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"letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft.\r\n\r\nIch verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"description": "laut hydrogeologischem Jahresbericht 2022/23 umfasst das landeseigene Niederschlagsmessnetz aktuell 36 Stationen, die mit Wägezellen ausgestattet sind. Wägezellen messen, wie der Name schon besagt, Gewichte.\r\nHiermit bitte ich um die Herausgabe der Messergebnisse in Form von Tabellen und Kurven aller Stationen über den kompletten Zeitraum. Mit Hilfe dieser Daten kann man deutlich mehr als nur den Niederschlag ermitteln, was schon in den ÖVAW Gutachten aus den 90er Jahren Erwähnung findet.\r\n\r\nZum Beispiel kann man die Differenz des Gewichtes, folglich den Wasseranteil nach einer langen Trockenperiode mit dem Wert nach einen langen Regenperiode vergleichen und somit feststellen, wieviel Wasser der Oberboden aufnehmen kann.\r\n\r\nAnhand dieser Ergebnisse kann man später den genauen Sättigungsgrad des Bodens ermitteln. Der Niederschlag kann direkt in Anteile des Oberflächenabfluß, Evapotransipiration und Versickerung gegliedert werden. Sobald der Oberboden gesättigt ist, beginnt die Grundwasserneubildung (GwN).\r\n\r\nSich schnell veränderte Werte lassen nach einem Niederschlagsereignis auf Oberflächenabfluss schließen. Auch dieser Wert ist fundamental zur Ermittlung der GwN. An heißen Tagen ohne Niederschlag kann man die Evapotranspiration direkt messen, was einen extremen Vorteil zu Bestimmung mit Modellen darstellt. Dieses Ergebnis kann auch für den Hochwasserschutz verwendet werden.\r\n\r\nDeshalb möchten wir Sie bitten uns die Messkurven sowie die Daten der einzelnen Stationen, und nicht deren Auswertung, zur Verfügung zu stellen.",
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"letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft.\r\n\r\nIch verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"request_note_html": "<p>Presseanfragen können nur von Journalist*innen gestellt werden. Bitte fügen Sie Ihrer Anfrage einen Nachweis über Ihre journalistische Tätigkeit bei (z.B. Presseausweis). Bitte denken Sie daran, eine kurze Einleitung zu Ihrer Anfrage zu schreiben.</p>",
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"letter_end": "Ich weise darauf hin, dass Sie nach § 5 Abs. 1 Satz 1 MedienG SL zur Auskunft verpflichtet sind. Die Norm verleiht Presseangehörigen einen Anspruch auf Auskunft gegenüber Behörden (vgl. zu Auskünften nach Landespressegesetzen etwa VG Sigmaringen, Urteil vom 9. Februar 2023 – 2 K 410/22; zur möglichen Geltung gegenüber juristischen Personen des Privatrechts siehe BGH, Urteil vom 16.03.2017 – I ZR 13/16). \r\n\r\nVerweigerungsgründe, die der Erteilung der Auskunft entgegenstehen, sind nicht ersichtlich. \r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort innerhalb einer Woche. Sollten Sie mehr Zeit benötigen, geben Sie bitte kurz Bescheid.\r\n\r\nVielen Dank im Voraus!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"letter_start": "Antrag nach dem SUIG\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:",
"letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Saarländisches Umweltinformationsgesetz (SUIG).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nM.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an.\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,",
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"refusal_reasons": "§8.1.1: nachteilige Auswirkungen auf die internationalen Beziehungen, die Verteidigung oder bedeutsame Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit\r\n§8.1.2: nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratungen von informationspflichtigen Stellen im Sinne des § 2 Abs. 1\r\n§8.1.3: nachteilige Auswirkungen auf die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens, den Anspruch einer Person auf ein faires Verfahren oder die Durchführung strafrechtlicher, ordnungswidrigkeitenrechtlicher oder disziplinarrechtlicher Ermittlungen\r\n§8.1.4: nachteilige Auswirkungen auf den Zustand der Umwelt und ihrer Bestandteile im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1 oder Schutzgüter im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 6,\r\n§8.2.1: Antrag ist offensichtlich missbräuchlich gestellt worden\r\n§8.2.2. Antrag bezieht sich auf interne Mitteilungen der informationspflichtigen Stellen im Sinne des § 2 Abs. 1\r\n§8.2.3: Antrag wurde bei einer Stelle, die nicht