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    "description": "Antrag nach dem IFG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte übermitteln Sie als elektronisches Dokument gemäß § 1 Abs. 2 IFG i.V.m. § 8 Abs. E-Government-Gesetz mir Folgendes per E-Mail zu:\r\n\r\n1. Geschäftsanweisung(en) zum Aufbau und Führen einer Leistungsakte\r\n2. Geschäftsanweisung(en) zu den Unterlagen, die im Rahmen der \r\n   a. Antragsstellung\r\n   b.\tEntscheidung über einen Antrag und \r\n   c. der Bestandsarbeiten (u. a. auch Sanktionen) \r\nzur Akte zu nehmen bzw. nicht zur Akte zu nehmen sind. Vgl. beispielhaft Anlage 4 und 5 der Geschäftsanweisung Nr. 5 / 2013 des Jobcenters ME-Aktiv „Aufbau und Führen einer Leistungsakte und Verbindliche Aufbewahrungsfristen im Rechtskreis SGB II (Aktenzeichen II 5020)“ Link: https://fragdenstaat.de/files/foi/20974/130916_GA_05_2013_Leistungsakte.pdf\r\n3. Geschäftsanweisung(en) zu den verbindliche Aufbewahrungs- und Vernichtungsfristen im Rechtskreis SGB II \r\n\r\nBitte beachten Sie folgendes:\r\n\r\nGemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 IFG i.V.m. § 8 Abs. 3 EGovG bitte ausschließlich um elektronische Dokumentenübermittlung. Ergänzend weise ich auf § 1 Abs. 2 Satz 2 IFG hin, wonach, wenn der Antragsteller eine bestimmte Art des Informationszugangs begehrt, dieser Informationszugang nur aus wichtigem Grund auf andere Art gewährt werden darf. Da die von mir bestimmte Art des Informationszugangs die elektronische Dokumentenübermittlung ist, bitte ich bei Abweichung von dieser Art des Informationszugangs um eine detaillierte Begründung für diese Abweichung.\r\n\r\nAllgemeine Hinweise:\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.\r\n\r\nM.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Falls Sie daher meine persönliche E-Mail Adresse benötigen, teilen Sie mir das bitte mit.\r\n\r\nIch behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,",
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                "request_note_html": "<p>Presseanfragen können nur von Journalist*innen gestellt werden. Bitte fügen Sie Ihrer Anfrage einen Nachweis über Ihre journalistische Tätigkeit bei (z.B. Presseausweis). Bitte denken Sie daran, eine kurze Einleitung zu Ihrer Anfrage zu schreiben.</p>",
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                "letter_end": "Ich weise darauf hin, dass Sie nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG zur Auskunft verpflichtet sind. Das Grundrecht der Pressefreiheit verleiht Presseangehörigen einen verfassungsunmittelbaren Anspruch auf Auskunft gegenüber Bundesbehörden (BVerwG, Urteil vom 19.09.2019 – 6 A 7.18, Rn. 13 m.w.N.; zur möglichen Geltung gegenüber juristischen Personen des Privatrechts vgl. BGH, Urteil vom 16.03.2017 – I ZR 13/16).\r\n\r\nBelange, die der Erteilung der Auskunft entgegenstehen, sind nicht ersichtlich.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort innerhalb einer Woche. Sollten Sie mehr Zeit benötigen, geben Sie bitte kurz Bescheid.\r\n\r\nVielen Dank im Voraus!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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                "long_description": "[Gebührenregelung](https://dejure.org/gesetze/VIG/7.html)\r\n[Rechtsprechung](http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/detail.php?template=rechtsprechungsdb_erg_d&sort=datum&order=desc&gerichte_title=&title=&sm[title]=tablescan&datum_von=&datum_bis=&art2_title=&vt_db=&sm[vt_db]=fulltext_all&rechtsgrundlage_db_title[]=bb1.c.317760.de&rechtsgrundlage_db_title[]=bb1.c.217615.de&max=)",
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                "letter_end": "Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n\r\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n\r\nUnter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n\r\nDer Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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                "refusal_reasons": "§3.1.a.aa: nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen oder militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr\r\n§3.1.a.bb: nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratung von Behörden berührt oder eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit\r\n§3.1.b: laufendes Verfahren\r\n§3.1.c: fiskalische Interessen der um Auskunft ersuchten Stelle sind beeinträchtigt oder Dienstgeheimnisse verletzt\r\n§3.1.d: Informationen sind im Rahmen einer Dienstleistung entstanden, die die Stelle