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"Das BMBF hat in der vergangenen Regierungsperiode ca. 500 Millionen Euro an Honoraren für externe Berater ausgegeben. Wurden hier Beraterverträge für das Programm \"Kultur macht stark- Bündnisse für Bildung\" ausgegeben? Wenn ja, in welcher Höhe und wie lauteten die Berateraufträge, an wen gingen die Aufträge und wo sind die Ergebnisse dieser Beratungen einsehbar?"
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"description": "Das BMBF erfüllt im Rahmen seiner Zuständigkeiten nach dem Grundgesetz insbesondere folgende Aufgaben:\r\nGrundsatz- und Koordinierungsaufgaben sowie Rechtssetzung für die außerschulische berufliche Bildung und Weiterbildung\r\nGesetzgebung zur Ausbildungsförderung und deren Finanzierung (zusammen mit den Ländern)\r\nRegelung der allgemeinen Grundsätze des Hochschulwesens\r\nAusbau und Neubau von Hochschulen, einschließlich der Hochschulkliniken (zusammen mit den Ländern)\r\nFörderung begabter Schüler, Auszubildender und Studierender; Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses\r\nFörderung des Austausches von Auszubildenden, Studierenden, Weiterbildungsteilnehmer/-innen, Ausbilder/-innen und Wissenschaftler/-innen mit anderen Staaten\r\nBildungsplanung und Forschungsförderung\r\n\r\n (gemeinsam mit den Ländern)\r\n\r\nDas BMBF fördert die Forschung auf vielfältige Art:\r\nFörderung der Grundlagenforschung und ihrer Organisationen (gemeinsam mit den Ländern)\r\nFörderung staatlicher Vorsorgeforschung in den Bereichen Umwelt, Klima, Ökologie und Gesundheit, Förderung der Meeres- und Polarforschung, der Forschung und Entwicklung zur Verbesserung von Arbeitsbedingungen, der Bildungs- und Berufsbildungsforschung sowie der Forschung im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften\r\nFörderung von Schlüsseltechnologien wie zum Beispiel in den Bereichen Gesundheitsforschung, der Forschung und Entwicklung für Beschäftigung und innovativer Arbeit sowie Technologiegestaltung, Biotechnologie, Informationstechnik, ökologische Forschung und Mobilität sowie Verkehr\r\nFörderung der Verkehrs- und Raumfahrtforschung, der Meerestechnik\r\n\r\nDas BMBF fördert die internationale Zusammenarbeit in Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie mit europäischen - zunehmend auch mittel- und osteuropäischen - und außereuropäischen Staaten und innerhalb internationaler Organisationen wie der EU, der \r\nUNESCO\r\n und dem Europarat.\r\nDas BMBF führt - zusammen mit den Ländern - die Verhandlungen in der EU zu Programmbeschlüssen und anderen Maßnahmen und koordiniert die Durchführung der Programme.\r\n\r\nSiehe http://www.bund.de/DE/Behoerden/B/BMBF/Bundesministerium-fuer-Bildung-und-Forschung.html",
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"letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"letter_start": "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:",
"letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nMit Verweis auf § 7 Abs. 5 IFG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, aber spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, würde ich mich freuen, wenn Sie ihn an die zuständige Behörde weiterleiten und mich darüber unterrichten könnten.\r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"refusal_reasons": "§ 1.3: Regelungen in anderen Rechtsvorschriften gehen vor\r\n§ 2.1: Es liegen keine amtlichen Informationen vor\r\n§ 3.1.a: nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen\r\n§ 3.1.b: nachteilige Auswirkungen auf militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr\r\n§ 3.1.c: nachteilige Auswirkungen auf Belange der inneren oder äußeren Sicherheit\r\n§ 3.1.d: nachteilige Auswirkungen auf Kontroll- oder Aufsichtsaufgaben der Finanz-, Wettbewerbs- und Regulierungsbehörden\r\n§ 3.1.e: nachteilige Auswirkungen auf Angelegenheiten der externen Finanzkontrolle\r\n§ 3.1.f: nachteilige