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Informationsfreiheit im Landtagswahlkampf BW und RLP

Wie positionieren sich die großen Parteien zur Landtagswahl in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz zu den erst kürzlich in Kraft getretenen Landes-IFGs?

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Foto: Torsten Silz

Am 13.3.2016 sind Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Beide Bundesländer verbindet die Gemeinsamkeit, dass ein neues Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) erst vor kurzer Zeit in Kraft getreten ist. Das LIFG in Baden-Württemberg sah sich von Beginn an vermehrt Kritik ausgesetzt, und wird als eines der schwächsten in Deutschland gewertet. Rheinland-Pfalz dagegen hat sein IFG zu einem Transparenzgesetz mit einer proaktiven Informationsbereitstellung weiterentwickelt.

Vor diesem Hintergrund haben viele Parteien mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung in ihr Wahlprogramm aufgenommen. Dieser Artikel soll die Standpunkte und Forderungen der einzelnen Parteien in Hinblick auf die kommenden Landtagswahlen beleuchten.

Situation in Baden-Württemberg

Zum 30.12.2015 trat das IFG in Baden-Württemberg in Kraft. Das Gesetz gewährt jeder Person einen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Hierunter fallen Akten, elektronisch gespeicherte Informationen und vieles mehr. Nach dem Wechsel zur Grün-roten Landesregierung im Mai 2011 haben die regierende Parteien viel Zeit genommen bis im November 2014 ein Eckpunktepapier vorgelegt wurde. Ein Jahr später lag der Gesetzesentwurf vor, der innerhalb eines Monats nach vorheriger Beratung in den Ausschüssen am 17.12.2015 verabschiedet wurde.

Das baden-württemberger LIFG erntete einiges an Kritik: Schulen und Hochschulen sind völlig ausgenommen und die Antwortfrist kann in Ausnahmefällen bis zu drei Monaten betragen (statt wie sonst üblich einen Monat). Weiterhin gibt es keine Abwägungsklausel bei Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, wenn ein Geschäftspartner die Veröffentlichung verbietet, wird sie nicht vorgenommen. Außerdem gibt es bei Anfragen an Kommunen keine Gebührenobergrenze. Ein Informationsregister soll ab dem 30.03.2016 Informationen wie Organisations- und Aktenpläne, Geodaten, erlassene und geänderte Verwaltungsvorschriften, sowie wesentliche Unternehmensdaten von Beteiligungen des Landes an privatrechtlichen Unternehmen zugänglich machen.

Situation in Rheinland-Pfalz

Zum 01.01.2016 trat ein neues Landestransparenzgesetz (LTranspG) in Kraft. Es ersetzt das vorherige LIFG und LUIG, deren wesentlichen Inhalte in das LTranspG übernommen wurden. Das vorherige LIFG wurde Ende 2008 etabliert und wenige Male geändert.

Bei der Einführung des neuen LTranspG erfolgte eine breite Beteiligung durch ein Web-Portal. Bürger hatten die Möglichkeit online zu kommentieren, und wurden so in den Enstehungsprozess mit einbezogen. Leider liegt für das LTranspG keine gesonderte Gebührenverordnung vor. Es greift das Allgemeine Gebührenverzeichnis, das noch aus einer Zeit vor dem LTranspG stammt.

Mit dem LTranspG wurde auch ein Transparenzregister wie in Hamburg eingeführt. Rheinland-Pfalz wird nun mit Hamburg Vorreiter in Sachen transparentem Regierungshandeln. In dem Transparenzregister werden ab 2018 u.A. Beschlüsse und Protokolle des Landtags, Haushalts-, Stellen-, Organisations-, Geschäftsverteilungs-, und Aktenpläne, amtliche Statistiken, Gutachten und Studien, Zuwendungen und Unternehmensdaten von Betrieben mit staatlicher Beteiligung proaktiv veröffentlicht.

Vergleich

Wie stehen die großen Parteien (jene, die laut Prognose mit über 3% der Stimmen in die Landtage einziehen könnten) zur Landtagswahl 2016 in ihren Wahlprogrammen zum IFG? Ist IFG Thema im Wahlkampf und falls ja, was genau wird gefordert?

