Gefahrengebiet um Rigaer StraßeKlage gegen Berliner Polizei (mit Podcast)

Wie kann die Verfassungsmäßigkeit von Polizeimaßnahmen kontrolliert werden, wenn nicht bekannt ist, wie die Polzei arbeitet? Mit dieser Frage beschäftigt sich eine Klage auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes, die das „Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung“ (FIfF) in Berlin eingereicht hat.

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Ausgangpunkt der Klage ist eine Anfrage von Rainer Rehak, der u.a. von der Berliner Polizei wissen wollte, welche Befugnisse Polizeimaßnahmen im Gefahrengebiet um die Rigaer Straße haben und welche Ziele die Maßnahmen haben.

Die Reaktion der Polizei: Informationen zu dem Einsatz könne man nicht herausgeben, da dies eine „schwerwiegende Gefährdung für das Allgemeinwohl“ nach sich ziehen würde.

Dazu sagt Rainer Rehak: „Mit gutem Grund gibt es die verfassungsrechtliche Maßgabe, dass Menschen nicht einfach so von der Polizei durchsucht werden können. So etwas nun doch hinterrücks über geheime ‚kriminalitätsbelastende Orte‘ umzusetzen, ist nicht akzeptabel. Deswegen wollen wir eine Offenlegung dieser Informationen erstreiten.“

Tatsächlich erscheint die Begründung der Polizei für die Ablehnung fadenscheinig: Besondere Befugnisse, die sich die Polizei im Gefahrengebiet selbst gibt, müssen durch die Öffentlichkeit überprüfbar sein. Werden solche Informationen nicht herausgegeben, erscheint das Instrument der Informationsfreiheit als nutzlos.

Klagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz können in der ersten Instanz bis zu 2.500 Euro kosten. Für die Finanzierung bittet das FIfF um Unterstützung. Spendet hier!

Weitere Infos zum Fall

Zur Anfrage

Zum Interview mit Rainer Rehak auf netzpolitik.org

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