GET /api/v1/request/324614/?format=api
HTTP 200 OK
Allow: GET, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept

{
    "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/324614/?format=api",
    "id": 324614,
    "url": "/anfrage/erlaubte-computer-bzw-schreibmaschinen-wordprozessoren-buerogeraete-in-haftraeumen-fuer-den-strafvollzug-bzw-untersuchungshaft-12/",
    "jurisdiction": "https://fragdenstaat.de/api/v1/jurisdiction/4/?format=api",
    "is_foi": true,
    "checked": false,
    "refusal_reason": "",
    "costs": 0.0,
    "public": true,
    "law": {
        "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/law/12/?format=api",
        "id": 12,
        "name": "Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG)",
        "slug": "berlin-ifg-uig-vig",
        "description": "",
        "long_description": "",
        "law_type": "",
        "created": null,
        "request_note": "",
        "request_note_html": "",
        "meta": true,
        "site_url": "https://fragdenstaat.de/gesetz/berlin-ifg-uig-vig/",
        "jurisdiction": "https://fragdenstaat.de/api/v1/jurisdiction/4/?format=api",
        "email_only": true,
        "mediator": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3830/?format=api",
        "priority": 3,
        "url": "",
        "max_response_time": 1,
        "requires_signature": false,
        "max_response_time_unit": "month_de",
        "letter_start": "Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:",
        "letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nIch möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.\r\n\r\nIch verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.\r\n\r\nIch widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
        "last_modified_at": null,
        "refusal_reasons": "",
        "combined": [
            "https://fragdenstaat.de/api/v1/law/5/?format=api",
            "https://fragdenstaat.de/api/v1/law/3/?format=api"
        ]
    },
    "description": "Berichte und Dienstanweisungen zur Nutzungsmöglichkeit von EDV, Bürotechnik, Schreibmaschinen und der gleichen mehr durch Gefängnisinsassen in ihren Zellen.\r\n\r\nBegründung:\r\n\r\nWenn man Dokumentationen über die Haftsituation in Deutschland im Fernsehen sieht, findet man immer, dass die Gefängnisinsassen ihre Briefe mit der Hand mit Stiften auf Papier schreiben müssen. Das ist sehr lästig, wenn es viel zu schreiben gibt, da jemand vielleicht ein Tagebuch führen möchte, oder ein Buch schreiben möchte.\r\nDas geht unmöglich mit Stift und Papier und nach der Haftentlassung kann das niemand sinnvoll einscannen.\r\n\r\nDaher wäre es überaus wünschenswert, wenn die Gefängnisinsassen halbwegs moderne Bürotechnologie benutzen könnten.\r\n\r\nLassen Sie uns mal kurz die *Evolution des Textverfassens* revue passieren.\r\n1. Schreibmaschinen.\r\n2. In den 1980ern gab es computerisierte Schreibmaschinen / \"Wordprocessor\" z.B. von IBM und Olivetti, teilweise mit kleinem Monitor und Editorfunktion\r\n3. In den 1980ern kamen Programme wie Wordstar auf, welche es auf einem IBM-PC-Kompatiblen Rechner unter DOS erlaubten, ganze Bücher zu schreiben.\r\n4. In den 1990ern kamen graphische Betriebssysteme wie Microsoft Windows mit Microsoft Word und anderen Programmen, auch Wordstar auf.\r\nVon Apple gab es MacOS und ähnliche Schreibprogramme.\r\nDie Schnittstelle zum Drucker war hier meist der Parallel-Port.\r\nEs wurde mit Disketten gearbeitet, um Daten auszutauschen.\r\n6. Der Rest ist jedem bekannt, es gab immer modernere Betriebssysteme und Programme wie Microsoft Office, Star-Office (für Linux, Windows und mehr)\r\nDisketten wurden für den Datenaustausch durch USB-Sticks ersetzt.\r\n\r\nNun möchte ich fragen, welche Technologiestufe den Gefängniss-Insassen erlaubt werden kann, damit sie ihre Briefe, Tagebücher, Romane oder was sie sonst so schreiben wollen, unter halbwegs zivilisierten Bedingungen erstellen können.\r\n\r\nWeiterhin wäre wichtig zu erfahren, welche Datenträger den Gefängnisinsassen erlaubt werden können. Disketten sind schwer verfügbar und entsprechend teuer.\r\n\r\nIch würde anregen wollen, einen Verein, vielleicht den CCC oder den Verein Digitalcourage, ehemals FoeBuD, mit der Erstellung einer Software-Kollektion zu erstellen, die auf Rechnern, die Gefängnisinsassen erlaubt werden, zum Einsatz kommen kann.\r\n\r\nDiese Kollektion könnte seitens des Ministeriums geprüft und genehmigt werden, falls ein solcher Schritt erforderlich sein sollte.\r\nHier wäre es wichtig zu erfahren, ob und in wie weit die Software für Gefängnisinsassen geprüft und freigegeben werden muss. Entsprechende Dokumente und Berichte hierzu werden mit dieser Anfrage ebenso angefragt.\r\n\r\nEs ist klar, das Sie den reinen Offline-Betrieb, also ohne jede Verbindung zum Internet oder sonstiger Umwelt anstreben, um die Steuerung illegaler Machenschaften von kriminellen Vereinigungen unterbinden wollen.\r\nDas ist einzusehen, und spricht nicht gegen die Nutzung von Computern. In den 1980ern wurden die meisten DOS-Rechner nur offline benutzt, und Daten wurden per Diskette ausgetauscht.\r\n\r\nDie Anregung und Anfrage, ob diese Art der Rechner-Nutzung durch Gefängnisinsassen zulässig wäre, und warum nicht beziehungsweise warum ja entspräche etwa der folgender Situation:\r\n\r\nEine Mannschaft in einem bemannten Weltraum-Fernmission darf einen Computer mitnehmen, und hier alles relevante mitnehmen das sie die nächsten Jahre benötigt. Und hier wird sorgsam ausgewählt werden müssen.\r\n\r\nDazu vergleichbar ist die Situation eines Gefängniss-Insassen der z.B. einem dazu geeigneten Verein erstelltes Gefängnis-Linux auf einem Laptop für den reinen Offline-Betrieb mitnehmen darf.