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                "refusal_reasons": "§ 3 (6) 1. Anwendungsbereich nicht eröffnet\r\n§ 3 (7) öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt übernimmt keine öffentlichen Aufgaben\r\n§ 7 (3) Einwilligung von Drittem verweigert\r\n§ 14 (1) 1. nachteilige Auswirkungen auf die inter- und supranationalen Beziehungen, die Beziehungen zu Bund oder zu einem Land, die Landesverteidigung oder die innere Sicherheit\r\n§ 14 (1) 2. nachteilige Auswirkungen auf den Erfolg eines strafrechtlichen Ermittlungs- oder Strafvollstreckungsverfahrens oder den Verfahrensablauf eines anhängigen Gerichts-, Ordnungswidrigkeiten- oder Disziplinarverfahrens\r\n§ 14 (1) 3. Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit, insbesondere der Tätigkeit der Polizei, der sonstigen für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen, der Staatsanwaltschaften oder der Behörden des Straf- und Maßregelvollzugs einschließlich ihrer Aufsichtsbehörden\r\n§ 14 (1) 4. Verfassungsschutz\r\n§ 14 (1) 5. unterliegt Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflicht oder einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis\r\n§ 14 (1) 6. nachteilige Auswirkungen auf die Kontroll- und Aufsichtsaufgaben der Finanz-, Wettbewerbs-, Regulierungs- und Sparkassenaufsichtsbehörden\r\n§ 14 (1) 7. IT-Sicherheit\r\n§ 14 (1) 8. Fortbestehen des Interesses der vertraulichen Behandlung bei vertraulich erhobener oder übermittelter Information\r\n§ 14 (1) 9. Beeinträchtigung eines Verfahrens zur Leistungsbeurteilung und Prüfung\r\n§ 14 (1) 10. nachteilige Auswirkungen auf Umwelt\r\n§ 14 (1) 11. noch nicht abgeschlossene Schriftstücke\r\n§ 14 (1) 12. missbräuchlicher Antrag\r\n§ 14 (2) Umweltinformationen\r\n§ 15 Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses\r\n§ 16 (1) 1. Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen\r\n§ 16 (1) 2. Personenbezogene Daten\r\n§ 16 (1) 3. Statistikgeheimnis\r\n§ 16 (3) Ausnahme der Hochschulen",
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                "letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG). \r\n\r\nM.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an.\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nMit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. \r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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                "refusal_reasons": "§ 7 (3) Einwilligung von Drittem verweigert\r\n§ 14 (1) 1. nachteilige Auswirkungen auf die inter- und supranationalen Beziehungen, die Beziehungen zu Bund oder zu einem Land, die Landesverteidigung oder die innere Sicherheit\r\n§ 14 (1) 2. nachteilige Auswirkungen auf den Erfolg eines strafrechtlichen Ermittlungs- oder Strafvollstreckungsverfahrens oder den Verfahrensablauf eines anhängigen Gerichts-, Ordnungswidrigkeiten- oder Disziplinarverfahrens\r\n§ 14 (1) 3. Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit, insbesondere der Tätigkeit der Polizei, der sonstigen für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen, der Staatsanwaltschaften oder der Behörden des Straf- und Maßregelvollzugs einschließlich ihrer Aufsichtsbehörden\r\n§ 14 (1) 4. Verfassungsschutz\r\n§ 14 (1) 5. unterliegt Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflicht oder einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis\r\n§ 14 (1) 6. nachteilige Auswirkungen auf die Kontroll- und Aufsichtsaufgaben der Finanz-, Wettbewerbs-, Regulierungs- und Sparkassenaufsichtsbehörden\r\n§ 14 (1) 7. IT-Sicherheit\r\n§ 14 (1) 8. Fortbestehen des Interesses der vertraulichen Behandlung bei vertraulich erhobener oder übermittelter Information\r\n§ 14 (1) 9. Beeinträchtigung eines Verfahrens zur Leistungsbeurteilung und Prüfung\r\n§ 14 (1) 10. nachteilige Auswirkungen auf Umwelt\r\n§ 14 (1) 11. noch nicht abgeschlossene Schriftstücke\r\n§ 14 (1) 12. missbräuchlicher Antrag\r\n§ 14 (2) Umweltinformationen\r\n§ 15 Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses\r\n§ 16 (1) 1. Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen\r\n§ 16 (1) 2. Personenbezogene Daten\r\n§ 16 (1) 3. Statistikgeheimnis\r\n§ 16 (3) Ausnahme der Hochschulen",