auf Grund einer privatrechtlichen Vereinbarung außerhalb des ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbereichs des Verbraucherschutzes erbracht hat\r\n§3.1.e: Informationen sind vor mehr als fünf Jahren entstanden\r\n§3.2.a: Schutz personenbezogener Daten\r\n§3.2.b: Schutz des geistigen Eigentums, insbesondere Urheberrechte\r\n§3.2.c: Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen wettbewerbsrelevanten Informationen\r\n§3.2.d: Meldungen oder Unterrichtungen über vorschriftswidrige Erzeugnisse\r\n§4.1: Antrag ist nicht hinreichend bestimmt\r\n§4.3.1: Entwürfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten und Beschlüsse zu Vorbereitung von Entscheidungen\r\n§4.3.2: vertraulich übermittelte oder erhobene Informationen\r\n§4.3.3: behördliche Maßnahmen würde gefährdet\r\n§4.3.4: Durch die Bearbeitung des Antrags würde die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Behörde beeinträchtigt\r\n§4.3.5: noch nicht abschließend ausgewerteten Daten\r\n§4.4: missbräuchlich gestellter Antrag\r\n§4.5: Information bereits verfügbar in allgemein zugänglichen Quellen",
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                "long_description": "[Gebührenordnung](http://www.gesetze-im-internet.de/uiggebv/BJNR373200994.html)\r\n[Rechtsprechung](http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/detail.php?template=rechtsprechungsdb_erg_d&sort=datum&order=desc&gerichte_title=&title=&sm[title]=tablescan&datum_von=&datum_bis=&art2_title=&vt_db=&sm[vt_db]=fulltext_all&rechtsgrundlage_db_title[]=bb1.c.275111.de&rechtsgrundlage_db_title[]=bb1.c.295520.de&rechtsgrundlage_db_title[]=bb1.c.217614.de&max=)",
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                "letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nM.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an.\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,",
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                "refusal_reasons": "§8.1.1: nachteilige Auswirkungen auf die internationalen Beziehungen, die Verteidigung oder bedeutsame Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit\r\n§8.1.2: nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratungen von informationspflichtigen Stellen im Sinne des § 2 Abs. 1\r\n§8.1.3: nachteilige Auswirkungen auf die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens, den Anspruch einer Person auf ein faires Verfahren oder die Durchführung strafrechtlicher, ordnungswidrigkeitenrechtlicher oder disziplinarrechtlicher Ermittlungen\r\n§8.1.4: nachteilige Auswirkungen auf den Zustand der Umwelt und ihrer Bestandteile im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1 oder Schutzgüter im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 6,\r\n§8.2.1: Antrag ist offensichtlich missbräuchlich gestellt worden\r\n§8.2.2. Antrag bezieht sich auf interne Mitteilungen der informationspflichtigen Stellen im Sinne des § 2 Abs. 1\r\n§8.2.3: Antrag wurde bei einer Stelle, die nicht über die Umweltinformationen verfügt, gestellt und kann sofern er nicht nach § 4 Abs. 3 weitergeleitet werden kann\r\n§8.2.4. Antrag bezieht sich auf die Zugänglichmachung von Material, das gerade vervollständigt wird, noch nicht abgeschlossener Schriftstücke oder noch nicht aufbereiteter Daten\r\n§8.2.5. Antrag ist zu unbestimmt und auf Aufforderung der informationspflichtigen Stelle nach § 4 Abs. 2 nicht innerhalb einer angemessenen Frist präzisiert worden\r\n§9.1.1 das Bekanntgeben der Informationen personenbezogene Daten offenbart und dadurch Interessen der Betroffenen beeinträchtigt wird\r\n§9.1.2 Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere Urheberrechte, durch das Zugänglichmachen von Umweltinformationen verletzt\r\n§9.1.3 Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse oder Informationen, die dem Steuergeheimnis oder dem Statistikgeheimnis unterliegen\r\n§9.2 Umweltinformationen privater Dritter deren Offenbarung nachteilige Auswirkungen auf die Interessen der Dritten hätte",
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                "letter_end": "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, nach § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind, sowie nach § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Sicherung und Nutzung von Archivgut des Bundes (BArchG), sofern Archivgut betroffen ist.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. § 4 Abs. 1 Bundesarchiv-Kostenverordnung (BArchKostV) nicht an.\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\r\n\r\nIch behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,",