\r\n\r\nWelche Gründe würden gegen ein Gefängnis-Linux sprechen?\r\nWelche Rechner würden den Gefängniss-Insassen erlaubt werden können?\r\nWelche der oben genannten Evolutionsstufen der Textbearbeitung könnte ohne größeren Aufwand den Gefängnisinsassen erlaubt werden? Vielleicht ein PC mit DOS und einigen Programmen?\r\n\r\nDaher meine Frage, was spricht gegen die Nutzung von Rechnern durch Gefängnisinsassen? Welche Sorte Rechner mit welchen Schnittstellen und welchen Betriebssystemen wäre für die Gefängnisinsassen zulässig?\r\n\r\nEs wird daher um eine technisch und juristisch gute Begründung für das Verbot bzw. für die Zulassung der Nutzung von EIGENER Büro-Technik und Rechnern durch Gefängnisinsassen in ihren Zellen gebeten.\r\n\r\nWelche der obigen *Evolutionsstufen des Textverfassens* wären aus Sicht der JVA den Gefängnisinsassen leicht als erster Schritt zu gestatten?",
    "redacted_description": [
        [
            false,
            "Berichte und Dienstanweisungen zur Nutzungsmöglichkeit von EDV, Bürotechnik, Schreibmaschinen und der gleichen mehr durch Gefängnisinsassen in ihren Zellen.\r\n\r\nBegründung:\r\n\r\nWenn man Dokumentationen über die Haftsituation in Deutschland im Fernsehen sieht, findet man immer, dass die Gefängnisinsassen ihre Briefe mit der Hand mit Stiften auf Papier schreiben müssen. Das ist sehr lästig, wenn es viel zu schreiben gibt, da jemand vielleicht ein Tagebuch führen möchte, oder ein Buch schreiben möchte.\r\nDas geht unmöglich mit Stift und Papier und nach der Haftentlassung kann das niemand sinnvoll einscannen.\r\n\r\nDaher wäre es überaus wünschenswert, wenn die Gefängnisinsassen halbwegs moderne Bürotechnologie benutzen könnten.\r\n\r\nLassen Sie uns mal kurz die *Evolution des Textverfassens* revue passieren.\r\n1. Schreibmaschinen.\r\n2. In den 1980ern gab es computerisierte Schreibmaschinen / \"Wordprocessor\" z.B. von IBM und Olivetti, teilweise mit kleinem Monitor und Editorfunktion\r\n3. In den 1980ern kamen Programme wie Wordstar auf, welche es auf einem IBM-PC-Kompatiblen Rechner unter DOS erlaubten, ganze Bücher zu schreiben.\r\n4. In den 1990ern kamen graphische Betriebssysteme wie Microsoft Windows mit Microsoft Word und anderen Programmen, auch Wordstar auf.\r\nVon Apple gab es MacOS und ähnliche Schreibprogramme.\r\nDie Schnittstelle zum Drucker war hier meist der Parallel-Port.\r\nEs wurde mit Disketten gearbeitet, um Daten auszutauschen.\r\n6. Der Rest ist jedem bekannt, es gab immer modernere Betriebssysteme und Programme wie Microsoft Office, Star-Office (für Linux, Windows und mehr)\r\nDisketten wurden für den Datenaustausch durch USB-Sticks ersetzt.\r\n\r\nNun möchte ich fragen, welche Technologiestufe den Gefängniss-Insassen erlaubt werden kann, damit sie ihre Briefe, Tagebücher, Romane oder was sie sonst so schreiben wollen, unter halbwegs zivilisierten Bedingungen erstellen können.\r\n\r\nWeiterhin wäre wichtig zu erfahren, welche Datenträger den Gefängnisinsassen erlaubt werden können. Disketten sind schwer verfügbar und entsprechend teuer.\r\n\r\nIch würde anregen wollen, einen Verein, vielleicht den CCC oder den Verein Digitalcourage, ehemals FoeBuD, mit der Erstellung einer Software-Kollektion zu erstellen, die auf Rechnern, die Gefängnisinsassen erlaubt werden, zum Einsatz kommen kann.\r\n\r\nDiese Kollektion könnte seitens des Ministeriums geprüft und genehmigt werden, falls ein solcher Schritt erforderlich sein sollte.\r\nHier wäre es wichtig zu erfahren, ob und in wie weit die Software für Gefängnisinsassen geprüft und freigegeben werden muss. Entsprechende Dokumente und Berichte hierzu werden mit dieser Anfrage ebenso angefragt.\r\n\r\nEs ist klar, das Sie den reinen Offline-Betrieb, also ohne jede Verbindung zum Internet oder sonstiger Umwelt anstreben, um die Steuerung illegaler Machenschaften von kriminellen Vereinigungen unterbinden wollen.\r\nDas ist einzusehen, und spricht nicht gegen die Nutzung von Computern. In den 1980ern wurden die meisten DOS-Rechner nur offline benutzt, und Daten wurden per Diskette ausgetauscht.\r\n\r\nDie Anregung und Anfrage, ob diese Art der Rechner-Nutzung durch Gefängnisinsassen zulässig wäre, und warum nicht beziehungsweise warum ja entspräche etwa der folgender Situation:\r\n\r\nEine Mannschaft in einem bemannten Weltraum-Fernmission darf einen Computer mitnehmen, und hier alles relevante mitnehmen das sie die nächsten Jahre benötigt. Und hier wird sorgsam ausgewählt werden müssen.\r\n\r\nDazu vergleichbar ist die Situation eines Gefängniss-Insassen der z.B. einem dazu geeigneten Verein erstelltes Gefängnis-Linux auf einem Laptop für den reinen Offline-Betrieb mitnehmen darf.\r\n\r\nWelche Gründe würden gegen ein Gefängnis-Linux sprechen?\r\nWelche Rechner würden den Gefängniss-Insassen erlaubt werden können?\r\nWelche der oben genannten Evolutionsstufen der Textbearbeitung könnte ohne größeren Aufwand den Gefängnisinsassen erlaubt werden? Vielleicht ein PC mit DOS und einigen Programmen?\r\n\r\nDaher meine Frage, was spricht gegen die Nutzung von Rechnern durch Gefängnisinsassen? Welche Sorte Rechner mit welchen Schnittstellen und welchen Betriebssystemen wäre für die Gefängnisinsassen zulässig?\r\n\r\nEs wird daher um eine technisch und juristisch gute Begründung für das Verbot bzw. für die Zulassung der Nutzung von EIGENER Büro-Technik und Rechnern durch Gefängnisinsassen in ihren Zellen gebeten.\r\n\r\nWelche der obigen *Evolutionsstufen des Textverfassens* wären aus Sicht der JVA den Gefängnisinsassen leicht als erster Schritt zu gestatten?"
