Jemand Interesse am Gutachten zur Abgeordnetenkorruption?

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So sieht es aus, das Gutachten “Rechtsfragen im Kontext der Abgeordnetenkorruption”. 40 Seiten lang und gerade im Zusammenhang mit aktuellen Ereignissen sehr interessant zu lesen. Ich hab es auch schon eingescannt und bin bereit es als PDF online zu stellen. Aber der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat mir die Veröffentlichung verboten und droht bei Zuwiderhandlung mit zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen.

Denn der Wissenschaftliche Dienst hat ein Urheberrecht auf alle Gutachten und somit kann er entscheiden, ob und wer diese Gutachten veröffentlicht. Leider ist nur ein Bruchteil aller Gutachten, auf deren Grundlage unsere Bundestagsabgeordneten immerhin ihre Entscheidungen fällen, öffentlich verfügbar.

Ich habe eine Anfrage nach dem Gutachten gestellt und es für mich persönlich erhalten. Damit andere möglichst einfachen und legalen Zugang zu diesem Dokument erhalten können, gibt es auf FragDenStaat.de jetzt für Nutzer die Möglichkeit mit einem Klick die gleiche Anfrage in ihrem Namen zu stellen.

Es wurde mir auch vorgeschlagen, das Gutachten zu leaken, also anonym online zu verbreiten. Aber ich finde es viel interessanter den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags dazu zu bringen, seine Gutachten selbst online zu stellen. Und was ist überzeugender, als wenn möglichst viele Bürger Interesse an diesen Gutachten zeigen und sie anfragen? Wenn gar der Arbeitsaufwand durch die vielen Anfragen so ansteigt, dass eine Veröffentlichung tatsächlich sinnvoller erscheint?

Da eine Antwort gesetzlich bis zu einem Monat dauern darf, hier vorab die Kernbotschaft aus der Zusammenfassung des Gutachtens:

[…] ist im Ergebnis zu konstatieren, dass die Abgeordnetenbestechung in Deutschland durch den Tatbestand des § 108e StGB hinsichtlich des mit der Norm intendierten Schutzes der Integrität und Unabhängigkeit der Mandatsausübung keine ausreichende strafrechtliche Regelung erfahren hat und diesbezüglich Reformbedarf besteht.

Und noch ein schönes Zitat, das darauf hinweist, dass bei einer Reform die Nebeneinkünfte der Abgeordneten nicht vergessen werden sollten:

Verfassungsrechtlich zulässig ist es hingegen, dass übermäßig dotierte Nebentätigkeiten unter den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung (§ 108e StGB) fallen können.

Der Bundestag ignoriert übrigens seit mehr als 13 Jahren die Abgeordnetenkorruption. Das ist in dem Gutachten auch alles schön dokumentiert.

Das komplette Gutachten können alle FragDenStaat.de-Nutzer hier mit einem Klick selbst anfragen. Eine Registrierung mit echtem Namen und Postadresse ist erforderlich, da wir in eurem Namen E-Mails versenden und ihr die Dokumente aller Wahrscheinlichkeit nach per Post bekommen werdet.

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