über die Umweltinformationen verfügt, gestellt und kann sofern er nicht nach § 4 Abs. 3 weitergeleitet werden kann\r\n§8.2.4. Antrag bezieht sich auf die Zugänglichmachung von Material, das gerade vervollständigt wird, noch nicht abgeschlossener Schriftstücke oder noch nicht aufbereiteter Daten\r\n§8.2.5. Antrag ist zu unbestimmt und auf Aufforderung der informationspflichtigen Stelle nach § 4 Abs. 2 nicht innerhalb einer angemessenen Frist präzisiert worden\r\n§9.1.1 das Bekanntgeben der Informationen personenbezogene Daten offenbart und dadurch Interessen der Betroffenen beeinträchtigt wird\r\n§9.1.2 Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere Urheberrechte, durch das Zugänglichmachen von Umweltinformationen verletzt\r\n§9.1.3 Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse oder Informationen, die dem Steuergeheimnis oder dem Statistikgeheimnis unterliegen\r\n§9.2 Umweltinformationen privater Dritter deren Offenbarung nachteilige Auswirkungen auf die Interessen der Dritten hätte",
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"letter_start": "Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:",
"letter_end": "Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n\r\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n\r\nUnter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n\r\nDer Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
"last_modified_at": "2012-09-01",
"refusal_reasons": "§3.1.a.aa: nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen oder militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr\r\n§3.1.a.bb: nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratung von Behörden berührt oder eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit\r\n§3.1.b: laufendes Verfahren\r\n§3.1.c: fiskalische Interessen der um Auskunft ersuchten Stelle sind beeinträchtigt oder Dienstgeheimnisse verletzt\r\n§3.1.d: Informationen sind im Rahmen einer Dienstleistung entstanden, die die Stelle auf Grund einer privatrechtlichen Vereinbarung außerhalb des ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbereichs des Verbraucherschutzes erbracht hat\r\n§3.1.e: Informationen sind vor mehr als fünf Jahren entstanden\r\n§3.2.a: Schutz personenbezogener Daten\r\n§3.2.b: Schutz des geistigen Eigentums, insbesondere Urheberrechte\r\n§3.2.c: Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen wettbewerbsrelevanten Informationen\r\n§3.2.d: Meldungen oder Unterrichtungen über vorschriftswidrige Erzeugnisse\r\n§4.1: Antrag ist nicht hinreichend bestimmt\r\n§4.3.1: Entwürfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten und Beschlüsse zu Vorbereitung von Entscheidungen\r\n§4.3.2: vertraulich übermittelte oder erhobene Informationen\r\n§4.3.3: behördliche Maßnahmen würde gefährdet\r\n§4.3.4: Durch die Bearbeitung des Antrags würde die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Behörde beeinträchtigt\r\n§4.3.5: noch nicht abschließend ausgewerteten Daten\r\n§4.4: missbräuchlich gestellter Antrag\r\n§4.5: Information bereits verfügbar in allgemein zugänglichen Quellen",
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"letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländisches Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nM.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"content": "Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nlaut hydrogeologischem Jahresbericht 2022/23 umfasst das landeseigene Niederschlagsmessnetz aktuell 36 Stationen, die mit Wägezellen ausgestattet sind. Wägezellen messen, wie der Name schon besagt, Gewichte.\r\nHiermit bitte ich um die Herausgabe der Messergebnisse in Form von Tabellen und Kurven aller Stationen über den kompletten Zeitraum. Mit Hilfe dieser Daten kann man deutlich mehr als nur den Niederschlag ermitteln, was schon in den ÖVAW Gutachten aus den 90er Jahren Erwähnung findet.\r\n\r\nZum Beispiel kann man die Differenz des Gewichtes, folglich den Wasseranteil nach einer langen Trockenperiode mit dem Wert nach einen langen Regenperiode vergleichen und somit feststellen, wieviel Wasser der Oberboden aufnehmen kann.\r\n\r\nAnhand dieser Ergebnisse kann man später den genauen Sättigungsgrad des Bodens ermitteln. Der Niederschlag kann direkt in Anteile des Oberflächenabfluß, Evapotransipiration und Versickerung gegliedert werden. Sobald der Oberboden gesättigt ist, beginnt die Grundwasserneubildung (GwN).