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"letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"description": "1. Verwaltungsvorschriften, Dokumente und Aufzeichnungen, welche die Strategie, Planung, Steuerung und/oder Umsetzung der Veröffentlichung von Verwaltungsvorschriften behandeln.\r\n2. Dies inkludiert Verwaltungsvorschriften, Dokumente und Aufzeichnungen, welche die Strategie, Planung, Steuerung und/oder Umsetzung der Pflege der Webseite \"Verwaltungsvorschriften im Internet\" behandeln.\r\n3. Dies beinhaltet angefertigte Dokumente zur rechtlichen, wirtschaftlichen und/oder prozessualen Beurteilung der Notwendigkeit der Veröffentlichung von Verwaltungsvorschriften bzw. Pflege der genannten Webseite.\r\n4. Verwaltungsvorschriften werden nicht immer als solche bezeichnet, sondern heißen auch Technische Anleitung (TA), Anordnung, Ausführungsbestimmung, Dienstanweisung, Erlass, Runderlass, Richtlinie, Verwaltungsrichtlinie oder Verfügung. (Quelle: Wikipedia; https://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsvorschrift)\r\n\r\nHinweise der Antragstellerin:\r\n\r\n1. Antragstellerin:\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\nGeschäftsführer: Christian Ullrich\r\nHR B 178145 B - Amtsgericht Charlottenburg\r\nhttps://www.intrenion.com\r\n2. Auf Wunsch erhalten Sie einen Auszug aus dem Handelsregister, eine den Vertreter der Antragstellerin als deutschen Staatsbürger ausweisende Kopie des Personalausweises und/oder eine den in Deutschland bestehenden Wohnsitz bescheinigende Meldebescheinigung. Bitte erläutern Sie Ihre Anforderung der Nachweise unter Angabe der Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieses Antrags auf Informationszugang.\r\n3. Das Urheberrecht steht dem Informationszugang nicht entgegen. Soweit die Unterlagen überhaupt urheberrechtlich geschützte Werke enthalten, ist es der Behörde in aller Regel versagt, ein bestehendes urheberrechtliches Schutzrecht gegen Informationszugangsansprüche zu wenden (BVerwG, Urteil vom 25.06.2015 - BVerwG 7 C 1.14, Rn. 38).\r\n4. Bitte machen Sie Informationen kenntlich, bei denen es sich nicht um amtliche Werke im Sinne des § 5 (1) UrhG handelt, auch, aber nicht ausschließlich, falls es sich um amtliche Werke im Sinne des § 5 (2) UrhG handelt. Falls aus Ihrer Sicht rechtliche Gründe gegen eine Weiterverbreitung und Veröffentlichung sprechen, teilen Sie diese bitte mit.\r\n5. Die Antragstellerin wird sowohl Ihren Bescheid (geschwärzt) als auch die zugänglich gemachten Informationen auf der Webseite FragDenStaat veröffentlichen. Die Antragstellerin geht von einer zeitnahen außergerichtlichen und/oder gerichtlichen urheberrechtlichen Interessenwahrnehmung durch Sie als Antragsgegnerin gegen die Antragstellerin und/oder Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. als Betreiberin der Webseite FragDenStaat aus. Falls weder eine außergerichtliche noch eine gerichtliche urheberrechtliche Interessenwahrnehmung erfolgen, geht die Antragstellerin von Ihrer (der Antragsgegnerin) stillschweigenden Zustimmung zur Veröffentlichung der zugänglich gemachten Informationen aus.\r\n6. Bitte machen Sie die beantragten Informationen digital zugänglich.\r\n7. Bitte stellen Sie in jedem Fall einen rechtsmittelfähigen Bescheid aus, unabhängig vom Ergebnis oder den Gründen der Stattgabe bzw. der Ablehnung dieses Antrags. Falls entsprechende Rechtsvorschriften dies vorsehen, inkludieren Sie bitte eine Rechtsbehelfsbelehrung. (Landesrecht) Falls Sie keine Rechtsbehelfsbelehrung beifügen, machen Sie bitte kenntlich, dass es sich um einen Bescheid handelt.\r\n8. Falls Sie den Bescheid nicht an die durch FragDenStaat angegebene E-Mail-Adresse senden möchten, bittet die Antragstellerin um den Versand ausschließlich des Bescheids, aber nicht zwischenzeitlicher Informationen oder Rückfragen, an <<E-Mail-Adresse>>. Bitte setzen Sie die von FragDenStaat mitgeteilte E-Mail-Adresse in Kopie (CC:). Einer im Zuge dessen eventuellen Veröffentlichung der genannten persönlichen E-Mail-Adresse stimmt die Antragstellerin und die natürliche Person als Inhaberin der E-Mail-Adresse zu diesem Zweck vorab zu. Diese E-Mail-Adresse ist auch anderweitig bereits veröffentlicht. Die Antragstellerin wird den Eingang des per E-Mail versandten Bescheids manuell per E-Mail bestätigen, falls dies von der Antragsgegnerin gewünscht ist. Bitte machen Sie bei einem Versand des Bescheids per E-Mail kenntlich, ob der Versand ausschließlich per E-Mail oder zusätzlich per Post erfolgt.\r\n9. Bitte begründen Sie Ihre eventuelle Ablehnung. Die Begründung muss auf den Einzelfall bezogen sein und ggf. für jede einzelne Information (unter Umständen \"Wort für Wort\") erfolgen. Sie soll eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit ermöglichen.\r\n10. Die Gebühren-Schätzung sollte auf den Einzelfall bezogen sein und ggf. die Kosten jeder einzelnen Information aufschlüsseln. Sie soll eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit ermöglichen. Bitte schlüsseln Sie die Gebühren auf eine Weise auf, dass die Antragstellerin den Antrag auf Informationszugang mit dem Ziel der Gebühren-Reduzierung neu stellen kann.