Auswirkungen auf Maßnahmen zum Schutz vor unerlaubtem Außenwirtschaftsverkehr\r\n§ 3.1.g: nachteilige Auswirkungen auf die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens, den Anspruch einer Person auf ein faires Verfahren oder die Durchführung strafrechtlicher, ordnungswidrigkeitsrechtlicher oder disziplinarischer Ermittlungen\r\n§ 3.2: das Bekanntwerden der Information kann die öffentliche Sicherheit gefährden\r\n§ 3.3.a: die notwendige Vertraulichkeit internationaler Verhandungen wird beeinträchtigt\r\n§ 3.3.b: die Beratungen von Behörden werden beeinträchtigt\r\n§ 3.4: die Information einer durch Rechtsvorschrift oder durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen geregelten Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflicht oder einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis unterliegt\r\n§ 3.5: Information einer anderen öffentlichen Stelle, soll nicht Bestandteil der eigenen Vorgänge werden\r\n§ 3.6: das Bekanntwerden der Information wäre geeignet, fiskalische Interessen des Bundes im Wirtschaftsverkehr oder wirtschaftliche Interessen der Sozialversicherungen zu beeinträchtigen\r\n§ 3.7: keine Aufkunft vertraulich erhobener oder übermittelter Information, soweit das Interesse des Dritten an einer vertraulichen Behandlung im Zeitpunkt des Antrags auf Informationszugang noch fortbesteht\r\n§ 3.8: keine Auskunft von Nachrichtendiensten sowie den Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Bundes, soweit sie Aufgaben im Sinne des § 10 Nr. 3 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes wahrnehmen\r\n§ 4: Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses\r\n§ 5: Schutz personenbezogener Daten\r\n§ 6: Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen\r\n§ 7: Die Behörde hat keine Verfügungsberechtigung\r\n§ 9.3: Der Antragsteller verfügt bereits über die Informationen oder kann sich diese aus allgemein zugänglichen Quellen selbst beschaffen\r\n§ 96: Absatz 4 Satz 3 BHO Ausnahme des Bundesrechnungshofs",
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"request_note_html": "<p>Presseanfragen können nur von Journalist*innen gestellt werden. Bitte fügen Sie Ihrer Anfrage einen Nachweis über Ihre journalistische Tätigkeit bei (z.B. Presseausweis). Bitte denken Sie daran, eine kurze Einleitung zu Ihrer Anfrage zu schreiben.</p>",
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"letter_start": "Presseanfrage\r\n\r\nGuten Tag,",
"letter_end": "Ich weise darauf hin, dass Sie nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG zur Auskunft verpflichtet sind. Das Grundrecht der Pressefreiheit verleiht Presseangehörigen einen verfassungsunmittelbaren Anspruch auf Auskunft gegenüber Bundesbehörden (BVerwG, Urteil vom 19.09.2019 – 6 A 7.18, Rn. 13 m.w.N.; zur möglichen Geltung gegenüber juristischen Personen des Privatrechts vgl. BGH, Urteil vom 16.03.2017 – I ZR 13/16).\r\n\r\nBelange, die der Erteilung der Auskunft entgegenstehen, sind nicht ersichtlich.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort innerhalb einer Woche. Sollten Sie mehr Zeit benötigen, geben Sie bitte kurz Bescheid.\r\n\r\nVielen Dank im Voraus!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"long_description": "[Gebührenregelung](https://dejure.org/gesetze/VIG/7.html)\r\n[Rechtsprechung](http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/detail.php?template=rechtsprechungsdb_erg_d&sort=datum&order=desc&gerichte_title=&title=&sm[title]=tablescan&datum_von=&datum_bis=&art2_title=&vt_db=&sm[vt_db]=fulltext_all&rechtsgrundlage_db_title[]=bb1.c.317760.de&rechtsgrundlage_db_title[]=bb1.c.217615.de&max=)",
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"letter_start": "Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:",
"letter_end": "Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n\r\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n\r\nUnter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n\r\nDer Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
