4. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit veröffentlicht

Gestern wurde der 4. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit veröffentlicht. In dem Bericht wird die Entwicklung der Informationsfreiheit in den Jahren 2012 und 2013 beleuchtet, rechtliche Problemstellungen aufgegriffen und Beispielfälle besprochen. 

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Auch Open Government und Open Data werden angesprochen und als notwendige Weiterentwicklung des Informationszugangs auf Antrag dargestellt.

Der Bericht wird zwar von der neuen Bundesbeauftragten Andrea Voßhoff veröffentlicht, ist aber noch zum Großteil in der Amtszeit von Peter Schaar entstanden.

Unter Punkt 2.1.5 wird auch FragDenStaat.de als zivilgesellschaftliche Aktivität im Bereich Informationsfreiheit vorgestellt und festgestellt:

Informationsfreiheitsportale erleichtern den Informationszugang.

Unter den besprochenen Fällen finden sich einige, die sich auf FragDenStaat.de abgespielt haben: die angebliche Ausweispflicht für IFG-Anfragen beim BKA (5.3.4), die Verweigerung der Herausgabe der Stellungnahme des Bundeswirtschaftministeriums zur Vorratsdatenspeicherung gegenüber der EU-Kommission (5.6.3), die geschwärzten Verträge des Bundesministeriums der Justiz mit der juris GmbH (5.11.2) oder auch die Anfrage nach der Finanzierung einer staatlich geförderten Stiftung (5.15.1, das IFG mag hier zwar nicht einschlägig sein, sollte es aber).

Auch wird in einem eigenen Unterkapitel (3.2.7) der Konflikt zwischen Informationsfreiheit und Urheberrecht besprochen und für die meisten Fälle aufgelöst. Das sollte jemand mal dem Bundesinnenministerium vorlesen.

Der Bericht bietet interessante Einsichten und Argumentationshilfen für eigene Anfragen. Die Lektüre lohnt für IFG-Interessierte in jedem Fall!

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