Unverzüglich nach ein paar Monaten

Das Warten auf Auskünfte nach IFG-Anträgen kann zu einem Geduldsspiel werden. Dabei ist im Informationsfreiheitsgesetz klar festgelegt, dass Behörden Anfragen unverzüglich beantworten sollen, spätestens jedoch nach einem Monat.

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Eine Gruppe von Menschen im Dialog mit einer Behörde

Die Praxis sieht jedoch anders aus: Nach einer Evaluation des IFG durch das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation überziehen Behörden bei einem Drittel aller Anfragen ihre Frist - und zwar nicht nur bei aufwändigen Verfahren wie der Beteiligung Dritter, sondern auch bei einfachen Anfragen.

Das kann dann etwa so aussehen wie bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG): Die verschleppen seit über einem Jahr eine ihnen unangenehme IFG-Anfrage zu den Cross-Border-Leasing-Geschäften mit der US-Bank JP Morgan. Die dubiosen Geschäfte unter dem Ex-Finanzsenator Thilo Sarrazin hätten die BVG fast 150 Millionen Euro gekostet. In einem geheim gehaltenen Vergleich kam die BVG jedoch um die Zahlung einer solch großen Summe herum. In ihrer letzten Nachricht wollte die BVG sich bis Januar 2015 melden - passiert ist allerdings nichts.

BVG verschleppt Anfrage, Berliner Senatsverwaltung vorbildlich

Vorbildlich hingegen die Berliner Senatsverwaltung für Justiz: Die beantwortete eine Anfrage nach der Satzung der Westerwelle Foundation des Ex-Außenministers Guido Westerwelle unkompliziert nach nur zwei Stunden. Der Inhalt ist auch ganz interessant: Das Vermögen von Westerwelles Stiftung beträgt 100.000 Euro. An der Stiftung soll Ralph Dommermuth, Gründer von United Internet, beteiligt sein. Ursprünglich wollte die Westerwelle Foundation den Vermögensteil der Satzung wegen angeblicher Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse schwärzen lassen, wie der Berliner Datenschutzbeauftragte jüngst berichtete. Da sie dafür aber keine plausiblen Gründe liefern konnte, gab die Senatsverwaltung die Satzung letztlich ungeschwärzt frei.

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