\r\n11. Bitte stellen Sie einen rechtsmittelfähigen Gebührenbescheid aus. Bitte erläutern Sie im Gebührenbescheid, welche Tätigkeiten bei der Zugänglichmachung der beantragten Informationen erfolgten. Bitte beachten Sie die einschlägige Rechtsprechung zu Gebührenbescheiden, insbesondere bzgl. der formellen und inhaltlichen Anforderungen an solche.\r\n12. Mit diesem Antrag verfolgt die Antragstellerin ein öffentliches Interesse. Das Ziel besteht in der Entwicklung und Bereitstellung eines öffentlich zugänglichen und (zumindest für öffentliche Dienststellen) kostenlosen Chatbots auf der Basis von Technologien der Generativen Künstlichen Intelligenz. Dieser Chatbot soll Erfolgsrezepte (engl. \"Best Practices\") öffentlicher Dienststellen zugänglich machen und so zur Innovation in öffentlichen Dienststellen beitragen. Dieser Antrag ist ein Baustein auf dem Weg zur Entwicklung und Bereitstellung dieses Chatbots. Falls Sie das hier dargestellte öffentliche Interesse bejahen, bittet die Antragstellerin gemäß § 2 IFGGebV um eine Reduzierung der Gebühren oder den Verzicht auf eine Gebührenerhebung. Falls Sie das hier dargestellte öffentliche Interesse negieren, bittet die Antragstellerin um eine Erläuterung Ihrer Beweggründe im Gebührenbescheid.\r\n13. Die Antragstellerin stellt diesen Antrag mittels FragDenStaat an mehrere Dienststellen. 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"letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nMit Verweis auf § 7 Abs. 5 IFG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, aber spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, würde ich mich freuen, wenn Sie ihn an die zuständige Behörde weiterleiten und mich darüber unterrichten könnten.\r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"refusal_reasons": "§ 1.3: Regelungen in anderen Rechtsvorschriften gehen vor\r\n§ 2.1: Es liegen keine amtlichen Informationen vor\r\n§ 3.1.a: nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen\r\n§ 3.1.b: nachteilige Auswirkungen auf militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr\r\n§ 3.1.c: nachteilige Auswirkungen auf Belange der inneren oder äußeren Sicherheit\r\n§ 3.1.d: nachteilige Auswirkungen auf Kontroll- oder Aufsichtsaufgaben der Finanz-, Wettbewerbs- und Regulierungsbehörden\r\n§ 3.1.e: nachteilige Auswirkungen auf Angelegenheiten der externen Finanzkontrolle\r\n§ 3.1.f: nachteilige Auswirkungen auf Maßnahmen zum Schutz vor unerlaubtem Außenwirtschaftsverkehr\r\n§ 3.1.g: nachteilige Auswirkungen auf die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens, den Anspruch einer Person auf ein faires Verfahren oder die Durchführung strafrechtlicher, ordnungswidrigkeitsrechtlicher oder disziplinarischer Ermittlungen\r\n§ 3.2: das Bekanntwerden der Information kann die öffentliche Sicherheit gefährden\r\n§ 3.3.a: die notwendige Vertraulichkeit internationaler Verhandungen wird beeinträchtigt\r\n§ 3.3.b: die Beratungen von Behörden werden beeinträchtigt\r\n§ 3.4: die Information einer durch Rechtsvorschrift oder durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen geregelten Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflicht oder einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis unterliegt\r\n§ 3.5: Information einer anderen öffentlichen Stelle, soll nicht Bestandteil der eigenen Vorgänge werden\r\n§ 3.6: das Bekanntwerden der Information wäre geeignet, fiskalische Interessen des Bundes im Wirtschaftsverkehr oder wirtschaftliche Interessen der Sozialversicherungen zu beeinträchtigen\r\n§ 3.7: keine Aufkunft vertraulich erhobener oder übermittelter Information, soweit das Interesse des Dritten an einer vertraulichen Behandlung im Zeitpunkt des Antrags auf Informationszugang noch fortbesteht\r\n§ 3.8: keine Auskunft von Nachrichtendiensten sowie den Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Bundes, soweit sie Aufgaben im Sinne des § 10 Nr. 3 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes wahrnehmen\r\n§ 4: Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses\r\n§ 5: Schutz personenbezogener Daten\r\n§ 6: Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen\r\n§ 7: Die Behörde hat keine Verfügungsberechtigung\r\n§ 9.3: Der Antragsteller verfügt bereits über die Informationen oder kann sich diese aus allgemein zugänglichen Quellen selbst beschaffen\r\n§ 96: Absatz 4 Satz 3 BHO Ausnahme des Bundesrechnungshofs",
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"request_note": "Presseanfragen können nur von Journalist*innen gestellt werden. Bitte fügen Sie Ihrer Anfrage einen Nachweis über Ihre journalistische Tätigkeit bei (z.B. Presseausweis). Bitte denken Sie daran, eine kurze Einleitung zu Ihrer Anfrage zu schreiben.",
"request_note_html": "<p>Presseanfragen können nur von Journalist*innen gestellt werden. Bitte fügen Sie Ihrer Anfrage einen Nachweis über Ihre journalistische Tätigkeit bei (z.B. Presseausweis). Bitte denken Sie daran, eine kurze Einleitung zu Ihrer Anfrage zu schreiben.</p>",
