Was Bundestagsjuristen zum Asylrecht schreiben

Kein Tag vergeht in diesem Winter, an dem nicht eine neue Politikerforderung im Bereich Asyl und Flucht laut wird. Gleichzeitig fordern viele Akteure eine „Versachlichung“ der Debatte um Geflüchtete. Hilfreich ist dabei ein Blick in Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag, die in den vergangenen Jahren geschrieben wurden. 

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Einige davon stellen wir hier exklusiv vor:

  • Eine Kürzung von Leistungen für bestimmte Gruppen von Asylbewerbern wäre verfassungswidrig. Laut einem Bundestagsgutachten gilt das Existenzminimum "auch für Asylbewerber, die regelmäßig keine Aussicht auf ein Bleiberecht haben". Eine Kürzung von Leistungen für bestimmte Gruppen etwa aus dem Westbalkan wäre demnach nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

  • Auch mit der Forderung nach Asylverfahren im Herkunftsstaat hat sich der Wissenschaftliche Dienst auseinandergesetzt: Eine Regelung, nach der Asylsuchende aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten das Asylverfahren ausschließlich in ihrem Herkunftsstaat durchlaufen dürfen, wäre verfassungswidrig. Eine Regelung, nach der Widerspruchsverfahren gegen die Ablehnung eins Asylbescheids nur im Herkunftsstaat durchzuführen wäre, verstieße ebenfalls gegen das Grundgesetz.

  • War die Einstufung von Balkanländern als sichere Herkunftsstaaten verfassungswidrig? Nein, sagt der Bundestag. Aber das sagt nichts über die Einstufung weiterer Länder wie Mali und Nigeria aus. Verfassungswidrig wäre eine Einstufung von Ländern als "sicher" dann, wenn bei der Einstufung "relevante Tatsachen offensichtlich" nicht beachtet würden.

  • Darf die Bundeswehr bei Abschiebungen von Asylbewerbern helfen? Nein.

Weitere Gutachten zu Obergrenzen (höchst problematisch), Abschiebungshaft von Kindern, Aufenthaltsrecht von syrischen Waisenkindern, Informationen zu Arbeitsmöglichkeiten, Integrationskursen und Freizügigkeit verschiedener Gruppen von Asylbewerbern und eine Übersicht über Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind hier verlinkt. Zahlreiche Anfragen nach weiteren Gutachten warten noch auf Antwort.

Übrigens haben uns diese Informationen aus dieser Anfrage (noch vor FragDenBundestag) 516 Euro gekostet. Dabei hat uns der Bundestag knapp 14 Arbeitsstunden in Rechnung gestellt, anscheinend für die Recherche der Gutachten. Wer mag, darf uns gern spenden.

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Frag den Bundestag! 4000 Gutachten warten auf dich

Das Landeskriminalamt Hamburg führt entgegen früherer Angaben doch eine Datei zu "Gruppen und Szenegewalt" im Fußball und anderen Sportarten. In der Datei sammelt die Polizei seit über neun Jahren Informationen über angeblich gewaltbereite Fußballfans. Mehr als 2000 Menschen, die vor allem den Fußballklubs Hamburger SV und St. Pauli zugeordnet werden, werden in der Datei geführt.