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    "description": "Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir folgende interne Geschäftsanweisungen, Arbeitsanleitungen, Verfügungen bzw. Dienstanweisungen zu:\r\n\r\n* Einheitliche E-Mail-Unterschrift\r\n* Handreichung Gender Budgeting\r\n* Unterstützende Informationen zur Haushaltsplanung 2013/2014\r\n* Windows 7 Kurzanleitung\r\n* MS-Office 2010 – Einleitung zur Lernwelt\r\n* Anforderungen an ein sicheres Kennwort\r\n* Definition und Vergleich von Verschlüsselungsarten\r\n* Information zum Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG)\r\n* Ordnung des Straßen- und Hausnummernsystems\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen m. E. nicht vor.\r\n\r\nIch gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren..\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen.\r\n\r\nIch bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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            "content": "Antrag auf Übermittlung von Dokumenten nach dem Landesgesetz zur Einführung des Rechts auf Informationszugang (Landesinformationsfreiheitsgesetz – LIFG);\r\nIhr Antrag vom 17. Sept. 2014\r\n\r\n\r\nSehr geehrter Herr Koster,\r\n\r\n\r\nIhr Antrag auf Übermittlung diverser interner Geschäftsanweisungen, Arbeitsanleitungen, Verfügungen bzw. Dienstanweisungen ist hier per Mail am 17.09.2014 eingegangen.\r\n\r\nBitte teilen Sie mir Ihre zustellungsfähige Anschrift mit.\r\n\r\n\r\nVor Bearbeitung Ihres Antrages möchte ich auf Folgendes hinweisen:\r\n\r\nNach § 13 des Landesinformationsfreiheitsgesetz sind für Amtshandlungen nach dem LIFG Gebühren zu erheben. Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach der Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen allgemeiner Art (Allgemeines Gebührenverzeichnis).\r\n\r\n\r\nDa es sich bei Ihrem Antrag um das Übermitteln von Dokumenten – auch in elektronischer Form – handelt, kann ohne konkrete Prüfung vorab festgestellt werden, dass sich die Gebühren für die von Ihnen beantragte Amtshandlung nach Nr. 2.2 der Anlage zur Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen allgemeiner Art auf 90 € belaufen wird.\r\n\r\n\r\nIch bitte daher um Mitteilung bis zum 06.10.2014 ob Sie Ihren vorgenannten Antrag weiter verfolgen möchten oder diesen zurücknehmen.\r\n\r\n\r\nFreundliche Grüße\r\nReinhold Lutz\r\nZentrales Controlling/Organisation\r\nRathaus, Am Augustinerhof\r\n<< Adresse entfernt >>\r\nTel.:  0049(0)651/718-1100\r\nFax:  0049(0)651/718-1108\r\neMail: <<E-Mail-Adresse>>\r\n\r\n\r\n=========================================================================================\r\nHinweis:\r\nDiese E-Mail kann vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen enthalten. \r\nWenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, \r\ninformieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese E-Mail. Das unerlaubte \r\nKopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser E-Mail ist nicht gestattet. \r\n\r\nDer rechtsverbindliche elektronische Schriftverkehr mit der Stadt Trier ist über diese \r\nE-Mail-Adresse derzeit noch nicht möglich.\r\n=========================================================================================",
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            "content": "Sehr geehrte Koster,\r\n\r\ndie von Ihnen beantragte Übermittlung von Dokumenten hat - wie Ihnen bereits mitgeteilt - zur Folge, dass Gebühren für die Amtshandlung  zu erheben sind. Die Gebührenfestsetzung ist ein Verwaltungsakt, der nach derzeitigen Recht auf dem normalen Postweg zuzustellen ist. In diesem Zusammenhang verweise ich auch auf die Publikation Frag den Staat \"Ist eine E-Mail eine ausreichende Adresse für eine IFG-Anfrage?\"\r\n\r\n\r\nFreundliche Grüße\r\nReinhold Lutz\r\nZentrales Controlling/Organisation\r\nRathaus, Am Augustinerhof\r\n<< Adresse entfernt >>\r\nTel.:  0049(0)651/718-1100\r\nFax:  0049(0)651/718-1108\r\neMail: <<E-Mail-Adresse>>\r\n\r\n\r\n=========================================================================================\r\nHinweis:\r\nDiese E-Mail kann vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen enthalten. \r\nWenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, \r\ninformieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese E-Mail. Das unerlaubte \r\nKopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser E-Mail ist nicht gestattet. \r\n\r\nDer rechtsverbindliche elektronische Schriftverkehr mit der Stadt Trier ist über diese \r\nE-Mail-Adresse derzeit noch nicht möglich.\r\n=========================================================================================\r\n",
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                    "Sehr geehrter Herr Koster,\r\n\r\nauf Ihren Antrag vom 23.09.2014 übersende ich Ihnen folgende städtischen Regelwerke, Informationen:\r\n\r\n\r\n·         Einheitliche E-Mail-Unterschrift\r\n\r\n·         Info/Unterlagen zu Haushaltsplanung 2013/2014\r\n\r\n·         Windows 7 Kurzanleitung\r\n\r\n·         Einführung MS-Office 2010 - Einleitung zur Lernwelt\r\n\r\n·         Anforderungen an ein sicheres Kennwort\r\n\r\n·         Verschlüsselung/Definition/Vergleich der Verschlüsselungsarten\r\n\r\n·         Informationen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)\r\n\r\n\r\n\r\nBezüglich der von Ihnen beantragten Übersendung der Handreichung  Gender Budgeting muss ich Ihnen mitteilen, dass dieses von Dritten erstellte Werk urheberrechtlich geschützt ist. Gleiches gilt für die Empfehlungen zur Ordnung des Straßen- und Hausnummernsystems.\r\n\r\n\r\n\r\nSoweit in den beigefügten Unterlagen Namen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufgeführt sind, wurden diese geschwärzt.\r\n\r\n\r\n\r\nVon der Geltendmachung von Verwaltungsgebühren wird vorliegend Abstand genommen.\r\n\r\n\r\n\r\nFreundliche Grüße\r\n\r\nReinhold Lutz\r\nZentrales Controlling/Organisation\r\nRathaus, Am Augustinerhof\r\n"
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                    "\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n=========================================================================================\r\nHinweis:\r\nDiese E-Mail kann vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen enthalten. \r\nWenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, \r\ninformieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese E-Mail. Das unerlaubte \r\nKopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser E-Mail ist nicht gestattet. \r\n\r\nDer rechtsverbindliche elektronische Schriftverkehr mit der Stadt Trier ist über diese \r\nE-Mail-Adresse derzeit noch nicht möglich.\r\n=========================================================================================\r\n"
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