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                "letter_start": "Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:",
                "letter_end": "Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n\r\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n\r\nUnter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n\r\nDer Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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                "refusal_reasons": "§3.1.a.aa: nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen oder militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr\r\n§3.1.a.bb: nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratung von Behörden berührt oder eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit\r\n§3.1.b: laufendes Verfahren\r\n§3.1.c: fiskalische Interessen der um Auskunft ersuchten Stelle sind beeinträchtigt oder Dienstgeheimnisse verletzt\r\n§3.1.d: Informationen sind im Rahmen einer Dienstleistung entstanden, die die Stelle auf Grund einer privatrechtlichen Vereinbarung außerhalb des ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbereichs des Verbraucherschutzes erbracht hat\r\n§3.1.e: Informationen sind vor mehr als fünf Jahren entstanden\r\n§3.2.a: Schutz personenbezogener Daten\r\n§3.2.b: Schutz des geistigen Eigentums, insbesondere Urheberrechte\r\n§3.2.c: Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen wettbewerbsrelevanten Informationen\r\n§3.2.d: Meldungen oder Unterrichtungen über vorschriftswidrige Erzeugnisse\r\n§4.1: Antrag ist nicht hinreichend bestimmt\r\n§4.3.1: Entwürfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten und Beschlüsse zu Vorbereitung von Entscheidungen\r\n§4.3.2: vertraulich übermittelte oder erhobene Informationen\r\n§4.3.3: behördliche Maßnahmen würde gefährdet\r\n§4.3.4: Durch die Bearbeitung des Antrags würde die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Behörde beeinträchtigt\r\n§4.3.5: noch nicht abschließend ausgewerteten Daten\r\n§4.4: missbräuchlich gestellter Antrag\r\n§4.5: Information bereits verfügbar in allgemein zugänglichen Quellen",
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            "content": "Sehr geehrter Herr Kratz,\r\n\r\nentsprechend Ihrem per eMail gestellten Antrag, eingegangen am 12.08.2014, übersende ich Ihnen eine Aufstellung der derzeit gültigen internen Dienstvereinbarungen, Dienstanweisungen, Rahmenvorgaben, Richtlinien, Leitfäden, Anweisungen sowie sonstige internen Regelungen und Arbeitshilfen. Umwelt- und Verbraucherinformationen sind durch diese innerdienstlichen Regelungen nicht betroffen.\r\n\r\nFreundliche Grüße\r\nReinhold Lutz\r\nZentrales Controlling/Organisation\r\nRathaus, Am Augustinerhof\r\n<< Adresse entfernt >>\r\nTel.:  0049(0)651/718-1100\r\nFax:  0049(0)651/718-1108\r\neMail: <<E-Mail-Adresse>>\r\n\r\n\r\n\r\n=========================================================================================\r\nHinweis:\r\nDiese E-Mail kann vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen enthalten. \r\nWenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, \r\ninformieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese E-Mail. Das unerlaubte \r\nKopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser E-Mail ist nicht gestattet. \r\n\r\nDer rechtsverbindliche elektronische Schriftverkehr mit der Stadt Trier ist über diese \r\nE-Mail-Adresse derzeit noch nicht möglich.\r\n=========================================================================================\r\n",
