Abituraufgaben per IFG

Per Informationsfreiheitsgesetz (IFG) lassen sich über FragDenStaat.de viele interessante Dokumente vom Staat erfragen: Zum Beispiel wie Lobbyisten das Kanzleramt beeinflussenwas die Bundeswehr für ihre Werbung ausgibtwelche Verträge die Regierung mit Sicherheitsfirmen schließt.

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Auf eine charmante Idee ist ein Anfragesteller aus Nordrhein-Westfalen gekommen: Er fragte beim Schulministerium des Landes die diesjährigen Abiturklausuren an.

Das wird vermutlich nicht klappen: Nach §6b des NRW-IFG werden Anfragen abgelehnt, wenn sie den “Erfolg einer bevorstehenden behördlichen Maßnahme erheblich beeinträchtigt würden”. Diesen Ausnahmetatbestand gibt es in allen IFGs auf Bundes- und Länderebene. 

Interessant ist jedoch, wie es sich mit Klausuren aus den letzten Jahren verhält. Die Antwort auf eine Anfrage zu den Abiklausuren 2011 in NRW steht noch aus. Weitere Anfragen können auch in anderen Bundesländern hier gestellt werden - und dann vielleicht als Vorbereitung auf die nächsten Abschlussprüfungen genutzt werden.

[Update 10.4.]: Das NRW-Schulministerium hat geantwortet. Der Antrag wird tatsächlich nach §6 abgelehnt. Jedoch sind die Abiklausuren einen Tag nach den Prüfungen auch direkt anfragbar. Und dann wünscht das Ministerium dem Anfragesteller noch viel Glück.

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Unverzüglich nach ein paar Monaten

Das Warten auf Auskünfte nach IFG-Anträgen kann zu einem Geduldsspiel werden. Dabei ist im Informationsfreiheitsgesetz klar festgelegt, dass Behörden Anfragen unverzüglich beantworten sollen, spätestens jedoch nach einem Monat.