\r\n\r\nSich schnell veränderte Werte lassen nach einem Niederschlagsereignis auf Oberflächenabfluss schließen. Auch dieser Wert ist fundamental zur Ermittlung der GwN. An heißen Tagen ohne Niederschlag kann man die Evapotranspiration direkt messen, was einen extremen Vorteil zu Bestimmung mit Modellen darstellt. Dieses Ergebnis kann auch für den Hochwasserschutz verwendet werden.\r\n\r\nDeshalb möchten wir Sie bitten uns die Messkurven sowie die Daten der einzelnen Stationen, und nicht deren Auswertung, zur Verfügung zu stellen.\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft.\r\n\r\nIch verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\n\n\n\nAnfragenr: 319099\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/319099/\n\nPostanschrift\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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"content": "Guten Tag,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage „Herausgabe der Rohdaten der Wägezellen des landeseigenen Messnetzes“ vom 09.10.2024 (#319099) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\r\n\r\n\r\n-------- Weitergeleitete Nachricht --------\r\n> Betreff: \tHerausgabe der Rohdaten der Wägezellen des landeseigenen Messnetzes [#319099]\r\n> Datum: \t9. Oktober 2024, 15:41\r\n> Von: \t\"<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\" <<Name und E-Mail-Adresse>>\r\n> An: \t\"Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Saarland\" <<Name und E-Mail-Adresse>>\r\n>\r\n> Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG\r\n> \r\n> Guten Tag, \r\n> \r\n> bitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n> \r\n> laut hydrogeologischem Jahresbericht 2022/23 umfasst das landeseigene Niederschlagsmessnetz aktuell 36 Stationen, die mit Wägezellen ausgestattet sind. Wägezellen messen, wie der Name schon besagt, Gewichte.\r\n> Hiermit bitte ich um die Herausgabe der Messergebnisse in Form von Tabellen und Kurven aller Stationen über den kompletten Zeitraum. 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Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\r\n> Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\r\n> https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\r\n>\n\n\n\n\nAnfragenr: 319099\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/319099/\n\nPostanschrift\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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"subject": "AW: Herausgabe der Rohdaten der Wägezellen des landeseigenen Messnetzes [#319099]",
"content": "Guten Tag,\r\nich wünsche Ihnen ein gutes Jahr 2025 und viel Gesundheit.\r\n \r\n\r\nÜber die Antwort bin ich etwas verwirrt, da sich die Aussagen widersprechen:\r\n\r\n\"Die beantragten Informationen liegen dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz nicht vor. An unseren Niederschlagsmessstationen erfassen wir keine Gewichtsveränderungen\r\n(technische Prozesse innerhalb der Wägezellen). Es wird lediglich der erzeugte Impuls (Stromfluss ja/nein; „Kurzschlussprinzip“) am Datensammler als Folge der Gewichtsveränderung (4 - 20 mA) registriert. Ein „Kurzschluss“ ist hierbei ein Impuls, d. h. 0,1 mm in entsprechender Zeit. Ein für die Ermittlung des Wasserhaushaltes im Boden geeignete Messeinrichtung, wie z.B. Lysimeter, werden an den Niederschlagsmessstationen des LUA nicht betrieben.\"\r\n\r\nLysimeter sind Waagen; in der Antwort wird behauptet, nur die positive Gewichtsänderung zu erfassen. Waagen messen ursprünglich ein Gewicht. Sollte dieses Gewicht tatsächlich nicht gespeichert werden, dann muss man sich fragen WARUM. Wie bereits in der Anfrage erwähnt, kann man mit den Messergebnissen von Lysimeter viel mehr auswerten als nur den Niederschlag (Direktabfluss, Evapotranspiration, aktuelle Feuchte des Oberbodens).\r\nZahlreiche Quellen der Gutachten aus Mitte der 1990er verweisen mehrfach auf Lysimeter und deren Möglichkeiten. Eine der Schlussfolgerungen der Gutachten ist, dass das Monitoring rund ums Grundwasser verbessert und ausgewertet werden muss. Die messtechnischen Voraussetzungen dafür gibt es, warum werden diese nicht optimal genutzt?\r\n\r\nSie schreiben in der Antwort, dass ein 4-20mA Signal gemessen wird. Bei allen bisherigen 4-20 mA Gewichtsmessungen (Bandwaagen, Silos, etc.), die ich in 27 Jahren als Ingenieur im Anlagenbau gesehen/ausgewertet habe, entsprach der Wert jeweils dem eines zugeordneten Gewichtes. Bei einem Lysimeter, der z.B. in einer Tiefe von 1,5m eingebaut ist, hätte ich vermutet, dass 4mA etwa dem Mindestgewicht (bei trockenem Oberboden - x), das 20 mA dem Maximalgewicht (bei gesättigtem Oberboden +x) entspricht.