Südwestdeutscher Rundfunk

Zuständigkeitsbereich:
Baden-Württemberg
Klassifikation:
Rundfunk
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Besonderer Hinweis

"die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten unterfallen dem Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG) nur, soweit sie Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen und dies staatsvertraglich geregelt ist, § 2 Abs. 2 Nr. 4 LIFG. Eine solche staatsvertragliche Regelung fehlt bislang für den SWR, sodass dieser nicht der Auskunftspflicht nach dem LIFG unterliegt." Stellungnahmen vom LFDI BW

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