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"letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.\r\n\r\nIch bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"refusal_reasons": "§4 Schutz personenbezogener Daten\r\n§5 1. Gerichte, Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungsbehörden...\r\n§5 2. Rechnungshof, soweit er in richterlicher Unabhängigkeit tätig geworden ist\r\n§5 3. Landesamt für Verfassungsschutz\r\n§5 4. Vorgänge der Steuerfestsetzung und Steuererhebung sowie der Innenrevisionen\r\n§5 5. Zusammenhang mit gerichtlichen oder außergerichtlichen Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen\r\n§5 6. öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten in Bezug auf journalistischredaktionelle Informationen\r\n§5 7. für Grundlagenforschung oder anwendungsbezogene Forschung\r\n§6 (1) Willensbildung des Senats\r\n§6 (2) 1. Erfolg von Entscheidungen vereiteln\r\n§6 (2) 2. spezialgesetzliche Vertraulichkeitsvorschriften\r\n§6 (3) 1. internationale Beziehungen, innere Sicherheit etc.\r\n§6 (3) 2. Gerichtsverfahren, Ermittlungsverfahren\r\n§7 Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse\r\n§17 Altverträge",
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"letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.\r\n\r\nIch bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Hamburgisches Umweltinformationsgesetz (HmbUIG).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nM.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an.\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,",
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"letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.\r\n\r\nIch bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"refusal_reasons": "§4 Schutz personenbezogener Daten\r\n§5 1. Gerichte, Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungsbehörden...\r\n§5 2. Rechnungshof, soweit er in richterlicher Unabhängigkeit tätig geworden ist\r\n§5 3. Landesamt für Verfassungsschutz\r\n§5 4. Vorgänge der Steuerfestsetzung und Steuererhebung sowie der Innenrevisionen\r\n§5 5. Zusammenhang mit gerichtlichen oder außergerichtlichen Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen\r\n§5 6. öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten in Bezug auf journalistischredaktionelle Informationen\r\n§5 7. für Grundlagenforschung oder anwendungsbezogene Forschung\r\n§6 (1) Willensbildung des Senats\r\n§6 (2) 1. Erfolg von Entscheidungen vereiteln\r\n§6 (2) 2. spezialgesetzliche Vertraulichkeitsvorschriften\r\n§6 (3) 1. internationale Beziehungen, innere Sicherheit etc.\r\n§6 (3) 2. Gerichtsverfahren, Ermittlungsverfahren\r\n§7 Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse\r\n§8 Schutz geistigen Eigentums\r\n§9 “Einschränkungen der Informationspflicht\r\n§17 Altverträge",
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"letter_end": "Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n\r\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n\r\nUnter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n\r\nDer Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
"last_modified_at": "2012-09-01",
"refusal_reasons": "§3.1.a.aa: nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen oder militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr\r\n§3.1.a.bb: nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratung von Behörden berührt oder eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit\r\n§3.1.b: laufendes Verfahren\r\n§3.1.c: fiskalische Interessen der um Auskunft ersuchten Stelle sind beeinträchtigt oder Dienstgeheimnisse verletzt\r\n§3.1.d: Informationen sind im Rahmen einer Dienstleistung entstanden, die die Stelle auf Grund einer privatrechtlichen Vereinbarung außerhalb des ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbereichs des Verbraucherschutzes erbracht hat\r\n§3.1.e: Informationen sind vor mehr als fünf Jahren entstanden\r\n§3.2.a: Schutz personenbezogener Daten\r\n§3.2.b: Schutz des geistigen Eigentums, insbesondere Urheberrechte\r\n§3.2.c: Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen wettbewerbsrelevanten Informationen\r\n§3.2.d: Meldungen oder Unterrichtungen über vorschriftswidrige Erzeugnisse\r\n§4.1: Antrag ist nicht hinreichend bestimmt\r\n§4.3.1: Entwürfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten und Beschlüsse zu Vorbereitung von Entscheidungen\r\n§4.3.2: vertraulich übermittelte oder erhobene Informationen\r\n§4.3.3: behördliche Maßnahmen würde gefährdet\r\n§4.3.4: Durch die Bearbeitung des Antrags würde die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Behörde beeinträchtigt\r\n§4.3.5: noch nicht abschließend ausgewerteten Daten\r\n§4.4: missbräuchlich gestellter Antrag\r\n§4.5: Information bereits verfügbar in allgemein zugänglichen Quellen",
