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"letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.\r\n\r\nIch bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"refusal_reasons": "§4 Schutz personenbezogener Daten\r\n§5 1. Gerichte, Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungsbehörden...\r\n§5 2. Rechnungshof, soweit er in richterlicher Unabhängigkeit tätig geworden ist\r\n§5 3. Landesamt für Verfassungsschutz\r\n§5 4. Vorgänge der Steuerfestsetzung und Steuererhebung sowie der Innenrevisionen\r\n§5 5. Zusammenhang mit gerichtlichen oder außergerichtlichen Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen\r\n§5 6. öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten in Bezug auf journalistischredaktionelle Informationen\r\n§5 7. für Grundlagenforschung oder anwendungsbezogene Forschung\r\n§6 (1) Willensbildung des Senats\r\n§6 (2) 1. Erfolg von Entscheidungen vereiteln\r\n§6 (2) 2. spezialgesetzliche Vertraulichkeitsvorschriften\r\n§6 (3) 1. internationale Beziehungen, innere Sicherheit etc.\r\n§6 (3) 2. Gerichtsverfahren, Ermittlungsverfahren\r\n§7 Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse\r\n§17 Altverträge",
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"description": "Berichte und Dienstanweisungen zur Nutzungsmöglichkeit von EDV, Bürotechnik, Schreibmaschinen und der gleichen mehr durch Gefängnisinsassen in ihren Zellen.\r\nBegründung:\r\nWenn man Dokumentationen über die Haftsituation in Deutschland im Fernsehen sieht, findet man immer, dass die Gefängnisinsassen ihre Briefe mit der Hand mit Stiften auf Papier schreiben müssen. Das ist sehr lästig, wenn es viel zu schreiben gibt, da jemand vielleicht ein Tagebuch führen möchte, oder ein Buch schreiben möchte.\r\nDas geht unmöglich mit Stift und Papier und nach der Haftentlassung kann das niemand sinnvoll einscannen.\r\nDaher wäre es überaus wünschenswert, wenn die Gefängnisinsassen halbwegs moderne Bürotechnologie benutzen könnten.\r\nLassen Sie uns mal kurz die *Evolution des Textverfassens* Revue passieren.\r\n1. Schreibmaschinen.\r\n2. In den 1980ern gab es computerisierte Schreibmaschinen / \"Wordprocessor\" z.B. von IBM und Olivetti, teilweise mit kleinem Monitor und Editorfunktion\r\n3. In den 1980ern kamen Programme wie Wordstar auf, welche es auf einem IBM-PC-Kompatiblen Rechner unter DOS erlaubten, ganze Bücher zu schreiben.\r\n4. In den 1990ern kamen graphische Betriebssysteme wie Microsoft Windows mit Microsoft Word und anderen Programmen, auch Wordstar auf.\r\nVon Apple gab es MacOS und ähnliche Schreibprogramme.\r\nDie Schnittstelle zum Drucker war hier meist der Parallel-Port.\r\nEs wurde mit Disketten gearbeitet, um Daten auszutauschen.\r\n6. Der Rest ist jedem bekannt, es gab immer modernere Betriebssysteme und Programme wie Microsoft Office, Star-Office (für Linux, Windows und mehr)\r\nDisketten wurden für den Datenaustausch durch USB-Sticks ersetzt.\r\nNun möchte ich fragen, welche Technologiestufe den Gefängnisinsassen erlaubt werden kann, damit sie ihre Briefe, Tagebücher, Romane oder was sie sonst so schreiben wollen, unter halbwegs zivilisierten Bedingungen erstellen können.\r\nWeiterhin wäre wichtig zu erfahren, welche Datenträger den Gefängnisinsassen erlaubt werden können. Disketten sind schwer verfügbar und entsprechend teuer.\r\nIch würde anregen wollen, einen Verein, vielleicht den CCC oder den Verein Digitalcourage, ehemals FoeBuD, mit der Erstellung einer Software-Kollektion zu erstellen, die auf Rechnern, die Gefängnisinsassen erlaubt werden, zum Einsatz kommen kann.\r\nDiese Kollektion könnte seitens des Ministeriums geprüft und genehmigt werden, falls ein solcher Schritt erforderlich sein sollte.\r\nHier wäre es wichtig zu erfahren, ob und in wie weit die Software für Gefängnisinsassen geprüft und freigegeben werden muss. Entsprechende Dokumente und Berichte hierzu werden mit dieser Anfrage ebenso angefragt.\r\nEs ist klar, das Sie den reinen Offline-Betrieb, also ohne jede Verbindung zum Internet oder sonstiger Umwelt anstreben, um die Steuerung illegaler Machenschaften von kriminellen Vereinigungen unterbinden wollen.\r\nDas ist einzusehen, und spricht nicht gegen die Nutzung von Computern. In den 1980ern wurden die meisten DOS-Rechner nur offline benutzt, und Daten wurden per Diskette ausgetauscht.