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"letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.\r\nSollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. \r\n\r\nIch verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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Fährt hier ein LKW ist es nur Glücksache, dass der Radler da nicht zu Schaden kommt, weil schon das Ausscheren ihn vom Rad werfen kann !\r\n\r\n2.\r\nAm Schwalbennest ( Donauradweg Richtung Bad Abbach) steht eine Betontreppe\r\nohne Absicherung (!) mitten in den Weg hinein!\r\nSowas darfs einfach nicht geben !\r\n\r\n3)\r\nDer ganze abgesackte Gehweg zwischen Andreasstadel unter der st. Brücke hindurch \r\nbis zur Dult ist in einem sehr schlechten Zustand,\r\nteils 6 cm tiefe Löcher , oder dicke Steinbrocken die rausstehen oder rumliegen !\r\nBis zur Brücke soll das angeblich auch ein Radlweg sein !\r\nJa da wirds selbst fürs MTB schon gefährlich !\r\nKein Wunder, dass die Besucher bereits neben dem Weg in der Wiese gehen !\r\n\r\nSeitdem Hochwasser 2018 wurde hier der Weg nicht mehr ausgebessert.\r\nWohin aber die Gelder gehen ,die die Ämter bekommen ist unklar !?\r\nScherben und sonstiger Mülle liegen Wochen herum.\r\nDas Gartenamt fühlt sich nicht zuständig für den Weg.\r\nDie behaupten das Schifffahrtsamt wäre zuständig\r\n\r\n3.1\r\nDie Metallabdeckplatten auf den Hochwasserbetonleisten sind bei Schnee so glatt,dass es einem die Füsse wegzieht.\r\n\r\n3.2\r\n Der Teerweg unter der Brücke hindurch wird im Winter nicht geräumt oder gesalzen und ist spiegelglatt.\r\nHier wäre ein Kiesweg ,wie zuvor ja auch , die bessere Wahl gewesen.\r\nWenn man teert , dann muss man es auch im Winter warten !\r\nAusserdem ist die Optik des Weges mit der Brücke nicht vereinbar!\r\n\r\n4)\r\nDer Donauradweg, links der Donau aufwärts vom Ruderclub bis zur Eisenbahnbrücke wo der Teerweg angeht, wurde Jahre nicht ausgebessert und es besteht Sturzgefahr, weil die Radler\r\nden Löchern und Pfützen ausweichen müssen.\r\nDer Weg wird also verengt auf die Hälfte.\r\nDies führt auch zu Stau , da oft viele Radler unterwegs sind.\r\n\r\nWieso man das nicht gleich mit der Renovierung der Badestellen mitmachte ist fraglich.\r\nWill man nicht ? Darf man nicht? Muss da der Landkreis wieder abstimmen ?\r\n\r\nWas besteht für eine Hinderniss, dass man den Weg verkehrsgerecht in Ordnung hält ?\r\n\r\n5)\r\nDie aktuellen Planungen einer neuen Radlerbrücke zum Grieser Spitz sind\r\n100 % falsch und auch noch unehrlich ,weil man damit nur Kunden in gewisse Bereiche locken will, es aber nichts mit einer Verkehrsverbesserung zu tun hat.\r\nMan sagt zwar , es wäre eie , ist aber nur eine Verlagerung um ein paar hundert Meter.\r\nAusserdem muss man eine Nibelungebrücke nihct entlasten !\r\nDie ist gross genug !\r\nEher muss man den Grieser Speitz entlasten , da dort ja dicke Staubwolken aufziehen \r\nist mal etwas mehr los!\r\n\r\nDiese Planungen stellen vor Baugebinn schon eine Steuergeldverschwendung dar !\r\n\r\nAnstatt dass man die Frankenbrücke für Radler absichert , baut man daneben eine neue !\r\nOh jeh !\r\nDer Grossteil fährt aber über die Frankenbrücke oder Nibelungenbrücke!\r\nDie Frankenbrücke müsste man erst vorziehen , renovieren, einen Aufweg für Fussgänger bauen ,den man vergessen hat , dann schaun wie sich das entwickelt \r\nund dann nochmals nachplanen.\r\n!!!\r\n\r\nNur wenige Donauradwegsradler ( ca 1 % des gesamten Radlverkehrs ) nutzen die Strecke links der Donau abwärts überhaupt.\r\n\r\nWill die Stadt hier irgendwo Geld verbraten ?Was erhofft sie sich ,wenn \r\ndann hunderte Radler auf einen Gehweg beim Andreasstadel stossen ,der ja eh schon sehr voll ist !!