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        "letter_end": "Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).\r\nIch möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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                "refusal_reasons": "§8.1.1: nachteilige Auswirkungen auf die internationalen Beziehungen, die Verteidigung oder bedeutsame Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit\r\n§8.1.2: nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratungen von informationspflichtigen Stellen im Sinne des § 2 Abs. 1\r\n§8.1.3: nachteilige Auswirkungen auf die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens, den Anspruch einer Person auf ein faires Verfahren oder die Durchführung strafrechtlicher, ordnungswidrigkeitenrechtlicher oder disziplinarrechtlicher Ermittlungen\r\n§8.1.4: nachteilige Auswirkungen auf den Zustand der Umwelt und ihrer Bestandteile im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1 oder Schutzgüter im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 6,\r\n§8.2.1: Antrag ist offensichtlich missbräuchlich gestellt worden\r\n§8.2.2. Antrag bezieht sich auf interne Mitteilungen der informationspflichtigen Stellen im Sinne des § 2 Abs. 1\r\n§8.2.3: Antrag wurde bei einer Stelle, die nicht über die Umweltinformationen verfügt, gestellt und kann sofern er nicht nach § 4 Abs. 3 weitergeleitet werden kann\r\n§8.2.4. Antrag bezieht sich auf die Zugänglichmachung von Material, das gerade vervollständigt wird, noch nicht abgeschlossener Schriftstücke oder noch nicht aufbereiteter Daten\r\n§8.2.5. Antrag ist zu unbestimmt und auf Aufforderung der informationspflichtigen Stelle nach § 4 Abs. 2 nicht innerhalb einer angemessenen Frist präzisiert worden",
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                "long_description": "Das Informationsfreiheitsgesetz von Nordrhein-Westfalen gibt Ihnen das Recht Auskunft aus Dokumente und Akten der Verwaltung zu erhalten. Sie können lediglich existierende Informationen erfragen. Wenn Sie dieses Gesetz geschickt einsetzen, dann können Sie einen Beitrag leisten, die Kultur der Amtsverschwiegenheit zu mindern und das Handeln Ihrer Verwaltung öffentlicher machen.\r\n\r\nDie Besonderheit des IFG NRW ist, dass nur natürliche Personen und keine juristischen Personen Antragsrecht besitzen. Diese Einschränkung der Antragsberechtigung kann dadurch umgangen werden, dass für juristische Personen eine Einzelperson – z.B. der Firmenchef, der Vereinsvorsitzende etc. – den Antrag stellt.\r\n\r\nEin weitere interessanter Unterschied zum IFG des Bundes liegt daran, dass das IFG NRW eine Abwägung des öffentlichen Interesses gegenüber Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (§ 8) vorsieht. Ein Zugang ist trotz vorliegender Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gegeben, \"wenn die Allgemeinheit ein überwiegendes Interesse an der Gewährung des Informationszugangs hat und der eintretende Schaden nur geringfügig wäre\". Dieser sogenannte Public Interest Test fehlt im Bundes-IFG.\r\n \r\nDer oder die \"Beauftragte für das Recht auf Information\" kann angerufen werden, wenn der Anfragesteller sein Recht auf Informationszugang nach dem IFG NRW verletzt sieht. Der Datenschutzbeauftragte des Landes NRW ist auch der Beauftragte für die Informationsfreiheit. Wurde Ihre Anfrage auf FragDenStaat.de abgelehnt oder nur teilweise beantwortet, haben Sie über ein Formular direkt die Möglichkeit mit dem Beauftragten für die Informationsfreiheit in Kontakt zu treten. Dabei wird ein Link zur bisherigen Korrespondenz mit der Behörde auf FragDenStaat.de mitgeschickt.",
