Online, Offiziell, Billig

Drei interessante Entwicklungen rund ums Informationsfreiheitsgesetz

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1) Online: Video von berüchtigtem Polizeieinsatz

Die Hamburger Polizei ging Ende Dezember 2013 bei Demonstrationen der linken Szene hart gegen Protestierende vor. Beim stark kritisierten Einsatz seien “bewusst Kollateralschäden” in Kauf genommen worden, sagte ein Polizeiinsider. Die Hamburger Polizei errichtete danach ein Gefahrengebiet in der Stadt.
Bei einer öffentlichen Sitzung des Innenausschusses wurde im Januar 2014 das Vorgehen der Polizei diskutiert. Diese präsentierte ein Video ihres Einsatzes - wollte das im Anschluss aber auf IFG-Antrag zunächst nicht herausgeben. Inzwischen hat es der Antragssteller aber veröffentlichen können: Zu sehen hier.

2) Offiziell: FragDenStaat als Webserver der Stadt Hamburg 

Die Hansestadt hat die Top-Level-Domain .hamburg gestartet - den Kooperationsvertrag mit der ICANN dazu gibt es online. Allerdings nur auf FragDenStaat.de, nicht bei der Stadt Hamburg selbst. Daher verwies diese in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage in der Bürgerschaft auf uns, statt sich die Mühe des Uploads auf einen eigenen Server zu machen.

3) Billig: Das Verbraucherinformationsgesetz lohnt sich

Manchmal kann es billig sein, auf das IFG zu verzichten und stattdessen das VIG hervorzukramen. Darauf verwiesen Hamburger Behördenmitarbeiter einen Antragssteller, der sich über die hohen Kosten seiner Anfrage nach dem IFG beschwerte. Sie interpretierten seine Anfrage daraufhin einfach als VIG-Anfrage, bei der ein Aufwand bis 250 Euro gebührenfrei bleibt. Statt 108 Euro kostete die Anfrage dann: nichts.

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