Frag den Bundesnachrichtendienst

In einer Republik ist es die Pflicht der Regierung und ihrer ausführenden Behörden Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit zu schaffen. Der Bundesnachrichtendienst macht da trotz angekündigter „Transparenzoffensive“ aber nicht mit. 

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In einer Republik ist es die Pflicht der Regierung und ihrer ausführenden Behörden Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit zu schaffen. Der Bundesnachrichtendienst macht da trotz angekündigter „Transparenzoffensive“ aber nicht mit. 

In einer Debatte über den Sinn und Unsinn von Geheimdiensten wären stichhaltige Unterlagen aus den Archiven dieser Behörden sehr wertvoll, um einen objektiven Eindruck von Nutzen und Schwächen solcher Organisationen zu gewinnen. In der Realität erhalten nicht einmal das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) oder der NSA–Untersuchungsausschuss Einblicke in Geheimdokumente wie die Selektorenliste. Nur durch Wikileaks sind Auszüge dieser Liste öffentlich bekannt geworden. 

Und genauso kann jeder von uns einen Beitrag zur Transparenz dieser Geheimdienste leisten. Denn alle Behörden (einschließlich der Geheimdienste) sind nach dem Bundesarchivgesetz (BArchG) verpflichtet, Unterlagen nach 30 Jahren der Allgemeinheit zugänglich zu machen. So bewirkte ein erfolgreicher BArchG-Antrag, dass der Bundesnachrichtendienst Dokumente über den Kriegsverbrecher Adolf Eichmann in Argentinien offenlegen musste. Mithilfe dieser Unterlagen konnte bewiesen werden, dass der BND mindestens zwei Jahre vor der Festnahme 1960 Eichmanns Aufenthaltsort und Decknamen kannte. Diese 30-jährige Frist ist für eine Vielzahl von Dokumenten abgelaufen und wir haben es in unserer Hand die Veröffentlichung dieser Unterlagen zu beschleunigen.

Interessant wäre zum Beispiel ein Antrag zu einer Überblicksliste von Dokumenten. Anträge an den BND könnt ihr z.B. mit diesem Antrag stellen. Außerdem müssen auch die Geheimdienste verbraucher- und umweltbezogene Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) bzw. Umweltinformationsgesetz (UIG) beantworten. Dazu könnt ihr einfach die normale Anfrage über FragDenStaat anpassen.

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