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                "letter_end": "Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen m.E. nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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                "refusal_reasons": "§5 (4)  Der Antrag kann abgelehnt werden, wenn die Information der Antragstellerin oder dem Antragsteller bereits zur Verfügung gestellt worden ist oder wenn sich die Antragstellerin oder der Antragsteller die Information in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann.\r\n§6 a) Beeinträchtigung von Landesverteidigung, internationalen Beziehungen...\r\n§6 b) Beeinträchtigung von Verfahrensablauf eines anhängigen Verwaltungsverfahrens...\r\n§6 c) Offenbarung von Angaben und Mitteilungen öffentlicher Stellen des Bundes anderer Länder ohne deren Zustimmung\r\n§6 Anhaltspunkte, dass Informationen zur Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung missbraucht werden sollen\r\n§7 (1) Entwürfe, Arbeiten und Beschlüsse zu Entscheidungen, sowie Protokolle vertraulicher Beratungen\r\n§7 (2) a) Bezug auf Willensbildungsprozess innerhalb von und zwischen öffentlichen Stellen\r\n§7 (2) b) Beeinträchtigung von Funktionsfähigkeit und Eigenverantwortung der Landesregierung\r\n§7 (2) c) Information ausschließlich Bestandteil von Vorentwürfen und Notizen\r\n§8 Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen mit wirtschaftlichem Schaden\r\n§9 Schutz personenbezogener Daten",
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                "letter_start": "Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:",
                "letter_end": "Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n\r\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n\r\nUnter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n\r\nDer Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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                "refusal_reasons": "§3.1.a.aa: nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen oder militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr\r\n§3.1.a.bb: nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratung von Behörden berührt oder eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit\r\n§3.1.b: laufendes Verfahren\r\n§3.1.c: fiskalische Interessen der um Auskunft ersuchten Stelle sind beeinträchtigt oder Dienstgeheimnisse verletzt\r\n§3.1.d: Informationen sind im Rahmen einer Dienstleistung entstanden, die die Stelle auf Grund einer privatrechtlichen Vereinbarung außerhalb des ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbereichs des Verbraucherschutzes erbracht hat\r\n§3.1.e: Informationen sind vor mehr als fünf Jahren entstanden\r\n§3.2.a: Schutz personenbezogener Daten\r\n§3.2.b: Schutz des geistigen Eigentums, insbesondere Urheberrechte\r\n§3.2.c: Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen wettbewerbsrelevanten Informationen\r\n§3.2.d: Meldungen oder Unterrichtungen über vorschriftswidrige Erzeugnisse\r\n§4.1: Antrag ist nicht hinreichend bestimmt\r\n§4.3.1: Entwürfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten und Beschlüsse zu Vorbereitung von Entscheidungen\r\n§4.3.2: vertraulich übermittelte oder erhobene Informationen\r\n§4.3.3: behördliche Maßnahmen würde gefährdet\r\n§4.3.4: Durch die Bearbeitung des Antrags würde die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Behörde beeinträchtigt\r\n§4.3.5: noch nicht abschließend ausgewerteten Daten\r\n§4.4: missbräuchlich gestellter Antrag\r\n§4.5: Information bereits verfügbar in allgemein zugänglichen Quellen",
