HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/32821/",
"id": 32821,
"url": "/anfrage/rbstv-10-7/",
"jurisdiction": "https://fragdenstaat.de/api/v1/jurisdiction/11/",
"is_foi": true,
"checked": false,
"refusal_reason": "",
"costs": 0.0,
"public": true,
"law": {
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/law/29/",
"id": 29,
"name": "Informationsfreiheitsgesetze Schleswig-Holstein (IZG, VIG)",
"slug": "izg-vig-schleswig-holstein",
"description": "",
"long_description": "",
"law_type": "",
"created": null,
"request_note": "",
"request_note_html": "",
"meta": true,
"site_url": "https://fragdenstaat.de/gesetz/izg-vig-schleswig-holstein/",
"jurisdiction": "https://fragdenstaat.de/api/v1/jurisdiction/11/",
"email_only": false,
"mediator": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/7262/",
"priority": 2,
"url": "",
"max_response_time": 1,
"requires_signature": false,
"max_response_time_unit": "month_de",
"letter_start": "Antrag nach dem IZG-SH/VIG\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:",
"letter_end": "Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.\r\n\r\nIch bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
"last_modified_at": null,
"refusal_reasons": "",
"combined": [
"https://fragdenstaat.de/api/v1/law/28/",
"https://fragdenstaat.de/api/v1/law/3/"
]
},
"description": "1.1.2013 wurde allgemeine Zahlpflicht der Rundfunkbeiträge aller Meldeerfassten in Schleswig-Holstein eingeführt. Im §10 (7) RBStV wird eine nicht namentlich genannte Stelle erwähnt: \"nichtrechtsfähige öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft betriebene Stelle der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten\". \r\n\r\nDie alte Stelle (GEZ) ist allen bekannt. Gründungsdokument dieser Stelle hatte ARD auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Diese Stelle wurde am 31.12.2012 aufgelöst. \r\nhttp://web.ard.de/ard-chronik/index/3299?year=2002\r\n\r\n1. Wie heißt in §10 (7) RBStV nicht namentlich genannte Stelle und wann wurde sie von Landesrundfunkanstalten gegründet? Wahrscheinlich war Gründungstag entweder am 31.12.2012 oder am 1.1.2013?\r\n\r\n2. Aus welchem Grund wird das Gründungsdokument dieser Stelle bis heute nicht veröffentlicht und geheimgehalten, obwohl Gründungsdokument der alten Stelle (GEZ) für alle im Internet zugänglich war?\r\n\r\n3. Aus welchem Grund wurde erlaubt, dass die in §10 (7) RBStV genannte Stelle nur von Landesrundfunkanstalten gegründet und betrieben wird? ZDF, Deutschlandradio und ARTE dagegen von der Gründung und Betrieb dieser Stelle komplett ausgeschlossen wurden.\r\n\r\n4. Bitte schicken Sie mir das Gründungsdokument der in §10 (7) RBStV nicht-namentlich erwähnten Stelle, die von Landesrundfunkanstalten gegründet wurde und betrieben wird. \r\n\r\n5. Die Zahlung der Rundfunkbeiträge findet nicht freiwillig statt; weigert man Rundfunkbeiträge zu zahlen, wird man zwangsvollstreckt. Da Rundfunkbeitragszahlungen aber generell einen Zwangscharakter haben, muss der angefragte Dokument für Allgemeinheit veröffentlicht werden. Oder sieht Staatskanzlei Schleswig-Holstein diese Sache anders: zwar muss man unter Zwang zahlen, aber Anspruch auf Veröffentlichung der Dokumente, die diese Zahlungen rechtfertigen, hat man trotzdem nicht?",
"redacted_description": [
[
false,