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                    "\r\n\r\n\r\n\r\n=========================================================================================\r\nHinweis:\r\nDiese E-Mail kann vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen enthalten. \r\nWenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, \r\ninformieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese E-Mail. Das unerlaubte \r\nKopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser E-Mail ist nicht gestattet. \r\n\r\nDer rechtsverbindliche elektronische Schriftverkehr mit der Stadt Trier ist über diese \r\nE-Mail-Adresse derzeit noch nicht möglich.\r\n=========================================================================================\r\n"
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            "subject": "AW: Ihre mit eMail vom 12.08.2014 erbetene Übersicht/Aufstellung der derzeit gültigen internen Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen, Leitfäden  [#7045]",
            "content": "Sehr geehrt<< Anrede >>\n\r\nvielen Dank für Ihre Auskunft!\r\n\r\nBitte lassen Sie mir folgende Dokumente in elektronischer Form zukommen:\r\n\r\n * Dienstanweisung für den Datenschutz und die Datensicherheit bei der Stadtverwaltung Trier\r\n\r\n * Dienstanweisung über den automatisierten Abruf von Meldedaten innerhalb der Stadtverwaltung Trier\r\n\r\n * Dienstanweisung für die Einsatzleitung und Koordinierung sowie Organisation im Brand- und Katastrophenschutzfall im Bereich der Stadt Trier\r\n\r\n * Dienstanweisung für den Einsatz von PC bei den Kommunalwahlen\r\n\r\n * Rahmenvorgabe für die Nutzung des Internets und der elektronischen Post im Rathaus\r\n\r\n * Rahmenvorgabe „Einsatz der Informationstechnik“\r\n\r\n * Rahmenvorgabe zur Korruptionsvorbeugung\r\n\r\n * EDV-Kontaktpersonen – Aufgabenkatalog\r\n\r\n * IT-Standards\r\n\r\n...\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nSebastian Kratz\r\n\n\nAnfragenr: 7045\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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                    "\n\r\nvielen Dank für Ihre Auskunft!\r\n\r\nBitte lassen Sie mir folgende Dokumente in elektronischer Form zukommen:\r\n\r\n * Dienstanweisung für den Datenschutz und die Datensicherheit bei der Stadtverwaltung Trier\r\n\r\n * Dienstanweisung über den automatisierten Abruf von Meldedaten innerhalb der Stadtverwaltung Trier\r\n\r\n * Dienstanweisung für die Einsatzleitung und Koordinierung sowie Organisation im Brand- und Katastrophenschutzfall im Bereich der Stadt Trier\r\n\r\n * Dienstanweisung für den Einsatz von PC bei den Kommunalwahlen\r\n\r\n * Rahmenvorgabe für die Nutzung des Internets und der elektronischen Post im Rathaus\r\n\r\n * Rahmenvorgabe „Einsatz der Informationstechnik“\r\n\r\n * Rahmenvorgabe zur Korruptionsvorbeugung\r\n\r\n * EDV-Kontaktpersonen – Aufgabenkatalog\r\n\r\n * IT-Standards\r\n\r\n...\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nSebastian Kratz\r\n\n\nAnfragenr: 7045\nAntwort an: "
                ],
                [
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                    "<<E-Mail-Adresse>>"
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                [
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                    "\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n"