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            "content": "Sehr geehrter Herr Schmitz,\r\n\r\nich bedanke mich für Ihre Anfrage gem. IFG NRW. Nachdem die Freigabe durch die Behördenleitung erfolgte, kann ich Ihnen nun die Antwort wie von Ihnen erbeten per Email zukommen lassen.\r\n\r\nSüdlich des Bahnhofgeländes entsteht gegenwärtig ein neuer Stadtteil von großer Bedeutung für die Innenstadt. Die sogenannte City- Süd erstreckt sich über einen Bereich zwischen Bahnhof, Roitzheimer Straße, An der Vogelrute und Pützbergring und ist Standort mehrerer Großprojekte der Stadt Euskirchen. Das Gebiet und die damit verbundenen Planungen gehen mit einer Vielzahl von städtebaulichen und technischen Herausforderungen einher.\r\n\r\nDer Bereich der City-Süd entwickelt sich kontinuierlich weiter. Folgende Projekte werden dort in der City- Süd aktuell umgesetzt sowie sind für die nächsten Jahre in Planung:\r\n•\tNeubau Rathaus (Fertigstellung geplant 2026)\r\n•\tNeubau Veranstaltungshalle (City-Forum, Fertigstellung bis 2030)\r\n•\tNeubau P+R-Parkhaus als Ersatz für den entfallenden Pendlerparkplatz\r\n•\tNeubau Fahrradparkhaus\r\n•\tNeubau Planstraßen, Errichtung von Erschließungsprovisorien\r\n•\tNeubau Entwässerungsbauwerke\r\n•\tAltlastensanierung WES-Gelände (Bauzeit 2025-2026)\r\n•\tHerstellung „Plaza“\r\n•\tEntwicklung und Konzeption des Hochbaus des westlichen Gebiets von der Plaza bis zur Roitzheimer Straße\r\n\r\nEinen detaillierten Überblick können Sie der Vorlage 300/2024 entnehmen, die im Ratsinformationssystem der Stadt unter https://euskirchen.ratsinfomanagement.net/ abrufbar ist.\r\n\r\nRahmenplanung City-Süd\r\nFür den Gesamtbereich der City- Süd erfolgt eine Überarbeitung. Dazu wird die städtebauliche Rahmen-planung überarbeitet und auf die veränderten Rahmenbedingungen abgestimmt. Diese wird die Grundlage für die weiteren laufenden und kommenden Entwicklungsschritte und Planverfahren bilden.\r\n\r\nBisheriger Verlauf der Planung\r\nErlauben Sie mir zum besseren Verständnis einen kurzen Überblick über die bisherige Planung. Bevor mit Planung und Bau des Rathauses begonnen wurde, war der Standort des P+R-Parkhauses unmittelbar an der Bahnhofsunterführung vorgesehen. Nach der Flut im Juli 2021 und der Erforderlichkeit eines Ersatz-baus für das ehemalige City-Forum sowie dessen Platzierung in der City- Süd wurde mit einer umfassen-den Anpassung der Planungen begonnen. \r\n\r\nIm Umwelt- und Planungsausschuss am 06.12.2022 wurden drei Varianten für die Rahmenplanung in der City-Süd vorgestellt. Während die Varianten 1 und 2 das Parkhaus noch wie in 2012/2013 direkt südöstlich des Bahnhoftunnels platzierten, sieht Variante 3 eine vollständig andere Planung vor. Diese Variante platziert das neue City-Forum prominent in der Gebietsmitte und das neue Parkhaus am Pützbergring. Im UmPlanA am 06.12.2022 wurde beschlossen, dass Variante 3 weiterverfolgt wird. \r\n\r\nDie Verlegung des Parkhausstandorts ermöglichte die Platzierung des neuen City-Forums unmittelbar gegenüber dem Rathaus, direkt am Bahnhof gelegen, ein bedeutsamer öffentlicher qualitativ hochwertiger Standort. \r\nDer Standort für das Pendlerparkhaus wurde an den Pützbergring verlegt und ist damit besser an das übergeordnete Verkehrsnetz angeschlossen. \r\nIm Vergleich zum Entwurf der Rahmenplanung von 2022 hat sich die Positionierung und die Form der Veranstaltungshalle sowie der vorgelagerten „Plaza“ durch den europaweiten verbundenen Wettbewerb, der von der Stadt in der ersten Jahreshälfte 2024 durchgeführt worden ist, gefestigt. Entsprechend der Beschlussfassung des Umwelt- und Planungsausschusses vom 27. November dieses Jahres soll die Rahmenplanung der City-Süd nun auf dieser Grundlage fortgeführt werden. \r\n\r\nSie wird nun in den kommenden Monaten weiter vertieft und ausgearbeitet. \r\n\r\nZeitlicher Ablauf\r\nDie