"1.1.2013 wurde allgemeine Zahlpflicht der Rundfunkbeiträge aller Meldeerfassten in Schleswig-Holstein eingeführt. Im §10 (7) RBStV wird eine nicht namentlich genannte Stelle erwähnt: \"nichtrechtsfähige öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft betriebene Stelle der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten\". \r\n\r\nDie alte Stelle (GEZ) ist allen bekannt. Gründungsdokument dieser Stelle hatte ARD auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Diese Stelle wurde am 31.12.2012 aufgelöst. \r\nhttp://web.ard.de/ard-chronik/index/3299?year=2002\r\n\r\n1. Wie heißt in §10 (7) RBStV nicht namentlich genannte Stelle und wann wurde sie von Landesrundfunkanstalten gegründet? Wahrscheinlich war Gründungstag entweder am 31.12.2012 oder am 1.1.2013?\r\n\r\n2. Aus welchem Grund wird das Gründungsdokument dieser Stelle bis heute nicht veröffentlicht und geheimgehalten, obwohl Gründungsdokument der alten Stelle (GEZ) für alle im Internet zugänglich war?\r\n\r\n3. Aus welchem Grund wurde erlaubt, dass die in §10 (7) RBStV genannte Stelle nur von Landesrundfunkanstalten gegründet und betrieben wird? ZDF, Deutschlandradio und ARTE dagegen von der Gründung und Betrieb dieser Stelle komplett ausgeschlossen wurden.\r\n\r\n4. Bitte schicken Sie mir das Gründungsdokument der in §10 (7) RBStV nicht-namentlich erwähnten Stelle, die von Landesrundfunkanstalten gegründet wurde und betrieben wird. \r\n\r\n5. Die Zahlung der Rundfunkbeiträge findet nicht freiwillig statt; weigert man Rundfunkbeiträge zu zahlen, wird man zwangsvollstreckt. Da Rundfunkbeitragszahlungen aber generell einen Zwangscharakter haben, muss der angefragte Dokument für Allgemeinheit veröffentlicht werden. Oder sieht Staatskanzlei Schleswig-Holstein diese Sache anders: zwar muss man unter Zwang zahlen, aber Anspruch auf Veröffentlichung der Dokumente, die diese Zahlungen rechtfertigen, hat man trotzdem nicht?"
]
],
"summary": "",
"same_as_count": 0,
"same_as": null,
"due_date": "2018-09-12T13:54:11.425207+02:00",
"resolved_on": null,
"last_message": "2018-09-04T14:02:32+02:00",
"created_at": "2018-08-13T13:54:11.115667+02:00",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.388035+01:00",
"status": "resolved",
"public_body": {
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/7173/",
"id": 7173,
"name": "Der Ministerpräsident - Staatskanzlei Schleswig-Holstein",
"slug": "der-ministerprasident-staatskanzlei",
"other_names": "StK",
"description": "",
"url": "http://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/i_node.html",
"parent": null,
"root": null,
"depth": 0,
"classification": {
"id": 273,
"name": "Staatskanzlei",
"slug": "staatskanzlei",
"depth": 2
},
"categories": [
{
"id": 188,
"name": "Zentrale Verwaltung",
"slug": "zentrale-verwaltung",
"is_topic": false,
"depth": 2
}
],
"email": "poststelle@stk.landsh.de",
"contact": "E-Mail: poststelle@stk.landsh.de\r\nDe-Mail: poststelle@stk.landsh.de-mail.de\r\nTel: 0431 / 988-0\r\nFax: 0431 / 988-1960",
"address": "Der Ministerpräsident - Staatskanzlei Schleswig-Holstein\r\nDüsternbrooker Weg 104\r\n24105 Kiel",
"fax": "+494319881960",
"request_note": "",
"number_of_requests": 96,
"site_url": "https://fragdenstaat.de/behoerde/7173/der-ministerprasident-staatskanzlei/",
"request_note_html": "",
"jurisdiction": {
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/jurisdiction/11/",
"id": 11,
"name": "Schleswig-Holstein",
"rank": 2,
"description": "",
"slug": "schleswig-holstein",
"site_url": "https://fragdenstaat.de/zustaendigkeit/schleswig-holstein/",
"region": "https://fragdenstaat.de/api/v1/georegion/2/",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.422979+01:00"
},
"laws": [
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/law/29/",
"id": 29,
"name": "Informationsfreiheitsgesetze Schleswig-Holstein (IZG, VIG)",
"slug": "izg-vig-schleswig-holstein",
"description": "",
"long_description": "",
"law_type": "",
"created": null,
"request_note": "",
"request_note_html": "",
"meta": true,
"site_url": "https://fragdenstaat.de/gesetz/izg-vig-schleswig-holstein/",
"jurisdiction": "https://fragdenstaat.de/api/v1/jurisdiction/11/",
"email_only": false,