\r\nUnd auch noch staubt wie die Sau wenn zB eine Vernstaltung ist !\r\n\r\nSpinnen die jetzt ganz ? \r\nSie reden vom Ausgleich des Verkehrs und wollen die Radler und Fussgänger durch engste Stelle Stelle in die Stadt schicken ! \r\n???\r\n\r\nHaben die eigentlich gar keinen Plan (die im Büro sitzen ) und\r\nmachen nur das was irgendjemand mal auf einem Beschluss vor Jahren festgesetzt hat ?\r\nWeil ihm nix besseres eingefallen ist.!?\r\nDann klagen sie jahrelang wie beim Jakobi Parkplatz und dann verlieren sie und haben \r\n10 Jahre Zeit verschwendet !\r\nSolchen Steuerverschwendern müsste man das Geld vom Lohn abziehen !\r\n\r\nUnd für den Dreck den sie hier hinterlassen , müsste man sie als Radlfahrer verklagen.\r\nAber das wird kommen.\r\nVersprochen.\r\n\r\nUnd ich kenne keine Radler der dort unbedingt eine Brücke will!\r\nDas ist ja die nächste Sache :\r\nDie bauen einfach was, und haben nichtmal alle Radler gefragt !\r\nSie planen schon alles fertig und reden dann mit den Bürgern !\r\nDas ist ja Betrug !\r\nDas ist der selbe Mist wie unter Schaidinger mit den Brückenbauplanungen ,die dann \r\nnach vielen Protesten beendet wurden.\r\nJa und im Winter ,wer nutzt sie dann , wenn sie nicht geräumt ist ?\r\n\r\n6)\r\nEine besondere Unverschämtheit war heuer die NICHT-Reinigung des Neupfarrplatzes nach \r\nWeihnachten bzw Silvester ! Ganz dick war der Dreck am Boden gepappt , mit Salz und Dreck vermischt und keiner reinigte den Boden.\r\nWie so oft wartet die Stadt bis es mal wieder regnet.\r\nWie auch an der Donau mit dem Plastikmüll der noch heute 6 Wochen nach Silvester ganz dick rumliegt.\r\nIrgendwann weht in dann der Wind schon weg denken sie sich...\r\n\r\nWie kann da sein bitte?\r\n\r\n7)\r\nUnd er Abschuss ! des Jahres 2018 war sicherlich die Renovierung \r\nin der Stadt - bzw die Königsstrasse ! ( Pflaster Aufriss, Zu ,Auf , Zu , Auf.,....)\r\n\r\nDas ist der Gipfel was ich jemals gesehen habe!\r\nAls ob man die Geschäfte und Kunden mit Absicht verscheuchen wolle !\r\n\r\nDer Gipfel an Fehlplanungen , Verzögerungen , Dreck , Dreck und nochmals Dreck.\r\n\r\nMehr sag ich nicht, nur :\r\n\r\nWie kann sowas sein ?",
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"letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nM.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
"last_modified_at": null,
"refusal_reasons": "Art. 7 (1) 1. internationalen Beziehungen, die Verteidigung oder die öffentliche Sicherheit,\r\nArt. 7 (1) 2. die Vertraulichkeit der Beratungen von informationspflichtigen Stellen im Sinn des Art. 2 Abs. 1,\r\nArt. 7 (1) 3. die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens, den Anspruch einer Person auf ein faires Verfahren oder die Durchführung strafrechtlicher, ordnungswidrigkeitenrechtlicher oder disziplinarrechtlicher Ermittlungen\r\nArt. 7 (1) 4. nachteilige Auswirkung auf den Zustand der Umwelt und ihre Bestandteile\r\nArt. 7 (2) 1. offensichtlich missbräuchlich\r\nArt. 7 (2) 2. Bezug auf interne Mitteilungen der informationspflichtigen Stellen\r\nArt. 7 (2) 3. nicht über Umweltinformationen verfügt\r\nArt. 7 (2) 4. sich auf das Zugänglichmachen von Material, das gerade vervollständigt wird, von noch nicht abgeschlossenen Schriftstücken oder noch nicht aufbereiteten Daten bezieht\r\nArt. 7 (2) 5. zu unbestimmt ist und auf Aufforderung der informationspflichtigen Stelle nach Art. 4 Abs. 2 nicht innerhalb einer angemessenen Frist präzisiert wird\r\nArt. 8 (1) 1. durch das Bekanntgeben der Informationen personenbezogene Daten offenbart und dadurch schutzwürdige Interessen der Betroffenen beeinträchtigt würden,\r\nArt. 8 (1) 2. Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere Urheberrechte, durch das Zugänglichmachen von Umweltinformationen verletzt würden oder\r\nArt. 8 (1) 3. durch das Bekanntgeben Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zugänglich gemacht würden oder die Informationen dem Steuergeheimnis oder dem Statistikgeheimnis unterliegen,\r\nArt. 8 (2) Umweltinformationen, die private Dritte einer informationspflichtigen Stelle übermittelt haben, ohne rechtlich dazu verpflichtet zu sein oder rechtlich dazu verpflichtet werden zu können, und deren Offenbarung nachteilige Auswirkungen auf die Interessen der Dritten hätte",
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"letter_start": "Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:",
"letter_end": "Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n\r\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n\r\nUnter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n\r\nDer Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"refusal_reasons": "§3.1.a.aa: nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen oder militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr\r\n§3.1.a.bb: nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratung von Behörden berührt oder eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit\r\n§3.1.b: laufendes Verfahren\r\n§3.1.c: fiskalische Interessen der um Auskunft ersuchten Stelle sind beeinträchtigt oder Dienstgeheimnisse verletzt\r\n§3.1.d: Informationen sind im Rahmen einer Dienstleistung entstanden, die die Stelle auf Grund einer privatrechtlichen Vereinbarung außerhalb des ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbereichs des Verbraucherschutzes erbracht hat\r\n§3.1.e: Informationen sind vor mehr als fünf Jahren entstanden\r\n§3.2.a: Schutz personenbezogener Daten\r\n§3.2.b: Schutz des geistigen Eigentums, insbesondere Urheberrechte\r\n§3.2.c: Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen wettbewerbsrelevanten Informationen\r\n§3.2.d: Meldungen oder Unterrichtungen über vorschriftswidrige Erzeugnisse\r\n§4.1: Antrag ist nicht hinreichend bestimmt\r\n§4.3.1: Entwürfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten und Beschlüsse zu Vorbereitung von Entscheidungen\r\n§4.3.2: vertraulich übermittelte oder erhobene Informationen\r\n§4.3.3: behördliche Maßnahmen würde gefährdet\r\n§4.3.4: Durch die Bearbeitung des Antrags würde die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Behörde beeinträchtigt\r\n§4.3.5: noch nicht abschließend ausgewerteten Daten\r\n§4.4: missbräuchlich gestellter Antrag\r\n§4.5: Information bereits verfügbar in allgemein zugänglichen Quellen",
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"letter_start": "Antrag nach dem BayDSG\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:",
"letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
"last_modified_at": "2018-05-15",
"refusal_reasons": "berechtigtes Interesse nicht vorhanden\r\nentgeltliche Weiterverwendung beabsichtigt\r\nÜbermittlung personenbezogener Daten an nicht öffentliche Stellen unzulässig\r\nBelange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beeinträchtigt\r\nKontroll- und Aufsichtsaufgaben oder sonstige öffentliche oder private Interessen stehen entgegen\r\nBezug auf Verlauf oder auf vertrauliche Inhalte laufender oder abgeschlossener behördeninterner Beratungen\r\nBezug auf Inhalte aus nicht abgeschlossenen Unterlagen\r\nBezug auf noch nicht aufbereitete Daten\r\nunverhältnismäßiger Aufwand\r\nVerschlusssache\r\nBerufs- oder besonderen Amtsgeheimnis\r\npersönlichen Lebensbereich gehörende Geheimnisse\r\nBetriebs- und Geschäftsgeheimnisse",
