Dokumente des Innenministeriums: Keine Einbürgerungen für Nachfahren von NS-Opfern
Sie zeigen: Trotz anderslautender Beteuerungen der Bundesregierung, sind bestimmte Nachfahren deutscher So umfasst die Regelung zur Wiedereinbürgerung nur unmittelbare Nachfahren von NS-Opfern, etwa Kinder