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"letter_end": "Ich weise darauf hin, dass Sie nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG zur Auskunft verpflichtet sind. Das Grundrecht der Pressefreiheit verleiht Presseangehörigen einen verfassungsunmittelbaren Anspruch auf Auskunft gegenüber Bundesbehörden (BVerwG, Urteil vom 19.09.2019 – 6 A 7.18, Rn. 13 m.w.N.; zur möglichen Geltung gegenüber juristischen Personen des Privatrechts vgl. BGH, Urteil vom 16.03.2017 – I ZR 13/16).\r\n\r\nBelange, die der Erteilung der Auskunft entgegenstehen, sind nicht ersichtlich.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort innerhalb einer Woche. Sollten Sie mehr Zeit benötigen, geben Sie bitte kurz Bescheid.\r\n\r\nVielen Dank im Voraus!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"long_description": "[Gebührenregelung](https://dejure.org/gesetze/VIG/7.html)\r\n[Rechtsprechung](http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/detail.php?template=rechtsprechungsdb_erg_d&sort=datum&order=desc&gerichte_title=&title=&sm[title]=tablescan&datum_von=&datum_bis=&art2_title=&vt_db=&sm[vt_db]=fulltext_all&rechtsgrundlage_db_title[]=bb1.c.317760.de&rechtsgrundlage_db_title[]=bb1.c.217615.de&max=)",
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"letter_start": "Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:",
"letter_end": "Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n\r\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n\r\nUnter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n\r\nDer Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"refusal_reasons": "§3.1.a.aa: nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen oder militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr\r\n§3.1.a.bb: nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratung von Behörden berührt oder eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit\r\n§3.1.b: laufendes Verfahren\r\n§3.1.c: fiskalische Interessen der um Auskunft ersuchten Stelle sind beeinträchtigt oder Dienstgeheimnisse verletzt\r\n§3.1.d: Informationen sind im Rahmen einer Dienstleistung entstanden, die die Stelle auf Grund einer privatrechtlichen Vereinbarung außerhalb des ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbereichs des Verbraucherschutzes erbracht hat\r\n§3.1.e: Informationen sind vor mehr als fünf Jahren entstanden\r\n§3.2.a: Schutz personenbezogener Daten\r\n§3.2.b: Schutz des geistigen Eigentums, insbesondere Urheberrechte\r\n§3.2.c: Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen wettbewerbsrelevanten Informationen\r\n§3.2.d: Meldungen oder Unterrichtungen über vorschriftswidrige Erzeugnisse\r\n§4.1: Antrag ist nicht hinreichend bestimmt\r\n§4.3.1: Entwürfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten und Beschlüsse zu Vorbereitung von Entscheidungen\r\n§4.3.2: vertraulich übermittelte oder erhobene Informationen\r\n§4.3.3: behördliche Maßnahmen würde gefährdet\r\n§4.3.4: Durch die Bearbeitung des Antrags würde die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Behörde beeinträchtigt\r\n§4.3.5: noch nicht abschließend ausgewerteten Daten\r\n§4.4: missbräuchlich gestellter Antrag\r\n§4.5: Information bereits verfügbar in allgemein zugänglichen Quellen",
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"letter_start": "Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:",
"letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nM.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an.\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,",
"last_modified_at": "2005-02-14",
"refusal_reasons": "§8.1.1: nachteilige Auswirkungen auf die internationalen Beziehungen, die Verteidigung oder bedeutsame Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit\r\n§8.1.2: nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratungen von informationspflichtigen Stellen im Sinne des § 2 Abs. 1\r\n§8.1.3: nachteilige Auswirkungen auf die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens, den Anspruch einer Person auf ein faires Verfahren oder die Durchführung strafrechtlicher, ordnungswidrigkeitenrechtlicher oder disziplinarrechtlicher Ermittlungen\r\n§8.1.4: nachteilige Auswirkungen auf den Zustand der Umwelt und ihrer Bestandteile im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1 oder Schutzgüter im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 6,\r\n§8.2.1: Antrag ist offensichtlich missbräuchlich gestellt worden\r\n§8.2.2. Antrag bezieht sich auf interne Mitteilungen der informationspflichtigen Stellen im Sinne des § 2 Abs. 1\r\n§8.2.3: Antrag wurde bei einer Stelle, die nicht über die Umweltinformationen verfügt, gestellt und kann sofern er nicht nach § 4 Abs. 3 weitergeleitet werden kann\r\n§8.2.4. Antrag bezieht sich auf die Zugänglichmachung von Material, das gerade vervollständigt wird, noch nicht abgeschlossener Schriftstücke oder noch nicht aufbereiteter Daten\r\n§8.2.5. Antrag ist zu unbestimmt und auf Aufforderung der informationspflichtigen Stelle nach § 4 Abs. 2 nicht innerhalb einer angemessenen Frist präzisiert worden\r\n§9.1.1 das Bekanntgeben der Informationen personenbezogene Daten offenbart und dadurch Interessen der Betroffenen beeinträchtigt wird\r\n§9.1.2 Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere Urheberrechte, durch das Zugänglichmachen von Umweltinformationen verletzt\r\n§9.1.3 Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse oder Informationen, die dem Steuergeheimnis oder dem Statistikgeheimnis unterliegen\r\n§9.2 Umweltinformationen privater Dritter deren Offenbarung nachteilige Auswirkungen auf die Interessen der Dritten hätte",