Diese Fragen wollen wir mit einen Blick in die aktuelle Wahlprogramme erörtern.

Baden-Württemberg

AfD

Im Wahlprogramm findet sich hierzu kein direkter Hinweis.

CDU

Im Wahlprogramm findet sich hierzu kein direkter Hinweis.

DIE LINKE

Die Forderungen der Linken finden sich gleich unter zwei Punkten. Zuerst unter 10.2. „Demokratie erfordert Transparenz“: „Erst ganz kurz vor der Landtagswahl trat nach einer langen Hängepartie ein „Informationsfreiheitsgesetz“ in Kraft, das den Namen nicht verdient. Es wird von Fachverbänden als völlig ungenügend und als „das schlechteste in Deutschland“ bezeichnet. Wir fordern ein umfassendes und bürger- freundliches Informations- und Transparenzgesetz nach dem Vorbild der Bundesländer Hamburg und Rheinland-Pfalz. Das Informationsfreiheitsgesetz muss gewährleisten, dass Anfragen nur abgelehnt werden dürfen, wenn die öffentliche Sicherheit unmittelbar gefährdet ist. Der Verfassungsschutz darf gerade nach dem NSU Skandal nicht grundsätzlich aus- genommen werden. Für Verträge und Geschäftsgeheimnisse muss es eine Abwägungsklausel geben, so dass diese bei hohem öffentlichem Interesse veröffentlicht werden müssen. Es muss eine Obergrenze für die erhobenen Verwaltungsgebühren für alle Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz geben.“

„Die Wahrung der Informationsfreiheit als Recht der in Baden-Württemberg lebenden Menschen, sowie als Pflicht der Regierung wird bei den Datenschutzbeauftragten angesiedelt. Diese Behörde soll in völliger Unabhängigkeit von Regierungsvorgaben diese Aufgabe übernehmen.“

Weiter heißt es im Kapitel 14.4 „Für Informationsfreiheit und freie Software“: „Damit alle Menschen an demokratischen Entscheidungsprozessen gestaltend teilnehmen können, müssen die Defizite beim Informationszugang endlich abgebaut werden. Das Informationsfreiheitsgesetz der Landesregierung greift da zu kurz. Wir wollen im nächsten Landtag ein echtes Informationsfreiheitsgesetz fordern.“

FDP

Im Wahlprogramm findet sich hierzu kein direkter Hinweis.

Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Unter dem Kapitel „Keine Sicherheit ohne Freiheit, keine Freiheit ohne Sicherheit“ werden die grundsätzlichen Ziele aufgeführt: „Unser Ziel ist im Gegenteil die Digitalisierung aller Lebensbereiche freiheitlich zu gestalten und so die digitalen Bürgerrechte zu verwirklichen. Ob Datenschutz in sozialen Netzwerken und Verbraucherschutz, ob bei Transparenz durch Informationsfreiheit, Open Data und Whistleblowing, ob beim Schutz vor Massenüberwachung und dem Widerstand gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung: Wir kämpfen für die großen Freiheitspotenziale, die uns die Digitalisierung eröffnet.“

Weiter heißt es bei „Engagiert und transparent für mehr Bürgerrechte“: „Wir GRÜNE sehen die Informationsfreiheit als Grundrecht in einer Wissensgesellschaft an. Sie stellt einen Grundpfeiler echter, wirkungsvoller Bürgerbeteiligung dar und bildet damit einen wesentlichen Baustein für unsere Politik des Gehörtwerdens. In Baden-Württemberg mit seiner aktiven Bürgergesellschaft und seiner wissensbasierten Wirtschaft müssen Informationen erst recht transparent aufbereitet sein. Mit der Einführung des Informationsfreiheitsgesetzes haben wir einen wichtigen Schritt in diese Richtung gemacht. Wir werden es in den nächsten Jahren gezielt weiterentwickeln, insbesondere durch eine weitere Stärkung der aktiven Veröffentlichungspflicht der Verwaltungen.“

SPD

Im Wahlprogramm findet sich hierzu kein direkter Hinweis.