unterschiedlichen Neubauten und Sanierungsmaßnahmen müssen in einem engen zeitlichen Korsett abgewickelt werden und stehen in ihrer Abwicklung aufgrund der direkten räumlichen Bezüge in äußerst komplexen gegenseitigen Abhängigkeiten. Es besteht ein hoher zeitlicher Zwang, da unter anderem so-wohl die Fristen der Fördermittel für den Wiederaufbau als auch der Städtebauförderung für das ISEK Innenstadt gewahrt werden müssen. \r\n\r\nIm Überblick:\r\n•\tDas Verhandlungsverfahren mit den Erstplatzierten des Wettbewerbs für das neue City-Forum und die „Plaza“ soll kurzfristig abgeschlossen werden. Die damit verbundenen Planungsleistungen sollen weit-gehend in 2025 abgearbeitet werden, damit absehbar die entsprechenden Entscheidungen getroffen wer-den können.\r\n•\tDer Verwendungsnachweis für die Veranstaltungshalle muss nach Vorliegen der Schlussrechnungen entsprechend der Vorgabe des Fördergebers für den Wiederaufbau in 2030 gestellt werden. \r\n•\tDie „Plaza“, die im Rahmen mit Mitteln der Städtebauförderung umgesetzt wird, muss nach Genehmigung des Förderantrags innerhalb von 5 Jahren fertiggestellt werden und soll ab 2029 gebaut werden.\r\n•\tDer Umzug in das neue Rathaus soll im ersten Halbjahr 2026 erfolgen. \r\n•\tDie Altlastensanierung auf dem WES-Areal wird bis zum Herbst 2026 andauern. \r\n•\tDer Umzug in das neue Rathaus soll in den Osterferien 2026 erfolgen. Das Parkhaus soll idealer-weise im Sommer 2027 fertiggestellt werden. \r\n•\tDer Bau der umfangreichen Entwässerungsanlagen und der Provisorien bei den der Zuwegungen, müssen in die Zeitabläufe der vorgenannten Maßnahmen so eingearbeitet werden, dass sie einerseits nicht zu Verzögerungen in deren Bauabläufen führen, andererseits hinreichend früh und in einem kleinstmöglichen Zeitraum umgesetzt werden\r\n\r\nStand der Planungen zu den Stellplätzen für das Rathaus und die Park & Ride Anlage\r\nWie aus den oben angeführten Ausführungen ersichtlich ist, stehen die jeweiligen Nutzungen sowohl konzeptionell als auch während der Bauphase in einem räumlichen und zeitlichen Konflikt, der nun sukzessive gelöst wird.\r\n\r\nDer finale Stellplatznachweis für das Rathaus wird im neu zu errichtenden P+R-Parkhaus erbracht. Da dieses zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme des Rathauses noch nicht fertiggestellt ist, wird im Vorfeld im regulären bauaufsichtlichen Verfahren ein temporärer Stellplatznachweis in voller Höhe geführt.\r\nDie Baugenehmigung zum Rathaus legt diesen unmittelbar benachbart zu selbigem fest. Dies war zum da-maligen Zeitpunkt der Genehmigung des Rathauses ohne die Kenntnisse der nachfolgenden konzeptionellen Änderungen so vorgesehen und rechtlich möglich. \r\nZiel bleibt allerdings die Stellplätze für das neue Rathaus in dem neu zu errichtenden Parkhaus am Pützbergring nachzuweisen. Auch hierzu sind noch einige Vorarbeiten abzuschließen. Bis das neue Parkhaus tatsächlich errichtet ist, werden in Abhängigkeit der Entwicklung der einzelnen benachbarten Großbaumaß-nahmen Interimslösungen als vorübergehende Stellplatznachweise vorbereitet, so dass das Rathaus mit einem funktionierenden Stellplatznachweis in Betrieb genommen werden kann.\r\n\r\nDie Stellplätze der bestehenden Park & Ride Anlage sollen ebenfalls in dem neuen Parkhaus am Pützbergring untergebracht werden.\r\nDie Verwaltung prüft derzeit die vorübergehende Verlagerung der Park & Ride Stellplätze in räumlicher Nähe zum bestehenden Bereich, so dass während der Bauphasen der verschiedenen Objekte im Bereich City-Süd durchgehend Stellplatzmöglichkeiten bestehen.