Südwestdeutscher Rundfunk
- Zuständigkeitsbereich:
- Baden-Württemberg
- Klassifikation:
- Rundfunk
- Kontakt:
- Postadresse:
Besonderer Hinweis
"die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten unterfallen dem Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG) nur, soweit sie Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen und dies staatsvertraglich geregelt ist, § 2 Abs. 2 Nr. 4 LIFG. Eine solche staatsvertragliche Regelung fehlt bislang für den SWR, sodass dieser nicht der Auskunftspflicht nach dem LIFG unterliegt." Stellungnahmen vom LFDI BW
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