Techniken der (Nicht-)Auskunft

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Anfragen an Behörden nach dem Informationsfreiheitsgesetz sind immer spannend. Wenn sie schnell antworten, handelt es sich meist um Ablehnungen, sei es, weil die Informationen nicht vorhanden sind oder andere Ausschlussgründe herangezogen werden, die die Gesetze bereithalten.

Interessanter wird es, wenn die Behörden versuchen, den Anfragenden abzuschrecken, z.B. indem sie ihm übertriebene aber nach dem Gesetz mögliche Geldbeträge in Aussicht stellen (“Diese Anfrage kann Sie zwischen 30-500€ kosten.”) oder ihn direkt darum bitten die Anfrage zurückzuziehen.

Eine weitere Idee, die Anfrage zu erschweren, probierte der Potsdamer Immobilienservice KIS. Die KIS ist ein Unternehmen, das städtische Häuser von den Schulen bis zum Rathaus für die Stadt Potsdam verwaltet.

Auf FragDenStaat.de fragte ein Nutzer die KIS nach einer maschinenlesbaren Liste aller von ihr verwalteten Gebäude (Anfrage). Darauf kam eine Antwort des kaufmännischen Leiters, in welcher dieser um eine “sichere Identifizierung" des Anfragenden bat, um zu überprüfen ob dieser auskunftsberechtigt und volljährig (!) sei. Zur sicheren Übermittlung der Angaben (Name, Postadresse, Geburtsdatum sowie der “Einverständniserklärung eines Ihrer Erziehungsberechtigten") wurde die Nutzung des DE-Mail Standards vorgeschlagen.*

Der Antragssteller fragte daraufhin die Landesbeauftragte für Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht an und erhielt u.a. folgende Auskunft:

“Nach § 1 AIG hat jeder nach Maßgabe des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes ein Recht auf Akteneinsicht. Das Recht gilt ohne Einschränkung des Personenkreises sowie unabhängig von weiteren Voraussetzungen.”

Der Sachbearbeiter empfahl weiter aus Gründen der Datensparsamkeit keine Personendaten zu erheben, die für die Auskunft unerheblich sind. Die Antwort schickte er auch an die KIS.

Elf Tage später ging eine E-Mail der KIS auf FragDenStaat.de ein. Doch überraschenderweise setzte sie keine Liste aller Gebäude in den Anhang, sondern verwies auf ihre Website, auf der die angeforderte Liste bereits zu finden sei.

Angeblich wurden die Liste am 1. Juli erstellt, was verwunderlich ist, da die Anfrage auf FragDenStaat.de am 2.7. gestellt wurde. Schon in der ersten Antwort hätte die KIS also auf ihre Website verweisen können.

Ein Blick in den google Cache (Screenshot) zeigt aber, dass am 21.07. 2013 die Liste noch nicht auf der Homepage zu finden war. Es stellt sich nun die Frage, ob die KIS von Anfang an vor hatte, die Liste zu veröffentlichen, oder ob sie die Liste erst aufgrund der Anfrage erstellt und öffentlich gemacht haben.

Es bleibt jedem selbst überlassen, Schlüsse aus dem Fall zu ziehen. Grundlegend zeigt er aber, dass Anfragen über FragDenStaat.de in den Behörden immer wieder ein Nachdenken darüber auslösen, ob die angefragte Information nicht auch dauerhaft auf der Behördenseite veröffentlicht werden könnte.

*Auf der Seite der KIS findet sich keine DE-Mail Kontaktadresse.

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