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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                    "Sehr geehrter Herr Schmitz,\r\n\r\nich bedanke mich für Ihre Anfrage gem. IFG NRW. Nachdem die Freigabe durch die Behördenleitung erfolgte, kann ich Ihnen nun die Antwort wie von Ihnen erbeten per Email zukommen lassen.\r\n\r\nSüdlich des Bahnhofgeländes entsteht gegenwärtig ein neuer Stadtteil von großer Bedeutung für die Innenstadt. Die sogenannte City- Süd erstreckt sich über einen Bereich zwischen Bahnhof, Roitzheimer Straße, An der Vogelrute und Pützbergring und ist Standort mehrerer Großprojekte der Stadt Euskirchen. Das Gebiet und die damit verbundenen Planungen gehen mit einer Vielzahl von städtebaulichen und technischen Herausforderungen einher.\r\n\r\nDer Bereich der City-Süd entwickelt sich kontinuierlich weiter. Folgende Projekte werden dort in der City- Süd aktuell umgesetzt sowie sind für die nächsten Jahre in Planung:\r\n•\tNeubau Rathaus (Fertigstellung geplant 2026)\r\n•\tNeubau Veranstaltungshalle (City-Forum, Fertigstellung bis 2030)\r\n•\tNeubau P+R-Parkhaus als Ersatz für den entfallenden Pendlerparkplatz\r\n•\tNeubau Fahrradparkhaus\r\n•\tNeubau Planstraßen, Errichtung von Erschließungsprovisorien\r\n•\tNeubau Entwässerungsbauwerke\r\n•\tAltlastensanierung WES-Gelände (Bauzeit 2025-2026)\r\n•\tHerstellung „Plaza“\r\n•\tEntwicklung und Konzeption des Hochbaus des westlichen Gebiets von der Plaza bis zur Roitzheimer Straße\r\n\r\nEinen detaillierten Überblick können Sie der Vorlage 300/2024 entnehmen, die im Ratsinformationssystem der Stadt unter https://euskirchen.ratsinfomanagement.net/ abrufbar ist.\r\n\r\nRahmenplanung City-Süd\r\nFür den Gesamtbereich der City- Süd erfolgt eine Überarbeitung. Dazu wird die städtebauliche Rahmen-planung überarbeitet und auf die veränderten Rahmenbedingungen abgestimmt. Diese wird die Grundlage für die weiteren laufenden und kommenden Entwicklungsschritte und Planverfahren bilden.\r\n\r\nBisheriger Verlauf der Planung\r\nErlauben Sie mir zum besseren Verständnis einen kurzen Überblick über die bisherige Planung. Bevor mit Planung und Bau des Rathauses begonnen wurde, war der Standort des P+R-Parkhauses unmittelbar an der Bahnhofsunterführung vorgesehen. Nach der Flut im Juli 2021 und der Erforderlichkeit eines Ersatz-baus für das ehemalige City-Forum sowie dessen Platzierung in der City- Süd wurde mit einer umfassen-den Anpassung der Planungen begonnen. \r\n\r\nIm Umwelt- und Planungsausschuss am 06.12.2022 wurden drei Varianten für die Rahmenplanung in der City-Süd vorgestellt. Während die Varianten 1 und 2 das Parkhaus noch wie in 2012/2013 direkt südöstlich des Bahnhoftunnels platzierten, sieht Variante 3 eine vollständig andere Planung vor. Diese Variante platziert das neue City-Forum prominent in der Gebietsmitte und das neue Parkhaus am Pützbergring. Im UmPlanA am 06.12.2022 wurde beschlossen, dass Variante 3 weiterverfolgt wird. \r\n\r\nDie Verlegung des Parkhausstandorts ermöglichte die Platzierung des neuen City-Forums unmittelbar gegenüber dem Rathaus, direkt am Bahnhof gelegen, ein bedeutsamer öffentlicher qualitativ hochwertiger Standort. \r\nDer Standort für das Pendlerparkhaus wurde an den Pützbergring verlegt und ist damit besser an das übergeordnete Verkehrsnetz angeschlossen. \r\nIm Vergleich zum Entwurf der Rahmenplanung von 2022 hat sich die Positionierung und die Form der Veranstaltungshalle sowie der vorgelagerten „Plaza“ durch den europaweiten verbundenen Wettbewerb, der von der Stadt in der ersten Jahreshälfte 2024 durchgeführt worden ist, gefestigt. Entsprechend der Beschlussfassung des Umwelt- und Planungsausschusses vom 27. November dieses Jahres soll die Rahmenplanung der City-Süd nun auf dieser Grundlage fortgeführt werden. \r\n\r\nSie wird nun in den kommenden Monaten weiter vertieft und