"mediator": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/7262/",
"priority": 2,
"url": "",
"max_response_time": 1,
"requires_signature": false,
"max_response_time_unit": "month_de",
"letter_start": "Antrag nach dem IZG-SH/VIG\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:",
"letter_end": "Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.\r\n\r\nIch bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
"last_modified_at": null,
"refusal_reasons": "",
"combined": [
"https://fragdenstaat.de/api/v1/law/28/",
"https://fragdenstaat.de/api/v1/law/3/"
]
},
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/law/154/",
"id": 154,
"name": "Gesetz über die Presse (Landespressegesetz) – Schleswig-Holstein",
"slug": "gesetz-ueber-die-presse-landespressegesetz-schleswig-holstein",
"description": "",
"long_description": "",
"law_type": "Presserecht",
"created": "2005-01-31",
"request_note": "Presseanfragen können nur von Journalist*innen gestellt werden. Bitte fügen Sie Ihrer Anfrage einen Nachweis über Ihre journalistische Tätigkeit bei (z.B. Presseausweis). Bitte denken Sie daran, eine kurze Einleitung zu Ihrer Anfrage zu schreiben.",
"request_note_html": "<p>Presseanfragen können nur von Journalist*innen gestellt werden. Bitte fügen Sie Ihrer Anfrage einen Nachweis über Ihre journalistische Tätigkeit bei (z.B. Presseausweis). Bitte denken Sie daran, eine kurze Einleitung zu Ihrer Anfrage zu schreiben.</p>",
"meta": false,
"site_url": "https://fragdenstaat.de/gesetz/gesetz-ueber-die-presse-landespressegesetz-schleswig-holstein/",
"jurisdiction": "https://fragdenstaat.de/api/v1/jurisdiction/11/",
"email_only": true,
"mediator": null,
"priority": 4,
"url": "https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/yxl/page/bsshoprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=20&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-PresseGSH2005rahmen&doc.part=X&doc.price=0.0&doc",
"max_response_time": 5,
"requires_signature": false,
"max_response_time_unit": "working_day",
"letter_start": "Presseanfrage\r\n\r\nGuten Tag,",
"letter_end": "Ich weise darauf hin, dass Sie nach § 4 Abs. 1 PresseG SH zur Auskunft verpflichtet sind. Die Norm verleiht Presseangehörigen einen Anspruch auf Auskunft gegenüber Behörden (vgl. Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 16. April 2020 – 11 B 25/20; zur möglichen Geltung gegenüber juristischen Personen des Privatrechts siehe BGH, Urteil vom 16.03.2017 – I ZR 13/16). \r\n\r\nVerweigerungsgründe, die der Erteilung der Auskunft entgegenstehen, sind nicht ersichtlich. \r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort innerhalb einer Woche. Sollten Sie mehr Zeit benötigen, geben Sie bitte kurz Bescheid.\r\n\r\nVielen Dank im Voraus!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
"last_modified_at": "2019-06-11",
"refusal_reasons": "",
"combined": []
},
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/law/28/",
"id": 28,
"name": "Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH)",
"slug": "informationszugangsgesetz-fur-das-land-schleswig-holstein-izg-sh",
"description": "",
"long_description": "",
"law_type": "IFG",
"created": "2012-01-19",
"request_note": "",
"request_note_html": "",
"meta": false,
"site_url": "https://fragdenstaat.de/gesetz/informationszugangsgesetz-fur-das-land-schleswig-holstein-izg-sh/",
"jurisdiction": "https://fragdenstaat.de/api/v1/jurisdiction/11/",
"email_only": false,
"mediator": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/7262/",
"priority": 3,
"url": "http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=InfoZG+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true",
"max_response_time": 1,
"requires_signature": false,
