NRW-DatenschutzbeauftragterAuch anonyme Anfragen auf FragDenStaat sollen beantwortet werden

In seinem neuen Jahresbericht 2015 nimmt der NRW-Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Stellung zum Verhalten der Verwaltung gegenüber FragDenStaat: Die Möglichkeit, anonyme oder pseudonyme Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu stellen, sei „sinnvoll und wichtig“. Auch diese sollten dementsprechend beantwortet werden.

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Zudem sei eine Untersagung der Veröffentlichung von Informationen auf FragDenStaat unzulässig, da die Öffentlichkeit einen „voraussetzungslosen Informationsanspruch“ habe. FragDenStaat sei insofern „alter Wein in neuen Schläuchen“, da sich viele Fragestellungen aus grundsätzlichen Erwägungen herleiten ließen.

Außerdem kritisiert der Beauftragte, dass die Veröffentlichungspflichten für Hochschulen nach der neuen Fassung des Hochschulgesetzes den Rektoraten zu großen Spielraum lassen.

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