"last_modified_at": "2012-09-01",
"refusal_reasons": "§3.1.a.aa: nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen oder militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr\r\n§3.1.a.bb: nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratung von Behörden berührt oder eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit\r\n§3.1.b: laufendes Verfahren\r\n§3.1.c: fiskalische Interessen der um Auskunft ersuchten Stelle sind beeinträchtigt oder Dienstgeheimnisse verletzt\r\n§3.1.d: Informationen sind im Rahmen einer Dienstleistung entstanden, die die Stelle auf Grund einer privatrechtlichen Vereinbarung außerhalb des ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbereichs des Verbraucherschutzes erbracht hat\r\n§3.1.e: Informationen sind vor mehr als fünf Jahren entstanden\r\n§3.2.a: Schutz personenbezogener Daten\r\n§3.2.b: Schutz des geistigen Eigentums, insbesondere Urheberrechte\r\n§3.2.c: Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen wettbewerbsrelevanten Informationen\r\n§3.2.d: Meldungen oder Unterrichtungen über vorschriftswidrige Erzeugnisse\r\n§4.1: Antrag ist nicht hinreichend bestimmt\r\n§4.3.1: Entwürfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten und Beschlüsse zu Vorbereitung von Entscheidungen\r\n§4.3.2: vertraulich übermittelte oder erhobene Informationen\r\n§4.3.3: behördliche Maßnahmen würde gefährdet\r\n§4.3.4: Durch die Bearbeitung des Antrags würde die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Behörde beeinträchtigt\r\n§4.3.5: noch nicht abschließend ausgewerteten Daten\r\n§4.4: missbräuchlich gestellter Antrag\r\n§4.5: Information bereits verfügbar in allgemein zugänglichen Quellen",
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"name": "Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)",
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"long_description": "[Gebührenordnung](http://www.gesetze-im-internet.de/uiggebv/BJNR373200994.html)\r\n[Rechtsprechung](http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/detail.php?template=rechtsprechungsdb_erg_d&sort=datum&order=desc&gerichte_title=&title=&sm[title]=tablescan&datum_von=&datum_bis=&art2_title=&vt_db=&sm[vt_db]=fulltext_all&rechtsgrundlage_db_title[]=bb1.c.275111.de&rechtsgrundlage_db_title[]=bb1.c.295520.de&rechtsgrundlage_db_title[]=bb1.c.217614.de&max=)",
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"letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nM.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an.\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,",
"last_modified_at": "2005-02-14",
"refusal_reasons": "§8.1.1: nachteilige Auswirkungen auf die internationalen Beziehungen, die Verteidigung oder bedeutsame Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit\r\n§8.1.2: nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratungen von informationspflichtigen Stellen im Sinne des § 2 Abs. 1\r\n§8.1.3: nachteilige Auswirkungen auf die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens, den Anspruch einer Person auf ein faires Verfahren oder die Durchführung strafrechtlicher, ordnungswidrigkeitenrechtlicher oder disziplinarrechtlicher Ermittlungen\r\n§8.1.4: nachteilige Auswirkungen auf den Zustand der Umwelt und ihrer Bestandteile im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1 oder Schutzgüter im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 6,\r\n§8.2.1: Antrag ist offensichtlich missbräuchlich gestellt worden\r\n§8.2.2. Antrag bezieht sich auf interne Mitteilungen der informationspflichtigen Stellen im Sinne des § 2 Abs. 1\r\n§8.2.3: Antrag wurde bei einer Stelle, die nicht über die Umweltinformationen verfügt, gestellt und kann sofern er nicht nach § 4 Abs. 3 weitergeleitet werden kann\r\n§8.2.4. Antrag bezieht sich auf die Zugänglichmachung