Rheinland-Pfalz macht es gut, die Handelskammer Hamburg nicht

In vielerlei Hinsicht ist das Transparenzgesetz in Hamburg vorbildlich. Nicht nur können Bürgerinnen umfangreiche Informationen der Behörden anfragen - die Verwaltung publiziert ihre Akten häufig auch selbst auf dem Transparenzportal des Landes. Rheinland-Pfalz nimmt sich Hamburg jetzt als Vorbild und will Anfang des kommenden Jahres ein eigenes Transparenzgesetz beschließen. Ein erster Entwurf ist schon veröffentlicht.

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Foto: Torsten Silz

Und der vereint viele gute Seiten: Zum Beispiel die Einrichtung eines eigenen Transparenzportals, eine Abwägungspflicht bei Betriebsgeheimnissen und auch die Pflicht, Informationen über Drittmittel in der Wissenschaft zu veröffentlichen. Dass die Kommunen dabei vermutlich nur wenig eingebunden sind, ist genauso wie die Ausnahme des Verfassungsschutzes von der Informationsfreiheit ein Wermutstropfen. Trotzdem ist das Transparenzgesetz ein voller Erfolg. Das sollte Schule machen!

In Hamburg sperrt sich derweil die mittelbare Staatsverwaltung weiter gegen eine Auskunftspflicht. Die Handelskammer will nicht veröffentlichen, wie viel ihr Hauptgeschäftsführer verdient. Sein sagenumwobenes Gehalt hatte die Kammer für 19.500 Euro begutachten lassen und war zu dem Ergebnis gekommen, dass es in Ordnung sei - veröffentlichen will sie es trotzdem nicht.

Auf fragdenstaat.de stellte der Unternehmensberater Tobias Bergmann vor einigen Wochen eine Anfrage auf Herausgabe des Gutachtens. Die Handelskammer hat jetzt eingewilligt - allerdings nur nach Zahlung der seltsam hohen Gebühren von 200 Euro und unter Vorbehalt von umfänglichen Schwärzungen. Bergmann wird die Gebühren zahlen. Mal sehen, was er dafür erhält.

taz.de: Ein gut gehütetes Geheimnis

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