"max_response_time_unit": "month_de",
"letter_start": "Antrag nach dem IZG-SH\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:",
"letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Informationszugangsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 4 Abs. 2 IZG-SH und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
"last_modified_at": "2019-07-19",
"refusal_reasons": "§9.1.1: nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen, Verteidigung, bedeutsame Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit\r\n§9.1.2: nachteilige Auswirkungen auf Beziehungen zum Bund oder einem anderen Land\r\n§9.1.3: nachteilige Auswirkungen auf Vertraulichkeit der Beratungen von informationspflichtigen Stellen\r\n§9.1.4: nachteilige Auswirkungen auf Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens, den Anspruch einer Person auf ein faires Verfahren oder die Durchführung strafrechtlicher, ordnungswidrigkeitenrechtlicher oder disziplinarrechtlicher Ermittlungen\r\n§9.1.5: nachteilige Auswirkungen auf Zustand der Umwelt und ihrer Bestandteile im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1 oder Schutzgüter im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 6\r\n§9.2.1: missbräuchlich gestellter Antrag\r\n§9.2.2: Antrag bezieht sich auf interne Mitteilungen der informationspflichtigen Stelle, die zum Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses erforderlich sind\r\n§9.2.3: Antrag ist bei einer Stelle gestellt, die nicht über die gewünschten Informationen verfügt\r\n§9.2.4: Antrag bezieht sich auf die Zugänglichmachung noch nicht abgeschlossener Schriftstücke oder noch nicht aufbereiteter Daten\r\n§9.2.5: Antrag ist zu unbestimmt und wirk nicht innterhalb einer angemessenen Frist präzisiert\r\n§10.1.1: personenbezogene Daten würden offenbart, deren Vertraulichkeit durch Rechtsvorschrift vorgesehen ist\r\n§10.1.2: Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere Urheberrechte, würden verletzt\r\n§10.1.3: Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse würden zugänglich gemacht werden oder die Informationen unterliegen dem Steuer- oder Statistikgeheimnis\r\n§10.1.4: die Interessen einer Person würden beeinträchtigt werden, die die beantragte Information der informationspflichtigen Stelle freiwillig zur Verfügung gestellt hat, ohne rechtlich dazu verpflichtet zu sein oder rechtlich verpflichtet werden zu können",
"combined": []
},
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/law/3/",
"id": 3,
"name": "Verbraucherinformationsgesetz (VIG)",
"slug": "bund-gesetz-zur-verbesserung-der-gesundheitsbezogenen-verbraucherinformation",
"description": "",
"long_description": "[Gebührenregelung](https://dejure.org/gesetze/VIG/7.html)\r\n[Rechtsprechung](http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/detail.php?template=rechtsprechungsdb_erg_d&sort=datum&order=desc&gerichte_title=&title=&sm[title]=tablescan&datum_von=&datum_bis=&art2_title=&vt_db=&sm[vt_db]=fulltext_all&rechtsgrundlage_db_title[]=bb1.c.317760.de&rechtsgrundlage_db_title[]=bb1.c.217615.de&max=)",
"law_type": "VIG",
"created": "2008-05-01",
"request_note": "",
"request_note_html": "",
"meta": false,
"site_url": "https://fragdenstaat.de/gesetz/bund-gesetz-zur-verbesserung-der-gesundheitsbezogenen-verbraucherinformation/",
"jurisdiction": "https://fragdenstaat.de/api/v1/jurisdiction/1/",
"email_only": false,
"mediator": null,
"priority": 2,
"url": "https://www.gesetze-im-internet.de/vig/",
"max_response_time": 1,
"requires_signature": false,
"max_response_time_unit": "month_de",
"letter_start": "Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:",