\r\nDie Anregung und Anfrage, ob diese Art der Rechner-Nutzung durch Gefängnisinsassen zulässig wäre, und warum nicht beziehungsweise warum ja entspräche etwa der folgender Situation:\r\nEine Mannschaft in einem bemannten Weltraum-Fernmission darf einen Computer mitnehmen, und hier alles relevante mitnehmen das sie die nächsten Jahre benötigt. Und hier wird sorgsam ausgewählt werden müssen.\r\nDazu vergleichbar ist die Situation eines Gefängnisinsassen der z.B. einem dazu geeigneten Verein erstelltes Gefängnis-Linux auf einem Laptop für den reinen Offline-Betrieb mitnehmen darf.\r\nWelche Gründe würden gegen ein Gefängnis-Linux sprechen?\r\nWelche Rechner würden den Gefängnisinsassen erlaubt werden können?\r\nWelche der oben genannten Evolutionsstufen der Textbearbeitung könnte ohne größeren Aufwand den Gefängnisinsassen erlaubt werden? Vielleicht ein PC mit DOS und einigen Programmen?\r\nDaher meine Frage, was spricht gegen die Nutzung von Rechnern durch Gefängnisinsassen? Welche Sorte Rechner mit welchen Schnittstellen und welchen Betriebssystemen wäre für die Gefängnisinsassen zulässig?\r\nEs wird daher um eine technisch und juristisch gute Begründung für das Verbot bzw. für die Zulassung der Nutzung von EIGENER Büro-Technik und Rechnern durch Gefängnisinsassen in ihren Zellen gebeten.\r\nWelche der obigen *Evolutionsstufen des Textverfassens* wären aus Sicht des Ministeriums den Gefängnisinsassen leicht als erster Schritt zu gestatten?\r\n",
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"letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Hamburgisches Umweltinformationsgesetz (HmbUIG).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nM.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an.\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,",
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"letter_start": "Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:",
"letter_end": "Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n\r\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n\r\nUnter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n\r\nDer Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"refusal_reasons": "§3.1.a.aa: nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen oder militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr\r\n§3.1.a.bb: nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratung von Behörden berührt oder eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit\r\n§3.1.b: laufendes Verfahren\r\n§3.1.c: fiskalische Interessen der um Auskunft ersuchten Stelle sind beeinträchtigt oder Dienstgeheimnisse verletzt\r\n§3.1.d: Informationen sind im Rahmen einer Dienstleistung entstanden, die die Stelle auf Grund einer privatrechtlichen Vereinbarung außerhalb des ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbereichs des Verbraucherschutzes erbracht hat\r\n§3.1.e: Informationen sind vor mehr als fünf Jahren entstanden\r\n§3.2.a: Schutz personenbezogener Daten\r\n§3.2.b: Schutz des geistigen Eigentums, insbesondere Urheberrechte\r\n§3.2.c: Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen wettbewerbsrelevanten Informationen\r\n§3.2.d: Meldungen oder Unterrichtungen über vorschriftswidrige Erzeugnisse\r\n§4.1: Antrag ist nicht hinreichend bestimmt\r\n§4.3.1: Entwürfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten und Beschlüsse zu Vorbereitung von Entscheidungen\r\n§4.3.2: vertraulich übermittelte oder erhobene Informationen\r\n§4.3.3: behördliche Maßnahmen würde gefährdet\r\n§4.3.4: Durch die Bearbeitung des Antrags würde die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Behörde beeinträchtigt\r\n§4.3.5: noch nicht abschließend ausgewerteten Daten\r\n§4.4: missbräuchlich gestellter Antrag\r\n§4.5: Information bereits verfügbar in allgemein zugänglichen Quellen",