        ]
    ],
    "summary": "",
    "same_as_count": 0,
    "same_as": null,
    "due_date": "2025-02-01T00:00:00+01:00",
    "resolved_on": null,
    "last_message": "2025-01-06T13:32:37+01:00",
    "created_at": "2024-12-28T18:04:31.158805+01:00",
    "last_modified_at": "2025-01-06T13:33:03.974978+01:00",
    "status": "awaiting_classification",
    "public_body": {
        "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3882/?format=api",
        "id": 3882,
        "name": "Justizvollzugsanstalt Moabit",
        "slug": "justizvollzugsanstalt-moabit",
        "other_names": "jva",
        "description": "",
        "url": "http://www.berlin.de/sen/justiz/justizvollzug/moabit/moabit_index.html",
        "parent": null,
        "root": null,
        "depth": 0,
        "classification": {
            "id": 153,
            "name": "Justizvollzugsanstalt",
            "slug": "justizvollzugsanstalt",
            "depth": 3
        },
        "categories": [
            {
                "id": 1,
                "name": "Justiz",
                "slug": "justiz",
                "is_topic": true,
                "depth": 1
            }
        ],
        "email": "poststelle@jvambt.berlin.de",
        "contact": "(0 30) 90 14 -0",
        "address": "Alt-Moabit 12 a, 10559 Berlin",
        "fax": "+493090145005",
        "request_note": "",
        "number_of_requests": 12,
        "site_url": "https://fragdenstaat.de/behoerde/3882/justizvollzugsanstalt-moabit/",
        "request_note_html": "",
        "jurisdiction": {
            "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/jurisdiction/4/?format=api",
            "id": 4,
            "name": "Berlin",
            "rank": 2,
            "description": "",
            "slug": "berlin",
            "site_url": "https://fragdenstaat.de/zustaendigkeit/berlin/",
            "region": "https://fragdenstaat.de/api/v1/georegion/12/?format=api",
            "last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.422979+01:00"
        },
        "laws": [
            {
                "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/law/12/?format=api",
                "id": 12,
                "name": "Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG)",
                "slug": "berlin-ifg-uig-vig",
                "description": "",
                "long_description": "",
                "law_type": "",
                "created": null,
                "request_note": "",
                "request_note_html": "",
                "meta": true,
                "site_url": "https://fragdenstaat.de/gesetz/berlin-ifg-uig-vig/",
                "jurisdiction": "https://fragdenstaat.de/api/v1/jurisdiction/4/?format=api",
                "email_only": true,
                "mediator": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3830/?format=api",
                "priority": 3,
                "url": "",
                "max_response_time": 1,
                "requires_signature": false,
                "max_response_time_unit": "month_de",
                "letter_start": "Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:",
                "letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nIch möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.\r\n\r\nIch verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.\r\n\r\nIch widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
                "last_modified_at": null,
                "refusal_reasons": "",
                "combined": [
                    "https://fragdenstaat.de/api/v1/law/5/?format=api",
                    "https://fragdenstaat.de/api/v1/law/3/?format=api"
                ]
            },
            {
                "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/law/165/?format=api",
                "id": 165,
                "name": "Berliner Pressegesetz",
                "slug": "berliner-pressegesetz",
                "description": "",
                "long_description": "",
                "law_type": "Presserecht",
                "created": "1965-06-15",
                "request_note": "Presseanfragen können nur von Journalist*innen gestellt werden. Bitte fügen Sie Ihrer Anfrage einen Nachweis über Ihre journalistische Tätigkeit bei (z.B. Presseausweis). Bitte denken Sie daran, eine kurze Einleitung zu Ihrer Anfrage zu schreiben.",
                "request_note_html": "<p>Presseanfragen können nur von Journalist*innen gestellt werden. Bitte fügen Sie Ihrer Anfrage einen Nachweis über Ihre journalistische Tätigkeit bei (z.B. Presseausweis). Bitte denken Sie daran, eine kurze Einleitung zu Ihrer Anfrage zu schreiben.</p>",
                "meta": false,
                "site_url": "https://fragdenstaat.de/gesetz/berliner-pressegesetz/",
                "jurisdiction": "https://fragdenstaat.de/api/v1/jurisdiction/4/?format=api",
                "email_only": true,
                "mediator": null,
                "priority": 4,
                "url": "https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-PresseGBEV15P21",
                "max_response_time": 5,
                "requires_signature": false,
                "max_response_time_unit": "working_day",
                "letter_start": "Presseanfrage\r\n\r\nGuten Tag,",
                "letter_end": "Ich weise darauf hin, dass Sie nach § 4 Abs. 1 BlnPrG zur Auskunft verpflichtet sind. Die Norm verleiht Presseangehörigen einen Anspruch auf Auskunft gegenüber Behörden (vgl. zu Auskünften nach Landespressegesetzen etwa VG Sigmaringen, Urteil vom 9. Februar 2023 – 2 K 410/22; zur möglichen Geltung gegenüber juristischen Personen des Privatrechts siehe BGH, Urteil vom 16.03.2017 – I ZR 13/16).\r\n\r\nVerweigerungsgründe, die der Erteilung der Auskunft entgegenstehen, sind nicht ersichtlich.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort innerhalb einer Woche. Sollten Sie mehr Zeit benötigen, geben Sie bitte kurz Bescheid.\r\n\r\nVielen Dank im Voraus!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