"letter_end": "Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n\r\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n\r\nUnter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n\r\nDer Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
"last_modified_at": "2012-09-01",
"refusal_reasons": "§3.1.a.aa: nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen oder militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr\r\n§3.1.a.bb: nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratung von Behörden berührt oder eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit\r\n§3.1.b: laufendes Verfahren\r\n§3.1.c: fiskalische Interessen der um Auskunft ersuchten Stelle sind beeinträchtigt oder Dienstgeheimnisse verletzt\r\n§3.1.d: Informationen sind im Rahmen einer Dienstleistung entstanden, die die Stelle auf Grund einer privatrechtlichen Vereinbarung außerhalb des ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbereichs des Verbraucherschutzes erbracht hat\r\n§3.1.e: Informationen sind vor mehr als fünf Jahren entstanden\r\n§3.2.a: Schutz personenbezogener Daten\r\n§3.2.b: Schutz des geistigen Eigentums, insbesondere Urheberrechte\r\n§3.2.c: Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen wettbewerbsrelevanten Informationen\r\n§3.2.d: Meldungen oder Unterrichtungen über vorschriftswidrige Erzeugnisse\r\n§4.1: Antrag ist nicht hinreichend bestimmt\r\n§4.3.1: Entwürfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten und Beschlüsse zu Vorbereitung von Entscheidungen\r\n§4.3.2: vertraulich übermittelte oder erhobene Informationen\r\n§4.3.3: behördliche Maßnahmen würde gefährdet\r\n§4.3.4: Durch die Bearbeitung des Antrags würde die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Behörde beeinträchtigt\r\n§4.3.5: noch nicht abschließend ausgewerteten Daten\r\n§4.4: missbräuchlich gestellter Antrag\r\n§4.5: Information bereits verfügbar in allgemein zugänglichen Quellen",
"combined": []
}
],
"regions": [],
"source_reference": "",
"alternative_emails": null,
"wikidata_item": "",
"extra_data": {},
"geo": {
"type": "Point",
"coordinates": [
10.154742,
54.33717
]
}
},
"resolution": "successful",
"slug": "rbstv-10-7",
"title": "RBStV / §10 (7)",
"reference": "",
"user": null,
"project": null,
"campaign": null,
"tags": [],
"messages": [
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/101356/",
"id": 101356,
"url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/rbstv-10-7/#nachricht-101356",
"request": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/32821/",
"sent": true,
"is_response": false,
"is_postal": false,
"is_draft": false,
"kind": "email",
"is_escalation": false,
"content_hidden": false,
"sender_public_body": null,
"recipient_public_body": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/7173/",
"status": "awaiting_response",
"timestamp": "2018-08-13T13:54:11.115667+02:00",
"registered_mail_date": null,
"redacted": false,
"not_publishable": false,
"attachments": [],
"subject": "RBStV / §10 (7) [#32821]",
"content": "Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG\r\n\r\nSehr geehrte<Information-entfernt>\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\n1.1.2013 wurde allgemeine Zahlpflicht der Rundfunkbeiträge aller Meldeerfassten in Schleswig-Holstein eingeführt. Im §10 (7) RBStV wird eine nicht namentlich genannte Stelle erwähnt: \"nichtrechtsfähige öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft betriebene Stelle der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten\". \r\n\r\nDie alte Stelle (GEZ) ist allen bekannt. Gründungsdokument dieser Stelle hatte ARD auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Diese Stelle wurde am 31.12.2012 aufgelöst. \r\nhttp://web.ard.de/ard-chronik/index/3299?year=2002\r\n\r\n1. Wie heißt in §10 (7) RBStV nicht namentlich genannte Stelle und wann wurde sie von Landesrundfunkanstalten gegründet? Wahrscheinlich war Gründungstag entweder am 31.12.2012 oder am 1.1.2013?