Fazit für Baden-Württemberg

Anhand der vorliegenden Aussagen erkennt man, dass bisher nur die Linke und die Grünen Position zum LIFG bezogen haben, und enstprechend Formulierungen für eine Anpassung bereitstellen. Hierbei fordert die derzeit in Opposition stehende Linke maßgebliche Verbesserungen ein. Die regierenden Grünen stellen sich eine Weiterentwicklung in den nächsten Jahren vor.

Rheinland-Pfalz

AfD

Im Wahlprogramm findet sich hierzu kein direkter Hinweis.

CDU

Im Wahlprogramm findet sich hierzu kein direkter Hinweis.

DIE LINKE

Im Kapitel 6 „Für eine Wirtschaft, die den Menschen dient“ finden sich dazu zwei Sätze: „Wir wollen den Schutz privater Daten sicherstellen und staatliche Daten für alle Bürgerinnen und Bürger frei verfügbar machen. Das Transparenzgesetz muss daher verbessert, der Katalog der nichtöffentlichen Daten überarbeitet und die Veröffentlichungspflicht auch auf Kommunen ausgeweitet werden.“

FDP

Im Wahlprogramm findet sich hierzu kein direkter Hinweis.

Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Gleich ein ganzes Kapitel mit dem Namen „Transparenzgesetz: Mit einem Klick zur transparenten Verwaltung“ widmet sich dem LIFG. „Das erste Transparenzgesetz für Rheinland-Pfalz ist ein GRÜNER Meilenstein für eine neue Kultur der Offenheit und Partizipation in den Verwaltungen. Die Holschuld der Bürgerinnen und Bürger wird dabei durch eine aktive Bringschuld der öffentlichen Verwaltungen abgelöst. Das heißt, nicht die Bürgerin oder der Bürger muss aktiv werden, um Informationen bei der Verwaltung zu beantragen, sondern die Verwaltung veröffentlicht diese von sich aus.

Rheinland-Pfalz ist das erste Flächenbundesland mit Transparenzgesetz. Mit dem Transparenzgesetz erreichen wir, dass staatliches Handeln grundsätzlich öffentlich nachvollziehbar ist, private Daten jedoch geschützt werden. Das trägt auch zur Förderung der demokratischen Meinungsbildung bei. Schon der Prozess der Entstehung des Transparenzgesetzes ist vorbildlich in Sachen Transparenz und Beteiligung. Erstmals konnten sich Bürgerinnen und Bürger aktiv in die Gestaltung des Gesetzes einbringen. Dafür hat die Landesregierung eine Online-Beteiligung, Workshops und andere Beteiligungsformen durchgeführt. Diese Art von Beteiligung soll als Beispiel für kommende wichtige Gesetzgebungsverfahren dienen. Die Umsetzung des Transparenzgesetzes werden wir intensiv begleiten. Darüber hinaus werden wir uns für weitere Schritte hin zu mehr staatlicher Transparenz einsetzen.

Das „Open-Government-Data-Portal Rheinland-Pfalz“ muss kontinuierlich weiterentwickelt werden, um den Grundsätzen von Open Data gerecht zu werden. Nach und nach wollen wir die Aufbereitung und Veröffentlichung von mehr Daten und eine bessere Nutzerfreundlichkeit des Portals erreichen.

Damit die Bürgerinnen und Bürger sich über ihre konkreten Informationsrechte kundig machen können, haben wir die Einsetzung eines Informationsfreiheitsbeauftragten durchgesetzt. Diese Funktion ist nun beim Datenschutzbeauftragten angesiedelt, der nur dem Parlament gegenüber verantwortlich ist. Er nimmt eine unabhängige und vermittelnde Position zwischen den Bürgerinnen und Bürgern einerseits und den Behörden andererseits ein und garantiert so mehr staatliche Transparenz. Der Aufgabenbereich des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit erhält durch das neue Transparenzgesetz, aber auch durch das Thema Datenschutz, noch stärkere Bedeutung. Dem muss die Ausstattung Rechnung tragen.“

