten Staaten von Amerika, wenn ich dort so spreche, ausgesprochen lächerlich, liebes Jobcenter GuR, I say!\r\n\r\nZeigen Sie Respekt. Sprechen Sie uns nicht an, als seien wir Büromaterial. Wir sind es nicht.\r\n\r\n2. Nach den Regeln der Grammatik der deutschen Sprache ist der Satz \"Wir bedauern keiner günstigeren Nachricht geben zu können und hoffen auf Ihr Verständnis\" - objektiv und objektivierbar - in muttersprachlicher Hinsicht gleich mehrfach 'gestört'. Ich bin jetzt einfach 'mal so frech und behaupte, Sie dürfen keine Migranten oder sich auf der Flucht befindliche Menschen mit der Aufgabe der Abfassung von Textbausteinen im Jobcenter Stuttgart betrauen, und ich darf das auch nicht. Mit der Befolgung der Regeln der Grammatik der deutschen Sprache helfen Sie unter anderem, das Ansehen Deutschlands im Ausland als so genannte Kulturnation wach zu halten, und die nationalen Kulturkrisen nicht auf Dauer zu stellen. \r\n\r\nZeigen Sie Respekt. Sprechen Sie mit uns, als könnten wir alles. Inklusive Hochdeutsch. Wir verstehen das. \r\n\r\n3. Nach den Regeln der Grammatik der deutschen Sprache ist der Satz \"Da ihre Anfragen keine Existenz begründenden Fragen enthält, und weder noch lebenswichtig sind, sehen wir in ihrem Fall keine unbillige Härte und müssen auf unsere Kostennote von 167,07 € bestehen.\" - abgesehen vom Ausweis für muttersprachliche Inkompetenz (siehe Punkt 2) - sachbezogen, situationsbezogen und personenbezogen - objektiv falsch und fehlerhaft. \r\n\r\nMit E-Mail vom 27. Mai 2024 habe ich Ihnen sinngemäß mitgeteilt, dass ich aktuell über keine finanziellen Mittel verfüge, um die Kosten für den Aufwand, der durch die \"Zuverfügungstellung der Informationen\" entsteht, meinerseits teilweise oder vollständig übernehmen zu können. \r\n\r\nBei einem derzeitigen Kontostand von Minus ...... bedauere ich, keine günstigere Nachricht geben zu können und hoffe auf Ihr Verständnis.\r\n\r\nZeigen Sie Respekt. Sprechen Sie nicht mit mir, als würden Sie Existenz begründen. 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"Guten Tag,\r\n\r\nvielen Dank für Ihre Post vom 11. Juni 2024 mit der Antwort auf meine Nachfrage nach dem Gebührenrecht in der oben bezeichneten Angelegenheit.\r\n\r\nZunächst einmal tut es mir leid, keine günstigere Nachricht lesen zu können, als die, dass - zum einen - Sie einer enormen Belastung ausgesetzt sind, und - zum zweiten - die \"Kundschaft\" [sic!] \"mit Fluchtmigration und die Arbeitsmarktauswirkungen der internationalen Krisen\" \"aktuell\" Ihre \"Kapazitäten\" binden. \r\n\r\nIch kann, darf oder soll sodann - zum dritten - unter Bezugnahme auf Artikel 20 Absatz 2 Grundgesetz daran erinnern: Alle Staatsgewalt geht nicht von Kundschaft, sondern vom Volke aus. \r\n\r\nZeigen Sie Respekt. Sprechen Sie mit uns nicht, als seien wir Kunden. Wir sind es nicht.\r\n\r\nNach erfolgreicher Prüfung der Text- und Sprachlage teile ich Ihnen folgenden Sachverhalt mit:\r\n\r\n1. Nach z.B. Art. 1 Abs. 1 GG kann nach diesem Gesetz - adressatenbezogen, situationsbezogen und personenbezogen - vom Anredenden eine Anrede mit \"Herr\" <Nachname> nach dem für die anredepflichtige Stelle jeweils maßgebenden Textbausteinkasten erwartet werden. Sie helfen mit der Respektierung von dieser - hierzulande (noch) üblichen - Gepflogenheit unter anderem, Flucht- und Migrationsursachen zu beseitigen, und die internationalen Krisen nicht auf Dauer zu stellen. \"Dear Joe Biden\" - das klingt in den Vereinigten Staaten von Amerika, wenn ich dort so spreche, ausgesprochen lächerlich, liebes Jobcenter GuR, I say!\r\n\r\nZeigen Sie Respekt. Sprechen Sie uns nicht an, als seien wir Büromaterial. Wir sind es nicht.