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"letter_start": "Antrag nach dem IFG / UIG / VIG / BArchG \r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nbitte senden Sie mir folgendes zu:",
"letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, nach § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind, sowie nach § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Sicherung und Nutzung von Archivgut des Bundes (BArchG), sofern Archivgut betroffen ist.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. § 4 Abs. 1 Bundesarchiv-Kostenverordnung (BArchKostV) nicht an.\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\r\n\r\nIch behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,",
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"subject": "Veröffentlichung von Verwaltungsvorschriften und die Pflege der Webseite \"Verwaltungsvorschriften im Internet\" [#320674]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\n1. Verwaltungsvorschriften, Dokumente und Aufzeichnungen, welche die Strategie, Planung, Steuerung und/oder Umsetzung der Veröffentlichung von Verwaltungsvorschriften behandeln.\r\n2. Dies inkludiert Verwaltungsvorschriften, Dokumente und Aufzeichnungen, welche die Strategie, Planung, Steuerung und/oder Umsetzung der Pflege der Webseite \"Verwaltungsvorschriften im Internet\" behandeln.\r\n3. Dies beinhaltet angefertigte Dokumente zur rechtlichen, wirtschaftlichen und/oder prozessualen Beurteilung der Notwendigkeit der Veröffentlichung von Verwaltungsvorschriften bzw. Pflege der genannten Webseite.\r\n4. Verwaltungsvorschriften werden nicht immer als solche bezeichnet, sondern heißen auch Technische Anleitung (TA), Anordnung, Ausführungsbestimmung, Dienstanweisung, Erlass, Runderlass, Richtlinie, Verwaltungsrichtlinie oder Verfügung. (Quelle: Wikipedia; https://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsvorschrift)\r\n\r\nHinweise der Antragstellerin:\r\n\r\n1. Antragstellerin:\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\nGeschäftsführer: Christian Ullrich\r\nHR B 178145 B - Amtsgericht Charlottenburg\r\nhttps://www.intrenion.com\r\n2. Auf Wunsch erhalten Sie einen Auszug aus dem Handelsregister, eine den Vertreter der Antragstellerin als deutschen Staatsbürger ausweisende Kopie des Personalausweises und/oder eine den in Deutschland bestehenden Wohnsitz bescheinigende Meldebescheinigung. Bitte erläutern Sie Ihre Anforderung der Nachweise unter Angabe der Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieses Antrags auf Informationszugang.\r\n3. Das Urheberrecht steht dem Informationszugang nicht entgegen. Soweit die Unterlagen überhaupt urheberrechtlich geschützte Werke enthalten, ist es der Behörde in aller Regel versagt, ein bestehendes urheberrechtliches Schutzrecht gegen Informationszugangsansprüche zu wenden (BVerwG, Urteil vom 25.06.2015 - BVerwG 7 C 1.14, Rn. 38).\r\n4. Bitte machen Sie Informationen kenntlich, bei denen es sich nicht um amtliche Werke im Sinne des § 5 (1) UrhG handelt, auch, aber nicht ausschließlich, falls es sich um amtliche Werke im Sinne des § 5 (2) UrhG handelt. Falls aus Ihrer Sicht rechtliche Gründe gegen eine Weiterverbreitung und Veröffentlichung sprechen, teilen Sie diese bitte mit.\r\n5. Die Antragstellerin wird sowohl Ihren Bescheid (geschwärzt) als auch die zugänglich gemachten Informationen auf der Webseite FragDenStaat veröffentlichen. Die Antragstellerin geht von einer zeitnahen außergerichtlichen und/oder gerichtlichen urheberrechtlichen Interessenwahrnehmung durch Sie als Antragsgegnerin gegen die Antragstellerin und/oder Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. als Betreiberin der Webseite FragDenStaat aus. Falls weder eine außergerichtliche noch eine gerichtliche urheberrechtliche Interessenwahrnehmung erfolgen, geht die Antragstellerin von Ihrer (der Antragsgegnerin) stillschweigenden Zustimmung zur Veröffentlichung der zugänglich gemachten Informationen aus.\r\n6. Bitte machen Sie die beantragten Informationen digital zugänglich.\r\n7. Bitte stellen Sie in jedem Fall einen rechtsmittelfähigen Bescheid aus, unabhängig vom Ergebnis oder den Gründen der Stattgabe bzw. der Ablehnung dieses Antrags. Falls entsprechende Rechtsvorschriften dies vorsehen, inkludieren Sie bitte eine Rechtsbehelfsbelehrung. (Landesrecht) Falls Sie keine Rechtsbehelfsbelehrung beifügen, machen Sie bitte kenntlich, dass es sich um einen Bescheid handelt.\r\n8. Falls Sie den Bescheid nicht an die durch FragDenStaat angegebene E-Mail-Adresse senden möchten, bittet die Antragstellerin um den Versand ausschließlich des Bescheids, aber nicht zwischenzeitlicher Informationen oder Rückfragen, an <<E-Mail-Adresse>>. Bitte setzen Sie die von FragDenStaat mitgeteilte E-Mail-Adresse in Kopie (CC:). Einer im Zuge dessen eventuellen Veröffentlichung der genannten persönlichen E-Mail-Adresse stimmt die Antragstellerin und die natürliche Person als Inhaberin der E-Mail-Adresse zu diesem Zweck vorab zu. Diese E-Mail-Adresse ist auch anderweitig bereits veröffentlicht. Die Antragstellerin wird den Eingang des per E-Mail versandten Bescheids manuell per E-Mail bestätigen, falls dies von der Antragsgegnerin gewünscht ist. Bitte machen Sie bei einem Versand des Bescheids per E-Mail kenntlich, ob der Versand ausschließlich per E-Mail oder zusätzlich per Post erfolgt.