\r\n\r\nHätten Sie geschrieben, dass nur der Summierer (engl. Totalizer) ausgewertet wird, dann würde die Antwort zumindest technisch Sinn ergeben. \r\nHiermit möchte ich Sie höflichst bitten, nochmals zu prüfen, welche Werte ausgewertet werden. Bitte stellen Sie mir alle gemessenen Werte zur Verfügung, gegebenenfalls kann man die gesammelten Werte doch noch bewerten. \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nDipl. Ing. Elektrotechnik (FH)\r\nDipl. Wirtschaftsingenieur (FH)\r\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\r\n\r\n\r\nPS.: Diese Frage an die KI (OpenChat GPT):\r\n\r\n\"Was kann man alles aus den Messergebnissen von Lysimeter, welche ursprünglich für die Messung der Niederschlagsmenge eingesetzt werden, auswerten? Kann man damit auf den Direktabfluss, Evapotranspiration, Perkolation, Grundwasserneubildung und Bodenfeuchte schließen?\"\r\n\r\nwurde wie folgt beantwortet:\r\n\"Lysimeter sind nützliche Instrumente, um verschiedene hydrologische Prozesse und Boden-Wasser-Dynamiken zu analysieren. Ursprünglich zur Messung der Niederschlagsmenge eingesetzt, bieten sie eine Vielzahl an zusätzlichen Informationen. Hier ist eine Übersicht, welche Messgrößen und Prozesse aus Lysimeterdaten abgeleitet werden können:\r\n1. Niederschlag\r\nPrimäre Messgröße: Der Niederschlag, der direkt auf die Oberfläche des Lysimeters fällt, wird aufgezeichnet.\r\n2. Evapotranspiration (ET)\r\nMessbarkeit: Die Differenz zwischen dem Niederschlag und dem Abfluss (einschließlich Perkolation und gespeicherter Wassermenge im Boden) kann zur Abschätzung der Evapotranspiration verwendet werden.\r\nDetails: Es ist möglich, zwischen der Evaporation (Verdunstung von der Boden- oder Pflanzenoberfläche) und der Transpiration (Wasserverlust durch Pflanzen) zu unterscheiden, wenn zusätzliche Daten wie Vegetationsdichte oder Pflanzenphysiologie vorliegen.\r\n3. Perkolation\r\nMessbarkeit: Der Wasserfluss durch das Lysimeter (häufig gemessen an einer Drainageschicht am Boden) liefert Informationen über die Perkolation, also das Sickerwasser, das in tiefere Bodenschichten abfließt.\r\nDetails: Dies kann mit hoher Genauigkeit gemessen werden, wenn der Lysimeterboden gut isoliert ist.\r\n4. Grundwasserneubildung\r\nSchlussfolgerung: Die Grundwasserneubildung kann direkt aus der Perkolation abgeleitet werden, sofern keine weiteren Wasserentnahmeprozesse (wie tiefe Wurzeln) vorliegen.\r\nGrenzen: Diese Messung ist besonders in natürlichen Bodensystemen komplex, da externe Faktoren wie seitliche Wasserflüsse berücksichtigt werden müssen.\r\n5. Bodenfeuchte\r\nMessbarkeit: Die Bodenfeuchte kann indirekt abgeleitet werden, indem der Wassergehalt im Lysimeter vor und nach einem bestimmten Zeitintervall gemessen wird.\r\nSensoren: Einige Lysimetersysteme sind mit Bodenfeuchtesensoren ausgestattet, um direkte Messungen in verschiedenen Bodenschichten zu ermöglichen.\r\n6. Direktabfluss\r\nEingeschränkte Messbarkeit: Lysimeter sind in der Regel nicht dafür konzipiert, den oberflächlichen Direktabfluss zu messen, da sie üblicherweise versiegelt sind und Wasser nur nach unten ableiten. Spezielle Oberflächenkonstruktionen wären erforderlich, um diese Messung zu ermöglichen.\r\n7. Zusätzliche Analysen\r\nWassernährstoffe und Kontaminanten: Durch chemische Analysen des abfließenden Wassers können Rückschlüsse auf die Nährstoffauswaschung oder Verschmutzung gezogen werden.\r\nKlimatische Einflüsse: Die Wirkung von Temperatur, Wind und Strahlung auf die Wasserbilanz kann durch Vergleichsstudien bewertet werden.\r\nZusammenfassung:\r\n\r\nLysimeter können Daten für die folgenden Prozesse liefern:\r\n\r\nNiederschlag (direkt messbar),\r\nEvapotranspiration (ableitbar aus Wasserbilanz),\r\nPerkolation (direkt messbar),\r\nGrundwasserneubildung (aus Perkolation ableitbar),\r\nBodenfeuchte (indirekt durch Wasserbilanz oder Sensoren).\r\n\r\nDer Direktabfluss ist in typischen Lysimeter-Designs nicht direkt messbar. Mit gut konzipierten Instrumenten und der Integration weiterer Sensoren oder Systeme kann jedoch eine umfassende Analyse der Wasser- und Stoffflüsse im Boden ermöglicht werden.\"\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\n\n\n\nAnfragenr: 319099\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/319099/\n\nPostanschrift\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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