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"request_note": "In Bayern gibt es bisher [kein Informationsfreiheitsgesetz](https://fragdenstaat.de/ifg-stand/). Sie können trotzdem eine Anfrage an die Behörde senden. Dazu müssen Sie allerdings (nur in Bayern) angeben, warum Sie die Information anfragen und ein berechtigtes Interesse nachweisen (z.B. persönliche Betroffenheit, eigene Forschung, politisches Engagement). Wenn Sie nach Umweltinformationen fragen, ist dies nicht nötig.\r\n\r\nFragen Sie [Ihre/n Abgeordnete/n](http://www.abgeordnetenwatch.de/bayern-1407-0.html), wann es ein Informationsfreiheitsgesetz in Bayern geben wird!",
"request_note_html": "<p>In Bayern gibt es bisher <a href=\"https://fragdenstaat.de/ifg-stand/\">kein Informationsfreiheitsgesetz</a>. Sie können trotzdem eine Anfrage an die Behörde senden. Dazu müssen Sie allerdings (nur in Bayern) angeben, warum Sie die Information anfragen und ein berechtigtes Interesse nachweisen (z.B. persönliche Betroffenheit, eigene Forschung, politisches Engagement). Wenn Sie nach Umweltinformationen fragen, ist dies nicht nötig.</p>\n<p>Fragen Sie <a href=\"http://www.abgeordnetenwatch.de/bayern-1407-0.html\">Ihre/n Abgeordnete/n</a>, wann es ein Informationsfreiheitsgesetz in Bayern geben wird!</p>",
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"letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.\r\nSollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. \r\n\r\nIch verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"Jeder weis etwas anderes und jeder meint er kennt genau die Regeln. Aber keiner kennt die Regelungen so richtig. Aus diesem Grund bitte ich um folgende Information.\r\n\r\nEine Person möchte in eine Großstadt ziehen (z.B. München), geht auf das Wohnungsamt und stellt eine Antrag auf eine Sozialwohnung. \r\n\r\nEntscheidend für eine Sozialwohnung ist ja das Einkommen und der Familienstand.\r\n\r\nGibt es noch andere Regeln für die Vergabe von Sozialwohnungen?\r\n\r\nWartefristen?\r\nWird hier zwischen EU-Bürgern und nicht EU-Bürgern unterschieden?\r\n\r\nDanke für Ihre Hilfe"
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"request_note_html": "<p>In Bayern gibt es bisher <a href=\"https://fragdenstaat.de/ifg-stand/\">kein Informationsfreiheitsgesetz</a>. Sie können trotzdem eine Anfrage an die Behörde senden. Dazu müssen Sie allerdings (nur in Bayern) angeben, warum Sie die Information anfragen und ein berechtigtes Interesse nachweisen (z.B. persönliche Betroffenheit, eigene Forschung, politisches Engagement). Wenn Sie nach Umweltinformationen fragen, ist dies nicht nötig.</p>\n<p>Fragen Sie <a href=\"http://www.abgeordnetenwatch.de/bayern-1407-0.html\">Ihre/n Abgeordnete/n</a>, wann es ein Informationsfreiheitsgesetz in Bayern geben wird!</p>",
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"request_note_html": "<p>Presseanfragen können nur von Journalist*innen gestellt werden. Bitte fügen Sie Ihrer Anfrage einen Nachweis über Ihre journalistische Tätigkeit bei (z.B. Presseausweis). Bitte denken Sie daran, eine kurze Einleitung zu Ihrer Anfrage zu schreiben.</p>",
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"letter_end": "Ich weise darauf hin, dass Sie nach Art 4 Abs. 1 BayPrG zur Auskunft verpflichtet sind. Die Norm verleiht Presseangehörigen einen Anspruch auf Auskunft gegenüber Behörden (vgl. VG Ansbach, Beschluss vom 2. November 2023 – AN 14 E 23.1992; zur möglichen Geltung gegenüber juristischen Personen des Privatrechts siehe BGH, Urteil vom 16.03.2017 – I ZR 13/16).\r\n\r\nVerweigerungsgründe, die der Erteilung der Auskunft entgegenstehen, sind nicht ersichtlich.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort innerhalb einer Woche. Sollten Sie mehr Zeit benötigen, geben Sie bitte kurz Bescheid.\r\n\r\nVielen Dank im Voraus!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"letter_start": "Antrag nach dem BayUIG\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:",
"letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nM.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"refusal_reasons": "Art. 7 (1) 1. internationalen Beziehungen, die Verteidigung oder die öffentliche Sicherheit,\r\nArt. 7 (1) 2. die Vertraulichkeit der Beratungen von informationspflichtigen Stellen im Sinn des Art. 2 Abs. 1,\r\nArt. 7 (1) 3. die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens, den Anspruch einer Person auf ein faires Verfahren oder die Durchführung strafrechtlicher, ordnungswidrigkeitenrechtlicher oder disziplinarrechtlicher Ermittlungen\r\nArt. 7 (1) 4. nachteilige Auswirkung auf den Zustand der Umwelt und ihre Bestandteile\r\nArt. 7 (2) 1. offensichtlich missbräuchlich\r\nArt. 7 (2) 2. Bezug auf interne Mitteilungen der informationspflichtigen Stellen\r\nArt. 7 (2) 3. nicht über Umweltinformationen verfügt\r\nArt. 7 (2) 4. sich auf das Zugänglichmachen von Material, das gerade vervollständigt wird, von noch nicht abgeschlossenen Schriftstücken oder noch nicht aufbereiteten Daten bezieht\r\nArt. 7 (2) 5. zu unbestimmt ist und auf Aufforderung der informationspflichtigen Stelle nach Art. 4 Abs. 2 nicht innerhalb einer angemessenen Frist präzisiert wird\r\nArt. 8 (1) 1. durch das Bekanntgeben der Informationen personenbezogene Daten offenbart und dadurch schutzwürdige Interessen der Betroffenen beeinträchtigt würden,\r\nArt. 8 (1) 2. Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere Urheberrechte, durch das Zugänglichmachen von Umweltinformationen verletzt würden oder\r\nArt. 8 (1) 3. durch das Bekanntgeben Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zugänglich gemacht würden oder die Informationen dem Steuergeheimnis oder dem Statistikgeheimnis unterliegen,\r\nArt. 8 (2) Umweltinformationen, die private Dritte einer informationspflichtigen Stelle übermittelt haben, ohne rechtlich dazu verpflichtet zu sein oder rechtlich dazu verpflichtet werden zu können, und deren Offenbarung nachteilige Auswirkungen auf die Interessen der Dritten hätte",
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"letter_start": "Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:",
"letter_end": "Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n\r\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n\r\nUnter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n\r\nDer Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
"last_modified_at": "2012-09-01",
"refusal_reasons": "§3.1.a.aa: nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen oder militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr\r\n§3.1.a.bb: nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratung von Behörden berührt oder eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit\r\n§3.1.b: laufendes Verfahren\r\n§3.1.c: fiskalische Interessen der um Auskunft ersuchten Stelle sind beeinträchtigt oder Dienstgeheimnisse verletzt\r\n§3.1.d: Informationen sind im Rahmen einer Dienstleistung entstanden, die die Stelle auf Grund einer privatrechtlichen Vereinbarung außerhalb des ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbereichs des Verbraucherschutzes erbracht hat\r\n§3.1.e: Informationen sind vor mehr als fünf Jahren entstanden\r\n§3.2.a: Schutz personenbezogener Daten\r\n§3.2.b: Schutz des geistigen Eigentums, insbesondere Urheberrechte\r\n§3.2.c: Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen wettbewerbsrelevanten Informationen\r\n§3.2.d: Meldungen oder Unterrichtungen über vorschriftswidrige Erzeugnisse\r\n§4.1: Antrag ist nicht hinreichend bestimmt\r\n§4.3.1: Entwürfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten und Beschlüsse zu Vorbereitung von Entscheidungen\r\n§4.3.2: vertraulich übermittelte oder erhobene Informationen\r\n§4.3.3: behördliche Maßnahmen würde gefährdet\r\n§4.3.4: Durch die Bearbeitung des Antrags würde die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Behörde beeinträchtigt\r\n§4.3.5: noch nicht abschließend ausgewerteten Daten\r\n§4.4: missbräuchlich gestellter Antrag\r\n§4.5: Information bereits verfügbar in allgemein zugänglichen Quellen",
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"last_modified_at": "2018-05-15",
"refusal_reasons": "berechtigtes Interesse nicht vorhanden\r\nentgeltliche Weiterverwendung beabsichtigt\r\nÜbermittlung personenbezogener Daten an nicht öffentliche Stellen unzulässig\r\nBelange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beeinträchtigt\r\nKontroll- und Aufsichtsaufgaben oder sonstige öffentliche oder private Interessen stehen entgegen\r\nBezug auf Verlauf oder auf vertrauliche Inhalte laufender oder abgeschlossener behördeninterner Beratungen\r\nBezug auf Inhalte aus nicht abgeschlossenen Unterlagen\r\nBezug auf noch nicht aufbereitete Daten\r\nunverhältnismäßiger Aufwand\r\nVerschlusssache\r\nBerufs- oder besonderen Amtsgeheimnis\r\npersönlichen Lebensbereich gehörende Geheimnisse\r\nBetriebs- und Geschäftsgeheimnisse",