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            "subject": "Bundesagentur für Arbeit (BA): Aufbau und Führen einer Leistungsakte, zulässige Inhalte von Leistungsakten sowie Verbindliche Aufbewahrungs- und Vernichtungsfristen im Rechtskreis SGB II [#7637]",
            "content": "Antrag nach dem IFG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte übermitteln Sie als elektronisches Dokument gemäß § 1 Abs. 2 IFG i.V.m. § 8 Abs. E-Government-Gesetz mir Folgendes per E-Mail zu:\r\n\r\n1. Geschäftsanweisung(en) zum Aufbau und Führen einer Leistungsakte\r\n2. Geschäftsanweisung(en) zu den Unterlagen, die im Rahmen der \r\n   a. Antragsstellung\r\n   b.\tEntscheidung über einen Antrag und \r\n   c. der Bestandsarbeiten (u. a. auch Sanktionen) \r\nzur Akte zu nehmen bzw. nicht zur Akte zu nehmen sind. Vgl. beispielhaft Anlage 4 und 5 der Geschäftsanweisung Nr. 5 / 2013 des Jobcenters ME-Aktiv „Aufbau und Führen einer Leistungsakte und Verbindliche Aufbewahrungsfristen im Rechtskreis SGB II (Aktenzeichen II 5020)“ Link: https://fragdenstaat.de/files/foi/20974/130916_GA_05_2013_Leistungsakte.pdf\r\n3. Geschäftsanweisung(en) zu den verbindliche Aufbewahrungs- und Vernichtungsfristen im Rechtskreis SGB II \r\n\r\nBitte beachten Sie folgendes:\r\n\r\nGemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 IFG i.V.m. § 8 Abs. 3 EGovG bitte ausschließlich um elektronische Dokumentenübermittlung. Ergänzend weise ich auf § 1 Abs. 2 Satz 2 IFG hin, wonach, wenn der Antragsteller eine bestimmte Art des Informationszugangs begehrt, dieser Informationszugang nur aus wichtigem Grund auf andere Art gewährt werden darf. Da die von mir bestimmte Art des Informationszugangs die elektronische Dokumentenübermittlung ist, bitte ich bei Abweichung von dieser Art des Informationszugangs um eine detaillierte Begründung für diese Abweichung.\r\n\r\nAllgemeine Hinweise:\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.\r\n\r\nM.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Falls Sie daher meine persönliche E-Mail Adresse benötigen, teilen Sie mir das bitte mit.\r\n\r\nIch behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\n\nAntragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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                    "Antrag nach dem IFG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte übermitteln Sie als elektronisches Dokument gemäß § 1 Abs. 2 IFG i.V.m. § 8 Abs. E-Government-Gesetz mir Folgendes per E-Mail zu:\r\n\r\n1. Geschäftsanweisung(en) zum Aufbau und Führen einer Leistungsakte\r\n2. Geschäftsanweisung(en) zu den Unterlagen, die im Rahmen der \r\n   a. Antragsstellung\r\n   b.\tEntscheidung über einen Antrag und \r\n   c. der Bestandsarbeiten (u. a. auch Sanktionen) \r\nzur Akte zu nehmen bzw. nicht zur Akte zu nehmen sind. Vgl. beispielhaft Anlage 4 und 5 der Geschäftsanweisung Nr. 5 / 2013 des Jobcenters ME-Aktiv „Aufbau und Führen einer Leistungsakte und Verbindliche Aufbewahrungsfristen im Rechtskreis SGB II (Aktenzeichen II 5020)“ Link: https://fragdenstaat.de/files/foi/20974/130916_GA_05_2013_Leistungsakte.pdf\r\n3. Geschäftsanweisung(en) zu den verbindliche Aufbewahrungs- und Vernichtungsfristen im Rechtskreis SGB II \r\n\r\nBitte beachten Sie folgendes:\r\n\r\nGemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 IFG i.V.m. § 8 Abs. 3 EGovG bitte ausschließlich um elektronische Dokumentenübermittlung. Ergänzend weise ich auf § 1 Abs. 2 Satz 2 IFG hin, wonach, wenn der Antragsteller eine bestimmte Art des Informationszugangs begehrt, dieser Informationszugang nur aus wichtigem Grund auf andere Art gewährt werden darf. Da die von mir bestimmte Art des Informationszugangs die elektronische Dokumentenübermittlung ist, bitte ich bei Abweichung von dieser Art des Informationszugangs um eine detaillierte Begründung für diese Abweichung.\r\n\r\nAllgemeine Hinweise:\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.\r\n\r\nM.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Falls Sie daher meine persönliche E-Mail Adresse benötigen, teilen Sie mir das bitte mit.\r\n\r\nIch behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\n\n"
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                    "\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n"