von Material, das gerade vervollständigt wird, noch nicht abgeschlossener Schriftstücke oder noch nicht aufbereiteter Daten\r\n§8.2.5. Antrag ist zu unbestimmt und auf Aufforderung der informationspflichtigen Stelle nach § 4 Abs. 2 nicht innerhalb einer angemessenen Frist präzisiert worden\r\n§9.1.1 das Bekanntgeben der Informationen personenbezogene Daten offenbart und dadurch Interessen der Betroffenen beeinträchtigt wird\r\n§9.1.2 Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere Urheberrechte, durch das Zugänglichmachen von Umweltinformationen verletzt\r\n§9.1.3 Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse oder Informationen, die dem Steuergeheimnis oder dem Statistikgeheimnis unterliegen\r\n§9.2 Umweltinformationen privater Dritter deren Offenbarung nachteilige Auswirkungen auf die Interessen der Dritten hätte",
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"letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, nach § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind, sowie nach § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Sicherung und Nutzung von Archivgut des Bundes (BArchG), sofern Archivgut betroffen ist.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. § 4 Abs. 1 Bundesarchiv-Kostenverordnung (BArchKostV) nicht an.\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\r\n\r\nIch behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,",
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"content": "Sehr geehrte Frau Helman,\r\n\r\nbesten Dank für Ihre Anfrage vom 8. Dezember 2013, die wir gemäß Informationsfreiheitsgesetz gern beantworten.\r\n\r\nDas Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat in der 17. Legislaturperiode von 2009 bis 2013, wie aus der Antwort der Bundesregierung vom 18. August 2013 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE hervorgeht (Drucksache 17/14647), insgesamt 464.612.010,94 € für Aufträge an externe Dritte ausgegeben. Zu diesen Aufträgen zählen Beratungsaufträge wie Expertisen von Anwaltskanzleien und Studien von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zu definierten Fragestellungen im Bereich Bildung ebenso wie Dienstleistungsaufträge für die Erstellung von Internetseiten und für das Projektmanagement. Gemäß o.gen. Definition wurden in der 17. Legislaturperiode für das Programm \"Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung\" Aufträge an externe Dritte mit einem Gesamtvolumen von 2.974.974 Euro vergeben. \r\n\r\nIm Zusammenhang mit der Förderrichtlinie \"Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung\" hat das BMBF Aufträge an das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrtforschung e.V. (PT-DLR), Intevation GmbH, A&B One Kommunikationsagentur GmbH und an Carat Deutschland GmbH erteilt. Der PT-DLR ist mit der Projektträgerschaft für die Umsetzung der Förderrichtlinie beauftragt, die Intevation GmbH mit der Entwicklung und Pflege einer Datenbank, während die beiden Kommunikationsdienstleister Aufträge zur Öffentlichkeitsarbeit (Anzeigen- und Plakatkampagne, Internetauftritt) erhielten.\r\n\r\nIm Hinblick auf Ihre Frage nach den Auftragshonoraren je Dienstleister beziehe ich mich ebenfalls auf die Antwort der Bundesregierung vom 18. August 2013 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE, nach der diese Angaben als „VS – Vertraulich“ eingestuft sind. Da in einem solchen Fall gemäß § 3 Nr. 4 des Informationsfreiheitsgesetzes der Informationszugang ausgeschlossen ist, kann ich Ihre Frage leider nicht beantworten.\r\n\r\nGegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Bildung und Forschung, Heinemannstr. 2, 53175 Bonn einzulegen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\ni.A.\r\nMonika Bürvenich\r\n\r\n125 - Perspektiven der Wissensgesellschaft \r\nBundesministerium für Bildung und Forschung\r\nHannoversche Straße 28-30, 10115 Berlin\r\nTel.: 0 30 / 18 57-5433\r\nFax : 0 30 / 18 57-85433\r\nE-Mail: <<E-Mail-Adresse>>\r\nInternet: www.bmbf.de \r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n-----Ursprüngliche Nachricht-----\r\nVon: Malah Helman <<E-Mail-Adresse>>\r\nGesendet: Sonntag, 8. 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"\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n"