\r\n9. Bitte begründen Sie Ihre eventuelle Ablehnung. Die Begründung muss auf den Einzelfall bezogen sein und ggf. für jede einzelne Information (unter Umständen \"Wort für Wort\") erfolgen. Sie soll eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit ermöglichen.\r\n10. Die Gebühren-Schätzung sollte auf den Einzelfall bezogen sein und ggf. die Kosten jeder einzelnen Information aufschlüsseln. Sie soll eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit ermöglichen. Bitte schlüsseln Sie die Gebühren auf eine Weise auf, dass die Antragstellerin den Antrag auf Informationszugang mit dem Ziel der Gebühren-Reduzierung neu stellen kann.\r\n11. Bitte stellen Sie einen rechtsmittelfähigen Gebührenbescheid aus. Bitte erläutern Sie im Gebührenbescheid, welche Tätigkeiten bei der Zugänglichmachung der beantragten Informationen erfolgten. Bitte beachten Sie die einschlägige Rechtsprechung zu Gebührenbescheiden, insbesondere bzgl. der formellen und inhaltlichen Anforderungen an solche.\r\n12. Mit diesem Antrag verfolgt die Antragstellerin ein öffentliches Interesse. Das Ziel besteht in der Entwicklung und Bereitstellung eines öffentlich zugänglichen und (zumindest für öffentliche Dienststellen) kostenlosen Chatbots auf der Basis von Technologien der Generativen Künstlichen Intelligenz. Dieser Chatbot soll Erfolgsrezepte (engl. \"Best Practices\") öffentlicher Dienststellen zugänglich machen und so zur Innovation in öffentlichen Dienststellen beitragen. Dieser Antrag ist ein Baustein auf dem Weg zur Entwicklung und Bereitstellung dieses Chatbots. Falls Sie das hier dargestellte öffentliche Interesse bejahen, bittet die Antragstellerin gemäß § 2 IFGGebV um eine Reduzierung der Gebühren oder den Verzicht auf eine Gebührenerhebung. Falls Sie das hier dargestellte öffentliche Interesse negieren, bittet die Antragstellerin um eine Erläuterung Ihrer Beweggründe im Gebührenbescheid.\r\n13. Die Antragstellerin stellt diesen Antrag mittels FragDenStaat an mehrere Dienststellen. Manche Formulierungen sind generisch gehalten und/oder treffen auf diese Dienststelle nicht zu.\r\n\r\nHinweise von FragDenStaat, welche sich die Antragstellerin zu eigen macht:\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nChristian Ullrich\n\n\n\n\nAnfragenr: 320674\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/320674/\n\nPostanschrift\nChristian Ullrich\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\n1. Verwaltungsvorschriften, Dokumente und Aufzeichnungen, welche die Strategie, Planung, Steuerung und/oder Umsetzung der Veröffentlichung von Verwaltungsvorschriften behandeln.\r\n2. Dies inkludiert Verwaltungsvorschriften, Dokumente und Aufzeichnungen, welche die Strategie, Planung, Steuerung und/oder Umsetzung der Pflege der Webseite \"Verwaltungsvorschriften im Internet\" behandeln.\r\n3. Dies beinhaltet angefertigte Dokumente zur rechtlichen, wirtschaftlichen und/oder prozessualen Beurteilung der Notwendigkeit der Veröffentlichung von Verwaltungsvorschriften bzw. Pflege der genannten Webseite.\r\n4. Verwaltungsvorschriften werden nicht immer als solche bezeichnet, sondern heißen auch Technische Anleitung (TA), Anordnung, Ausführungsbestimmung, Dienstanweisung, Erlass, Runderlass, Richtlinie, Verwaltungsrichtlinie oder Verfügung. (Quelle: Wikipedia; https://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsvorschrift)\r\n\r\nHinweise der Antragstellerin:\r\n\r\n1. Antragstellerin:\r\n"
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" Bitte setzen Sie die von FragDenStaat mitgeteilte E-Mail-Adresse in Kopie (CC:). Einer im Zuge dessen eventuellen Veröffentlichung der genannten persönlichen E-Mail-Adresse stimmt die Antragstellerin und die natürliche Person als Inhaberin der E-Mail-Adresse zu diesem Zweck vorab zu. Diese E-Mail-Adresse ist auch anderweitig bereits veröffentlicht. Die Antragstellerin wird den Eingang des per E-Mail versandten Bescheids manuell per E-Mail bestätigen, falls dies von der Antragsgegnerin gewünscht ist. Bitte machen Sie bei einem Versand des Bescheids per E-Mail kenntlich, ob der Versand ausschließlich per E-Mail oder zusätzlich per Post erfolgt.\r\n9. Bitte begründen Sie Ihre eventuelle Ablehnung. Die Begründung muss auf den Einzelfall bezogen sein und ggf. für jede einzelne Information (unter Umständen \"Wort für Wort\") erfolgen. Sie soll eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit ermöglichen.\r\n10. Die Gebühren-Schätzung sollte auf den Einzelfall bezogen sein und ggf. die Kosten jeder einzelnen Information aufschlüsseln. Sie soll eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit ermöglichen. Bitte schlüsseln Sie die Gebühren auf eine Weise auf, dass die Antragstellerin den Antrag auf Informationszugang mit dem Ziel der Gebühren-Reduzierung neu stellen kann.