\r\n\r\n2. Nach den Regeln der Grammatik der deutschen Sprache ist der Satz \"Wir bedauern keiner günstigeren Nachricht geben zu können und hoffen auf Ihr Verständnis\" - objektiv und objektivierbar - in muttersprachlicher Hinsicht gleich mehrfach 'gestört'. Ich bin jetzt einfach 'mal so frech und behaupte, Sie dürfen keine Migranten oder sich auf der Flucht befindliche Menschen mit der Aufgabe der Abfassung von Textbausteinen im Jobcenter Stuttgart betrauen, und ich darf das auch nicht. Mit der Befolgung der Regeln der Grammatik der deutschen Sprache helfen Sie unter anderem, das Ansehen Deutschlands im Ausland als so genannte Kulturnation wach zu halten, und die nationalen Kulturkrisen nicht auf Dauer zu stellen. \r\n\r\nZeigen Sie Respekt. Sprechen Sie mit uns, als könnten wir alles. Inklusive Hochdeutsch. Wir verstehen das. \r\n\r\n3. Nach den Regeln der Grammatik der deutschen Sprache ist der Satz \"Da ihre Anfragen keine Existenz begründenden Fragen enthält, und weder noch lebenswichtig sind, sehen wir in ihrem Fall keine unbillige Härte und müssen auf unsere Kostennote von 167,07 € bestehen.\" - abgesehen vom Ausweis für muttersprachliche Inkompetenz (siehe Punkt 2) - sachbezogen, situationsbezogen und personenbezogen - objektiv falsch und fehlerhaft. \r\n\r\nMit E-Mail vom 27. Mai 2024 habe ich Ihnen sinngemäß mitgeteilt, dass ich aktuell über keine finanziellen Mittel verfüge, um die Kosten für den Aufwand, der durch die \"Zuverfügungstellung der Informationen\" entsteht, meinerseits teilweise oder vollständig übernehmen zu können. \r\n\r\nBei einem derzeitigen Kontostand von Minus ...... bedauere ich, keine günstigere Nachricht geben zu können und hoffe auf Ihr Verständnis.\r\n\r\nZeigen Sie Respekt. Sprechen Sie nicht mit mir, als würden Sie Existenz begründen. Sie tun es nicht.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nGerhard Engel\r\n\r\n\r\n-------- Weitergeleitete Nachricht --------\r\n> Betreff: \tRegelungen zu den Aufgaben der (Amts)Leitung eines / des Jobcenters Stuttgart [#308667]\r\n> Datum: \t11. Mai 2024, 22:55\r\n> Von: \t\"Gerhard Engel\" <"
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">\r\n>\r\n> Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG\r\n> \r\n> Guten Tag, \r\n> \r\n> bitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n> \r\n> Informationen in Gestalt von amtlichen Zwecken dienenden Aufzeichnungen betreffend Einzelregelungen aus Gesetzen, aus denen sich unmittelbar oder mittelbar, ganz oder auch nur zum Teil, die Aufgaben, also Dienstpflichten, des Leiters / der Leiterin des Jobcenters Stuttgart (bzw. , allgemeiner gefasst, eines Jobcenters in THE LÄND) ergeben oder ableiten lassen. 'Perfekt' wäre es, wenn sich aus der gesuchten Information Erkenntnisse über den Inhalt, über die Art, und/oder über den Umfang der Aufgaben einer / der Jobcenter-Leitung gewinnen lassen. All das bitte, soweit möglich, auf Hochdeutsch. Ich kann nicht Alles (?).\r\n> \r\n> Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.\r\n> \r\n> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. \r\n> \r\n> Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n> \r\n> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Sie dürfen meinen Namen an Dritte ausdrücklich weitergeben. \r\n> \r\n> Ich bitte um eine Antwort in Papierform an die unten aufgeführte Postadresse, und um eine Empfangsbestätigung. Kommunikation gerne (zwischendurch) über E-Mail. Vielen Dank für Ihre Mühe! Geschdern gabs zum Frühstiegg oi Weckle mid Gsälz. Gstartet isch er [dr Hebel] übrigens als Dialektdichter mit ere Nocherzählig vunere Gschicht us em Alte Testament.\r\n> \r\n> Mit freundlichen Grüßen\r\n> Gerhard Engel\r\n> \r\n> \r\n> \r\n> \r\n> Anfragenr: 308667\r\n> Antwort an: "
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