                "last_modified_at": "2021-09-27",
                "refusal_reasons": "",
                "combined": []
            },
            {
                "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/law/5/?format=api",
                "id": 5,
                "name": "Informationsfreiheitsgesetz Berlin (IFG)",
                "slug": "ifg-berlin",
                "description": "",
                "long_description": "",
                "law_type": "IFG",
                "created": "1999-10-16",
                "request_note": "",
                "request_note_html": "",
                "meta": false,
                "site_url": "https://fragdenstaat.de/gesetz/ifg-berlin/",
                "jurisdiction": "https://fragdenstaat.de/api/v1/jurisdiction/4/?format=api",
                "email_only": false,
                "mediator": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3830/?format=api",
                "priority": 3,
                "url": "https://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=InfFrG+BE&psml=bsbeprod.psml&max=true&aiz=true",
                "max_response_time": 1,
                "requires_signature": false,
                "max_response_time_unit": "month_de",
                "letter_start": "Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz Berlin\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:",
                "letter_end": "Dies ist eine Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen m.E. nicht vor.\r\n\r\nIch bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 6 Abs. 1 IFG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt eine Frist von zwei Wochen nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen.\r\n\r\nIch bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
                "last_modified_at": "2018-02-02",
                "refusal_reasons": "§1 Keine öffentliche-rechtliche Verwaltungsaufgabe bei sonst. Bundesorgan oder -einrichtung\r\n§6 Schutz personenbezogener Daten\r\n§7 Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen\r\n§7a Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bei besonderen Verträgen\r\n§8 Angaben über Gesundheitsgefährdungen\r\n§9 Schutz besonderer öffentlicher Belange, der Rechtsdurchsetzung und der Strafverfolgung\r\n§10 Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses\r\n§11 Gefährdung des Gemeinwohls",
                "combined": []
            },
            {
                "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/law/149/?format=api",
                "id": 149,
                "name": "Informationsfreiheitsgesetz Berlin (IFG)",
                "slug": "informationsfreiheitsgesetz-berlin-uig",
                "description": "",
                "long_description": "[Gebührenordnung](http://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=VwGebO+BE&psml=bsbeprod.psml&max=true&aiz=true)",
                "law_type": "UIG",
                "created": "1999-10-16",
                "request_note": "",
                "request_note_html": "",
                "meta": false,
                "site_url": "https://fragdenstaat.de/gesetz/informationsfreiheitsgesetz-berlin-uig/",
                "jurisdiction": "https://fragdenstaat.de/api/v1/jurisdiction/4/?format=api",
                "email_only": false,
                "mediator": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3830/?format=api",
                "priority": 3,
                "url": "http://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=InfFrG+BE&psml=bsbeprod.psml&max=true&aiz=true",
                "max_response_time": 1,
                "requires_signature": false,
                "max_response_time_unit": "month_de",
                "letter_start": "Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz Berlin\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:",
                "letter_end": "Dies ist eine Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG).\r\n\r\nIch verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,",
                "last_modified_at": "2018-02-02",
                "refusal_reasons": "§1 Anwendungsbereich des Gesetzes nicht eröffnet\r\n§6 Schutz personenbezogener Daten\r\n§7 Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen\r\n§7a Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bei besonderen Verträgen\r\n§8 Angaben über Gesundheitsgefährdungen\r\n§9 Schutz besonderer öffentlicher Belange, der Rechtsdurchsetzung und der Strafverfolgung\r\n§10 Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses\r\n§11 Gefährdung des Gemeinwohls",
                "combined": []
            },
            {
                "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/law/3/?format=api",
                "id": 3,
                "name": "Verbraucherinformationsgesetz (VIG)",
                "slug": "bund-gesetz-zur-verbesserung-der-gesundheitsbezogenen-verbraucherinformation",
                "description": "",
                "long_description": "[Gebührenregelung](https://dejure.org/gesetze/VIG/7.html)\r\n[Rechtsprechung](http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/detail.php?template=rechtsprechungsdb_erg_d&sort=datum&order=desc&gerichte_title=&title=&sm[title]=tablescan&datum_von=&datum_bis=&art2_title=&vt_db=&sm[vt_db]=fulltext_all&rechtsgrundlage_db_title[]=bb1.c.317760.de&rechtsgrundlage_db_title[]=bb1.c.217615.de&max=)",
                "law_type": "VIG",
                "created": "2008-05-01",
                "request_note": "",
                "request_note_html": "",
                "meta": false,
                "site_url": "https://fragdenstaat.de/gesetz/bund-gesetz-zur-verbesserung-der-gesundheitsbezogenen-verbraucherinformation/",
                "jurisdiction": "https://fragdenstaat.de/api/v1/jurisdiction/1/?format=api",
                "email_only": false,
                "mediator": null,
                "priority": 2,
                "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/vig/",
                "max_response_time": 1,