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"subject": "Stadt << Adresse entfernt >> katastrophale Radweg und Verkehrssicherung und Planung [#58091]",
"content": "Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nwieso die zuständigen Behörden der Stadt << Adresse entfernt >> und Landratsamts \r\ndie diverse Radlwege/Gehwege nicht absichern , ausbessern , erneuern , pflegen , reinigen \r\nund teils nicht verkehrssicher betreiben ?\r\n\r\n1)\r\nEine katastrophale ja schon lächerliche Radwegsplanung mit Lebensgefahr\r\nist die Radspur an der Kreuzung Adolf-Schmetzer Strasse Richtung Ostentor.\r\nDort wird der Radweg zwischen linker und rechter Spur (!) mitten auf der Hauptstrasse geleitet !\r\nSowas sieht man vermutlich deutschlandweit sehr selten !\r\n\r\nEs stellt eine enorme Gefahr für den Radfahrer dar! Fährt hier ein LKW ist es nur Glücksache, dass der Radler da nicht zu Schaden kommt, weil schon das Ausscheren ihn vom Rad werfen kann !\r\n\r\n2.\r\nAm Schwalbennest ( Donauradweg Richtung Bad Abbach) steht eine Betontreppe\r\nohne Absicherung (!) mitten in den Weg hinein!\r\nSowas darfs einfach nicht geben !\r\n\r\n3)\r\nDer ganze abgesackte Gehweg zwischen Andreasstadel unter der st. Brücke hindurch \r\nbis zur Dult ist in einem sehr schlechten Zustand,\r\nteils 6 cm tiefe Löcher , oder dicke Steinbrocken die rausstehen oder rumliegen !\r\nBis zur Brücke soll das angeblich auch ein Radlweg sein !\r\nJa da wirds selbst fürs MTB schon gefährlich !\r\nKein Wunder, dass die Besucher bereits neben dem Weg in der Wiese gehen !\r\n\r\nSeitdem Hochwasser 2018 wurde hier der Weg nicht mehr ausgebessert.\r\nWohin aber die Gelder gehen ,die die Ämter bekommen ist unklar !?\r\nScherben und sonstiger Mülle liegen Wochen herum.\r\nDas Gartenamt fühlt sich nicht zuständig für den Weg.\r\nDie behaupten das Schifffahrtsamt wäre zuständig\r\n\r\n3.1\r\nDie Metallabdeckplatten auf den Hochwasserbetonleisten sind bei Schnee so glatt,dass es einem die Füsse wegzieht.\r\n\r\n3.2\r\n Der Teerweg unter der Brücke hindurch wird im Winter nicht geräumt oder gesalzen und ist spiegelglatt.\r\nHier wäre ein Kiesweg ,wie zuvor ja auch , die bessere Wahl gewesen.\r\nWenn man teert , dann muss man es auch im Winter warten !\r\nAusserdem ist die Optik des Weges mit der Brücke nicht vereinbar!\r\n\r\n4)\r\nDer Donauradweg, links der Donau aufwärts vom Ruderclub bis zur Eisenbahnbrücke wo der Teerweg angeht, wurde Jahre nicht ausgebessert und es besteht Sturzgefahr, weil die Radler\r\nden Löchern und Pfützen ausweichen müssen.\r\nDer Weg wird also verengt auf die Hälfte.\r\nDies führt auch zu Stau , da oft viele Radler unterwegs sind.\r\n\r\nWieso man das nicht gleich mit der Renovierung der Badestellen mitmachte ist fraglich.\r\nWill man nicht ? 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Ganz dick war der Dreck am Boden gepappt , mit Salz und Dreck vermischt und keiner reinigte den Boden.\r\nWie so oft wartet die Stadt bis es mal wieder regnet.\r\nWie auch an der Donau mit dem Plastikmüll der noch heute 6 Wochen nach Silvester ganz dick rumliegt.\r\nIrgendwann weht in dann der Wind schon weg denken sie sich...\r\n\r\nWie kann da sein bitte?\r\n\r\n7)\r\nUnd er Abschuss ! des Jahres 2018 war sicherlich die Renovierung \r\nin der Stadt - bzw die Königsstrasse ! ( Pflaster Aufriss, Zu ,Auf , Zu , Auf.,....)\r\n\r\nDas ist der Gipfel was ich jemals gesehen habe!\r\nAls ob man die Geschäfte und Kunden mit Absicht verscheuchen wolle !\r\n\r\nDer Gipfel an Fehlplanungen , Verzögerungen , Dreck , Dreck und nochmals Dreck.\r\n\r\nMehr sag ich nicht, nur :\r\n\r\nWie kann sowas sein ?\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.\r\nSollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. \r\n\r\nIch verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n",