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"content": "Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nJeder weis etwas anderes und jeder meint er kennt genau die Regeln. Aber keiner kennt die Regelungen so richtig. Aus diesem Grund bitte ich um folgende Information.\r\n\r\nEine Person möchte in eine Großstadt ziehen (z.B. München), geht auf das Wohnungsamt und stellt eine Antrag auf eine Sozialwohnung. \r\n\r\nEntscheidend für eine Sozialwohnung ist ja das Einkommen und der Familienstand.\r\n\r\nGibt es noch andere Regeln für die Vergabe von Sozialwohnungen?\r\n\r\nWartefristen?\r\nWird hier zwischen EU-Bürgern und nicht EU-Bürgern unterschieden?\r\n\r\nDanke für Ihre Hilfe\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.\r\nSollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. \r\n\r\nIch verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nMartin Leuprecht\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nMartin Leuprecht\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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"sender": "Martin Leuprecht",
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"subject": "WG: Berechtigung für Sozialwohnungen [#32192]",
"content": "Sehr geehrter Herr Leuprecht,\r\n\r\nVoraussetzung für den Bezug einer geförderten Wohnung ist, dass Sie die maßgeblichen Einkommensgrenzen nach dem Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG) bzw. nach dem Bayerischen Wohnungsbindungsgesetz (BayWoBindG)einhalten. Nach Art. 14 Abs. 2 BayWoFG sind Wohnungssuchende antragsberechtigt, die sich nicht nur vorübergehend im Bundesgebiet aufhalten und rechtlich und tatsächlich in der Lage sind, für ihren Haushalt auf längere Dauer einen Wohnsitz als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen zu begründen und dabei einen selbstständigen Haushalt zu führen.\r\n\r\nFreizügigkeitsberechtigte Staatsangehörige von Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) und ihre Familienangehörigen haben nach Maßgabe des Freizügigkeitsgesetzes/EU (FreizügG/EU), ein Recht auf Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet. Freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger bedürfen keines Aufenthaltstitels mehr. Das Vorliegen des Freizügigkeitsrechts wird im Regelfall vermutet, etwas anderes gilt nur, soweit der Verlust bzw. das Nichtbestehen des Freizügigkeitsrechts gemäß § 2 Abs. 7, § 5 Abs. 4 Satz 1 oder § 6 Abs. 1 FreizügG/EU festgestellt wird. \r\n\r\nAusländer, die nicht Unionsbürger sind, sind nur dann rechtlich und tatsächlich in der Lage, auf längere Dauer einen Wohnsitz als Lebensmittelpunkt zu begründen, wenn ein rechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet gegeben ist, der zumindest voraussichtlich noch längere Zeit beibehalten werden kann (mindestens ein Jahr ab Antragstellung).\r\n\r\nDie Landeshauptstadt München gehört bei der Belegung von gefördertem Wohnraum zu den Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf. In diesen kommt das Benennungsverfahren zu Anwendung, um zu gewährleisten, dass insbesondere auch einkommensschwächere Personen oder Personen mit besonderen persönlichen Umständen eine Wohnung vermittelt bekommen. Danach darf der Vermieter seine Wohnung nur einem von der zuständigen Stelle benannten Wohnungssuchenden überlassen. Die Stelle hat die Wohnungssuchenden unter Berücksichtigung der Dringlichkeit und anhand der Bewohnerstrukturen zu benennen. Im Rahmen der Dringlichkeit werden das soziale Gewicht des Wohnungsbedarfs und ergänzend die bisherigen Dauer des gewöhnlichen Aufenthalts herangezogen. Der jeweilige Vermieter trifft die letzte Entscheidung darüber, wer neuer Mieter der Wohnung wird.\r\n\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr",
"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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"subject": "AW: WG: Berechtigung für Sozialwohnungen [#32192]",
"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\n\nrecht herzlichen Dank für die schnelle und umfanreiche Information.\n\nMit freundlichen Grüßen\nMartin Leuprecht\n\nAnfragenr: 32192\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nMartin Leuprecht\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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"Sehr geehrte Damen und Herren,\n\nrecht herzlichen Dank für die schnelle und umfanreiche Information.\n\nMit freundlichen Grüßen\nMartin Leuprecht\n\nAnfragenr: 32192\nAntwort an: "
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"\n\nPostanschrift\nMartin Leuprecht\n"
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"sender": "Martin Leuprecht",
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