                "requires_signature": false,
                "max_response_time_unit": "month_de",
                "letter_start": "Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:",
                "letter_end": "Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n\r\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n\r\nUnter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n\r\nDer Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
                "last_modified_at": "2012-09-01",
                "refusal_reasons": "§3.1.a.aa: nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen oder militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr\r\n§3.1.a.bb: nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratung von Behörden berührt oder eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit\r\n§3.1.b: laufendes Verfahren\r\n§3.1.c: fiskalische Interessen der um Auskunft ersuchten Stelle sind beeinträchtigt oder Dienstgeheimnisse verletzt\r\n§3.1.d: Informationen sind im Rahmen einer Dienstleistung entstanden, die die Stelle auf Grund einer privatrechtlichen Vereinbarung außerhalb des ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbereichs des Verbraucherschutzes erbracht hat\r\n§3.1.e: Informationen sind vor mehr als fünf Jahren entstanden\r\n§3.2.a: Schutz personenbezogener Daten\r\n§3.2.b: Schutz des geistigen Eigentums, insbesondere Urheberrechte\r\n§3.2.c: Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen wettbewerbsrelevanten Informationen\r\n§3.2.d: Meldungen oder Unterrichtungen über vorschriftswidrige Erzeugnisse\r\n§4.1: Antrag ist nicht hinreichend bestimmt\r\n§4.3.1: Entwürfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten und Beschlüsse zu Vorbereitung von Entscheidungen\r\n§4.3.2: vertraulich übermittelte oder erhobene Informationen\r\n§4.3.3: behördliche Maßnahmen würde gefährdet\r\n§4.3.4: Durch die Bearbeitung des Antrags würde die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Behörde beeinträchtigt\r\n§4.3.5: noch nicht abschließend ausgewerteten Daten\r\n§4.4: missbräuchlich gestellter Antrag\r\n§4.5: Information bereits verfügbar in allgemein zugänglichen Quellen",
                "combined": []
            }
        ],
        "regions": [],
        "source_reference": "",
        "alternative_emails": null,
        "wikidata_item": "",
        "extra_data": {},
        "geo": {
            "type": "Point",
            "coordinates": [
                13.3487961,
                52.524645
            ]
        }
    },
    "resolution": "",
    "slug": "erlaubte-computer-bzw-schreibmaschinen-wordprozessoren-buerogeraete-in-haftraeumen-fuer-den-strafvollzug-bzw-untersuchungshaft-12",
    "title": "Erlaubte Computer bzw. Schreibmaschinen, Wordprozessoren, Bürogeräte in Hafträumen für den Strafvollzug bzw. Untersuchungshaft",
    "reference": "",
    "user": 739922,
    "project": null,
    "campaign": null,
    "tags": [],
    "messages": [
        {
            "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/962364/?format=api",
            "id": 962364,
            "url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/erlaubte-computer-bzw-schreibmaschinen-wordprozessoren-buerogeraete-in-haftraeumen-fuer-den-strafvollzug-bzw-untersuchungshaft-12/#nachricht-962364",
            "request": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/324614/?format=api",
            "sent": true,
            "is_response": false,
            "is_postal": false,
            "is_draft": false,
            "kind": "email",
            "is_escalation": false,
            "content_hidden": false,
            "sender_public_body": null,
            "recipient_public_body": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3882/?format=api",
            "status": "awaiting_response",
            "timestamp": "2024-12-28T18:04:52.164533+01:00",
            "redacted": false,
            "not_publishable": false,
            "attachments": [],
            "subject": "Erlaubte Computer bzw. Schreibmaschinen, Wordprozessoren, Bürogeräte in Hafträumen für den Strafvollzug bzw. Untersuchungshaft [#324614]",
            "content": "Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nBerichte und Dienstanweisungen zur Nutzungsmöglichkeit von EDV, Bürotechnik, Schreibmaschinen und der gleichen mehr durch Gefängnisinsassen in ihren Zellen.\r\n\r\nBegründung:\r\n\r\nWenn man Dokumentationen über die Haftsituation in Deutschland im Fernsehen sieht, findet man immer, dass die Gefängnisinsassen ihre Briefe mit der Hand mit Stiften auf Papier schreiben müssen. Das ist sehr lästig, wenn es viel zu schreiben gibt, da jemand vielleicht ein Tagebuch führen möchte, oder ein Buch schreiben möchte.\r\nDas geht unmöglich mit Stift und Papier und nach der Haftentlassung kann das niemand sinnvoll einscannen.\r\n\r\nDaher wäre es überaus wünschenswert, wenn die Gefängnisinsassen halbwegs moderne Bürotechnologie benutzen könnten.\r\n\r\nLassen Sie uns mal kurz die *Evolution des Textverfassens* revue passieren.\r\n1. Schreibmaschinen.\r\n2. In den 1980ern gab es computerisierte Schreibmaschinen / \"Wordprocessor\" z.B. von IBM und Olivetti, teilweise mit kleinem Monitor und Editorfunktion\r\n3. In den 1980ern kamen Programme wie Wordstar auf, welche es auf einem IBM-PC-Kompatiblen Rechner unter DOS erlaubten, ganze Bücher zu schreiben.\r\n4. In den 1990ern kamen graphische Betriebssysteme wie Microsoft Windows mit Microsoft Word und anderen Programmen, auch Wordstar auf.\r\nVon Apple gab es MacOS und ähnliche Schreibprogramme.\r\nDie Schnittstelle zum Drucker war hier meist der Parallel-Port.\r\nEs wurde mit Disketten gearbeitet, um Daten auszutauschen.\r\n6. Der Rest ist jedem bekannt, es gab immer modernere Betriebssysteme und Programme wie Microsoft Office, Star-Office (für Linux, Windows und mehr)\r\nDisketten wurden für den Datenaustausch durch USB-Sticks ersetzt.