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            "content": "Übermittlung von Dokumenten nach dem Landesgesetz zur Einführung des Rechts auf Informationszugang (Landesinformationsfreiheitsgesetz – LIFG)\r\nIhr Antrag vom 12. September 2014\r\n\r\n\r\nSehr geehrter Herr Kratz\r\n\r\n\r\nIhr Antrag auf Überlassung diverser Dokumente in elektronischer Form ist hier per Mail am 12.09.2014 eingegangen.\r\n\r\n\r\n\r\nVor Bearbeitung Ihres Antrages möchte ich auf Folgendes hinweisen:\r\n\r\nNach § 13 des Landesinformationsfreiheitsgesetz sind für Amtshandlungen nach dem LIFG Gebühren zu erheben. Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach der Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen allgemeiner Art (Allgemeines Gebührenverzeichnis).\r\n\r\nDa es sich bei Ihrem Antrag um das Übermitteln von Dokumenten – auch in elektronischer Form – handelt, kann ohne konkrete Prüfung vorab  festgestellt werden, dass sich die Gebühren für die von Ihnen beantragte Amtshandlung nach Nr. 2.2 der Anlage zur Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen allgemeiner Art auf voraussichtlich 90,00 € belaufen wird.\r\n\r\nSoweit aufgrund Ihres vorg. Antrages Informationen aus einem Vergabeverfahren tangiert sind, sind wir verpflichtet, diese streng vertraulich zu behandeln. Entsprechende Textpassagen, die evtl. Rückschlüsse zulassen, werden geschwärzt.\r\n\r\n\r\nIch bitte um Mitteilung bis zum 07.09.2014, ob Sie Ihren vorgenannten Antrag weiter verfolgen möchten oder diesen zurücknehmen.\r\n\r\n\r\nFreundliche Grüße\r\nReinhold Lutz\r\nZentrales Controlling/Organisation\r\nRathaus, Am Augustinerhof\r\n<< Adresse entfernt >>\r\nTel.:  0049(0)651/718-1100\r\nFax:  0049(0)651/718-1108\r\neMail: <<E-Mail-Adresse>>\r\n\r\n\r\n=========================================================================================\r\nHinweis:\r\nDiese E-Mail kann vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen enthalten. \r\nWenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, \r\ninformieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese E-Mail. Das unerlaubte \r\nKopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser E-Mail ist nicht gestattet. \r\n\r\nDer rechtsverbindliche elektronische Schriftverkehr mit der Stadt Trier ist über diese \r\nE-Mail-Adresse derzeit noch nicht möglich.\r\n=========================================================================================",
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            "content": "Sehr geehrter Herr Kratz,\r\n\r\nbei dem im letzten Satz meiner nachstehenden Mail genannten Termin ist mir ein Fehler unterlaufen. Richtigerweise bitten wir bis zum 07.10.2014 um Mitteilung, ob Sie Ihren vorg. Antrag weiter verfolgen möchten oder diesen zurücknehmen.\r\n\r\nIch bitte den Fehler zu entschuldigen.\r\nFreundliche Grüße\r\nReinhold Lutz\r\n\r\nVon: Lutz, Reinhold\r\nGesendet: Donnerstag, 25. September 2014 16:23\r\nAn: <<E-Mail-Adresse>>\r\nBetreff: Überlassung diverser Dokumente in elektronischer Form\r\n\r\nÜbermittlung von Dokumenten nach dem Landesgesetz zur Einführung des Rechts auf Informationszugang (Landesinformationsfreiheitsgesetz – LIFG)\r\nIhr Antrag vom 12. September 2014\r\n\r\n\r\nSehr geehrter Herr Kratz\r\n\r\n\r\nIhr Antrag auf Überlassung diverser Dokumente in elektronischer Form ist hier per Mail am 12.09.2014 eingegangen.\r\n\r\n\r\n\r\nVor Bearbeitung Ihres Antrages möchte ich auf Folgendes hinweisen:\r\n\r\nNach § 13 des Landesinformationsfreiheitsgesetz sind für Amtshandlungen nach dem LIFG Gebühren zu erheben. Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach der Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen allgemeiner Art (Allgemeines Gebührenverzeichnis).\r\n\r\nDa es sich bei Ihrem Antrag um das Übermitteln von Dokumenten – auch in elektronischer Form – handelt, kann ohne konkrete Prüfung vorab  festgestellt werden, dass sich die Gebühren für die von Ihnen beantragte Amtshandlung nach Nr. 2.2 der Anlage zur Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen allgemeiner Art auf voraussichtlich 90,00 € belaufen wird.\r\n\r\nSoweit aufgrund Ihres vorg. Antrages Informationen aus einem Vergabeverfahren tangiert sind, sind wir verpflichtet, diese streng vertraulich zu behandeln. Entsprechende Textpassagen, die evtl. Rückschlüsse zulassen, werden geschwärzt.