IFG-Statistik 2014Anfragen verdoppeln sich, stagnieren aber eigentlich

Klammheimlich hat das Bundesinnenministerium vor zwei Wochen die Statistik für IFG-Anfragen an Bundesbehörden im Jahr 2014 veröffentlicht.

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Die Zahlen zeigen: Zwar verzeichneten die Bundesbehörden (ohne die Jobcenter und Sozialversicherungsbehörden) mit 8673 IFG-Anfragen knapp doppelt so viele wie noch im Jahr zuvor. Das liegt aber vor allem am Bundesfinanzministerium, an das etwa 4000 Anfragen mehr als im Vorjahr gestellt wurden. Wie das BMF auf Anfrage mitteilt, sind das vor allem serielle IFG-Anträge im Hinblick auf mögliche Ansprüche aus Insolvenzen.

Nimmt man das BMF aus der Rechnung, stieg die Antragszahl nur geringfügig um etwa 4 Prozent. Top-Anfragestellen sind mit 849 Anfragen das Wirtschaftsministerium mit seinem Geschäftsbereich und das Ministerium für Arbeit und Soziales mit 614 Anfragen.

Ein großer Teil der Anträge wurden ganz oder zumindest teilweise erfüllt. Beim Kanzleramt, dem Bundespräsidialamt und dem Bundesamt fällt jedoch die hohe Anzahl der Absagen auf: Die Behörden gaben nur einem Drittel oder weniger der IFG-Anträge statt.
Auch in einer weiteren Negativ-Statistik ist das Kanzleramt weit vorne: Wie auch das Auswärtige Amt und das Gesundheitsministerium erhob es für jede sechste IFG-Anfrage Gebühren. Das Landwirtschaftsministerium bat inklusive seiner Behörden sogar ganze zwei Drittel der Anfragesteller zur Kasse.



Dazu die Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI):

Die Statistik zeige, dass das IFG greife.

Im selben Zeitraum wurden über FragDenStaat.de übrigens 1628 Anfragen an Bundesbehörden gestellt. Ignoriert man dabei die Serienanfragen ans Finanzministerium, würde das fast die Hälfte aller IFG-Anfragen ausmachen - wobei man davon ausgehen kann, dass die Behörden nicht alle Anfragen über FragDenStaat ordnungsgemäß registrieren.

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