\r\n\r\nNun möchte ich fragen, welche Technologiestufe den Gefängniss-Insassen erlaubt werden kann, damit sie ihre Briefe, Tagebücher, Romane oder was sie sonst so schreiben wollen, unter halbwegs zivilisierten Bedingungen erstellen können.\r\n\r\nWeiterhin wäre wichtig zu erfahren, welche Datenträger den Gefängnisinsassen erlaubt werden können. Disketten sind schwer verfügbar und entsprechend teuer.\r\n\r\nIch würde anregen wollen, einen Verein, vielleicht den CCC oder den Verein Digitalcourage, ehemals FoeBuD, mit der Erstellung einer Software-Kollektion zu erstellen, die auf Rechnern, die Gefängnisinsassen erlaubt werden, zum Einsatz kommen kann.\r\n\r\nDiese Kollektion könnte seitens des Ministeriums geprüft und genehmigt werden, falls ein solcher Schritt erforderlich sein sollte.\r\nHier wäre es wichtig zu erfahren, ob und in wie weit die Software für Gefängnisinsassen geprüft und freigegeben werden muss. Entsprechende Dokumente und Berichte hierzu werden mit dieser Anfrage ebenso angefragt.\r\n\r\nEs ist klar, das Sie den reinen Offline-Betrieb, also ohne jede Verbindung zum Internet oder sonstiger Umwelt anstreben, um die Steuerung illegaler Machenschaften von kriminellen Vereinigungen unterbinden wollen.\r\nDas ist einzusehen, und spricht nicht gegen die Nutzung von Computern. In den 1980ern wurden die meisten DOS-Rechner nur offline benutzt, und Daten wurden per Diskette ausgetauscht.\r\n\r\nDie Anregung und Anfrage, ob diese Art der Rechner-Nutzung durch Gefängnisinsassen zulässig wäre, und warum nicht beziehungsweise warum ja entspräche etwa der folgender Situation:\r\n\r\nEine Mannschaft in einem bemannten Weltraum-Fernmission darf einen Computer mitnehmen, und hier alles relevante mitnehmen das sie die nächsten Jahre benötigt. Und hier wird sorgsam ausgewählt werden müssen.\r\n\r\nDazu vergleichbar ist die Situation eines Gefängniss-Insassen der z.B. einem dazu geeigneten Verein erstelltes Gefängnis-Linux auf einem Laptop für den reinen Offline-Betrieb mitnehmen darf.\r\n\r\nWelche Gründe würden gegen ein Gefängnis-Linux sprechen?\r\nWelche Rechner würden den Gefängniss-Insassen erlaubt werden können?\r\nWelche der oben genannten Evolutionsstufen der Textbearbeitung könnte ohne größeren Aufwand den Gefängnisinsassen erlaubt werden? Vielleicht ein PC mit DOS und einigen Programmen?\r\n\r\nDaher meine Frage, was spricht gegen die Nutzung von Rechnern durch Gefängnisinsassen? Welche Sorte Rechner mit welchen Schnittstellen und welchen Betriebssystemen wäre für die Gefängnisinsassen zulässig?\r\n\r\nEs wird daher um eine technisch und juristisch gute Begründung für das Verbot bzw. für die Zulassung der Nutzung von EIGENER Büro-Technik und Rechnern durch Gefängnisinsassen in ihren Zellen gebeten.\r\n\r\nWelche der obigen *Evolutionsstufen des Textverfassens* wären aus Sicht der JVA den Gefängnisinsassen leicht als erster Schritt zu gestatten?\n\nDies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nIch möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.\r\n\r\nIch verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.\r\n\r\nIch widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nSascha Ganghofer\n\n\n\n\nAnfragenr: 324614\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/324614/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
            "redacted_subject": [
                [
                    false,
                    "Erlaubte Computer bzw. Schreibmaschinen, Wordprozessoren, Bürogeräte in Hafträumen für den Strafvollzug bzw. Untersuchungshaft [#324614]"
                ]
            ],
            "redacted_content": [
                [
                    false,
                    "Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nBerichte und Dienstanweisungen zur Nutzungsmöglichkeit von EDV, Bürotechnik, Schreibmaschinen und der gleichen mehr durch Gefängnisinsassen in ihren Zellen.\r\n\r\nBegründung:\r\n\r\nWenn man Dokumentationen über die Haftsituation in Deutschland im Fernsehen sieht, findet man immer, dass die Gefängnisinsassen ihre Briefe mit der Hand mit Stiften auf Papier schreiben müssen. Das ist sehr lästig, wenn es viel zu schreiben gibt, da jemand vielleicht ein Tagebuch führen möchte, oder ein Buch schreiben möchte.\r\nDas geht unmöglich mit Stift und Papier und nach der Haftentlassung kann das niemand sinnvoll einscannen.\r\n\r\nDaher wäre es überaus wünschenswert, wenn die Gefängnisinsassen halbwegs moderne Bürotechnologie benutzen könnten.\r\n\r\nLassen Sie uns mal kurz die *Evolution des Textverfassens* revue passieren.\r\n1. Schreibmaschinen.\r\n2. In den 1980ern gab es computerisierte Schreibmaschinen / \"Wordprocessor\" z.B. von IBM und Olivetti, teilweise mit kleinem Monitor und Editorfunktion\r\n3. In den 1980ern kamen Programme wie Wordstar auf, welche es auf einem IBM-PC-Kompatiblen Rechner unter DOS erlaubten, ganze Bücher zu schreiben.\r\n4. In den 1990ern kamen graphische Betriebssysteme wie Microsoft Windows mit Microsoft Word und anderen Programmen, auch Wordstar auf.\r\nVon Apple gab es MacOS und ähnliche Schreibprogramme.\r\nDie Schnittstelle zum Drucker war hier meist der Parallel-Port.\r\nEs wurde mit Disketten gearbeitet, um Daten auszutauschen.\r\n6. Der Rest ist jedem bekannt, es gab immer modernere Betriebssysteme und Programme wie Microsoft Office, Star-Office (für Linux, Windows und mehr)\r\nDisketten wurden für den Datenaustausch durch USB-Sticks ersetzt.\r\n\r\nNun möchte ich fragen, welche Technologiestufe den Gefängniss-Insassen erlaubt werden kann, damit sie ihre Briefe, Tagebücher, Romane oder was sie sonst so schreiben wollen, unter halbwegs zivilisierten Bedingungen erstellen können.\r\n\r\nWeiterhin wäre wichtig zu erfahren, welche Datenträger den Gefängnisinsassen erlaubt werden können. Disketten sind schwer verfügbar und entsprechend teuer.\r\n\r\nIch würde anregen wollen, einen Verein, vielleicht den CCC oder den Verein Digitalcourage, ehemals FoeBuD, mit der Erstellung einer Software-Kollektion zu erstellen, die auf Rechnern, die Gefängnisinsassen erlaubt werden, zum Einsatz kommen kann.