SPD

Im Kapitel 45 „Offene und Transparente Verwaltung“ steht: „Eine starke und lebendige Demokratie lebt von Teilhabe, Partizipation und Information.
Deshalb hat Malu Dreyer in ihrer Regierungserklärung ein Transparenzgesetz angekündigt
und in den Landtag eingebracht. Es ist das erste Gesetz, das in einem breiten
Beteiligungsprozess entstanden ist. Die Enquete-Kommission „Aktive Bürgerbeteiligung
für eine starke Demokratie“, aber auch Bürgerinnen und Bürger, Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Verwaltung haben sich daran beteiligt. Eine offene und transparente
Verwaltung ist keine gläserne. Sie legt aber den interessierten Bürgerinnen und Bürgern
offen, wie sie regiert, welche Entscheidungen sie warum getroffen hat. Die Bürgerinnen
und Bürger müssen nicht mehr wie bisher einen Antrag auf Information stellen. Künftig
werden online auf einer Transparenzplattform im Internet alle Daten einsehbar sein.

Wir
erweitern damit die Open-Data-Plattform – was mit den englischen Begriffen „Good
Governance“ und „Compliance“ umschrieben wird und nichts anderes als gutes Regieren
meint. Damit will die SPD das Vertrauen in die Politik stärken.“ Weiter heißt es noch kurz in Kapitel 50 „Rheinland-Pfalz: Die Mitmach-Demokratie“: „Mehr Beteiligung und Transparenz auf allen Ebenen und damit mehr Mitwirkungschancen: Das ist unser Ansatz. Wir haben die Empfehlungen der Enquete-Kommission Bürgerbeteiligung umgesetzt und das Transparenzgesetz verabschiedet.“

Fazit für Rheinland-Pfalz

Eine Positionierung zum Transparenzgesetz findet sich deutlich bei den Grünen und der SPD wieder. Hierbei scheint der Text der SPD eher eine Rechtfertigung zu sein als wirklichen Reformbedarf anzumelden. Dies klingt zwar bei den Grünen ähnlich, hier wird aber deutlich, dass eine umfassende Bürgerbeteiligung an der Weiterentwicklung des Gesetzes, und das Bereitstellen entsprechende Ressourcen gewünscht ist. Die Linken sehen Verbesserungsbedarf in zwei Punkten.

Sachsen-Anhalt

AfD

In dem Wahlprogramm findet sich zum Thema Informationsfreiheit nicht direkt, sondern unter dem Handlungsschwerpunkt Transparenz.1 So schreibt die AfD: „Der Handlungsschwerpunkt Transparenz umfasst die Beurteilung der Leistungsfähigkeit der Verwaltung, die Umsetzung des Bürgerwillens aber auch die Stimulierung des Binnenmarktes. Ein transparentes Regierungs- und Verwaltungshandeln hilft, Misstrauen abzubauen und Vertrauen in Politik und Verwaltung zu stärken.

Die AfD fordert eine Veröffentlichung von Daten und Informationen aus Politik und Verwaltung zur freien Nutzung unter der Wahrung von Persönlichkeitsrechten. Die Daten sollen auf Webseiten oder über internetbasierte Datenschnittstellen nach Berliner oder Hamburger Vorbild verfügbar gemacht werden, wobei interoperablen, offenen Lizenzmodellen der Vorzug zu geben ist. Nichtveröffentlichung von Daten oder Informationen soll auf Datensatzebene begründet werden müssen.“

CDU

In dem Wahlprogramm findet sich hierzu kein direkter Hinweis.