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"subject": "Verordnung für die Gesundheit von zukünftigen Feuerwehrbeamten noch zeitgemäß [#32171]",
"content": "Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:\n\nPläne über die Änderung der FwDv 300 spezifisch Sehleistung.\r\n\r\nLaut der FwDv 300 liegt der maximale Dioptrienenwert für eine Einstellung im Feuerwehrdienst bei 3,0 Dioptrien.\r\n\r\nLaut meiner recherche richten sich diese genau nach denn Werten im Polizeivollzugsdienst.\r\n\r\nIst das in Sinne des Personalauswahlzentrums bzw. Der aktuellen Einstellungsoffensive der Feuerwehr Hamburg? Man beachte: Ein/e Freiwilliger Feuerwehrmann/- frau hat in Hamburg nicht die selbigen Einschränkungen, verrichtet aber im Einsatzdienst, ausgenommen vom Rettungsdienst, die selbigen Tätigkeiten.\r\n\r\nZu dem ist zu beachten: Das in anderen Bundesländer ein Brillenträger sich bei einer Bewerbung einer Augenärztlichen Untersuchung unterziehen muss. Dort entscheidet der Augenarzt über eine Tauglichkeit.\r\nPlant die Feuerwehr Hamburg selbiges einzuführen? Wenn ja: Möchte ich sie bitten mir die Unterlagen davon zu zuschicken.\r\n\r\nBei möglichen anfallenden Kosten möchte ich sie bitten vor Einleitung dieses Verfahren mit mir Rücksprache zu halten\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.\r\n\r\nIch bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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"subject": "Ihre Anfrage nach dem HmbTG vom 23.07.2018",
"content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\nIhre Anfrage vom 23. Juli 2018 möchten wir Ihnen wie folgt beantworten:\nDer von Ihnen recherchierte Dioptrienwert entspricht gemäß Fw/Dv 300 den Mindestanforderungen an die Sehkraft von Bewerberinnen und Bewerbern für den Feuerwehreinsatzdienst. Diese Mindestanforderungen tragen insbesondere bei Einsatz- und Alarmfahrten zur Sicherheit im Straßenverkehr bei. Eine solche Alarmfahrt stellt einen erheblichen Eingriff in den Straßenverkehr dar, der nur unter besonderer Beachtung der Sorgfaltspflicht vorgenommen werden darf. Daher sind grundsätzlich an Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr, die regelmäßig mehrere hunderte Alarmfahrten im Jahr absolvieren, auch hinsichtlich ihrer Sehkraft andere Anforderungen zu stellen als an Einsatzkräfte im Freiwilligen Feuerwehrdienst, welche in der Regel nicht in dieser Häufigkeit unter Alarmbedingungen am Straßenverkehr teilnehmen.\nEine Absenkung der Mindestanforderungen hinsichtlich der Sehleistungen für die Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr würde im Hinblick auf die Verkehrssicherheit bei Alarmfahrten und die damit verbundene Sorgfaltspflicht, insbesondere unter Berücksichtigung der immer größer werdenden Verkehrsdichte in unserer Stadt, ein eventuelles Risiko für andere Verkehrsteilnehmer darstellen, welches es unbedingt zu vermeiden gilt.\nIm hiesigen Bewerbungsverfahren für Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr wird selbstverständlich jeder Bewerber und jede Bewerberin im Rahmen der Einstellungsuntersuchung durch den Personalärztlichen Dienst auch einem Sehtest unterzogen. Die Beurteilung, ob die dabei erreichten Werte für den Feuerwehreinsatzdienst ausreichen, obliegt allein der medizinischen Einschätzung der dortigen Fachärzte/Gutachter, die für ihre Beurteilung auch ergänzende Untersuchungen externer Augenärzte veranlassen und einbeziehen.\nDie Sehfähigkeit bei Einsatzkräften der Berufsfeuerwehr wird auch deshalb bei den regelmäßigen Tauglichkeitsuntersuchungen durch den Arbeitsmedizinischen Dienst überprüft und führt im Einzelfall bei entsprechenden Erkenntnissen zu Beschränkungen der Einsatzfähigkeit einzelner Kräfte.\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Behörde für Inneres und Sport Hamburg",
"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
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