\r\n11. Bitte stellen Sie einen rechtsmittelfähigen Gebührenbescheid aus. Bitte erläutern Sie im Gebührenbescheid, welche Tätigkeiten bei der Zugänglichmachung der beantragten Informationen erfolgten. Bitte beachten Sie die einschlägige Rechtsprechung zu Gebührenbescheiden, insbesondere bzgl. der formellen und inhaltlichen Anforderungen an solche.\r\n12. Mit diesem Antrag verfolgt die Antragstellerin ein öffentliches Interesse. Das Ziel besteht in der Entwicklung und Bereitstellung eines öffentlich zugänglichen und (zumindest für öffentliche Dienststellen) kostenlosen Chatbots auf der Basis von Technologien der Generativen Künstlichen Intelligenz. Dieser Chatbot soll Erfolgsrezepte (engl. \"Best Practices\") öffentlicher Dienststellen zugänglich machen und so zur Innovation in öffentlichen Dienststellen beitragen. Dieser Antrag ist ein Baustein auf dem Weg zur Entwicklung und Bereitstellung dieses Chatbots. Falls Sie das hier dargestellte öffentliche Interesse bejahen, bittet die Antragstellerin gemäß § 2 IFGGebV um eine Reduzierung der Gebühren oder den Verzicht auf eine Gebührenerhebung. Falls Sie das hier dargestellte öffentliche Interesse negieren, bittet die Antragstellerin um eine Erläuterung Ihrer Beweggründe im Gebührenbescheid.\r\n13. Die Antragstellerin stellt diesen Antrag mittels FragDenStaat an mehrere Dienststellen. Manche Formulierungen sind generisch gehalten und/oder treffen auf diese Dienststelle nicht zu.\r\n\r\nHinweise von FragDenStaat, welche sich die Antragstellerin zu eigen macht:\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nChristian Ullrich\n\n\n\n\nAnfragenr: 320674\nAntwort an: "
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"subject": "AW: Veröffentlichung von Verwaltungsvorschriften und die Pflege der Webseite \"Verwaltungsvorschriften im Internet\" [#320674]",
"content": "Guten Tag,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage „Veröffentlichung von Verwaltungsvorschriften und die Pflege der Webseite \"Verwaltungsvorschriften im Internet\"“ vom 24.10.2024 (#320674) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten.\r\n\r\nBitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nChristian Ullrich\r\n\r\n\r\n-------- Weitergeleitete Nachricht --------\r\n> Betreff: \tVeröffentlichung von Verwaltungsvorschriften und die Pflege der Webseite \"Verwaltungsvorschriften im Internet\" [#320674]\r\n> Datum: \t24. Oktober 2024, 16:32\r\n> Von: \t\"Christian Ullrich\" <<Name und E-Mail-Adresse>>\r\n> An: \t\"Bundesministerium der Verteidigung\" <<Name und E-Mail-Adresse>>\r\n>\r\n> Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n> \r\n> Guten Tag,\r\n> \r\n> bitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n> \r\n> 1. Verwaltungsvorschriften, Dokumente und Aufzeichnungen, welche die Strategie, Planung, Steuerung und/oder Umsetzung der Veröffentlichung von Verwaltungsvorschriften behandeln.\r\n> 2. Dies inkludiert Verwaltungsvorschriften, Dokumente und Aufzeichnungen, welche die Strategie, Planung, Steuerung und/oder Umsetzung der Pflege der Webseite \"Verwaltungsvorschriften im Internet\" behandeln.\r\n> 3. Dies beinhaltet angefertigte Dokumente zur rechtlichen, wirtschaftlichen und/oder prozessualen Beurteilung der Notwendigkeit der Veröffentlichung von Verwaltungsvorschriften bzw. Pflege der genannten Webseite.\r\n> 4. Verwaltungsvorschriften werden nicht immer als solche bezeichnet, sondern heißen auch Technische Anleitung (TA), Anordnung, Ausführungsbestimmung, Dienstanweisung, Erlass, Runderlass, Richtlinie, Verwaltungsrichtlinie oder Verfügung. (Quelle: Wikipedia; https://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsvorschrift)\r\n> \r\n> Hinweise der Antragstellerin:\r\n> \r\n> 1. Antragstellerin:\r\n> << Adresse entfernt >>\r\n> << Adresse entfernt >>\r\n> << Adresse entfernt >>\r\n> Geschäftsführer: Christian Ullrich\r\n> HR B 178145 B - Amtsgericht Charlottenburg\r\n> https://www.intrenion.com\r\n> 2. Auf Wunsch erhalten Sie einen Auszug aus dem Handelsregister, eine den Vertreter der Antragstellerin als deutschen Staatsbürger ausweisende Kopie des Personalausweises und/oder eine den in Deutschland bestehenden Wohnsitz bescheinigende Meldebescheinigung. Bitte erläutern Sie Ihre Anforderung der Nachweise unter Angabe der Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieses Antrags auf Informationszugang.\r\n> 3. Das Urheberrecht steht dem Informationszugang nicht entgegen. Soweit die Unterlagen überhaupt urheberrechtlich geschützte Werke enthalten, ist es der Behörde in aller Regel versagt, ein bestehendes urheberrechtliches Schutzrecht gegen Informationszugangsansprüche zu wenden (BVerwG, Urteil vom 25.06.2015 - BVerwG 7 C 1.14, Rn. 38).\r\n> 4. Bitte machen Sie Informationen kenntlich, bei denen es sich nicht um amtliche Werke im Sinne des § 5 (1) UrhG handelt, auch, aber nicht ausschließlich, falls es sich um amtliche Werke im Sinne des § 5 (2) UrhG handelt. Falls aus Ihrer Sicht rechtliche Gründe gegen eine Weiterverbreitung und Veröffentlichung sprechen, teilen Sie diese bitte mit.