\r\n\r\nDiese Kollektion könnte seitens des Ministeriums geprüft und genehmigt werden, falls ein solcher Schritt erforderlich sein sollte.\r\nHier wäre es wichtig zu erfahren, ob und in wie weit die Software für Gefängnisinsassen geprüft und freigegeben werden muss. Entsprechende Dokumente und Berichte hierzu werden mit dieser Anfrage ebenso angefragt.\r\n\r\nEs ist klar, das Sie den reinen Offline-Betrieb, also ohne jede Verbindung zum Internet oder sonstiger Umwelt anstreben, um die Steuerung illegaler Machenschaften von kriminellen Vereinigungen unterbinden wollen.\r\nDas ist einzusehen, und spricht nicht gegen die Nutzung von Computern. In den 1980ern wurden die meisten DOS-Rechner nur offline benutzt, und Daten wurden per Diskette ausgetauscht.\r\n\r\nDie Anregung und Anfrage, ob diese Art der Rechner-Nutzung durch Gefängnisinsassen zulässig wäre, und warum nicht beziehungsweise warum ja entspräche etwa der folgender Situation:\r\n\r\nEine Mannschaft in einem bemannten Weltraum-Fernmission darf einen Computer mitnehmen, und hier alles relevante mitnehmen das sie die nächsten Jahre benötigt. Und hier wird sorgsam ausgewählt werden müssen.\r\n\r\nDazu vergleichbar ist die Situation eines Gefängniss-Insassen der z.B. einem dazu geeigneten Verein erstelltes Gefängnis-Linux auf einem Laptop für den reinen Offline-Betrieb mitnehmen darf.\r\n\r\nWelche Gründe würden gegen ein Gefängnis-Linux sprechen?\r\nWelche Rechner würden den Gefängniss-Insassen erlaubt werden können?\r\nWelche der oben genannten Evolutionsstufen der Textbearbeitung könnte ohne größeren Aufwand den Gefängnisinsassen erlaubt werden? Vielleicht ein PC mit DOS und einigen Programmen?\r\n\r\nDaher meine Frage, was spricht gegen die Nutzung von Rechnern durch Gefängnisinsassen? Welche Sorte Rechner mit welchen Schnittstellen und welchen Betriebssystemen wäre für die Gefängnisinsassen zulässig?\r\n\r\nEs wird daher um eine technisch und juristisch gute Begründung für das Verbot bzw. für die Zulassung der Nutzung von EIGENER Büro-Technik und Rechnern durch Gefängnisinsassen in ihren Zellen gebeten.\r\n\r\nWelche der obigen *Evolutionsstufen des Textverfassens* wären aus Sicht der JVA den Gefängnisinsassen leicht als erster Schritt zu gestatten?\n\nDies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nIch möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.\r\n\r\nIch verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.\r\n\r\nIch widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nSascha Ganghofer\n\n\n\n\nAnfragenr: 324614\nAntwort an: "
                ],
                [
                    true,
                    "<<E-Mail-Adresse>>"
                ],
                [
                    false,
                    "\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\n"
                ],
                [
                    true,
                    "https://fragdenstaat.de/a/324614/"
                ],
                [
                    false,
                    "\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n"
                ]
            ],
            "sender": "Sascha Ganghofer",
            "status_name": "Warte auf Antwort",
            "last_modified_at": "2024-12-28T18:05:16.453734+01:00"
        },
        {
            "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/963720/?format=api",
            "id": 963720,
            "url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/erlaubte-computer-bzw-schreibmaschinen-wordprozessoren-buerogeraete-in-haftraeumen-fuer-den-strafvollzug-bzw-untersuchungshaft-12/#nachricht-963720",
            "request": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/324614/?format=api",
            "sent": true,
            "is_response": true,
            "is_postal": false,
            "is_draft": false,
            "kind": "email",
            "is_escalation": false,
            "content_hidden": false,
            "sender_public_body": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3882/?format=api",
            "recipient_public_body": null,
            "status": null,
            "timestamp": "2025-01-06T13:32:37+01:00",
            "redacted": false,
            "not_publishable": false,
            "attachments": [],
            "subject": "WG: Erlaubte Computer bzw. Schreibmaschinen, Wordprozessoren, Bürogeräte in Hafträumen für den Strafvollzug bzw. Untersuchungshaft [#324614]",
            "content": "Sehr geehrter Ganghofer,\r\n\r\nbezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 28. Dezember 2024 teile ich mit, dass in der Untersuchungshaftanstalt Moabit die Nutzung elektrischer Schreibmaschinen ohne Datenträger möglich ist.\r\n\r\nGemäß § 26 Abs.1 Untersuchungshaftvollzugsgesetz (UVollzG) Berlin und  § 60  Strafvollzugsgesetz (StVollzG) Berlin dürfen Gefangene in angemessenem Umfang Bücher und andere Gegenstände zur Fortbildung oder zur Freizeitbeschäftigung besitzen.\r\n\r\nDies gilt allerdings nicht, wenn der Besitz das Ziel des Vollzuges oder die Sicherheit oder Ordnung der Anstalt gefährden würde.\r\n\r\nEntsprechend eines Beschlusses des Kammergerichts vom 18. Juni 2014 ist in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung allgemeinhin anerkannt, dass von einem in der Vollzugsanstalt betriebenen Computer generell eine ganz erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Ordnung ausgeht. Nach seinem technischen Aufbau ist ein Computer dazu geeignet und bestimmt, Daten auf elektronischem Wege zu verarbeiten und auf vielfältige Weise (wie etwa mit Hilfe von externen Speichern, Bluetooth, Übermittlung per Mobilfunknetz) zu übertragen. Er ermöglicht damit zum einen schlechthin nicht mehr kontrollierbaren Datenaustausch aus der Anstalt heraus in die Außenwelt. Zum anderen besteht schon bei Vorhandensein von nur zwei Geräten in einer Vollzugsanstalt - selbst, wenn sie sich in unterschiedlichen räumlichen Bereichen befinden - die nahe liegende und auch durch Kontrollen nicht auszuräumende Gefahr unerlaubter interner Übermittlung von Daten und Nachrichten mannigfacher Art. Ein derartiger Informationsfluss würde aber allgemein die Sicherheit der Anstalt konkret gefährden, da auf diese Weise insbesondere auch Kenntnisse über die Sicherheitsvorkehrungen der Anstalt ausgetauscht werden können. Ein verschleierter Datenaustausch könnte so etwa dazu benutzt werden,- Fluchtpläne oder Fluchtmöglichkeiten an Dritte weiterzugeben. Dies gilt insbesondere in Anstalten mit erhöhtem Sicherheitsrisiko wie der Justizvollzugsanstalt Moabit. Darüber hinaus bietet ein nicht kontrollierbarer Datenaustausch auch die nahe liegende Möglichkeit, innerhalb der Anstalt oder aus ihr heraus Straftaten zu begehen.