ausgearbeitet. \r\n\r\nZeitlicher Ablauf\r\nDie unterschiedlichen Neubauten und Sanierungsmaßnahmen müssen in einem engen zeitlichen Korsett abgewickelt werden und stehen in ihrer Abwicklung aufgrund der direkten räumlichen Bezüge in äußerst komplexen gegenseitigen Abhängigkeiten. Es besteht ein hoher zeitlicher Zwang, da unter anderem so-wohl die Fristen der Fördermittel für den Wiederaufbau als auch der Städtebauförderung für das ISEK Innenstadt gewahrt werden müssen. \r\n\r\nIm Überblick:\r\n•\tDas Verhandlungsverfahren mit den Erstplatzierten des Wettbewerbs für das neue City-Forum und die „Plaza“ soll kurzfristig abgeschlossen werden. Die damit verbundenen Planungsleistungen sollen weit-gehend in 2025 abgearbeitet werden, damit absehbar die entsprechenden Entscheidungen getroffen wer-den können.\r\n•\tDer Verwendungsnachweis für die Veranstaltungshalle muss nach Vorliegen der Schlussrechnungen entsprechend der Vorgabe des Fördergebers für den Wiederaufbau in 2030 gestellt werden. \r\n•\tDie „Plaza“, die im Rahmen mit Mitteln der Städtebauförderung umgesetzt wird, muss nach Genehmigung des Förderantrags innerhalb von 5 Jahren fertiggestellt werden und soll ab 2029 gebaut werden.\r\n•\tDer Umzug in das neue Rathaus soll im ersten Halbjahr 2026 erfolgen. \r\n•\tDie Altlastensanierung auf dem WES-Areal wird bis zum Herbst 2026 andauern. \r\n•\tDer Umzug in das neue Rathaus soll in den Osterferien 2026 erfolgen. Das Parkhaus soll idealer-weise im Sommer 2027 fertiggestellt werden. \r\n•\tDer Bau der umfangreichen Entwässerungsanlagen und der Provisorien bei den der Zuwegungen, müssen in die Zeitabläufe der vorgenannten Maßnahmen so eingearbeitet werden, dass sie einerseits nicht zu Verzögerungen in deren Bauabläufen führen, andererseits hinreichend früh und in einem kleinstmöglichen Zeitraum umgesetzt werden\r\n\r\nStand der Planungen zu den Stellplätzen für das Rathaus und die Park & Ride Anlage\r\nWie aus den oben angeführten Ausführungen ersichtlich ist, stehen die jeweiligen Nutzungen sowohl konzeptionell als auch während der Bauphase in einem räumlichen und zeitlichen Konflikt, der nun sukzessive gelöst wird.\r\n\r\nDer finale Stellplatznachweis für das Rathaus wird im neu zu errichtenden P+R-Parkhaus erbracht. Da dieses zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme des Rathauses noch nicht fertiggestellt ist, wird im Vorfeld im regulären bauaufsichtlichen Verfahren ein temporärer Stellplatznachweis in voller Höhe geführt.\r\nDie Baugenehmigung zum Rathaus legt diesen unmittelbar benachbart zu selbigem fest. Dies war zum da-maligen Zeitpunkt der Genehmigung des Rathauses ohne die Kenntnisse der nachfolgenden konzeptionellen Änderungen so vorgesehen und rechtlich möglich. \r\nZiel bleibt allerdings die Stellplätze für das neue Rathaus in dem neu zu errichtenden Parkhaus am Pützbergring nachzuweisen. Auch hierzu sind noch einige Vorarbeiten abzuschließen. Bis das neue Parkhaus tatsächlich errichtet ist, werden in Abhängigkeit der Entwicklung der einzelnen benachbarten Großbaumaß-nahmen Interimslösungen als vorübergehende Stellplatznachweise vorbereitet, so dass das Rathaus mit einem funktionierenden Stellplatznachweis in Betrieb genommen werden kann.\r\n\r\nDie Stellplätze der bestehenden Park & Ride Anlage sollen ebenfalls in dem neuen Parkhaus am Pützbergring untergebracht werden.\r\nDie Verwaltung prüft derzeit die vorübergehende Verlagerung der Park & Ride Stellplätze in räumlicher Nähe zum bestehenden Bereich, so dass während der Bauphasen der verschiedenen Objekte im Bereich City-Süd durchgehend Stellplatzmöglichkeiten bestehen.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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