\r\n> 5. Die Antragstellerin wird sowohl Ihren Bescheid (geschwärzt) als auch die zugänglich gemachten Informationen auf der Webseite FragDenStaat veröffentlichen. Die Antragstellerin geht von einer zeitnahen außergerichtlichen und/oder gerichtlichen urheberrechtlichen Interessenwahrnehmung durch Sie als Antragsgegnerin gegen die Antragstellerin und/oder Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. als Betreiberin der Webseite FragDenStaat aus. Falls weder eine außergerichtliche noch eine gerichtliche urheberrechtliche Interessenwahrnehmung erfolgen, geht die Antragstellerin von Ihrer (der Antragsgegnerin) stillschweigenden Zustimmung zur Veröffentlichung der zugänglich gemachten Informationen aus.\r\n> 6. Bitte machen Sie die beantragten Informationen digital zugänglich.\r\n> 7. Bitte stellen Sie in jedem Fall einen rechtsmittelfähigen Bescheid aus, unabhängig vom Ergebnis oder den Gründen der Stattgabe bzw. der Ablehnung dieses Antrags. Falls entsprechende Rechtsvorschriften dies vorsehen, inkludieren Sie bitte eine Rechtsbehelfsbelehrung. (Landesrecht) Falls Sie keine Rechtsbehelfsbelehrung beifügen, machen Sie bitte kenntlich, dass es sich um einen Bescheid handelt.\r\n> 8. Falls Sie den Bescheid nicht an die durch FragDenStaat angegebene E-Mail-Adresse senden möchten, bittet die Antragstellerin um den Versand ausschließlich des Bescheids, aber nicht zwischenzeitlicher Informationen oder Rückfragen, an <<E-Mail-Adresse>>. Bitte setzen Sie die von FragDenStaat mitgeteilte E-Mail-Adresse in Kopie (CC:). Einer im Zuge dessen eventuellen Veröffentlichung der genannten persönlichen E-Mail-Adresse stimmt die Antragstellerin und die natürliche Person als Inhaberin der E-Mail-Adresse zu diesem Zweck vorab zu. Diese E-Mail-Adresse ist auch anderweitig bereits veröffentlicht. Die Antragstellerin wird den Eingang des per E-Mail versandten Bescheids manuell per E-Mail bestätigen, falls dies von der Antragsgegnerin gewünscht ist. Bitte machen Sie bei einem Versand des Bescheids per E-Mail kenntlich, ob der Versand ausschließlich per E-Mail oder zusätzlich per Post erfolgt.\r\n> 9. Bitte begründen Sie Ihre eventuelle Ablehnung. Die Begründung muss auf den Einzelfall bezogen sein und ggf. für jede einzelne Information (unter Umständen \"Wort für Wort\") erfolgen. Sie soll eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit ermöglichen.\r\n> 10. Die Gebühren-Schätzung sollte auf den Einzelfall bezogen sein und ggf. die Kosten jeder einzelnen Information aufschlüsseln. Sie soll eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit ermöglichen. Bitte schlüsseln Sie die Gebühren auf eine Weise auf, dass die Antragstellerin den Antrag auf Informationszugang mit dem Ziel der Gebühren-Reduzierung neu stellen kann.\r\n> 11. Bitte stellen Sie einen rechtsmittelfähigen Gebührenbescheid aus. Bitte erläutern Sie im Gebührenbescheid, welche Tätigkeiten bei der Zugänglichmachung der beantragten Informationen erfolgten. Bitte beachten Sie die einschlägige Rechtsprechung zu Gebührenbescheiden, insbesondere bzgl. der formellen und inhaltlichen Anforderungen an solche.\r\n> 12. Mit diesem Antrag verfolgt die Antragstellerin ein öffentliches Interesse. 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Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\r\n> Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\r\n> https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\r\n>\n\n\n\n\nAnfragenr: 320674\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/320674/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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"\r\n> \r\n> -- \r\n> Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\r\n> Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\r\n> https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\r\n>\n\n\n\n\nAnfragenr: 320674\nAntwort an: "
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"<<E-Mail-Adresse>>"
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"\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\n"
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"https://fragdenstaat.de/a/320674/"
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"\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n"
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"sender": "Christian Ullrich",
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"last_modified_at": "2024-11-26T09:55:17.282205+01:00"
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"subject": "Veröffentlichung von Verwaltungsvorschriften und die Pflege der Webseite \"Verwaltungsvorschriften im Internet\" [#320674]; hier: Zwischennachricht",
"content": "Klassifizierung: OFFEN – AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1\r\nBMVg\r\nRO I 1 - Az 39-22-17/A5/V918\r\n\r\n\r\nBetreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG)\r\nBezug: Ihr Antrag vom 24. Oktober 2024\r\n\r\nSehr geehrter Herr Ullrich,\r\n\r\nich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 24. Oktober 2024 (Bezug).\r\nMit Blick auf die Überschreitung der in § 7 Abs. 5 S. 2 IFG benannten Monatsfrist bitte ich Sie um Entschuldigung.\r\n\r\nLeider ist es uns aufgrund des derzeit hohen IFG-Antragsaufkommens und der dadurch entstehenden längeren Bearbeitungszeiten nicht immer möglich, die IFG-Anfragen zeitnah zu einem Abschluss zu bringen.