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Brücke hindurch \r\nbis zur Dult ist in einem sehr schlechten Zustand,\r\nteils 6 cm tiefe Löcher , oder dicke Steinbrocken die rausstehen oder rumliegen !\r\nBis zur Brücke soll das angeblich auch ein Radlweg sein !\r\nJa da wirds selbst fürs MTB schon gefährlich !\r\nKein Wunder, dass die Besucher bereits neben dem Weg in der Wiese gehen !\r\n\r\nSeitdem Hochwasser 2018 wurde hier der Weg nicht mehr ausgebessert.\r\nWohin aber die Gelder gehen ,die die Ämter bekommen ist unklar !?\r\nScherben und sonstiger Mülle liegen Wochen herum.\r\nDas Gartenamt fühlt sich nicht zuständig für den Weg.\r\nDie behaupten das Schifffahrtsamt wäre zuständig\r\n\r\n3.1\r\nDie Metallabdeckplatten auf den Hochwasserbetonleisten sind bei Schnee so glatt,dass es einem die Füsse wegzieht.\r\n\r\n3.2\r\n Der Teerweg unter der Brücke hindurch wird im Winter nicht geräumt oder gesalzen und ist spiegelglatt.\r\nHier wäre ein Kiesweg ,wie zuvor ja auch , die bessere Wahl gewesen.\r\nWenn man teert , dann muss man es auch im Winter warten !\r\nAusserdem ist die Optik des Weges mit der Brücke nicht vereinbar!\r\n\r\n4)\r\nDer Donauradweg, links der Donau aufwärts vom Ruderclub bis zur Eisenbahnbrücke wo der Teerweg angeht, wurde Jahre nicht ausgebessert und es besteht Sturzgefahr, weil die Radler\r\nden Löchern und Pfützen ausweichen müssen.\r\nDer Weg wird also verengt auf die Hälfte.\r\nDies führt auch zu Stau , da oft viele Radler unterwegs sind.\r\n\r\nWieso man das nicht gleich mit der Renovierung der Badestellen mitmachte ist fraglich.\r\nWill man nicht ? Darf man nicht? Muss da der Landkreis wieder abstimmen ?\r\n\r\nWas besteht für eine Hinderniss, dass man den Weg verkehrsgerecht in Ordnung hält ?\r\n\r\n5)\r\nDie aktuellen Planungen einer neuen Radlerbrücke zum Grieser Spitz sind\r\n100 % falsch und auch noch unehrlich ,weil man damit nur Kunden in gewisse Bereiche locken will, es aber nichts mit einer Verkehrsverbesserung zu tun hat.\r\nMan sagt zwar , es wäre eie , ist aber nur eine Verlagerung um ein paar hundert Meter.\r\nAusserdem muss man eine Nibelungebrücke nihct entlasten !\r\nDie ist gross genug !\r\nEher muss man den Grieser Speitz entlasten , da dort ja dicke Staubwolken aufziehen \r\nist mal etwas mehr los!\r\n\r\nDiese Planungen stellen vor Baugebinn schon eine Steuergeldverschwendung dar !\r\n\r\nAnstatt dass man die Frankenbrücke für Radler absichert , baut man daneben eine neue !\r\nOh jeh !\r\nDer Grossteil fährt aber über die Frankenbrücke oder Nibelungenbrücke!\r\nDie Frankenbrücke müsste man erst vorziehen , renovieren, einen Aufweg für Fussgänger bauen ,den man vergessen hat , dann schaun wie sich das entwickelt \r\nund dann nochmals nachplanen.\r\n!!!\r\n\r\nNur wenige Donauradwegsradler ( ca 1 % des gesamten Radlverkehrs ) nutzen die Strecke links der Donau abwärts überhaupt.\r\n\r\nWill die Stadt hier irgendwo Geld verbraten ?Was erhofft sie sich ,wenn \r\ndann hunderte Radler auf einen Gehweg beim Andreasstadel stossen ,der ja eh schon sehr voll ist !!\r\nUnd auch noch staubt wie die Sau wenn zB eine Vernstaltung ist !\r\n\r\nSpinnen die jetzt ganz ? \r\nSie reden vom Ausgleich des Verkehrs und wollen die Radler und Fussgänger durch engste Stelle Stelle in die Stadt schicken ! \r\n???\r\n\r\nHaben die eigentlich gar keinen Plan (die im Büro sitzen ) und\r\nmachen nur das was irgendjemand mal auf einem Beschluss vor Jahren festgesetzt hat ?