\r\n\r\n2. Aus welchem Grund wird das Gründungsdokument dieser Stelle bis heute nicht veröffentlicht und geheimgehalten, obwohl Gründungsdokument der alten Stelle (GEZ) für alle im Internet zugänglich war?\r\n\r\n3. Aus welchem Grund wurde erlaubt, dass die in §10 (7) RBStV genannte Stelle nur von Landesrundfunkanstalten gegründet und betrieben wird? ZDF, Deutschlandradio und ARTE dagegen von der Gründung und Betrieb dieser Stelle komplett ausgeschlossen wurden.\r\n\r\n4. Bitte schicken Sie mir das Gründungsdokument der in §10 (7) RBStV nicht-namentlich erwähnten Stelle, die von Landesrundfunkanstalten gegründet wurde und betrieben wird. \r\n\r\n5. Die Zahlung der Rundfunkbeiträge findet nicht freiwillig statt; weigert man Rundfunkbeiträge zu zahlen, wird man zwangsvollstreckt. Da Rundfunkbeitragszahlungen aber generell einen Zwangscharakter haben, muss der angefragte Dokument für Allgemeinheit veröffentlicht werden. Oder sieht Staatskanzlei Schleswig-Holstein diese Sache anders: zwar muss man unter Zwang zahlen, aber Anspruch auf Veröffentlichung der Dokumente, die diese Zahlungen rechtfertigen, hat man trotzdem nicht?\n\nDies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.\r\n\r\nIch bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
"redacted_subject": [
[
false,
"RBStV / §10 (7) [#32821]"
]
],
"redacted_content": [
[
false,
"Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG\r\n\r\nSehr geehrte<Information-entfernt>\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\n1.1.2013 wurde allgemeine Zahlpflicht der Rundfunkbeiträge aller Meldeerfassten in Schleswig-Holstein eingeführt. Im §10 (7) RBStV wird eine nicht namentlich genannte Stelle erwähnt: \"nichtrechtsfähige öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft betriebene Stelle der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten\". \r\n\r\nDie alte Stelle (GEZ) ist allen bekannt. Gründungsdokument dieser Stelle hatte ARD auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Diese Stelle wurde am 31.12.2012 aufgelöst. \r\nhttp://web.ard.de/ard-chronik/index/3299?year=2002\r\n\r\n1. Wie heißt in §10 (7) RBStV nicht namentlich genannte Stelle und wann wurde sie von Landesrundfunkanstalten gegründet? Wahrscheinlich war Gründungstag entweder am 31.12.2012 oder am 1.1.2013?\r\n\r\n2. Aus welchem Grund wird das Gründungsdokument dieser Stelle bis heute nicht veröffentlicht und geheimgehalten, obwohl Gründungsdokument der alten Stelle (GEZ) für alle im Internet zugänglich war?\r\n\r\n3. Aus welchem Grund wurde erlaubt, dass die in §10 (7) RBStV genannte Stelle nur von Landesrundfunkanstalten gegründet und betrieben wird? ZDF, Deutschlandradio und ARTE dagegen von der Gründung und Betrieb dieser Stelle komplett ausgeschlossen wurden.\r\n\r\n4. Bitte schicken Sie mir das Gründungsdokument der in §10 (7) RBStV nicht-namentlich erwähnten Stelle, die von Landesrundfunkanstalten gegründet wurde und betrieben wird. \r\n\r\n5. Die Zahlung der Rundfunkbeiträge findet nicht freiwillig statt; weigert man Rundfunkbeiträge zu zahlen, wird man zwangsvollstreckt. Da Rundfunkbeitragszahlungen aber generell einen Zwangscharakter haben, muss der angefragte Dokument für Allgemeinheit veröffentlicht werden. Oder sieht Staatskanzlei Schleswig-Holstein diese Sache anders: zwar muss man unter Zwang zahlen, aber Anspruch auf Veröffentlichung der Dokumente, die diese Zahlungen rechtfertigen, hat man trotzdem nicht?\n\nDies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.\r\n\r\nIch bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n"
],
[
true,
"Antragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>"