\r\nAktuell stehen auch zahlreiche Personen innerhalb des Bundesministeriums der Verteidigung bedingt durch die besonderen Erfordernisse im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise nicht in der im \"Normalbetrieb\" gewohnten Art und Weise für die Aufgabenerledigung zur Verfügung, so dass Verzögerungen der Bearbeitungsgänge leider nicht komplett vermieden werden können. Zudem sorgen bestehende Personalvakanzen für weitere Verzögerungen.\r\n\r\nWir arbeiten mit Nachdruck daran, die Anträge schnellstmöglich zu beantworten.\r\n\r\nAktuell befindet sich Ihr Vorgang noch in der Prüfung.\r\nIch möchte Sie daher um etwas Geduld bitten und bedanke mich für Ihr Verständnis.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"Veröffentlichung von Verwaltungsvorschriften und die Pflege der Webseite \"Verwaltungsvorschriften im Internet\" [#320674]; hier: Zwischennachricht"
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"Klassifizierung: OFFEN – AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1\r\nBMVg\r\nRO I 1 - Az 39-22-17/A5/V918\r\n\r\n\r\nBetreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG)\r\nBezug: Ihr Antrag vom 24. Oktober 2024\r\n\r\nSehr geehrter Herr Ullrich,\r\n\r\nich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 24. Oktober 2024 (Bezug).\r\nMit Blick auf die Überschreitung der in § 7 Abs. 5 S. 2 IFG benannten Monatsfrist bitte ich Sie um Entschuldigung.\r\n\r\nLeider ist es uns aufgrund des derzeit hohen IFG-Antragsaufkommens und der dadurch entstehenden längeren Bearbeitungszeiten nicht immer möglich, die IFG-Anfragen zeitnah zu einem Abschluss zu bringen.\r\nAktuell stehen auch zahlreiche Personen innerhalb des Bundesministeriums der Verteidigung bedingt durch die besonderen Erfordernisse im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise nicht in der im \"Normalbetrieb\" gewohnten Art und Weise für die Aufgabenerledigung zur Verfügung, so dass Verzögerungen der Bearbeitungsgänge leider nicht komplett vermieden werden können. Zudem sorgen bestehende Personalvakanzen für weitere Verzögerungen.\r\n\r\nWir arbeiten mit Nachdruck daran, die Anträge schnellstmöglich zu beantworten.\r\n\r\nAktuell befindet sich Ihr Vorgang noch in der Prüfung.\r\nIch möchte Sie daher um etwas Geduld bitten und bedanke mich für Ihr Verständnis.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Bundesministerium der Verteidigung",
"status_name": "Warte auf Antwort",
"last_modified_at": "2024-11-26T17:17:50.486296+01:00"
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{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/963236/?format=api",
"id": 963236,
"url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/veroeffentlichung-von-verwaltungsvorschriften-und-die-pflege-der-webseite-verwaltungsvorschriften-im-internet/#nachricht-963236",
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"sender_public_body": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/86/?format=api",
"recipient_public_body": null,
"status": "resolved",
"timestamp": "2025-01-03T13:58:17+01:00",
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"subject": "Veröffentlichung von Verwaltungsvorschriften und die Pflege der Webseite \"Verwaltungsvorschriften im Internet\" [#320674]",
"content": "Klassifizierung: ÖFFENTLICH / PUBLIC/PersDat Schutzbereich 1\r\n\r\nBMVg RO I 1\r\n\r\nAz 39-22-17/A5/V918\r\n\r\n\r\nBetreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG)\r\n\r\nBezug: Ihr Antrag vom 24. Oktober 2024 (s.u.)\r\n\r\n\r\nSehr geehrter Herr Ullrich,\r\n\r\n\r\nich komme zurück auf Ihre auf das IFG gestützten Anfrage vom 24. Oktober 2024 (Bezug). Hierzu erhalten Sie folgende Informationen:\r\n\r\n\r\nVerwaltungsvorschriften des GB BMVg werden auf Grund der Innengerichtetheit dieser nur in Ausnahmefällen veröffentlicht.\r\n\r\nDiese Veröffentlichung erfolgt nach der folgenden Vorgabe in der Allgemeinen Regelung (AR) A-550/1 „Regelungs- und Formularmanagement“ Nr. 742:\r\n\r\n„In die Datenbank für Verwaltungsvorschriften des Bundes (DB VwV Bund = „Verwaltungsvorschriften im Internet“) werden Verwaltungsvorschriften aufgenommen, die von der Bundesregierung oder den obersten Bundesbehörden erlassen und im Bundesgesetzblatt, im Bundesanzeiger, im elektronischen Bundesanzeiger oder im GMBl veröffentlicht wurden. Dies ist durch die Herausgebende Stelle bei der Zentralen Stelle RegMgmt zu veranlassen.“\r\n\r\nDiese „Veranlassung“ erfolgt mit genutzten Standardverfahren (Aufgabensteuerung), deshalb sind in diesem Zusammenhang keine weiteren Vorgaben notwendig. Die Entscheidung dazu, ob eine Veröffentlichung neben den o.a. auch in der DB VwV Bund erfolgt, obliegt den jeweiligen herausgebenden Stellen. Daran anschließend wird eine E-Mail mit dem jeweiligen zu veröffentlichenden Dokument und einem durch die JURIS GmbH vorgegebenen Begleitzettel an eben diese versandt.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"Veröffentlichung von Verwaltungsvorschriften und die Pflege der Webseite \"Verwaltungsvorschriften im Internet\" [#320674]"
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"sender": "Bundesministerium der Verteidigung",
"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
"last_modified_at": "2025-01-21T18:10:55.823592+01:00"
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