\r\nWeil ihm nix besseres eingefallen ist.!?\r\nDann klagen sie jahrelang wie beim Jakobi Parkplatz und dann verlieren sie und haben \r\n10 Jahre Zeit verschwendet !\r\nSolchen Steuerverschwendern müsste man das Geld vom Lohn abziehen !\r\n\r\nUnd für den Dreck den sie hier hinterlassen , müsste man sie als Radlfahrer verklagen.\r\nAber das wird kommen.\r\nVersprochen.\r\n\r\nUnd ich kenne keine Radler der dort unbedingt eine Brücke will!\r\nDas ist ja die nächste Sache :\r\nDie bauen einfach was, und haben nichtmal alle Radler gefragt !\r\nSie planen schon alles fertig und reden dann mit den Bürgern !\r\nDas ist ja Betrug !\r\nDas ist der selbe Mist wie unter Schaidinger mit den Brückenbauplanungen ,die dann \r\nnach vielen Protesten beendet wurden.\r\nJa und im Winter ,wer nutzt sie dann , wenn sie nicht geräumt ist ?\r\n\r\n6)\r\nEine besondere Unverschämtheit war heuer die NICHT-Reinigung des Neupfarrplatzes nach \r\nWeihnachten bzw Silvester ! Ganz dick war der Dreck am Boden gepappt , mit Salz und Dreck vermischt und keiner reinigte den Boden.\r\nWie so oft wartet die Stadt bis es mal wieder regnet.\r\nWie auch an der Donau mit dem Plastikmüll der noch heute 6 Wochen nach Silvester ganz dick rumliegt.\r\nIrgendwann weht in dann der Wind schon weg denken sie sich...\r\n\r\nWie kann da sein bitte?\r\n\r\n7)\r\nUnd er Abschuss ! des Jahres 2018 war sicherlich die Renovierung \r\nin der Stadt - bzw die Königsstrasse ! ( Pflaster Aufriss, Zu ,Auf , Zu , Auf.,....)\r\n\r\nDas ist der Gipfel was ich jemals gesehen habe!\r\nAls ob man die Geschäfte und Kunden mit Absicht verscheuchen wolle !\r\n\r\nDer Gipfel an Fehlplanungen , Verzögerungen , Dreck , Dreck und nochmals Dreck.\r\n\r\nMehr sag ich nicht, nur :\r\n\r\nWie kann sowas sein ?\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.\r\nSollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. \r\n\r\nIch verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n"
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"content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\n\nhinsichtlich Ihrer über die Plattform www.fragdenstaat.de<http://www.fragdenstaat.de> eingereichten Anfrage können wir Ihnen Folgendes mitteilen:\nAuf einen Anspruch nach Art. 3 Abs. 1 S. 1 BayUIG können Sie sich nicht berufen, da sich Ihr Vorbringen nicht auf die Erlangung von Umweltinformationen im Sinne des Art. 2 BayUIG bezieht.\nSofern Sie das Umweltinformationsgesetz ansprechen, ist dessen Anwendungsbereich nicht eröffnet (§ 1 Abs. 2 UIG).\nEbenso wenig können Sie sich auf Auskunftsansprüche aus dem Verbraucherinformationsgesetz berufen können, da dessen Anwendungsbereich (§ 1 VIG) bereits nicht eröffnet ist.\nAuch ein Anspruch aus Art. 39 BayDSG scheidet vorliegend aus. Zum einen begehren Sie keine Auskunft über den Inhalt von Dateien oder Akten. Ferner fehlt eine Glaubhaftmachung des Interesses.\nNach alledem wird Ihr Antrag auf Erteilung von Auskünften nach den von Ihnen genannten Normen aller Voraussicht nach ohne Erfolg sein. Nach Art. 6 Abs. 4 BayUIG sind wir verpflichtet, Sie über die Rechtsschutzmöglichkeiten zu belehren. Um Rechtssicherheit zu erreichen, ist beabsichtigt, Ihnen unsere Entscheidung förmlich zuzustellen. Dies ist jedoch über die Plattform www.fragdenstaat.de<http://www.fragdenstaat.de> nicht möglich. Auch eine einfache E-Mail ist hierzu nicht ausreichend. Daher bitten wir Sie zur weiteren Bearbeitung Ihrer Eingabe uns Ihre postalische Anschrift zu übermitteln. Andernfalls betrachten wir die Eingabe als erledigt.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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