\r\n\r\n\r\nIch bitte um Mitteilung bis zum 07.09.2014, ob Sie Ihren vorgenannten Antrag weiter verfolgen möchten oder diesen zurücknehmen.\r\n\r\n\r\nFreundliche Grüße\r\nReinhold Lutz\r\nZentrales Controlling/Organisation\r\nRathaus, Am Augustinerhof\r\n<< Adresse entfernt >>\r\nTel.:  0049(0)651/718-1100\r\nFax:  0049(0)651/718-1108\r\neMail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>\r\n\r\n\r\n=========================================================================================\r\nHinweis:\r\nDiese E-Mail kann vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen enthalten. \r\nWenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, \r\ninformieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese E-Mail. Das unerlaubte \r\nKopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser E-Mail ist nicht gestattet. \r\n\r\nDer rechtsverbindliche elektronische Schriftverkehr mit der Stadt Trier ist über diese \r\nE-Mail-Adresse derzeit noch nicht möglich.\r\n=========================================================================================",
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            "subject": "Ihr Antrag auf Überlassung diverser Dokumente in elektronischer Form vom 12.09.2014",
            "content": "Sehr geehrter Herr Kratz,\r\n\r\nantragsgemäß übersende ich Ihnen folgende Regelwerke der Stadtverwaltung Trier in gezippter Version:\r\n\r\nAnlage pdf Regelwerke 1:\r\n\r\n·         Dienstanweisung für den Datenschutz und die Datensicherheit bei der Stadtverwaltung Trier\r\n\r\n·         Dienstanweisung über den automatisierten Abruf von Meldedaten innerhalb der Stadtverwaltung Trier\r\n\r\n\r\n\r\nAnlage pdf Regelwerke 2:\r\n\r\n·         Dienstanweisung für die Einsatzleitung und Koordinierung sowie Organisation im Brand- und Katastrophenschutzfall im Bereich der Stadt Trier\r\n\r\n·         Dienstanweisung für den Einsatz von PC in der Stadtverwaltung Trier bei den Kommunalwahlen am 25.05.2014\r\n\r\n·         Rahmenvorgabe für die Nutzung des Internet und der elektronischen Post im Rathaus\r\n\r\n·         Rahmenvorgabe Einsatz der Informationstechnik\r\n\r\n·         Rahmenvorgabe zur Vorbeugung und zum Schutz vor Korruption\r\n\r\n·         Aufgaben der EDV-Kontaktpersonen\r\n\r\n·         Hardware-Standards in Räumen der Stadtverwaltung Trier\r\n\r\n\r\nAnmerkungen:\r\nDie im Vorspann der DA für den Einsatz und Koordinierung sowie Organisation im Brand- und Katstrophenschutzfall im Bereich der Stadt Trier aufgeführten eMail-Adressen von städt. Mitarbeitern wurden hinsichtlich der Nennung von Namen geschwärzt.\r\nGleichfalls geschwärzt wurden in den IT-Standards die auf den Lieferanten schließende Typ-Bezeichnung der PC-Typen 1+2 sowie die Einkaufspreise. Wir sind aufgrund vertraglicher Verpflichtungen gehalten, die vertraglichen Regelungen streng vertraulich zu behandeln.\r\n\r\nVon der Geltendmachung von Verwaltungsgebühren wird vorliegend Abstand genommen.\r\n\r\nFreundliche Grüße\r\nReinhold Lutz\r\nZentrales Controlling/Organisation\r\nRathaus, Am Augustinerhof\r\n<< Adresse entfernt >>\r\nTel.:  0049(0)651/718-1100\r\nFax:  0049(0)651/718-1108\r\neMail: <<E-Mail-Adresse>>\r\n\r\n\r\n=========================================================================================\r\nHinweis:\r\nDiese E-Mail kann vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen enthalten. \r\nWenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, \r\ninformieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese E-Mail. Das unerlaubte \r\nKopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser E-Mail ist nicht gestattet. \r\n\r\nDer rechtsverbindliche elektronische Schriftverkehr mit der Stadt Trier ist über diese \r\nE-Mail-Adresse derzeit noch nicht möglich.\r\n=========================================================================================\r\n",
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