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            "content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nzuständigkeitshalber bitte ich Sie höflich sich dem Antrag des Herrn Antragsteller/in nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) anzunehmen. Vielen Dank.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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            "subject": "IFG Anfrage vom 29.09.2014",
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            "content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nerstmal vielen Dank für die Weiterleitung an das Jobcenter Märkischer Kreis wegen meiner Anfrage. Da für mich nicht ersichtlich war, dass Sie die Anfrage ans Jobcenter Märkischer Kreis weiterleiteten, bitte ich bei zukünftigen Weiterleitungen einen Hinweis zu geben, an wen die Anfrage seitens der Bundesagentur für Arbeit (BA) weitergeleitet wurde.\r\n\r\nDas Jobcenter Märkischer Kreis teilte mir heute per Mail folgendes mit: \"Ihre Anfrage bezüglich des Aufbaus und der Führung einer Leistungsakte habe ich durch die BA weitergeleitet bekommen.\" Das ergibt sich die Zuständigkeitsfrage für die anderen Aspekte meiner IFG Anfrage. Wer ist also für die Beantwortung zu den zulässigen Inhalten von Leistungsakten sowie den verbindlichen Aufbewahrungs- und Vernichtungsfristen im Rechtskreis SGB II zuständig: Die Bundesagentur für Arbeit oder das Jobcenter Märkischer Kreis?\r\n\r\nUnabhängig von der Zuständigkeitsfrage beantrage ich bei der BA die elektronische Dokumentenübermittlung der amtlichen Informationen d.h. Schriften, Tabellen, Diagramme, Bilder und/oder Pläne, aus denen die zulässigen Inhalte von Leistungsakten sowie die verbindlichen Aufbewahrungs- und Vernichtungsfristen im Rechtskreis SGB II ersichtlich ist. Zur Sicherstellung einer bundeseinheitlichen Praxis in diesen Punkten gehe ich davon, dass in ihrem Haus entsprechende Aufzeichnungen vorhanden sind. Ich danke Ihnen für ihre Mühen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nAntragsteller/in\n\nAnfragenr: 7637\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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            "content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nim Kontext meiner Informationsfreiheitsanfrage \"Bundesagentur für Arbeit (BA): Aufbau und Führen einer Leistungsakte, zulässige Inhalte von Leistungsakten sowie Verbindliche Aufbewahrungs- und Vernichtungsfristen im Rechtskreis SGB II\" vom 29.09.2014 (#7637) bat ich zwei Sachen:\r\n\r\n1.) Das Jobcenter Märkischer Kreis teilte mir per 8.10.2014 per Mail folgendes mit: \"Ihre Anfrage bezüglich des Aufbaus und der Führung einer Leistungsakte habe ich durch die BA weitergeleitet bekommen.\" Das ergibt sich die Zuständigkeitsfrage für die anderen Aspekte meiner IFG Anfrage. Wer ist also für die Beantwortung zu den zulässigen Inhalten von Leistungsakten sowie den verbindlichen Aufbewahrungs- und Vernichtungsfristen im Rechtskreis SGB II zuständig: Die Bundesagentur für Arbeit oder das Jobcenter Märkischer Kreis?\r\n\r\n2.) Unabhängig von der Zuständigkeitsfrage beantragte ich bei der BA die elektronische Dokumentenübermittlung der amtlichen Informationen d.h. Schriften, Tabellen, Diagramme, Bilder und/oder Pläne, aus denen die zulässigen Inhalte von Leistungsakten sowie die verbindlichen Aufbewahrungs- und Vernichtungsfristen im Rechtskreis SGB II ersichtlich ist. Zur Sicherstellung einer bundeseinheitlichen Praxis in diesen Punkten gehe ich davon, dass in ihrem Haus entsprechende Aufzeichnungen vorhanden sind.\r\n\r\nIch bitte um Beantwortung der Zuständigkeitsfrage unter 1.) und die Übermittlung der Informationen unter 2.). Danke im Voraus. \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\r\nAntragsteller/in\n\nAnfragenr: 7637\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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            "content": "Az.: 1409.1 60/14\r\n\r\nSehr geehrter Herr Antragsteller/in,\r\n\r\nIhrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 29.09.2014 wird stattgegeben. Die gewünschten Informationen wurden per HEGA von der Zentrale der BA herausgegeben und sind im Internetauftritt der BA (Suchstichwort: \"Aufbau und Führen einer Leistungsakte\") veröffentlicht unter:\r\n\r\nhttps://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mta3/~edisp/l6019022dstbai441148.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI441151\r\n\r\nDem Jobcenter Märkischer Kreis werde ich diese E-Mail zur Kenntnis übermitteln. Eine weitere Antwort von dort dürfte sich damit erübrigt haben. \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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