],
[
false,
"\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n"
]
],
"sender": "<< Anfragesteller:in >>",
"status_name": "Warte auf Antwort",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
},
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/103317/",
"id": 103317,
"url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/rbstv-10-7/#nachricht-103317",
"request": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/32821/",
"sent": true,
"is_response": true,
"is_postal": false,
"is_draft": false,
"kind": "email",
"is_escalation": false,
"content_hidden": false,
"sender_public_body": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/7173/",
"recipient_public_body": null,
"status": "resolved",
"timestamp": "2018-09-04T14:02:32+02:00",
"registered_mail_date": null,
"redacted": false,
"not_publishable": false,
"attachments": [],
"subject": "AW: 20180813 Antragsteller/in Antragsteller/in RBStV / §10 (7) [#32821]",
"content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\n\r\n\r\n\r\nvielen Dank für Ihre Nachricht. Ich möchte Ihre auf Grundlage des IZG-SH gestellten Fragen wie folgt beantworten:\r\n\r\n\r\n\r\n1. Der „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) und des Deutschlandradios zum Zwecke des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Sie zieht seit dem 1.1.2013 den Rundfunkbeitrag ein.\r\n\r\n\r\n2. Rechtsgrundlage des Beitragsservice ist die sog. „Verwaltungsvereinbarung Beitragseinzug“. Mitglieder des Beitragsservice sind laut dieser Vereinbarung die neun Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio. Diese Verwaltungsvereinbarung ist auch ohne konkrete „Veröffentlichung“ rechtswirksam. Sie auf ihren Internetseiten zu veröffentlichen, obliegt der Entscheidung der jeweiligen Mitglieder des Beitragsservice bzw. der jeweiligen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt. Wichtig: Für die Rundfunkteilnehmer gelten in Beitragsfragen primär die „Satzungen über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge“ der einzelnen Landesrundfunkanstalten. Näheres hierzu auch nachfolgend in meiner Antwort auf Ihre Frage 4.\r\n\r\n\r\n3. Der „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ ist eine Gemeinschaftseinrichtung von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Gläubiger des Rundfunkbeitrags sind nach § 10 Abs. 2 RBStV die neun Landesrundfunkanstalten, Nutznießer sind nach § 10 Abs. 1 RBStV neben den neun Landesrundfunkanstalten das ZDF, das DLR und die Landesmedienanstalten. Durch den „Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio“ erheben also die (elf) Rundfunkanstalten entsprechend den gesetzlichen Regelungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung den Rundfunkbeitrag, den die Beitragsschuldner an die (neun) Landesrundfunkanstalten zu leisten haben.\r\n\r\n\r\n\r\n4. Für die Rundfunkteilnehmer gelten primär die „Satzungen über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge“ der einzelnen Landesrundfunkanstalten. Grundlage hierfür ist u. a. der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Diese Satzungen regeln insbesondere, dass für die Durchführung der rundfunkbeitragsrechtlichen Vorgänge (z. B. die Anmeldung von Wohnungen) der Beitragsservice zuständig ist und nicht die jeweilige Landesrundfunkanstalt. Die entsprechende „Satzung des NDR über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge“ wurde Ihnen bereits im Schreiben meiner Kollegin vom 30.7.2018 übersandt. Sie ist auch öffentlich zugänglich (https://www.ndr.de/der_ndr/daten_und_fakten/rundfunkbeitrag/ndrsatzung100.pdf).\r\n\r\nIhren Wunsch nach Übersendung des „Gründungsdokuments für den Beitragsservice“ bzw. der „Verwaltungsvereinbarung Beitragseinzug“ richten Sie bitte direkt an die für Sie zuständige Landesrundfunkanstalt.\r\n\r\n\r\n5. Mit Urteil vom 18.7.2018 hat das Bundesverfassungsgericht die Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrags für die Erstwohnung sowie im nicht privaten Bereich für verfassungsgemäß erklärt.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
