#ZensurheberrechtKlage ist gewonnen!

Wir haben unsere negative Feststellungsklage gegen die Abmahnung des Bundesinnenministeriums (BMI) gewonnen. Das BMI hat alle Ansprüche unserer Klage anerkannt und das Landgericht Berlin ein Anerkenntnisurteil gesprochen.

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Die Anwälte der Bundesregierung “Redeker Sellner Dahs” haben sich auf Grund des vom Landgericht und Kammergericht abgewiesenen Antrags auf einstweilige Verfügung dazu entschieden, es nicht zu einem Prozess kommen zu lassen. Wie sie in ihrer Begründung ausführen, halten sie das Vorgehen gegen FragDenStaat.de weiterhin für richtig und ziehen sich nur aus “prozessökonomischen Gründen” zurück.

Damit hat FragDenStaat.de seinen ersten Rechtsstreit mit der Bundesregierung gewonnen. Leider hat dieser erste juristische Schlagabtausch keine weiterreichende Bedeutung. Unser eigentliches Ziel war es, feststellen zu lassen, dass Werke, deren Urheberrecht bei der Bundesregierung liegen, nach dem IFG angefragt und dann frei verbreitet werden können. Dieses Ziel wurde unerreichbar, als sowohl das Landgericht sowie das Kammergericht keine Schöpfungshöhe in der Stellungnahme des BMIs sehen konnten und sie als nicht urheberrechtlich geschützt bewertet haben.

Dennoch war unser Vorgehen richtig und angemessen. Die Bundesregierung hat hoffentlich gelernt, uns erst wieder mit einer Abmahnung anzugehen, wenn es um ein definitiv urheberrechtlich geschütztes Dokument geht.

Der gemeinnützige Verein hinter FragDenStaat.de – der Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. – hat mit dem Abwehren der Abmahnung und besonders auch mit dem Schritt selber Klage einzureichen, nun erste Erfahrungen gesammelt. Wir werden auch weiterhin für die Informationsfreiheit eintreten.

Wir danken den JBB Rechtsanwälten und natürlich besonders unseren Spenderinnen und Spendern, die uns im Rahmen der #Zensurheberrecht-Kampagne unterstützt haben. Die erhaltenen Spenden werden für den nächsten Streit mit dem BMI bzw. die Absicherung des nächsten Prozesskostenrisikos verwendet werden.

Nun gilt es das urheberrechtlich geschützte Dokument in den Behörden zu finden, das der Bundesregierung für eine Veröffentlichung zu unangenehm ist und es per IFG anzufragen.

#Zensurheberrecht war für FragDenStaat.de die Generalprobe. Nun sehen wir #Zensurheberrecht2.0 selbstbewusst entgegen.

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