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"subject": "IFG-Anfrage 18501/36(2013) Beraterverträge vergangene Regierungsperiode",
"content": "Sehr geehrte Frau Helman,\r\n\r\nzur weiteren Bearbeitung Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), benötige ich noch eine zustellfähige Adresse. Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir diese mitteilen könnten. Herzlichen Dank im Voraus.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"Sehr geehrte Frau Helman,\r\n\r\nzur weiteren Bearbeitung Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), benötige ich noch eine zustellfähige Adresse. Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir diese mitteilen könnten. Herzlichen Dank im Voraus.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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"subject": "AW: AW: IFG-Anfrage 18501/36(2013) Beraterverträge vergangene Regierungsperiode [#5146]",
"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage \"Beraterverträge vergangene Regierungsperiode\" vom 08.12.2013 (#5146) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 309 Tage überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\r\nMalah Helman\n\nAnfragenr: 5146\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nMalah Helman\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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"content": "Sehr geehrte Frau Helman,\r\n\r\nIhre Anfrage wurde bereits am 07.01.2014 beantwortet. Ich darf diesbezüglich auf die Anlage verwiesen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\ndie Anfrage wurde am 07.01. beantwortet, worauf sich eine weitere Frage ergab, die ich am 19.01. stellte- hier steht eine Antwort noch aus. Das Email vom 19.01. ist unten angehängt\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nMalah Helman\r\n\r\nVon \tMalah Helman\r\nBetreff \tAW: Ihre Anfrage nach IFG - Beraterverträge vergangene Regierungsperiode [#5146]\r\nDatum \t19. Januar 2014 19:10:16\r\nAn \tBundesministerium für Bildung und Forschung\r\nSehr geehrte Damen und Herren, danke für die Informationen. Sind die Kosten damit auf Ministeriumsseite beendet oder entstehen im Verlauf des Programms bis 2017 noch weitere Kosten? Außerdem habe ich noch Fragen zum Programm \"Bündnisse für Bildung\" selbst. Der Gesamtetat für das Programm beträgt ca. 230 Millionen. Wie viel fließt in Projekte vor Ort? Sind darin auch die Kosten der teilnehmenden Verbände z.B. für administrative Tätigkeiten? Wie hoch sind diese? Findet ehrenamtlicher Arbeit in den einzelnen Bündnissen bzw. in den Projekten vor Ort statt? Wenn ja, wie hoch ist der Anteil und mit welchem Ziel wird auf ehrenamtliche Beschäftigung zurückgegriffen? Gibt es auch Massnahmen, die die benachteiligten Kinder und Jugendlichen integrieren, also nicht nur mehr Bildung vermitteln bzw. Netzwerke für Bildung benachteiligter Kinder und Jugendlicher aufbauen, sondern auch Inklusion benachteiligter Gruppen zum Zweck haben? ... Mit freundlichen Grüßen Malah Helman\n\nAnfragenr: 5146\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nMalah Helman\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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"subject": "IFG-Anfrage 18501/36(2013) Beraterverträge vergangene Regierungsperiode [#5146]",