"redacted_subject": [
[
false,
"AW: 20180813 "
],
[
true,
"Antragsteller/in Antragsteller/in"
],
[
false,
" RBStV / §10 (7) [#32821]"
]
],
"redacted_content": [
[
false,
"Sehr "
],
[
true,
"geehrtAntragsteller/in"
],
[
false,
"\n\r\n\r\n\r\nvielen Dank für Ihre Nachricht. Ich möchte Ihre auf Grundlage des IZG-SH gestellten Fragen wie folgt beantworten:\r\n\r\n\r\n\r\n1. Der „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) und des Deutschlandradios zum Zwecke des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Sie zieht seit dem 1.1.2013 den Rundfunkbeitrag ein.\r\n\r\n\r\n2. Rechtsgrundlage des Beitragsservice ist die sog. „Verwaltungsvereinbarung Beitragseinzug“. Mitglieder des Beitragsservice sind laut dieser Vereinbarung die neun Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio. Diese Verwaltungsvereinbarung ist auch ohne konkrete „Veröffentlichung“ rechtswirksam. Sie auf ihren Internetseiten zu veröffentlichen, obliegt der Entscheidung der jeweiligen Mitglieder des Beitragsservice bzw. der jeweiligen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt. Wichtig: Für die Rundfunkteilnehmer gelten in Beitragsfragen primär die „Satzungen über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge“ der einzelnen Landesrundfunkanstalten. Näheres hierzu auch nachfolgend in meiner Antwort auf Ihre Frage 4.\r\n\r\n\r\n3. Der „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ ist eine Gemeinschaftseinrichtung von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Gläubiger des Rundfunkbeitrags sind nach § 10 Abs. 2 RBStV die neun Landesrundfunkanstalten, Nutznießer sind nach § 10 Abs. 1 RBStV neben den neun Landesrundfunkanstalten das ZDF, das DLR und die Landesmedienanstalten. Durch den „Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio“ erheben also die (elf) Rundfunkanstalten entsprechend den gesetzlichen Regelungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung den Rundfunkbeitrag, den die Beitragsschuldner an die (neun) Landesrundfunkanstalten zu leisten haben.\r\n\r\n\r\n\r\n4. Für die Rundfunkteilnehmer gelten primär die „Satzungen über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge“ der einzelnen Landesrundfunkanstalten. Grundlage hierfür ist u. a. der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Diese Satzungen regeln insbesondere, dass für die Durchführung der rundfunkbeitragsrechtlichen Vorgänge (z. B. die Anmeldung von Wohnungen) der Beitragsservice zuständig ist und nicht die jeweilige Landesrundfunkanstalt. Die entsprechende „Satzung des NDR über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge“ wurde Ihnen bereits im Schreiben meiner Kollegin vom 30.7.2018 übersandt. Sie ist auch öffentlich zugänglich (https://www.ndr.de/der_ndr/daten_und_fakten/rundfunkbeitrag/ndrsatzung100.pdf).\r\n\r\nIhren Wunsch nach Übersendung des „Gründungsdokuments für den Beitragsservice“ bzw. der „Verwaltungsvereinbarung Beitragseinzug“ richten Sie bitte direkt an die für Sie zuständige Landesrundfunkanstalt.\r\n\r\n\r\n5. Mit Urteil vom 18.7.2018 hat das Bundesverfassungsgericht die Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrags für die Erstwohnung sowie im nicht privaten Bereich für verfassungsgemäß erklärt.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
]
],
"sender": "Der Ministerpräsident - Staatskanzlei Schleswig-Holstein",
"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
}
]
}