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"content": "Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:\n\nBerichte und Dienstanweisungen zur Nutzungsmöglichkeit von EDV, Bürotechnik, Schreibmaschinen und der gleichen mehr durch Gefängnisinsassen in ihren Zellen.\r\nBegründung:\r\nWenn man Dokumentationen über die Haftsituation in Deutschland im Fernsehen sieht, findet man immer, dass die Gefängnisinsassen ihre Briefe mit der Hand mit Stiften auf Papier schreiben müssen. Das ist sehr lästig, wenn es viel zu schreiben gibt, da jemand vielleicht ein Tagebuch führen möchte, oder ein Buch schreiben möchte.\r\nDas geht unmöglich mit Stift und Papier und nach der Haftentlassung kann das niemand sinnvoll einscannen.\r\nDaher wäre es überaus wünschenswert, wenn die Gefängnisinsassen halbwegs moderne Bürotechnologie benutzen könnten.\r\nLassen Sie uns mal kurz die *Evolution des Textverfassens* Revue passieren.\r\n1. Schreibmaschinen.\r\n2. In den 1980ern gab es computerisierte Schreibmaschinen / \"Wordprocessor\" z.B. von IBM und Olivetti, teilweise mit kleinem Monitor und Editorfunktion\r\n3. In den 1980ern kamen Programme wie Wordstar auf, welche es auf einem IBM-PC-Kompatiblen Rechner unter DOS erlaubten, ganze Bücher zu schreiben.\r\n4. In den 1990ern kamen graphische Betriebssysteme wie Microsoft Windows mit Microsoft Word und anderen Programmen, auch Wordstar auf.\r\nVon Apple gab es MacOS und ähnliche Schreibprogramme.\r\nDie Schnittstelle zum Drucker war hier meist der Parallel-Port.\r\nEs wurde mit Disketten gearbeitet, um Daten auszutauschen.\r\n6. Der Rest ist jedem bekannt, es gab immer modernere Betriebssysteme und Programme wie Microsoft Office, Star-Office (für Linux, Windows und mehr)\r\nDisketten wurden für den Datenaustausch durch USB-Sticks ersetzt.\r\nNun möchte ich fragen, welche Technologiestufe den Gefängnisinsassen erlaubt werden kann, damit sie ihre Briefe, Tagebücher, Romane oder was sie sonst so schreiben wollen, unter halbwegs zivilisierten Bedingungen erstellen können.\r\nWeiterhin wäre wichtig zu erfahren, welche Datenträger den Gefängnisinsassen erlaubt werden können. Disketten sind schwer verfügbar und entsprechend teuer.\r\nIch würde anregen wollen, einen Verein, vielleicht den CCC oder den Verein Digitalcourage, ehemals FoeBuD, mit der Erstellung einer Software-Kollektion zu erstellen, die auf Rechnern, die Gefängnisinsassen erlaubt werden, zum Einsatz kommen kann.\r\nDiese Kollektion könnte seitens des Ministeriums geprüft und genehmigt werden, falls ein solcher Schritt erforderlich sein sollte.\r\nHier wäre es wichtig zu erfahren, ob und in wie weit die Software für Gefängnisinsassen geprüft und freigegeben werden muss. Entsprechende Dokumente und Berichte hierzu werden mit dieser Anfrage ebenso angefragt.\r\nEs ist klar, das Sie den reinen Offline-Betrieb, also ohne jede Verbindung zum Internet oder sonstiger Umwelt anstreben, um die Steuerung illegaler Machenschaften von kriminellen Vereinigungen unterbinden wollen.\r\nDas ist einzusehen, und spricht nicht gegen die Nutzung von Computern. In den 1980ern wurden die meisten DOS-Rechner nur offline benutzt, und Daten wurden per Diskette ausgetauscht.\r\nDie Anregung und Anfrage, ob diese Art der Rechner-Nutzung durch Gefängnisinsassen zulässig wäre, und warum nicht beziehungsweise warum ja entspräche etwa der folgender Situation:\r\nEine Mannschaft in einem bemannten Weltraum-Fernmission darf einen Computer mitnehmen, und hier alles relevante mitnehmen das sie die nächsten Jahre benötigt. Und hier wird sorgsam ausgewählt werden müssen.\r\nDazu vergleichbar ist die Situation eines Gefängnisinsassen der z.B. einem dazu geeigneten Verein erstelltes Gefängnis-Linux auf einem Laptop für den reinen Offline-Betrieb mitnehmen darf.\r\nWelche Gründe würden gegen ein Gefängnis-Linux sprechen?\r\nWelche Rechner würden den Gefängnisinsassen erlaubt werden können?\r\nWelche der oben genannten Evolutionsstufen der Textbearbeitung könnte ohne größeren Aufwand den Gefängnisinsassen erlaubt werden? Vielleicht ein PC mit DOS und einigen Programmen?\r\nDaher meine Frage, was spricht gegen die Nutzung von Rechnern durch Gefängnisinsassen? Welche Sorte Rechner mit welchen Schnittstellen und welchen Betriebssystemen wäre für die Gefängnisinsassen zulässig?\r\nEs wird daher um eine technisch und juristisch gute Begründung für das Verbot bzw. für die Zulassung der Nutzung von EIGENER Büro-Technik und Rechnern durch Gefängnisinsassen in ihren Zellen gebeten.\r\nWelche der obigen *Evolutionsstufen des Textverfassens* wären aus Sicht des Ministeriums den Gefängnisinsassen leicht als erster Schritt zu gestatten?\r\n\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.\r\n\r\nIch bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nSusanne Fichtner\n\n\n\n\nAnfragenr: 324624\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/324624/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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