\r\n\r\nObergerichtlich geklärt ist auch, dass bereits die einem Gegenstand allgemein innewohnende Gefährlichkeit ein Recht auf dessen Besitz ausschließen kann, ohne dass in der Person des Gefangenen Anhaltspunkte für eine Gefährdung von Sicherheit und Ordnung vorliegen müssen. Gerade angesichts der Tatsache, dass in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Moabit auch Gefangene mit haftbeschränkenden Anordnungen untergebracht sind, besteht die nahe liegende Gefahr, dass - für sich genommen - zuverlässige Gefangene von diesen Mitgefangenen unter Druck gesetzt werden, ihnen die missbräuchliche Benutzung zu gestatten.\r\n\r\nAus diesem Grund ist in der JVA Moabit ausnahmslos die Nutzung elektrischer Schreibmaschinen ohne Datenträger gestattet.\r\n\r\nDies gilt ausschließlich für den Unterbringungsbereich der Untersuchungshaft.\r\n\r\nMeines Wissens ist es in den Strafhaftanstalten in dafür vorgesehenen Bereichen durchaus möglich Computer (auch mit Internetzugang) zu nutzen.\r\nSollten Sie hier nähere Informationen wünschen, empfehle ich, dass Sie sich direkt an eine der Strafhaftanstalten wenden.\r\n\r\nDienstanweisungen sind ausschließlich für den internen Gebrauch zugänglich. Die Übersendung einer solchen ist daher nicht möglich.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
            "redacted_subject": [
                [
                    false,
                    "WG: Erlaubte Computer bzw. Schreibmaschinen, Wordprozessoren, Bürogeräte in Hafträumen für den Strafvollzug bzw. Untersuchungshaft [#324614]"
                ]
            ],
            "redacted_content": [
                [
                    false,
                    "Sehr geehrter Ganghofer,\r\n\r\nbezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 28. Dezember 2024 teile ich mit, dass in der Untersuchungshaftanstalt Moabit die Nutzung elektrischer Schreibmaschinen ohne Datenträger möglich ist.\r\n\r\nGemäß § 26 Abs.1 Untersuchungshaftvollzugsgesetz (UVollzG) Berlin und  § 60  Strafvollzugsgesetz (StVollzG) Berlin dürfen Gefangene in angemessenem Umfang Bücher und andere Gegenstände zur Fortbildung oder zur Freizeitbeschäftigung besitzen.\r\n\r\nDies gilt allerdings nicht, wenn der Besitz das Ziel des Vollzuges oder die Sicherheit oder Ordnung der Anstalt gefährden würde.\r\n\r\nEntsprechend eines Beschlusses des Kammergerichts vom 18. Juni 2014 ist in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung allgemeinhin anerkannt, dass von einem in der Vollzugsanstalt betriebenen Computer generell eine ganz erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Ordnung ausgeht. Nach seinem technischen Aufbau ist ein Computer dazu geeignet und bestimmt, Daten auf elektronischem Wege zu verarbeiten und auf vielfältige Weise (wie etwa mit Hilfe von externen Speichern, Bluetooth, Übermittlung per Mobilfunknetz) zu übertragen. Er ermöglicht damit zum einen schlechthin nicht mehr kontrollierbaren Datenaustausch aus der Anstalt heraus in die Außenwelt. Zum anderen besteht schon bei Vorhandensein von nur zwei Geräten in einer Vollzugsanstalt - selbst, wenn sie sich in unterschiedlichen räumlichen Bereichen befinden - die nahe liegende und auch durch Kontrollen nicht auszuräumende Gefahr unerlaubter interner Übermittlung von Daten und Nachrichten mannigfacher Art. Ein derartiger Informationsfluss würde aber allgemein die Sicherheit der Anstalt konkret gefährden, da auf diese Weise insbesondere auch Kenntnisse über die Sicherheitsvorkehrungen der Anstalt ausgetauscht werden können. Ein verschleierter Datenaustausch könnte so etwa dazu benutzt werden,- Fluchtpläne oder Fluchtmöglichkeiten an Dritte weiterzugeben. Dies gilt insbesondere in Anstalten mit erhöhtem Sicherheitsrisiko wie der Justizvollzugsanstalt Moabit. Darüber hinaus bietet ein nicht kontrollierbarer Datenaustausch auch die nahe liegende Möglichkeit, innerhalb der Anstalt oder aus ihr heraus Straftaten zu begehen.\r\n\r\nObergerichtlich geklärt ist auch, dass bereits die einem Gegenstand allgemein innewohnende Gefährlichkeit ein Recht auf dessen Besitz ausschließen kann, ohne dass in der Person des Gefangenen Anhaltspunkte für eine Gefährdung von Sicherheit und Ordnung vorliegen müssen. Gerade angesichts der Tatsache, dass in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Moabit auch Gefangene mit haftbeschränkenden Anordnungen untergebracht sind, besteht die nahe liegende Gefahr, dass - für sich genommen - zuverlässige Gefangene von diesen Mitgefangenen unter Druck gesetzt werden, ihnen die missbräuchliche Benutzung zu gestatten.\r\n\r\nAus diesem Grund ist in der JVA Moabit ausnahmslos die Nutzung elektrischer Schreibmaschinen ohne Datenträger gestattet.\r\n\r\nDies gilt ausschließlich für den Unterbringungsbereich der Untersuchungshaft.\r\n\r\nMeines Wissens ist es in den Strafhaftanstalten in dafür vorgesehenen Bereichen durchaus möglich Computer (auch mit Internetzugang) zu nutzen.\r\nSollten Sie hier nähere Informationen wünschen, empfehle ich, dass Sie sich direkt an eine der Strafhaftanstalten wenden.\r\n\r\nDienstanweisungen sind ausschließlich für den internen Gebrauch zugänglich. Die Übersendung einer solchen ist daher nicht möglich.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
                ]
            ],
            "sender": "Justizvollzugsanstalt Moabit",
            "status_name": null,
            "last_modified_at": "2025-01-06T13:33:03.903710+01:00"
        }
    ]
}