"content": "\r\n\r\nSehr geehrte Frau Helman\r\n\r\n\r\n\r\nNoch einmal besten Dank für Ihre E-Mail. Meine Antwort vom 7. Januar 2014 bezog sich auf die Kosten in der 17. Legislaturperiode. Seit Beginn 2014 sind weitere Kosten zur Umsetzung des Programms \"Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung\" entstanden. Die Definition für Aufträge an externe Dritte aus Ihrer letzten Anfrage zugrunde gelegt (Beratungsaufträge wie Expertisen von Anwaltskanzleien und Studien von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zu definierten Fragestellungen im Bereich Bildung ebenso wie Dienstleistungsaufträge für die Erstellung von Internetseiten und für das Projektmanagement), wird das BMBF in 2014 im Rahmen von „Kultur macht stark“ voraussichtlich insgesamt 1.434.617 € für Aufträge ausgeben. Die Aufträge sind an Dienstleister vergeben: an das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrtforschung e.V. (PT-DLR), Intevation GmbH, prognos AG und familie redlich GmbH. Der PT-DLR ist mit der Projektträgerschaft für die Umsetzung der Förderrichtlinie beauftragt, die Intevation GmbH mit der Entwicklung und Pflege der Förderdatenbank, die prognos AG mit der Evaluation des Programms, während der Kommunikationsdienstleister familie redlich Aufträge zur Öffentlichkeitsarbeit (Pressearbeit und Internetauftritt) erhielt. Bis zum Ende der Programmlaufzeit Ende 2017 werden weitere Kosten für die Umsetzung entstehen, die, da in der Zukunft gelegen, heute noch nicht abschließend beziffert werden können.\r\n\r\n\r\n\r\nZu Ihren weiteren Fragen: Das Gremium zur Auswahl der Programmpartner unter der Leitung von Hans-Heinrich Grosse-Brockhoff hat im September 2013 festgelegt, dass ca. 10 Prozent der Mittel für Ausgaben der Programmpartner, also der Verbände und Initiativen, auf Bundesebene verwendet werden können. Diese ca. 10 Prozent fließen vorrangig in Personalausgaben und zu einem kleinen Teil in Sachausgaben zum Betrieb eines Projektbüros. Die fachlichen und administrativen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Programmpartner gewährleisten die Information und Mobilisierung lokaler Bündnisse, die ordnungsgemäße Abwicklung des Antrags-, Bewilligungs- und Abrechnungsverfahren, die fachliche Koordinierung und Begleitung der lokalen Bündnisse sowie die Qualitätssicherung der Bildungsmaßnahmen. Bezogen auf die 230 Millionen Euro, die für die 34 Programmpartner festgelegt worden sind, handelt es sich um rund 23 Millionen Euro.\r\n\r\n\r\n\r\nMit \"Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung\" will das BMBF bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche durch außerschulische kulturelle Maßnahmen in ihrer Entwicklung fördern. Die Entwicklung tragfähiger bürgerschaftlicher Netzwerke ist die zweite wichtige Säule dieses Förderprogramms. Die ehrenamtliche Mitarbeit ist in den meisten Bündnissen Voraussetzung dafür, dass eine solche außerschulische Maßnahme überhaupt stattfindet: In etwa 90 Prozent der Bündnisse werden die Bildungsmaßnahmen durch ehrenamtlich Tätige mitgestaltet. Aus diesem Grund fördert das BMBF Ausgaben für Qualifizierungsmaßnahmen für ehrenamtlich Tätige.\r\n\r\n\r\n\r\nUm Diskriminierungen zu verhindern, können auch nicht-benachteiligte Kinder und Jugendliche an den Maßnahmen von „Kultur macht stark“ teilnehmen, solange die Idee der Förderung von bildungsbenachteiligten Kindern und Jugendlichen weiter im Mittelpunkt steht. Gesellschaftliche Inklusion wird in vielerlei Hinsicht im Programm \"Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung\" berücksichtigt. So hat das eingesetzte Expertengremium verschiedene Konzepte ausgewählt, die Maßnahmeformate unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse z. B. von körperlich oder geistig behinderten Kindern und Jugendlichen beinhalten. Es sind unter anderem kulturelle Workshops mit anschließenden Aufführungen behinderter und nicht-behinderter Kinder oder auch integratives Ensemblemusizieren geplant.\r\n\r\n\r\n\r\nIch hoffe, damit Ihre Fragen beantwortet zu haben.\r\n\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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