DIE LINKE

In dem Programm2 der Partei Die Linke finden sich deutliche Verbesserungsvorschläge: „Zum Teil erschweren hohe Gebühren den gesetzlich garantierten Zugang zu Behördeninformationen. Wir fordern als einen ersten Schritt zu einem modernen Transparenzgesetz in Sachsen-Anhalt den kostenlosen Zugang zu Informationen der Landesbehörden. Dabei gilt für uns: »Öffentliche Daten nützen, private Daten schützen«. Wir wollen im Transparenzgesetz ein Open-Data-Portal festschreiben und damit einen Kulturwandel in den öffentlichen Verwaltungen einleiten. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit soll dafür gestärkt werden. DIE LINKE. Sachsen-Anhalt setzt sich für eine stärkere Nutzung von freier und quelloffener Software in den Einrichtungen der Landesverwaltung ein.“

FDP

In dem Wahlprogramm findet sich hierzu kein direkter Hinweis.

Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Ein ganzes Kapitel widmet Bündnis 90/Die Grünen der Thematik unter dem Titel „Datenschutz und Informationsfreiheit stärken“.3 „Über persönliche Daten muss jede und jeder selbst bestimmen! Wir setzen uns für den Grundsatz des Schutzes und der Sparsamkeit im Umgang mit Daten ein. Vorratsdatenspeicherung lehnen wir als krassen Verstoß gegen die Rechtsstaatlichkeit ab. Die informationelle Selbstbestimmung muss aber auch gegen die ungerechtfertigte staatliche Überwachung und ausufernde Verwertung durch kommerzielle Interessen verteidigt werden. Eine erste Möglichkeit dazu ist, den Landesdatenschutzbeauftragten weiter zu stärken und entsprechend personell auszustatten. Außerdem muss seine Aufgabe als Beauftragter für die Informationsfreiheit gestärkt und personell untersetzt werden. Wir wollen das Informationszugangsgesetz des Landes deutlich verbessern und die Zugangshürden senken.

Open Governement [sic!] zu erreichen bedeutet, grundsätzlich die Kostenfreiheit einzuführen sowie den Begründungsvorbehalt auf die Behörden zu verlagern. Es muss möglich sein, privat, geschäftlich und mit Behörden zu kommunizieren, ohne dass Dritte mithören können. Darum setzen wir uns für sichere Verschlüsselungsmethoden ein und lehnen deswegen jede Bestrebung, den privaten und wirtschaftlichen Gebrauch von Verschlüsselungen einzuschränken, ab. Auf Missstände öffentlich hinzuweisen, ist wichtig für die Demokratie. Deswegen wollen wir Whistleblower durch eine landesgesetzliche Regelung besser schützen.“

SPD

In dem Kapitel „Mehr Demokratie wagen, Kommunale Selbstverwaltung stärken“ findet sich bei der SPD folgendes wieder:4 „Informationsfreiheit ist eine Voraussetzung für direkte Demokratie. Es gilt, zu wissen, worüber man entscheidet. Wir wollen Informationen der Verwaltung unmittelbar der Allgemeinheit zugänglich machen. Einen ersten Schritt in diese Richtung hat das Ministerium der Finanzen mit Einrichtung des Informationsführungssystems erreicht, das finanzrelevante Informationen in einem Abgeordneten- und Bürgerinformationssystem zur Verfügung stellt.“ Als Forderung wird hier formuliert: „Die SPD in Sachsen-Anhalt wird nach dem Vorbild des Hamburger Transparenzgesetzes das Informationszugangsgesetz weiterentwickeln.“

In dem Kapitel „Verbraucherschutz und Verbrauchersicherheit“ ist eine weitere Forderung niedergeschrieben: „Wir setzen auf eine verbesserte Information der Verbraucherinnen und Verbraucher. Mit einem Transparenzgesetz wollen wir Informationen der Verwaltung – im Sinne von Open Data – unmittelbar der Allgemeinheit „von Amts wegen“ zugänglich machen. Alle Bürgerinnen und Bürger müssen jederzeit die Kontrolle über ihre bei Behörden und Ämtern gespeicherten Informationen haben können.“

Fazit für Sachsen-Anhalt

Deutliche Forderungen lassen sich bei der Partei Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD wiederfinden. Nur die Die Linke und SPD fordern auch ein Transparenzgesetz. Die derzeit hohen Kosten werden nur deutlich von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen kritisiert. Die regierende CDU (zusammen mit der SPD), schreibt zum Thema LIFG nichts.

Autor: Christopher Bohlens

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